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Vollständige Version anzeigen : Frage zum Widerstandsrecht des Volkes.



royona
15.01.2008, 18:51
Grundgesetz- Artikel 20

Staatsstrukturprinzipien/Widerstandsrecht

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Quelle: http://www.berlin.de/datenschutz/recht/de/gg/gg1_de.htm#art20

Zum Absatz 4 wüsste ich als Nichtinsider gerne welche Ordnung überhaupt gemeint ist.
Die Demokratie an sich, das Grundgesetz, das System der Volksvertretung oder jegliche Änderung der Machtausübung?


Und kann mir jemand bitte erklären in welchem Fall dieses Recht zum Widerstand vom Volk wahrgenommen wird?

http://smileys.sur-la-toile.com/repository/Confus/non-desol%E9-987.gif

Danke.
.

George Rico
15.01.2008, 18:54
Dieser Absatz tritt zum Beispiel im Falle eines Putschversuches durch Kräfte jedweder Coleur in Kraft.



---

twoxego
15.01.2008, 18:56
lies im radikalenerlass von 1982 nach.
dort findest du die floskel Freiheitliche demokratische Grundordnung . (http://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitliche_demokratische_Grundordnung)

Rheinlaender
15.01.2008, 19:07
Grundgesetz- Artikel 20

Staatsstrukturprinzipien/Widerstandsrecht

Quelle: http://www.berlin.de/datenschutz/recht/de/gg/gg1_de.htm#art20

Zum Absatz 4 wüsste ich als Nichtinsider gerne welche Ordnung überhaupt gemeint ist.
Die Demokratie an sich, das Grundgesetz, das System der Volksvertretung oder jegliche Änderung der Machtausübung?

Um die in den drei zuvor beschriebenen Absaetzen festgelegte Ordnung.


Und kann mir jemand bitte erklären in welchem Fall dieses Recht zum Widerstand vom Volk wahrgenommen wird?

Nun, der Art 20 (4) steht im Zusammenhang mit dem Art 79 (3). Im Prinzip verbietet der Art. 79 (3) eine Abschaffung der liberalen Demorkatie ueber den Weg der Gesetzgebung. Nun ist ein Gesetz "Revolution verboten" ziemlich albern, was er verhindert ist eine pseudo-legale Errichtung einer Diktatur wie 1933. Das kann natuerlich den gewaltsamen Umsturz nicht verhindern. Hier greift der Art 20 (4) - in einem solchen Falle ist das Volk berechtigt eine solche Ordnung mit Gewalt zu stuerzen - das waere z. B. im Frage der Strafverfolgung relevant.

In gewisser Weise ist dieser Absatz doch auch "Verfassungslyrik": In einer Situation in der man sich auf diesen Artikel berufen koennte, waere er vor Gericht nichts wert, weil eben die Ordnung des GG gestuerzt waere.

Im Prinzip steht in Art 20 (4) nur eine Selbstverstaendlichkeit, dass ein Volk Widerstand leisten kann, ob dieser Widerstand legal ist oder nicht, entscheidet in letzter Instanz der Sieger. Haette Charles I den Buergerkrieg gewonnen, waere Oliver Cromwell Hochverraeter gewesen, so war es dann Charles I.

royona
15.01.2008, 19:09
Vielen Dank!
Ich will mich hier echt nicht lächerlich machen...aber...
Noch eine Frage:
Das Grundgesetz kann mit einer 2/3 Mehrheit im Bundestag geändert werden-
Wie kann denn da sichergestellt werden, dass das Volk genau diese Änderung befürwortet?

twoxego
15.01.2008, 19:17
durch ein v (http://www.verfassungen.de/de/bw/bw-volksabstimmungsgesetz84.htm)olksbegehren (http://www.verfassungen.de/de/bw/bw-volksabstimmungsgesetz84.htm) natürlich.

Brimborium
15.01.2008, 19:21
Vielen Dank!
Ich will mich hier echt nicht lächerlich machen...aber...
Noch eine Frage:
Das Grundgesetz kann mit einer 2/3 Mehrheit im Bundestag geändert werden-
Wie kann denn da sichergestellt werden, dass das Volk genau diese Änderung befürwortet?

Das Ergebnis der Bundestagswahl - die gewählten Volksvertreter, haben für eine befristete Zeit genau diese Mandat erhalten - für das Volk zu entscheiden.

Zur Zeit ist es eigentlich auch undenkbar dass eine GG Änderung die nicht breiteste Unterstützung in der Bevölkerung findet dennoch beschlossen wird.

politisch Verfolgter
15.01.2008, 19:32
Die Arbeitsgesetzgebung ist grundrechtswidrig. Zwangsarbeit ist verboten.
In Privatvermögen dürfen keine öffentl. Mittel gepumpt werden.

Würde das samt daraus abzuleitender Implikationen (user value) berücksichtigt, hätte es weder NS noch DDR gegeben, wir Alle hätten längst Villa&Porsche und noch weit mehr.

Und weiter, was ich schon öfter hier gebracht habe:
Auch lt. GG ist Zwangsarbeit verboten. Tätigkeitszuweisung ohne "Lohn" ist Sklaverei, mit "Lohn"-Zuweisung ist es Zwangsarbeit.
Hierzu wieder mal:
---
§ 129 StGB "Bildung krimineller Vereinigungen":
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,...
---
Wobei die Bundesverfassungsrichter Mitglieder und Zöglinge der politischen Feudalsekten sind.

D.h. also, politische Vereinigungen, die grundrechtswidrige Gesetze verankern, begehen damit keine Straftaten, so das BVG darin keine Straftaten sieht.

Hier liegt die Wurzel allen Übels.

royona
15.01.2008, 19:36
Genau auf diese Dinge (Volksbegehren/Forderung zur Verfassungsbeschwerde) stoße ich immer häufiger und wundere mich warum vermehrt Stimmen laut werden die von einem "Verfall der Demokratie" reden.

Brimborium
15.01.2008, 19:37
.............

Wobei die Bundesverfassungsrichter Mitglieder und Zöglinge der politischen Feudalsekten sind.

.........



darauf wieder ein Döschen Prosecco!

Krabat
15.01.2008, 19:39
Zum Absatz 4 wüsste ich als Nichtinsider gerne welche Ordnung überhaupt gemeint ist.


Die freiheitlich demokratische Grundordnung ist gemeint.

royona
15.01.2008, 19:40
D.h. also, politische Vereinigungen, die grundrechtswidrige Gesetze verankern, begehen damit keine Straftaten, so das BVG darin keine Straftaten sieht.

Hier liegt die Wurzel allen Übels.

Oha..?
Danke!

royona
15.01.2008, 20:08
Es ist schon eine recht komplexe Sache...so ein Volksbegehren...wenn ein solches von Ministern auch als "Verfassungswidrig" eingestuft werden kann.

z.B.: beim Transrapid-Volksbegehren
http://www.br-online.de/bayern-heute/thema/transrapid/aktuell.xml

Zitat:

Herrmann hatte zuvor gesagt, "dass dieses Volksbegehren verfassungswidrig ist, weil es unzulässig in das Budgetrecht des Parlaments eingreift." Er verweigere deshalb die Einleitung der Volksabstimmung.

Also entscheidet nun doch nicht immer der Bürgewille.

royona
15.01.2008, 20:39
Im Prinzip steht in Art 20 (4) nur eine Selbstverstaendlichkeit, dass ein Volk Widerstand leisten kann, ob dieser Widerstand legal ist oder nicht, entscheidet in letzter Instanz der Sieger

Meinst du also: "wer gewinnt hat Recht"?

Drache
15.01.2008, 20:56
Dieser Absatz tritt zum Beispiel im Falle eines Putschversuches durch Kräfte jedweder Coleur in Kraft.---
Ja ist der Schäuble denn nicht schon dabei? :D

Meinst du also: "wer gewinnt hat Recht"?
Das ist doch immer so. Hätten wir den WK2 gewonnen, hätte die Geschichte uns Recht gegeben und es gäbe weder Schuldkult noch Empörungsindustrie in Deutschland! Auch wenn man es im 21. Jahrhundert nicht mehr glaubt. Das Recht des Stärkeren wurde nie abgeschafft, der Kampf wird lediglich mit anderen´, scheinbar humaneren, Mitteln ausgetragen.

royona
15.01.2008, 21:28
Ja ist der Schäuble denn nicht schon dabei? :D


à propos Schäuble-
Zum Vorratsdatenspeicherungsgesetz hatte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auch eine Entwicklung aufgezeichnet die den Bürger eher zu Befehsempfängern macht.

In "Auf dem Weg in den autoritären Staat" steht als Fazit:

Die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik haben niemals in das Gewaltmonopol eines Staates eingewilligt, der sie unterschiedslos als Verdächtige, als potentielle Kriminelle zu behandeln trachtet.

Insofern ist die Unschuldsvermutung, anders als die Äußerungen des Bundesinnenministers suggerieren möchten, sehr viel mehr als eine rechtsstaatlich unbedingt gebotene Maxime des Strafprozessrechts. Sie ist konstitutive Bedingung des Gesellschaftsvertrages, den wir als grundsätzlich freie Bürgerinnen und Bürger mit dem Staat geschlossen haben.
Als solche hat sie Eingang gefunden in die Grundrechtsordnung der Verfassung.

Wer dort, wie der Bundesinnenminister, ihre Anwendbarkeit verneint, der verlässt den Boden dieses Vertrages und den der Verfassung gleichermaßen. Der will partout einen anderen, einen autoritären Staat, der bürgerliche Freiheiten allenfalls gewährt, statt sie als Grundlage seiner selbst zu respektieren.
Quelle: http://www.blaetter.de/artikel.php?pr=2742

Die Medien unterstützen ja noch die Unwissenheit der Menschen- höchstenfalls nimmt man mal etwas am Rande wahr und denkt sich "Die haben mal wieder beschlossen- da kann man ja nix machen".

.http://smileys.sur-la-toile.com/repository/M%E9chant/0084.gif

Rheinlaender
15.01.2008, 22:01
Meinst du also: "wer gewinnt hat Recht"?

Du musst zwei Dinge unterscheiden: das formale Recht und meine Wertung. Wuerde eine Diktatur sich etablieren koennen, wie zwischen 1933-45 in Deutschland, so kann sie natuerlich Recht setzen, an das ich mich als Unterthan auch zu halten habe. Wenn ich als Demokrat nun die Diktatur nicht fuer legitim halte, so habe ich das Recht mich allen Mittel dieser zu entziehen, bzw. sie zu bekaempfen, muss dann aber auch die Konsequenzen tragen.

Das eine ist die formal rechtliche Wertung nachdem Hitler eben der rechtmaessige Verteter und des Herrscher des dt. Staates war, das andere ist die politische Wertung, dass es eben ein viehisches Unrechtssystem war.

politisch Verfolgter
15.01.2008, 23:48
...Das Recht des Stärkeren wurde nie abgeschafft, der Kampf wird lediglich mit anderen´, scheinbar humaneren, Mitteln ausgetragen.
Wohl mit sog. Humankapital als Kanonenfutter.

McDuff
16.01.2008, 05:53
Der Artikel 4 tritt auch in Kraft wenn die FDGO dadurch außer Kraft gesetzt ist, weil der Staat sie nicht mehr durchsetzen kann. Bei einem Aufstand oder Bürgerkrieg beispielsweise.

royona
16.01.2008, 06:57
Der Artikel 4 tritt auch in Kraft wenn die FDGO dadurch außer Kraft gesetzt ist, weil der Staat sie nicht mehr durchsetzen kann. Bei einem Aufstand oder Bürgerkrieg beispielsweise.

Komischerweise scheint in der eu-Verfassung drinzustehen, dass die Todesstrafe (welche nicht erlaubt ist) nicht gilt - im Falle des Krieges, bei unmittelbarer kriegsgefahr und im Falle, Aufruhrs und Aufstandes.
Es ist also möglich es bei uns einzuführen weil es kein Grundrecht mehr dagegen gibt.



Der Verfassungsvertrag als Ermächtigung

.....Er ist nicht einmal der Schlußpunkt. Der Vertrag ist auf Weiterentwicklung angelegt. Er enthält Möglichkeiten, die Angst machen sollten: etwa die der Wiedereinführung der Todesstrafe, nicht in jeder Situation, aber im Kriegsfall und bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr! Ins Recht gesetzt wird auch die Tötung, wenn sie nötig ist, um Auflauf und Aufruhr niederzuschlagen. Das heißt, laut EU-Grundrechtecharta hätte man in einer Situation wie in Leipzig 1989 schießen dürfen!....
.....Herr Professor, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.
Schachtschneider: Gern geschehen! Wo ist die Stunde, die mir das ZDF oder die ARD geben?....
Quelle:http://www.bunkahle.com/Aktuelles/Politik/EU-Verfassung.html

Oder auch hier: http://www.taz.de/blogs/mehrdemokratie/2007/06/20/23-fragen-zur-eu-verfassung/

Es kommt mir vor, dass unter dem Deckmäntelchen Terror immer mehr Pflastersteine für eine Straße des Unrechts gelegt werden.


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Rheinlaender
16.01.2008, 08:07
Komischerweise scheint in der eu-Verfassung drinzustehen, dass die Todesstrafe (welche nicht erlaubt ist) nicht gilt - im Falle des Krieges, bei unmittelbarer kriegsgefahr und im Falle, Aufruhrs und Aufstandes.
Es ist also möglich es bei uns einzuführen weil es kein Grundrecht mehr dagegen gibt.


Das GG auch nicht - kein Staat wuerde sich dieses letzten Machtmittles berauben.

Teutone
16.01.2008, 09:45
Ins Recht gesetzt wird auch die Tötung, wenn sie nötig ist, um Auflauf und Aufruhr niederzuschlagen. Das heißt, laut EU-Grundrechtecharta hätte man in einer Situation wie in Leipzig 1989 schießen dürfen!....

Insofern hatte Mao schon recht, als er behauptete, dass (politische) Macht letztlich immer aus Gewehrläufen erwächst. Die Westlichen Demokratien bilden da keine Ausnahme.

Silencer
16.01.2008, 10:08
.......
Es kommt mir vor, dass unter dem Deckmäntelchen Terror immer mehr Pflastersteine für eine Straße des Unrechts gelegt werden.

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Ja, so ist es. Deshalb gibt es nur eine sichere Möglichkeit die Diktatur -Konstrukteure von heute an ihrem tun zu hindern:
Volksaufstand! Wer die Stimme des Volkes nicht hören will muss fühlen. Schäuble ist inzwischen zu einem absurden Fall geworden, wie abwegig ein menschliches Gehirn denken kann. Liegt auch an Merkel, die ihren Kabinettsmitglied nicht umgehend aus der Regierung entfernt. Das Volk alleine kann das nur alle 4 Jahre tun.

Ich glaube mit dem Ausbruch eines Volksaufstandes ist die ganze inzwischen mangelhafte, ungerechte und lächerliche Gesetzgebung einfach nur Makulatur.
Danach könnte man eine bessere Festlegen.