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SAMURAI
15.01.2008, 07:25
Volksverhetzung - Zündel-Anwältin muss dreieinhalb Jahre in Haft

Als Anwältin des Holocaust-Leugners Ernst Zündel hatte auch sie im Prozess den millionenfachen Mord an den Juden in der NS-Zeit bestritten. Jetzt wurde die 44-jährige Rechtsanwältin selber zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Außerdem sprachen die Richter ein fünfjähriges Berufsverbot aus.

weiterlesen (http://www.welt.de/politik/article1551959/Zndel-Anwltin_muss_dreieinhalb_Jahre_in_Haft_.html)

Man muss schon ziemlich doof und verbohrt sein um als Anwältin vor Gericht eine HC-Leugnung auszusperechen.

lupus_maximus
15.01.2008, 07:30
Volksverhetzung - Zündel-Anwältin muss dreieinhalb Jahre in Haft

Als Anwältin des Holocaust-Leugners Ernst Zündel hatte auch sie im Prozess den millionenfachen Mord an den Juden in der NS-Zeit bestritten. Jetzt wurde die 44-jährige Rechtsanwältin selber zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Außerdem sprachen die Richter ein fünfjähriges Berufsverbot aus.

weiterlesen (http://www.welt.de/politik/article1551959/Zndel-Anwltin_muss_dreieinhalb_Jahre_in_Haft_.html)

Man muss schon ziemlich doof und verbohrt sein um als Anwältin vor Gericht eine HC-Leugnung auszusperechen.
Noch doofer ist es, wenn man in einem angeblichen Rechtsstaat wegen so einer Aussage 3 1/2 Jahre ins Gefängnis muß.
In diesem Land wird inzwischen Unrecht gesprochen.
Für einen Meineid bekommt man weniger!

wtf
15.01.2008, 07:55
Das ist schlicht Gesinnungsjustiz. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird in diesem Land nur dann anerkannt, wenn die Meinungsäußerung keine Tabus berührt.

Es ist in diesem Land gelegentlich strafbar, verbalen Müll zu verbreiten.

Marathon
15.01.2008, 12:01
Das ist schlicht Gesinnungsjustiz. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird in diesem Land nur dann anerkannt, wenn die Meinungsäußerung keine Tabus berührt.

Es geht hier aber nicht um eine Meinung, da die Beweislage absolut eindeutig und unanfechtbar ist.
Zudem hat die Meinungsfreiheit dort ihre Grenzen, wo andere Gesetze verletzt werden.

Vielleicht ist euch auch noch gar nicht richtig klar, was damals passiert ist.

Mir ist allerdings auch nicht klar, warum man die Nazis als rechts bezeichnet, wo doch Sozialismus links ist. Das ist vermutlich eine gelunge Propaganda-Maßnahme gewesen, weil die Linken sonst in arge Erklärungsnöte geraten würden.

Bärwolf
15.01.2008, 12:06
Das ist schlicht Gesinnungsjustiz. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird in diesem Land nur dann anerkannt, wenn die Meinungsäußerung keine Tabus berührt.

Es ist in diesem Land gelegentlich strafbar, verbalen Müll zu verbreiten.

Das stimmt. Aber dennoch ist mir nicht klar, was die betroffene Anwältin mit ihrer "Tat" eigentlich bezweckt, denn ich gehe mal davon aus, das sie das bewußt provoziert hat (so wie Horst Mahler ja auch). Aber was für ein "Signal" soll das für wen sein? Nicht ganz nachzuvollziehen. ?(

Gagarin
15.01.2008, 12:49
Mir ist allerdings auch nicht klar, warum man die Nazis als rechts bezeichnet, wo doch Sozialismus links ist. Das ist vermutlich eine gelunge Propaganda-Maßnahme gewesen, weil die Linken sonst in arge Erklärungsnöte geraten würden.
Wenn du das was die Nazis veranstaltet haben für Sozialismus hälst dann ist wohl auch dir nicht ganz klar was damals passiert ist. ;)

Moselfranke
15.01.2008, 12:58
Das stimmt. Aber dennoch ist mir nicht klar, was die betroffene Anwältin mit ihrer "Tat" eigentlich bezweckt, denn ich gehe mal davon aus, das sie das bewußt provoziert hat (so wie Horst Mahler ja auch). Aber was für ein "Signal" soll das für wen sein? Nicht ganz nachzuvollziehen. ?(
So wie ich das verstanden habe, versuchen Mahler, Stolz und deren ganzer esoterischer Freundeskreis soviel Holocaustleugnung und Hitlerverehrung zu betreiben wie es nur irgend möglich ist. Ich glaube bei youtube findet man auch ein Video von ihm oder von ihr, wo zur Massenholocaustleugnung aufgerufen wird, damit das Thema endlich an die Öffentlichkeit gelangt und die Medien diesen angeblichen "Betrug des 20. Jahrhunderts" nicht mehr weiter verschweigen können. Alles in allem wieder vollkommen verrückt, typisch Horst Mahler eben.

Das Urteil bleibt nichtsdestoweniger natürlich ein Skandal.

Marathon
15.01.2008, 13:01
Wenn du das was die Nazis veranstaltet haben für Sozialismus hälst dann ist wohl auch dir nicht ganz klar was damals passiert ist. ;)

National-Sozialismus ist nur eine Form von Sozialismus.
Wie in jedem sozialistischen Staat wurden auch im National-Sozialismus unerwünschte Leute und Meinungen mit Gewalt unterdrückt.

klartext
15.01.2008, 13:13
Derartige Urteile sind einer Demokratie unwürdig. Man kann nicht Bürgern nur deshalb Freiheit und Existenz nehmen, weil sie einen geschichtlichen Vorgang anders bewerten, als es der Staat vorscheibt, es ist Gesinnungsjustiz der ganz üblen Sorte.
Dass Zündel und Konsorten abgedrehte Spinner sind, ist sicher. In einer Demokratie muss man jedoch auch das Recht haben, zu spinnen.

Quo vadis
15.01.2008, 13:22
Man muss schon ziemlich doof und verbohrt sein um als Anwältin vor Gericht eine HC-Leugnung auszusperechen.

Wie verteidigt man in einer Demoktratie bitteschön einen mutmaßlichen HC Leugner? Doch wohl in dem man mutmaßlich "Entlastendes" für ihn zusammenträgt, so wie das täglich hundert mal bei Mördern, Totschlägern, Vergewaltigern, Räubern usw. auch vor Gericht passiert.Wer eine Kostprobe von reiner Gesinnungsjustiz braucht, die nichtmal mehr vor der eigenen Kollegenschaft haltmacht, sollte dieses "Urteil" hernehmen.

Quo vadis
15.01.2008, 13:23
Derartige Urteile sind einer Demokratie unwürdig. Mann nicht Bürgern nur deshalb Freiheit und Existenz nehmen, weil sie einen geschichtlichen Vorgang anders bewerten, als es der Staat vorscheibt, es ist Gesinnungsjustiz der ganz üblen Sorte.
Dass Zündel und Konsorten abgedrehte Spinner sind, ist sicher. In einer Demokratie muss man jedoch auch das Recht haben, zu spinnen.

Vor allem geht man jetzt schon die Verteidigung an, das ist wohl bisher einmalig in deutschen Gerichten der Nachkriegszeit.........

wtf
15.01.2008, 13:25
In einer Demokratie muss man jedoch auch das Recht haben, zu spinnen.

Genau darum geht es.

lupus_maximus
15.01.2008, 13:26
Vor allem geht man jetzt schon die Verteidigung an, das ist wohl bisher einmalig in deutschen Gerichten der Nachkriegszeit.........

Genau, wer einen Meinungsquerulanten verteidigt, muß selber einer sein!
Absolut linke Unlogik.

Gagarin
15.01.2008, 13:30
National-Sozialismus ist nur eine Form von Sozialismus.
Wie in jedem sozialistischen Staat wurden auch im National-Sozialismus unerwünschte Leute und Meinungen mit Gewalt unterdrückt.
Meinst du wirklich das die Unterdrückung von unerwünschten Meinungen das ist was Sozialismus aus macht?
Geht eigentlich am Thema vorbei aber dann hast du wohl ne Menge Nachholbedarf was das Wissen zu sozialistischen Theorien an geht.

Zum Thema:
Finde es auch ne Schweinerei! Die Frau gehört in kein Gefängnis sondern in eine psychiatrische Anstalt. Man kann ihr doch sicher helfen und sie aus ihrer Geschichts verklärenden eigenen Welt wieder rausholen.

Gagarin
15.01.2008, 13:31
Vor allem geht man jetzt schon die Verteidigung an, das ist wohl bisher einmalig in deutschen Gerichten der Nachkriegszeit.........
Zur Verteidigung wäre es sicher nicht nötig gewesen Schriftstücke die ans Gericht gehen mit "Heil Hitler" zu unterschreiben.

Quelle Wiki:

So unterschrieb Stolz diese Beschwerde mit den Worten „Heil Hitler”[3] und der dabei verwendete Briefkopf trug die Zeile: „In Geschäftsführung ohne Auftrag für das Deutsche Reich”.[4] Den beiden Schöffen hatte sie bei einer Verurteilung Zündels die Todesstrafe wegen „Volksverleumdung und Feindbegünstigung” angekündigt.[3] Der Prozess wurde ausgesetzt, bis ein neuer Pflichtverteidiger gefunden war. Der Haftbefehl gegen Zündel blieb bestehen.

klartext
15.01.2008, 13:32
Meinst du wirklich das die Unterdrückung von unerwünschten Meinungen das ist was Sozialismus aus macht?
Geht eigentlich am Thema vorbei aber dann hast du wohl ne Menge Nachholbedarf was das Wissen zu sozialistischen Theorien an geht.

Zum Thema:
Finde es auch ne Schweinerei! Die Frau gehört in kein Gefängnis sondern in eine psychiatrische Anstalt. Man kann ihr doch sicher helfen und sie aus ihrer Geschichts verklärenden eigenen Welt wieder rausholen.

Andersdenkende in die Psychiatrie zu stecken, war schon immer eine besondere Eigenschaft der Kommunisten und Sozialisten. Du bestätigst dies einmal mehr.

Quo vadis
15.01.2008, 13:37
Genau, wer einen Meinungsquerulanten verteidigt, muß selber einer sein!
Absolut linke Unlogik.

Richtig.Recht auf einen Rechtsbeistand ist ein absolutes Grundrecht in einer Demoktratie.Das Gebiet der HC Leugnung ist kein Problem der Demokratie, die kratzt Mindermeinungen nicht die Bohne, sondern von der Durchpolitisierung der Richterschaft, die sich zu willigen Handlangern von Politikern macht, der § 130 ist und bleibt immer noch "nur" eine Regelung des allg. StgB, das Grundgesetz steht gerade bei reinen Meinungsdelikten im Zweifel immer drüber, zumal auf Antrag mutmaßliche HC Leugnungen auch über Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und üble Nachrede abgehandelt werden können--bei geringerem Strafmaß, aber weitaus besserer Verhältnismäßigkeit.......

Zündel hätte sich streng genommen selbst verteidigen müssen.Man hat mit dem § 130 des absonderlichen Sonderfall geschaffen, dass jeder "Verteidiger" sofort selber in den Untergang reitet......

Quo vadis
15.01.2008, 13:41
Zur Verteidigung wäre es sicher nicht nötig gewesen Schriftstücke die ans Gericht gehen mit "Heil Hitler" zu unterschreiben.


Hätte sie mal mit "Heil Stalin" unterschrieben--doppelt soviele Opfer auf dem Gewissen wie der NS, aber unter "unwichtig" abgelegt, auch im Westen.Eine Schande eigentlich.

Da die Person Hitler schon längst zu Staub zerfallen ist, ist so ein Schriftsatz nicht mehr wörtlich im eigentlichen Sinne zu nehmen, jeder Richter weiß das im Grunde.

Gagarin
15.01.2008, 13:41
Und das man den Schöffen mit Todesstrafe droht gehört wohl auch zu einer normalen Verteidigerstrategie. :rolleyes:

klartext
15.01.2008, 13:43
Und das man den Schöffen mit Todesstrafe droht gehört wohl auch zu einer normalen Verteidigerstrategie. :rolleyes:

Die Verteidigung hat die Schöffen bedroht ? Ich bitte um Quellenangabe.

Gagarin
15.01.2008, 13:45
Sorry vergessen: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/703/89614/

Seite 2 steht das glaube ich.

Quo vadis
15.01.2008, 13:46
Und das man den Schöffen mit Todesstrafe droht gehört wohl auch zu einer normalen Verteidigerstrategie. :rolleyes:

Wieder so eine Sache wie der "Heil Hitler" Schriftsatz.In Deutschland gibt es keine Todesstrafe, man kann jur. nicht damit drohen--ernstgemeint zumindest, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen ist.....

lupus_maximus
15.01.2008, 13:54
Wieder so eine Sache wie der "Heil Hitler" Schriftsatz.In Deutschland gibt es keine Todesstrafe, man kann jur. nicht damit drohen--ernstgemeint zumindest, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen ist.....
Bei der Meinungsverfolgung in diesem Land, halte ich auch eine zusätzliche Bemerkung von Staatsangehörigen unter ein fremdes Schriftstück für möglich.
In diesem Land kann man dies nicht mehr ausschließen.

Die haben hier nur noch ein Ziel: Beseitigung jeder antilinken Meinung!

Brutus
15.01.2008, 13:57
Jedenfalls haben wir es wieder mal amtlich, gerichtsfest sogar, daß es weniger schlimm ist, einer deutschen Drecksau den Schädel einzuschlagen.

Mache sich jeder seinen eigenen Reim darauf, was das für den *Rechtsstaat* bedeutet, und warum die Staatsmacht derart hysterisch um sich schlägt?

Bärwolf
15.01.2008, 13:58
So wie ich das verstanden habe, versuchen Mahler, Stolz und deren ganzer esoterischer Freundeskreis soviel Holocaustleugnung und Hitlerverehrung zu betreiben wie es nur irgend möglich ist. Ich glaube bei youtube findet man auch ein Video von ihm oder von ihr, wo zur Massenholocaustleugnung aufgerufen wird, damit das Thema endlich an die Öffentlichkeit gelangt und die Medien diesen angeblichen "Betrug des 20. Jahrhunderts" nicht mehr weiter verschweigen können. Alles in allem wieder vollkommen verrückt, typisch Horst Mahler eben.

Das Urteil bleibt nichtsdestoweniger natürlich ein Skandal.

Er hat was hasardeurhaftes, war schon immer so. Eine "Aufwands-und-Ertragsrechnung" scheint ihm fremd. Da scheint ihm seine Psyche einfach einen Streich zu spielen.

Quo vadis
15.01.2008, 14:01
Bei der Meinungsverfolgung in diesem Land, halte ich auch eine zusätzliche Bemerkung von Staatsangehörigen unter ein fremdes Schriftstück für möglich.
In diesem Land kann man dies nicht mehr ausschließen.

Die haben hier nur noch ein Ziel: Beseitigung jeder antilinken Meinung!

Was viele nicht Wissen, die im GG durchaus vorgesehene Einschränkung der Meinungsfreiheit hat präventiven Charakter, keinen Rückwirkenden.
Der HC ist ein hist. abgeschlossener Themenkomplex.Jede Meinung heute darüber ändert nichts daran, berührt den Komplex nicht mehr, weil er abgeschlossen ist.
Anders bei heute stattfindenden Aufrufen zum Dschihad "Tod den Ungläubigen", Mordaufrufen gegen politisch Andersdenkende "ein Strick für jedes Nazigenick", "an den Baum mit Naziabschaum" usw. Das ist die eigentlich präventiv im GG vorgesehene Einschränkung der Meinungsfreiheit, die damit verhindern soll, dass durch sie gedeckt unverholen zu Hass und Gewalt aufgerufen werden kann.Und wie sonderbar--exakt diese Aufrufe verfolgt in der Brd kein einziger Richter, schon sonderbar...........:rolleyes:

FISCHERLEO
15.01.2008, 14:15
Noch doofer ist es, wenn man in einem angeblichen Rechtsstaat wegen so einer Aussage 3 1/2 Jahre ins Gefängnis muß.
In diesem Land wird inzwischen Unrecht gesprochen.
Für einen Meineid bekommt man weniger!

sehe ich auch so

in einem anderen Fred heisst es dass 1500 Intensivtaeter fuer 100000 Straftaten verantwortlich sind(nur in Hessen alleine)

Und jetzt soll die Stolz fuer 3 Jahre in den Knast, nur weil Sie eine falsche meinung hat.

Nein dieser BRD Unrechtsstaat ist das allerletzte.

SAMURAI
17.01.2008, 11:40
Was viele nicht Wissen, die im GG durchaus vorgesehene Einschränkung der Meinungsfreiheit hat präventiven Charakter, keinen Rückwirkenden.
Der HC ist ein hist. abgeschlossener Themenkomplex.Jede Meinung heute darüber ändert nichts daran, berührt den Komplex nicht mehr, weil er abgeschlossen ist.
Anders bei heute stattfindenden Aufrufen zum Dschihad "Tod den Ungläubigen", Mordaufrufen gegen politisch Andersdenkende "ein Strick für jedes Nazigenick", "an den Baum mit Naziabschaum" usw. Das ist die eigentlich präventiv im GG vorgesehene Einschränkung der Meinungsfreiheit, die damit verhindern soll, dass durch sie gedeckt unverholen zu Hass und Gewalt aufgerufen werden kann.Und wie sonderbar--exakt diese Aufrufe verfolgt in der Brd kein einziger Richter, schon sonderbar...........:rolleyes:

Vorausschauendes Denken. Die Richter des 3.Reiches waren ab Adolfs Tod - auch alle rein und fein.

Man möchte auch in Muselmanien noch Richter sein können. Übertritt zum Islam -> 1 Satz und Du bist Muchel. Dann geht es mit der Scharia weiter.

ErhardWittek
17.01.2008, 11:45
Genau, wer einen Meinungsquerulanten verteidigt, muß selber einer sein!
Absolut linke Unlogik.
Das ist dieselbe Logik, derzufolge zur Zeit der Hexenverfolgungen auch kein Anwalt gewagt hätte, einen Angeklagten zu verteidigen. Er hätte sich gleich mit auf den Scheiterhaufen stellen können.

Es ist das Merkmal aller Fanatiker, keine anderartige Meinung zuzulassen. Eventuell kann das tödliche Folgen haben.

ErhardWittek
17.01.2008, 11:54
Meinst du wirklich das die Unterdrückung von unerwünschten Meinungen das ist was Sozialismus aus macht?
Geht eigentlich am Thema vorbei aber dann hast du wohl ne Menge Nachholbedarf was das Wissen zu sozialistischen Theorien an geht.
.....

Die Unterdrückung von unerwünschten Meinungen war im Sozialismus ein übliches Mittel, um das Volk mundtot zu machen. Du hast wohl eine Menge Nachholbedarf in realer Geschichte.

Gehirnnutzer
17.01.2008, 12:15
Da es bei der HC-Leugnung und seiner Strafbarkeit eben nicht nur um staatliche Doktrin geht, sondern auch um die Menschenwürde einer bestimmten Personengruppe, die direkt oder indirekt als Lügner hingestellt werden, ihen Meineid vorgeworfen wird, ohne das die Behaupter direkte Beweise gegen jeden Einzelnen dieser Personengruppe haben, schlage ich folgendes vor, womit dann auch indirekt der Meinungsfreiheit gerecht wird:

Man schiebt das ganze auf die zivilrechtliche Basis und ermöglicht betroffenen die Schadenersatzklage ohne das die allgemeinen Grenzen des Schadenerstzes gelten.
Wenn die entsprechende Klientel gezwungen ist direkte Beweise für ihre Behauptungen gegenüber einer betroffenden Person zu erbringen und dies nicht können, laufen sie Gefahr den wirtschaftlichen Ruin zu erleiden, der wesentlich schlimmer ist als eine Haftstrafe.
So stellt man sicher, das eine seriöse Beschäftigung mit der Thematik erfolgt, denn er ist schwieriger gegenüber einer direkt betroffenden Person etwas zu beweisen, als aufgrund von Zweifeln bloße Behauptungen aufzustellen.

So geht es dann um wirklich Geschädigte und nicht um die Staatsräson.

klartext
17.01.2008, 15:39
Da es bei der HC-Leugnung und seiner Strafbarkeit eben nicht nur um staatliche Doktrin geht, sondern auch um die Menschenwürde einer bestimmten Personengruppe, die direkt oder indirekt als Lügner hingestellt werden, ihen Meineid vorgeworfen wird, ohne das die Behaupter direkte Beweise gegen jeden Einzelnen dieser Personengruppe haben, schlage ich folgendes vor, womit dann auch indirekt der Meinungsfreiheit gerecht wird:

Man schiebt das ganze auf die zivilrechtliche Basis und ermöglicht betroffenen die Schadenersatzklage ohne das die allgemeinen Grenzen des Schadenerstzes gelten.
Wenn die entsprechende Klientel gezwungen ist direkte Beweise für ihre Behauptungen gegenüber einer betroffenden Person zu erbringen und dies nicht können, laufen sie Gefahr den wirtschaftlichen Ruin zu erleiden, der wesentlich schlimmer ist als eine Haftstrafe.
So stellt man sicher, das eine seriöse Beschäftigung mit der Thematik erfolgt, denn er ist schwieriger gegenüber einer direkt betroffenden Person etwas zu beweisen, als aufgrund von Zweifeln bloße Behauptungen aufzustellen.

So geht es dann um wirklich Geschädigte und nicht um die Staatsräson.

Menschenwürde iener bestimmten Personengruppe ? Mit diesem Argument kannst du die freie Meinungsäusserung insgesamt aushebeln, denn auch Politiker sind eine Menschengruppe.
Meinungsfreiheit darf nur dann eingeschränkt werden, wenn sie die Demkratie selbst gefährdet, also Gewaltaufrufe und ähnliches.
Das Gericht ist an geltendes Recht gebunden und musste deshalb verurteilen. Das Strafmass ist jedoch ausserhalb jeder Relation. Das Gericht muss sich deshalb durchaus den Vergleich mit dem Volksgerichtshof gefallen lassen, Verurteilung wegen Meinung also. Nichts anderes tat Freisler auch.

giggi
17.01.2008, 16:20
In einer Demokratie muss es auch Platz für dumme Meinungen geben.Macht es wirklich Sinn,Menschen einzusperren,die eine andere Meinung zu einem historischen Thema haben,als der Staat?In gewisser Weise ist das Gessinungsterror.

Brutus
17.01.2008, 16:27
In einer Demokratie muss es auch Platz für dumme Meinungen geben.Macht es wirklich Sinn,Menschen einzusperren,die eine andere Meinung zu einem historischen Thema haben,als der Staat?In gewisser Weise ist das Gessinungsterror.

Aus der Sicht des Staates ist es vielleicht Notwehr.

Kreuzbube
17.01.2008, 16:41
Volksverhetzung - Zündel-Anwältin muss dreieinhalb Jahre in Haft
Als Anwältin des Holocaust-Leugners Ernst Zündel hatte auch sie im Prozess den millionenfachen Mord an den Juden in der NS-Zeit bestritten. Jetzt wurde die 44-jährige Rechtsanwältin selber zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Außerdem sprachen die Richter ein fünfjähriges Berufsverbot aus.
Man muss schon ziemlich doof und verbohrt sein um als Anwältin vor Gericht eine HC-Leugnung auszusperechen.

Manche sind eben bereit, für ihre Überzeugung/ihr Gewissen einen hohen Preis zu zahlen - Jesus tat es auch!


Das ist schlicht Gesinnungsjustiz. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird in diesem Land nur dann anerkannt, wenn die Meinungsäußerung keine Tabus berührt.

Nachvollziehbar und verständlich - das war in der DDR auch nicht anders!:]

Quo vadis
17.01.2008, 17:18
Das stimmt nicht. Und Du solltest es besser wissen. :(


(V.a.) §130 ist in seiner Zielrichtung nicht bezogen auf den vergangenen HC ausgerichtet (der tatsächlich irrelevant ist, wie die Richter indirekt selbst feststellen); es geht darum, den Staat zu stützen, der bei einer Relativierung des HC, der Kriegsschuld und der Hitlerzeit existenziell bedroht wäre, da er sich als Anti definiert und auf den Antis (das wären v.a. die Juden) zum Reich gründet.

Wenn man also jetzt mit Zündel und Co argumentiert, geht es um die Legitimation des Staates (und das weiß auch Zündel...!). Eine Delegitimation zöge eine komplette Revision nach sich, angefangen mit den Nürnberger Prozessen und den Gebietsansprüchen bis hin zur EU, der Rolle der Juden und der Linken in der brD.

Und aus diesem Grund ist §130 nicht auf Ausländer, Moslems oder Linke übertragbar, weil diese den Staat nicht in seinem Fundament angreifen, sondern ihn eher stützen durch ihre Aktivitäten.
Das war nicht immer so, wesentlich ist, daß die brD in den letzten Jahrzehnten nach Links gerückt ist und der Kalte Krieg vorbei ist.

Der § 130 ist Teil des StgB, er wurde juristisch nachgeschoben, war also 1949 weder im GG, noch im StgB vorgesehen.Ich habe mehrfach geschrieben, dass de jure die alten StgB Regelungen sowohl die NS- Opfer im Allgemeinen, als auch die Juden im Speziellen ausreichend geschützt hätten.
War es nicht Rot-Grün, die ihnen unangenehme Gesinnung mittels unverhältnismäßig restriktiven Gesinnungsgsetzen zu Leibe gerückt ist? Bei gleichzeitig immer lascherer Strafverfolgung ihnen nahestehender Gruppierungen?

Quo vadis
17.01.2008, 17:28
Menschenwürde iener bestimmten Personengruppe ? Mit diesem Argument kannst du die freie Meinungsäusserung insgesamt aushebeln, denn auch Politiker sind eine Menschengruppe.



Exakt.Selbstverständlich haben von Linken ausgemachte, gekennzeichnete und blogmäßig abgearbeitete "Nazis" keine Menschenwürde mehr.......nur so mal am Rande angemerkt.
Im Fahrwasser des § 130 haben sich mittlerweile politisch erwünschte Gruppen wie Linksradikale, Koranfolkloristen, Homosexuelle usw. sehr gemütlich und häuslich eingerichtet und haben zum großen Gesinnungsangriff auf das bürgerliche Lager angesetzt...eine sehr bedenkliche Entwicklung wie ich finde.....

melamarcia75
17.01.2008, 17:30
Manche sind eben bereit, für ihre Überzeugung/ihr Gewissen einen hohen Preis zu zahlen - Jesus tat es auch!

Dieser Satz an sich ist schon ziemlich bloed, wenn er dann auf das Nazi-Paar Stolz-Mahler bezogen ist:D ..........

Gehirnnutzer
17.01.2008, 17:32
Menschenwürde iener bestimmten Personengruppe ? Mit diesem Argument kannst du die freie Meinungsäusserung insgesamt aushebeln, denn auch Politiker sind eine Menschengruppe.
Meinungsfreiheit darf nur dann eingeschränkt werden, wenn sie die Demkratie selbst gefährdet, also Gewaltaufrufe und ähnliches.
Das Gericht ist an geltendes Recht gebunden und musste deshalb verurteilen. Das Strafmass ist jedoch ausserhalb jeder Relation. Das Gericht muss sich deshalb durchaus den Vergleich mit dem Volksgerichtshof gefallen lassen, Verurteilung wegen Meinung also. Nichts anderes tat Freisler auch.

Klartext, warum mache ich wohl die Vorschlag, das ganze in das Zivilrecht zu schieben und als Angelegenheit zwischen einem Schädiger und einem Geschädigten zu behandeln gekoppelt mit Schadenersatzsummen nach US-Muster erledigt sich diese ganze Diskussion. Aus dem Strafrecht wird das ganze dann gestrichen.

Mal eine simple Frage, wenn dich jemand öffentlich verleumdet, dir Meineid vorwirft, ohne dafür direkte Beweise gegen dich zu haben, wirst du im das sicherlich nicht als freie Meinungsäußerung durchlassen und rechtliche Schritte gegen diese Person einleiten.

Wenn also keiner klagt, passiert der äußernden Person nichts und wenn einer klagt, weil die Behauptungen der äußernden Person ihn als Lügner hinstellen und den Vorwurf des Meineids gegenüber ihn sind, so muß die äußernde Person eben klar beweisen, das der Kläger gelogen hat bzw. eine Meineid geleistet hat. Wenn er also sorgfältig arbeitet und tatsächlich beweisen kann wird ihm nichts passieren, es gibt ja keine strafrechtliche Verfolgung mehr, wenn er nicht beweisen kann, dann wirds für ihn teuer.

Der Staat wäre bei dem Ganzen außen vor.

Brutus
17.01.2008, 17:32
War es nicht Rot-Grün, die ihnen unangenehme Gesinnung mittels unverhältnismäßig restriktiven Gesinnungsgsetzen zu Leibe gerückt ist? Bei gleichzeitig immer lascherer Strafverfolgung ihnen nahestehender Gruppierungen?

Die Verschärfung des 130ers ist unter der Regierung des größten deutschen Verbrechers seit Adolf Hitler geschehen, in der Amtszeit des Dr. Helmut Kohl.

Unter Kohl hatten wir auch den stärksten Schub Immigration, die extremste Ausweitung der Staatsverschuldung, den totalen Ausverkauf unserer Interessen an die EU, die Finanzierung des amerikanischen Irak-Überfalls, und als Krönung Maastricht und die sinnlose Preisgabe der D-Mark. Im Internet kursieren Gerüchte, daß Helmut Kohl auch an der Ermordung von Barschel, Herrhausen und Rohwedder beteiligt gewesen sein soll.

Was man mit diesem Verbrecher und Hochverräter machen sollte, kann sich jeder selber denken. Wer Nachhilfe braucht, hier eine kleine Anregung:

http://www4.justiz.bayern.de/olgn/imt/verf/fr_angekl_d.htm

Kreuzbube
17.01.2008, 18:02
Die Verschärfung des 130ers ist unter der Regierung des größten deutschen Verbrechers seit Adolf Hitler geschehen, in der Amtszeit des Dr. Helmut Kohl.

Unter Kohl hatten wir auch den stärksten Schub Immigration, die extremste Ausweitung der Staatsverschuldung, den totalen Ausverkauf unserer Interessen an die EU, die Finanzierung des amerikanischen Irak-Überfalls, und als Krönung Maastricht und die sinnlose Preisgabe der D-Mark. Im Internet kursieren Gerüchte, daß Helmut Kohl auch an der Ermordung von Barschel, Herrhausen und Rohwedder beteiligt gewesen sein soll.

Herrhausen und Rohwedder sollen angeblich auf das Konto der "Dritten RAF-Generation" gehen - na ja, wer`s glaubt, wird selig! Herrhausen sprach sich dafür aus, nach der Wiedervereinigung Deutschland statt Europa in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit zu rücken - das wird wohl sein Todesurteil gewesen sein; bei Rohwedder habe ich überhaupt keinen Plan!

Brutus
17.01.2008, 18:12
(...) bei Rohwedder habe ich überhaupt keinen Plan!

Wie gesagt, es handelt sich um Gerüchte. Rohwedder soll die Linie verfochten haben, die Betriebe der DDR primär zu sanieren, weniger zu privatisieren, was erstens den Heuschrecken weniger Futterplätze beschert hätte, und zweitens wäre Deutschland nicht in dem Ausmaß geschwächt worden, wie es unsere Freummde und Vahbümmdedd'n für richtig halten. Damit sind wir wieder bei jenen Kreisen gelandet, zu denen Herr Dr. Helmut Kohl besonders innige Beziehungen pflegt.

Mir scheint es kein Zufall, daß die Oggersheimer Fettsau ausgerechnet von jenen die meisten Auszeichnungen, Orden und Doktorhüte erhalten hat, die bisher eher selten als Freunde Deutschlands in Erscheinung getreten sind, eher als Söhne des Bundes.

Irmingsul
17.01.2008, 18:15
Volksverhetzung - Zündel-Anwältin muss dreieinhalb Jahre in Haft

Als Anwältin des Holocaust-Leugners Ernst Zündel hatte auch sie im Prozess den millionenfachen Mord an den Juden in der NS-Zeit bestritten. Jetzt wurde die 44-jährige Rechtsanwältin selber zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Außerdem sprachen die Richter ein fünfjähriges Berufsverbot aus.

weiterlesen (http://www.welt.de/politik/article1551959/Zndel-Anwltin_muss_dreieinhalb_Jahre_in_Haft_.html)

Man muss schon ziemlich doof und verbohrt sein um als Anwältin vor Gericht eine HC-Leugnung auszusperechen.

Wer in einen HC- Prozess gerät, der kann getrost auf advokatische Hilfe verzichten.

Mal angenommen, es bildet sich ein Mensch ein, Beweise gefunden zu haben, welche den Holocaust als eine große Lüge enttarnten. Dieser Mensch wird sofort angeklagt und es kommt zum Prozess.
Nun wird die Anklageschrift verlesen und der Verteidiger versucht seinen Mandanten zu verteidigen, er ergreift faktisch Partei für ihn. Als folge dessen, reicht er dem Gericht die "Beweisstücke", die alle ungelesen abgelehnt werden. Dann stellt er dem Gericht fragen, um seinen Mandanten zu entlasten, auf welche das Gericht keine Antwort findet. Das Problem ist nun, er hat sich dadurch selbst strafbar gemacht.

Ein Anwalt eines HC- Angeklagten kann sich also nur schützen, wenn er mit dem Staatsanwalt im Einklang ist, oder ihm wenigstens zum Großteil zustimmt.

Kreuzbube
17.01.2008, 18:21
Wie gesagt, es handelt sich um Gerüchte. Rohwedder soll die Linie verfochten haben, die Betriebe der DDR primär zu sanieren, weniger zu privatisieren, was erstens den Heuschrecken weniger Futterplätze beschert hätte, und zweitens wäre Deutschland nicht in dem Ausmaß geschwächt worden, wie es unsere Freummde und Vahbümmdedd'n für richtig halten. Damit sind wir wieder bei jenen Kreisen gelandet, zu denen Herr Dr. Helmut Kohl besonders innige Beziehungen pflegt.

Mir scheint es kein Zufall, daß die Oggersheimer Fettsau ausgerechnet von jenen die meisten Auszeichnungen, Orden und Doktorhüte erhalten hat, die bisher eher selten als Freunde Deutschlands in Erscheinung getreten sind, eher als Söhne des Bundes.

Du meinst doch nicht etwa diese hier?!:shock: :shock: :shock:
http://de.wikipedia.org/wiki/B%E2%80%99nai_B%E2%80%99rith

Brutus
17.01.2008, 18:26
Du meinst doch nicht etwa diese hier?!:shock: :shock: :shock:
http://de.wikipedia.org/wiki/B%E2%80%99nai_B%E2%80%99rith

Ich möchte von meinem Recht gebrauch machen, die Aussage zu verweigern. :)

Kreuzbube
17.01.2008, 18:29
Ich möchte von meinem Recht gebrauch machen, die Aussage zu verweigern. :)

Stattgegeben!:)) :rofl: :lach:
P.S. Wirklich zu blöd, daß ich wegen einer Verabredung gleich weg muß - das ist Unterhaltung der Spitzenklasse!:respekt:

Quo vadis
17.01.2008, 21:38
Du meinst doch nicht etwa diese hier?!:shock: :shock: :shock:
http://de.wikipedia.org/wiki/B%E2%80%99nai_B%E2%80%99rith

1924 wurde der Rabbiner Leo Baeck zum Großpräsidenten des deutschen Distrikts gewählt, der damals mehr als hundert Einzellogen umfaßte.

Mhh lecker--der Leo Baeck Preis gehört heute mit zu den wichtigsten Gutmenschenpreisen in Deutschland, na paßt ja wie die Faust auf´s Auge.;)

SLOPPY
18.01.2008, 06:06
Das ist schlicht Gesinnungsjustiz.

... so isses!

Da stellt sich die Frage, warum denn um alles in der Welt dieses Thema so dogmatisiert wird.

Entweder es gibt die Fakten, sind unangreifbar oder es gibt sie nicht.

Denkverbote etc. haben schon immer die Phantasie Anderer beflügelt.

Helmuth
20.01.2008, 16:46
Gerhirnnutzer,

- man darf ein geschichtliches Ereignis nicht anzweifeln weil man sonst jemanden beleidigen könnte?
- Wieso soll es eine Beleidigung der Opfer sein wenn die Zahl der Opfer angezweifelt wird?
- Warum darf nur e i n geschichtliches Ereignis nicht angezweifelt werden?
- Dein Vergleich ist nicht stichhaltig,es handelt sich hier nicht um eine Person und um irgend eine Straftat.Geschichte ist etwas anderes. - Im Übrigen:Warum kapriziert man sich immer auf den HC?Darüber gibt es keine Diskussion.Wenn Du bezüglich des 3.R. nicht genug Gift und Galle spuckst ist das auch schon Realtivierung,Verharmlosung,Verherrlichung,und strafbar,ohne "Beleidigung.

Klartext,

zu Freisler besteht ein großer Unterschied: die sogen. BRD steht ohne Feinde da,wärend Freisler in einem totalen Vernichtungskrieg urteilen musste!Es ist eine andere Situation wenn einerseits mit allen Mitteln Missgeburten am Leben erhalten werden und einige Zellen ,die weit weniger Mensch sind als eine Ratte,die Menschenwürde zugesprochen wird - und in der anderen Situation täglich im Durschschnitt 10.000 Menschen umgebracht werden.

Brutus,

aus der Sicht des Staates ist es auch verständlich.Nicht zu verstehen ist,dass die Menschen damit zufrieden sind wenn sie eine andere Meinung nicht hören dürfen!Sie müssten diese doch vielmehr energisch fordern!