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Vollständige Version anzeigen : § 130 gilt nicht gegen Deut-Hass-Hetze



SAMURAI
12.01.2008, 14:03
Berlin

JUGENDGEWALT
Wieder Randale in Bussen

Andreas Kopietz

Alles nur Scheiß-Deutsche überall!" Mit diesen Worten haben an einer Kreuzberger Bushaltestelle türkisch- und libanesischstämmige Jugendlicher Wartende angepöbelt und dann einen Busfahrer angegriffen.

............... Nach Darstellung der Polizei griffen die Jungen ohne Vorwarnung den Fahrer an und verletzten ihn im Gesicht. Der Fahrer löste die Bus-Alarmanlage aus, die Täter flüchteten. Ein Polizist außer Dienst verfolgte sie und alarmierte übers Handy Kollegen. In der Ritterstraße wurden die vier Jugendlichen gestellt. Dabei pöbelten sie den Polizeiobermeister außer Dienst mit "Scheiß-Deutscher" an, obwohl sie inzwischen wussten, dass der Beamte türkischstämmig ist.

Die Polizei hatte sogar geprüft, ob sie wegen des Tatbestandes der Volksverhetzung zu ermitteln hat. Das wurde verworfen. Zum einen, weil viele Täter trotz "Migrationshintergrundes" selbst Deutsche seien und so ihre eigene Gruppe beschimpften. Auch die vier Randalierer vom Donnerstag haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Andererseits regele der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches, dass Volksverhetzung vorliegt, wenn zum Hass gegen "Teile der Bevölkerung aufgestachelt" werde. Deutsche seien aber kein "Teil".

weiterlesen (http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/berlin/716374.html)

Weil Deutsche noch kein Teil sondern immer noch die Mehrheit sind darf man sie anpöbeln und deswegen gibt offenbar § 130 nicht !

Kreuzbube
12.01.2008, 14:11
Logisch, der Hundertdreißíger ist Teil eines anti-deutschen Rassismus-Programmes - von den Demokraten als Maulkorb-Erlaß ausschließlich gegen Deutsche konzipiert!

Just Amy
12.01.2008, 14:42
Berlin

JUGENDGEWALT
Wieder Randale in Bussen

Andreas Kopietz

Alles nur Scheiß-Deutsche überall!" Mit diesen Worten haben an einer Kreuzberger Bushaltestelle türkisch- und libanesischstämmige Jugendlicher Wartende angepöbelt und dann einen Busfahrer angegriffen.

............... Nach Darstellung der Polizei griffen die Jungen ohne Vorwarnung den Fahrer an und verletzten ihn im Gesicht. Der Fahrer löste die Bus-Alarmanlage aus, die Täter flüchteten. Ein Polizist außer Dienst verfolgte sie und alarmierte übers Handy Kollegen. In der Ritterstraße wurden die vier Jugendlichen gestellt. Dabei pöbelten sie den Polizeiobermeister außer Dienst mit "Scheiß-Deutscher" an, obwohl sie inzwischen wussten, dass der Beamte türkischstämmig ist.

Die Polizei hatte sogar geprüft, ob sie wegen des Tatbestandes der Volksverhetzung zu ermitteln hat. Das wurde verworfen. Zum einen, weil viele Täter trotz "Migrationshintergrundes" selbst Deutsche seien und so ihre eigene Gruppe beschimpften. Auch die vier Randalierer vom Donnerstag haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Andererseits regele der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches, dass Volksverhetzung vorliegt, wenn zum Hass gegen "Teile der Bevölkerung aufgestachelt" werde. Deutsche seien aber kein "Teil".

weiterlesen (http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/berlin/716374.html)

Weil Deutsche noch kein Teil sondern immer noch die Mehrheit sind darf man sie anpöbeln und deswegen gibt offenbar § 130 nicht !
die argumentation ist völliger schmarrn. je größer der teil ist, desto gefährlicher für das zusammenleben, und ob jemand auch noch seine eigenen gruppe beschimpft mindert garnix.

SAMURAI
12.01.2008, 14:51
die argumentation ist völliger schmarrn. je größer der teil ist, desto gefährlicher für das zusammenleben, und ob jemand auch noch seine eigenen gruppe beschimpft mindert garnix.

Einfach noch mal neu lesen, Hirn einschalten.

mfg

Just Amy
12.01.2008, 15:17
Einfach noch mal neu lesen, Hirn einschalten.

mfg
keine veränderung, erläutere mal.

Preuße
12.01.2008, 15:20
Logisch, der Hundertdreißíger ist Teil eines anti-deutschen Rassismus-Programmes - von den Demokraten als Maulkorb-Erlaß ausschließlich gegen Deutsche konzipiert!

Der §130 hat mit Demokratie soviel zutun, wie die Kommis mit Menschlichkeit oder Italiener mit fairem Fussball. Dieser Paragraph zielt genau gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Gruß Preuße

Just Amy
12.01.2008, 15:22
Der §130 hat mit Demokratie soviel zutun, wie die Kommis mit Menschlichkeit oder Italiener mit fairem Fussball. Dieser Paragraph zielt genau gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Gruß Preuße
der pragraph verbietet hetze, nicht meinungsäußerung

Kar murx
12.01.2008, 15:22
Auch die vier Randalierer vom Donnerstag haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Andererseits regele der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches, dass Volksverhetzung vorliegt, wenn zum Hass gegen "Teile der Bevölkerung aufgestachelt" werde. Deutsche seien aber kein "Teil".

weiterlesen (http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/berlin/716374.html)

Weil Deutsche noch kein Teil sondern immer noch die Mehrheit sind darf man sie anpöbeln und deswegen gibt offenbar § 130 nicht !

Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man eigentlich herzhaft ablachen

Kar murx
12.01.2008, 15:23
der pragraph verbietet hetze, nicht meinungsäußerung
Das war jetzt aber ganz schlechter Stil JustAmy, hätte ich von einer derart intelligenten Person wie dir nicht erwartet.

Heiliger
12.01.2008, 15:23
Berlin

JUGENDGEWALT
Wieder Randale in Bussen

Andreas Kopietz

Alles nur Scheiß-Deutsche überall!" Mit diesen Worten haben an einer Kreuzberger Bushaltestelle türkisch- und libanesischstämmige Jugendlicher Wartende angepöbelt und dann einen Busfahrer angegriffen.

............... Nach Darstellung der Polizei griffen die Jungen ohne Vorwarnung den Fahrer an und verletzten ihn im Gesicht. Der Fahrer löste die Bus-Alarmanlage aus, die Täter flüchteten. Ein Polizist außer Dienst verfolgte sie und alarmierte übers Handy Kollegen. In der Ritterstraße wurden die vier Jugendlichen gestellt. Dabei pöbelten sie den Polizeiobermeister außer Dienst mit "Scheiß-Deutscher" an, obwohl sie inzwischen wussten, dass der Beamte türkischstämmig ist.

Die Polizei hatte sogar geprüft, ob sie wegen des Tatbestandes der Volksverhetzung zu ermitteln hat. Das wurde verworfen. Zum einen, weil viele Täter trotz "Migrationshintergrundes" selbst Deutsche seien und so ihre eigene Gruppe beschimpften. Auch die vier Randalierer vom Donnerstag haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Andererseits regele der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches, dass Volksverhetzung vorliegt, wenn zum Hass gegen "Teile der Bevölkerung aufgestachelt" werde. Deutsche seien aber kein "Teil".

weiterlesen (http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/berlin/716374.html)

Weil Deutsche noch kein Teil sondern immer noch die Mehrheit sind darf man sie anpöbeln und deswegen gibt offenbar § 130 nicht !

Dann eben anzeigen wegen Beleidigung § 185 StGB.

Wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird.
Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre oder Geldstrafe.

Man muß die Gesetze nur ausnutzen, dann geht das auch mit der Bestrafung!

Just Amy
12.01.2008, 15:40
Das war jetzt aber ganz schlechter Stil JustAmy, hätte ich von einer derart intelligenten Person wie dir nicht erwartet.
stil? das war die wahrheit.

Preuße
12.01.2008, 15:51
der pragraph verbietet hetze, nicht meinungsäußerung

Hm... komisch. Also ist es Hetze, wenn man eigene Nachforschungen über den Holocaust anstellt und zum Ergebnis kommt, dass es weniger als 6 Millionen Juden waren, die umkamen, obwohl man stichhaltige Beweise in dem Fall hätte und so seine Meinung kundtun will? Dies ist schon ein Fall von Volksverhetzung mein lieber. Oder wenn du von deinem Opa, der zu Zeiten des Dritten Reiches noch gelebt hat und Mein Kampf unzensiert hat, dir gibt, weil du dich selbst über Hitler und seine Zeit informieren willst? Der Opa würde nach dem §130 VV begehen, da frage ich mich, wo das Hetze ist.

Gruß Preuße

angax
12.01.2008, 15:59
Berlin

JUGENDGEWALT
Wieder Randale in Bussen

Andreas Kopietz

Alles nur Scheiß-Deutsche überall!" Mit diesen Worten haben an einer Kreuzberger Bushaltestelle türkisch- und libanesischstämmige Jugendlicher Wartende angepöbelt und dann einen Busfahrer angegriffen.

............... Nach Darstellung der Polizei griffen die Jungen ohne Vorwarnung den Fahrer an und verletzten ihn im Gesicht. Der Fahrer löste die Bus-Alarmanlage aus, die Täter flüchteten. Ein Polizist außer Dienst verfolgte sie und alarmierte übers Handy Kollegen. In der Ritterstraße wurden die vier Jugendlichen gestellt. Dabei pöbelten sie den Polizeiobermeister außer Dienst mit "Scheiß-Deutscher" an, obwohl sie inzwischen wussten, dass der Beamte türkischstämmig ist.

Die Polizei hatte sogar geprüft, ob sie wegen des Tatbestandes der Volksverhetzung zu ermitteln hat. Das wurde verworfen. Zum einen, weil viele Täter trotz "Migrationshintergrundes" selbst Deutsche seien und so ihre eigene Gruppe beschimpften. Auch die vier Randalierer vom Donnerstag haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Andererseits regele der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches, dass Volksverhetzung vorliegt, wenn zum Hass gegen "Teile der Bevölkerung aufgestachelt" werde. Deutsche seien aber kein "Teil".

weiterlesen (http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/berlin/716374.html)

Weil Deutsche noch kein Teil sondern immer noch die Mehrheit sind darf man sie anpöbeln und deswegen gibt offenbar § 130 nicht !

Mein Vorschlag wäre §§ 90a Abs.1 Satz 1 und 185 StGB

Topas
12.01.2008, 16:00
der pragraph verbietet hetze, nicht meinungsäußerung

Dann erkläre mal den Unterschied zwischen den Aussagen:

Scheiß Türke und Scheiß Deutscher.

Wann ist es Meinungsfreiheit und wann ist es Hetze?

Kar murx
12.01.2008, 16:10
stil? das war die wahrheit.

Du machst dich zum Mittäter mit so einer Aussage, weisst du das?

The Dude
12.01.2008, 21:25
Die Polizei hatte sogar geprüft, ob sie wegen des Tatbestandes der Volksverhetzung zu ermitteln hat. Das wurde verworfen. Zum einen, weil viele Täter trotz "Migrationshintergrundes" selbst Deutsche seien und so ihre eigene Gruppe beschimpften. Auch die vier Randalierer vom Donnerstag haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Andererseits regele der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches, dass Volksverhetzung vorliegt, wenn zum Hass gegen "Teile der Bevölkerung aufgestachelt" werde. Deutsche seien aber kein "Teil".

weiterlesen (http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/berlin/716374.html)

Weil Deutsche noch kein Teil sondern immer noch die Mehrheit sind darf man sie anpöbeln und deswegen gibt offenbar § 130 nicht !

Irgendwie sehr sehr krank.

Mich pöbelt trotzdem keiner an, was aber nichts mit nicht greifenden Paragraphen zu tun hat. ;)

Gruß,

The Dude

Marathon
12.01.2008, 21:29
Deutsche seien aber kein "Teil".


Das ist falsch.
Deutsche sind eindeutig Teil der Bevölkerung.

Das Wort "Teil" bedeutet nicht "kleines Teil".

Da haben die Berliner Richter wieder mal das Recht gebeugt.

Den Türken und den Libanesen ist der offensichtlich unrechtmäßig erworbene Pass zu entziehen, da sie sich selber ganz offensichtlich nicht als Deutsche sehen.

Beleidigung und vor allem Landfriedensbruch sind eindeutig gegeben.



Also ist es Hetze, wenn man eigene Nachforschungen über den Holocaust anstellt und zum Ergebnis kommt, dass es weniger als 6 Millionen Juden waren, die umkamen, obwohl man stichhaltige Beweise in dem Fall hätte und so seine Meinung kundtun will? Dies ist schon ein Fall von Volksverhetzung mein lieber.


Es ist nicht verboten, die Anzahl der Opfer mit einer anderen Zahl anzugeben anzugeben.



Oder wenn du von deinem Opa, der zu Zeiten des Dritten Reiches noch gelebt hat und Mein Kampf unzensiert hat, dir gibt, weil du dich selbst über Hitler und seine Zeit informieren willst? Der Opa würde nach dem §130 VV begehen, da frage ich mich, wo das Hetze ist.


Der Besitz des Buches Mein Kampf ist nicht strafbar.

The Dude
12.01.2008, 21:42
Das ist falsch.
Deutsche sind eindeutig Teil der Bevölkerung.


Ja. Wie quantifizieren die Juristen eigentlich "Teil der Bevölkerung"? Und auf welchen Raum beziehen sie das?
Diese völlig abwegige Argumentation, daß Deutsche kein "Teil" der Bevölkerung seien, ist gröbster Unfug.
Vor allen Dingen dann, wenn man die demographische Zusammensetzung von deutschen Großstädten betrachtet.

Gruß,

The Dude

Preuße
12.01.2008, 21:51
Das ist falsch.
Deutsche sind eindeutig Teil der Bevölkerung.

Das Wort "Teil" bedeutet nicht "kleines Teil".

Da haben die Berliner Richter wieder mal das Recht gebeugt.

Den Türken und den Libanesen ist der offensichtlich unrechtmäßig erworbene Pass zu entziehen, da sie sich selber ganz offensichtlich nicht als Deutsche sehen.

Beleidigung und vor allem Landfriedensbruch sind eindeutig gegeben.



Es ist nicht verboten, die Anzahl der Opfer mit einer anderen Zahl anzugeben anzugeben.



Der Besitz des Buches Mein Kampf ist nicht strafbar.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Mein Kampf zählt zu den volkverhetzenden Büchern, wenn man es weitergibt, ist es Anstiftung zur Volksverhetzung. Wenn du eine niedrigere Zahl als die gängige Zahl der opfer des Holocausts angibst, dann relativierst du Verbrechen der Nazis, womit du wieder Volksveretzung begehst.

Gruß Preuße

Just Amy
12.01.2008, 22:04
Hm... komisch. Also ist es Hetze, wenn man eigene Nachforschungen über den Holocaust anstellt und zum Ergebnis kommt, dass es weniger als 6 Millionen Juden waren, die umkamen, obwohl man stichhaltige Beweise in dem Fall hätte und so seine Meinung kundtun will? Dies ist schon ein Fall von Volksverhetzung mein lieber. Oder wenn du von deinem Opa, der zu Zeiten des Dritten Reiches noch gelebt hat und Mein Kampf unzensiert hat, dir gibt, weil du dich selbst über Hitler und seine Zeit informieren willst? Der Opa würde nach dem §130 VV begehen, da frage ich mich, wo das Hetze ist.

Gruß Preuße
wenn man auf eine zahl wesentlich unter 6 millionen kommt waren es keine wissenshcfatlichen nachforschugnen.

sofern man diese behauptungen nicht mit irgendwelchen abstrusen ansichten über das zustandekommen der allgemein anerkannten zahlen dürfte es nicht zu ner verurteilugn reichen

und das mim opa erst recht nicht

Just Amy
12.01.2008, 22:05
Du machst dich zum Mittäter mit so einer Aussage, weisst du das?
mittäter wovon?

Just Amy
12.01.2008, 22:06
Dann erkläre mal den Unterschied zwischen den Aussagen:

Scheiß Türke und Scheiß Deutscher.

Wann ist es Meinungsfreiheit und wann ist es Hetze?
ich würde beides als beleidigung, nicht als hetze bezeichnen. unterschied zwischen beiden aussagen ist jedenfalls kein wesentlicher

Marathon
12.01.2008, 22:28
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Mein Kampf zählt zu den volkverhetzenden Büchern, wenn man es weitergibt, ist es Anstiftung zur Volksverhetzung.


Der Besitz und der antiquarische handel des Buches sind nicht verboten.



Wenn du eine niedrigere Zahl als die gängige Zahl der opfer des Holocausts angibst, dann relativierst du Verbrechen der Nazis, womit du wieder Volksveretzung begehst.


Das stimmt nicht.
Fritjof Meyer hat die Anzahl der Opfer deutlich niedriger angegeben und er wurde nicht deswegen verurteilt.
Nicht die Anzahl ist entscheidend, sondern die Tat der industriellen Vernichtung an sich.
Verharmlosend wäre es, wenn man sagen würde, dass es gar nicht so schlimm gewesen sei, aber ob nun 350.000 oder 1.100.000 Menschen alleine in Auschwitz ermordet wurden macht qualitativ keinen Unterschied, beides ist gleich schlimm.

Topas
12.01.2008, 23:01
ich würde beides als beleidigung, nicht als hetze bezeichnen. unterschied zwischen beiden aussagen ist jedenfalls kein wesentlicher

Ja, so würde ich das auch bezeichnen, nur ist bei „Scheiß Türke“ die Staatssicherheit in Gefahr und das SEK kommt mit Hubschraubern usw....

Just Amy
13.01.2008, 09:21
Ja, so würde ich das auch bezeichnen, nur ist bei „Scheiß Türke“ die Staatssicherheit in Gefahr und das SEK kommt mit Hubschraubern usw....
Du berichtest von einem tatsächlichen vorfall? einer verurteilung? oder lässt Du uns nur an einer kostprobe Deiner phantasie teilnehmen?

Don
13.01.2008, 09:24
Du berichtest von einem tatsächlichen vorfall? einer verurteilung? oder lässt Du uns nur an einer kostprobe Deiner phantasie teilnehmen?
Der Gerneralbundesanwalt benötigt keine Verurteilung um Hubschrauber einfliegen zu lassen. Er ist Ankläger, es scheint erforderlich Dir den Unterschied zu verdeutlichen.

Just Amy
13.01.2008, 09:26
Der Gerneralbundesanwalt benötigt keine Verurteilung um Hubschrauber einfliegen zu lassen. Er ist Ankläger, es scheint erforderlich Dir den Unterschied zu verdeutlichen.
ich will keinen unterschied, sondern einen beleg dass irgendwas davon passiert ist

Topas
13.01.2008, 09:50
Du berichtest von einem tatsächlichen vorfall? einer verurteilung? oder lässt Du uns nur an einer kostprobe Deiner phantasie teilnehmen?

Hier ein Kommentar:
Handschellen, Hubschrauber starke Polizeikräfte... - ich erinnere mich noch an die Bilder in den Medien. Schließlich hatte die Bundesstaatsanwaltschaft "Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung" gesehen. Wenn in Berlin Kreuzberg die Polizei einen Gewalttäter mit Migrationshintergrund festnehmen muss kommt es oft zu spontanen Gruppenangriffen auf die Polizei. Hier sehe ich ein echtes Problem für unsere Grundordnung. Die Staatsanwaltschaft, wie es scheint, aber nicht. Ich denke diese Überreaktion auf der einen Seite und das Nichtagieren bei wirklicher Missachtung der Prinzipien des Rechtsstaates sollte Anlass zur kritischen Reflektion und auch zu einer Entschuldigung sein.

http://kommentare.zeit.de/node/61945/59521/#comment-59521

Du findest noch mehr, musst halt googeln, z.B. beim Fall Ermyas M.

Felidae
13.01.2008, 09:54
Der § 130 soll Minderheiten eben davor schützen, dass die Mehrheit gegen sie aufgehetzt wird.

Topas
13.01.2008, 10:01
Der § 130 soll Minderheiten eben davor schützen, dass die Mehrheit gegen sie aufgehetzt wird.

Und wie ist das, wenn z.B. 10 Türken bzw. Migranten einen Deutschen (Minderheit) angreifen?

Doc Gyneco
13.01.2008, 10:02
Das war jetzt aber ganz schlechter Stil JustAmy, hätte ich von einer derart intelligenten Person wie dir nicht erwartet.

Genau !

Wenn hier einer über andere, z. B. Juden ausfällig wird, dann ist unser Just Amy anderer Ansicht !!

:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Felidae
13.01.2008, 10:03
Und wie ist das, wenn z.B. 10 Türken bzw. Migranten einen Deutschen (Minderheit) angreifen?

:rolleyes: :rolleyes:

Doc Gyneco
13.01.2008, 10:05
Dann erkläre mal den Unterschied zwischen den Aussagen:

Scheiß Türke und Scheiß Deutscher.

Wann ist es Meinungsfreiheit und wann ist es Hetze?

Im Eröffnungsthread ist es klar beschrieben, das diese Jungen Kulturbereicher bewusst, Beleidigt, bzw Hetze getrieben haben und das alleine um Gewalttätig zu werden (sind ja auf den Busführer losgegangen).

Aber gewisse lLeute haben hier eigene persönliche (und sehr Beschränkte) Ansicht über solche Delikte !

:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Ernesto-Che
13.01.2008, 10:06
der pragraph verbietet hetze, nicht meinungsäußerung


Oh man ... hier kann man lesen ... wenn man lesen kann - wo der § 130 angewendet werden soll ( kann ) !!!

Auszug aus ... Strafgesetzbuch


§ 130
Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.

(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

Brutus
13.01.2008, 10:08
Der § 130 soll Minderheiten eben davor schützen, dass die Mehrheit gegen sie aufgehetzt wird.

Im 130er selbst ist keine Rede von Mehrheiten und Minderheiten, sondern von "Teilen der Bevölkerung". Natürlich ist auch die Mehrheit ein Teil.

Doch was soll es bringen, auf dem Buchstaben des Gesetzes herumzureiten, der 130er ist nur dazu da, die Deutschen zu knebeln und wehrlos zu machen, und so wird er in der juristischen Praxis auch angewendet.

Deutschmann
13.01.2008, 10:21
Ich glaube der 130 kommt meistens nur zur Anwendung - zumindest ist das Strafmaß entsprechend - wenn man im öffentlichen Leben steht. Alles andere macht keinen Sinn. Wenn ich mich bei meinem Nachbarn über die Bäckerzunft auslasse, ist es ja streng genommen auch Hetze, oder ?

Ich denke der 130 ist ein so schwammiger Paragraph der schlicht im Ermessen des Richters liegt.

Topas
13.01.2008, 10:28
Mich würde es interessieren, wie man in den jeweiligen Ländern reagieren würde, wenn eine Person umher schreit:
Scheiß Franzosen, Scheiß Engländer, Scheiß Italiener, Scheiß Amerikaner, Scheiß Russen, Scheiß Türken usw. ........

Achsel-des-Bloeden
13.01.2008, 10:44
... Andererseits regele der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches, dass Volksverhetzung vorliegt, wenn zum Hass gegen "Teile der Bevölkerung aufgestachelt" werde. Deutsche seien aber kein "Teil".
...
Wahnsinnn ...

Eigentlich müsste gegen die brüllende Widerlogik ein Aufschrei bei jedem nicht- radikalen deutschen Intellektuellen und jedem nicht völlig dem System unterworfenem Medium erschallen.

Ernesto-Che
13.01.2008, 10:56
Wahnsinnn ...

Eigentlich müsste gegen die brüllende Widerlogik ein Aufschrei bei jedem nicht- radikalen deutschen Intellektuellen und jedem nicht völlig dem System unterworfenem Medium erschallen.


Aber nur " eigentlich " !!!

WALDSCHRAT
13.01.2008, 11:06
Der § 130 soll Minderheiten eben davor schützen, dass die Mehrheit gegen sie aufgehetzt wird.

Genau.

Dann warten wir einfach ab, bis die Prophezeihungen von Vural Öger Tatbestand geworden sind (gemeint: ...kräftige Männer und gesunde Frauen...) und reichen dann als zukünftige Minderheit Klage ein.

:)

Henning

Felidae
13.01.2008, 11:14
Genau.

Dann warten wir einfach ab, bis die Prophezeihungen von Vural Öger Tatbestand geworden sind (gemeint: ...kräftige Männer und gesunde Frauen...) und reichen dann als zukünftige Minderheit Klage ein.

:)

Henning

Was kümmert uns das dumme Geschwätz von Vural Öger?

WALDSCHRAT
13.01.2008, 11:23
Das mußt Du unsere Gutmenschenpolitiker fragen!

Gruß

Henning

SAMURAI
13.01.2008, 11:24
Genau.

Dann warten wir einfach ab, bis die Prophezeihungen von Vural Öger Tatbestand geworden sind (gemeint: ...kräftige Männer und gesunde Frauen...) und reichen dann als zukünftige Minderheit Klage ein.

:)

Henning

Da haben wir die Scharia und das Gesetz ist nicht mehr existent.

Dann werden wir als Ungläubige Kufar gemäss Koran als Schweinefleischfresser und Spermakübel ungestraft geschimpft.

Just Amy
13.01.2008, 13:10
Hier ein Kommentar:
Handschellen, Hubschrauber starke Polizeikräfte... - ich erinnere mich noch an die Bilder in den Medien. Schließlich hatte die Bundesstaatsanwaltschaft "Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung" gesehen. Wenn in Berlin Kreuzberg die Polizei einen Gewalttäter mit Migrationshintergrund festnehmen muss kommt es oft zu spontanen Gruppenangriffen auf die Polizei. Hier sehe ich ein echtes Problem für unsere Grundordnung. Die Staatsanwaltschaft, wie es scheint, aber nicht. Ich denke diese Überreaktion auf der einen Seite und das Nichtagieren bei wirklicher Missachtung der Prinzipien des Rechtsstaates sollte Anlass zur kritischen Reflektion und auch zu einer Entschuldigung sein.

http://kommentare.zeit.de/node/61945/59521/#comment-59521

Du findest noch mehr, musst halt googeln, z.B. beim Fall Ermyas M.
sehr kryptisch, irgendwas über den anlass wäre hilfreich

Just Amy
13.01.2008, 13:11
Genau !

Wenn hier einer über andere, z. B. Juden ausfällig wird, dann ist unser Just Amy anderer Ansicht !!

:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
ich bin derselben ansicht, jedesmal wenn wer ausfllig wird.

Alion
13.01.2008, 13:22
Wahnsinnn ...

Eigentlich müsste gegen die brüllende Widerlogik ein Aufschrei bei jedem nicht- radikalen deutschen Intellektuellen und jedem nicht völlig dem System unterworfenem Medium erschallen.

:top:

sehr richtig, aber nichts passiert.....komisch.

MfG
Alion

Ausonius
13.01.2008, 14:03
Die Diskussion ist falsch aufgezäumt. Trotz des § 130 geht die Meinungsfreiheit in Deutschland sehr weit; mit Ausnahme der Holocaust-Leugnung und der Verwendung von Nazi-Symbolen, Gesten etc. werden sonst nur selten Verfahren wg. des 130ers angestrent.

Topas
13.01.2008, 15:05
sehr kryptisch, irgendwas über den anlass wäre hilfreich

Hier noch mehr:

....... Während die beiden Tatverdächtigen von maskierten SEK-Beamten in Handschellen und mit Augenklappen per Hubschrauber zum Bundesgerichtshof geflogen wurden, demonstrierten die von rechtsradikalen Gewalttaten in der Tat gebeutelten Potsdamer unter dem Motto „Nein zu Nazis“. ....

http://www.focus.de/politik/deutschland/prozess_aid_124150.html

Wenn Du noch mehr erfahren willst, dann goggelst Du aber selber. Klar, dann wegtreten und goggeln!

Eloy
13.01.2008, 17:49
Die Diskussion ist falsch aufgezäumt. Trotz des § 130 geht die Meinungsfreiheit in Deutschland sehr weit; mit Ausnahme der Holocaust-Leugnung und der Verwendung von Nazi-Symbolen, Gesten etc. werden sonst nur selten Verfahren wg. des 130ers angestrent.

„Scheiß Türke“! Ist Volksverhetzung!!! Der deutsche Staat wie er leibt und lebt.

Saarbrücker Zeitung, 22.10.02:

„Scheiß Türke“ empört Fatihspor
Rassistische Äußerungen müssen Konsequenzen haben.

... Als Zuschauer eines Fußballspiels hat er türkische Kicker, Kinder und Zuschauer in einer Art und Weise angefahren, die für Wut und harte Kritik sorgt.

...hat H. während des Spiels Zuschauerinnen von Fathispor angepöbelt und
rassistische Äußerungen von sich gegeben. Unter anderem habe er zu türkischen
Kindern gesagt: „Geht in die Türkei Fußball spielen!“ Einen Spieler soll er „Scheiß Türke“ tituliert,
zu C. „ich laß mich von einem Türken nicht verarschen“, und zu den Spielern
„wir sind hier in Deutschland, ich laß mich von Ausländern doch nicht
verarschen“gesagt haben.

...“Keine Bagatelle“ trifft wohl auch die ersten Konsequenzen der
Kraftausdrücke am Spielfeldrand. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung aufgenommen.

Da der Herr H. auch der Ortsvorsteher eines Stadtteils, sowie zweiter Bürgermeister ist:

...Oberbürgermeister L. spricht „dienstrechtliche Ermahnung“ aus.

Saarbrücker Zeitung, 23.10.02:

„Scheiß Deutscher“ fiel
Sportfreunde – Vorsitzender beklagt „einseitige Darstellung“ des Sonntags durch Fatihspor

...“Scheiß Türke empört Fatihspor“ haben wir gestern getitelt...
...H. habe als Zuschauer eines Fußballspiels türkische Zuschauer und Spieler
beschimpft. AGSA und türkischer Club forden H.`s Rücktritt, Oberbürgermeister L. sprach
eine dienstrechtliche Ermahnung gegen seinen zweiten Mann in der Verwaltung aus...

...Medienecho war der Erklärung von AGSA und Fathispor garantiert. Es dürfte nach Berichten
in der SZ und im SR auch überregional Meldungen geben...

...“Die einseitige Berichterstattung im Fernsehen wollen wir nicht kommentieren“ sagt dazu
der erste Vorsitzende der Sportfreunde F. ...

...F. zeichnet ein gänzlich anderes Bild vom Geschehen. Ausgelöst durch sehr zweifelhafte
Schiedsrichter – Entscheidungen sei zwischen Spielern und „sehr zahlreich erschienen
Fanatischen Zuschauern“ eine aufgeheizte Stimmung entstanden. F.: „Die türkischen
Zuschauer bedrängten nach Spielende einige einheimische Zuschauer, so das wir als
Vorstand gezwungen waren, die Streithähne zu trennen. Dadurch sei vermutlich
Schlimmeres verhindert worden. Ein Nachspiel ahnte er allerdings zu diesem Zeitpunkt
Bereits. Vertreter von Fatihspor äußerten wörtlich: „Aus diesem Vorfall können wir etwas machen.“

...F. schreibt an OBM L. daß keiner von den Sportfreunden Beschimpfungen oder
Beleidigungen von H. bestätigen könne. Und wörtlich: „Im Gegenteil – türkische Spieler und
Frauen beschimpften Zuschauer von uns. Hierbei fielen Ausdrücke wie „Nazischweine“, „dicke
fette Sau“ und „Scheiß Deutscher“. F. erinnert in diesem Zusammenhang daran, daß drei
Vereine der Kreisliga nach Problemen mit Fatihspor .... nicht mehr gegen die türkische
Mannschaft spielen wollten. Es habe nämlich Provokationen von Spielern und Zuschauern,
Verweigerung des Eintrittzahlens und sogar Spielabbrüche gegeben.

Ich gehe davon aus, daß das Verfahren gegen H. eingestellt wurde. Das Ende ist mir nicht
bekannt. Sicher ist, daß den Türken nichts passiert ist.
Eine andere Frage ist: Hat die Staatsanwaltschaft von sich aus Ermittlungen
aufgenommen? Von einer Anzeige steht nichts im Artikel.

Also immer schön die Augen nach unten, jede Demütigung hinnehemen und,
wenn es sein muß, stillschweigend die Fresse polieren lassen. In jedem Fall:
"Keine Widerworte! Volksverhetzung droht!"

Wer das nicht "aushält", oder wem das "zuviel" ist, der kann ja, frei
nach Eskandari, sonstwo hinziehen.

Ausonius
13.01.2008, 17:52
Scheiß Türke“! Ist Volksverhetzung!!! Der deutsche Staat wie er leibt und lebt.

Ists? Da steht nicht, wie die Sache ausgeht. Ich schätze nicht, dass es da überhaupt zu einem Verfahren kam.
Die dienstrechtliche Ermahnung gabs zu Recht.

Topas
13.01.2008, 18:24
Da müssen wir Bayern uns künftig zurück halten, wo doch einige Stammtischler gerne mal das Wort „Saupreiss“ gebrauchen.

Just Amy
13.01.2008, 19:44
Hier noch mehr:

....... Während die beiden Tatverdächtigen von maskierten SEK-Beamten in Handschellen und mit Augenklappen per Hubschrauber zum Bundesgerichtshof geflogen wurden, demonstrierten die von rechtsradikalen Gewalttaten in der Tat gebeutelten Potsdamer unter dem Motto „Nein zu Nazis“. ....

http://www.focus.de/politik/deutschland/prozess_aid_124150.html

Wenn Du noch mehr erfahren willst, dann goggelst Du aber selber. Klar, dann wegtreten und goggeln!
dabei ging es aber nicht um ne harmlose beleidigung.

Dubidomo
13.01.2008, 20:10
Dann eben anzeigen wegen Beleidigung § 185 StGB.

Wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird.
Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre oder Geldstrafe.

Man muß die Gesetze nur ausnutzen, dann geht das auch mit der Bestrafung!
:top:

Kondor
13.01.2008, 22:44
Der §130 ist nur dazu geschaffen worden das deutsche Volk mundtot und wehrlos zu machen, damit es sich stillschweigend in seine multikulturelle Vernichtung fügt. :rolleyes:

Dubidomo
14.01.2008, 00:24
Der §130 ist nur dazu geschaffen worden das deutsche Volk mundtot und wehrlos zu machen, damit es sich stillschweigend in seine multikulturelle Vernichtung fügt. :rolleyes:

Hast du ihn denn schon gelesen?

Google nach StGB!

Denkpoli
14.01.2008, 01:19
Man muß die Gesetze nur ausnutzen, dann geht das auch mit der Bestrafung!
Wie willst du das den Gutmenschen - Richtern beibringen?

Denkpoli
14.01.2008, 01:30
Andererseits regele der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches, dass Volksverhetzung vorliegt, wenn zum Hass gegen "Teile der Bevölkerung aufgestachelt" werde. Deutsche seien aber kein "Teil".

Irre! Wenn's gegen Deutsche geht verliert sogar die Mathematik ihre Gültigkeit.

Ich bin sicher, Rheinlaender beweist bald, dass das tatsächich so ist.

The Dude
14.01.2008, 02:16
Irre! Wenn's gegen Deutsche geht verliert sogar die Mathematik ihre Gültigkeit.


...und vor allem der Verstand!!!

Es sind alle "innerdeutschen" Konstellationen denkbar (Achtung Total-Wahnsinn!), bitte zwischen den Zeilen lesen.

Deutscher mit Migrationshintergrund bezeichnet Deutschen ohne Migrationshintergrund als "Scheiß-Deutschen".

Deutscher ohne Migrationshintergrund bezeichnet Deutschen mit Migrationshintergrund als "Scheiß-Deutschen".

Deutscher ohne Migrationshintergrund bezeichnet Deutschen ohne Migrationshintergrund als "Scheiß-Deutschen".

Deutscher mit Migrationshintergrund bezeichnet Deutschen mit Migrationshintergrund als "Scheiß-Deutschen".

*ablach*

Gruß,

The Dude

Drache
14.01.2008, 06:43
der pragraph verbietet hetze, nicht meinungsäußerung

Dieser Paragraph ist ein Gummiparagraph und so wenig eindeutig, wie z.B. der Anscheinparagraph im Waffengesetz.
Auslegungssache und im Ermessen des Richters, wie er welche Worte als Bagatelle, als normale Beleidigungen oder als rassistische Äusserungen auffasst.
Was das mit Gerechtigkeit zu tun haben soll, ist mir ehrlich gesagt schleierhaft!

Ist der Richter rechts, und du hast nen Wortschatz wie der Grand Wizard vom Ku Klux Klan, interessiert das keine Sau. Hast du aber ein bischen Kritik an nem Türken geübt und der Richter ist links, hast du plötzlich ne Geldstrafe am Hals, die sich gewaschen hat!
Das ist dann keine eindutige Gesetzeslage mehr, sondern staatliche Willkür!

Just Amy
14.01.2008, 10:24
Dieser Paragraph ist ein Gummiparagraph und so wenig eindeutig, wie z.B. der Anscheinparagraph im Waffengesetz.
Auslegungssache und im Ermessen des Richters, wie er welche Worte als Bagatelle, als normale Beleidigungen oder als rassistische Äusserungen auffasst.
Was das mit Gerechtigkeit zu tun haben soll, ist mir ehrlich gesagt schleierhaft!

Ist der Richter rechts, und du hast nen Wortschatz wie der Grand Wizard vom Ku Klux Klan, interessiert das keine Sau. Hast du aber ein bischen Kritik an nem Türken geübt und der Richter ist links, hast du plötzlich ne Geldstrafe am Hals, die sich gewaschen hat!
Das ist dann keine eindutige Gesetzeslage mehr, sondern staatliche Willkür!
nun, richter haben nicht nach ihrem befinden zu urteilen, ermessen heißt nicht, daß man seine eigen politische orientierung einfließen läßt. das passiert ja auch nicht.

Topas
14.01.2008, 10:45
dabei ging es aber nicht um ne harmlose beleidigung.

Es ging um eine Schlägerei, bei der die „Sicherheit des Staates“ gefährdet war und die beiden Tatverdächtigen von maskierten SEK-Beamten in Handschellen und mit Augenklappen per Hubschrauber zum Bundesgerichtshof geflogen wurden.

..... Dabei mussten die Ermittler schon unmittelbar nach der Tat davon ausgehen, dass der Streit an der Straßenbahn-Haltestelle Charlottenhof von Ermyas M. ausgegangen war. Zwei Taxifahrer hatten die nächtliche Szene so beschrieben, dass ein großer farbiger Mann zwei anderen Personen gefolgt sei und der einen unvermittelt von hinten „in den Arsch getreten“ habe. Dann hat sich die getretene Person nach Beschreibung mehrerer Zeugen umgedreht und Ermyas M. einen Faustschlag ins Gesicht versetzt, der ihn sofort niederstreckte. ....

Drache
14.01.2008, 11:56
... das passiert ja auch nicht.

Wo lebst du? Warum werden so viele Urteile aufgehoben, wenn ein Richter zuvor nach eigenem Ermessen geurteilt hat?

Just Amy
14.01.2008, 13:37
Wo lebst du? Warum werden so viele Urteile aufgehoben, wenn ein Richter zuvor nach eigenem Ermessen geurteilt hat?
in österreich
wieviele nochmal?

Dubidomo
14.01.2008, 17:04
Wie willst du das den Gutmenschen - Richtern beibringen?

Auf RIchterakademien! Wo denn sonst?

Dubidomo
14.01.2008, 17:07
Warum werden so viele Urteile aufgehoben, wenn ein Richter zuvor nach eigenem Ermessen geurteilt hat?

Ein RIchter hat nicht nach eigenem Ermessen zu urteilen. Das wäre Willkür!

Er hat zu belegen, weshalb er so und nicht anders geurteilt hat. Dazu hat er Jura studiert und die geltenden Rechtskriterien gelernt.

Drache
14.01.2008, 18:10
Ein RIchter hat nicht nach eigenem Ermessen zu urteilen. Das wäre Willkür!...
Keine Strafe ist genauestens festgelegt, es heisst immer "von ... bis ..."
Also hat er einen Ermessensspielraum! Das ist normal und ganz legal.
Und natürlich fliesst in dieses Ermessen seine persönliche Meinung und sein Empfinden mit ein. Er bewegt sich dabei sogar im legalen Rahmen!

Neutraler
14.01.2008, 19:59
Es gibt zahlreiche Paragraphe in dem von den westlichen Siegermächten des Zweiten Weltkrieg oktroierten Grundgesetzes, dass sich gegen das eigene Volk richtete. Wer die Hintergründe kennt wundert sich überhaupt nicht, wieso die Lage immer schlimmer wird.

Dubidomo
14.01.2008, 21:48
Keine Strafe ist genauestens festgelegt, es heisst immer "von ... bis ..."
Also hat er einen Ermessensspielraum! Das ist normal und ganz legal.
Das hat mit Ermessensspielraum nichts zu tun. Das hat mit den Umständen der Tat zu tun! Darum brauchen wir Richter, sonst müssten wir jede Tötung eines Menschen mit Lebenslänglich belohnen.

Und natürlich fliesst in dieses Ermessen seine persönliche Meinung und sein Empfinden mit ein. Er bewegt sich dabei sogar im legalen Rahmen!

Darf er nicht. Es gelten nur ob jektive Maßstäbe! Und das hat er in der Urteilsbegründung nachzuweisen. Was meinst du, warum er die abfassen muss?

Denkpoli
15.01.2008, 17:53
Auf RIchterakademien! Wo denn sonst?
Das ist, als ob du einer Katze das Mausen aberziehen willst.

Dubidomo
15.01.2008, 18:10
Das ist, als ob du einer Katze das Mausen aberziehen willst.
Ach so! Die werden zu Trier zu Weinkosumenten umerzogen! :cool2:

Eddy
26.01.2008, 10:23
Die Diskussion ist falsch aufgezäumt. Trotz des § 130 geht die Meinungsfreiheit in Deutschland sehr weit; mit Ausnahme der Holocaust-Leugnung und der Verwendung von Nazi-Symbolen, Gesten etc. werden sonst nur selten Verfahren wg. des 130ers angestrent.

Kein Wunder, wer traut sich bei solcher Lage zu dem Thema den Mund aufzumachen.
Da verhalten sich die Bürger ganz normal wie in jeder gewöhnlichen Diktatur.

Übrigens ist die Meinungsfreiheit noch sehr viel weiter eingeschränkt, als du da aufgeführt hast.
Deutsche sind im Grunde Rechtlos, wenn sie den "Rechten" zugeordnet werden.

Ausonius
26.01.2008, 16:25
Kein Wunder, wer traut sich bei solcher Lage zu dem Thema den Mund aufzumachen.
Da verhalten sich die Bürger ganz normal wie in jeder gewöhnlichen Diktatur.

Übrigens ist die Meinungsfreiheit noch sehr viel weiter eingeschränkt, als du da aufgeführt hast.
Deutsche sind im Grunde Rechtlos, wenn sie den "Rechten" zugeordnet werden.

Blubberdiblubb....
... schreibt er wohlgemerkt in einem öffentlichen Forum!
Stand da jetzt nach dem Beitrag gleich die Polizei auf der Matte oder hast du doch Rechte?

Irmingsul
26.01.2008, 16:45
Berlin

JUGENDGEWALT
Wieder Randale in Bussen

Andreas Kopietz

Alles nur Scheiß-Deutsche überall!" Mit diesen Worten haben an einer Kreuzberger Bushaltestelle türkisch- und libanesischstämmige Jugendlicher Wartende angepöbelt und dann einen Busfahrer angegriffen.

............... Nach Darstellung der Polizei griffen die Jungen ohne Vorwarnung den Fahrer an und verletzten ihn im Gesicht. Der Fahrer löste die Bus-Alarmanlage aus, die Täter flüchteten. Ein Polizist außer Dienst verfolgte sie und alarmierte übers Handy Kollegen. In der Ritterstraße wurden die vier Jugendlichen gestellt. Dabei pöbelten sie den Polizeiobermeister außer Dienst mit "Scheiß-Deutscher" an, obwohl sie inzwischen wussten, dass der Beamte türkischstämmig ist.

Die Polizei hatte sogar geprüft, ob sie wegen des Tatbestandes der Volksverhetzung zu ermitteln hat. Das wurde verworfen. Zum einen, weil viele Täter trotz "Migrationshintergrundes" selbst Deutsche seien und so ihre eigene Gruppe beschimpften. Auch die vier Randalierer vom Donnerstag haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Andererseits regele der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches, dass Volksverhetzung vorliegt, wenn zum Hass gegen "Teile der Bevölkerung aufgestachelt" werde. Deutsche seien aber kein "Teil".

weiterlesen (http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/berlin/716374.html)

Weil Deutsche noch kein Teil sondern immer noch die Mehrheit sind darf man sie anpöbeln und deswegen gibt offenbar § 130 nicht !

Wir sehen an diesem Beispiel, wozu der § 130 StGB gut ist. Er ist ein "Ausländerschutzparagraph"! Dies hat die NPD schon längst entdeckt und zur Sprache gebracht.

http://youtube.com/watch?v=2025fhTf6jQ
http://youtube.com/watch?v=zXYWZCFw85U
http://youtube.com/watch?v=VGVktCafZdc

Sehr interessante Redebeiträge, die Fallbeispiele vorführen, die dem Eingangsbeitrag sehr ähneln.