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Vollständige Version anzeigen : EU-Bürger und Türken können nur sehr schwer abgeschoben werden



Tonsetzer
08.01.2008, 18:41
Hier mal ein kleiner Hintergrundbericht zur aktuellen Rechtslage, EU-Bürger und Türken genießen einen besonderen Schutz vor Abschiebung:

http://portal.gmx.net/de/themen/nachrichten/deutschland/recht/5198506-Hintergrund-EU-Buerger-koennen-nur-schwer-ausgewiesen-werden,cc=000000160300051985061IWFJ2.html

Hintergrund: EU-Bürger können nur schwer ausgewiesen werden

Karlsruhe (dpa) - EU-Bürger können ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland nur wegen besonders gravierender Straftaten verlieren. Das gilt vor allem dann, wenn sie schon lange hier leben........

Eine bloße strafrechtliche Verurteilung reicht dafür aber nicht. "Es muss eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt", heißt es in der Vorschrift. Nach der Rechtsprechung muss es sich normalerweise um massive Verbrechen wie etwa Tötungsdelikte oder Drogenhandel im größeren Stil handeln...............

Einen ähnlich hohen Schutz gegen Abschiebung genießen türkische Arbeitnehmer, und zwar aufgrund eines Assoziationsrats-Abkommens, das der Europäische Gerichtshof stark zu ihren Gunsten interpretiert hat. Wer in Deutschland geboren oder aufgewachsen ist und hier Familie hat, kann ebenfalls nur bei besonders schwerwiegenden Straftaten ausgewiesen werden...........

Achsel-des-Bloeden
08.01.2008, 18:44
Dann muß man sich was anderes überlegen.
Z.B. STOPP der socialen Hängematte für "Ausländer"!
Sofern sie nicht mehrere/ viele Jahre in das deutsche Socialsystem eingezahlt haben.

Ich denk, Hessen- Koch und andere Politiker wissen das mit der erschwerten Abschiebung ganz gut. Es ist halt Wahlkampf ...

kadir
08.01.2008, 18:47
Hier mal ein kleiner Hintergrundbericht zur aktuellen Rechtslage, EU-Bürger und Türken genießen einen besonderen Schutz vor Abschiebung:

http://portal.gmx.net/de/themen/nachrichten/deutschland/recht/5198506-Hintergrund-EU-Buerger-koennen-nur-schwer-ausgewiesen-werden,cc=000000160300051985061IWFJ2.html

Hintergrund: EU-Bürger können nur schwer ausgewiesen werden

Karlsruhe (dpa) - EU-Bürger können ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland nur wegen besonders gravierender Straftaten verlieren. Das gilt vor allem dann, wenn sie schon lange hier leben........

Eine bloße strafrechtliche Verurteilung reicht dafür aber nicht. "Es muss eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt", heißt es in der Vorschrift. Nach der Rechtsprechung muss es sich normalerweise um massive Verbrechen wie etwa Tötungsdelikte oder Drogenhandel im größeren Stil handeln...............

Einen ähnlich hohen Schutz gegen Abschiebung genießen türkische Arbeitnehmer, und zwar aufgrund eines Assoziationsrats-Abkommens, das der Europäische Gerichtshof stark zu ihren Gunsten interpretiert hat. Wer in Deutschland geboren oder aufgewachsen ist und hier Familie hat, kann ebenfalls nur bei besonders schwerwiegenden Straftaten ausgewiesen werden...........

da bin ich aber erleichert.habe aber schon die deutsche staatsbürgerschaft beantragt.

Sahin
08.01.2008, 18:49
Hier mal ein kleiner Hintergrundbericht zur aktuellen Rechtslage, EU-Bürger und Türken genießen einen besonderen Schutz vor Abschiebung:

http://portal.gmx.net/de/themen/nachrichten/deutschland/recht/5198506-Hintergrund-EU-Buerger-koennen-nur-schwer-ausgewiesen-werden,cc=000000160300051985061IWFJ2.html

Hintergrund: EU-Bürger können nur schwer ausgewiesen werden

Karlsruhe (dpa) - EU-Bürger können ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland nur wegen besonders gravierender Straftaten verlieren. Das gilt vor allem dann, wenn sie schon lange hier leben........

Eine bloße strafrechtliche Verurteilung reicht dafür aber nicht. "Es muss eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt", heißt es in der Vorschrift. Nach der Rechtsprechung muss es sich normalerweise um massive Verbrechen wie etwa Tötungsdelikte oder Drogenhandel im größeren Stil handeln...............

Einen ähnlich hohen Schutz gegen Abschiebung genießen türkische Arbeitnehmer, und zwar aufgrund eines Assoziationsrats-Abkommens, das der Europäische Gerichtshof stark zu ihren Gunsten interpretiert hat. Wer in Deutschland geboren oder aufgewachsen ist und hier Familie hat, kann ebenfalls nur bei besonders schwerwiegenden Straftaten ausgewiesen werden...........

und das weiß der koch natürlich nicht :cool2:
mal sehn,wieviele braune er überzeugen kann

Sterntaler
08.01.2008, 18:52
Hier mal ein kleiner Hintergrundbericht zur aktuellen Rechtslage, EU-Bürger und Türken genießen einen besonderen Schutz vor Abschiebung:

http://portal.gmx.net/de/themen/nachrichten/deutschland/recht/5198506-Hintergrund-EU-Buerger-koennen-nur-schwer-ausgewiesen-werden,cc=000000160300051985061IWFJ2.html

Hintergrund: EU-Bürger können nur schwer ausgewiesen werden

Karlsruhe (dpa) - EU-Bürger können ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland nur wegen besonders gravierender Straftaten verlieren. Das gilt vor allem dann, wenn sie schon lange hier leben........

Eine bloße strafrechtliche Verurteilung reicht dafür aber nicht. "Es muss eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt", heißt es in der Vorschrift. Nach der Rechtsprechung muss es sich normalerweise um massive Verbrechen wie etwa Tötungsdelikte oder Drogenhandel im größeren Stil handeln...............

Einen ähnlich hohen Schutz gegen Abschiebung genießen türkische Arbeitnehmer, und zwar aufgrund eines Assoziationsrats-Abkommens, das der Europäische Gerichtshof stark zu ihren Gunsten interpretiert hat. Wer in Deutschland geboren oder aufgewachsen ist und hier Familie hat, kann ebenfalls nur bei besonders schwerwiegenden Straftaten ausgewiesen werden...........


glaub mir, da sind noch genügend übrig, die die Abschiebekriterien erfüllen, nicht umsonst sind die Abschiebeknäste gut gefüllt. EU Recht hebelt übrigens brD Recht nicht aus und es kann verschärft werden.

Misteredd
08.01.2008, 18:54
da bin ich aber erleichert.habe aber schon die deutsche staatsbürgerschaft beantragt.

Du bist auch nach allem was ich gelesen habe willkommen.

Sui
08.01.2008, 18:56
glaub mir, da sind noch genügend übrig, die die Abschiebekriterien erfüllen, nicht umsonst sind die Abschiebeknäste gut gefüllt. EU Recht hebelt übrigens brD Recht nicht aus und es kann verschärft werden.

Richtig, die Italiener schmeissen permanent zur Zeit Rumänen raus. Auch mit Türken rausschmeissen, sind sie nicht zimperlich.

Leider habe ich nur einen italianischen Link. Ich gucke mal, ob ich was in Deutsch finde und dann stelle ich es noch rein.

klartext
08.01.2008, 18:56
und das weiß der koch natürlich nicht :cool2:
mal sehn,wieviele braune er überzeugen kann

Gesetze kann man ändern wie alles, was von Menschen gemacht ist. Unnützlinge abzuschieben dürfte dabei das geringste Problem sein, da genügt schon Sozi streichen und sie gehen von selbst.

Verrari
08.01.2008, 19:00
und das weiß der koch natürlich nicht :cool2:
mal sehn,wieviele braune er überzeugen kann

Warum?
Hast Du Angst abgeschoben zu werden?? ?(

Sterntaler
08.01.2008, 19:02
Wenn der wille dazu groß genug ist geht alles. wo ein Wille, da ein Weg . Wie Klartext richtig sagte, Gesetze kann man ändern, wenn es die Situation erfordert. (siehe auch Zuwanderungsgesetz).

Misteredd
08.01.2008, 19:02
und das weiß der koch natürlich nicht :cool2:
mal sehn,wieviele braune er überzeugen kann

Das soll geändert werden.

Achsel-des-Bloeden
08.01.2008, 19:03
G... Unnützlinge abzuschieben dürfte dabei das geringste Problem sein, da genügt schon Sozi streichen und sie gehen von selbst.
Eben!

Vor allem: Kein Kindergeld!

JWalker
08.01.2008, 20:49
Wenn der wille dazu groß genug ist geht alles. wo ein Wille, da ein Weg . Wie Klartext richtig sagte, Gesetze kann man ändern, wenn es die Situation erfordert. (siehe auch Zuwanderungsgesetz).

ganz genau !
und wenn alles nur nach der rotgrünen "Deutschland verrecke"-Fraktion ginge,
dann dürften wir in d'land noch nicht mal osama bin laden abschieben.

aber zeiten können sich auch ändern :cool2:

McDuff
09.01.2008, 11:03
Da diese Gesetze nicht im GG verankert sind kann und sollte man sie entsprechend deutscher Interessen ändern.

Durkheim
09.01.2008, 11:58
Dann muß man sich was anderes überlegen.
Z.B. STOPP der socialen Hängematte für "Ausländer"!
Sofern sie nicht mehrere/ viele Jahre in das deutsche Socialsystem eingezahlt haben.

Ich denk, Hessen- Koch und andere Politiker wissen das mit der erschwerten Abschiebung ganz gut. Es ist halt Wahlkampf ...
Das finde ich eine gute Idee, was nur dazu führen wird, dass praktisch über Nacht die Anträge zur deutschen Staatsbürgerschaft explodieren werden :D

Dann geniessen diese Leute nicht nur sämtliche Annehmlichkeiten, dürfen dann auch politisch sich partizipieren, was bedeutet, die Politik-Kaste stellt sich auf die Klientel zwangsläufig ein und scheut sich erst einmal vor braunen Wahlkamfparolen. Man will ja schliesslich keine Wähler verprellen und wir wissen, wie knapp Wahlkämpfe sein können (siehe u.a. Bundestagswahlen der letzten Wahlperioden) ;)

McDuff
09.01.2008, 15:49
Das finde ich eine gute Idee, was nur dazu führen wird, dass praktisch über Nacht die Anträge zur deutschen Staatsbürgerschaft explodieren werden :D




Man kann viel beantragen wenn der Tag lang ist...aber was meinst du wieviel Anträge abgelehnt werden. Schon alleine weil die Antragsteller die Sprache des Landes in dem sie Bürger werden wollen nicht beherrschen.

elas
09.01.2008, 15:56
Hier mal ein kleiner Hintergrundbericht zur aktuellen Rechtslage, EU-Bürger und Türken genießen einen besonderen Schutz vor Abschiebung:

http://portal.gmx.net/de/themen/nachrichten/deutschland/recht/5198506-Hintergrund-EU-Buerger-koennen-nur-schwer-ausgewiesen-werden,cc=000000160300051985061IWFJ2.html

Hintergrund: EU-Bürger können nur schwer ausgewiesen werden

Karlsruhe (dpa) - EU-Bürger können ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland nur wegen besonders gravierender Straftaten verlieren. Das gilt vor allem dann, wenn sie schon lange hier leben........

Eine bloße strafrechtliche Verurteilung reicht dafür aber nicht. "Es muss eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt", heißt es in der Vorschrift. Nach der Rechtsprechung muss es sich normalerweise um massive Verbrechen wie etwa Tötungsdelikte oder Drogenhandel im größeren Stil handeln...............

Einen ähnlich hohen Schutz gegen Abschiebung genießen türkische Arbeitnehmer, und zwar aufgrund eines Assoziationsrats-Abkommens, das der Europäische Gerichtshof stark zu ihren Gunsten interpretiert hat. Wer in Deutschland geboren oder aufgewachsen ist und hier Familie hat, kann ebenfalls nur bei besonders schwerwiegenden Straftaten ausgewiesen werden...........

Gesetze werden von Menschen gemacht und Gesetze können von Menschen geändert werden.
Die Zeiten bleiben ja auch nicht gleich.

Deshalb: Gesetzgeberische Maßnahmen für Abschiebeerleichtung von straffälligen Türken.
Das ist nicht unbillig auch nicht für unsere EU_Bürokraten.

Durkheim
09.01.2008, 16:01
Man kann viel beantragen wenn der Tag lang ist...aber was meinst du wieviel Anträge abgelehnt werden. Schon alleine weil die Antragsteller die Sprache des Landes in dem sie Bürger werden wollen nicht beherrschen.
Solche würde ich hier auch nicht aufnehmen.

Und das ist auch nicht ironisch gemeint, die Leute müssen sich schon der deutschen Leitkultur anpassen oder es mind. respektieren!

Das einzig blöde ist, wenn wir das in der Türkei machen wollen, sprich dass jeder sich an unsere Leitkultur und Sprache anpassen sollen, DANN ist in Europa bei bestimmten linken und linksextremistischen Kreisen die Hölle los und die Medien spielen dann hier auch verrückt.

Misteredd
09.01.2008, 16:07
Solche würde ich hier auch nicht aufnehmen.

Und das ist auch nicht ironisch gemeint, die Leute müssen sich schon der deutschen Leitkultur anpassen oder es mind. respektieren!

Das einzig blöde ist, wenn wir das in der Türkei machen wollen, sprich dass jeder sich an unsere Leitkultur und Sprache anpassen sollen, DANN ist in Europa bei bestimmten linken und linksextremistischen Kreisen die Hölle los und die Medien spielen dann hier auch verrückt.

Bei den Linken wohl, vernünftige Leute könnten das aber verstehen.

Cleopatra
09.01.2008, 16:08
Man kann missglückte Gesetze auch ändern.

elas
09.01.2008, 16:45
Man kann missglückte Gesetze auch ändern.

Höre soeben dass der bay. Innenminister das Abschiebegesetz dahingehend ändern will dass bereits nach 1 Jahr Gefängnis ohne Bewährung eine anschließende Abschiebung erfolgen kann.


Gott sei Dank.....äh ... Koch sei Dank.

Rheinlaender
09.01.2008, 17:02
Hier mal ein kleiner Hintergrundbericht zur aktuellen Rechtslage, EU-Bürger und Türken genießen einen besonderen Schutz vor Abschiebung:

http://portal.gmx.net/de/themen/nachrichten/deutschland/recht/5198506-Hintergrund-EU-Buerger-koennen-nur-schwer-ausgewiesen-werden,cc=000000160300051985061IWFJ2.html

Hintergrund: EU-Bürger können nur schwer ausgewiesen werden

Karlsruhe (dpa) - EU-Bürger können ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland nur wegen besonders gravierender Straftaten verlieren. Das gilt vor allem dann, wenn sie schon lange hier leben........

Das basiert aber auf Gegenseitigkeit. Hier ging unlaengst ein Fall durch die Presse, dass ein Italiener, der vor knapp 20 Jahren einen Lehrer getoetet hat, abgeschoben werden sollte nachdem er entlassen wurde. Die Gerichte lehnten ab, weil von ihm keine Gefaehrung mehr der Oeffentlichkeit ausginge.

Sahin
10.01.2008, 10:23
Höre soeben dass der bay. Innenminister das Abschiebegesetz dahingehend ändern will dass bereits nach 1 Jahr Gefängnis ohne Bewährung eine anschließende Abschiebung erfolgen kann.


Gott sei Dank.....äh ... Koch sei Dank.

ich bin schon gespannt auf die erste verurteilung durch brüssel :))

Rheinlaender
10.01.2008, 10:30
ich bin schon gespannt auf die erste verurteilung durch brüssel :))


Nicht Bruessel - soetwas macht Luxemburg:

http://curia.europa.eu/de/index.htm

Skaramanga
10.01.2008, 10:45
Höre soeben dass der bay. Innenminister das Abschiebegesetz dahingehend ändern will dass bereits nach 1 Jahr Gefängnis ohne Bewährung eine anschließende Abschiebung erfolgen kann.
...


Das Wörtchen "kann" ist schon wieder ganz schlecht. Das eröffnet Richterermessen. Und wie das endet wissen wir nun zu Genüge. Die Abschiebung muss im Gesetz zwingend vorgeschrieben sein. Keine Auslegung, keine Hintertürchen.

Drosselbart
10.01.2008, 10:48
Bei bei schweren unzumutbaren Verstößen gegen die öffentliche Ordnung ist die Rückführung von Jugendlichen aus EU-Ländern auch nach derzeitiger Rechtslage möglich. Das EU-Recht steht dem nicht entgegen.

Schwerkriminelle aus Nicht-EU-Ländern genießen einen noch geringeren Schutz vor Ausweisung.

Es ist also nicht vordergründig eine Frage des Könnens sondern ein Problem des Wollens.

Rheinlaender
10.01.2008, 10:54
Bei bei schweren unzumutbaren Verstößen gegen die öffentliche Ordnung ist die Rückführung von Jugendlichen aus EU-Ländern auch nach derzeitiger Rechtslage möglich. Das EU-Recht steht dem nicht entgegen.

Die Frage ist dabei weniger die Schwere des Verstosses, als vielmehr die gefaehrdung der Oeffentlichkeit - wobei bei dieser Beurteilung wiederum die Schwere des Verstosses einfliesst.

Also: Ein EU-Buerger, der im Affekt aus einer schwierigen Familiensituation seine Mutter erschlaegt, ist schwerer abzuschieben, als jemand, der eine Bank ueberfallen hat. Im ersten Falle ist eine erneute Straftat relativ unwahrscheinlich (Affekt, emotionaler Stress, etc.) im zweiten Falle ist kriminelle Energie angewendet worden.

katharina von Medici
10.01.2008, 10:58
Gesetze kann man ändern wie alles, was von Menschen gemacht ist. Unnützlinge abzuschieben dürfte dabei das geringste Problem sein, da genügt schon Sozi streichen und sie gehen von selbst.

Und bitte das Kindergeld nicht vergessen. Dieses, einschließlich Sozialhilfe, für Ausländer zu streichen, würde sicher einiges bewirken.

McDuff
10.01.2008, 11:02
Nicht Bruessel - soetwas macht Luxemburg:

http://curia.europa.eu/de/index.htm

Na und... :dunno:

Wayne.....interessiert das? Oder glaubt einer wir fliegen deshalb aus der EU?

Rheinlaender
10.01.2008, 11:15
Na und... :dunno:

Wayne.....interessiert das? Oder glaubt einer wir fliegen deshalb aus der EU?

Art. 228 - EG-Vertrag.

Wenns ganz hart kommt: Art, 7 EU-Vertrag.

McDuff
10.01.2008, 13:38
Art. 228 - EG-Vertrag.

Wenns ganz hart kommt: Art, 7 EU-Vertrag.

Wayne?

Fiel
10.01.2008, 14:05
Wenn der wille dazu groß genug ist geht alles. wo ein Wille, da ein Weg . Wie Klartext richtig sagte, Gesetze kann man ändern, wenn es die Situation erfordert. (siehe auch Zuwanderungsgesetz).

Gesetze MUß man ändern, wenn es die Situation erfordert. Dafür sind Politker da.

Rheinlaender
10.01.2008, 14:11
Wayne?

Lies endlich mal die Vertraege!

http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/index.htm

Denkpoli
10.01.2008, 14:28
Lies endlich mal die Vertraege!

http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/index.htm

Ohne deutsche Steuergelder ist die Eu erledigt.

Denkpoli
10.01.2008, 14:29
Die Frage ist dabei weniger die Schwere des Verstosses, als vielmehr die gefaehrdung der Oeffentlichkeit - wobei bei dieser Beurteilung wiederum die Schwere des Verstosses einfliesst.

Also: Ein EU-Buerger, der im Affekt aus einer schwierigen Familiensituation seine Mutter erschlaegt, ist schwerer abzuschieben, als jemand, der eine Bank ueberfallen hat. Im ersten Falle ist eine erneute Straftat relativ unwahrscheinlich (Affekt, emotionaler Stress, etc.) im zweiten Falle ist kriminelle Energie angewendet worden.

Von jedem nicht einsitzenden Straftäter geht eine Gefährdung für die Öffentlichkeit aus.

GnomInc
10.01.2008, 14:32
Lies endlich mal die Vertraege!

http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/index.htm

Du bist vielleicht ein Theoretiker........


Die schönsten Verträge nützen nichts , wenn sie dem Leben nicht gerecht werden.
Was löst das Lesen also für Probleme ?

Recht muss lebendig sein - daher veränderten Situationen angepasst werden
können.


Aber du darfst wegen deiner Leidenschaft gern mit einem Bündel Verträge im
Arm mitsamt der "Titanic " absaufen...

Rheinlaender
10.01.2008, 14:33
Von jedem nicht einsitzenden Straftäter geht eine Gefährdung für die Öffentlichkeit aus.

Nicht unbedingt - ein Mord oder Todschlag, der in einer Familiensituation aus Wut erfolgte, wird sich so aehnlich kaum wiederholen - das zeigen auch die Statistiken. Bei einen Bankraeuber sieht dies u. U. schon anders aus.

Rheinlaender
10.01.2008, 14:34
Was löst das Lesen also für Probleme ?

Man schwaffelt keinen Dummsinn mehr ueber Dinge, die man nicht versteht!

Felixhenn
10.01.2008, 14:59
Hier mal ein kleiner Hintergrundbericht zur aktuellen Rechtslage, EU-Bürger und Türken genießen einen besonderen Schutz vor Abschiebung:

http://portal.gmx.net/de/themen/nachrichten/deutschland/recht/5198506-Hintergrund-EU-Buerger-koennen-nur-schwer-ausgewiesen-werden,cc=000000160300051985061IWFJ2.html

Hintergrund: EU-Bürger können nur schwer ausgewiesen werden
...

Nicht alles was da hingeschmiert wird, muss man ernst nehmen. Erinnern wir uns an die Italiener die Rumänische Zigeuner einfach so des Landes verwiesen haben. Bei allem EU-Recht und aller Interpretation Desselben, noch haben wir Hausrecht. Daher sind unsere Politiker immer noch in der Lage, Gesetze (einschließlich Grundgesetz) zu ändern.

McDuff
10.01.2008, 15:29
Lies endlich mal die Vertraege!

http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/index.htm

Verträge können ausgesetzt, gekündigt geändert oder einfach ignoriert werden.
Das nennt man geschichtliche Dynamik!
Oder sollte man lieber in Gedanken an irgendwelche völlig überholten Verträge die Hände in den Schoß legen und seine Heimat der Anarchie überlassen? Das können meinetwegen die Briten machen aber der Rest Europas sollte den Realitäten unserer Zeit ensprechend reagieren.

Bruddler
10.01.2008, 15:33
Dann muß man sich was anderes überlegen.
Z.B. STOPP der socialen Hängematte für "Ausländer"!
Sofern sie nicht mehrere/ viele Jahre in das deutsche Socialsystem eingezahlt haben.

Ich denk, Hessen- Koch und andere Politiker wissen das mit der erschwerten Abschiebung ganz gut. Es ist halt Wahlkampf ...

Es ist halt Volksverdummung....

Felixhenn
10.01.2008, 16:33
Verträge können ausgesetzt, gekündigt geändert oder einfach ignoriert werden.
Das nennt man geschichtliche Dynamik!
Oder sollte man lieber in Gedanken an irgendwelche völlig überholten Verträge die Hände in den Schoß legen und seine Heimat der Anarchie überlassen? Das können meinetwegen die Briten machen aber der Rest Europas sollte den Realitäten unserer Zeit ensprechend reagieren.

In dem Moment in dem wir unser soziales System für Moslems unattraktiv machen, sind wir über die Hälfte los. Hartz IV in Naturalien auszahlen wäre vielleicht eine Idee. Dabei sollten aber versicherungspflichtigen Tätigkeiten der Vergangenheit höhere Bedeutungen zukommen. Es ist für mich unverständlich, dass jemand dasselbe Hartz IV bekommt, egal ob er gerade aus der Türkei angereist ist, oder ob er schon 20 Jahre hier gearbeitet und Steuern bezahlt hat.

Das können wir leicht ändern, ohne die EU fragen zu müssen.

Cleopatra
15.01.2008, 17:18
In dem Moment in dem wir unser soziales System für Moslems unattraktiv machen, sind wir über die Hälfte los. Hartz IV in Naturalien auszahlen wäre vielleicht eine Idee. Dabei sollten aber versicherungspflichtigen Tätigkeiten der Vergangenheit höhere Bedeutungen zukommen. Es ist für mich unverständlich, dass jemand dasselbe Hartz IV bekommt, egal ob er gerade aus der Türkei angereist ist, oder ob er schon 20 Jahre hier gearbeitet und Steuern bezahlt hat.

Das können wir leicht ändern, ohne die EU fragen zu müssen.

Das genau ist mein Problem, das sind Gesetze von deutschhassenden Politikern. Der Türke hat ein Haus zu Hause zur Vermietung, davon weiß hier kein Schwein, er arbeitet beim Cousin schwarz in der Dönerbude, betroffen ist von Hartz nur der blöde Deutsche, von deutschen Politikern verarscht.
Vor allem die Kürzung des Kindergeldes würde die starke moslemische Vermehrung beeinträchtigen.:D
Aber ich gehe sowieso davon aus, dass die Völker erst vermischt werden sollen, damit es dann richitg knallen kann.germane

Götz
15.01.2008, 17:23
Verbreitung des Islam, der härtesten "Volksdroge", ist eigentlich im übertragenen Sinne Drogenhandel, somit könnte man zumindest Islamisten und Funktionäre der DITIB ausweisen.