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Vollständige Version anzeigen : Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum Ost



Blücher
19.12.2007, 16:00
Liebe Gemeinde,

der Sohn eines Bekannten hat vor wenigen Tagen nach anderthalb Jahren innerhalb von 6 Stunden seinen Ausbiildungsplatz beim Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum Ost in Neustrelitz räumen müssen, weil er eine praktische Prüfung (Strassenkontrolle) nicht bestanden hat.
Wer kann mir dringend mit einem Tipp helfen, was man hier noch tun könnte, um diese Entscheidung rückgängig oder unwirksam zu machen. Einspruch erheben? Wenn ja an wen und was schreiben.
Oder was empfehlt ihr sonst?

Danke für Eure Mühe im Voraus.

GnomInc
19.12.2007, 16:08
1. Besorg die Ausbildungs- Richtlinien oder - Vorschriften - Sollte ohne Probleme
in einer grossen Bibliothek oder einer höheren Polizeibehörde als Kopie zu
bekommen sein, oder in einem Landtag / Bundestag / Innenministerium.
Die Grundlage ist ein Gesetz und es gibt Ausführungsbestimmungen.

2. Prüfung , ob bei der Entfernung aus dem Ausbildungsgang alle Termine , Hinweise,
Dienstgespräche beachtet wurden und das korrekt auf Widerspruchsmöglichkeiten
hingewiesen wurde.
Ein Versäumnis hier macht den Vorgang schon nichtig. Einspruch/Widerspruch
Notfalls Verwaltungs-Gericht

3. Betteln bei der Personal-Verwaltung um eine Chance.

Gruss der Gnom

Ausonius
19.12.2007, 16:29
der Sohn eines Bekannten hat vor wenigen Tagen nach anderthalb Jahren innerhalb von 6 Stunden seinen Ausbiildungsplatz beim Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum Ost in Neustrelitz räumen müssen, weil er eine praktische Prüfung (Strassenkontrolle) nicht bestanden hat.

Der war doch Beamter. Da fliegt man nicht gleich wegen einer nicht bestandenen Prüfung. Es gibt drei Möglichkeiten:
- Es liegt ein Fehler der Ausbilder vor (eventuell auch in der Prüfungsordnung)
- Er hat die Prüfung schon mehrfach vergeigt
- Er hat noch mehr bzw. was anderes auf dem Kerbholz gehabt.

Um die Abschlussprüfung kann es sich ja auch nicht handeln, wenn er erst anderthalb Jahre dabei ist.

GnomInc
19.12.2007, 16:39
Der war doch Beamter. Da fliegt man nicht gleich wegen einer nicht bestandenen Prüfung. Es gibt drei Möglichkeiten:
- Es liegt ein Fehler der Ausbilder vor (eventuell auch in der Prüfungsordnung)
- Er hat die Prüfung schon mehrfach vergeigt
- Er hat noch mehr bzw. was anderes auf dem Kerbholz gehabt.

Um die Abschlussprüfung kann es sich ja auch nicht handeln, wenn er erst anderthalb Jahre dabei ist.

Er war allenfalls Beamter auf Zeit. Da werden immer wieder solche Anwärter
ausgesiebt. Auch in Verwaltungslaufbahnen.

Aber du hast sicher Recht. Mir scheint es auch so , als wäre nicht die ganze
Geschichte erzählt!:D

Ausonius
19.12.2007, 16:41
Er war allenfalls Beamter auf Zeit. Da werden immer wieder solche Anwärter
ausgesiebt. Auch in Verwaltungslaufbahnen.

Ich meinte natürlich Beamtenanwärter.

Blücher
19.12.2007, 17:55
Der war doch Beamter. Da fliegt man nicht gleich wegen einer nicht bestandenen Prüfung. Es gibt drei Möglichkeiten:
- Es liegt ein Fehler der Ausbilder vor (eventuell auch in der Prüfungsordnung)
- Er hat die Prüfung schon mehrfach vergeigt
- Er hat noch mehr bzw. was anderes auf dem Kerbholz gehabt.

Um die Abschlussprüfung kann es sich ja auch nicht handeln, wenn er erst anderthalb Jahre dabei ist.

Erst mal vielen dank fürt Eure Antworten.
Er hat diese Prüfung zum ersten mal vergeigt, hat allerdings vor einem halben Jahr eine schriftliche Prüfung beim ersten Anlauf nicht bestanden, dann aber doch gepackt.
Ob er was anderes auf dem Kerbholz hat, weiss ich nicht. Er sagt - nein.

Es handelt sich um eine Zwischenprüfung.

Frank
19.12.2007, 19:47
Es ist nicht unüblich, dies bei Zwischenprüfungen so zu praktizieren. Der Delinquent dürfte Beamter auf Widerruf sein, auch das ist üblich bei diesen Ausbildungsgängen. Damit ist er leider jederzeit kündbar.

Siehe hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenstatus#Beamter_auf_Widerruf

Blücher
20.12.2007, 10:07
Da fällt mir noch eine Sache ein. Bei dieser praktischen Prüfung lief es so ab, dass zwei Prüflinge ein KfZ untersuchen mussten.
Dabei fragte der Anwärter X den Anwärter Y, ob das ganze Auto geprüft werden müsse. Y antwortete, dass nur der Kofferraum zu prüfen sei.
Das haben dann beide auch so gemacht.
Ergebnis: Y fällt durch, X besteht.
Ist das sauber?

GnomInc
20.12.2007, 10:10
Da fällt mir noch eine Sache ein. Bei dieser praktischen Prüfung lief es so ab, dass zwei Prüflinge ein KfZ untersuchen mussten.
Dabei fragte der Anwärter X den Anwärter Y, ob das ganze Auto geprüft werden müsse. Y antwortete, dass nur der Kofferraum zu prüfen sei.
Das haben dann beide auch so gemacht.
Ergebnis: Y fällt durch, X besteht.
Ist das sauber?

Kann man aus der Entfernung nicht bewerten.
Es gibt immer auch spezielle Prüfungs-Ordnungen- danach ist zu urteilen.
Ob es da Punkte gibt - oder manche Sachen allein schon das Durchfallen
bewirken - keinen Plan derzeit.

senchi
20.12.2007, 10:14
Da fällt mir noch eine Sache ein. Bei dieser praktischen Prüfung lief es so ab, dass zwei Prüflinge ein KfZ untersuchen mussten.
Dabei fragte der Anwärter X den Anwärter Y, ob das ganze Auto geprüft werden müsse. Y antwortete, dass nur der Kofferraum zu prüfen sei.
Das haben dann beide auch so gemacht.
Ergebnis: Y fällt durch, X besteht.
Ist das sauber?

Wenn es so war wie Du schilderst, ist es durchaus möglich so zu entscheiden. Da Y ja Auskunft erteilt hat, musste X davon ausgehen, dass es sich um eine Anweisung handelt.
Trotzdem glaube ich, dass hier noch mehr Dinge eine Rolle spielen.