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Vollständige Version anzeigen : Den "2. Arbeitsmarkt" verbieten?



Beverly
18.12.2007, 20:56
Lest euch mal diesen Link zu

öffentlich geförderter Beschäftigung (http://www.klotz-info.de/37111.0.html)

durch. Wenn ihr den Text nicht versteht und Kopfschmerzen kriegt, wundert euch nicht. So ging es mir auch und ich fasse das eher als "öffentlich geförderten Blödsinn" auf.

Daher meine Umfrage, ob man den "2. Arbeitsmarkt", der Dinge wie 1-Euro-Jobs, MAE und bla bla bla enthält, nicht einfach verbieten soll. D. h. wer arbeitet, tut das nur am 1. Arbeitsmarkt und zu den dort geltenden Regelungen. Im öffentlichen Dienst sind das BAT und dergleichen, in der freien Wirtschaft die zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelten Tarifverträge. Dazu noch ein gesetzlicher Mindestlohn, wie er auch in Deutschland kommen wird :)

Da kann es durchaus "öffentlich geförderte Beschäftigung" geben, aber eben zu den Bedingungen des 1. Arbeitsmarktes. Wenn der Staat Beschäftigung fördern will, soll er Lehrer, Polizisten und dergleichen einstellen oder Projekte starten, durch die am 1. Arbeitsmarkt mehr Menschen eingestellt werden. Öffentlich geförderte Beschäftigung bestände dann meinetwegen darin, dass Deutschland eine Mondmission beschließt, Schnellbahnstrecken baut, etwas für die Bildung tut.
Die Wirtschaft kann ebenso Beschäftigung fördern, einstellen anstatt entlassen. Oder die Arbeitszeit verkürzen. An ausgewählten Orten mit zünftigen Wolkenkratzern New York und Dubai Konkurrenz machen.

Wenn Politik und Wirtschaft Beschäftigung nicht fördern wollen und auch nicht die Arbeitszeit verkürzen, dann müssen sie die Erwerbslosen halt so mit durchfüttern. Vielleicht mit freiwilligen ehrenamtlichen Tätigkeiten oder Nebenjobs. Aber ohne einen 2. Arbeitsmarkt, der immer mehr zum Stück aus dem Tollhaus verkommt und zudem Jobs auf dem 1. Arbeitsmarkt gefährdet und vernichtet.

Also:

Soll der 2. Arbeitsmarkt verboten werden?

politisch Verfolgter
19.12.2007, 08:02
Die Arbeitsgesetzgebung ist zu entsorgen - sie ist grundrechtswidrig.
Niemand darf per Gesetz a priori mit Arbeitsbegriffen kontaminiert werden, die ihn zum Inhaberinstrument deklarieren. Sowas darf nur aus freien Stücken vertraglich vereinbart werden, muß also persönlich unterschrieben sein. Keinen Betrieb zu eignen oder z.B. ein Studium absolviert zu haben reicht dazu nicht aus.
Ohne Unterzeichnung derartiger Verträge ist man keinerlei gesetzlicher Gegenstand von Inhaberbelangen.
Wenn ein Studium die gesetzl. Zuweisung sog. "Arbeitnehmer"-Konstrukte impliziert, so ist das vor Studienbeginn vertraglich zu unterschreiben.

Drosselbart
19.12.2007, 08:54
So wie es jetzt läuft sind die Sicherungen gegen Betrug und Abzocke unzureichend. Es können - vor allem im sozialen Bereich oder "bei Arbeiten im öffentlichen Interesse" - sehr leicht reguläre Arbeitsplätze durch Billig-Jobber ersetzt werden.

Wenn der Arbeitslosenverwaltungs-Beamte mitspielt lassen sich da sicher ganz lustige Dinger drehen. Mit der Kontrolle und Aufsicht scheint es auch nicht allzu weit her zu sein.

politisch Verfolgter
19.12.2007, 09:02
Der Marxismus ist aus dem Rechtsraum zu entsorgen. Wir benötigen zudem eine Leistungsgesellschaft. Auch der Gewerkschaftsdreck muß weg, ihm ist jede Grundlage zu entziehen.
Sog. "Arbeitsbehörden" sind aufzulösen.

LieblingderGötter
19.12.2007, 20:51
Ja-unbedingt verbieten.

Wir brauchen eine massive Ausweitung des ÖD um Arbeitskräfteknappheit zu erzeugen.
Nacht FDP Logik steigen dann auch die Löhne,auf Grund des leergefegten (Arbeits)Markt(es).

Selbstverständlich nach TVöD.

Vorbild ist Dänemark,wo ca.25-35% der AN im ÖD beschäftigt sind.