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Vollständige Version anzeigen : Neuartige Rechenregeln bei Geschwindigkeitsüberschreitungen?



Don Pacifico
17.12.2007, 14:21
Im Hinblick auf Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen (also außenorts) dachte ich in meiner Einfalt immer, daß man ca. 2 - 3 % abzieht von der Geschwindigkeit zugunsten des Beschuldigten.
Fahre ich also gemessene 110 Stundenkilometer, dann wäre 1 Prozent 1,1 km/h, also war ich 6 Komma 7 Kilometer zu schnell. Passiert wohl gar nichts, eher schon bei 120 km/h = vermutlich Verwarnung.

Bei Schumacher scheint das aber anders zu laufen:

http://www.faz.net/s/Rub8C6F3503328B4FC2843206F67CB1BB67/Doc~E8CB2894140D4432BA586F8B2C5C6B122~ATpl~Ecommon ~Scontent.html.

Zitat mit Fettdruck von mir:


Bei einer angenommenen Geschwindigkeit von 130 bei erlaubten 100 Stundenkilometern ziehe die Polizei zugunsten des Beschuldigten automatisch 20 Prozent ab. So bleibe eine Tempo-Überschreitung von vier Stundenkilometern.

Kann kein Druckfehler sein: 1 Prozent von 130 ist 1,3 km/h, multipliziert mit 20 sind es 26 km/h, das wären nur vier km Überschreitung.

Scheint ja eine gute Nachricht für Raser zu sein. Oder doch Mißverständnis? Ich fahre übrigens so gut wie immer nach den Schildern (soll kein Eigenlob sein).

Jodlerkönig
17.12.2007, 14:24
Ich fahre übrigens so gut wie immer nach den Schildern (soll kein Eigenlob sein).erwartest du für die kriecherei und stauproduktion etwa ein lob? :cool2: du tempolimiteinhalter.....:cool2:

twoxego
17.12.2007, 14:28
mir haben schon mehrmals polizisten von 10% gesprochen.
waren dies alles lügenbolde oder hat am ende




DER (http://www.blaulichtmilieu.de/index-2.htm)



hier recht.

Drosselbart
17.12.2007, 14:29
10 Prozent und Null Promille. Davon bin ich bisher auch immer ausgegangen.

Don Pacifico
17.12.2007, 14:29
@ Jodlerkönig:
Den coolen Smiley habe ich wohl verstanden. :)
Es war eine salvatorische Klausel, denn gelegentlich beobachte ich, daß auf Raser eingedroschen wird. :)
Bis jetzt habe ich noch keinen selbstproduzierten Stau hinter mir beobachtet, ich armer Rechtsfahrer.

Don Pacifico
17.12.2007, 14:32
10 %?? Au weia, dann bin ich mit meinen 2 - 3 % wirklich obrigkeitshörig. Muß was dagegen unternehmen.

Deutschmann
17.12.2007, 14:36
Ich rechne da anders.

In Deutschland fahre ich - ausgenommen in der Stadt - max. 20 km/h schneller als erlaubt. In der Schweiz bleibe ich lieber unter dem Limit.

Wenn sie einen erwischen passiert zwar was, aber es bringt dich nicht um. :D

George Rico
17.12.2007, 15:13
Ich rechne da anders.

In Deutschland fahre ich - ausgenommen in der Stadt - max. 20 km/h schneller als erlaubt. In der Schweiz bleibe ich lieber unter dem Limit.

Wenn sie einen erwischen passiert zwar was, aber es bringt dich nicht um. :D

Bei mir ist es genau umgekehrt. In der Stadt fahre ich immer, Tempo 30-Zonen ausgenommen, um die 20 km/h über der Geschwindigkeitsbegrenzung. Auf den BAB bewege ich mit meistens mit 20-40 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit. Bislang bin ich damit im wahrsten Sinne des Wortes immer gut gefahren, da ich in fünf Jahren Autofahrerdasein erst zwei Strafzettel kassiert habe.



---

DnreB!
17.12.2007, 16:56
Ich fahre gerne drüber. Zumal bei mir zu Hause eine 30-er Zone existiert, die ewig lange ist und wo man locker 50 fahren kann.

Beißer
18.12.2007, 15:34
Ich wette, da geht noch mehr.

latrop
18.12.2007, 21:24
Noch eine neue Rechenregel bei der Polizei :
Unser Sohn bekam vor ca 3 Jahren eine gebührenpflichtige Verwarnung wegen nicht ordnungsgemässen Parkens von 40 Euro.
Der Abschleppwagen fuhr auch wieder fort ohne in Tätigkeit getreten zu sein - gegen geringere Gebühr.
Die Polizei erklärte nach Bezahlung der Verwarnung, da käme nichts mehr nach.
Von wegen.
14 Tage später kam eine Gebührenrechnung für den Polizeieinsatz. Man berechnete
für den Streifenwagen, der nur mit 1 Person besetzt war = 1 1/2 Polizisten !!!
Wir haben dann nachgefragt, wo denn der halbe Polizist gewesen sei , auf dem Rücksitz oder im Kofferraum ?
Man erwiderte, lt. Gebührenordnung des Landes NRW sei man berechtigt, 1 1/2 Polizisten in Rechnung zu stellen.

Mach mal was dagegen.

Mauser98K
18.12.2007, 21:54
Das ist abhängig von Art der Messung ( Laser, Radar oder Nachfahren ), von der Örtlichkeit ( außerhalb oder innerhalb geschlossener Ortschaften ) und von der Geschwindigkeit ( es werden 3 bis 10 km/ h als Meßtoleranz abgezogen ).

Don Pacifico
18.12.2007, 22:10
Danke @ Mauser98K
Auf Autobahnen wohl 10 km/h bei erlaubten 100 km/h. Dann wäre Schumi 20 km/h und nicht 4 km/h zu schnell gefahren.

@Latrop: Sehr interessant. Das erinnert mich an meine Arztrechnungen. Bei privat steht oft der Faktor 2,3. :)

Mauser98K
18.12.2007, 22:30
Danke @ Mauser98K
Auf Autobahnen wohl 10 km/h bei erlaubten 100 km/h. Dann wäre Schumi 20 km/h und nicht 4 km/h zu schnell gefahren.

@Latrop: Sehr interessant. Das erinnert mich an meine Arztrechnungen. Bei privat steht oft der Faktor 2,3. :)

So weit ich weiß, werden a.g.O bei 100 km/h 5 km/h Meßtoleranz abgezogen.

Beißer
19.12.2007, 08:30
Es gibt keine polizeiliche Messung der von Schumacher in dem Taxi gefahrenen Geschwindigkeit.

harlekina
19.12.2007, 09:29
Schumi? Wer unbedingt wegen einem Hund aus der Schweiz nach Gehülz muss.......Wenn er das Taxi auch nur gegen die Mauer gesetzt hätte, hätte der Taxifahrer versicherungstechnisch wahrscheinlich in die Röhre geguckt.

Beißer
19.12.2007, 10:29
Der Schumi hätte ihm ganz einfach ein neues Taxi gekauft. Vom Futtergeld für seine Hunde.

WIENER
20.12.2007, 09:03
Meine Bestleistung war 1983. Durch Radar gemessene 192 km/h in Wien. Strafe war damals 8 800 Schilling. (ca 600 Euro)

Tosca
26.12.2007, 13:56
Danke @ Mauser98K
Auf Autobahnen wohl 10 km/h bei erlaubten 100 km/h. Dann wäre Schumi 20 km/h und nicht 4 km/h zu schnell gefahren.

@Latrop: Sehr interessant. Das erinnert mich an meine Arztrechnungen. Bei privat steht oft der Faktor 2,3. :)

Don Pacifico, Arztrechnungen bei Privatpatienten sind immer Faktor 2,3, Laborleistungen 1,8 und Operationen meist 3,5