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Vollständige Version anzeigen : Hartz4 Kürzung um 35% bei längerem Krankenhausaufenthalt oder Reha



cityman-joerg
14.12.2007, 09:14
Wer länger als 3 Wochen im Krankenhaus liegt oder sich nach einem KH-aufenthalt sich in eine Reha begibt bekommt das ALG II um 35% gekürzt! BEGRÜNDUNG wer nicht zu hause ist braucht auch kein Essen zu kaufen! wie Krank ist das denn!?

lupus_maximus
14.12.2007, 09:38
Wer länger als 3 Wochen im Krankenhaus liegt oder sich nach einem KH-aufenthalt sich in eine Reha begibt bekommt das ALG II um 35% gekürzt! BEGRÜNDUNG wer nicht zu hause ist braucht auch kein Essen zu kaufen! wie Krank ist das denn!?
Nun, stimmt dies etwa nicht?

Oder bekommt man im Krankenhaus nichts zu essen?

cityman-joerg
14.12.2007, 09:40
Nun, stimmt dies etwa nicht?

Oder bekommt man im Krankenhaus nichts zu essen?

Bezahlt man nicht einen Tagessatz im KH !??(

lupus_maximus
14.12.2007, 09:47
Bezahlt man nicht einen Tagessatz im KH !??(
Der Tagessatz ist für die Bereitsstellung eines Bettes und sonstiger Dienstleistungen, wie in jedem guten Hotel.

Jodlerkönig
14.12.2007, 09:48
Bezahlt man nicht einen Tagessatz im KH !??(
in deutschland findet sich sicher ein formblatt mit stempel vom amt, welches diese zahlung nicht nötig macht.

discipulus
14.12.2007, 09:53
Wer länger als 3 Wochen im Krankenhaus liegt oder sich nach einem KH-aufenthalt sich in eine Reha begibt bekommt das ALG II um 35% gekürzt! BEGRÜNDUNG wer nicht zu hause ist braucht auch kein Essen zu kaufen! wie Krank ist das denn!?
Was stimmt denn daran nicht? Wer im Krankenhaus liegt wird auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse versorgt und benötigt somit weniger ALG II-Leistungen.

SAMURAI
14.12.2007, 10:02
Was stimmt denn daran nicht? Wer im Krankenhaus liegt wird auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse versorgt und benötigt somit weniger ALG II-Leistungen.

Nana, mal zu den Fakten: Jeder Patient muss pro Tag Aufenthalt 20Euronen zahlen. Das wurde genau mit der Begründung eingeführt. Man würde das Essen zuhause sparen.

Ich finde die Kürzung nicht in Ordnung. Der Staat kassiert 2x.X(

discipulus
14.12.2007, 10:04
Nana, mal zu den Fakten: Jeder Patient muss pro Tag Aufenthalt 20Euronen zahlen. Das wurde genau mit der Begründung eingeführt. Man würde das Essen zuhause sparen.

Ich finde die Kürzung nicht in Ordnung. Der Staat kassiert 2x.X(Hier stellt sich wieder die Frage ob ALG II Empfänger nicht von diesen Kosten befreit sind.

Atheist
14.12.2007, 10:22
Was stimmt denn daran nicht? Wer im Krankenhaus liegt wird auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse versorgt und benötigt somit weniger ALG II-Leistungen.

Schnekt der Staat etwa dem Bürger Geld? Oder wofür zahlt man jahrelang ein?

discipulus
14.12.2007, 10:24
Schnekt der Staat etwa dem Bürger Geld? Oder wofür zahlt man jahrelang ein?Genau dafür zahlt man in die KK, richtig. Ändert aber nichts an der Tasache, dass man während des KH-Aufenthaltes gut versorgt wird.

Jodlerkönig
14.12.2007, 10:25
Genau dafür zahlt man in die KK, richtig. Ändert aber nichts an der Tasache, dass man während des KH-Aufenthaltes gut versorgt wird.und die krankenkassenbeiträge auch bezahlt werden...wenn ich mich nicht täusche....

discipulus
14.12.2007, 10:27
und die krankenkassenbeiträge auch bezahlt werden...wenn ich mich nicht täusche....Ich glaube da hast du Recht die Beiträge zur KV werden von der ARGE/ AA getragen. Um so besser für den Bürger!

politisch Verfolgter
14.12.2007, 10:54
Liegt ein Inhaber im Krankenhaus, kann er ja nix tun, weswegen das in dieser Zeit innerbetriebl. erwirtschaftete Kapital ihm nicht zukommt ;-)

wtf
14.12.2007, 10:58
BEGRÜNDUNG wer nicht zu hause ist braucht auch kein Essen zu kaufen!

Klingt logisch.

lupus_maximus
14.12.2007, 11:00
Klingt logisch.
Hmm, mit der Logik haben es unsere Linken ja nicht so!

politisch Verfolgter
14.12.2007, 11:04
Wo soll ich hin, damit ich nicht mehr zu Aldi pilgern muß? ;-)
Luxushotel-Daueraufenthalt? High tech Südsee-Resort?

GnomInc
14.12.2007, 11:07
Jeder ALG II- Bezieher wird von der ARGE mitttel eines Pauschalsatzes bei
seiner GKV monatlich versichert.
Das sind um 130-150 € / Monat Pauschale.

Im Krankenhaus bezahlte man bisher als gewöhnlicher Kranker in der GKV
einen Einmalbetrag pro Aufenthalt zusätzlich direkt an das Krankenhaus.

Ich weiss nicht , wie das bei ALG II geregelt ist.

Eine Kürzung , wegen verringerter Lebenshaltungskosten beim
Krankenhausaufenthalt ist ja nicht falsch.
Wenn aber noch 20 € Tagessätze fällig wären- wovon soll das ein ALG II -
Bezieher bezahlen ? Er hat ja gar keine 600€ / Monat auf die Hand.
Das muss eine Falschinformation sein.

lupus_maximus
14.12.2007, 11:12
Wo soll ich hin, damit ich nicht mehr zu Aldi pilgern muß? ;-)
Luxushotel-Daueraufenthalt? High tech Südsee-Resort?
Bist du ein § 130 Verfolgter?

Vielleicht führen wir in Neugermanien politisches Asyl für nach § 130 Verfolgte ein?
Wir wollen ja eine Insel über die bereits der Klimawandel hereingebrochen ist, schön warm und ohne Klimaabgabe zur Stabilisierung der deutschen Finanzen!

Schwarzer Rabe
14.12.2007, 11:14
Wer länger als 3 Wochen im Krankenhaus liegt oder sich nach einem KH-aufenthalt sich in eine Reha begibt bekommt das ALG II um 35% gekürzt! BEGRÜNDUNG wer nicht zu hause ist braucht auch kein Essen zu kaufen! wie Krank ist das denn!?

Ist völlig ok! Schließlich hast du dem Staat mit deinem Krankenhausaufenthalt richtig Geld gekostet, obwohl du als HartzIV´ler nichts einzahlst...

discipulus
14.12.2007, 11:50
Jeder ALG II- Bezieher wird von der ARGE mitttel eines Pauschalsatzes bei
seiner GKV monatlich versichert.
Das sind um 130-150 € / Monat Pauschale.

Im Krankenhaus bezahlte man bisher als gewöhnlicher Kranker in der GKV
einen Einmalbetrag pro Aufenthalt zusätzlich direkt an das Krankenhaus.

Ich weiss nicht , wie das bei ALG II geregelt ist.

Eine Kürzung , wegen verringerter Lebenshaltungskosten beim
Krankenhausaufenthalt ist ja nicht falsch.
Wenn aber noch 20 € Tagessätze fällig wären- wovon soll das ein ALG II -
Bezieher bezahlen ? Er hat ja gar keine 600€ / Monat auf die Hand.
Das muss eine Falschinformation sein.
Die Tagessätze sind nach oben hin begrenzt. Ich glaube maximal für 10 Tage.

Daher macht eine Befreihung der ALG II- Empfänger von der Zahlung sind und ist warscheinlich auch so geregelt.

politisch Verfolgter
14.12.2007, 12:05
Bist du ein § 130 Verfolgter?

Vielleicht führen wir in Neugermanien politisches Asyl für nach § 130 Verfolgte ein?
Wir wollen ja eine Insel über die bereits der Klimawandel hereingebrochen ist, schön warm und ohne Klimaabgabe zur Stabilisierung der deutschen Finanzen!
Klar ist gesetzl. "Arbeitnehmer"-Zuweisung Volksverhetzung, also Zwangsarbeit marginalisierter Kostenfaktoren.
Statt in der Südsee zu schwitzen, wos auf Dauer auch recht langweilig ist, würde ich lieber Userprofit mit erwirtschaften, entwickeln und vernetzen, also auch den Kapitalzugang meiner Landsleute mit voranbringen.
Das Elend: es darf nix getan werden, es darf nix gewußt werden. Und dabei gibts für Villa&Porsche unermeßlich viel zu tun, wozu man eben gar nicht genug Maschinen rund um die Uhr zu nutzen hätte.
Es ist ein Jammer, wie sehr einem das Regime die Hände fesselt, wie massiv es einen umfassend gesetzlich per Sozialstaat samt ÖD von Korrelationseffizienz und Leistungsäquivalenz abschottet. Es will eben keinen Nachwuchs, keine bürgerliche Existenz, keinen Kapitalzugang, keine Leistung.

Jodlerkönig
14.12.2007, 15:49
Jeder ALG II- Bezieher wird von der ARGE mitttel eines Pauschalsatzes bei
seiner GKV monatlich versichert.
Das sind um 130-150 € / Monat Pauschale.

Im Krankenhaus bezahlte man bisher als gewöhnlicher Kranker in der GKV
einen Einmalbetrag pro Aufenthalt zusätzlich direkt an das Krankenhaus.

Ich weiss nicht , wie das bei ALG II geregelt ist.

Eine Kürzung , wegen verringerter Lebenshaltungskosten beim
Krankenhausaufenthalt ist ja nicht falsch.
Wenn aber noch 20 € Tagessätze fällig wären- wovon soll das ein ALG II -
Bezieher bezahlen ? Er hat ja gar keine 600€ / Monat auf die Hand.
Das muss eine Falschinformation sein.
vielleicht sollte man mal die ganzen zahlungen die in den einzelnen sozialleistungen enthalten sind aufführen, wenn linke, bei hartz 4 mal wieder was von 347 euro faseln......plus kv, miete, u.v.m.

politisch Verfolgter
14.12.2007, 16:02
Is ja ekelig, also bitte Villa&Porsche und noch weit mehr, wofürs unermeßlich viel zu tun gibt.

Joseph
15.12.2007, 01:48
Es scheint so als ob auch Hartzler zuzahlen müssten wenn sie ins Krankenhaus kommen:

http://www.mdr.de/exakt/2759196.html

Eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag mit einer gleichzeitigen Kürzung von Hartz finde ich nicht richtig.

Gehirnnutzer
15.12.2007, 03:49
So damit ihr mal Klarheit habt mit den Zuzahlung:
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1196667137414&openMenu=1013016724320&calledPageId=1013016724320&listid=1018881578370

Und hier könnt ihr euch den vermutlichen Gesamtanspruch an ALG II ausrechen. (http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html)

Zwei Dinge müssen hier dringend aufhören:

1. Jeden Hartz IV-Empfänger als Sozialschmarotzer hinzustellen.

2. Immer zu behaupten, das ein Hartz IV-Empfänger nur den Regelsatz erhält und dieses Geld sei zu wenig, es werden zusätzliche Kosten durch die Sozialbehörden übernommen. Wir haben leider in unserem Land Familien, die auch nicht mehr für die Lebenshaltung über haben obwohl sie einer geregelten Arbeit nachgehen.
Gegenüber diesen Familien ist es eine Frechheit, sich über die Auflagen, die ein Hartz IV-Empfänger erfüllen muss aufzuregen.

Wie man dem Link entnehmen kann, fällt die Zuzahlung wesentlich früher weg, als das es zu Kürzung des ALGII kommt, somit ist der Faktor Zuzahlung keine zusätzliche Härte neben der Kürzung.
Zwar steckt hinter der Verordnung eine gewisse Logik und sie soll der Kostensenkung dienen, jedoch wäre es sinnvoller den Missbrauch von Sozialleistungen intensiver zu bekämpfen. Dazu ist es notwendig neben Maßnahmen gegen den Missbraucher, auch gegen Personen und Unternehmen, die diesen Missbrauch unterstützen härter vorzugehen.
Gerade bei Unternehmen müssen wir die Zurückhaltung zum Schutz von Arbeitsplätzen aufgeben. Das betrifft nicht nur den Sozialmissbrauch, sondern auch andere Bereiche. Wie müssen uns von der Mentalität lösen, das man mit bloßen Geldstrafen was erreichen würde, die Strafen müssen den Entzug der Gewerbeerlaubnis, Betätigungsverbote, Beschlagnahme von Firmenvermögen und z.B. bei Kapitalgesellschaften mit Haftungsbeschränkungen, die Beschlagnahme des Privatvermögens von Gesellschaftern bzw. Anteilseignern umfassen.

Auf der anderen Seite muss vermehrte Eigeninitiative von Hartz IV-Empfängern aus der sozialen Notlage mit legalen Mitteln zu entkommen, belohnt werden.