Irmingsul
13.12.2007, 21:13
Die NPD hat im sächsischen Landtag einen Entschließungsantrag eingereicht, der die Vorfälle in Müngeln zum Thema hatte. Die Punkte:
„I. Der Landtag stellt fest:
1. Zwischen dem 17. Juni 1994 und dem 17. Juni 2007 haben in Mügeln insgesamt 25 öffentliche Feste mit jeweils durchschnittlich 3400 Besuchern stattgefunden.
Auf keinem dieser Feste kam es jemals zu Schlägereien oder anderen körperlich ausgetragenen Auseinandersetzungen, aufgrund derer die Polizei einschreiten mußte.
2. Bei den zwischen dem 17. Juni 1994 und dem 17. Juni 2007 in Mügeln stattgefundenen 25 öffentlichen Festen gab es zu keinem Zeitpunkt körperlich ausgetragene Auseinandersetzungen zwischen Deutschen und Ausländern.
3. Die mit dem Vorwurf einer „Hetzjagd“ oder „Menschenjagd“ durch die Straßen von Mügeln durch die Medien erfolgte Vorverurteilung und Verunglimpfung der Stadt Mügeln und ihrer Bürger erfolgte zu Unrecht.
4. In der Nacht vom 18./19. August 2007 wurden in Mügeln mehrere Deutsche mittels abgeschlagener Glasflaschen schwer verletzt.
"I. Der Landtag distanziert sich
1. von jeglicher Form von Gewaltanwendung durch Ausländer und gegen Ausländer sowie durch Deutsche und gegen Deutsche,
2. von jeder Vorverurteilung und Verunglimpfung der Stadt Mügeln und ihrer Bürger durch die Medien, durch Vertreter der Staatsregierung und der Parteien sowie durch andere einflußreiche Kräfte,
3. von jeglicher Einflußnahme auf schwebende juristische Verfahren durch die Medien, durch Vertreter der Staatsregierung und der Parteien sowie durch andere einflußreiche Kräfte.“
http://npd.de/index.php?sek=0&pfad_id=7&cmsint_id=1&detail=1050
Ist doch anständig, warum wird so etwas abgelehnt?
„I. Der Landtag stellt fest:
1. Zwischen dem 17. Juni 1994 und dem 17. Juni 2007 haben in Mügeln insgesamt 25 öffentliche Feste mit jeweils durchschnittlich 3400 Besuchern stattgefunden.
Auf keinem dieser Feste kam es jemals zu Schlägereien oder anderen körperlich ausgetragenen Auseinandersetzungen, aufgrund derer die Polizei einschreiten mußte.
2. Bei den zwischen dem 17. Juni 1994 und dem 17. Juni 2007 in Mügeln stattgefundenen 25 öffentlichen Festen gab es zu keinem Zeitpunkt körperlich ausgetragene Auseinandersetzungen zwischen Deutschen und Ausländern.
3. Die mit dem Vorwurf einer „Hetzjagd“ oder „Menschenjagd“ durch die Straßen von Mügeln durch die Medien erfolgte Vorverurteilung und Verunglimpfung der Stadt Mügeln und ihrer Bürger erfolgte zu Unrecht.
4. In der Nacht vom 18./19. August 2007 wurden in Mügeln mehrere Deutsche mittels abgeschlagener Glasflaschen schwer verletzt.
"I. Der Landtag distanziert sich
1. von jeglicher Form von Gewaltanwendung durch Ausländer und gegen Ausländer sowie durch Deutsche und gegen Deutsche,
2. von jeder Vorverurteilung und Verunglimpfung der Stadt Mügeln und ihrer Bürger durch die Medien, durch Vertreter der Staatsregierung und der Parteien sowie durch andere einflußreiche Kräfte,
3. von jeglicher Einflußnahme auf schwebende juristische Verfahren durch die Medien, durch Vertreter der Staatsregierung und der Parteien sowie durch andere einflußreiche Kräfte.“
http://npd.de/index.php?sek=0&pfad_id=7&cmsint_id=1&detail=1050
Ist doch anständig, warum wird so etwas abgelehnt?