PDA

Vollständige Version anzeigen : Erstes Urteil zu Mügeln



Walter Hofer
27.11.2007, 09:13
Ein 18-jährigen Deutscher ist wegen Volksverhetzung verurteilt worden und muss jetzt 600 € zahlen. In der kommenden Woche muss sich ein weiterer mutmaßlicher Täter vor Gericht verantworten.

http://www.netzeitung.de/deutschland/825490.html

Walter Hofer
27.11.2007, 09:15
Danach hatte der bislang unbescholtene Jugendliche eingeräumt, ausländerfeindliche Parolen gerufen zu haben. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, so die Staatsanwaltschaft. Sie hatte eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro beantragt und will nun prüfen, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt.

Irmingsul
27.11.2007, 09:26
Auch wenn ein Jugentlicher "ausländerfeindliche Parolen" ruft, bleibt er dennoch unbescholten. Volksverhetzung, wie dämlich! Jedem rutscht bei einem Streit Worte über die Lippen, die nicht so gemeint sind, oder die einem hinterher leid tun. 600 € sind eine viel zu hohe Strafe. Selbst eine mündliche Verwarnung wäre hier übertrieben. Freispruch ist da angemessen.

Quo vadis
27.11.2007, 09:32
Selbst eine mündliche Verwarnung wäre hier übertrieben. Freispruch ist da angemessen.


Sehe ich auch so, wenn ich der Meinung bin Ausländer gehören nicht nach Deutschland, kann man dies doch auch kundtun, sehe hier das Problem nicht, außer natürlich der gebeugte (un)rechtsstaat mal wieder.:rolleyes:

Linke können völlig legal zu Hass und Gewalt aufrufen, ohne dass dies jemanden von der Obrigkeit kratzen würde, da sollte erst mal vor der eigenen Türe gekehrt werden, bevor man hier den Popanz an die Wand malt........

sporting
27.11.2007, 09:35
Ein 18-jährigen Deutscher ist wegen Volksverhetzung verurteilt worden und muss jetzt 600 € zahlen. In der kommenden Woche muss sich ein weiterer mutmaßlicher Täter vor Gericht verantworten.

http://www.netzeitung.de/deutschland/825490.html

die brd braucht geld ... nichts weiter.

pernath
27.11.2007, 09:40
die brd braucht geld ... nichts weiter.



Milchmädchen!

Irmingsul
27.11.2007, 09:42
Linke können völlig legal zu Hass und Gewalt aufrufen, ohne dass dies jemanden von der Obrigkeit kratzen würde, da sollte erst mal vor der eigenen Türe gekehrt werden, bevor man hier den Popanz an die Wand malt........

Nun ist es aber auch so, daß sehr viele Leute aus dem Bierzelt aussagten, die Fremden hätten einige Deutsche mit Waffen angegriffen. Was ist daraus geworden? Zählt das nicht?

Irmingsul
27.11.2007, 09:43
die brd braucht geld ... nichts weiter.

Da ist bei den Indern aber mehr zu holen.

Schlumpf
27.11.2007, 09:45
Haben die Inder inländerfeindliche Parolen gerufen?

pernath
27.11.2007, 09:47
Haben die Inder inländerfeindliche Parolen gerufen?

Wie etwa "Verschlumpf dich" ?

Schwarzer Rabe
27.11.2007, 09:50
Jetzt wird Zivilcourage gegen kriminelle und gewalttätige Ausländer schon bestraft?

lupus_maximus
27.11.2007, 09:51
Haben die Inder inländerfeindliche Parolen gerufen?
Langsam sollten sich die deutschen "Volksverhetzer" zusammentun und die Volksverhetzer-Urteilsgemeinschaft gründen, damit werden sie langsam aber sicher die Mehrheit.

Eridani
27.11.2007, 09:51
Ein 18-jährigen Deutscher ist wegen Volksverhetzung verurteilt worden und muss jetzt 600 € zahlen. In der kommenden Woche muss sich ein weiterer mutmaßlicher Täter vor Gericht verantworten.
http://www.netzeitung.de/deutschland/825490.html
----------------------------------------

Werden auch Inder verurteilt, die den Streit vom Zaune gebrochen haben und Mädchen belästigt hatten?

E:

Eridani
27.11.2007, 09:53
Danach hatte der bislang unbescholtene Jugendliche eingeräumt, ausländerfeindliche Parolen gerufen zu haben. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, so die Staatsanwaltschaft. Sie hatte eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro beantragt und will nun prüfen, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt.
-----------------------------------------------------------------

Werden auch "inländerfeindliche" Parolen [ z.B.:"Deutschland verrecke"!] verurteilt werden?!

E:

lupus_maximus
27.11.2007, 09:54
----------------------------------------

Werden auch Inder verurteilt, die den Streit vom Zaune gebrochen haben und Mädchen belästigt hatten?

E:
Ich wüßte nicht!
Dafür haben die Richter keine Zeit, sie müssen sich schließlich um die deutschen Volksverhetzer kümmern!
Die werden immer mehr!

Quo vadis
27.11.2007, 09:55
Nun ist es aber auch so, daß sehr viele Leute aus dem Bierzelt aussagten, die Fremden hätten einige Deutsche mit Waffen angegriffen. Was ist daraus geworden? Zählt das nicht?

Warum sollte das zählen? Das paßt doch nicht ins "Unser Freund ist Ausländer" "Die Republik ist bunt", "Toleranz e.V.", Bild der Etablierten.........

pernath
27.11.2007, 09:56
Zuvor waren zwei Fälle bereits per Strafbefehl erledigt worden: Die Männer im Alter von 22 und 35 Jahren hatten Geldstrafen von 2625 Euro und 1500 Euro ohne Verhandlung akzeptiert.

Der Prozeß des Ganzen ist noch nicht abgeschlossen, auch nicht für die Inder. (http://www.tagesspiegel.de/politik/rechtsextremismus/Rechtsextremismus;art2647,2427621)

Topas
27.11.2007, 10:00
Was passiert wenn ein „Kulturbereicherer“ einen Deutschen mit den Worten „Du Drecksnazi“ anpöbelt, obwohl der Deutsche keinen Anlass dazu gab? Und was passiert den Antifa-Chaoten wenn sie die 2 Wörter „Deutschland verrecke“ hinausposaunen? Werden die auch wegen Volksverhetzung angeklagt? Man muss sich leider schon überlegen, ob man den Begriff „ausländisch“ verbunden mit einer negativen Aussage, wie z. B. „mir schmecken deutsche Tomaten besser als holländische“, noch aussprechen darf. Deutschland, einst das Land der Dichter und Denker, ist jetzt das Land der Volksverhetzer und Volksbeschmutzer. Ich kann nur hoffen, dass bei der nächsten Wahl die Etablierten einen Denkzettel bekommen.

lupus_maximus
27.11.2007, 10:06
Was passiert wenn ein „Kulturbereicherer“ einen Deutschen mit den Worten „Du Drecksnazi“ anpöbelt, obwohl der Deutsche keinen Anlass dazu gab? Und was passiert den Antifa-Chaoten wenn sie die 2 Wörter „Deutschland verrecke“ hinausposaunen? Werden die auch wegen Volksverhetzung angeklagt? Man muss sich leider schon überlegen, ob man den Begriff „ausländisch“ verbunden mit einer negativen Aussage, wie z. B. „mir schmecken deutsche Tomaten besser als holländische“, noch aussprechen darf. Deutschland, einst das Land der Dichter und Denker, ist jetzt das Land der Volksverhetzer und Volksbeschmutzer. Ich kann nur hoffen, dass bei der nächsten Wahl die Etablierten einen Denkzettel bekommen.
Mit einer Wahl änderst du dies nicht mehr!!!!

sporting
27.11.2007, 10:13
Jetzt wird Zivilcourage gegen kriminelle und gewalttätige Ausländer schon bestraft?

traurig aber wahr!

Quo vadis
27.11.2007, 10:15
Was passiert wenn ein „Kulturbereicherer“ einen Deutschen mit den Worten „Du Drecksnazi“ anpöbelt, obwohl der Deutsche keinen Anlass dazu gab? Und was passiert den Antifa-Chaoten wenn sie die 2 Wörter „Deutschland verrecke“ hinausposaunen? Werden die auch wegen Volksverhetzung angeklagt? Man muss sich leider schon überlegen, ob man den Begriff „ausländisch“ verbunden mit einer negativen Aussage, wie z. B. „mir schmecken deutsche Tomaten besser als holländische“, noch aussprechen darf. Deutschland, einst das Land der Dichter und Denker, ist jetzt das Land der Volksverhetzer und Volksbeschmutzer. Ich kann nur hoffen, dass bei der nächsten Wahl die Etablierten einen Denkzettel bekommen.

Die deutsche Nation kann nicht verhetzt werden---die ist nämlich zur völligen Besudelung freigegeben worden, schon vor etlichen Jahrzehnten, wir haben die Konstellation, dass wegen "Volksverhetzung" nur diejenige Gruppe belangt wird, die diese Nation noch was bedeudet und am Herzen liegt.Aus allen antideutschen Rohren kann aber hingegen völlig unsanktioniert gefeuert werden......

Topas
27.11.2007, 10:15
Mit einer Wahl änderst du dies nicht mehr!!!!


Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Skaramanga
27.11.2007, 10:17
Aha. Also lernen wir daraus, dass man Notwehr und Nothilfe künftig stumm auszuüben hat. Gut zu wissen.

ErhardWittek
27.11.2007, 10:20
Mit einer Wahl änderst du dies nicht mehr!!!!

Das stimmt. Mit den etablierten Parteien sind wir verraten und verkauft. Andere Parteien werden mittels gezielter und nicht enden wollender Hetze durch die Medien und durch Wahlmanipulation verhindert.

Wir Deutschen sind nur noch dazu ausersehen, demütig und stumm den Abbau unserer Kultur zu ertragen. Der Schuldkult erfüllt immer sichtbarer seinen eigentlichen Zweck, nämlich uns als Angehörige einer ehemals freien Nation für alle Zeiten zu entmündigen und uns in einem armseligen Multikultibrei untergehen zu lassen.

Eridani
27.11.2007, 10:23
Das stimmt. Mit den etablierten Parteien sind wir verraten und verkauft. Andere Parteien werden mittels gezielter und nicht enden wollender Hetze durch die Medien und durch Wahlmanipulation verhindert.

Wir Deutschen sind nur noch dazu ausersehen, demütig und stumm den Abbau unserer Kultur zu ertragen. Der Schuldkult erfüllt immer sichtbarer seinen eigentlichen Zweck, nämlich uns als Angehörige einer ehemals freien Nation für alle Zeiten zu entmündigen und uns in einem armseligen Multikultibrei untergehen zu lassen.
--------------------------------------------

Genau so ist es!

Und was passiert, wenn jemand auf der Strasse: ROT FRONT VERRECKE ruft?!

Verletzt das auch die P.C.?!

E:

McDuff
27.11.2007, 11:29
Es kostet also jetzt 600 Teuros, wenn man sich in seinem eigenen Land nichts bieten lassen will. Soweit ist es mit dem Recht in diesem Lande also gekommen.

haihunter
27.11.2007, 11:41
Danach hatte der bislang unbescholtene Jugendliche eingeräumt, ausländerfeindliche Parolen gerufen zu haben. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, so die Staatsanwaltschaft. Sie hatte eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro beantragt und will nun prüfen, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt.

Wenn man sieht, wie sanft unsere Justiz mit ausländischen, jugendlichen Straftätern umgeht, dann ist dieses Urteil einfach viel zu hoch. Aber Hauptsache, man hat mal wieder einen der "pöhsen, pöhsen Nazis" bestrafen können! Für den nächsten türkischen Messerstecher werden diesem Richter wahrscheinlich 1000 Gründe für eine Strafmilderung einfallen!

Drache
27.11.2007, 11:42
Haben die Inder inländerfeindliche Parolen gerufen?
Neini, der Spruch "Scheiss Nazi!" steht im Einbürgerungsheftchen der Grünen!

Aha. Also lernen wir daraus, dass man Notwehr und Nothilfe künftig stumm auszuüben hat. Gut zu wissen.
Genau! Erst draufhauen, bis nichts mehr zuckt und dann ganz leise flüstern: "Scheiss Kanacke, das hast du jetzt davon!"
Dann kann dir niemand etwas beweisen!

haihunter
27.11.2007, 11:42
Sehe ich auch so, wenn ich der Meinung bin Ausländer gehören nicht nach Deutschland, kann man dies doch auch kundtun, sehe hier das Problem nicht, außer natürlich der gebeugte (un)rechtsstaat mal wieder.:rolleyes:

Linke können völlig legal zu Hass und Gewalt aufrufen, ohne dass dies jemanden von der Obrigkeit kratzen würde, da sollte erst mal vor der eigenen Türe gekehrt werden, bevor man hier den Popanz an die Wand malt........

Es kommt selten vor, aber hier gebe ich Dir voll und ganz Recht!

haihunter
27.11.2007, 11:44
[/COLOR][/I]
-----------------------------------------------------------------

Werden auch "inländerfeindliche" Parolen [ z.B.:"Deutschland verrecke"!] verurteilt werden?!

E:

Nein, solche Parolen werden früher oder später mit dem Bundesverdienstkreuz belohnt! :(

Kumusta
27.11.2007, 11:46
Die deutsche Justiz hat sich von peinlich nach erbärmlich gesteigert. Eine völlig grundlose Verurteilung. Wie bei den Türken in Antalya. Reine Gesinnungsjustiz.

haihunter
27.11.2007, 11:46
Danach hatte der bislang unbescholtene Jugendliche eingeräumt, ausländerfeindliche Parolen gerufen zu haben. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, so die Staatsanwaltschaft. Sie hatte eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro beantragt und will nun prüfen, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt.

Und wie ist Deine Meinung über diese Strafe von diesem "schweren Verbrechen"?

Irmingsul
27.11.2007, 11:48
Nein, solche Parolen werden früher oder später mit dem Bundesverdienstkreuz belohnt! :(

Und Leute wie Du sorgen auch dafür. Ihr seit ja schließlich "Demokraten", entschuldige, "demokratische Rechte". :hihi:

Deutschmann
27.11.2007, 12:14
Ich tippe mal auf "Bauernopfer". Irgendein Ergebnis mussten sie ja mal bringen. Wenn es tatsächlich Volksverhetzung - vorallem im Zusammenhang mit Gewalttaten - gewesen wäre, glaubt ihr wirklich, der hätte nur 600 Euro bezahlen müssen ?

Das Szenario war zu groß und zu oft in den Medien dass bei einem wirklich ausländerfeindlichen Hintergrund wohl Haftstrafen gefallen wären.

WIENER
27.11.2007, 12:16
Reine Gesinnungsjustiz, Viel zu hohe Strafe, vor allem wüßte ich gerne wie er sich Volksverhetzend geäussert hat. Kontraproduktiv aus der Gutmenschlichen Sicht sowieso. Seine Meinung hat er sicher nicht geändert, warscheinlich erfuhr er für sich selbst sogar eine Art von Bestätigung und in seinen Kreisen ist er ein Held.

WIENER
27.11.2007, 12:20
Ich tippe mal auf "Bauernopfer". Irgendein Ergebnis mussten sie ja mal bringen. Wenn es tatsächlich Volksverhetzung - vorallem im Zusammenhang mit Gewalttaten - gewesen wäre, glaubt ihr wirklich, der hätte nur 600 Euro bezahlen müssen ?

Das Szenario war zu groß und zu oft in den Medien dass bei einem wirklich ausländerfeindlichen Hintergrund wohl Haftstrafen gefallen wären.

Genauso ist es. Wieso steht den sowas überhaupt in der Zeitung. Wie oft bringen Medien normalerweise Fälle in denen es lediglich zu einer Geldstrafe kam? So gut wie nie.

Liegnitz
27.11.2007, 12:21
Die deutsche Justiz hat sich von peinlich nach erbärmlich gesteigert. Eine völlig grundlose Verurteilung. Wie bei den Türken in Antalya. Reine Gesinnungsjustiz.

Richtig . Die ausländischen Anstifter der Rangelei hättten hart bestraft werden müssen.
Darüber schreibt die gleichgeschaltete Presse nicht und nicht die ausländischen Täter noch in Schutz.
Wie immer Rechstverdrehungen und Ausländerbonus und härteste Strafe für Rechtsgesinnte.

Nichts neues in Absurdistan.

pernath
27.11.2007, 12:23
Ich dachte, dass in Mügeln waren keine "Rechten", sondern "normale" Bürger?

Schwarzer Rabe
27.11.2007, 12:26
Ich dachte, dass in Mügeln waren keine "Rechten", sondern "normale" Bürger?

Das waren tapfere und rechtschaffende Menschen! :]

ortensia blu
27.11.2007, 12:27
Reine Gesinnungsjustiz, Viel zu hohe Strafe, vor allem wüßte ich gerne wie er sich Volksverhetzend geäussert hat. Kontraproduktiv aus der Gutmenschlichen Sicht sowieso. Seine Meinung hat er sicher nicht geändert, warscheinlich erfuhr er für sich selbst sogar eine Art von Bestätigung und in seinen Kreisen ist er ein Held.

Vielleicht hat er geschrien: "Kinder statt Inder!"

Liegnitz
27.11.2007, 12:28
Das waren tapfere und rechtschaffende Menschen! :]

Die als Rechte verurteilt werden, weil sie ihren Unmut über kriminelle Ausländer hier in D Luft machten.

pernath
27.11.2007, 12:31
Das waren tapfere und rechtschaffende Menschen! :]


...oder du hast ein "S" vergessen: rechtsschaffende :))

pernath
27.11.2007, 12:32
Die als Rechte verurteilt werden, weil sie ihren Unmut über kriminelle Ausländer hier in D Luft machten.

Nach Sauerkraut habe ich auch immer Blähungen.

Schwarzer Rabe
27.11.2007, 12:38
...oder du hast ein "S" vergessen: rechtsschaffende :))

Nein, das habe ich nicht!

pernath
27.11.2007, 12:40
Na dann ist doch alles gut, es hat keine "Rechten" getroffen, oder?

Schwarzer Rabe
27.11.2007, 12:42
Na dann ist doch alles gut, es hat keine "Rechten" getroffen, oder?

Dafür aber rechtschaffende Bürger! :]

pernath
27.11.2007, 12:45
Die sich diese gerechten Urteile auch leisten können.

Bolle71
27.11.2007, 12:46
Die Frage, wer hier Herr im Haus dieser meinungsbefreiten Staatssimulation ist, erübrigt sich.
In einem Regime wie das unsere, welches nur Demokratie heuchelt, wo es schon als Mut empfunden wird wenn zwei demokratisch gewählten Abgeordneten die Logie von einem Geschäftsführer eines Hotels verwehrt wird, wo nahezu jeder 4. die schöne Bezeichnung Migrantenhintergrund trägt, ist es schon verwunderlich, daß dieser junge Volksgenosse nicht 3 Jahre einsitzen muss.

Schwarzer Rabe
27.11.2007, 12:47
Die sich diese gerechten Urteile auch leisten können.

Gerecht wäre es gewesen, die Inder auszuweisen und den tapferen Bürgern einen Orden zu verleihen!

pernath
27.11.2007, 12:48
Wie tapfer ist es, in der völligen Überzahl eine Handvoll zu jagen?

Schwarzer Rabe
27.11.2007, 12:49
Wie tapfer ist es, in der völligen Überzahl eine Handvoll zu jagen?

Jagen? Sie haben ihre Stadt und deren Bürger vor kriminellen Inderhorden verteidigt!

pernath
27.11.2007, 12:50
Jetzt sind es schon ganze Horden, du machst dich noch lächerlicher als sonst.

Schwarzer Rabe
27.11.2007, 12:51
Jetzt sind es schon ganze Horden, du machst dich noch lächerlicher als sonst.

Natürlich sind es Horden!

Drache
27.11.2007, 12:51
Ich dachte, dass in Mügeln waren keine "Rechten", sondern "normale" Bürger?
Das waren ein paar Besoffskis und ein paar Inder, die den Alkohol ebenfalls nicht vertragen haben. Da gabs dann Stress und ein paar auf die Fresse. Passiert hier bei jedem Schützenfest. Ohne Inder, ohne Rechte!

Dafür aber rechtschaffende Bürger! :]
Das man sich heutzutage als Nazi beschimpfen lassen muss, weil man sich mit nem Ausländer prügelt und gewinnt, ist allerdings mehr als bedenklich.

Schwarzer Rabe
27.11.2007, 12:52
Das waren ein paar Besoffskis und ein paar Inder, die den Alkohol ebenfalls nicht vertragen haben. Da gabs dann Stress und ein paar auf die Fresse. Passiert hier bei jedem Schützenfest. Ohne Inder, ohne Rechte!


Du brauchst nur mal mit ein paar Kumpels auf eine Dorf-Kirmes gehen und die Weiber dort belästigen... :D

Mondmann
27.11.2007, 12:59
Wie tapfer ist es, in der völligen Überzahl eine Handvoll zu jagen?

Tatsächlich eine sehr spezielle Auffassung von Heldenmut, die hier von der Nationalen Befreiungsfront vertreten wird.

Frumpel
27.11.2007, 12:59
Die Umfrage, ob 600 € Strafe für Volksverhetzung ausreichend oder nicht sei, ist absoluter Blödsinn.
Der Gesetzgeber sieht hier neben Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vor.
Hier müsste unser Walterchen himself schon etwas genauer werden. Was hat der 18-Jährige gesagt und in welchem Kontext? Wie lautet die Urteilsbegründung?
Fazit: der übliche Propagandabeitrag ohne Inhalte. :respekt:

Schwarzer Rabe
27.11.2007, 13:00
Tatsächlich eine sehr spezielle Auffassung von Heldenmut, die hier von der Nationalen Befreiungsfront vertreten wird.

Es geht hier nicht um Heldenmut, sondern um Zivilcourage!

che1985
27.11.2007, 13:02
das ist ein witz die strafe ist viel zu niedrig

Schwarzer Rabe
27.11.2007, 13:03
das ist ein witz die strafe ist viel zu niedrig

:isok:

pernath
27.11.2007, 13:04
blub... Wie lautet die Urteilsbegründung?
blub...

Dann suche einmal die Urteilsbegründung im Internet und verlinke sie hier, Klugschwätzer!

Fritz Fullriede
27.11.2007, 13:05
Welch trauriger Hohn :rolleyes: Da wird man als Deutscher verurteilt, nur weil man ein paar besoffene, Frauen anpöbelnde und später auch noch mit kaputten Glasflaschen rumstechende Kulturbereicherer zur Räson gebracht hat, indem man sie von der Festivität entfernt hat. Früher hätte solch dahergelaufenes Gesindel seine verdiente Tracht Dresche bezogen und wäre nie wieder dort aufgetaucht. Und die örtliche Polizei hätte sich wegen einer diesbezüglichen Anzeige höchstens kaputt gelacht :]

Aber in Zeiten, wo unsere Medien in jener Hand sind, unser Politiker willige Erfüllungshelfer jener Gelüste sind, da wundert es auch nicht mehr wenn hier die Täter zu Opfern stilisiert werden. Lügen ohne Rot zu werden, so ist die brD nebst den ihr innewohnenden Systemmedien :rolleyes:

Frumpel
27.11.2007, 13:08
das ist ein witz die strafe ist viel zu niedrig
wieso?

Mondmann
27.11.2007, 13:09
Das stimmt. Mit den etablierten Parteien sind wir verraten und verkauft. Andere Parteien werden mittels gezielter und nicht enden wollender Hetze durch die Medien und durch Wahlmanipulation verhindert.

Wir Deutschen sind nur noch dazu ausersehen, demütig und stumm den Abbau unserer Kultur zu ertragen. Der Schuldkult erfüllt immer sichtbarer seinen eigentlichen Zweck, nämlich uns als Angehörige einer ehemals freien Nation für alle Zeiten zu entmündigen und uns in einem armseligen Multikultibrei untergehen zu lassen.

Wieder beim Lieblingsthema, dem Untergang Deutschlands ?

Wahlmanipulation, zu köstlich.

Diese verdammten Stimmzettelvernichter, gelenkt vom ZdJ und den alliierten Volksvernichtern, verhindern aber auch wirklich die absolute Mehrheit der völlig zu Unrecht an den Pranger gestellten Protestparteien.

Keiner merkt es, nur Erhard hat den Durchblick. :rofl:

Schwarzer Rabe
27.11.2007, 13:09
wieso?

Er als Muschkote hat Angst, eine auf die Backen zu bekommen! :]

pernath
27.11.2007, 13:09
...blub...

Ich weis nicht wo du "früher" gewohnt hast, bei einer Schlägerrei wurde und wird hier immer die Polizei gerufen, besonders wenn Blut fließt. Deine "ländlichen" Gepflogenheiten kannst du dir in den Allerwertesten schieben!

Drache
27.11.2007, 13:10
Du brauchst nur mal mit ein paar Kumpels auf eine Dorf-Kirmes gehen und die Weiber dort belästigen... :D

So isses. Nimmst am besten zwei Feuerzeuge mit. In jede Faust eins, damit du dir die Finger nicht brichst!;)

Schwarzer Rabe
27.11.2007, 13:11
Ich weis nicht wo du "früher" gewohnt hast, bei einer Schlägerrei wurde und wird hier immer die Polizei gerufen, besonders wenn Blut fließt. Deine "ländlichen" Gepflogenheiten kannst du dir in den Allerwertesten schieben!

Weicheier brauchen halt Polizei! Zuerst die Klappe aufreißen und wenns dann auf die Backen gibt den Schwanz einziehen und nach Mama schreien... :rolleyes:

Schwarzer Rabe
27.11.2007, 13:12
So isses. Nimmst am besten zwei Feuerzeuge mit. In jede Faust eins, damit du dir die Finger nicht brichst!;)

Oder die Bierzeltgarnitur! :D

pernath
27.11.2007, 13:12
Du kranker Vopgel brauchst wohl öfters leichte Schläge auf den Hinterkopf um überhaupt Denken zu können, oder?

Schwarzer Rabe
27.11.2007, 13:13
Du kranker Vopgel brauchst wohl öfters leichte Schläge auf den Hinterkopf um überhaupt Denken zu können, oder?

Nein Bübchen, die brauche ich nicht!

pernath
27.11.2007, 13:14
Ha! Ich denke schon!

Frumpel
27.11.2007, 13:14
Dann suche einmal die Urteilsbegründung im Internet und verlinke sie hier, Klugschwätzer!
Wie immer zeigt sich unsere linke und bildungsferne Unterschicht äußerst faktenresistent.

Wer lesen kann, ist echt im Vorteil.
Wisch Dir mal den Schaum vom Mund und nimm das Brett vom Kopf:


Die Umfrage, ob 600 € Strafe für Volksverhetzung ausreichend oder nicht sei, ist absoluter Blödsinn.
Der Gesetzgeber sieht hier neben Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vor.

Es geht einfach darum, daß die Frage, so wie von Walterchen himself gestellt, nicht zu beantworten ist.

Haste das jetzt geschnallt oder ist selbst das zu hoch für Dich und Deinesgleichen?

Mondmann
27.11.2007, 13:14
Es geht hier nicht um Heldenmut, sondern um Zivilcourage!

Und diese äußert sich, indem ein aufgebrachter Mob einer zahlenmäßig unterlegenen Gruppe ordentlich einheizt.

Bewundernswert.

Schwarzer Rabe
27.11.2007, 13:15
Ha! Ich denke schon!

Dein Satz, ein Oxymoron! :]

pernath
27.11.2007, 13:17
Die Antworten hier zeigen doch sehr deutlich auf was der Fragesteller hinaus wollte, und die "üblichen Verdächtigen" bedienen das Klischee auch bereitwillig...:))

PS. Heute schon genickt, kranker Vogel?

Schwarzer Rabe
27.11.2007, 13:17
Und diese äußert sich, indem ein aufgebrachter Mob einer zahlenmäßig unterlegenen Gruppe ordentlich einheizt.

Bewundernswert.

Genau, wenn 2 Polizisten einen Mörder verhaften ist das auch unfair, gelle?! :rolleyes:

Mondmann
27.11.2007, 13:18
Weicheier brauchen halt Polizei! Zuerst die Klappe aufreißen und wenns dann auf die Backen gibt den Schwanz einziehen und nach Mama schreien... :rolleyes:

Und Kraftmeier wie Du, laufen dann zur Hochform auf, wenn sie sich numerischer Überlegenheit bewußt sind.

Schwarzer Rabe
27.11.2007, 13:19
Die Antworten hier zeigen doch sehr deutlich auf was der Fragesteller hinaus wollte, und die "üblichen Verdächtigen" bedienen das Klischee auch bereitwillig...:))

PS. Heute schon genickt, kranker Vogel?

Ich bin nicht krank, danke der Nachfrage! Du solltest aber langsam zum Bahnhof gehen, deine "Schicht" beginnt... :D

Schwarzer Rabe
27.11.2007, 13:19
Und Kraftmeier wie Du, laufen dann zur Hochform auf, wenn sie sich numerischer Überlegenheit bewußt sind.

Whamm bamm..., der hat gesessen! :))

pernath
27.11.2007, 13:20
Ich bin nicht krank, danke der Nachfrage! Du solltest aber langsam zum Bahnhof gehen, deine "Schicht" beginnt... :D

Ich bin schon bei der Arbeit :] .

GnomInc
27.11.2007, 13:20
Und diese äußert sich, indem ein aufgebrachter Mob einer zahlenmäßig unterlegenen Gruppe ordentlich einheizt.

Bewundernswert.

Du bist auch vollig frei von der Verbreitung demagogischer Deutungen, was ?

.
Volksfestbesucher sind bei geeigneten Vorkommnissen also ein " Mob "


Eine Gruppe hormongesteuerter Kulturbereicher , welche weibliche
Besucher belästigen sind " eine zahlenmässig unterlegene Gruppe "
.
Bewundernswert.....

pernath
27.11.2007, 13:22
Und eine Gruppe besoffener Volksfestbesucher wird zur rechtschaffenden Honoration?

Hexenhammer
27.11.2007, 13:26
Und eine Gruppe besoffener Volksfestbesucher wird zur rechtschaffenden Honoration?

Nein, wer ein Volksfest besucht, ist bestimmt ein ideologisch gefistigter Nationalsozialist. Und die treten ja bekanntlich nur in betrunkenen Gruppen auf, um gezielt Inder durch Dörfer zu hetzen.

Mondmann
27.11.2007, 13:26
Genau, wenn 2 Polizisten einen Mörder verhaften ist das auch unfair, gelle?! :rolleyes:

Den Umgang mit analogisierenden Argumenten solltest Du noch ein wenig üben.

Das sich Polizisten absichern, geht es um das Habhaftwerden einer vermeintlich gefährlichen Person, derer Reaktion bei einem Zugriff nicht einzuschätzen ist, ist es eine reine Schutzmaßnahme.

Geht eine zahlenmäßig überlegene Gruppe gegen eine gerinfügigere Personenzahl gewaltsam vor, ist es so feige wie jämmerlich.

Frumpel
27.11.2007, 13:27
Und Kraftmeier wie Du, laufen dann zur Hochform auf, wenn sie sich numerischer Überlegenheit bewußt sind.
Ich mische mich an dieser Stelle mal in Deinen Dialog mit dem Rest der Menschheit ein: numerische Überlegenheit zeugt immer in unserer PISA-geplagten und Rütli-geschüttelten Gesellschaft von hohem Bildungsstand. (Die numerische Mathematik, kurz Numerik genannt, beschäftigt sich als Teilgebiet der Mathematik mit der Konstruktion und Analyse von Algorithmen für kontinuierliche mathematische Probleme.)

Mal ganz ehrlich: wer würde bei numerischer Überlegenheit nicht zu Höchstform auflaufen? Es sei denn, man hat keine ....

Und: Deutsch ist komplexer als Kanak Sprak für Halbmond-Männer, gelle? :cool2:

klartext
27.11.2007, 13:30
Ich kann nirgends nachlesen, was denn das für volksverhetzende Parolen waren, die gerufen wurden. Ohne diese zu kenne, ist es nicht möglich, das Urteil zu gewichten.
Etwas merkwürdig, dass es in D ein ausländisches Volk gibt, das man verhetzen kann.

GnomInc
27.11.2007, 13:32
Den Umgang mit analogisierenden Argumenten solltest Du noch ein wenig üben.

Das sich Polizisten absichern, geht es um das Habhaftwerden einer vermeintlich gefährlichen Person, derer Reaktion bei einem Zugriff nicht einzuschätzen ist, ist es eine reine Schutzmaßnahme.

Geht eine zahlenmäßig überlegene Gruppe gegen eine gerinfügigere Personenzahl gewaltsam vor, ist es so feige wie jämmerlich.

Genau - wenn es so gewesen wäre.......

Laut bekanntgewordenen Details worden von Deiner " unterlegenen Gruppe"
so etwas wie abgebrochene Flaschenhälse als Argumentation eingesetzt.
.
Welche Schutzmassnahemn empfiehlst du dem " Mob " ?
.

.Bewundernswert....

Hexenhammer
27.11.2007, 13:33
Den Umgang mit analogisierenden Argumenten solltest Du noch ein wenig üben.

Das sich Polizisten absichern, geht es um das Habhaftwerden einer vermeintlich gefährlichen Person, derer Reaktion bei einem Zugriff nicht einzuschätzen ist, ist es eine reine Schutzmaßnahme.

Geht eine zahlenmäßig überlegene Gruppe gegen eine gerinfügigere Personenzahl gewaltsam vor, ist es so feige wie jämmerlich.
Das ist aber leider keine Erfindung von ideologisch gefestigten, betrunkenen, volksfestbesuchenden Nationalsozialisten und sogar bei Migrantengruppen durchaus üblich, die im Gegensatz zu diesen Festzeltnazis, pauschal eine untadelige Wesensgüte und Übermoral ihr Eigen nennen.

Mondmann
27.11.2007, 13:37
Nein, wer ein Volksfest besucht, ist bestimmt ein ideologisch gefistigter Nationalsozialist. Und die treten ja bekanntlich nur in betrunkenen Gruppen auf, um gezielt Inder durch Dörfer zu hetzen.

Nö, wer ein Volksfest besucht, will in der Regel einen schönen Abend haben.

Das es zu fortgeschrittener Stunde und erhöhtem Alkoholpegel auch schon mal zünftiger zugehen kann, ist keine Seltenheit und nicht überzubewerten.

In Mügeln scheint das Ganze etwas ausgeartet zu sein, von daher verstehe ich die Empörung hinsichtlich der Strafverfolgung nicht.

Kilgore
27.11.2007, 13:44
Für "diese" Volksverhetzung eigentlich in Ordnung.
Für "andere" Volksverhetzung wie Holocaustleugnung müsste man natürlich noch höher bestrafen.

Hoffentlich sehen nun auch die letzten schwarzen Schafe aus dem rechtsextremen Milieu ein, dass ausländerfeindliche Parolen hier nicht gestattet sind.

lupus_maximus
27.11.2007, 13:49
Für "diese" Volksverhetzung eigentlich in Ordnung.
Für "andere" Volksverhetzung wie Holocaustleugnung müsste man natürlich noch höher bestrafen.

Hoffentlich sehen nun auch die letzten schwarzen Schafe aus dem rechtsextremen Milieu ein, dass ausländerfeindliche Parolen hier nicht gestattet sind.

Deswegen werden in speziellen Firmen kein Ausländer eingestellt, damit keine ausländerfeindlichen Parolen gerufen werden können!
Wenn im Betrieb keine Ausländer sind, erübrigt sich dies!

klartext
27.11.2007, 13:50
Für "diese" Volksverhetzung eigentlich in Ordnung.
Für "andere" Volksverhetzung wie Holocaustleugnung müsste man natürlich noch höher bestrafen.

Hoffentlich sehen nun auch die letzten schwarzen Schafe aus dem rechtsextremen Milieu ein, dass ausländerfeindliche Parolen hier nicht gestattet sind.

Schliesst du damit auch deutschfeindliche Parolen mit ein oder haben Ausländer übergeordnete Rechte ?
Sind die Deutschen kein Volk mehr, das man verhetzen kann ?
Ich kann dir versichern, dass die Strömung, die hinter solchen Urteilen steckt, genau das Gegenteil bewirken wird.

Mondmann
27.11.2007, 13:51
Ich mische mich an dieser Stelle mal in Deinen Dialog mit dem Rest der Menschheit ein: numerische Überlegenheit zeugt immer in unserer PISA-geplagten und Rütli-geschüttelten Gesellschaft von hohem Bildungsstand. (Die numerische Mathematik, kurz Numerik genannt, beschäftigt sich als Teilgebiet der Mathematik mit der Konstruktion und Analyse von Algorithmen für kontinuierliche mathematische Probleme.)

Mal ganz ehrlich: wer würde bei numerischer Überlegenheit nicht zu Höchstform auflaufen? Es sei denn, man hat keine ....

Und: Deutsch ist komplexer als Kanak Sprak für Halbmond-Männer, gelle? :cool2:

Was möchest Du mir mitteilen ?

Das Du in der Lage bist, schnell bei wikipedia die Bedeutung des mathematischen Begriffs Numerik nachzulesen.

Beeindruckend, gilt Medienkompetenz heutzutage ja als Schlüsselqualifikation.

numerisch [ lat.-nlat. ] : a) zahlenmäßig, der Zahl nach ( Duden- Das Fremdwörterbuch )

Numerische Überlegenheit = Zahlenmäßige Überlegenheit

Also Großmaul, nicht zu vorschnell, man macht sich sonst leicht lächerlich.

Wenn Du, abgesehen dümmlicher Bemerkungen zum angeblich fehlerhaften Sprachgebrauch meinerseits, weiteres beizutragen hast, nur zu- ansonsten pöble Personen an, denen Du Dich als gewachsen erweist.

Kilgore
27.11.2007, 13:54
Schliesst du damit auch deutschfeindliche Parolen mit ein oder haben Ausländer übergeordnete Rechte ?
Sind die Deutschen kein Volk mehr, das man verhetzen kann ?
Ich kann dir versichern, dass die Strömung, die hinter solchen Urteilen steckt, genau das Gegenteil bewirken wird.

Ich weiß nicht, was die betroffenen Ausländer von sich gegeben haben.
Zur Volksverhetzung gehört allerdings jeder rassistische Ausruf.

Schwarzer Rabe
27.11.2007, 13:58
Ich weiß nicht, was die betroffenen Ausländer von sich gegeben haben.
Zur Volksverhetzung gehört allerdings jeder rassistische Ausruf.

Sie haben:

- Frauen belästigt
- gepöbelt
- Flachen zerbrochen und mit den Flaschenhälsen Gäste bedroht

klartext
27.11.2007, 14:00
Ich weiß nicht, was die betroffenen Ausländer von sich gegeben haben.
Zur Volksverhetzung gehört allerdings jeder rassistische Ausruf.

Es gibt bis heute kein Urteil über deutschfeindliche Aufrufe, obwohl dise oft genug gehört worden sind.
Die Definition von Rassimsus scheint nur für Ausländer zu gelten. Genau dies macht wütend. Es ist zweierlei Recht.

Fuchs
27.11.2007, 14:01
Ein 18-jährigen Deutscher ist wegen Volksverhetzung verurteilt worden und muss jetzt 600 € zahlen. In der kommenden Woche muss sich ein weiterer mutmaßlicher Täter vor Gericht verantworten.

http://www.netzeitung.de/deutschland/825490.html

wegen rufen von ausländerfeindlichen sprüchen
muss man 600 euro zahlen?
da lohnt sich raupkopieren ja doch. :D
ich frage mich ob die "dumme deutsche kartoffel",
die ich mir am wochenende anhören durfte auch
so teuer gewesen wäre...hmmm

Hexenhammer
27.11.2007, 14:01
Sie haben:

- Frauen belästigt
- gepöbelt
- Flachen zerbrochen und mit den Flaschenhälsen Gäste bedroht

Alles Taten, für die es auf jedem beliebigen Volksfest, unabhängig von Herkunft, Rasse und Religion, eins auf die Fresse gibt. So war es immer, so wird es immer bleiben.

Kilgore
27.11.2007, 14:09
Sie haben:

- Frauen belästigt

Seit wann stören dich solche Vergehen?

Als chauvinistische Neonazis ein kleines Kind belästigten, um anschließend einer jungen Frau ein Hakenkreuz in die Hüfte zu ritzen, ging dein Aufschrei in eine andere Richtung.

pernath
27.11.2007, 14:10
Alles Taten, für die es auf jedem beliebigen Volksfest, unabhängig von Herkunft, Rasse und Religion, eins auf die Fresse gibt. So war es immer, so wird es immer bleiben.

Arme Menschheit, immer noch auf der Entwicklungsstufe eines Neanderthalers.

Schwarzer Rabe
27.11.2007, 14:11
Seit wann stören dich solche Vergehen?

Als chauvinistische Neonazis ein kleines Kind belästigten, um anschließend einer jungen Frau ein Hakenkreuz in die Hüfte zu ritzen, ging dein Aufschrei in eine andere Richtung.

Gehts dir noch gut? Diese Geschichte mit dem Hakenkreuz war erfunden...

Hexenhammer
27.11.2007, 14:14
Seit wann stören dich solche Vergehen?

Als chauvinistische Neonazis ein kleines Kind belästigten, um anschließend einer jungen Frau ein Hakenkreuz in die Hüfte zu ritzen, ging dein Aufschrei in eine andere Richtung.

Kein Wunder, weil gerade diese Nachricht von sehr zweifelhafter Glaubwürdigkeit ist und da sie bisher eher nach platter Propaganda aussieht, sollte man, zumindest diesesmal (auch in solchen Fällen sollte man aus der Vergangenheit lernen) abwarten, bis dieser Vorfall bewiesen ist, bevor man die üblichen Lichterketten und Demonstrationen startet.

Hexenhammer
27.11.2007, 14:15
Arme Menschheit, immer noch auf der Entwicklungsstufe eines Neanderthalers.

Tja, die Spitze der Evolution bist eben ganz alleine Du.

pernath
27.11.2007, 14:16
Wo du dich selbst einordnest, bleibt dir überlassen.

Hexenhammer
27.11.2007, 14:25
Wo du dich selbst einordnest, bleibt dir überlassen.

Stimmt.

Mondmann
27.11.2007, 16:54
Du bist auch vollig frei von der Verbreitung demagogischer Deutungen, was ?

.
Volksfestbesucher sind bei geeigneten Vorkommnissen also ein " Mob "


Eine Gruppe hormongesteuerter Kulturbereicher , welche weibliche
Besucher belästigen sind " eine zahlenmässig unterlegene Gruppe "
.
Bewundernswert.....

Nee, eine zahlenmäßig unterlegene Gruppe ist diejenige, die sich, im Vergleich zu einer anderen, aus einer geringeren Anzahl von Personen zusammensetzt.

Im Fall Mügelns acht Inder versus mehrere Dutzend Besucher des Volksfests.

Und ja, eine Gruppe wutschnaubender Personen, die sich, nach vorhergegangener Auseinandersetzung, zusammenrottend vor einem Gebäude einfindet und die sich in diesem befindlichen Personen johlend bedrängt, bezeichnet man für gewöhnlich als Mob, wahlweise gerne auch als aufgebrachte Meute.

GnomInc
27.11.2007, 17:02
Nee, eine zahlenmäßig unterlegene Gruppe ist diejenige, die sich, im Vergleich zu einer anderen, aus einer geringeren Anzahl von Personen zusammensetzt.

Im Fall Mügelns acht Inder versus mehrere Dutzend Besucher des Volksfests.

Und ja, eine Gruppe wutschnaubender Personen, die sich, nach vorhergegangener Auseinandersetzung, zusammenrottend vor einem Gebäude einfindet und die sich in diesem befindlichen Personen johlend bedrängt, bezeichnet man für gewöhnlich als Mob, wahlweise gerne auch als aufgebrachte Meute.

Schön , wie du doch unterscheidest , was Ursache , was Anlass und was Folge war.
.
Vermutlich hatte sich der Mob schon verabredet , geschlossen das Volksfest zu
besuchen in der festen Absicht , vereinzelte Inder mal so richtig aufzuklatschen.
.
Bewundernswert ........

ochmensch
27.11.2007, 17:16
Hmm... "Volksverhetzung" ist natürlich wieder so ein deutschlandspezifischer Straftatbestand. Hier muss man natürlich auch den Kontext berücksichtigen, immerhin fand diese Volksverhetzung in einer Auseinandersetzung mit Ausländern statt. Zu Auseinandersetzungen gehören in der Regel auch Beleidigungen und bei denen werden im Normalfall die aufälligsten Äusserlichkeiten bemüht. Es ist also ein Unterschied, ob man ohne Grund gegen andere Völker hetzt oder, ob man Angehörige anderer Völker bei einer Auseinandersetzung beleidigt.
Daher sehe ich hier keine Volksverhetzung und die Strafe ist dementsprechend unangebracht.

Mondmann
27.11.2007, 17:17
Schön , wie du doch unterscheidest , was Ursache , was Anlass und was Folge war.
.
Vermutlich hatte sich der Mob schon verabredet , geschlossen das Volksfest zu
besuchen in der festen Absicht , vereinzelte Inder mal so richtig aufzuklatschen.
.
Bewundernswert ........

Habe ich das behauptet ?

Ich sprache in einem anderen Beitrag davon, daß eine Streitigkeit zwischen zwei zahlenmäßig ungleichen Parteien in unschöner Weise ausgeartet ist.

Nicht mehr und nicht weniger.

Ich könnte ja genausogut vermuten daß der Einsatz abgebrochener Flaschen seitens eines der Inder lediglich eine Maßnahme zu Selbstverteidigung, deren eifriger Verteidiger bekanntlich Du bist, gewesen ist.


Mal eine allgemeine Frage.

Gibt es Deiner Ansicht überhaupt fremdenfeindlich motivierte Straftaten, oder handelt es sich hierbei per se um eine bösärtige Erfindung der antideutschen Gesinnungspresse und ihrer ergebenen Vasallen ?

ErhardWittek
27.11.2007, 17:18
[/i]
--------------------------------------------

Genau so ist es!

Und was passiert, wenn jemand auf der Strasse: ROT FRONT VERRECKE ruft?!

Verletzt das auch die P.C.?!

E:
Ganz bestimmt. Das ist ganz klar Aufruf zur Gewalt gegen die, die gern "Deutschland verrecke" grölen.

GnomInc
27.11.2007, 18:00
Mal eine allgemeine Frage.

Gibt es Deiner Ansicht überhaupt fremdenfeindlich motivierte Straftaten, oder handelt es sich hierbei per se um eine bösärtige Erfindung der antideutschen Gesinnungspresse und ihrer ergebenen Vasallen ?

Es gab fremdenfeindlich motivierte Straftaten - siehe Mölln - siehe Rostock.
Bedauerliche Straftaten.
Reden wir auch über die xenophob motivierten Straftaten von Ausländern
gegen Inländer ?
Ist überfällig.
.
Erfindungen der Gesinnungspresse ?
Eher Umdeutungen und unterschlagen wesentlicher Informations-Inhalte.
.
Vasallen ? In welcher Eigenschaft denn ?

ErhardWittek
27.11.2007, 20:07
....
Und ja, eine Gruppe wutschnaubender Personen, die sich, nach vorhergegangener Auseinandersetzung, zusammenrottend vor einem Gebäude einfindet und die sich in diesem befindlichen Personen johlend bedrängt, bezeichnet man für gewöhnlich als Mob, wahlweise gerne auch als aufgebrachte Meute.
Hier hast Du auf's Genaueste die für Musels übliche Vorgehensweise beschrieben, wenn Deutsche auf's Korn genommen werden sollen.

Mondmann
27.11.2007, 20:47
Hier hast Du auf's Genaueste die für Musels übliche Vorgehensweise beschrieben, wenn Deutsche auf's Korn genommen werden sollen.

Mangelhaftes Textverständnis ?

Meine Beschreibung umreisst das, was man für gewöhnlich, unabhängig von Nationalität/Religiosität, als Mob bezeichnet.

In diesem gesonderten Fall den sich in Mügeln entladen habenden.

Tarzan
27.11.2007, 21:00
Wer diesen Gesprächsfaden genau verfolgt hat, kann wieder einmal feststellen, das der VS-Mann Walter Hofer nur einen weiteren Faden eröffnet hat um Informationen über Forumsteilnehmer zu sammeln.

McDuff
27.11.2007, 21:02
..und die Moral von der Geschicht: Wer sich wert, wird "gemügelt"!

Ein Urteil ganz nach Systemvorgabe! Justiz im Dienste der politischen Dogmen?

Walter Hofer
27.11.2007, 21:33
Wer diesen Gesprächsfaden genau verfolgt hat, kann wieder einmal feststellen, das der VS-Mann Walter Hofer nur einen weiteren Faden eröffnet hat um Informationen über Forumsteilnehmer zu sammeln.

Wir danken für deine und die Mitarbeit aller user. :)

basti
27.11.2007, 21:42
Ein 18-jährigen Deutscher ist wegen Volksverhetzung verurteilt worden und muss jetzt 600 € zahlen. In der kommenden Woche muss sich ein weiterer mutmaßlicher Täter vor Gericht verantworten.

http://www.netzeitung.de/deutschland/825490.html

welches volk hat er denn wie verhetzt?

Walter Hofer
27.11.2007, 21:44
welches volk hat er denn wie verhetzt?

nach der gängigen Rechtsprechung unser Volk,
auch dich und mich im übertragenen Sinne.

~sperschi~
27.11.2007, 21:45
Es geht einfach nicht, dass man sowas sagt. Wenn man jetzt das große Pech hat, dass es die Medien derart aufgreifen und hochspielen, konnten wir ja alle, sehen was passiert.

basti
27.11.2007, 21:47
nach der gängigen Rechtsprechung unser Volk,
auch dich und mich im übertragenen Sinne.

na er muss doch gegen irgendein volk gehetzt haben.
der richter hat sein urteil sicher nicht so wie du begründet.

klartext
27.11.2007, 21:52
nach der gängigen Rechtsprechung unser Volk,
auch dich und mich im übertragenen Sinne.

Wenn Deutsche rufen " Ausländer raus " ist das Volksverhetzung, wenn Aksänder rufen " Deutsche raus " ist das straffrei.
Diese Logik kannst du mir sicher erklären.

Walter Hofer
27.11.2007, 21:53
der richter hat sein urteil sicher nicht so wie du begründet.

keine Ahnung, ich habe die mdl. Begründung nicht gelesen.

basti
27.11.2007, 21:58
keine Ahnung, ich habe die mdl. Begründung nicht gelesen.

siehst du, wir wissen gar nicht, warum er verurteilt wurde.

warum wurde er denn nun verurteilt?

es heißt doch, "im namen des volkes", sollte doch öffentlich zugänglich sein oder nicht.

basti
27.11.2007, 21:59
Wenn Deutsche rufen " Ausländer raus " ist das Volksverhetzung, wenn Aksänder rufen " Deutsche raus " ist das straffrei.
Diese Logik kannst du mir sicher erklären.

'ausländer' sind gar kein volk.
sie sind maximal ein bevölkerungsteil. ist das dann 'bevölkerungsteilverhetzung'?

GnomInc
27.11.2007, 22:03
'ausländer' sind gar kein volk.
sie sind maximal ein bevölkerungsteil. ist das dann 'bevölkerungsteilverhetzung'?

Also das geht gar nicht ......Bevölkerungs-Teil-Verhetzung geht gar nicht......

Hat sich der ZdJ noch gar nicht hören lassen ?

Hexenhammer
27.11.2007, 22:04
Er hat zugegeben "ausländerfeindliche Parolen" gerufen zu haben, das muß doch reichen, um diesem üblen Verbrecher in den Knast zu bringen? Schließlich hat er die Gefühle der, wie es scheint nicht ganz so friedlichen, Inder verletzt, das sollte mit Mord oder Vergewaltigung auf eine Stufe gestellt werden, besonders da der Täter schon 18 Jahre alt war und damit die Tat wohl kaum mehr mit jugendlichem Leichtsinn begründet werden kann.

ErhardWittek
27.11.2007, 22:09
Mangelhaftes Textverständnis ?

Meine Beschreibung umreisst das, was man für gewöhnlich, unabhängig von Nationalität/Religiosität, als Mob bezeichnet.

In diesem gesonderten Fall den sich in Mügeln entladen habenden.
Nein, mein Bester.

Ich wollte Dich nur darauf aufmerksam machen, daß Du mit Deiner Beschreibung der angeblichen Vorgänge in Mügeln höchst präzise die Gewohnheiten Deiner Muselschützlinge beschrieben hast, die sich nur in erheblicher Überzahl dranmachen, auf Deutsche loszugehen. Oder auf die Polizei. Oder auf kleine Mädchen.

In Mügeln war der Fall ein klein wenig anders gelagert. Frauen wurden angemacht, Männer wollten die Frauen beschützen, Inder hat Flasche zertrümmert und einen der Verteidiger mit dem Flaschenhals derart verletzt, daß der ins Krankenhaus mußte. Daraufhin wurden auch die anderen Besucher sauer und dann blieb es eben nicht aus, daß man sich geprügelt hat.
Kannst Du nicht verstehen, daß sich die Festbesucher geärgert haben, weil die unverschämten Inder ihnen ihr Fest versaut haben? Im umgekehrten Fall in Indien hätte das kein Ausländer überlebt. Warum müssen wir uns also alles gefallen lassen?

Die Inder waren im übrigen schon vorher in Mügeln durch Belästigung von Frauen sehr unangenehm aufgefallen. Meinst Du wirklich, daß sich Frauen und Mädchen das gefallen lassen müssen, nur weil es sich bei den Belästigern um Ausländer handelt?

Walter Hofer
27.11.2007, 22:12
es heißt doch, "im namen des volkes", sollte doch öffentlich zugänglich sein oder nicht.

lies die Begründung im "Sächischen Staatsanzeiger" o.ä. nach und informiere uns.

GnomInc
27.11.2007, 22:16
lies die Begründung im "Sächischen Staatsanzeiger" o.ä. nach und informiere uns.

Bitte , nicht ins Lächerliche abgleiten.
Vollständige Urteile werden höchst selten in Staats-Anzeigern abgedruckt.

Höchstens bei Beispielcharakter einer Entscheidung.
Und meist zu verwaltungsrechtlichen Inhalten.
Das ist hier bestimmt nicht der Fall.

basti
27.11.2007, 22:27
lies die Begründung im "Sächischen Staatsanzeiger" o.ä. nach und informiere uns.

ist schon ziemlich dünn, was da an die presse rausgegeben wird oder nicht?

hagelschauer
27.11.2007, 22:28
Wenn Deutsche rufen " Ausländer raus " ist das Volksverhetzung, wenn Aksänder rufen " Deutsche raus " ist das straffrei.
Diese Logik kannst du mir sicher erklären.

Kann (will?) er nich, is wieder mal ausgewichen.

Hexenhammer
27.11.2007, 22:30
Kann (will?) er nich, is wieder mal ausgewichen.
Hä??? Und das heißt?

GnomInc
27.11.2007, 22:35
Hä??? Und das heißt?

Das unsere Links- Grünen Apologeten hier einen Rest Schamgefühl haben

und sich nicht der Realität stellen wollen - die sie uns so heftig als die

Richtige verkaufen möchten.:D

Walter Hofer
27.11.2007, 22:35
ist schon ziemlich dünn, was da an die presse rausgegeben wird oder nicht?

es sind noch nicht alle Ermittlungen abgeschlossen, wahrscheinlich deshalb....

Tarzan
27.11.2007, 23:21
Wenn Deutsche rufen " Ausländer raus " ist das Volksverhetzung, wenn Aksänder rufen " Deutsche raus " ist das straffrei.
Diese Logik kannst du mir sicher erklären.

Das müßte man halt mal bis zum Bundesverfassungsgericht durchziehen. In den unteren Instanzen werden nur noch 'politische Urteile' gefällt.

WIENER
27.11.2007, 23:34
Mangelhaftes Textverständnis ?

Meine Beschreibung umreisst das, was man für gewöhnlich, unabhängig von Nationalität/Religiosität, als Mob bezeichnet.

In diesem gesonderten Fall den sich in Mügeln entladen habenden.

Mob kenn ich nur den Türkischen und den rotgrünen.

Walter Hofer
27.11.2007, 23:37
Mob kenn ich nur den Türkischen und den rotgrünen.

schlimm der rotgrüne Mob in Wien............

The_Darwinist
28.11.2007, 00:00
Sehe ich auch so, wenn ich der Meinung bin Ausländer gehören nicht nach Deutschland, kann man dies doch auch kundtun, sehe hier das Problem nicht, außer natürlich der gebeugte (un)rechtsstaat mal wieder.:rolleyes:

Linke können völlig legal zu Hass und Gewalt aufrufen, ohne dass dies jemanden von der Obrigkeit kratzen würde, da sollte erst mal vor der eigenen Türe gekehrt werden, bevor man hier den Popanz an die Wand malt........

So sehe ich das auch!

WIENER
28.11.2007, 00:03
schlimm der rotgrüne Mob in Wien............

zb. jahrelange Donnerstagsdemonstrationen gegen die Övp/Fpö Regierung. incl. Sachbeschädigungen und Körperverletzungen.

Don
28.11.2007, 01:38
Ein 18-jährigen Deutscher ist wegen Volksverhetzung verurteilt worden und muss jetzt 600 € zahlen. In der kommenden Woche muss sich ein weiterer mutmaßlicher Täter vor Gericht verantworten.

http://www.netzeitung.de/deutschland/825490.html

Das ging aber hurtig.
Erinnert mich an Standgerichte.

Felixhenn
28.11.2007, 01:40
Für "diese" Volksverhetzung eigentlich in Ordnung.
Für "andere" Volksverhetzung wie Holocaustleugnung müsste man natürlich noch höher bestrafen.

Hoffentlich sehen nun auch die letzten schwarzen Schafe aus dem rechtsextremen Milieu ein, dass ausländerfeindliche Parolen hier nicht gestattet sind.

Bei Holocaustleugnung muss man natürlich differenzieren. Wenn ein Deutscher (ausgenommen Türkendeutschen) den Holocaust leugnet, muss ihn die volle Härte des Gesetzes (und noch ein wenig mehr) treffen. Wenn ein Moslem den Holocaust leugnet, müssen wir schon ein wenig Verständnis für seinen kulturellen Hintergrund aufbringen. Wenn der Moslem in Deutschland geboren und zur Schule gegangen ist kann er leicht bestraft werden, wenn er im Ausland geboren ist, muss der selbstverständlich straffrei ausgehen.

So wird unsere künftige Rechtsprechung in etwa aussehen.

pernath
28.11.2007, 05:39
Das ging aber hurtig.
Erinnert mich an Standgerichte.

Schon an einem teilgenommen? Wie wäre die Vermutung in Richtung von vorhandenen Zeugenaussagen, oder gar Geständnis bzw. Teilgeständnis? Aber ich sehe, eine Verschwörungstheorie ist vieles mehr interessanter...

Modus
28.11.2007, 06:52
Das ging aber hurtig.
Erinnert mich an Standgerichte.

Besser als wenn es 2 Jahre dauert, bis der Fall abgeschlossen ist. Fuer solche Kleinigkeiten ist eigentlich eine Verhandlung schon zu aufwendig, das gehoert eher in die Rubrik "falsch parken". Wenn stattdessen Moerder und Vergewaltiger auf freien Fuss gelassen werden, weil die Kapazitaeten in der Justiz nicht ausreichen, kann ich mir nur an den Kopf fassen...

WALDSCHRAT
28.11.2007, 07:10
Um mal zum Thema zurück zu kommen:

1)

Was hat er denn gerufen?

2)

Nach welcher Rechtsgrundlage ist er verurteilt worden?

Gruß

Henning

Don
28.11.2007, 09:39
Schon an einem teilgenommen? Wie wäre die Vermutung in Richtung von vorhandenen Zeugenaussagen, oder gar Geständnis bzw. Teilgeständnis? Aber ich sehe, eine Verschwörungstheorie ist vieles mehr interessanter...

Blödsinn. Nur finden Verhandlungen in diesem unserem Lande normalerweise nicht derart zügig statt. Und da nichts auf dieser Welt ohne Grund passiert....

Walter Hofer
28.11.2007, 09:41
Das ging aber hurtig.
Erinnert mich an Standgerichte.

Es dauerte auch nur drei Monate bis zum Urteil, sehr fix.

Mütterchen
28.11.2007, 09:58
Wenn dort dieser Mann die Inder angegriffen, angepöbelt und beleidigt hat, dann finde ich es eigentlich ok, wenn er dafür eine Strafe zahlt. Die Summe empfinde ich als ziemlich hoch.

Wenn es dort zu Streitereien auf beiden Seiten gekommen ist, und sich beide Parteien Beleidigungen an den Kopf geworfen haben, dann halte ich es für einseitig, den Mann wegen Ausländerfeindlichen Parolen zu bestrafen.
Mich würde mal interessieren, was zB die Inder von sich gegeben haben.
Die haben vielleicht auch was geschrieen, und wahrscheinlich auch keine netten Worte??
Wenn sich zwei Parteien streiten, dann werfen sie sich Beleidigungen an den Kopf, und die sind nun mal in den seltensten Fällen korrekt.

Walter Hofer
28.11.2007, 10:02
Wenn dort dieser Mann die Inder angegriffen, angepöbelt und beleidigt hat, dann finde ich es eigentlich ok, wenn er dafür eine Strafe zahlt. Die Summe empfinde ich als ziemlich hoch.



Ein Strafbefehl wegen ausländerfeindlicher Äußerungen gegen einen weiteren beteiligten Deutschen sei mittlerweile rechtskräftig. Hier betrug das Strafmaß laut Ricardo Schulz, dem Sprecher der Leipziger Staatsanwaltschaft, 1.500 Euro.

Die Staatsanwältin hat 1.800 € also die dreifache Summe gefordert.

http://www.welt.de/politik/article1404415/Erstes_Urteil_wegen_Hetzjagd_auf_Inder_in_Muegeln. html

Mütterchen
28.11.2007, 10:05
Die Staatsanwältin hat 1.800 € also die dreifache Summe gefordert.

http://www.welt.de/politik/article1404415/Erstes_Urteil_wegen_Hetzjagd_auf_Inder_in_Muegeln. html

Diese Summe empfinde ich als noch höher :)

Ganz ernsthaft: ich kann mit der Begründung AUSLÄNDERFEINDLICHE PAROLE zu wenig anfangen.
Deswegen hatte ich ja geschrieben, es würde mich mal interessieren, was da von sich gegeben wurde - und zwar auf beiden Seiten.

Walter Hofer
28.11.2007, 10:07
Deswegen hatte ich ja geschrieben, es würde mich mal interessieren, was da von sich gegeben wurde - und zwar auf beiden Seiten.

Wieso auf beiden Seiten? Du meinst, was die Inder gerufen haben sollen?

Mütterchen
28.11.2007, 10:14
Wieso auf beiden Seiten? Du meinst, was die Inder gerufen haben sollen?

Ja.
Hat der Mann die Inder angepöbelt? Weil sie eben Inder sind?

Oder haben sich beide Seiten angeschrieen und sich mit Schimpfworten bedacht?
Sich gegenseitig beleidigt?

Walter Hofer
28.11.2007, 10:23
Ja.
Hat der Mann die Inder angepöbelt? Weil sie eben Inder sind?


ja, weil sie Ausländer sind, die Pöbelparolen, die übliche "Sieg H*** -Hetzerei, wurden durch Zeugenaussagen belegt; der Mann ist geständig.

lupus_maximus
28.11.2007, 10:29
ja, weil sie Ausländer sind, die Pöbelparolen, die übliche "Sieg H*** -Hetzerei, wurden durch Zeugenaussagen belegt; der Mann ist geständig.
Natürlich ist der Mann geständig, sonst kann er mit 5 Jahren rechnen wegen einer Meinungsäußerung!

ortensia blu
28.11.2007, 10:33
Die Geldstrafen sind pädagogisch wertvoll und werden die Betroffenen dahingehend erziehen, künftig nur noch Ausländerfreundliches zu denken und ausländerfreundliche Parolen zu rufen.

Etwa solche:

"Inder statt Kinder!"

"Liebe Ausländer, laßt uns nicht mit diesen Deutschen alleine."

"Wir sind alle Ausländer!"

"Wir brauchen mehr Ausländer!"

ortensia blu
28.11.2007, 10:34
ja, weil sie Ausländer sind, die Pöbelparolen, die übliche "Sieg H*** -Hetzerei, wurden durch Zeugenaussagen belegt; der Mann ist geständig.

Beleg?

lupus_maximus
28.11.2007, 10:42
Beleg?
Bei dieser "rechtsstaatlichen" Justiz blieb dem Mann garnichts anderes übrig als die Untat zu gestehen!
Er wollte einfach nicht zulange sitzen bei dieser ausländergenehmen Justiz!
Dies ist doch verständlich!

Mütterchen
28.11.2007, 11:05
ja, weil sie Ausländer sind, die Pöbelparolen, die übliche "Sieg H*** -Hetzerei, wurden durch Zeugenaussagen belegt; der Mann ist geständig.

Ach, wurden da solche Sieg H.... - Parolen gerufen? Das wusste ich nicht. Ich habe eben nur von ausländerfeindlichen Beschimpfungen gelesen, und da ist, finde ich, eine große Bandbreite drin.
Wenn sich zwei Parteien streiten, wird eben das äußere Erscheinungsbild es anderen meistens sehr unfreundlich abgewertet - da wird die Oma zur alten Kuh, der beleibte Herr zur fetten Sau, der Brillenträger zum Blindfisch, der Dorfbewohner zum dummen Landei usw....du wirst schon wissen, was ich meine :)
Und das wollte ich wissen: wenn sich da auf dem Dorffest zwei Gruppen streiten, dann würde ich in dem Zusammenhang einen Satz wie:Hau doch ab, du Scheiß-Inder - oder ähnliches - nicht als ausländerfeindliche Parole werten.

Mondmann
28.11.2007, 11:07
Die Geldstrafen sind pädagogisch wertvoll und werden die Betroffenen dahingehend erziehen, künftig nur noch Ausländerfreundliches zu denken und ausländerfreundliche Parolen zu rufen.

Etwa solche:

"Inder statt Kinder!"

"Liebe Ausländer, laßt uns nicht mit diesen Deutschen alleine."

"Wir sind alle Ausländer!"

"Wir brauchen mehr Ausländer!"

Deine sich angestrengt humoristisch ummantelnde Fremdenfeindlichkeit mal außer Acht lassend, scheint Dir der Sinn einer Gerichtsstrafe in diesem Fall nicht ganz klar zu sein.

Handelt es sich hierbei doch keineswegs um ein Belehrung, was zu sagen wäre, vielmehr um einen Verweis, was nicht zu sagen sei, möchte man dafür nicht gerichtlich belangt werden können.

Abgesehen davon steht es dem Verurteilten, kann er mit den Konsequenzen leben, frei, seine Äußerungen noch vor dem Richter bekräftigend zu wiederholen.

Mondmann
28.11.2007, 11:13
Mob kenn ich nur den Türkischen und den rotgrünen.

Das mag ja sogar sein, der Begriff "Mob" ist an sich aber trotzdem keineswegs ideologisch aufgeladen.

Schlag es nach, wenn Du mir keinen Glauben schenken magst.

P.S. So weise Dir Deine Signatur vorkommen mag; tote Fische schwimmen nicht, sie treiben.

lupus_maximus
28.11.2007, 11:19
Deine sich angestrengt humoristisch ummantelnde Fremdenfeindlichkeit mal außer Acht lassend, scheint Dir der Sinn einer Gerichtsstrafe in diesem Fall nicht ganz klar zu sein.

Handelt es sich hierbei doch keineswegs um ein Belehrung, was zu sagen wäre, vielmehr um einen Verweis, was nicht zu sagen sei, möchte man dafür nicht gerichtlich belangt werden können.

Abgesehen davon steht es dem Verurteilten, kann er mit den Konsequenzen leben, frei, seine Äußerungen noch vor dem Richter bekräftigend zu wiederholen.Nein, die Urteile stehen vorher schon fest und wenn er es wagt ungefragt noch eine Äußerung zu machen, wird die Strafe wegen Uneinsichtigkeitkeit noch drastisch erhöht.

PeterH
28.11.2007, 11:20
Es dauerte auch nur drei Monate bis zum Urteil, sehr fix.

Das ist sehr fix. Normalerweise schreiben sich Anwälte erst monatelang und bei leichten Taten hat man noch die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs usw usw. Die Staatsanwaltschaft hat doch gar keine Lust eine normale Bierzeltschlägerei zu bearbeiten. In diesem Fall war aber zu viel Presse dabei.

Zeitgeist1
28.11.2007, 11:45
Nun ist es aber auch so, daß sehr viele Leute aus dem Bierzelt aussagten, die Fremden hätten einige Deutsche mit Waffen angegriffen. Was ist daraus geworden? Zählt das nicht?

Genau das würde mich auch mal interessieren. Die Inder haben die gewalttätigen Auseinandersetzungen angefangen! Was ist mit diesen Prozessen?

Will man uns hier mal wieder zum Narren halten, weil einige aufgebrachte Bürger ihrem Unmut Luft gemacht haben? Was soll dieser Unsinn mit der "Volksverhetzung"? Die verhetzen uns und keiner schreit nach der Justiz.

Walter Hofer
28.11.2007, 12:58
Was ist mit diesen Prozessen?


Die folgen noch lt. Presseberichte!

Prinz Eugen
28.11.2007, 14:41
Die Geldstrafen sind pädagogisch wertvoll und werden die Betroffenen dahingehend erziehen, künftig nur noch Ausländerfreundliches zu denken und ausländerfreundliche Parolen zu rufen.

Etwa solche:

"Inder statt Kinder!" klar ausländerfeindlich, weil wir ein kinderfeindliches Land sind, also auch inderfeindlich :))

"Liebe Ausländer, laßt uns nicht mit diesen Deutschen alleine." klar ausländerfeindlich, weil ironisch gemeint ! :))

"Wir sind alle Ausländer!" klar ausländerfeindlich, weil dadurch unsere Erbschuld verniedlicht wird ! :))

"Wir brauchen mehr Ausländer!"

Jetzt wird's schwierig, als Arbeiter???, nur als Arbeiter, dann klar ausländerfeindlich, weil ausbeutungsverdächtig!


Wir sind alle braune Nassgurken !

Kronauer
28.11.2007, 15:26
Das Urteil scheint mir nur ein Bauernopfer, um daß die blutrünstige Medienlandschaft so lange gekeift hat. Jetzt geht es hoffentlich den Flaschenhals stechenden Paulanerwerbeträgern an den juristischen Kragen, aber von diesen Urteilen (in 1 oder 2 Jahren) wird das Land im entferntesten erfahren...wie immer eben

Bruddler
28.11.2007, 15:29
Haben die Inder inländerfeindliche Parolen gerufen?

etwa: "IHR NAZISCHWEINE" ? :rolleyes: :shrug:

klartext
28.11.2007, 15:36
Die folgen noch lt. Presseberichte!

Als grosser Insider des korrekten Deutschlands kannst du mir bestimmt berichten, was denn nun diese pösen Neonazis an rassistischen Parolen gerufen haben.
Ohne dies inhaltlich zu kennen, kann man nicht urteilen.
Übrigens, ausländerfeindlich und rassistisch sind zwei völlig getrennte Dinge.

Walter Hofer
28.11.2007, 15:41
Als grosser Insider des korrekten Deutschlands kannst du mir bestimmt berichten, was denn nun diese pösen Neonazis an rassistischen Parolen gerufen haben.

Insider rufen hier an:


Staatsanwaltschaft Leipzig, Tel: 0341 / 2136-0
Kennwort: Mügeln

Felixhenn
28.11.2007, 15:41
Man stelle sich folgende Situation vor:

Junges Mädchen läuft in Berlin im Minirock die Straße entlang. Eine Gruppe Ausländer steht auf der anderen Straßenseite. Einer von denen ruft dem Mädchen zu:

„Isch fick disch du Deutsche Schlampe“.

Sie ruft zurück:

„Hau ab Du Türkenschwein“.

Dass dem Ausländer nichts passiert, wissen wir. Wird aber das Mädchen jetzt wegen Volksverhetzung verurteilt? Oder gar wegen mangelndem Respekt dem Türkentum gegenüber?

Kondor
28.11.2007, 15:50
Ein 18-jährigen Deutscher ist wegen Volksverhetzung verurteilt worden und muss jetzt 600 € zahlen. In der kommenden Woche muss sich ein weiterer mutmaßlicher Täter vor Gericht verantworten.

http://www.netzeitung.de/deutschland/825490.html

Ein weiteres Skandal- und Schandurteil der linken Gesinnungsjustiz! :rolleyes:

klartext
28.11.2007, 15:52
Insider rufen hier an:


Staatsanwaltschaft Leipzig, Tel: 0341 / 2136-0
Kennwort: Mügeln

Das heisst also, du schreibst darüber hier unentwegt und weisst selbst nicht, worum es geht, ein echter Grüner also.

ortensia blu
28.11.2007, 15:53
Insider rufen hier an:


Staatsanwaltschaft Leipzig, Tel: 0341 / 2136-0
Kennwort: Mügeln

Da ist keiner mehr da!

Walter Hofer
28.11.2007, 15:55
Da ist keiner mehr da!

ÖD, Dienstschluss um 15:30 Uhr :(

Walter Hofer
28.11.2007, 15:57
Das heisst also, du schreibst darüber hier unentwegt und weisst selbst nicht, worum es geht, *****

dito, du bist ein echter Füllposter.................. :)

klartext
28.11.2007, 16:04
dito, du bist ein echter Füllposter.................. :)

Naja, ich hatte dich nach einer konkreten Aussage gefragt und nicht nach der Telefonnumer der Staatsanwaltschaft. Du beantortest wieder einmal Fragen, die niemand gestellt hat.
Mein Tip: Erst informieren und dann posten.

Prinz Eugen
28.11.2007, 16:45
Man stelle sich folgende Situation vor:

Junges Mädchen läuft in Berlin im Minirock die Straße entlang. Eine Gruppe Ausländer steht auf der anderen Straßenseite. Einer von denen ruft dem Mädchen zu:

„Isch fick disch du Deutsche Schlampe“. Ist kulturell bedingt, daher streifrei ! :]

Sie ruft zurück:

„Hau ab Du Türkenschwein“. ganz klar rassistisch !

Dass dem Ausländer nichts passiert, wissen wir. Wird aber das Mädchen jetzt wegen Volksverhetzung verurteilt? Oder gar wegen mangelndem Respekt dem Türkentum gegenüber?

Ich denke das Mädchen (oder heisst das vor Gericht sogar die deutsche Schlampe??) muß erst mal 7 Monat in Untersuchungshaft, denn die deutsche Übersetzung der freundlichen Herren mit anständigem Migrationshintergrund (sind hier geboren, sprechen aber nur türkisch) liegt noch nicht vor.

Außerdem tritt der türkische Staat als Nebenkläger auf, vertreten durch Frau Roth!

------------------------------------------

Wir sind und bleiben braune Nassgurken! Ohne Ausnahme, wer keine Nassgurke sein will, muß den Gegenbewei0 antreten, bei Walter Hofer !

:ironie:

ortensia blu
28.11.2007, 17:17
Deine sich angestrengt humoristisch ummantelnde Fremdenfeindlichkeit mal außer Acht lassend, scheint Dir der Sinn einer Gerichtsstrafe in diesem Fall nicht ganz klar zu sein.

Handelt es sich hierbei doch keineswegs um ein Belehrung, was zu sagen wäre, vielmehr um einen Verweis, was nicht zu sagen sei, möchte man dafür nicht gerichtlich belangt werden können.

Abgesehen davon steht es dem Verurteilten, kann er mit den Konsequenzen leben, frei, seine Äußerungen noch vor dem Richter bekräftigend zu wiederholen.

Du unterstellst mir pauschal Fremdenfeindlichkeit. Im Gegenzug unterstelle ich dir Deutschfeindlichkeit. Und weiter?

Was wolltest du noch sagen?

Mondmann
28.11.2007, 18:19
Du unterstellst mir pauschal Fremdenfeindlichkeit. Im Gegenzug unterstelle ich dir Deutschfeindlichkeit. Und weiter?

Was wolltest du noch sagen?

Ich unterstelle Dir nichts, was Du nicht schon mehrfach unter Beweis gestellt hättest.

Gewiss würdest Du gnädige Ausnahmen machen, die Grundtendenz ist aber eindeutig.

Ansonsten empfiehlt es sich, nach der ersten Erregung über infame Unterstellungen, einen Beitrag bis zu dessen Ende zu lesen.

Dann erübrigen sich unnötige Fragen.

Ach ja, ich bin der deutschen Sprache nicht feindselig gesonnen, ganz im Gegenteil...

laurin
28.11.2007, 18:26
Ich hoffe, daß die Mügelner weiterhin zusammenhalten und für den Jungen sammeln, damit er diese Summe bezahlen kann.

Laurin

Felixhenn
28.11.2007, 19:05
Ich hoffe, daß die Mügelner weiterhin zusammenhalten und für den Jungen sammeln, damit er diese Summe bezahlen kann.

Laurin


Dazu kommen ja auch noch die Gerichtskosten.

ortensia blu
28.11.2007, 20:52
Ich unterstelle Dir nichts, was Du nicht schon mehrfach unter Beweis gestellt hättest.

Wo sind die Beweise?


Gewiss würdest Du gnädige Ausnahmen machen, die Grundtendenz ist aber eindeutig.

Gibt's auch ungnädige Ausnahmen und zweideutige Grundtendenzen?


Ansonsten empfiehlt es sich, nach der ersten Erregung über infame Unterstellungen, einen Beitrag bis zu dessen Ende zu lesen.

Dann erübrigen sich unnötige Fragen.

Gibt's auch unnötige Fragen, die sich nicht erübrigen?

Gibt's auch Schimmel, die nicht weiß, oder Rappen, die nicht schwarz sind?

Einem Langweiler und Schwafler deinesgleichen wird's wohl kaum gelingen, jemand in Erregung zu versetzen.

klartext
28.11.2007, 20:55
Dazu kommen ja auch noch die Gerichtskosten.

Wie ich von Leuten vor Ort hörte, ist der notwendige Betrag schon lange zusammen. Am Ende werden nur die Inder selbst bezahlen müssen, was sie bestellt haben, von unserem Sozi versteht sich.

Walter Hofer
28.11.2007, 20:57
Am Ende werden nur die Inder selbst bezahlen müssen, was sie bestellt haben, von unserem Sozi versteht sich.

Für die Inder ist schon gesammelt worden, wie ich gehört habe.

Mondmann
28.11.2007, 21:06
Wo sind die Beweise?



Gibt's auch ungnädige Ausnahmen und zweideutige Grundtendenzen?



Gibt's auch unnötige Fragen, die sich nicht erübrigen?

Gibt's auch Schimmel, die nicht weiß, oder Rappen, die nicht schwarz sind?

Einem Langweiler und Schwafler deinesgleichen wird's wohl kaum gelingen, jemand in Erregung zu versetzen.

Na komm, eine Deiner unnötigen Fragen beantworte ich gnädigst.

Pferdeliebhaber indes wissen, dass Schimmel längst nicht immer weiß sind, sondern in der Regel dunkel geboren werden und erst im Laufe der Zeit aufhellen. So gibt es Schimmel in allen möglichen Schattierungen: als Apfelschimmel, Fliegenschimmel, Fuchsschimmel, Rotschimmel und Blauschimmel (nicht zu verwechseln mit Käse), als Grauschimmel, Braunschimmel und sogar als Schwarzschimmel. Ein weißer Schimmel ist also keine Selbstverständlichkeit.
( spiegelonline )

klartext
28.11.2007, 21:20
Für die Inder ist schon gesammelt worden, wie ich gehört habe.

Ich nehme an, für den Heimflug. one way versteht sich.
Oder braucht unser Land diese Leute ?

Walter Hofer
28.11.2007, 21:23
Oder braucht unser Land diese Leute ?

natürlich :] :] - hingegen, die Kulturabreicherer brauchen wir nicht... nimm sie auf..

klartext
28.11.2007, 21:27
natürlich :] :] - hingegen, die Kulturabreicherer brauchen wir nicht... nimm sie auf..

Du brauchst Inder ? Dann sorge auch für diese. Ich brauche sie nicht.
Das Problem hat sich dadurch minimiert, dass einer dieser " Beleidigten " im Knast sitzt und abgeschoben wird. Immerhin, schon ein Anfang, weiter so.

ortensia blu
28.11.2007, 21:32
Na komm, eine Deiner unnötigen Fragen beantworte ich gnädigst.

Pferdeliebhaber indes wissen, dass Schimmel längst nicht immer weiß sind, sondern in der Regel dunkel geboren werden und erst im Laufe der Zeit aufhellen. So gibt es Schimmel in allen möglichen Schattierungen: als Apfelschimmel, Fliegenschimmel, Fuchsschimmel, Rotschimmel und Blauschimmel (nicht zu verwechseln mit Käse), als Grauschimmel, Braunschimmel und sogar als Schwarzschimmel. Ein weißer Schimmel ist also keine Selbstverständlichkeit.
( spiegelonline )

Kauf' dir "gnädigst" einen Duden und sieh nach unter Tautologie und Pleonasmus. Wir sprechen über Sprache, nicht über Pferde.

http://www.ib.hu-berlin.de/~wumsta/infopub/semiothes/lexicon/default/dx1.html

Mondmann
28.11.2007, 23:14
Kauf' dir "gnädigst" einen Duden und sieh nach unter Tautologie und Pleonasmus. Wir sprechen über Sprache, nicht über Pferde.

http://www.ib.hu-berlin.de/~wumsta/infopub/semiothes/lexicon/default/dx1.html

Das ich im Besitz eines Dudens bin, solltest Du eigentlich wissen.

Ich war in einem anderen Strang so freundlich, Dir, Deine Privatdefinition korrigierend, die Begriffserklärungen " Bevölkerung " und " Muselmann " des Dudens zu posten.

Zur Tautologie.

Weder " gnädige Ausnahme ", noch " eindeutige Grundtendenz " stellen eine solche dar.

Ebensowenig übrigens der weiße Schimmel.

Hierzu die von Dir hochverehrte wikiepdia.

Das häufig genannte Beispiel „weißer Schimmel“ ist nicht treffend, da die als Schimmel bezeichneten Pferde nicht immer ein weißes Fell haben. ( wiki )

Dafür, daß ich Dich furchtbar langweile, gehst Du mir mit Deiner hartnäckigen Selbstüberschätzung gehörig auf den Wecker.

Hexenhammer
28.11.2007, 23:29
Stellt euch zusammen in einen runden Kreis (ach, welch feine Tautologie. Ich hätte ja fast "Ring" gesagt, aber ihr beiden Intelektuellen hättet ja gleich gekonntert: "Nein, ein Ring ist eine Fläche, zwischen zwei konzentrischen Kreisen...") und tragt euer Schwanzvergleichsduell wie echte Männer aus. :D

Biskra
29.11.2007, 00:24
Ein 18-jährigen Deutscher ist wegen Volksverhetzung verurteilt worden und muss jetzt 600 € zahlen. In der kommenden Woche muss sich ein weiterer mutmaßlicher Täter vor Gericht verantworten.

http://www.netzeitung.de/deutschland/825490.html

Klasse Thread, großes Kino. :top:

ortensia blu
29.11.2007, 07:52
Das ich im Besitz eines Dudens bin, solltest Du eigentlich wissen.

Wissen kann ich's nicht, glauben soll ich's. Du kannst ja nicht einmal "das" und "dass" unterscheiden. Die Regel findest du im Duden, doch ob du sie auch verstehst?


Zur Tautologie.

Weder " gnädige Ausnahme ", noch " eindeutige Grundtendenz " stellen eine solche dar.

Es ist dummdeutsch!


Hierzu die von Dir hochverehrte wikiepdia.


Wieder so eine dümmliche Unterstellung!



Dafür, daß ich Dich furchtbar langweile, gehst Du mir mit Deiner hartnäckigen Selbstüberschätzung gehörig auf den Wecker.

Charmeur! :D

Irmingsul
29.11.2007, 08:33
Für die Inder ist schon gesammelt worden, wie ich gehört habe.

Wer hat gesammelt? Das muß veröffentlicht werden!!!

Mondmann
29.11.2007, 10:23
Stellt euch zusammen in einen runden Kreis (ach, welch feine Tautologie. Ich hätte ja fast "Ring" gesagt, aber ihr beiden Intelektuellen hättet ja gleich gekonntert: "Nein, ein Ring ist eine Fläche, zwischen zwei konzentrischen Kreisen...") und tragt euer Schwanzvergleichsduell wie echte Männer aus. :D

Das würde ich mich als " Schwuchtel " nur dann trauen, wenn ich, nach bester mügelnscher Sitte, einen solidarischen Mob hinter mir wüßte.

Quo vadis
29.11.2007, 10:25
Das würde ich mich als " Schwuchtel " nur dann trauen, wenn ich, nach bester mügelnscher Sitte, einen solidarischen Mob hinter mir wüßte.

Hinter dir stehen nur deine Schimären, besonders wenn du wieder schlechtes Zeug geraucht hast.......:regionen0348:

Mondmann
29.11.2007, 10:33
Wissen kann ich's nicht, glauben soll ich's. Du kannst ja nicht einmal "das" und "dass" unterscheiden. Die Regel findest du im Duden, doch ob du sie auch verstehst?



Es ist dummdeutsch!



Wieder so eine dümmliche Unterstellung!




Charmeur! :D

Unsere wechselseitige Haarspalterei scheint mir der Beginn einer wundervollen Freundschaft.

Nochmal eine themenbezogene Aussage.

Ich begrüße , antideutsch bis ins Mark, die Verurteilung eines jeden Dumpfschädels, der sich durchs Gröhlen ausländerfeindlicher Parolen unmöglich macht.

GnomInc
29.11.2007, 10:40
Ich begrüße , antideutsch bis ins Mark, die Verurteilung eines jeden Dumpfschädels, der sich durchs Gröhlen ausländerfeindlicher Parolen unmöglich macht.

Nanu ?

Gerade du ?

Muss ich deine Bemühungen um die Ziselierung von sprachlichen Begriffen und diesen jetzigen recht " verallgemeinernd dumpfen " Aufschrei in Beziehung
setzen?

Das würde auf beginnende Schizophrenie hindeuten
und das wollen wir doch nicht Hoffen ??(

Mondmann
29.11.2007, 10:44
Hinter dir stehen nur deine Schimären, besonders wenn du wieder schlechtes Zeug geraucht hast.......:regionen0348:

Sprichst Du aus Erfahrung ?

Wo gibt es denn derart starkes Kraut, welches Sinnestäuschungen diesen Ausmaßes erzeugt ?

Wurde es vielleicht in Mügeln gereicht, könnte vielleicht erklären, warum eine ganze Volksfestschar wegen einer kleinen Gruppe Inder in aggressive Pöbelstimmung geraten ist.

Rauschwirkungen können ja urplötzlich umschlagen....

Mondmann
29.11.2007, 10:57
Nanu ?

Gerade du ?

Muss ich deine Bemühungen um die Ziselierung von sprachlichen Begriffen und diesen jetzigen recht " verallgemeinernd dumpfen " Aufschrei in Beziehung
setzen?

Das würde auf beginnende Schizophrenie hindeuten
und das wollen wir doch nicht Hoffen ??(

Laß mir doch die Freude.

Mir war danach, auch mal ein bauchgefühlgetragenes Pauschalurteil abzusondern.

Wirft man einen Blick in die Runde, scheint ein Großteil der Forenschaft ja von der erleichternden Wirkung solcher Aussagen überzeugt.

Da erweise ich mich ausnahmsweise als lernfähig und wieder ist es falsch.

Mit dem Verdacht aufkommender schizophrener Züge magst Du möglicherweise Recht haben, der User quo vadis hat meine Lebensgewohnheiten ja bereits aufgedeckt...

GnomInc
29.11.2007, 11:01
Laß mir doch die Freude.

Mir war danach, auch mal ein bauchgefühlgetragenes Pauschalurteil abzusondern.

Wirft man einen Blick in die Runde, scheint ein Großteil der Forenschaft ja von der erleichternden Wirkung solcher Aussagen überzeugt.

Da erweise ich mich ausnahmsweise als lernfähig und wieder ist es falsch.

Mit dem Verdacht aufkommender schizophrener Züge magst Du möglicherweise Recht haben, der User quo vadis hat meine Lebensgewohnheiten ja bereits aufgedeckt...

Von Chimären gehetzt ?:lach: :lach:
.
Tja , hat dir irgendwer versprochen , das Leben sei eine eindeutige Sache ?

Atheist
29.11.2007, 15:28
Nun ist es aber auch so, daß sehr viele Leute aus dem Bierzelt aussagten, die Fremden hätten einige Deutsche mit Waffen angegriffen. Was ist daraus geworden? Zählt das nicht?

gegen die Meinung eines Kulturbereicherers zählt die des Einheimischen nur die Hälfte ::] :] :]

The_Darwinist
04.12.2007, 00:51
Danach hatte der bislang unbescholtene Jugendliche eingeräumt, ausländerfeindliche Parolen gerufen zu haben. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, so die Staatsanwaltschaft. Sie hatte eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro beantragt und will nun prüfen, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt.

Ja und?
Nur für die öffentliche Verteidigung des Darwinismus durfte ich gleich 90 Tagessätze an die AWO überweisen!
Welches Missvergnügen!
Denn genau darum ging es in meiner Äusserung!
Nein! Ich habe nicht gesagt, dass ich die Euthanasie von Benachteiligten gut finde!
Ich wurde im Gegenzug verdonnert, weil ich mich nicht klar genug von deren Forderung abgesetzt hätte!
Das war und ist eine Frechheit!
In der Schweiz und in Holland ist das gesetzmässig erlaubt!
In Deutschland übrigens auch! Nur für die Gutmenschen unter euch!
Aber nur, wenn es der Chefarzt erlaubt!
Der erlaubt natürlich nur, wenn es der Klinik Gewinn bringt!
Nicht, dass das einen Unterschied macht!
Hirntot ist Tot!
Egal, wie lateinisch man das umschreibt!
Es gibt nur zwei Möglichkeiten, warum ein Arzt so etwas herbeiführt!
1. Der Patient ist zu teuer.
2. Der Saudi mit der neuen Niere wartet schon!
Andere Möglichkeiten sind in unserem Gesundheitssystem nicht vorgesehn!

The_Darwinist
04.12.2007, 00:53
gegen die Meinung eines Kulturbereicherers zählt die des Einheimischen nur die Hälfte ::] :] :]

Gut! Da bin ich dabei!
Im Morgengrauen!
Mit Krummsäbeln!
Abre richtigen, scharfen!
Und Spiessen!
Mal sehen, wer da gewinnt!

The_Darwinist
04.12.2007, 01:25
Irgendwo am Klo, bei dem ganzen Phantasy-Gesocks, da steht auch n' Koran!
Wenn ich das nächste Mal Scheissen gehe, dan kuck ich evtl mal nach!
Der Koran Steht übrigens neben der Bibel, in einem Durchgang, der von oben von der Thora gebildet wird!
Und dahinter steht die Rolle mit dem Klopapier!
Damit man meine Meinung zu der seit mehreren Jahrtausenden bedruckten Scheisse weitertragen kann!
Da muss auch der Schöpfer die Fresse mit der Scheisse gefüllt bekommen!
So ein Arschloch als Schöpfergott zu haben, ist schon schlimm genug!
Wenn er dann aber noch rechthaberisch und kleingeistig ist, dergehört doch ins Altenheim, un nicht in ein heiliges Buch,odr?

Hexenhammer
04.12.2007, 01:27
Irgendwo am Klo, bei dem ganzen Phantasy-Gesocks, da steht auch n' Koran!
Wenn ich das nächste Mal Scheissen gehe, dan kuck ich evtl mal nach!
Der Koran Steht übrigens neben der Bibel, in einem Durchgang, der von oben von der Thora gebildet wird!
Und dahinter steht die Rolle mit dem Klopapier!
Damit man meine Meinung zu der seit mehreren Jahrtausenden bedruckten Scheisse weitertragen kann!
Da muss auch der Schöpfer die Fresse mit der Scheisse gefüllt bekommen!
So ein Arschloch als Schöpfergott zu haben, ist schon schlimm genug!
Wenn er dann aber noch rechthaberisch und kleingeistig ist, dergehört doch ins Altenheim, un nicht in ein heiliges Buch,odr?

Die erwähnten Bücher gibt es übrigens mittlerweile auch auf chlorfreigebleichtes, dreilagiges, flauschigweiches Rollenpapier gedruckt...

The_Darwinist
04.12.2007, 01:32
Die erwähnten Bücher gibt es übrigens mittlerweile auch auf chlorfreigebleichtes, dreilagiges, flauschigweiches Rollenpapier gedruckt...

Wo kann man das kaufen?

Hexenhammer
04.12.2007, 01:38
Wo kann man das kaufen?

Ui, sorry. Gibt es mittlerweile doch nicht mehr. In unserer, och so freien, Demokratie hat eben alles seinen Straftatbestand....

StGB § 166
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, …


http://www.welt.de/print-welt/article200310/Klopapier_mit_Koran_bestempelt_Bewaehrungsstrafe_f uer_Fruehrentner.html

klartext
04.12.2007, 01:45
Die erwähnten Bücher gibt es übrigens mittlerweile auch auf chlorfreigebleichtes, dreilagiges, flauschigweiches Rollenpapier gedruckt...

Du irrst. Der Versuch, ein derariges Buch in Rollenform und hoher Saugqualität auf den Markt zu bringen, hat mich mit der Justiz in Kollision gebracht. Die Erstauflage wird deshalb in Kürze in den USA erscheinen.
Der Koran hat es verdient, auf seinen Ursprung zurückgeführt zu werden.

Hexenhammer
04.12.2007, 01:48
Du irrst. Der Versuch, ein derariges Buch in Rollenform und hoher Saugqualität auf den Markt zu bringen, hat mich mit der Justiz in Kollision gebracht. Die Erstauflage wird deshalb in Kürze in den USA erscheinen.

Da hoffe ich doch, dass Du uns interessierten Lesern, die Bezugsquelle mitteilst, wenn es soweit ist?

viator
04.12.2007, 01:57
Ui, sorry. Gibt es mittlerweile doch nicht mehr. In unserer, och so freien, Demokratie hat eben alles seinen Straftatbestand....

StGB § 166
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, …


http://www.welt.de/print-welt/article200310/Klopapier_mit_Koran_bestempelt_Bewaehrungsstrafe_f uer_Fruehrentner.html

Es ist wirklich unglaublich, dass in einem Möchtegern-Rechtsstaat, die Meinungsfreiheit so massiv mit Füßen getreten wird. In welcher Form darf an der Terroranleitung Koran denn Kritik geübt werden? Durch die Parole "Islam heißt Frieden"?

Wie kann verhindert werden, dass sich die Anhänger des berüchtigten Kinderschänders nicht beleidigt fühlen und auch noch vom Gericht unterschwellig für die "persönlichen Konsequenzen" gelobt werden, wenn sie Morddrohungen verbreiten.

Aber mit den Freunden der Islamisten im Geiste - den Progromtätern von Mügeln hat das wohl eher nur indirekt etwas zu tun.

Quo vadis
04.12.2007, 18:20
8 Monate haft--ohne Bewährung, für sog. "Volksverhetzung" und Sachbeschädigung---obwohl in der Quelle von Verletzten die Rede ist, wurde der Mann nicht wegen Körperverletzung verurteilt.Ein reines Brd Gesinnungsterrorurteil also.......


http://de.news.yahoo.com/dpa2/20071204/twl-acht-monate-haft-wegen-ausschreitung-a362a63_1.html

Kenshin-Himura
04.12.2007, 18:30
Ich bin dagegen, sogenannte ,,Volksverhetzung" unter Strafe zu stellen.

Walter Hofer
04.12.2007, 18:43
Ich bin dagegen, sogenannte ,,Volksverhetzung" unter Strafe zu stellen.

.... aber du bist dafür den Mann wegen Sachbeschädigung zu bestrafen.

Der 23-jährige Mügelner räumte zu Verhandlungsbeginn vor dem Amtsgericht Oschatz ein, mit einem Lichtschachtgitter eine Scheibe im Haus der Pizzeria zertrümmert zu haben, in die sich acht Inder geflüchtet hatten.

Neorocker
04.12.2007, 18:46
.... aber du bist dafür den Mann wegen Sachbeschädigung zu bestrafen.

Der 23-jährige Mügelner räumte zu Verhandlungsbeginn vor dem Amtsgericht Oschatz ein, mit einem Lichtschachtgitter eine Scheibe im Haus der Pizzeria zertrümmert zu haben, in die sich acht Inder geflüchtet hatten.

Das tat er aber doch nur, damit die 8 Personen in der hemmungslos überfüllten und ohne Klimatisierung ausgestatteten Pizzabude (sicher von nem Musel, der mal wieder gegen die Bauvorschriften verstieß) nicht ersticken. Bundesverdienstkreuz! Denkmal. Mindestens!

:lach:

Walter Hofer
04.12.2007, 18:48
Das tat er aber doch nur, damit die 8 Personen in der hemmungslos überfüllten und ohne Klimatisierung ausgestatteten Pizzabude (sicher von nem Musel, der mal wieder gegen die Bauvorschriften verstieß) nicht ersticken. Bundesverdienstkreuz! Denkmal. Mindestens!

:lach:


Deswegen geht er auch in die Berufung ! :))

Neorocker
04.12.2007, 19:10
Deswegen geht er auch in die Berufung ! :))

Bleibt zu hoffen, dass der nächste Richter ihm noch einen Nachschlag gibt und auch die KV als erwiesen ansieht. Oder ggf. im Wurf eine Tötungsabsicht erkennt. Dann wird sich der braune Mob überlegen, geht er in die Berufung :D

Walter Hofer
04.12.2007, 19:15
Die Jagdmeute wird erst zufrieden sein, wenn der Inder verurteilt wird. Das gibt ein Freudengeheule!

Neorocker
04.12.2007, 19:21
Die Jagdmeute wird erst zufrieden sein, wenn der Inder verurteilt wird. Das gibt ein Freudengeheule!

Stell dir vor der geht leer aus. Ich würde mich bepieseln vor Lachen :))

Sterntaler
04.12.2007, 19:22
Die Jagdmeute wird erst zufrieden sein, wenn der Inder verurteilt wird. Das gibt ein Freudengeheule!

ist er doch schon, der er ist ein gesuchter Vorbestrafer und zur Fahndung aufgerufener Asylbetrüger :))

Walter Hofer
04.12.2007, 19:23
ein Volkstrauertag bei den Rechten

Sterntaler
04.12.2007, 19:23
Kaum.

Hexenhammer
04.12.2007, 19:37
ein Volkstrauertag bei den Rechten

Wenn man wie Du felsenfest daran glaubt, bei den bösen Tätern würde es sich um Rechtsextreme handeln, könnte man das vielleicht vermuten. Wer allerdings schon einmal auf einem Dorffest war, zweifelt eben an einer politisch motivierten Tat. Und so hat es eben ganz normale Deutsche getroffen und wieder mal bewiesen, dass die Justiz mit zweierlei Maß misst.

Quo vadis
04.12.2007, 19:43
ein Volkstrauertag bei den Rechten

Rechtsbeugung ist ein Volkstrauertag für Deutschland.

Meisner
04.12.2007, 20:15
Auch wenn ein Jugentlicher "ausländerfeindliche Parolen" ruft, bleibt er dennoch unbescholten. Volksverhetzung, wie dämlich! Jedem rutscht bei einem Streit Worte über die Lippen, die nicht so gemeint sind, oder die einem hinterher leid tun. 600 € sind eine viel zu hohe Strafe. Selbst eine mündliche Verwarnung wäre hier übertrieben. Freispruch ist da angemessen.

Was wäre wenn dich ein Inder einen "beschissenen deutschen Nazi" nennen würde? Würdest du dann auch so grosszügig reagieren?

Hexenhammer
04.12.2007, 20:18
Was wäre wenn dich ein Inder einen "beschissenen deutschen Nazi" nennen würde? Würdest du dann auch so grosszügig reagieren?

Was sollte man da machen? Wenn man sich dagegen wehrt, hat man schlechte Karten. Man kann aber aussuchen, wie man es lieber möchte, wegen Volksverhezung oder einer rechtsextremen Gewalttat dran zu sein.