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Vollständige Version anzeigen : Friedes Trickserei



Ingeborg
25.11.2007, 15:55
Sie steht auf Platz 26 der reichsten Deutschen: Friede Springer (2,1 Mrd. Euro). Dank Erbschaft stieg das Ex-Kindermädchen zur Grande Dame der hiesigen Medienwelt auf. Nun könnte die Verleger-Witwe (65) alles verlieren. Die Enkel klagen vor Gericht das Milliarden-Erbe von Stief-Oma ein.

22 Jahre nach dem Tod des "Bild"-Erfinders Axel Springer streiten die Hinterbliebenen darüber, ob sein letzter Wille wirklich erfüllt wurde. Sein Lieblingsenkel Axel Sven, genannt Aggi, hat da erhebliche Zweifel. Er sieht sich von Friede Springer und dem Testamentsvollstrecker Bernhard Servatius ("Serva") um einen Großteil seines Erbes geprellt. Daraus wurde der Fall "Springer gegen Springer" ? ein spektakulärer Prozess vor dem Hamburger Oberlandesgericht (Az.: 2U 35/04).

Dreh- und Angelpunkt ist der 31. Oktober 1985. In der Berliner Familienresidenz der Springers verliest Testamentsvollstrecker Servatius die Erbenanteile: Witwe Friede 50, Enkel Axel Sven 25, Tochter Barbara 25 Prozent. Sohn Nicolaus und Enkelin Ariane sollten leer ausgehen. Doch dies, verkündet der wortgewaltige Jurist, sei gar nicht der "tatsächliche" Wille des Verstorbenen gewesen. In Wahrheit habe er kurz vor seinem Tod anderes verfügt, nur keine Zeit mehr gehabt, dies niederzuschreiben. Flugs zaubert der Anwalt eine Erbenvereinbarung aus der Tasche, die so aussieht: 70 Prozent für Friede, je 10 Prozent für die beiden Kinder, je 5 Prozent für die beiden Enkel. Die völlig überrumpelten Familienmitglieder stimmen zu. Ein gleich mitgebrachter Notar beglaubigt Servas Coup. Nun ist er Friedes engster Vertrauter, landet im Chefsessel des Aufsichtsrats. Sie bekommt die Mehrheit, er die Macht.

2001 ändert sich alles. Friede kündigt plötzlich den Gesellschaftervertrag mit Aggi und Ariane. Zuvor hatte sie schon den Kindern die Anteile abgekauft. Das ist der Moment, als sich die Enkel zu wehren beginnen. Rückblickend ist es diese kleinliche Kündigung, die Friede das Genick brechen kann.

Die Enkel ziehen vor das Schiedsgericht und siegen auf ganzer Linie. Sie setzen durch, dass bei Springer ohne ihre Zustimmung nichts mehr läuft: keine Satzungsänderung, keine nennenswerte Kapitalerhöhung, keine Veränderung der Mehrheitsverhältnisse. Natürlich sitzt heute ein Enkelvertreter im Aufsichtsrat.

2002 entschließt sich Aggi, die Erbenvereinbarung von 1985 anzufechten. Der heute 41-jährige Journalist hatte nachgeforscht, etliche Ungereimtheiten zutage gefördert. Axel Springer soll es nicht mehr geschafft haben, sein Testament zu ändern? Er hatte doch noch genug Kraft, seinem Boxer-Freund Max Schmeling wenige Tage vor seinem Tod eine Geburtstagskarte zu schreiben. Und: Die Witwe und der Jurist sind die einzigen Zeugen jener Unterredung von Anfang September 1985, wo der todkranke Springer den Wunsch zur Testamentsänderung geäußert haben soll.

Kommen die Richter zu dem Schluss, dass die Witwe beim Testament getrickst hat, muss sie Aggi nicht nur einen großen Teil ihrer Anteile übertragen - sie verliert jeden Anspruch auf das Erbe (Urteil voraussichtlich am 22. Januar).

Quelle: http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/print/politik/197068.html
http://www.netzeitung.de/medien/altpapier/821130.html 2007-11-24

klartext
25.11.2007, 20:54
Bei dem Streitwert müsste man als Anwalt das Mandat haben.

Verrari
25.11.2007, 21:00
Gehört eher ins Forum des "Golden Blatts" oder "Frau im Spiegel".
Aber ganz bestimmt nicht in die Themen des Tages!!! :(

politisch Verfolgter
25.11.2007, 22:00
Das Problem sind nicht die Nutznießer, sondern die Urheber und Durchsetzer der verbrecherischen Arbeitsgesetzgebung.
Es sind die Verbrecher in den politischen Parteien, die ihre Opfer per Gesetz, behördlich und mit öffentlichen Mitteln zum Inhaberinstrument erklären.
Wer einen per Gesetz zum sog. "Arbeitnehmer" deklariert, ist ein Verbrecher, der dafür hinter Gitter muß. Nur aus freien Stücken kann sich mit Inhabern vertraglich arrangiert werden.
Ein sog. "Arbeitsmarkt" ist das kriminelle Lehnswesen des modernen Feudalismus.
Die Arbeitsgesetzgebung muß weg, eine aktive Wertschöpfungspolitik muß her.

Ausonius
25.11.2007, 22:04
Gehört eher ins Forum des "Golden Blatts" oder "Frau im Spiegel".
Aber ganz bestimmt nicht in die Themen des Tages!!!

Na ja, es geht immerhin darum, wem das nach wie vor mächtigste Medienunternehmen Deutschlands künftig gehört. Und anders als bei anderen Medienfirmen war Friede Springer nicht bloß die Eigentümerin im Hintergrund, sondern griff sporadisch bei wichtigen Konzernfragen ein.

politisch Verfolgter
25.11.2007, 22:17
Es ist ihr gutes Selbstbestimmungsrecht über ihr Eigentum.
Das ist gar kein Problem. Nur darf niemand per Gesetz zum Inhaberinstrument deklariert werden.
Es ist auch das gute Recht von Eigentümern, Personen wie z.B. Ackermann bei der Deutschen Bank beliebig viel ihres Eigentums abzugeben.
Auch kein Problem.
Das Verbrechen sind nur alle jene Gesetze, die sog. "Arbeitnehmer" deklarieren.

McDuff
26.11.2007, 11:06
Tjaja, die Diadochenkriege...

stromer
27.11.2007, 08:11
Friede Springer kann auch als "Kanzlerinmacher" bezeichnet werden.

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/kultur_und_medien/literatur/literatur_rundschau/literatur_rundschau_dezember_2004/?em_cnt=602200&

sowie:



http://artfond.de/reinhardmohn.htm


st

politisch Verfolgter
27.11.2007, 08:13
Wir benötigen vielmehr die Abschaffung der Arbeitsgesetzgebung und eine aktive Wertschöpfungspolitik für die vollwertige profitable Marktteilnahme der betriebslosen Anbieter.

stromer
27.11.2007, 08:28
Wir benötigen vielmehr die Abschaffung der Arbeitsgesetzgebung und eine aktive Wertschöpfungspolitik für die vollwertige profitable Marktteilnahme der betriebslosen Anbieter.

Erkläre mir doch einmal, wie einem kleinen Kind gegenüber, was Du mit deiner Aussage meinst.


st.

politisch Verfolgter
27.11.2007, 08:36
Investiv nutzen und diversiv reationalisierungseffizient vernetzen, statt als marginalisierter Kostenfaktor in Inhabervermögen umzuverteilen.
Es darf keine zumutbare Mitwirkungspflicht geben, Inhabern per sog. Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Zwangsarbeit, Enteignung, Lehnswesen und Berufsverbot müssen aus dem Rechtsraum verschwinden, die grundrechtswidrige Arbeitsgesetzgebung muß also weg.
Wir benötigen stattdessen eine aktive Wertschöpfungspolitik für die Profitmaximierung bezahlender Betriebsnutzer, die von nutzerzentrierten Wertschöpfungswissenschaften zu flankieren ist.
User benötigen Profit, keinesfalls die Marginalisierung als Kostenfaktor von Inhabern, der von Letzteren als Kanonenfutter gegeneinander gehetzt wird.
Investiv nutzen statt marginalisiert umzuverteilen.
Und das ab Betriebsgrößen aufwärts, in denen auch eignerzentriert keine Inhabertätigkeit erforderlich ist.

Frumpel
27.11.2007, 08:50
Investiv nutzen und diversiv reationalisierungseffizient vernetzen, statt als marginalisierter Kostenfaktor in Inhabervermögen umzuverteilen.
Verstehe ich das jetzt richtig?
Wir modifizieren unsere ganzheitlichen Potentiale, um die Rückmeldungen der ergebnisoptimierten Lösungsansätze zu realisieren?
Oder: wir upgraden unsere interdisziplinären Konzeptionen, um den logischen Shift der spezifischen Parameter zu optimieren?
Eine weitere Option: wir diversifizieren unsere benchmark-fähigen Wertschöpfungsstrategien, um die Nachhaltigkeit der antizyklischen Services zu globalisieren.
Schlußendlich: wir konzertieren unsere flexiblen Innovationen, um den positiven Wertschöpfungsansatz der neueartigen Win-Win-Situationen zu erweitern.
Die Situation ist nicht einfach!

politisch Verfolgter
30.11.2007, 11:49
Na, ist doch ganz einfach: ab jenen betriebl. Größenordnungen, in denen Inhaberpräsenz nicht vorkommt oder voll entbehrlich ist, können die Kapitalerwirtschafter weit profitabler investiv nutzen, als rel. anonymen Eignerkollektiven marginalisierte Kostenfaktoren abzugeben. Derartige Betriebe sind zudem vernetzbar, ihre Rationalisierungseffizienz kann zum Segen der Nutzer immer mehr herkömml. menschl. Tätigkeiten erübrigen und immer neue und uferlosere Wertschöpfungspotenziale erschließen - auch per marktwirtschaftl. Doppelrolle von Anbietern und Nachfragern.
Es sind staatsferne, unveräußerliche selbsteignende privatwirtschaftliche betriebl. Vertragsgegenstände bezahlender Nutzer. Managementvorgabe ist analog dem shareholder value user value.
Nur das ist grundrechtskonform zumutbar, nur so bezwecken Betriebe die Profitmaximierung damit vollwertiger betriebsloser Anbieter.
Erst damit kommen wir zu einer Leistungsgesellschaft, also zu Korrelationseffizienz und Leistungsäquivalenz.
Die Situation ist völlig klar, soll der Rechtsraum überleben, hat er grundrechtskonform zu werden.

viator
30.11.2007, 12:50
Wen wundert das? Die verwöhnten Blagen und Enkel sind derartig lebensuntauglich, dass sie zu blöd sind, sich bei einer Testamentsverlesung voreiliger Unterschriften zu enthalten.

Die raffgierige Haupterbin kommt eben aus kleinsten Verhältnissen und weiß anscheind, wie man sich durchsetzen kann.

Ich hoffe noch auf viel Blut bei dieser Streitigkeit...

politisch Verfolgter
30.11.2007, 13:07
Deren Eigentum kann einem doch shitegal sein.
Und niemand darf zum Inhaberinstrument deklariert werden.
Die Leser sollen sich darüber amüsieren oder ärgern, ich hab nix bezahlt, stehe nicht auf Schundromane.
Und Kommunisten sind ein Greuel, weilse was gegen Profit und damit gegen Eigentum haben. Das ist ja ekelhaft. Damit erklären die einen zum Deppen von Inhabern.