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Vollständige Version anzeigen : Muß ich als Drittschuldner einen Lohn-Pfändungsbeschluß eines AN durchführen?



lupus_maximus
15.11.2007, 18:53
Oder kann ich diesen auch ablehnen?
Früher habe ich dies schon einmal gemacht. Soweit mir bekannt ist, muß ich einen Pfändungsbeschluß nicht durchführen, wenn ich ihn ablehne!

Pascal_1984
15.11.2007, 18:54
da müsste ich mal nachfragen, eigentlich ne interessante frage! Werd mal n paar Kollegen damit morgen aufn nerv gehen ;)

EinDachs
15.11.2007, 19:01
Früher habe ich dies schon einmal gemacht. Soweit mir bekannt ist, muß ich einen Pfändungsbeschluß nicht durchführen, wenn ich ihn ablehne!

Also durchführen musst du den Beschluss nicht.
Du musst nur die Drittschuldnererklärung abgeben.
Tust du das nicht, kann ein etwaiger Gläubiger dich auf die Verfahrenskosten verklagen.

lupus_maximus
15.11.2007, 19:10
Also durchführen musst du den Beschluss nicht.
Du musst nur die Drittschuldnererklärung abgeben.
Tust du das nicht, kann ein etwaiger Gläubiger dich auf die Verfahrenskosten verklagen.
Dies glaube ich nicht, die Verfahrenskosten sind ja nicht durch meine Schuld entstanden!

EinDachs
15.11.2007, 19:16
Dies glaube ich nicht, die Verfahrenskosten sind ja nicht durch meine Schuld entstanden!

Schuldhaftes Verletzen deiner Pflicht eien Drittschuldnererklärung abzugeben.
Lies am besten selber (http://www.bnv-gz.de/~lschmid/850czpo.htm)
Es kommt also drauf an:
Denkst du, der (oder ein) Gläubiger würde dich verklagen? Dann solltest du auf jedem Fall mitwirken.
Außerdem wirst du diese Erklärung wohl eher im Sinne deines AN schreiben als das Bezirks

politisch Verfolgter
16.11.2007, 10:52
Jawoll, der Lohn des AN wird von Drittschuldnern gepfändet, hahaha ;-)
So wird dem Proletenunwesen hoffentlich bald der Boden entzogen.
Der AN bekommt so lange Lohn, bis er kein Eigentum mehr hat. Dann wird seine Arbeitszeit zumutbarkeitsrechtlich erhöht, weil er nur so seinen Verpflichtungen nachkommen kann. Der Lohn geht dann an die Schuldner und die Arbeit an den Arbeitgeber. Der Lohnpflichtige hingegen geht in die Arbeit.
Wer schuldhaft keinen Arbeitsvertrag unterschreibt, wird auf seinen Geisteszustand hin untersucht und dann ggf. als verrückt ausgesteuert. Dann darf er machen, was er will - nur nicht das, was seine Geisteskrankheit ist: nicht arbeiten. Ein Geisteskranker glaubt, er sei kein Affe.