PDA

Vollständige Version anzeigen : Hamburger S-Bahn-Schubser vor Gericht



Tungendorfer Schwarzer
02.09.2004, 15:53
Weil er eine junge Frau beinahe vor die anfahrende S-Bahn gestoßen hätte, muss sich Ugur I. heute wegen versuchten Totschlags vor Gericht verantworten. Sein Opfer leidet noch immer unter der Tat.

"Wenn ich die Augen schließe, sehe ich die Horrorbilder. Und in meinen Alpträumen überlebe ich das nie. Da sterbe ich immer", zitiert die "Bild"-Zeitung das anonyme 21-jährige Opfer, das seit der Tat an Schlaflosigkeit leidet.

Besonders fürchtet sich die junge Frau vor der Gegenüberstellung mit ihrem Angreifer vor Gericht: "Ich habe Angst, ihm gegenüberzutreten. Ich brauche professionelle Hilfe. Alleine komme ich damit niemals klar." Eine Entschuldigung habe sie von dem Mann noch nicht gehört. Seine Freunde hätten sie nach dem Vorfall bedroht: "Sie sagten, ich solle mich in bestimmten Stadtteilen nicht mehr blicken lassen, sonst würde ich das nicht mehr überleben."


Ugur I. hatte die junge Frau am frühen Morgen des 2. Mai anscheinend wahllos angegriffen. Nachdem er sich auf dem Bahnsteig der S-Bahn-Station mit anderen Wartenden gestritten hatte, stieß er sein Opfer im Vorbeigehen in Richtung Gleis. Wie die Fotos der Überwachungskameras zeigen, stürzte die Frau zwischen Bahnsteig und gerade anfahrender Bahn, konnte aber von einer Begleiterin gerade noch hochgezogen werden.

Die Polizei hatte die Aufnahmen der Kameras an die Presse weitergegeben und nach mehreren Zeugenaussagen die Identität des jungen Mannes türkischer Abstammung feststellen können. Der wohnsitzlose Ugur I. war den Behörden bereits wegen Raub- und Diebstahldelikten aufgefallen. Nach wenigen Tagen stellte er sich den Behörden.

Zu Beginn des Gerichtsverfahrens entschuldigte sich der 19-jährige Türke heute bei seinem Opfer: "Es tut mir Leid, was ich getan habe, ich habe einen Fehler gemacht". Sein Anwalt erklärte, Ugur I. sei zur Tatzeit mit 2,26 Promille alkoholisiert gewesen und habe daher keine Erinnerung an die Tat. Er habe erst später erfahren, dass nach ihm gefahndet werde und sich nach der Beratung mit Freunden schließlich der Polizei gestellt. Ugur I. hielt sich illegal in Deutschland auf. Nach Ablehnung seines Asylantrages hatte er sich monatelang in Hamburg versteckt.

Tungendorfer Schwarzer
02.09.2004, 15:53
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,316016,00.html

Tungendorfer Schwarzer
02.09.2004, 15:55
ICh denke, dass das Gericht noch einmal Milde walten lassen wird.
Es ist nichts passiert und er war betrunken! :gesetz: :gesetz: X( X( X(

Liegnitz
02.09.2004, 23:05
Es war versuchter Mord. Und dafür muß er voll Verantwortung übernehme und entsprecehdn bestraft werden.
Wenn einer eine Brandbombe auf eine leere Synagoge wirft, bekommt er auch gleich 10 Jahre.

l_osservatore_uno
02.09.2004, 23:30
ICh denke, dass das Gericht noch einmal Milde walten lassen wird.
Es ist nichts passiert und er war betrunken! :gesetz: :gesetz: X( X( X(

... 'er' ist Nichtdeutscher!

Was sicher ein wichiger Grund dafür sein wird Milde walten zu lassen!

moxx
02.09.2004, 23:34
ich finde trunkenheit sollte die strafe erhöhen anstatt sie vermindern.
es war vielleicht nicht versuchter mord aber immernoch versuchter totschlag!!!

mettwurst
03.09.2004, 08:36
Hallo moxx,

ich sehe das genau so wie du, Trunkenheit bzw. Rausch überhaupt sollte nicht als strafmildernd sondern im Gegenteil als strafverschärfend angesehen werden. Soweit ich mich entsinnen kann, wird eine solche Verfahrensweise z.B. in Russland, wo ein ganz beträchtlicher Teil an Gewaltkriminalität unter Alkoholeinfluss begangen wird, entweder schon in der Praxis angewandt oder ist zumindest angedacht.

Was den Fall des Ugur I. angeht, er ist ja schon wegen diverser Eigentumsdelikte aufgefallen, hielt sich zudem illegal in Deutschland auf und hat sich mit dem versuchten Totschlag in der Hamburger S-Bahn aus meiner Sicht damit ein Ticket für die Justizvollzugsanstalt mit anschliessender Abschiebung in sein Heimatland eingehandelt.

Mit antialkoholischen Grüssen

Benny
03.09.2004, 09:23
test

Panzerlexikon
03.09.2004, 09:35
ich sehe das genau so wie du, Trunkenheit bzw. Rausch überhaupt sollte nicht als strafmildernd sondern im Gegenteil als strafverschärfend angesehen werden. Soweit ich mich entsinnen kann, wird eine solche Verfahrensweise z.B. in Russland, wo ein ganz beträchtlicher Teil an Gewaltkriminalität unter Alkoholeinfluss begangen wird, entweder schon in der Praxis angewandt oder ist zumindest angedacht.
Ja,da kann man eigentlich nur zustimmen.

mettwurst
03.09.2004, 09:38
Hallo Mods, hallo Admins,

irgend etwas stimmt mit diesem Thread nicht. Neue Beiträge tauchen nicht unter 'Neue Beiträge' auf, die in der Übersicht angezeigte Anzahl der Antworten stimmt auch nicht und scheint bei fünf stehen zu bleiben.

Mit verwirrten Grüssen

mettwurst
03.09.2004, 14:57
Hallo Panzerlexikon,

welch Wunder, dass wir ausnahmsweise mal einer Meinung sind. Nun ja, angesichts meiner Forderung nach Haftstrafe mit anschliessender Abschiebung ist das aber ziemlich erwartungskonform, dass Du mir da beipflichtest.

Mit erwartungskonformen Grüssen

Rorschach
03.09.2004, 15:00
Hallo Mods, hallo Admins,

irgend etwas stimmt mit diesem Thread nicht. Neue Beiträge tauchen nicht unter 'Neue Beiträge' auf, die in der Übersicht angezeigte Anzahl der Antworten stimmt auch nicht und scheint bei fünf stehen zu bleiben.

Mit verwirrten Grüssen
Selber sind mir auch schon Fehler aufgefallen, was aber womöglich mit diversen Updates zu tun hat.
Leider bin ich in Sachen Forensoftware alles andere als ein Guru weshalb ich erstmal leider keine hilfreichere Antwort geben kann.

Saxnot
10.09.2004, 13:23
ich finde trunkenheit sollte die strafe erhöhen anstatt sie vermindern.
es war vielleicht nicht versuchter mord aber immernoch versuchter totschlag!!!

Joa hätt er Hanf geraucht, wär das nicht passiert.

Sigi
10.09.2004, 14:05
Ja, dann hätte er sich stattdesen in ein internetcaffee gesetzt und wie Benny im Rausch gegen andersdenkende gehetzt anstatt jemanden vor den zug zu schubsen.

Tungendorfer Schwarzer
10.09.2004, 15:06
Hallo Panzerlexikon,

welch Wunder, dass wir ausnahmsweise mal einer Meinung sind. Nun ja, angesichts meiner Forderung nach Haftstrafe mit anschliessender Abschiebung ist das aber ziemlich erwartungskonform, dass Du mir da beipflichtest.

Mit erwartungskonformen Grüssen


Ich halte die geforderte Haftstrafe für angemessen.
Hoffentlich wird das Schwein (Entschuldigung) danach abgeschoben und nie wieder ins Land gelassen!