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Vollständige Version anzeigen : Gibt es ein Gesetz in Deutschland ...



tabasco
02.11.2007, 13:46
... das in seiner Dämlichkeit nur annähernd an das sogenannte "Scheinselbständigkeit"-Gesetz ran kommt ? (Bitte "§130" und Firmenwagengesetz mal außer Acht lassen)

Ich nehme seit ca. 2 Jahren Dienste einer Texterin in Anspruch - immer wieder gerne. Nach ihrer fortlaufenden Rechnungsnummerierung bin ich aber ihre einzige Kundin. Jetzt hat mir meine Steuerberaterin dazu geraten, den anstehenden Texter-Auftrag andersweitig zu vergeben, da ja sonst auf mich theoretisch die 40% Sozialabgaben-Nachzahlungen auf Ihr Honorar zukommen, soll sie dem Finanzamt auffallen.

:kotz:

FranzKonz
02.11.2007, 13:50
... das in seiner Dämmlichkeit nur annähernd an das sogenannte "Scheinselbständigkeit"-Gesetz ran kommt ? (Bitte "§130" und Firmenwagengesetz mal außer Acht lassen)

Ich nehme seit ca. 2 Jahren Dienste einer Texterin in Anspruch - immer wieder gerne. Nach ihrer fortlaufenden Rechnungsnummerierung bin ich aber ihre einzige Kundin. Jetzt hat mir meine Steuerberaterin dazu geraten, den anstehenden Texter-Auftrag andersweitig zu vergeben, da ja sonst auf mich theoretisch die 40% Sozialabgaben-Nachzahlungen auf Ihr Honorar zukommen, soll sie dem Finanzamt auffallen.

:kotz:

Abgesehen davon, daß es nicht Dämmlichkeit sondern Dämlichkeit (das Wort stammt von Dame wie Frau, nicht von Damm wie Deich) heißen muß, wird dieses Gesetz etliche Male übertroffen, z. B. vom Antidiskriminierungsgesetz.

roxelena
02.11.2007, 13:53
... das in seiner Dämmlichkeit nur annähernd an das sogenannte "Scheinselbständigkeit"-Gesetz ran kommt ? (Bitte "§130" und Firmenwagengesetz mal außer Acht lassen)

Ich nehme seit ca. 2 Jahren Dienste einer Texterin in Anspruch - immer wieder gerne. Nach ihrer fortlaufenden Rechnungsnummerierung bin ich aber ihre einzige Kundin. Jetzt hat mir meine Steuerberaterin dazu geraten, den anstehenden Texter-Auftrag andersweitig zu vergeben, da ja sonst auf mich theoretisch die 40% Sozialabgaben-Nachzahlungen auf Ihr Honorar zukommen, soll sie dem Finanzamt auffallen.

:kotz:

Deine Steuerberaterin hat genauso ein Rad ab wie du. Dies kann ja garnicht eine Scheinselbständigkeit sein da es der Texterin freisteht ihre Dienste überall anzubieten und du ihr gegenüber nicht weisungsbefugt bist

cajadeahorros
02.11.2007, 13:55
Abgesehen davon, daß es nicht Dämmlichkeit sondern Dämlichkeit (das Wort stammt von Dame wie Frau, nicht von Damm wie Deich) heißen muß, wird dieses Gesetz etliche Male übertroffen, z. B. vom Antidiskriminierungsgesetz.

Zumal die Stoßrichtung des Gesetzes ja auch eine völlig andere war, im Prinzip war es ja zum Schutz von Personen gedacht die jetzt mit klapprigen Rostlauben und Aufkleber "Im Auftrag der Deutschen Post" das Stadtbild bereichern.

Generell sieht das Finanzamt bei nur einem Kunden den Verdacht der Scheinselbständigkeit gegeben. Die Übersetzerin soll irgendeine Pro Forma Rechnung an einen Dritten stellen und gut is.

tabasco
02.11.2007, 13:57
Deine Steuerberaterin hat genauso ein Rad ab wie du. Dies kann ja garnicht eine Scheinselbständigkeit sein da es der Texterin freisteht ihre Dienste überall anzubieten und du ihr gegenüber nicht weisungsbefugt bist

Ich bin dem Anschein nach ihre einzige Kundin seit zwei Jahren - kannst du lesen?


Abgesehen davon, daß es nicht Dämmlichkeit sondern Dämlichkeit (...) .
Nachgebessert, danke :).

roxelena
02.11.2007, 13:57
Abgesehen davon, daß es nicht Dämmlichkeit sondern Dämlichkeit (das Wort stammt von Dame wie Frau, nicht von Damm wie Deich) heißen muß, wird dieses Gesetz etliche Male übertroffen, z. B. vom Antidiskriminierungsgesetz.

Du kannst der Kugelfisch die Hand geben. du bist auch nicht sachkundiger als sie.

Ein Antidiskriminierungsgesetz gibt es übrigens nicht. Du meinst bestimmt das AGG
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Deutschmann
02.11.2007, 13:57
... das in seiner Dämmlichkeit nur annähernd an das sogenannte "Scheinselbständigkeit"-Gesetz ran kommt ? (Bitte "§130" und Firmenwagengesetz mal außer Acht lassen)

Ich nehme seit ca. 2 Jahren Dienste einer Texterin in Anspruch - immer wieder gerne. Nach ihrer fortlaufenden Rechnungsnummerierung bin ich aber ihre einzige Kundin. Jetzt hat mir meine Steuerberaterin dazu geraten, den anstehenden Texter-Auftrag andersweitig zu vergeben, da ja sonst auf mich theoretisch die 40% Sozialabgaben-Nachzahlungen auf Ihr Honorar zukommen, soll sie dem Finanzamt auffallen.

:kotz:

Wenn deine Texterin Werbung für ihre Dienstleistung betreibt, ist das Gesetz hinfällig - mit irgendeinem Kunden muss man ja mal anfangen. Wenn sie allerdings zuhause sitzt und auf deine Aufträge wartet, könnte das vielleicht Schweirigkeiten geben. ( So sehe ich das - Rechtsgrundlage kann ich dir aber nicht nennen )

roxelena
02.11.2007, 13:59
Ich bin dem Anschein nach ihre einzige Kundin seit zwei Jahren - kannst du lesen?


Nachgebessert, danke :).

Das hat doch keine Bedeutung ob du der einzige Kunde bist oder nicht.

Lies meinen Beitrag richtig vielleicht geht dir ein Licht auf was ich allerdings bezweifle.

Wechsel deine Steuerberaterin

Wahabiten Fan
02.11.2007, 14:00
nicht Dämmlichkeit sondern Dämlichkeit (das Wort stammt von Dame wie Frau, nicht von Damm wie Deich) heißen muß,

:rofl: :rofl: :rofl:

tabasco
02.11.2007, 14:00
Wenn deine Texterin Werbung für ihre Dienstleistung betreibt, ist das Gesetz hinfällig - mit irgendeinem Kunden muss man ja mal anfangen. Wenn sie allerdings zuhause sitzt und auf deine Aufträge wartet, könnte das vielleicht Schweirigkeiten geben. ( So sehe ich das - Rechtsgrundlage kann ich dir aber nicht nennen )

Ich kann sie Dir nennen - es ist schnuppe, wo sie sitzt. Es ist wichtig, wie viele Kunden sie hat. Und sie hat mich, mich und mich. Aus welchem Grund auch immer, es kann ja auch sein, dass ich ihr so zu sagen zum Leben ausreiche.


:rofl: :rofl: :rofl:
Er hat doch Recht ... ?(

tabasco
02.11.2007, 14:03
Das hat doch keine Bedeutung ob du der einzige Kunde bist oder nicht. Lies meinen Beitrag richtig vielleicht geht dir ein Licht auf was ich allerdings bezweifle. Wechsel deine Steuerberaterin
Doch. Wenn dir das Thema nicht vertraut ist, muss du Deinen senf hier nicht abgeben. Ehrlich. Fühle Dich zu nichts verpflichtet.

(...) Die Scheinselbstständigkeit kann zum Beispiel unter folgenden Umständen vorliegen:
die Person ist auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig (...) Wiki

Das ist natürlich nur ein Punkt aus mehreren

FranzKonz
02.11.2007, 14:05
Du kannst der Kugelfisch die Hand geben. du bist auch nicht sachkundiger als sie.
Doch. Immerhin konnte ich den Wortstamm der Dämlichkeit überzeugend herleiten. :128:

Ein Antidiskriminierungsgesetz gibt es übrigens nicht. Du meinst bestimmt das AGG
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Immer diese Haarspalterei. Würde diese dämliche Justizministerin mal eingängige Namen für ihre Absonderungen verwenden, wüßte hinterher wenigstens JEDE, wovon die Rede ist.

Nichts als Ärger mit Schröders Quotendamen. germane

Deutschmann
02.11.2007, 14:05
Ich kann sie Dir nennen - es ist schnuppe, wo sie sitzt. Es ist wichtig, wie viele Kunden sie hat. Und sie hat mich, mich und mich. Aus welchem Grund auch immer, es kann ja auch sein, dass ich ihr so zu sagen zum Leben ausreiche.


Er hat doch Recht ... ?(

Warum schimpfts du mich jetzt aus ? Ich hab´s doch nur gut gemeint. :rolleyes:

roxelena
02.11.2007, 14:07
Doch. Wenn dir das Thema nicht vertraut ist, muss du Deinen senf hier nicht abgeben. Ehrlich. Fühle Dich zu nichts verpflichtet.
Wiki

Das ist natürlich nur ein Punkt aus mehreren

Ist wohl ein Problem von vielen die "unternehmerisch" tätig sind, dass Logik und Sachkenntnis nicht so ausgeprägt sind.

Würdest weniger hier rumsülzen und dich mehr ums Sozialrecht kümmern dann könntest dir so manch blamablen Post ersparen

tabasco
02.11.2007, 14:11
Warum schimpfts du mich jetzt aus ?(...)

Sorry, war nicht als Ausschimpfe gemeint ...

Bin jetzt gerade genervt, ich war mit der Texterin voll zufrieden, habe keine Lust und auch keine Kraft, was anderes zu suchen - also führt das Gesetz nur dazu dass ich höchstwahrscheinlich den Auftrag an keinen vergeben :rolleyes: und das Problem damit auch nicht lösen sondern lediglich die Lösung aufschieben werde .

Und wem ist dabei gedient? Dem Finanzamt? Nö. Mir? Nö. Meinen Auftraggeber? Nö. Der Texterin? Nö, verdammt noch mal. Einem anderen Texter? Nö-nö-und-noch-mal-nö :wand:

Urmel aus dem Ei
02.11.2007, 14:11
Ist wohl ein Problem von vielen die "unternehmerisch" tätig sind, dass Logik und Sachkenntnis nicht so ausgeprägt sind.

Würdest weniger hier rumsülzen und dich mehr ums Sozialrecht kümmern dann könntest dir so manch blamablen Post ersparen

Vielleicht kannst du das näher ausführen. Ich muß nämlich als Angestellter eingestehen, daß ich ihren Standpunkt für richtig halte.

Ratze
02.11.2007, 14:12
... das in seiner Dämlichkeit nur annähernd an das sogenannte "Scheinselbständigkeit"-Gesetz ran kommt ? (Bitte "§130" und Firmenwagengesetz mal außer Acht lassen)

Ich nehme seit ca. 2 Jahren Dienste einer Texterin in Anspruch - immer wieder gerne. Nach ihrer fortlaufenden Rechnungsnummerierung bin ich aber ihre einzige Kundin. Jetzt hat mir meine Steuerberaterin dazu geraten, den anstehenden Texter-Auftrag andersweitig zu vergeben, da ja sonst auf mich theoretisch die 40% Sozialabgaben-Nachzahlungen auf Ihr Honorar zukommen, soll sie dem Finanzamt auffallen.

:kotz:

Scheinselbständigkeit wird dann vermutet, wenn die Tätigkeit deiner Texterin
auf Dauer und im Wesentlichen auf dich als alleinigen Auftraggeber beschränkt ist.

Wenn die Tätigkeit deiner T. typische Merkmale unternehmerischen Handelns,
z.B. Unternehmerrisiko, Unterhalt einer eigenen Betriebsstätte, nicht erkennen läßt.

Deine Texterin keine AN beschäftigt

Wenn sie vor ihrer Selbständigkeit bei dir als AN beschäftigt war und ihre jetzige Tätigkeit vergleichbar ist.

Zuständig für die Prüfung ist die Dtsch. Rentenversicherung. Da gibt es eine Servicenummer.
Kannst ja mal anrufen (ggf. unter anderem Namen) und den Sachverhalt schildern.

Grüsse Ratze

harlekina
02.11.2007, 14:14
Sorry, war nicht als Ausschimpfe gemeint ...

Bin jetzt gerade genervt, ich war mit der Texterin voll zufrieden, habe keine Lust und auch keine Kraft, was anderes zu suchen - also führt das Gesetz nur dazu dass ich höchstwahrscheinlich den Auftrag an keinen vergeben :rolleyes: und das Problem damit auch nicht lösen sondern lediglich die Lösung aufschieben werde .

Und wem ist dabei gedient? Dem Finanzamt? Nö. Mir? Nö. Meinen Auftraggeber? Nö. Der Texterin? Nö, verdammt noch mal. Einem anderen Texter? Nö-nö-und-noch-mal-nö :wand:
Das spricht für die Frau, dass du mit ihr zufrieden bist, aber warum hat sie nur dich als Kundin?
Wenn als einzige Geldeingänge Gelder von dir zu verzeichnen sind, MUSS das FA davon ausgehen, dass sie inoffiziell bei dir angestellt ist.

FranzKonz
02.11.2007, 14:17
Sorry, war nicht als Ausschimpfe gemeint ...

Bin jetzt gerade genervt, ich war mit der Texterin voll zufrieden, habe keine Lust und auch keine Kraft, was anderes zu suchen - also führt das Gesetz nur dazu dass ich höchstwahrscheinlich den Auftrag an keinen vergeben :rolleyes: und das Problem damit auch nicht lösen sondern lediglich die Lösung aufschieben werde .

Und wem ist dabei gedient? Dem Finanzamt? Nö. Mir? Nö. Meinen Auftraggeber? Nö. Der Texterin? Nö, verdammt noch mal. Einem anderen Texter? Nö-nö-und-noch-mal-nö :wand:

Das ist genau wie der Kündigungsschutz, Hartz IV, und viele andere Verordnungen und Gesetze, die zwar gut gemeint sind, aber letztlich nur dazu führen, daß wir mehr Zappel haben, um diese Regelungen herumwursteln, ständig mit einem Bein in Knast stehen und keine Lust mehr haben, einer unternehmerischen Tätigkeit nachzugehen.

tabasco
02.11.2007, 14:18
Das spricht für die Frau, dass du mit ihr zufrieden bist, aber warum hat sie nur dich als Kundin? Wenn als einzige Geldeingänge Gelder von dir zu verzeichnen sind, MUSS das FA davon ausgehen, dass sie inoffiziell bei dir angestellt ist.Oh ... warum muss mich das interessieren? Vielleicht hat sie keine Lust, andere Kunden zu suchen? Vielleicht kann sie von mir leben und gut so ? Vielleicht konnte sie keine anderen Kunden finden ? Keine Ahnung ... die einzige Hoffnung, die ich habe, ist, dass sie einfach nicht weiß, dass alle Rechungen fortlaufend zu nummerieren sind und schicht für jeden Kunden eine Nummerierung hat (Anfängerfehler) - ich kann die Frau gerade nicht erreichen ...

FranzKonz
02.11.2007, 14:20
Ist wohl ein Problem von vielen die "unternehmerisch" tätig sind, dass Logik und Sachkenntnis nicht so ausgeprägt sind.

Würdest weniger hier rumsülzen und dich mehr ums Sozialrecht kümmern dann könntest dir so manch blamablen Post ersparen

Es gibt Leute, die sich eben lieber um ihr Geschäft kümmern als um Sozialrecht.

wtf
02.11.2007, 14:25
Selbständige sind jedem Sozialpolitiker ein Graus. Besser, man ist unter der fürsorglichen Fuchtel des Molochs.

Zieht Euch

das (http://www.brandeins.de/home/inhalt_detail.asp?id=2205&MenuID=130&MagID=83&sid=su88682121713134914&umenuid=1)
und das (http://www.brandeins.de/home/inhalt_detail.asp?id=2210&MenuID=130&MagID=83&sid=su88682121713134914&umenuid=1)

mal rein.

roxelena
02.11.2007, 14:31
Es gibt Leute, die sich eben lieber um ihr Geschäft kümmern als um Sozialrecht.

Franzel, wenn AN beschäftigst dann musst dich schon mit dem Sozialrecht beschäftigen. Es gehört einfach dazu. Es gibt AG die sind noch nicht mal fähig eine ordnungsgemässe Kündigung zu formulieren aber im schimpfen sind sie erste Sahne, wenns mal wieder vor dem Arbeitsgericht einen kräftig auf die Mütze gegeben hat

Dalayah
02.11.2007, 14:32
... das in seiner Dämlichkeit nur annähernd an das sogenannte "Scheinselbständigkeit"-Gesetz ran kommt ? (Bitte "§130" und Firmenwagengesetz mal außer Acht lassen)

Ich nehme seit ca. 2 Jahren Dienste einer Texterin in Anspruch - immer wieder gerne. Nach ihrer fortlaufenden Rechnungsnummerierung bin ich aber ihre einzige Kundin. Jetzt hat mir meine Steuerberaterin dazu geraten, den anstehenden Texter-Auftrag andersweitig zu vergeben, da ja sonst auf mich theoretisch die 40% Sozialabgaben-Nachzahlungen auf Ihr Honorar zukommen, soll sie dem Finanzamt auffallen.

:kotz:

Typisches Gewerkschafts-Gesetz. Die mögen keine freien Mitarbeiter.

Wenn Du ihre einzige Auftraggeberin bist, wird sie doch auch ein Interesse daran haben, sozialversicherungsfrei zu bleiben. Da kann man doch in der Auftragsgestaltung kreativ sein, die darf keine "für Beschäftigte typische Arbeitsleistungen" enthalten. Sie handelt nach Auftrag und nicht nach Dienstplan. Ausserdem sollte sie sich ins Branchenbuch eintragen lassen und Webpräsenz zeigen, also zeigen dass sie am Markt tätig ist.

Seid ihr schon über 400 Euro ?

lupus_maximus
02.11.2007, 14:35
Ist wohl ein Problem von vielen die "unternehmerisch" tätig sind, dass Logik und Sachkenntnis nicht so ausgeprägt sind.

Würdest weniger hier rumsülzen und dich mehr ums Sozialrecht kümmern dann könntest dir so manch blamablen Post ersparen
Ich kümmere ich eigentlich auch kaum ums Sozialrecht, denn die einzige Soziale Verpflichtung die ich als Unternehmer kenne ist, der AN hat für seine Leistung Geld zugut, alles andere interessiert mich nicht, am Allerwenigsten das ADG.

roxelena
02.11.2007, 14:35
. Merkmale der Selbstständigkeit

Typische Merkmale unternehmerischen Handelns sind, die Erbringung von Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Ferner die eigenständige Entscheidung über


* Einkaufs- und Verkaufspreise, Warenbezug

* Personelle Fragen (Einstellung, Entlassung)

* Einsatz von Kapital und eigener Arbeitsgeräte

* Entscheidung über Einkaufs- und Verkaufskonditionen

* eigene Kundenaquisition

* Werbemaßnahmen und Auftreten als Selbstständiger in der Geschäftswelt (Eigene Briefköpfe, Zeitungsannoncen)
Quelle IHK Frankfurt

Kugelfisch, ein Klick und du hättest gewusst, dass bei deiner Texterin kein Scheinarbeitsverhältnis vorliegt.

Aber denken ist bei manchen Leuten einfach Gkücksache

Wahabiten Fan
02.11.2007, 14:35
Ist wohl ein Problem von vielen die "unternehmerisch" tätig sind, dass Logik und Sachkenntnis nicht so ausgeprägt sind.

Würdest weniger hier rumsülzen und dich mehr ums Sozialrecht kümmern dann könntest dir so manch blamablen Post ersparen

Ist doch immer wieder schön, wenn Sozis unternehmerische Ratschläge erteilen.:isok:

tabasco
02.11.2007, 14:36
Franzel, wenn AN beschäftigst dann musst dich schon mit dem Sozialrecht beschäftigen. Es gehört einfach dazu. Es gibt AG die sind noch nicht mal fähig eine ordnungsgemässe Kündigung zu formulieren aber im schimpfen sind sie erste Sahne, wenns mal wieder vor dem Arbeitsgericht einen kräftig auf die Mütze gegeben hat

Ich beschäftige keine Arbeitnehmer, verdammt noch mal ...


(...) Ausserdem sollte sie sich ins Branchenbuch eintragen lassen und Webpräsenz zeigen, also zeigen dass sie am Markt tätig ist.
Branchenbuch - keine Ahnung, Webpräsenz ist vorhanden.


(...) Seid ihr schon über 400 Euro ?
Ja ... :(

roxelena
02.11.2007, 14:38
Ist doch immer wieder schön, wenn Sozis unternehmerische Ratschläge erteilen.:isok:

Ich gebe keine unternehmerische Ratschläge. Es gehört für ein unternehmerisches Handeln aber zwangsläufig dazu elementare Kenntnisse des Arbeits-und Sozialrechts zu haben

tabasco
02.11.2007, 14:40
Selbständige sind jedem Sozialpolitiker ein Graus. Besser, man ist unter der fürsorglichen Fuchtel des Molochs.

Zieht Euch

das (http://www.brandeins.de/home/inhalt_detail.asp?id=2205&MenuID=130&MagID=83&sid=su88682121713134914&umenuid=1)
und das (http://www.brandeins.de/home/inhalt_detail.asp?id=2210&MenuID=130&MagID=83&sid=su88682121713134914&umenuid=1)

mal rein.:lach:

Die beiden Artikel kenne ich. Nur mir kam bis jetzt ehrlich egsagt nicht im Sinne, dass mich das Gesetz auch irgendwie betreffen könnte :D

FranzKonz
02.11.2007, 14:41
Franzel, wenn AN beschäftigst dann musst dich schon mit dem Sozialrecht beschäftigen. Es gehört einfach dazu. Es gibt AG die sind noch nicht mal fähig eine ordnungsgemässe Kündigung zu formulieren aber im schimpfen sind sie erste Sahne, wenns mal wieder vor dem Arbeitsgericht einen kräftig auf die Mütze gegeben hat

Eben deshalb werden so ungern Arbeitnehmer eingestellt. Man behilft sich mit Freiberuflern, Zeitarbeitern, geringfügig Beschäftigten (auch ein herrliches Wort, daß den Titel Unwort des Jahres verdient hätte), befristeten Arbeitsverhältnissen oder schlicht und ergreifend mit Schwarzarbeit.

Danke lieber Staat, irgendwann hast Du uns alle zu Verbrechern gemacht. Dabei sind wir im Grunde unseres Herzens eigentlich ganz liebe, ehrliche Leute, die auch bereit sind, dem Kaiser zu geben, was des Kaisers ist. Wir haben nur keinen Bock, neben unserem Kerngeschäft auch noch Jurist zu werden.

harlekina
02.11.2007, 14:44
Dann sag den Blutsaugern vom FA, dass es dir völlig latte ist, wieviel Kunden die gute Frau hat und du nicht ihr Kindermädchen ist.
Das Unternehmertum ist bei ihr auf jeden Fall gegeben, und den Rest müssen sie mit ihr ausmachen.

harlekina
02.11.2007, 14:46
Eben deshalb werden so ungern Arbeitnehmer eingestellt. Man behilft sich mit Freiberuflern, Zeitarbeitern, geringfügig Beschäftigten (auch ein herrliches Wort, daß den Titel Unwort des Jahres verdient hätte), befristeten Arbeitsverhältnissen oder schlicht und ergreifend mit Schwarzarbeit.

Danke lieber Staat, irgendwann hast Du uns alle zu Verbrechern gemacht. Dabei sind wir im Grunde unseres Herzens eigentlich ganz liebe, ehrliche Leute, die auch bereit sind, dem Kaiser zu geben, was des Kaisers ist. Wir haben nur keinen Bock, neben unserem Kerngeschäft auch noch Jurist zu werden.
Richtig, selbst wenn man - was ich beim Großteil voraussetze - ein grundanständiger Mensch ist, der dem Kaiser das gibt, was des Kaisers ist, steht man trotzdem früher oder später mit einem Fuß im Gefängnis, und das nur aus Unwissenheit.

Wahabiten Fan
02.11.2007, 14:46
Wir haben nur keinen Bock, neben unserem Kerngeschäft auch noch Jurist zu werden.

Und selbst das bringt dir nichts. Gibt es ein Gesetz oder ein Urteil das nicht umgehend von anderen Juristen angefochten wird?

Deutschland Deutschland über alles!:]

roxelena
02.11.2007, 14:48
Richtig, selbst wenn man - was ich beim Großteil voraussetze - ein grundanständiger Mensch ist, der dem Kaiser das gibt, was des Kaisers ist, steht man trotzdem früher oder später mit einem Fuß im Gefängnis, und das nur aus Unwissenheit.

das ist ja was ich meine. bei vielen sogenannten Unternehmer ist das Nichtwissen sehr aussgeprägt

lupus_maximus
02.11.2007, 14:53
Franzel, wenn AN beschäftigst dann musst dich schon mit dem Sozialrecht beschäftigen. Es gehört einfach dazu. Es gibt AG die sind noch nicht mal fähig eine ordnungsgemässe Kündigung zu formulieren aber im schimpfen sind sie erste Sahne, wenns mal wieder vor dem Arbeitsgericht einen kräftig auf die Mütze gegeben hat
Es genügt doch völlig wenn ich schreibe: Hiermit kündige ich das zwischen mir und ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum nächste Ersten!

Soweit mir bekannt ist, gibt es keine Beschäftigungspflicht von AN für Unternehmer!

Urmel aus dem Ei
02.11.2007, 14:57
Kugelfisch, ein Klick und du hättest gewusst, dass bei deiner Texterin kein Scheinarbeitsverhältnis vorliegt.

Aber denken ist bei manchen Leuten einfach Gkücksache

Sie hat soeben belegt, daß eine selbstständige Person als scheinselbstständig gilt, wenn sie nur einen Auftraggeber hat.

Das sieht unsere Rechtsabteilung übrigens genauso. Ebenso ihre Steuerberaterin. Nun verrate uns doch, warum wir so dumm sind oder willst du uns etwa dumm sterben lassen?

FranzKonz
02.11.2007, 15:02
das ist ja was ich meine. bei vielen sogenannten Unternehmer ist das Nichtwissen sehr aussgeprägt

Hättest Du mal den schönen Artikel gelesen, den wtf hier freundlicherweise verlinkt hat, dann wüßtest Du auch, daß das Nichtwissen bei den Fachleuten für dieses Thema ebenso ausgeprägt ist.

Die Gummiparagraphen und deren Auslegung hat mit Wissen absolut nichts mehr zu tun.

roxelena
02.11.2007, 15:02
Sie hat soeben belegt, daß eine selbstständige Person als scheinselbstständig gilt, wenn sie nur einen Auftraggeber hat.

Das sieht unsere Rechtsabteilung übrigens genauso. Ebenso ihre Steuerberaterin. Nun verrate uns doch, warum wir so dumm sind oder willst du uns etwa dumm sterben lassen?

Sieh meinen Beitrag *26


Du hast eine eigene Rechtsabteilung? Enorm

roxelena
02.11.2007, 15:06
Hättest Du mal den schönen Artikel gelesen, den wtf hier freundlicherweise verlinkt hat, dann wüßtest Du auch, daß das Nichtwissen bei den Fachleuten für dieses Thema ebenso ausgeprägt ist.

Die Gummiparagraphen und deren Auslegung hat mit Wissen absolut nichts mehr zu tun.

Es gibt eine sogenannte Clearingstelle bei der Rentenversicherung bei der die Problematik, die Kugelfisch angesprochen hat, zweifelsfrei geklärt werden kann.

Aber hier rumsülzen ist einfacher als Lösungen von Problemen über die Bühne zu bringen

FranzKonz
02.11.2007, 15:09
Es gibt eine sogenannte Clearingstelle bei der Rentenversicherung bei der die Problematik, die Kugelfisch angesprochen hat, zweifelsfrei geklärt werden kann.

Aber hier rumsülzen ist einfacher als Lösungen von Problemen über die Bühne zu bringen


7. Gefühltes Recht

Christine Zehms ist stellvertretende Leiterin der Clearing-Stelle der Deutschen Rentenversicherung-Bund. Dies ist eine Institution, die in Deutschland 57 Millionen Rentenzahler verwaltet. Die Deutsche Rentenversicherungs-Bund hat fast 90 000 Mitarbeiter. 80 davon sitzen in der Clearing-Stelle. Das ist der Teil, der sich mit Selbstständigen beschäftigt. In der Clearing-Stelle werden die Entscheidungen darüber getroffen, ob ein erwerbstätiger Bürger in die öffentlichen Rentenkassen einzahlen muss oder nicht. Dort wird also Selbstständigkeit behördlicherseits festgestellt. Dort fragen Auftraggeber und Auftragnehmer an, die nicht mehr weiterwissen. Denen auch Fachanwälte keine klaren Ratschläge mehr erteilen können. Oder Fälle, die von regionalen Sozialversicherungsträgern zur Prüfung vorgelegt werden. Auf Verdacht. Besonders verdächtig sind dabei in letzter Zeit gut verdienende Selbstständige – allein in den ersten zehn Monaten des Jahres 2006 wurden 9000 Prüfanfragen gegen diese „Besserverdienenden“ eröffnet, mehr als doppelt so viele wie im ganzen Jahr zuvor.

Im Jahr 2005 landeten auf den Schreibtischen der Prüfer der Clearing-Stelle fast 32 000 Fälle, bei denen es strittig ist, ob sie sozialversicherungspflichtig sind oder nicht. In mehr als 30 Prozent entschieden die Prüfer für eine Versicherungspflicht. Drei Monate soll ein Verfahren dauern. Davon kann, wegen chronischer Arbeitsüberlastung, keine Rede sein.http://www.brandeins.de/home/inhalt_detail.asp?id=2205&MenuID=130&MagID=83

Urmel aus dem Ei
02.11.2007, 15:09
Sieh meinen Beitrag *26

Ok:


. Merkmale der Selbstständigkeit

Typische Merkmale unternehmerischen Handelns sind, die Erbringung von Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Ferner die eigenständige Entscheidung über


* Einkaufs- und Verkaufspreise, Warenbezug

* Personelle Fragen (Einstellung, Entlassung)

* Einsatz von Kapital und eigener Arbeitsgeräte

* Entscheidung über Einkaufs- und Verkaufskonditionen

* eigene Kundenaquisition

* Werbemaßnahmen und Auftreten als Selbstständiger in der Geschäftswelt (Eigene Briefköpfe, Zeitungsannoncen)
Quelle IHK Frankfurt

Kugelfisch, ein Klick und du hättest gewusst, dass bei deiner Texterin kein Scheinarbeitsverhältnis vorliegt.

Aber denken ist bei manchen Leuten einfach Gkücksache


Das ändert nichts daran, daß eine Person mit nur einem Auftraggeber vor dem Gesetzgeber als scheinselbstständig gilt. Die IHK Frankfurt ist übrigens nicht der Gesetzgeber, da kann sie noch so vieles über Selbstständigkeit philosphieren. Merkmale benennen ist außerdem noch keine vollständige Definition.


Du hast eine eigene Rechtsabteilung? Enorm

Och, gnädige Frau, lesen Sie doch einfach meinen Beitrag. Plural! Wie ich hier schon mitteilte, bin ich nicht selbstständig, sondern Angestellter.

harlekina
02.11.2007, 15:15
das ist ja was ich meine. bei vielen sogenannten Unternehmer ist das Nichtwissen sehr aussgeprägt

Weil der Unternehmer normalerweise genug um die Ohren hat, als sich noch um die täglich ändernde Gesetzgebung, die sogar nur noch in Lose-Blatt-Sammlung erscheint, zu kümmern.

Felidae
02.11.2007, 15:16
@Kugelfisch

Sobald die Dame ein wenig Werbung für ihr Unternehmen macht, kann sie unmöglich scheinselbstständig sein. Du kannst ja nichts dafür, dass sie sonst von niemandem Aufträge kriegt.

Felidae
02.11.2007, 15:17
Weil der Unternehmer normalerweise genug um die Ohren hat, als sich noch um die täglich ändernde Gesetzgebung, die sogar nur noch in Lose-Blatt-Sammlung erscheint, zu kümmern.

Erinner mich bloß nicht an diese ätzenden Loseblattsammlungen. In der Ausbildung habe ich nichts mehr gehasst, als 4 x jährlich die Nachlieferungen zu den Gesetzen einzusortieren. 2 h Arbeit minimum.

harlekina
02.11.2007, 15:19
Erinner mich bloß nicht an diese ätzenden Loseblattsammlungen. In der Ausbildung habe ich nichts mehr gehasst, als 4 x jährlich die Nachlieferungen zu den Gesetzen einzusortieren. 2 h Arbeit minimum.

Deswegen hat alles händeringend auf Auszubildende gewartet, die haben sklavenartig diese Dinge erledigt.

Deutschmann
02.11.2007, 15:22
das ist ja was ich meine. bei vielen sogenannten Unternehmer ist das Nichtwissen sehr aussgeprägt

Du redest so einen Schwachsinn - dazu fällt mir nichts mehr ein.

Bist du ! eigentlich Unternehmer ?

FranzKonz
02.11.2007, 15:27
Du redest so einen Schwachsinn - dazu fällt mir nichts mehr ein.

Bist du ! eigentlich Unternehmer ?

Natürlich nicht. Du liest doch, daß sie wie eine Blinde von der Farbe schreibt.

Felidae
02.11.2007, 15:28
Deswegen hat alles händeringend auf Auszubildende gewartet, die haben sklavenartig diese Dinge erledigt.

Ich muss auch ganz ehrlich zugeben, dass ich manchmal ziemlich widerspenstig war. Einmal sollte ich mehrere Kisten mit Datenblättern, die eh niemanden interessiert haben (die SBs am allerwenigsten) sortieren. War in der Unterhaltsvorschussstelle. Die Datenblätter waren nach den Namen der Zahlungspflichtigen sortiert, und ich musste sie nach den Namen der Kinder sortieren. Zusätzlich hatten die SBs noch ihre Buchstaben ziemlich durcheinander, weil man bei Wechseln einfach nur die Akten des Fortgegangenen auf die anderen Mitarbeiter verteilt hat. Einer hatte z. B. A bis Bai, Jui bis Jyx, Pol bis Put und dann noch Su bis Ta. Das man als Azubi da den Überblick verliert, bei 20 SBs, ist vorprogrammiert. Weil meine Augen nicht die besten sind, war mir nach ein paar Tagen, wo ich nur diese stupide Arbeit machen musste, schon ganz schummerig, und das habe ich auch gesagt. Und schwupps musste ich die Abteilung wechseln.

Deutschmann
02.11.2007, 15:29
Natürlich nicht. Du liest doch, daß sie wie eine Blinde von der Farbe schreibt.

Stimmt, und das vermutlich von Geburt an - noch nie Farbe gesehen :))

Dalayah
02.11.2007, 15:30
Stimmt, und das vermutlich von Geburt an - noch nie Farbe gesehen :))

Rot schon.

Deutschmann
02.11.2007, 15:32
Rot schon.

Das wäre aber auch alles. :D

P.S. Dein Sodatenmädel als Avatar hat mir besser gefallen ;-)

Dalayah
02.11.2007, 16:02
P.S. Dein Sodatenmädel als Avatar hat mir besser gefallen ;-)

Ja, aber man muss mal wechseln, ausserdem habe ich das Buch jetzt durch.
Das ist eine Zwischenlösung, ich bin noch auf der Suche nach einem Ersatz.

politisch Verfolgter
02.11.2007, 18:27
Es darf keine Gesetze geben, die sog. "Arbeitnehmer" deklarieren.
Damit ist wohl auch dem thread-Problem abgeholfen.

politisch Verfolgter
02.11.2007, 18:52
Arbeit bezweckt Wertschöpfung, marktwirtschaftl. Profit.
Es geht also um Nutzenoptimierung vollwertiger Marktteilnehmer.
Niemand darf per Gesetz diskriminiert werden.
Gesetzl. zugewiesene Bewirtschaftung fremden Eigentums darf es nicht geben.

Ruepel
02.11.2007, 19:17
... das in seiner Dämlichkeit nur annähernd an das sogenannte "Scheinselbständigkeit"-Gesetz ran kommt ? (Bitte "§130" und Firmenwagengesetz mal außer Acht lassen)

Ich nehme seit ca. 2 Jahren Dienste einer Texterin in Anspruch - immer wieder gerne. Nach ihrer fortlaufenden Rechnungsnummerierung bin ich aber ihre einzige Kundin. Jetzt hat mir meine Steuerberaterin dazu geraten, den anstehenden Texter-Auftrag andersweitig zu vergeben, da ja sonst auf mich theoretisch die 40% Sozialabgaben-Nachzahlungen auf Ihr Honorar zukommen, soll sie dem Finanzamt auffallen.

:kotz:



Hatte schon immer das Gefühl das du selbst nicht schreiben kannst.
Die Volkshochschulen bieten auch für Analphabeten Kurse an.
Somit bist du nicht mehr auf eine Texterin angewiesen und kannst das Geld
den Kindern deines Sklaven zu kommen lassen.
Ich befürchte aber das dir deine Texterin meinen Vorschlag aus Angst um ihren
Arbeitsplatz vor enthalten wird.

tabasco
02.11.2007, 19:19
Hatte schon immer das Gefühl das du selbst nicht schreiben kannst.
Die Volkshochschulen bieten auch für Analphabeten Kurse an.
Somit bist du nicht mehr auf eine Texterin angewiesen und kannst das Geld
den Kindern deines Sklaven zu kommen lassen.
Ich befürchte aber das dir deine Texterin meinen Vorschlag aus Angst um ihren
Arbeitsplatz vor enthalten wird.
Hä?

Drückt Dir das gute Essen, Ruepelchen?

PS: Zukommen und vorenthalten schreibt man zusammen. Hat Dir der besagte VHS-Kurs doch nichts gebracht? Siehste, hättest Du das Geld nur ...

Tja.

Warschau
02.11.2007, 19:23
Du kannst der Kugelfisch die Hand geben. du bist auch nicht sachkundiger als sie.

Ein Antidiskriminierungsgesetz gibt es übrigens nicht. Du meinst bestimmt das AGG
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Der frühere Name Antidiskriminierungsgesetz (ADG) wurde geändert in Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)…;)

Felidae
03.11.2007, 08:55
Der frühere Name Antidiskriminierungsgesetz (ADG) wurde geändert in Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)…;)

Wohl, damit es besser klingt.

FranzKonz
03.11.2007, 12:28
Der frühere Name Antidiskriminierungsgesetz (ADG) wurde geändert in Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)…;)

Ich sag's ja immer: Die Kernkompetenz unserer Regierung ist die Produktion von Verwirrung!

harlekina
03.11.2007, 12:32
Ich sag's ja immer: Die Kernkompetenz unserer Regierung ist die Produktion von Verwirrung!

Man kann es auch anders sagen: Wo Ignoranz und Einfalt zusammentrifft, entsteht Verwaltung.

Wahabiten Fan
03.11.2007, 17:40
Ich sag's ja immer: Die Kernkompetenz unserer Regierung ist die Produktion von Verwirrung!

Du hast lediglich zwei Buchstaben "vergessen"!:]

FranzKonz
03.11.2007, 20:02
Man kann es auch anders sagen: Wo Ignoranz und Einfalt zusammentrifft, entsteht Verwaltung.


:top: :lach: :top:

Misteredd
03.11.2007, 20:42
Es gibt Leute, die sich eben lieber um ihr Geschäft kümmern als um Sozialrecht.

Und das ist ein Fehler, der sich leider viel zu oft rächt.

Das Problem besteht in beide Richtungen. Man denkt man ist nicht versicherungspflichtig undwird dann mit Forderungen konfrontiert, die gerne ein Unternehmen in Schwierigkeiten bringen. Der andere Fall ist genauso oft zu finden und schlimmer. Die Leuten denken sie wären verischert, weil sie ihre Beiträge in die Rentenkasse, die Arbeitslosenversicherung zahlen, sind es aber nicht.

Misteredd
03.11.2007, 20:51
Ok:



Das ändert nichts daran, daß eine Person mit nur einem Auftraggeber vor dem Gesetzgeber als scheinselbstständig gilt. Die IHK Frankfurt ist übrigens nicht der Gesetzgeber, da kann sie noch so vieles über Selbstständigkeit philosphieren. Merkmale benennen ist außerdem noch keine vollständige Definition.



Och, gnädige Frau, lesen Sie doch einfach meinen Beitrag. Plural! Wie ich hier schon mitteilte, bin ich nicht selbstständig, sondern Angestellter.


Leider ist das alles andere als leicht festzustellen. Der Paragraf um den es hier geht ist sogar ein Mischding. Man ist als Selbständiger rentenversicherungspflichtig.

http://www.handelskammer-bremen.ihk24.de/produktmarken/unternehmensfoerderung_und_start/versteckt/Scheinselbstaendigkeit.jsp

Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung bleiben aussen vor, weil die Texterin Selbständige ist.

Siehe SGB VI § 2 Nr. 9 .

Hier ist interessant, ob sich die Texterin von der RV-Pflicht befreien liess, weil sie ihre Selbständigkeit neu aufgenommen hatte.

Wenn nicht gilt das:

Der nicht befreiungsberechtigte arbeitnehmerähnliche Selbständige hat sich sofort beim zuständigen Rentenversicherungsträger anzumelden und die Beitrage vollumfänglich selbst zu zahlen.

FranzKonz
04.11.2007, 13:37
Und das ist ein Fehler, der sich leider viel zu oft rächt.

Das Problem besteht in beide Richtungen. Man denkt man ist nicht versicherungspflichtig undwird dann mit Forderungen konfrontiert, die gerne ein Unternehmen in Schwierigkeiten bringen. Der andere Fall ist genauso oft zu finden und schlimmer. Die Leuten denken sie wären verischert, weil sie ihre Beiträge in die Rentenkasse, die Arbeitslosenversicherung zahlen, sind es aber nicht.

Verstrickt in Paragraphentreue, sind wir erbärmlich arme Säue.

Seid klug und wach wie dieses Schwein, um auch in Zukunft frei zu sein.

(aus einem Gedicht, daß unter der Bronzestatue eines Spessartkeilers steht).