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Vollständige Version anzeigen : Überprüfung des NS Verbotsgesetzes abgewiesen



walfiler
21.08.2004, 18:13
Typ
VfGH Beschluß
Datum
20040621
Geschäftszahl
G48/04
Index
10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm
VerbotsG; ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit;
Leitsatz
Zurückweisung einer gegen das Verbotsgesetz gerichteten Eingabemangels Zulässigkeit; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos
Spruch Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird abgewiesen. Die Eingabe wird zurückgewiesen.
Begründung Begründung:
1. Mit Eingabe vom 19. April 2004 stellte der Einschreiter folgende Anträge: "Gemäß Art1 des Bundesverfassungs-Gesetzes, der eindeutig besagt, dass Alles Recht vom Volke auszugehen hat, beantrage ich eine verfassungsmäßige Überprüfung des sogenannten NS-Verbotsgesetzes und zwar eine Überprüfung auf das rechtmäßige Zustandekommen im Jahre 1945. ... Ich beantrage daher mit sofortiger Wirkung eine Aufhebung und ersatzlose Streichung des verfassungswidrigen Verbotsgesetzes §3 und beantrage gleichzeitig als direkt Betroffener auf Grund meines geringen Einkommens von weniger als 500 € monatlich die Beigabe eines kostenlosen Rechtsbeistand." Der Einschreiter führt in seiner Eingabe aus, dass sich die Widersinnigkeit dieses Gesetzes bereits aus der rechtsunwirksamen und verfassungswidrigen NS-Verbotsgesetzesnovelle 1992 ergebe.


2. Die Eingabe ist unzulässig: Der Einschreiter begehrt die Überprüfung des Verbotsgesetzes auf seine Verfassungsmäßigkeit. Seinem Vorbringen ist entgegenzuhalten, dass es sich bei diesem Gesetz selbst um ein Bundesverfassungsgesetz handelt. Im Übrigen wird auf die Entscheidungen VfSlg 13.116/1992, 15.334/1998 und VfGH 24.2.1997,G28/97 verwiesen. Die Eingabe war daher als unzulässig zurückzuweisen. Damit erweist sich die vom Einschreiter angestrebte Rechtsverfolgung als offenbar aussichtslos, sodass sein Antrag aufBewilligung der Verfahrenshilfe abzuweisen war.


3. Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z2 lita bzw §63 Abs1 ZPO iVm§35 VfGG ohne weiteres Verfahren in nicht öffentlicher Sitzung beschlossen werden.


DokumentnummerJFT/09959379/04G00048

Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/vfgh/
Tja, was soll man dazu noch sagen. Das demokratische System ist immernoch nicht fähig freie Meinungsäußerungen zu erlauben ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Ich finde es traurig. Sehr traurig.

Siran
21.08.2004, 20:26
*g* ein Verfassungsgesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen ist natürlich auch eine geile Idee.

Gothanarich
22.08.2004, 10:20
Das führt uns auf direktem Wege zu dem Irrsinn des Verfassungs-Patriotismus.
Wozu soll man denn hier patriotisch sein? Zu den von Politikern gemachten Verfassungsartikeln selbst, oder zu ihrer richterlichen Auslegung?
Es ist sehr schön, wenn es heißt: Die Menschenwürde ist unantastbar.
Aber die Frage, was denn überhaupt die Menschenwürde ist, oder wann das Merkmal der Antastung gegeben ist, bedarf der juristischen Auslegung. Und diese Auslegung muß notwendigerweise willkürlich bleiben.
Ist nicht auch die Menschenwürde eines Arbeitslosen angetastet? Ja sagt der Arbeitslose, Nein sagen die Richter. Was also soll der Arbeitslose von den schönen Worten in einer Verfassung halten, die sich letzlich in der sozialen Wirklichkeit als inhaltsleer erweisen.
Verfassungs-patriotisch sein, heißt, die staatliche Autorität und ihre Instanzen zu verherrlichen. Ach die Verfassungsrichter sind politisch eingesetzt und sind bei der Auslegung der Artikel von politischen Interessen nicht frei.
Es ist aber ein Kennzeichen der deutschen Nachkriegsgesellschaft, daß die kulturellen Eiliten, die das deutsche Nationalgefühl ehedem prägten, fast vollständig an den Rand der Gesellschaft gedrängt wurden, und an ihre Stelle,
in den Mittelpunkt der Gesellschaft, nun die Richter gerückt sind. Dieser Wechsel in der Gesellschaft hat naturgemäß fatale Auswirkungen.
Ein Richter kann ja niemals einen Philosophen ersetzen, niemals auch nur im Ansatz die Rolle eines Kulturstifters spielen. Der Richter bleibt immer ein Verwalter von Paragraphen und der mit ihnen verbundenen Anschaungen und Interessen. Die Gefangenheit in seinem Amt erlaubt es ihm nicht, Grenzen zu überschreiten und im wahren Sinne schöpferisch zu wirken.
So ist die Mitte unserer heutigen Gesellschaft nicht nur anti-national, anti-völkisch, sie ist auch anti-schöpferisch und anti-Kulturell.
In der Mitte unserer Gesellschaft klafft eine große Leere. Wer ein Verfassungs-Patriot ist, dessen Vaterland ist das Nichts.

Hinweis
22.08.2004, 10:52
Tja, was soll man dazu noch sagen. Das demokratische System ist immernoch nicht fähig freie Meinungsäußerungen zu erlauben ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Ich finde es traurig. Sehr traurig.
Tja, "wehrhafte Demokratie" nennt man das. Ich find's super, dass die Meinungsfreiheit da aufhört, wo strammrechtes Stammtischgeseier beginnt. Und da bin ich anscheinend nicht alleine.

Hinweis

moxx
22.08.2004, 13:02
na eigentlich müstest du die entscheidungen, aus welchem grund die klage abgewiesen wurde auch noch posten.
so kann man doch eigentlich nicht darüber diskutieren.

Siran
23.08.2004, 08:03
na eigentlich müstest du die entscheidungen, aus welchem grund die klage abgewiesen wurde auch noch posten.
so kann man doch eigentlich nicht darüber diskutieren.

Steht doch dabei:

"Die Eingabe ist unzulässig: Der Einschreiter begehrt die Überprüfung des Verbotsgesetzes auf seine Verfassungsmäßigkeit. Seinem Vorbringen ist entgegenzuhalten, dass es sich bei diesem Gesetz selbst um ein Bundesverfassungsgesetz handelt. "

Ist übrigens ein Urteil aus Österreich, nicht aus Deutschland.

Kaiser
30.08.2004, 22:40
Tja, "wehrhafte Demokratie" nennt man das. Ich find's super, dass die Meinungsfreiheit da aufhört, wo strammrechtes Stammtischgeseier beginnt. Und da bin ich anscheinend nicht alleine.

Hinweis

Die "wehrhafte Demokratie" ist nichts anderes als eine Gesinnungsdiktatur.

Echte Demokratien geben ihren Bürgern die Wahl zwischen ALLEN politischen Alternativen wählen zu können.

Eine Demokratie die nicht durch Übertzeugung, sondern nur durch Verbote am Leben gehalten werden kann, wird schlußendlich scheitern

walfiler
30.08.2004, 23:52
Ich find's super, dass die Meinungsfreiheit da aufhört, wo strammrechtes Stammtischgeseier beginnt.
Stammtischgeseier, was? Schonmal darüber nach gedacht, dass viele Deutsche gerne am Stammtisch sitzen? Du als negtiver wirst das kaum nachvollziehen können aber das ist ein großer teil unseres Volkes der da effektiv unterdrückt wird! Wie kann Politik noch vom Volk sein wenn das Volk seine Meinung nurnoch hinter vorgehaltener Hand oder am Stammtisch äußern kann?

Thomas I
31.08.2004, 05:29
Die "wehrhafte Demokratie" ist nichts anderes als eine Gesinnungsdiktatur.

Echte Demokratien geben ihren Bürgern die Wahl zwischen ALLEN politischen Alternativen wählen zu können.

Eine Demokratie die nicht durch Übertzeugung, sondern nur durch Verbote am Leben gehalten werden kann, wird schlußendlich scheitern


Nein - auch eine echte Demokratie kann nicht die Wahl von politischen Alternativen zulassen die sie abschaffen weil dann nämlich der Bürger nicht eine andere Alternative mehr wählen kann.

Und genau deswegen sind politische Alternativen die die Demokratie durch eine Führer-Diktatur, eine Diktatur des Proletariates oder sonstige Diktaturen ersetzten wollen auch in einer echten Demokratie nicht tragbar.

Heinrich von Gagern
31.08.2004, 12:06
Nein - auch eine echte Demokratie kann nicht die Wahl von politischen Alternativen zulassen die sie abschaffen weil dann nämlich der Bürger nicht eine andere Alternative mehr wählen kann.

Und genau deswegen sind politische Alternativen die die Demokratie durch eine Führer-Diktatur, eine Diktatur des Proletariates oder sonstige Diktaturen ersetzten wollen auch in einer echten Demokratie nicht tragbar.
So siehts aus. Was passiert, wenn die Demokratie nicht wehrhaft ist, hat man ja schon 1933 gesehen. Es hat seinen Grund, warum "die Straße" von Volksvertretern repräsentiert wird, denn man kann ein Land nicht mit Stammtischparolen führen.

walfiler
31.08.2004, 12:53
So siehts aus. Was passiert, wenn die Demokratie nicht wehrhaft ist, hat man ja schon 1933 gesehen. Es hat seinen Grund, warum "die Straße" von Volksvertretern repräsentiert wird, denn man kann ein Land nicht mit Stammtischparolen führen.
Das hast du schön gesagt. Wenn man aufhören würde das Volk zu belügen, einzulullen und zu bevormunden hätten wir längst schon wieder Nationalsozialismus weil die Mehrheit des Volkes das eben will.

Heinrich von Gagern
31.08.2004, 13:11
Wie putzig, das glaubst aber auch nur du. In was für einer Traumwelt lebst du?