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Vollständige Version anzeigen : Gestern beim Einkauf



Felidae
21.10.2007, 11:05
Wir waren gestern beim Großmarkt einkaufen. An der Kasse wagt doch tatsächlich die Kassiererin, so ein dummes Jugoweib, zu sagen, sie müsse in meine Tasche gucken. Ich erstmal verduzt: Welche Tasche, weil ich nur meine Lufthansahandtasche hatte. Sie: Die, die Sie da haben. Ich so: Sie wollen in meine Handtasche schauen? Spinnen Sie? Das ist Intimsphäre. Sie darauf: Wer spinnt? Ich: Sie spinnen. Die ist rot geworden wie eine Pute, die blöde Kuh und sagte nur noch verduzt: Mit Ihnen rede ich gar nicht.

So ein dummes Weib.

harlekina
21.10.2007, 11:10
Ich denke, die Kassierin darf stichprobenartige Taschentest durchführen. Schließlich werden gerade kleine Sachen massenweise geklaut.

Deutschmann
21.10.2007, 11:12
Mich ärgert eher die Vorgehensweise mancher Kassierer/innen.

Trotz Decken- und Seitenspiegel wird immer noch demonstrativ in den Einkaufswagen geschaut ob nicht irgendwas drinliegt. Ich fühle mich dabei sofort als potentialler Ladendieb.

Können die das nicht etwas dezenter machen - wenn sie schon schauen müssen ?

Felidae
21.10.2007, 11:12
das hat mit dummen Jugoweib nichts zu tun, @Adonis,
es sind klare Dienstanweisungen der Marktleiter.

- Tasche öffnen
- Korb im Einkaufswagen anheben
- Durchblättern von Zeitschriften
- Wagennummer notieren

Komischerweise ist mir das in dem Markt bisher nie passiert. Zumal Handtaschen nicht geöffnet werden müssen. ICh stand schon kurz davor, dem Weib zu sagen, sie solle ruhig die Polizei rufen. Die und nur die dürfen reinschauen. Sonst darfs keiner. DIe Polizei hätte natürlich nichts gefunden und es hätte eine saftige Anzeige gegeben. Ich habe das schon mal gemacht.

Felidae
21.10.2007, 11:13
Ich denke, die Kassierin darf stichprobenartige Taschentest durchführen. Schließlich werden gerade kleine Sachen massenweise geklaut.

Nein, dürfen sie nicht. Die Polizei darf, sonst keiner.

lupus_maximus
21.10.2007, 11:17
das hat mit dummen Jugoweib nichts zu tun, @Adonis,
es sind klare Dienstanweisungen der Marktleiter.

- Tasche öffnen
- Korb im Einkaufswagen anheben
- Durchblättern von Zeitschriften
- Wagennummer notieren
Dies ist schon richtig, es liegt aber im Ermessen der Kassiererin!

Ich habe hier in Homburg noch nie irgendetwas öffnen müssen!
Dafür sehe ich einfach zu ehrlich aus als Deutscher, was man allerdings von den Ersatzdeutschen nicht so ohne Weiteres behaupten kann. Von denen habe ich schon genug beobachtet beim Klauen.
Trotzdem werde ich der deutschen Polizei keine Anzeige liefern. Dieses Land kann man eigentlich nur noch verwünschen ob seiner gnadenlosen Dummheit der Regierenden!

Doc Gyneco
21.10.2007, 11:18
Die sollte die Taschen ihrer Landesgenosse durchsuchen, anstatt anständige Deutsche anzumachen !!

:D :D :D

wtf
21.10.2007, 11:18
Richtig, das dürfen nur die Grünen.

FranzKonz
21.10.2007, 11:19
Wolltest Du Deine Spielsachen nicht öffentlich präsentieren?

Was war denn drinne, im Herrenhandtäschchen?

lupus_maximus
21.10.2007, 11:19
Ich denke, die Kassierin darf stichprobenartige Taschentest durchführen. Schließlich werden gerade kleine Sachen massenweise geklaut.

Dann sollte man Diebe nicht ins Land lassen, unsere eigenen reichen völlig aus!

harlekina
21.10.2007, 11:21
Rein informativ: (http://www.einzelhandel.de/servlet/PB/menu/1040797/index.html)
Dem Einzelhandel entstehen jedes Jahr Schäden durch Ladendiebstahl in Höhe von schätzungsweise 2,5 Milliarden Euro. Damit ist der Ladendiebstahl Hauptverursacher von Inventurdifferenzen im Einzelhandel.

Nicht nur großflächige Vertriebstypen wie Baumärkte oder besonders diebstahlgefährdete Sortimente sind betroffen. Auch im Fachhandel lockt der oftmals vergleichsweise geringe Sicherungsgrad der Waren Diebe an, denen der "Klau" in besser gesicherten Geschäften zu riskant ist.

Der finanzielle und organisatorische Aufwand zur Bekämpfung des Ladendiebstahls ist beträchtlich. Er lohnt jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit, wenn er im Rahmen eines Gesamtkonzeptes konsequent und systematisch umgesetzt wird.

Ich habe fürs Taschengucken Verständnis, wenn ich die Höhe des Schadens lese, denn im Endeffekt wird das nur wieder auf den Verkaufspreis aufgeschlagen.

pandorama
21.10.2007, 11:23
Komischerweise ist mir das in dem Markt bisher nie passiert. Zumal Handtaschen nicht geöffnet werden müssen. ICh stand schon kurz davor, dem Weib zu sagen, sie solle ruhig die Polizei rufen. Die und nur die dürfen reinschauen. Sonst darfs keiner. DIe Polizei hätte natürlich nichts gefunden und es hätte eine saftige Anzeige gegeben. Ich habe das schon mal gemacht.



wegen so ner lappalie rufst du gleich die bullen? := was bist du denn für ne heulsuse, und ausserdem wenn dir sowas schon mehrmals passiert ist, musst du irgendwas an dir haben, was das misstrauen der leute weckt. ich hab sowas noch nie erlebt.

wtf
21.10.2007, 11:26
ich hab sowas noch nie erlebt.

Wahrscheinlich ist man bei Rudis Resterampe nicht so empfindlich.

tabasco
21.10.2007, 11:28
Nein, dürfen sie nicht. Die Polizei darf, sonst keiner.
:]

Korrekt.

Ich mache auch nie die Handtasche auf - das nervt.

lupus_maximus
21.10.2007, 11:30
Wahrscheinlich ist man bei Rudis Resterampe nicht so empfindlich.
Wir haben hier Albaner und Türken, die gleich das ganze Einkaufwägelchen mitgehen lassen.

Von Mein und Dein haben die noch nie etwas gehört!
Wegen diesem ständigen Wagenklau sind die Preise beim Plus schon in DM-Höhe angekommen.

Felidae
21.10.2007, 11:38
Wolltest Du Deine Spielsachen nicht öffentlich präsentieren?

Was war denn drinne, im Herrenhandtäschchen?

Dich gehts noch weniger an, was drin war, als es die Kassiererin anging.

Ratze
21.10.2007, 11:38
Wir waren gestern beim Großmarkt einkaufen. An der Kasse wagt doch tatsächlich die Kassiererin, so ein dummes Jugoweib, zu sagen, sie müsse in meine Tasche gucken. Ich erstmal verduzt: Welche Tasche, weil ich nur meine Lufthansahandtasche hatte. Sie: Die, die Sie da haben. Ich so: Sie wollen in meine Handtasche schauen? Spinnen Sie? Das ist Intimsphäre. Sie darauf: Wer spinnt? Ich: Sie spinnen. Die ist rot geworden wie eine Pute, die blöde Kuh und sagte nur noch verduzt: Mit Ihnen rede ich gar nicht.

So ein dummes Weib.


Na da hast du ja erfolgreich vorgeführt, was für dumm-arrogante Artgenossen es unter den DEUTSCHEN gibt.

Mann, die macht diese Stichproben doch auf Anweisung der Marktleitung.
Wenn überhaupt hättetst du dich dort beschweren müssen.
Ratze

Felidae
21.10.2007, 11:40
wegen so ner lappalie rufst du gleich die bullen? := was bist du denn für ne heulsuse, und ausserdem wenn dir sowas schon mehrmals passiert ist, musst du irgendwas an dir haben, was das misstrauen der leute weckt. ich hab sowas noch nie erlebt.

Das ist keine Lappalie. Ich habe gesagt, dass die Polizei schauen darf, sonst keiner. Ich habe auch gleich gedroht, dass wenn sie die Polizei rufen und es nichts drin, sie eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung etc. kriegen. Sie haben die Polizei geholt, es war nichts drin und konsequenterweise habe ich Anzeige erstattet.

Felidae
21.10.2007, 11:41
Na da hast du ja erfolgreich vorgeführt, was für dumm-arrogante Artgenossen es unter den DEUTSCHEN gibt.

Mann, die macht diese Stichproben doch auf Anweisung der Marktleitung.
Wenn überhaupt hättetst du dich dort beschweren müssen.
Ratze

Nein, hätte ich nicht. Sie darf es nicht, und fertig.

Schwarzer Rabe
21.10.2007, 11:45
Ich würde mir von so einer dümmlichen Kassiererin auch nichts sagen lassen!

Felidae
21.10.2007, 11:45
Rein informativ: (http://www.einzelhandel.de/servlet/PB/menu/1040797/index.html)

Ich habe fürs Taschengucken Verständnis, wenn ich die Höhe des Schadens lese, denn im Endeffekt wird das nur wieder auf den Verkaufspreis aufgeschlagen.

Völlig irrelevant. Du lässt ja auch niemanden ohne Verdacht deine Wohnung durchsuchen, weil soviel passiert.

harlekina
21.10.2007, 11:46
Nein, hätte ich nicht. Sie darf es nicht, und fertig.

Du machst es der Frau, die nur ihre Arbeit erledigt, unnötig schwer.

pandorama
21.10.2007, 11:46
Wahrscheinlich ist man bei Rudis Resterampe nicht so empfindlich.

sehr lustig wtf! :]

harlekina
21.10.2007, 11:46
Völlig irrelevant. Du lässt ja auch niemanden ohne Verdacht deine Wohnung durchsuchen, weil soviel passiert.

Ich habe auch selten meine Wohnung beim Einkaufen dabei, und ich lasse sogar meine Tasche im Auto. Ich habe allerdings kein Problem damit, die Frau in meinen Korb oder Tasche blicken zu lassen, weil sie bestimmt nicht daran interessiert ist, was ich mit mir rumtrage.

Felidae
21.10.2007, 11:47
Du machst es der Frau, die nur ihre Arbeit erledigt, unnötig schwer.

Was gehen diese Frau die Dinge an, die in meiner Handtasche sind? Gar nichts. Von meinen persönlichen Sachen hat man die Finger zu lassen und fertig.

Felidae
21.10.2007, 11:48
Ich habe auch selten meine Wohnung beim Einkaufen dabei, und ich lasse sogar meine Tasche im Auto. Ich habe allerdings kein Problem damit, die Frau in meinen Korb oder Tasche blicken zu lassen, weil sie bestimmt nicht daran interessiert ist, was ich mit mir rumtrage.

Wäre sie nicht dran interessiert, würde sie nicht reinsehen wollen. Übrigens war genau vor uns eine Frau mit riesiger Handtasche, die nicht gefilzt wurde. Komisch, oder?

harlekina
21.10.2007, 11:49
Wäre sie nicht dran interessiert, würde sie nicht reinsehen wollen. Übrigens war genau vor uns eine Frau mit riesiger Handtasche, die nicht gefilzt wurde. Komisch, oder?

Stichprobenweise. Glaub mir, deine persönlichen Habseligkeiten sind der Kassiererin relativ egal.

Felidae
21.10.2007, 11:50
Stichprobenweise.

Schön. Dann kann sie das ja mit jemandem machen, der es mit sich machen lässt.

Mauser98K
21.10.2007, 11:50
Die Polizei darf nur bei Tatverdacht oder zwecks Identitätsfeststellung in die Tasche schauen.

Es sei denn, das geschieht freiwillig.

Dalayah
21.10.2007, 11:51
Was gehen diese Frau die Dinge an, die in meiner Handtasche sind? Gar nichts. Von meinen persönlichen Sachen hat man die Finger zu lassen und fertig.

Dich zwingt niemand dort einkaufen zu gehen. Und fertig.

Felidae
21.10.2007, 11:51
Die Polizei darf nur bei Tatverdacht oder zwecks Identitätsfeststellung in die Tasche schauen.

Es sei denn, das geschieht freiwillig.

Wenn man sie freiwillig reinsehen lässt bei so was, kann man aber Strafanzeige gegen den Initator erstatten, oder?

Felidae
21.10.2007, 11:51
Dich zwingt niemand dort einkaufen zu gehen. Und fertig.

Nochmal: Es ist dort noch nie passiert bis gestern.

harlekina
21.10.2007, 11:54
Nochmal: Es ist dort noch nie passiert bis gestern.

Bei dir nicht. Ob es bei anderen passiert ist, wirst du selten mitbekommen haben. Im Übrigen weißt du doch gar nicht, ob es nicht irgendeinen Anlaß, zum Beispiel vermehrt Diebstähle, gerade in diesem Laden gab.

Felidae
21.10.2007, 11:56
Bei dir nicht. Ob es bei anderen passiert ist, wirst du selten mitbekommen haben. Im Übrigen weißt du doch gar nicht, ob es nicht irgendeinen Anlaß, zum Beispiel vermehrt Diebstähle, gerade in diesem Laden gab.

Wäre mir auch egal. Es gibt Kameras, es gibt eine elektronische Diebstahlsicherung.

lupus_maximus
21.10.2007, 12:00
Wäre sie nicht dran interessiert, würde sie nicht reinsehen wollen. Übrigens war genau vor uns eine Frau mit riesiger Handtasche, die nicht gefilzt wurde. Komisch, oder?
Die war bestimmt eine Ersatzdeutsche?

Wir wissen ja alle, daß die ehrlich bis auf die Knochen sind!

Felidae
21.10.2007, 12:02
Die war bestimmt eine Ersatzdeutsche?

Wir wissen ja alle, daß die ehrlich bis auf die Knochen sind!

Edit..

harlekina
21.10.2007, 12:04
Wäre mir auch egal. Es gibt Kameras, es gibt eine elektronische Diebstahlsicherung.

Versuch mal, einen Duplo-Riegel elektronisch zu sichern...............

Ratze
21.10.2007, 12:06
Aber Anzeige wegen "falscher Verdächtigung" hast du doch gegen die Marktleitung erstattet, nicht gegen die Kassiererin?

Was glaubst du wird aus deiner Anzeige?
Ratze

GnomInc
21.10.2007, 12:06
Adora hat vollkommen Recht.

Hatte ich auch schon ;es war nur ein Stoffbeutel :cool2:

Meine Frage Verdächtigen Sie mich des Diebstahls in Ihrem Laden?

Antwort : Nein

Meine Antwort: Dann geht Sie der Inhalt meines Beutels auch nichts an.

Ruhe war.

Wenn das eskaliert wäre , hätte ich Polizei rufen lassen.
Noch nicht einmal Privatdetektive dürfen in fremden Taschen oder Beuteln
Einblick nehmen.

lupus_maximus
21.10.2007, 12:07
Versuch mal, einen Duplo-Riegel elektronisch zu sichern...............
Kein Problem, dies wird auf die Packung aufgedruckt und beim Schieben über den Scanner zerstört!

Karl Dönitz
21.10.2007, 12:10
Die Polizei darf nur bei Tatverdacht oder zwecks Identitätsfeststellung in die Tasche schauen.

Es sei denn, das geschieht freiwillig. Und das auch nur, wenn du dich weigerst, dich auszuweisen - oder?

Felidae
21.10.2007, 12:13
Aber Anzeige wegen "falscher Verdächtigung" hast du doch gegen die Marktleitung erstattet, nicht gegen die Kassiererin?

Was glaubst du wird aus deiner Anzeige?
Ratze

Damals war es die Security am Ausgang. Die Marktleitung hat mich nicht verdächtigt, das waren diese Leute. Und deshalb habe ich die auch anzeigt.

Felidae
21.10.2007, 12:13
Versuch mal, einen Duplo-Riegel elektronisch zu sichern...............

Wofür ist der EAN da?

harlekina
21.10.2007, 12:23
Wofür ist der EAN da?

Ach so.

lupus_maximus
21.10.2007, 12:29
Wofür ist der EAN da?
Der hat damit nichts zu tun, der ist nur eine Produktkennzeichnung!
Es gibt extra Warensicherungen, die beim Scannen zerstört werden und die, wenn sie nicht zerstört sind, am Ausgang plärren!

Kreuzbube
21.10.2007, 12:32
Wäre sie nicht dran interessiert, würde sie nicht reinsehen wollen. Übrigens war genau vor uns eine Frau mit riesiger Handtasche, die nicht gefilzt wurde. Komisch, oder?

Vielleicht hat`s auch am Aussehen gelegen...!:)) :ironie:



Ich habe hier in Homburg noch nie irgendetwas öffnen müssen!
Dafür sehe ich einfach zu ehrlich aus als Deutscher, was man allerdings von den Ersatzdeutschen nicht so ohne Weiteres behaupten kann.

In Homburg war ich bei meinen Aufenthalten im "Bürgerhof" meist bei Norma - gegenüber der Pizzeria - einkaufen, weil es am kürzesten vom Hotel weg war; die Innenstadt und die Burgruine sind aber auch beschaulich...!:]

lupus_maximus
21.10.2007, 12:39
Vielleicht hat`s auch am Aussehen gelegen...!:)) :ironie:



In Homburg war ich bei meinen Aufenthalten im "Bürgerhof" meist bei Norma - gegenüber der Pizzeria - einkaufen, weil es am kürzesten vom Hotel weg war; die Innenstadt und die Burgruine sind aber auch beschaulich...!:]
Noch ist es beschaulich!
Die Ersatzdeutschen sind ja auch meistens im Vorort Erbach angesammelt!
Der fängt beim Bürgerhof auf der anderen Seite der Eisenbahnbrücke an.

Ratze
21.10.2007, 12:55
@Adora

Bist du nun grundsätzlich gegen "Taschenreinschauen" oder fühltest du dich verletzt, weil es ausgerechnet dich traf?

Nicht alle Geschäfte haben diese elektronischen Kontrollen am Ausgang bzw. an den Kassen.

Müssen die sich nicht auch vor Diebstahl schützen?

Oder sollte das Personal besser geschult sein, also höflicher/freundlicher sein, sich evtl. für die Kontrolle im Vorfeld entschuldigen?

Ratze

Mauser98K
21.10.2007, 12:56
Und das auch nur, wenn du dich weigerst, dich auszuweisen - oder?

Ja, genau.

In NRW ergibt sich das aus § 12 PolG.

§ 12 Identitätsfeststellung

(1) Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen,

1. zur Abwehr einer Gefahr,
2. wenn sie sich an einem Ort aufhält, von dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass

a) dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verüben,
b) sich dort Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen,
c) sich dort gesuchte Straftäter verbergen,

3. wenn sie sich in einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage oder -einrichtung, einem öffentlichen Verkehrsmittel, Amtsgebäude oder einem anderen besonders gefährdeten Objekt oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen, durch die Personen oder diese Objekte gefährdet sind, und dies auf Grund der Gefährdungslage oder auf die Person bezogener Anhaltspunkte erforderlich ist,

4. an einer Kontrollstelle, die von der Polizei eingerichtet worden ist, um eine Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuches, eine der in dieser Vorschrift genannten Straftaten oder eine Straftat nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) oder b), Abs. 2 Nr. 1, nach § 255 des Strafgesetzbuches in den vorgenannten Begehungsformen oder nach § 27 des Versammlungsgesetzes zu verhüten. Die Einrichtung der Kontrollstelle ist nur mit Zustimmung des Innenministeriums oder einer von diesem
beauftragten Stelle zulässig, es sei denn, dass Gefahr im Verzug vorliegt.

(2) Die Polizei kann die zur Feststellung der Identität erforderlichen Maßnahmen treffen. Sie kann die betroffene Person insbesondere anhalten, sie nach ihren Personalien befragen und verlangen, dass sie Angaben zur Feststellung ihrer Identität macht und mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung aushändigt. Die betroffene Person kann festgehalten werden, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Unter den Voraussetzungen des Satzes 3 können die betroffene Person sowie die von ihr mitgeführten Sachen durchsucht werden.

Im vorkiegenden Falle könnte auch § 163 ff StPO greifen.

Felidae
21.10.2007, 12:58
@Adora

Bist du nun grundsätzlich gegen "Taschenreinschauen" oder fühltest du dich verletzt, weil es ausgerechnet dich traf?

Nicht alle Geschäfte haben diese elektronischen Kontrollen am Ausgang bzw. an den Kassen.

Müssen die sich nicht auch vor Diebstahl schützen?

Oder sollte das Personal besser geschult sein, also höflicher/freundlicher sein, sich evtl. für die Kontrolle im Vorfeld entschuldigen?

Ratze

Das Problem ist rechtlich ohnehin gelöst. Nur bei begründetem Verdacht darf eine Kontrolle verlangt werden. Stichproben sind ergo unzulässig.

elas
21.10.2007, 13:01
das hat mit dummen Jugoweib nichts zu tun, @Adonis,
es sind klare Dienstanweisungen der Marktleiter.

- Tasche öffnen
- Korb im Einkaufswagen anheben
- Durchblättern von Zeitschriften
- Wagennummer notieren

Leider wurde das mit zunehmendem Ausländeranteil in Deutschland nötig.
Wir ehrliche Deutsche sind die Dummen.
Demnächst auch der Bundestrojaner wegen der ausländischen Terrorgefahr.
Ausländer brachten uns nichts Gutes.

Ratze
21.10.2007, 13:02
Das Problem ist rechtlich ohnehin gelöst. Nur bei begründetem Verdacht darf eine Kontrolle verlangt werden. Stichproben sind ergo unzulässig.


Naja, was ist ein begründeter Verdacht?

Muss ich dazu jemanden beim Diebstahl beobachtet haben?

Ratze

Felidae
21.10.2007, 13:03
Naja, was ist ein begründeter Verdacht?

Muss ich dazu jemanden beim Diebstahl beobachtet haben?

Ratze

Richtig. Dazu muss jemand etwas entsprechendes gesehen/gehört haben. Denn bereits das Ansinnen, in die Tasche reinschauen zu wollen, ist ansonsten eine falsche Verdächtigung.

Odin
21.10.2007, 13:07
Ich denke, die Kassierin darf stichprobenartige Taschentest durchführen. Schließlich werden gerade kleine Sachen massenweise geklaut.

Nix darf die.

lupus_maximus
21.10.2007, 13:07
Richtig. Dazu muss jemand etwas entsprechendes gesehen/gehört haben. Denn bereits das Ansinnen, in die Tasche reinschauen zu wollen, ist ansonsten eine falsche Verdächtigung.

Dies ist, wie fast alle Gesetze in Deutschland, ein Gummiparagraph und absolut dehnbar auszulegen!

Ratze
21.10.2007, 13:10
Richtig. Dazu muss jemand etwas entsprechendes gesehen/gehört haben. Denn bereits das Ansinnen, in die Tasche reinschauen zu wollen, ist ansonsten eine falsche Verdächtigung.


Danke für die Info, war mir nicht klar. Denke nur es ist schon schwer für die Kassiererinnen, da kommen Leute mit Kindersitzen im Einkaufswagen, mit Rucksäcken über den Schultern, mit Kinderwagen und was weiß ich.
Wie sollen die denn die Übersicht behalten?

Aber egal, ich habe einmal Kosmetika gekauft und bezahlt, trotzdem piepte die Alarmanlage beim Verlassen des "DM-Marktes". Bin zurück, die Kassiererin zog die Ware nochmals über der Scanner, entschuldigte sich, erledig.

Hätte ich deshalb die Polizei rufen sollen? War ja auch eine falsche Verdächtigung.
Ratze

Kreuzbube
21.10.2007, 13:10
Noch ist es beschaulich!
Die Ersatzdeutschen sind ja auch meistens im Vorort Erbach angesammelt!
Der fängt beim Bürgerhof auf der anderen Seite der Eisenbahnbrücke an.

Ich hatte nur auf der "Innenstadtseite" und dem Bahnhof/Güterbahnhof selbst zu tun - da war es ganz erträglich; anders hingegen in Saarbrücken, das ich mir bei der Gelegenheit mal angesehen hab: human-kulturell völlig am Boden...!:(

dimu
21.10.2007, 13:12
Adora hat vollkommen Recht.

Hatte ich auch schon ;es war nur ein Stoffbeutel :cool2:

Meine Frage Verdächtigen Sie mich des Diebstahls in Ihrem Laden?

Antwort : Nein

Meine Antwort: Dann geht Sie der Inhalt meines Beutels auch nichts an.

Ruhe war.

Wenn das eskaliert wäre , hätte ich Polizei rufen lassen.
Noch nicht einmal Privatdetektive dürfen in fremden Taschen oder Beuteln
Einblick nehmen.
du hast vollkommen recht.

es gibt schon genug verletzungen der persönlichen intimsphäre.
da ist die bundesregierung das beste beispiel dafür wie das praktiziert wird und keine sau schreitet zur klage gegen diese willkür.

diese schweinereien werden immer verharmlost und mit der angeblichen eigenen sicherheit der bürger bemäntelt.
verbrechergesindel.
.

Odin
21.10.2007, 13:13
Ja, genau.

In NRW ergibt sich das aus § 12 PolG.

§ 12 Identitätsfeststellung

(1) Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen,

1. zur Abwehr einer Gefahr,
2. wenn sie sich an einem Ort aufhält, von dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass

a) dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verüben,
b) sich dort Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen,
c) sich dort gesuchte Straftäter verbergen,

3. wenn sie sich in einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage oder -einrichtung, einem öffentlichen Verkehrsmittel, Amtsgebäude oder einem anderen besonders gefährdeten Objekt oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen, durch die Personen oder diese Objekte gefährdet sind, und dies auf Grund der Gefährdungslage oder auf die Person bezogener Anhaltspunkte erforderlich ist,

4. an einer Kontrollstelle, die von der Polizei eingerichtet worden ist, um eine Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuches, eine der in dieser Vorschrift genannten Straftaten oder eine Straftat nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) oder b), Abs. 2 Nr. 1, nach § 255 des Strafgesetzbuches in den vorgenannten Begehungsformen oder nach § 27 des Versammlungsgesetzes zu verhüten. Die Einrichtung der Kontrollstelle ist nur mit Zustimmung des Innenministeriums oder einer von diesem
beauftragten Stelle zulässig, es sei denn, dass Gefahr im Verzug vorliegt.

(2) Die Polizei kann die zur Feststellung der Identität erforderlichen Maßnahmen treffen. Sie kann die betroffene Person insbesondere anhalten, sie nach ihren Personalien befragen und verlangen, dass sie Angaben zur Feststellung ihrer Identität macht und mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung aushändigt. Die betroffene Person kann festgehalten werden, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Unter den Voraussetzungen des Satzes 3 können die betroffene Person sowie die von ihr mitgeführten Sachen durchsucht werden.

Im vorkiegenden Falle könnte auch § 163 ff StPO greifen.



Das haben die Römlinge uns gebracht:

Ein Satz, mündlich tradiert, hätte gereicht: Die Identität einer jeden Person kann jederzeit auch durch Fryheitsberaubung überprüft und in Akten nach beliebigem Kriterium abgelegt werden.


Vielleicht noch der Zusatz:

Um die Identität von Nazis festzustellen, sind vorgebliche allgemeine Verkehrskontrollen durchzuführen. Unter dem Vorwand der Überprüfung der Verbandsmaterialien und des Warndreiecks sind Fahrzeugkontrollen zur Auffindung von Fryheitsmaterialien durchzuführen. Auf jeden Fall ist dem betreffenden Nazi irgendetwas anzuhängen, vielleicht eine Straßenverkehrsgefährdung oder sowas.

lupus_maximus
21.10.2007, 13:15
Ich hatte nur auf der "Innenstadtseite" und dem Bahnhof/Güterbahnhof selbst zu tun - da war es ganz erträglich; anders hingegen in Saarbrücken, das ich mir bei der Gelegenheit mal angesehen hab: human-kulturell völlig am Boden...!:(
Saarbrücken hat mir noch nie gefallen! Meinst du, man kann in Saarbrücken nicht einmal mehr einkaufen gehen?

Odin
21.10.2007, 13:16
Rein informativ: (http://www.einzelhandel.de/servlet/PB/menu/1040797/index.html)

Ich habe fürs Taschengucken Verständnis, wenn ich die Höhe des Schadens lese, denn im Endeffekt wird das nur wieder auf den Verkaufspreis aufgeschlagen.

Odin hat dafür kein Verständnis. Wäre ja noch schöner, wenn einem Affen hier Verbrechen unterschieben.

Odin
21.10.2007, 13:17
Wir haben hier Albaner und Türken, die gleich das ganze Einkaufwägelchen mitgehen lassen.

Von Mein und Dein haben die noch nie etwas gehört!
Wegen diesem ständigen Wagenklau sind die Preise beim Plus schon in DM-Höhe angekommen.

Ja, das machen unsere südländischen Freunde so.

Ruepel
21.10.2007, 13:17
Ich denke, die Kassierin darf stichprobenartige Taschentest durchführen. Schließlich werden gerade kleine Sachen massenweise geklaut.



Nein! Liberale klauen keine Pinuts. Sie beklauen gleich das ganze Volk.

Felidae
21.10.2007, 13:18
Nein! Liberale klauen keine Pinuts. Sie beklauen gleich das ganze Volk.

Clown gefrühstückt?

Ruepel
21.10.2007, 13:21
Wir haben hier Albaner und Türken, die gleich das ganze Einkaufwägelchen mitgehen lassen.

Von Mein und Dein haben die noch nie etwas gehört!
Wegen diesem ständigen Wagenklau sind die Preise beim Plus schon in DM-Höhe angekommen.



Bei den heutigen Schrottpreisen kann man leicht in Verführung kommen.:))

Kreuzbube
21.10.2007, 13:23
Saarbrücken hat mir noch nie gefallen! Meinst du, man kann in Saarbrücken nicht einmal mehr einkaufen gehen?

Mit dem Auto schon; aber was sich am Bahnhofsvorplatz und - an den Straßenbahnen vorbei - im oberen Bereich der Fußgängerzone abspielt, ist schon mit Vorsicht zu genießen...!:(

Gehirnnutzer
21.10.2007, 13:27
Adora, meine persönliche Meinung über diesen Vorfall ist, das du hier aus eine Mücke einen Elefanten machst. und über einige Dinge hierbei keine Gedanken machst.

1. Kameras und andere Überwachungsmittel sind zwar ein probates Mittel zur Diebstahlsabwehr, müssen aber durch bestehende Nachteile durch zusätzliche Maßnahmen unterstützt werden. Zu diesen Maßnahmen gehört eine strichprobenartige Taschenkontrolle.
Nicht zu vergessen, das eine Kamerabeobachtung auch auslösende Ursache für eine Taschenkontrolle seien kann.
Zur den Nachteilen der Kamerabeobachtung gehören:

- Perspektive. Vorgänge können anders erscheinen als sie wirklich waren.

- Kameras haben zum einen tote Winkel, zu anderen können Vorgänge durch dritte absichtlich oder unabsichtlich verdeckt werden.

- Fotos und Kameraaufnahmen können zwar zu Verfolgung von Straftaten genutzt werden, jedoch wegen Ladendiebstählen eine Verhandung mit Fotos auszuschreiben, steht in keinem Verhältnis zum Delikt.

- Das menschliche Beobachtungs- und Konzentrationsvermögen ist auch ein Problem. Willst du optimalen Schutz erreichen müsstest du für jeden Kamerabereich einen eigenen Beobachter haben, der alle 20 Minuten gewechselt wird. Der Kostenfaktor wäre unermesslich.

Zusätzliche Maßnahmen sind also erforderlich, selbst wenn diese Maßnahmen selber nur als Bitte geäußert werden können.

Ich hab keine Probleme mit einer Taschenkontrolle. Solche Maßnahmen zur Diebstahlsverringerung liegen nämlich im meinen Intresse (die Ausswirkung des Ladendiebstals auf die Preise ist in diesem Thread bereits erwähnt worden).
Zusätzlich bedenke ich auch, das die meisten Läden aus Kulanz Dinge machen, zu denen sie rechtlich nicht verpflichtet sind, also ist es durchaus mal richtig etwas im Gegenzug zu tun, wo man auch nicht verpflichtet dazu ist.

Felidae
21.10.2007, 13:29
####

Ja, sicher. Ich beklaue das ganze Volk. Wie ich das bewerkstelligen soll, weiß ich zwar nicht, aber egal.

Don
21.10.2007, 13:34
Wofür ist der EAN da?

Der EAN sichert gar nichts. Er enthält lediglich optisch auslesbare Informationen zum Artikel. Die RFID Streifen in Klamotten haben zwar auch einen aufgedruckten EAN, allerdings nur weil Märkte keine zwei Lesesysteme parallel betreiben.

Wenn Du sichern willst dann über RFID. Ist für Duplo Riegel aber noch zu teuer.
Wenns billig genug geworden ist weiß man dann allerdings auch welchen Duplo Riegel mit welcher Seriennumer Du in welchem Laden wann gekauft und wann Du in welchem Park die Verpackung achtlos weggeworfen hast.
Schöne neue Welt. Vielleicht machst Du doch lieber gelegentlich die Tasche auf.

Mauser98K
21.10.2007, 13:40
Das haben die Römlinge uns gebracht:

Ein Satz, mündlich tradiert, hätte gereicht: Die Identität einer jeden Person kann jederzeit auch durch Fryheitsberaubung überprüft und in Akten nach beliebigem Kriterium abgelegt werden.


Vielleicht noch der Zusatz:

Um die Identität von Nazis festzustellen, sind vorgebliche allgemeine Verkehrskontrollen durchzuführen. Unter dem Vorwand der Überprüfung der Verbandsmaterialien und des Warndreiecks sind Fahrzeugkontrollen zur Auffindung von Fryheitsmaterialien durchzuführen. Auf jeden Fall ist dem betreffenden Nazi irgendetwas anzuhängen, vielleicht eine Straßenverkehrsgefährdung oder sowas.

Hast Du Deine Tabletten wieder nicht genommen?

Odin
21.10.2007, 16:34
Hast Du Deine Tabletten wieder nicht genommen?

Na, ertappt, was?

Stechlin
21.10.2007, 16:52
Wir waren gestern beim Großmarkt einkaufen. An der Kasse wagt doch tatsächlich die Kassiererin, so ein dummes Jugoweib, zu sagen, sie müsse in meine Tasche gucken. Ich erstmal verduzt: Welche Tasche, weil ich nur meine Lufthansahandtasche hatte. Sie: Die, die Sie da haben. Ich so: Sie wollen in meine Handtasche schauen? Spinnen Sie? Das ist Intimsphäre. Sie darauf: Wer spinnt? Ich: Sie spinnen. Die ist rot geworden wie eine Pute, die blöde Kuh und sagte nur noch verduzt: Mit Ihnen rede ich gar nicht.

So ein dummes Weib.

Bei so einem wie Dich hätte man erst einmal die Bullen rufen sollen. Schon allein nur aus Prinzip!

Felidae
21.10.2007, 16:53
Bei so einem wie Dich hätte man erst einmal die Bullen rufen sollen. Schon allein nur aus Prinzip!

Um danach eine Anzeige wegen Übler Nachrede etc. zu kassieren?

Stechlin
21.10.2007, 17:08
Um danach eine Anzeige wegen Übler Nachrede etc. zu kassieren?

Wer hätte Dich denn danach gefragt? Niemand.

Und im übrigen - falls es Dir noch nicht auffiel - steht es einem Dieb nicht auf der Stirn geschrieben, daß er auch ein solcher ist.

Felidae
21.10.2007, 17:09
Wer hätte Dich denn danach gefragt? Niemand.

Und im übrigen - falls es Dir noch nicht auffiel - steht es einem Dieb nicht auf der Stirn geschrieben, daß er auch ein solcher ist.

Die Polizei hätte sogar danach fragen müssen, weil die Alte mich ja eben durch ihr Ansinnen des Diebstahls beschuldigt hat. Das nennt man Falsche Verdächtigung, Üble Nachrede, Verleumdung.

Und weißt du, wie egal mir ist, dass es niemand auf die Stirn geschrieben ist?

harlekina
21.10.2007, 17:16
Jetzt muß ich wieder Google bemühen:


Ladendiebstahl: Jeden Tag ein 6 Mio.-Jackpot weg (http://www.einzelhandel.de/servlet/PB/menu/1072262_l1/index.html?QUERYSTRING=ladendiebstahl)

(...)Für den Einzelhandel gibt es keinen Grund zur Entwarnung. Zwar ging im vergangenen Jahr die Zahl der Ladendiebstähle von 5,1 Prozent auf 428.553 registrierte Delikte zurück. Dazu kamen noch etwa 9.000 schwere Diebstähle. Aber die Zahl der registrierten Ladendiebstähle ist nur die Spitze des Eisbergs. Die Dunkelziffer liegt über 95 Prozent. Der durch Ladendiebstahl entstehende Schaden und die Ausgaben für Präventionsmaßnahmen gegen Inventurdifferenzen in Höhe von etwa einer Milliarde Euro bedrohen in erheblichem Maß die vielfach ohnehin geringen Renditen der Unternehmen.

Fast ein Drittel der Ladendiebe ist unter 18 Jahre alt, so die Polizeiliche Kriminalstatistik. Auffallend ist der relativ hohe Anteil weiblicher Tatverdächtiger. Er liegt bei rund 39 Prozent. Schwerpunkte für Ladendiebe sind Großstädte. Über die Hälfte der Taten wird in Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern verübt. Sorge macht den Unternehmen zunehmend auch der organisierte Ladendiebstahl.

Ladendiebstahl ist kein Kavaliersdelikt. Tendenzen, ihn zu bagatellisieren, widersprechen wir. Polizei und Staatsanwaltschaften sollten jeden Ladendiebstahl konsequent verfolgen. Die Unternehmen des Einzelhandels wiederum sollten jeden Ladendieb anzeigen.

harlekina
21.10.2007, 17:17
Die Polizei hätte sogar danach fragen müssen, weil die Alte mich ja eben durch ihr Ansinnen des Diebstahls beschuldigt hat. Das nennt man Falsche Verdächtigung, Üble Nachrede, Verleumdung.

Und weißt du, wie egal mir ist, dass es niemand auf die Stirn geschrieben ist?

Eine Frage: Bist du so aufgeregt, weil es sich um ein "Jugoweib" gehandelt hat?

Felidae
21.10.2007, 17:18
Jetzt muß ich wieder Google bemühen:

Und bei solchen Forderungen wundert man sich noch über die Überlastung der Justiz. Die Staatsanwaltschaften stellen ja Ladendiebstahlsfälle zumeist ein, habe ich mal gelesen, weil sie sonst mit der Arbeit nie mehr fertig würden.

Felidae
21.10.2007, 17:18
Eine Frage: Bist du so aufgeregt, weil es sich um ein "Jugoweib" gehandelt hat?

Nein.

Stechlin
21.10.2007, 17:18
Die Polizei hätte sogar danach fragen müssen, weil die Alte mich ja eben durch ihr Ansinnen des Diebstahls beschuldigt hat. Das nennt man Falsche Verdächtigung, Üble Nachrede, Verleumdung.

Und weißt du, wie egal mir ist, dass es niemand auf die Stirn geschrieben ist?


Seit wann darf die Polizei Dich erst dann erkennungsdienstlich behandeln, wenn man Dir die Tat nachgewiesen hat? Dann bräuchte man ja keine Gerichte mehr, und könnte die Judikative und Exekutive zusammenschmeißen. Da dem nicht so ist, hast Du Dich der Hausordnung Deiner Kaufhalle zu unterwerfen, oder aber, Du bleibst draußen. So einfach ist das.

Felidae
21.10.2007, 17:20
Seit wann darf die Polizei Dich erst dann erkennungsdienstlich behandeln, wenn man Dir die Tat nachgewiesen hat? Dann bräuchte man ja keine Gerichte mehr, und könnte die Judikative und Exekutive zusammenschmeißen. Da dem nicht so ist, hast Du Dich der Hausordnung Deiner Kaufhalle zu unterwerfen, oder aber, Du bleibst draußen. So einfach ist das.

Die Polizei darf es nur bei einem konkreten Tatverdacht. Den hatte die Alte aber nicht.

Und eine Hausordnung, die wilkürliche Taschendurchsuchungen erlaubt, ist laut Urteil des BGH sowieso nichtig.

Stechlin
21.10.2007, 17:20
Nein.

Mich deucht, Du sprichst mit gespaltener Zunge, sonst hättest Du die Tatsache, daß es sich um ein "Jugoweib" handelte, sprachlich nicht so herausgestrichen.

Manche Schweine erkennt man an ihrem Gang!

Felidae
21.10.2007, 17:20
Mich deucht, Du sprichst mit gespaltener Zunge, sonst hättest Du die Tatsache, daß es sich um ein "Jugoweib" handelte, sprachlich nicht so herausgestrichen.

Manche Schweine erkennt man an ihrem Gang!

Mir ist egal, was dich dünkt.

Stechlin
21.10.2007, 17:23
Die Polizei darf es nur bei einem konkreten Tatverdacht. Den hatte die Alte aber nicht.

Und eine Hausordnung, die wilkürliche Taschendurchsuchungen erlaubt, ist laut Urteil des BGH sowieso nichtig.

Du irrst, mein Freund. Sie hatte jedes Recht, Dich dazu aufzufordern, Deine Taschen zu öffnen. Du solltest es ja tun, nicht sie. Demzufolge hast Du zwei Möglichkeiten: Entweder den Laden nicht zu betreten, oder Dich den Gegebenheiten zu unterwerfen. Klare Sache.

Tja, wer A sagt, muß auch B sagen. So ist das nun einmal im Wirtschaftsliberalismus. Wer das eine will, der muß das andere mögen. :D

Stechlin
21.10.2007, 17:24
Mir ist egal, was dich dünkt.

Mag sein, es ändert aber nichts an der Tatsache, daß dem so ist!

Felidae
21.10.2007, 17:24
Du irrst, mein Freund. Sie hatte jedes Recht, Dich dazu aufzufordern, Deine Taschen zu öffnen. Du solltest es ja tun, nicht sie. Demzufolge hast Du zwei Möglichkeiten: Entweder den Laden nicht zu betreten, oder Dich den Gegebenheiten zu unterwerfen. Klare Sache.

Tja, wer A sagt, muß auch B sagen. So ist das nun einmal im Wirtschaftsliberalismus. Wer das eine will, der muß das andere mögen. :D

Das stimmt nicht. Sie hatte dazu kein Recht. NUR die Polizei hat es, und auch das nur bei KONKRETEM TATVERDACHT.

harlekina
21.10.2007, 17:27
Und bei solchen Forderungen wundert man sich noch über die Überlastung der Justiz. Die Staatsanwaltschaften stellen ja Ladendiebstahlsfälle zumeist ein, habe ich mal gelesen, weil sie sonst mit der Arbeit nie mehr fertig würden.

Und du wunderst dich, wenn man in deine Tasche blicken will.

Stechlin
21.10.2007, 17:28
Das stimmt nicht. Sie hatte dazu kein Recht. NUR die Polizei hat es, und auch das nur bei KONKRETEM TATVERDACHT.

Nein, Du irrst schon wieder. Aber jetzt habe ich keine Lust mehr, Dir das klarzumachen.

Stirbste eben dumm.

harlekina
21.10.2007, 17:31
Das stimmt nicht. Sie hatte dazu kein Recht. NUR die Polizei hat es, und auch das nur bei KONKRETEM TATVERDACHT.

Es ist so, wie Gehirnnutzer geschrieben hat: Es kann hundert Gründe haben, warum sie deine Tasche sehen wollte. Aber dass du wegen so einer Kleinigkeit so einen Bohei machst, kann ich nicht nachvollziehen. Ich gehe meistens mit einem Korb einkaufen, wenn ich nicht mit dem Auto unterwegs bin, und ich bekomme es meistens gar nicht mit, wenn die Kassiererin einen Blick hineinwirft.
Mit etwas Entgegenkommen wäre das Leben manchesmal viel leichter.



Wie wird gestohlen?
Die Trickkiste des Ladendiebstahls ist lang.
Einige mögen hier schlagwortartig aufgezählt werden:

Verstecken in der Kleidung,
Verstecken unter einem Hut,
Verstecken unter Getränkekisten,
Verstauen in Handschuhen,
Verstauen im Schirm,
Halb geöffnete Taschen im Einkaufswagen,
Bekleidungsstücke über den Arm gehängt,
Kinderwagen im Geschäft,
Lebensmittel und Getränke werden im Geschäft konsumiert,
Gratisschönheitspflege,
Ablenkungstricks bei Zusammenspielen mehrerer Personen und
Kombinationsdiebstahl, wenn Kunde und Mitarbeiter zusammenspielen.
(...)
Was kann der Kassier beitragen?
Der Kassier ist das wichtigste Glied bei der Bekämpfung des Diebstahls. Er sollte unbedingt die wichtigsten Tricks im Kopf haben und bei jeder Gelegenheit freundlich aber bestimmt den Kunden zum Vorzeigen der mitgebrachten Taschen auffordern. Ebenso kann der Kunde freundlich aufgefordert werden, Getränkekisten im Wagen kurz hochzuheben, usw.

http://www.bmi.gv.at/praevention/faq_ladendiebstahl.asp

Der Link stammt zwar aus Österreich, die Beispiele treffen aber hier genauso zu.

wtf
21.10.2007, 17:32
Ich unterstütze Adora in seiner harten Haltung. Als nächstes laßt Ihr dann noch GEZ-Büttel rein?

Stechlin
21.10.2007, 17:34
Ich unterstütze Adora in seiner harten Haltung. Als nächstes laßt Ihr dann noch GEZ-Büttel rein?

Äh, typisch Liberalist!

harlekina
21.10.2007, 17:35
Ich unterstütze Adora in seiner harten Haltung. Als nächstes laßt Ihr dann noch GEZ-Büttel rein?

Nein. Die sind meistens auf eigene Rechnung unterwegs und nutzen alle Tricks, während die Lidl-Verkäuferin nur ihre Anweisungen befolgt.

Stellt euch vor, ihr wärt diese Kassiererin.

Stechlin
21.10.2007, 17:38
Nein. Die sind meistens auf eigene Rechnung unterwegs und nutzen alle Tricks, während die Lidl-Verkäuferin nur ihre Anweisungen befolgt.

In meiner Kaufhalle ist es usus, den netten Kassiererin eine Blick in die Taschen zu gewähren. Warum auch nicht? Die Welt wäre so harmonisch, würden einige nicht ständig denken, sie wären etwas besseres.

Felidae
21.10.2007, 18:40
Es ist so, wie Gehirnnutzer geschrieben hat: Es kann hundert Gründe haben, warum sie deine Tasche sehen wollte. Aber dass du wegen so einer Kleinigkeit so einen Bohei machst, kann ich nicht nachvollziehen. Ich gehe meistens mit einem Korb einkaufen, wenn ich nicht mit dem Auto unterwegs bin, und ich bekomme es meistens gar nicht mit, wenn die Kassiererin einen Blick hineinwirft.
Mit etwas Entgegenkommen wäre das Leben manchesmal viel leichter.




http://www.bmi.gv.at/praevention/faq_ladendiebstahl.asp

Der Link stammt zwar aus Österreich, die Beispiele treffen aber hier genauso zu.

Der Grund, warum ich meine Tasche nicht vorzeige, ist derselbe, weshalb ich nicht an Massengentests teilnehmen würde. Ich bin kein Verbrecher und lasse mich nicht zum potentiellen Verbrecher stempeln. Vor allem: Die Tasche war geschlossen! Soll ich künftig etwa die Tasche mit allen wichtigen Dokumenten einsperren, nur damit so ein hergelaufenes Weib nicht reinsehen will? Und natürlich übernimmt der Markt für Diebstähle aus Schließfächern keine Haftung.

Sorry, aber das Diebstahlsrisiko gehört in dieser Branche dazu.

Felidae
21.10.2007, 18:41
In meiner Kaufhalle ist es usus, den netten Kassiererin eine Blick in die Taschen zu gewähren. Warum auch nicht? Die Welt wäre so harmonisch, würden einige nicht ständig denken, sie wären etwas besseres.

In deinem Ort ist es sicher auch Usus, den netten Polizisten auf der Suche nach einem unbekannten Einbrecher die Wohnung ohne Durchsuchungsbefehl durchsuchen zu lassen.

Gehirnnutzer
21.10.2007, 19:22
Wollen wir uns doch mal mit der genauen Rechtslage beschäftigen:
Basis sind diverse BGH-Urteile, z.B. BGH VIII ZR 106/93.

Weder ein Kaufhausdetektiv noch das Personal haben ein Recht der Taschenkontrolle. So etwas kann nur mit der Einwilligung des Kunden gemacht werden.
Selbst wenn der Kunde beim Ladendiebstahl beobachtet worden ist, können weder Personal noch Kaufhausdetektiv ohne Einwilligung der Person die Taschen durchsuchen.
Jedoch ist es im diesem Fall dem Personal oder dem Detektiv aufgrund des Jedermannsrechtes (siehe z.B. § 127 StPO) gestattet die Person bis zum eintreffen der Polizei festzuhalten. Die Polizei ist in diesem Fall zur Durchsuchung berechtigt.

FranzKonz
21.10.2007, 19:26
In meiner Kaufhalle ist es usus, den netten Kassiererin eine Blick in die Taschen zu gewähren. Warum auch nicht? Die Welt wäre so harmonisch, würden einige nicht ständig denken, sie wären etwas besseres.

Wer weiß, welche Heimlichkeiten Adora in seinem streng privaten Handtäschchen mit sich führt. :D

lupus_maximus
21.10.2007, 19:30
Wer weiß, welche Heimlichkeiten Adora in seinem streng privaten Handtäschchen mit sich führt. :D
Vielleicht eine kleine .38 er Zimmerflak zur Muselabwehr?

FranzKonz
21.10.2007, 19:43
Vielleicht eine kleine .38 er Zimmerflak zur Muselabwehr?

Die Freunde Smith und Wesson führt man doch üblicherweise nicht im Handtäschchen mit.

Vril
21.10.2007, 19:48
Vielleicht eine kleine .38 er Zimmerflak zur Muselabwehr?


Die Freunde Smith und Wesson führt man doch üblicherweise nicht im Handtäschchen mit.

Hmm meine Zimmerflak passt leider sowieso in kein Handtäschchen :cool:

http://s3.directupload.net/images/071021/mobfpgbk.jpg

Gehirnnutzer
21.10.2007, 20:01
Hmm meine Zimmerflak passt leider sowieso in kein Handtäschchen :cool:

http://s3.directupload.net/images/071021/mobfpgbk.jpg

Wenn ich bedenke, was für Geschmacksverirrungen heuzutage als Handtasche durchgehen, könnte man zum Schluß kommen, das du einem Irrtum unterliegst.

Misteredd
21.10.2007, 20:10
Wir waren gestern beim Großmarkt einkaufen. An der Kasse wagt doch tatsächlich die Kassiererin, so ein dummes Jugoweib, zu sagen, sie müsse in meine Tasche gucken. Ich erstmal verduzt: Welche Tasche, weil ich nur meine Lufthansahandtasche hatte. Sie: Die, die Sie da haben. Ich so: Sie wollen in meine Handtasche schauen? Spinnen Sie? Das ist Intimsphäre. Sie darauf: Wer spinnt? Ich: Sie spinnen. Die ist rot geworden wie eine Pute, die blöde Kuh und sagte nur noch verduzt: Mit Ihnen rede ich gar nicht.

So ein dummes Weib.

Du trägst eine Handtasche ? :rolleyes:

Ist sie schick?

lupus_maximus
21.10.2007, 20:18
Wenn ich bedenke, was für Geschmacksverirrungen heuzutage als Handtasche durchgehen, könnte man zum Schluß kommen, das du einem Irrtum unterliegst.
Fang schon mal an die Munition zu horten!

30 Millionen plus 200 % Nichttreffer ergibt ca. 100 Millionen Schuß, absolutes Minimum!

Doc Gyneco
21.10.2007, 20:21
Wenn ich bedenke, was für Geschmacksverirrungen heuzutage als Handtasche durchgehen, könnte man zum Schluß kommen, das du einem Irrtum unterliegst.

Nimm einfach etwas handlichers !!

http://666kb.com/i/asujyfq0dhc3f013m.jpg

:)) :)) :))

Fritz Fullriede
21.10.2007, 20:24
Sie wollen in meine Handtasche schauen

Wusst ichs doch, du bist der Zweitaccount von beverly. Schwuchtel :cool2:

Felidae
21.10.2007, 20:25
Wer weiß, welche Heimlichkeiten Adora in seinem streng privaten Handtäschchen mit sich führt. :D

Och, da wären einmal ein 10er Pack Kondome, dann die Liste mit meinen Wochenendverhältissen, dann die CD mit den Filmchen meiner Affären und nicht zu vergessen Nacktfotos derselben.

Felidae
21.10.2007, 20:25
Wusst ichs doch, du bist der Zweitaccount von beverly. Schwuchtel :cool2:

Ich verwende eine Tasche wie Millionen anderer Männer auch.

lupus_maximus
21.10.2007, 20:26
Nimm einfach etwas handlichers !!

http://666kb.com/i/asujyfq0dhc3f013m.jpg

:)) :)) :))
Ist die von Örlikon?

Ein schönes Stück und bestimmt Muselabwehrtauglich, oder ?
Ca. 5000 Schuß in der Minute, da muß man ein Förderband von der Munitionsfabrik zur Gatling bauen?

Doc Gyneco
21.10.2007, 20:32
Ist die von Örlikon?

Ein schönes Stück und bestimmt Muselabwehrtauglich, oder ?
Ca. 5000 Schuß in der Minute, da muß man ein Förderband von der Munitionsfabrik zur Gatling bauen?

6000 ! Lupus ! :D 6000 !

Ein Sattelschlepper mit Munition !!

Mit dem Kistlein auf dem Bild kommst Du nicht mal bis zur Strassenecke im Muselquartier !

:)) :)) :))

Bruddler
21.10.2007, 20:34
Nein, dürfen sie nicht. Die Polizei darf, sonst keiner.

E X A K T ! :top:

Stechlin
21.10.2007, 20:37
In deinem Ort ist es sicher auch Usus, den netten Polizisten auf der Suche nach einem unbekannten Einbrecher die Wohnung ohne Durchsuchungsbefehl durchsuchen zu lassen.

Ja, richtig! Das ist hier in der Tat usus.

Felidae
21.10.2007, 20:38
Ja, richtig! Das ist hier in der Tat usus.

Da seid ihr aber liebe, staatstreue Kinder. Dafür kriegt ihr sicher einen Extralolli zu Weihnachten.

Und wer wischt jetzt meine Kotze auf?

Stechlin
21.10.2007, 20:40
Wollen wir uns doch mal mit der genauen Rechtslage beschäftigen:
Basis sind diverse BGH-Urteile, z.B. BGH VIII ZR 106/93.

Weder ein Kaufhausdetektiv noch das Personal haben ein Recht der Taschenkontrolle. So etwas kann nur mit der Einwilligung des Kunden gemacht werden.
Selbst wenn der Kunde beim Ladendiebstahl beobachtet worden ist, können weder Personal noch Kaufhausdetektiv ohne Einwilligung der Person die Taschen durchsuchen.
Jedoch ist es im diesem Fall dem Personal oder dem Detektiv aufgrund des Jedermannsrechtes (siehe z.B. § 127 StPO) gestattet die Person bis zum eintreffen der Polizei festzuhalten. Die Polizei ist in diesem Fall zur Durchsuchung berechtigt.

Dann hatte ich mit der Polizei doch ganz recht. Bei solchen Typen schon allein aus prinzip: Bullen rufen und dem Kerl den Tag versauen. Herrlich!

Stechlin
21.10.2007, 20:40
Wer weiß, welche Heimlichkeiten Adora in seinem streng privaten Handtäschchen mit sich führt. :D

Zur Homosexualität darf man sich heute doch offen bekennen? ?(

Felidae
21.10.2007, 20:41
Dann hatte ich mit der Polizei doch ganz recht. Bei solchen Typen schon allein aus prinzip: Bullen rufen und dem Kerl den Tag versauen. Herrlich!

Du tust ehrlich so, als ob die Kassiererin der Inhalt meiner Handtasche irgendwas angegangen wäre!

FranzKonz
21.10.2007, 20:41
Och, da wären einmal ein 10er Pack Kondome, dann die Liste mit meinen Wochenendverhältissen, dann die CD mit den Filmchen meiner Affären und nicht zu vergessen Nacktfotos derselben.

Na also, das hättest Du doch zeigen können. :chee:

Felidae
21.10.2007, 20:41
Na also, das hättest Du doch zeigen können. :chee:

Sarkasmusdetektor defekt?

Stechlin
21.10.2007, 20:42
Ich verwende eine Tasche wie Millionen anderer Männer auch.


http://www.ossiladen.de/shopping/images/product_images/thumbnail_images/6452_0.jpg

Echt?

FranzKonz
21.10.2007, 20:43
...
Und wer wischt jetzt meine Kotze auf?

Kein Kleenex im BUKo?

Stechlin
21.10.2007, 20:43
Da seid ihr aber liebe, staatstreue Kinder. Dafür kriegt ihr sicher einen Extralolli zu Weihnachten.

Und wer wischt jetzt meine Kotze auf?

Wen interessiert Dein vollgekotzter Schoß? Komm nach Berlín, da bekommst Du das gratis.

Ich hoffe der Wink war eindeutig, Du Clown!

Felidae
21.10.2007, 20:44
http://www.ossiladen.de/shopping/images/product_images/thumbnail_images/6452_0.jpg

Echt?

http://www.bechauf.de/BSQLShop/shopdaten/2730180409495.jpg

Doc Gyneco
21.10.2007, 20:45
http://www.ossiladen.de/shopping/images/product_images/thumbnail_images/6452_0.jpg

Echt?

Meinst Du nicht sowas ???

http://www.elo-forum.net/images/stories/users/aldituete.jpg

:D :D :D

Felidae
21.10.2007, 20:46
Meinst Du nicht sowas ???

http://www.elo-forum.net/images/stories/users/aldituete.jpg

:D :D :D

Ich verwende aus Prinzip keine Muselkoffer.

Stechlin
21.10.2007, 20:46
Du tust ehrlich so, als ob die Kassiererin der Inhalt meiner Handtasche irgendwas angegangen wäre!

Du hast bloß nicht begriffen, worum es überhaupt geht.

Natürlich hatte die "Jugobraut" keinerlei rechtliche Handhabe, in Deine Tasche zu schauen. Sie hätte aber das Recht gehabt, Dich so lange festzuhalten, bis die Polizei das Nachschauen übernimmt.

So, und jetzt darfst Du Dir aussuchen, was Dir lieber wäre: Getreu nach den Buchstaben des Gesetzes, oder ohne Mehrwertsteuer!

Stechlin
21.10.2007, 20:47
http://www.bechauf.de/BSQLShop/shopdaten/2730180409495.jpg

Brav, Pawlow!

Felidae
21.10.2007, 20:48
Du hast bloß nicht begriffen, worum es überhaupt geht.

Natürlich hatte die "Jugobraut" keinerlei rechtliche Handhabe, in Deine Tasche zu schauen. Sie hätte aber das Recht gehabt, Dich so lange festzuhalten, bis die Polizei das Nachschauen übernimmt.

So, und jetzt darfst Du Dir aussuchen, was Dir lieber wäre: Getreu nach den Buchstaben des Gesetzes, oder ohne Mehrwertsteuer!

Sie hätte dieses Recht nur bei begründetem Verdacht gehabt. Wenn sie der Polizei aber gesagt hätte: Der hat mich bei einer Stichprobe nicht reinsehen lassen (und da waren genug Zeugen, die gesehen haben, dass es keinen begründeten Verdacht gab), dann hätte die Polizei nicht nur mich in Ruhe gelassen, sondern die Frau hätte a) eine Anzeige kassiert und b) hätte die Polizei sie den Einsatz zahlen lassen.

Stechlin
21.10.2007, 20:56
Sie hätte dieses Recht nur bei begründetem Verdacht gehabt. Wenn sie der Polizei aber gesagt hätte: Der hat mich bei einer Stichprobe nicht reinsehen lassen (und da waren genug Zeugen, die gesehen haben, dass es keinen begründeten Verdacht gab), dann hätte die Polizei nicht nur mich in Ruhe gelassen, sondern die Frau hätte a) eine Anzeige kassiert und b) hätte die Polizei sie den Einsatz zahlen lassen.

Womit wir wieder am Anfang unseres kleinen sinnlosen Disputs wären: Steht auf der Stirn eines Diebes gesschrieben, er wäre einer? Wenn alle stets bezeugen können, der ist harmlos, der ist ein Dieb, dann bräuchte man keine Kaufhausdedektive oder Taschenkontrollen an den Kassen.

Koslowski
21.10.2007, 20:57
Sie hätte dieses Recht nur bei begründetem Verdacht gehabt. Wenn sie der Polizei aber gesagt hätte: Der hat mich bei einer Stichprobe nicht reinsehen lassen (und da waren genug Zeugen, die gesehen haben, dass es keinen begründeten Verdacht gab), dann hätte die Polizei nicht nur mich in Ruhe gelassen, sondern die Frau hätte a) eine Anzeige kassiert und b) hätte die Polizei sie den Einsatz zahlen lassen.

Und später am Abend hätte dir der Schwager der Jugobraut die Fresse poliert.

Doc Gyneco
21.10.2007, 20:58
Womit wir wieder am Anfang unseres kleinen sinnlosen Disputs wären: Steht auf der Stirn eines Diebes gesschrieben, er wäre einer? Wenn alle stets bezeugen können, der ist harmlos, der ist ein Dieb, dann bräuchte man keine Kaufhausdedektive oder Taschenkontrollen an den Kassen.

Es ist ja gerade die Aufgabe des Kaufhausdetektives, festzustellen wer klaut und dann den Langfinger nach dem Durchgang der Kasse zu stellen !

Aber das scheint Dir nicht ganz durchgegangen zu sein

:)) :)) :))

Mauser98K
22.10.2007, 05:58
Na, ertappt, was?

Klar doch.

Ich hatte schon öfters mit psychisch Kranken zu tun.

Mauser98K
22.10.2007, 06:02
Ist die von Örlikon?

Ein schönes Stück und bestimmt Muselabwehrtauglich, oder ?
Ca. 5000 Schuß in der Minute, da muß man ein Förderband von der Munitionsfabrik zur Gatling bauen?

Stellt Oerlikon überhaupt noch Waffen her?

Ich glaube, die machen nur noch in Schweißtechnik und Maschinenbau.

Felidae
22.10.2007, 08:26
Womit wir wieder am Anfang unseres kleinen sinnlosen Disputs wären: Steht auf der Stirn eines Diebes gesschrieben, er wäre einer? Wenn alle stets bezeugen können, der ist harmlos, der ist ein Dieb, dann bräuchte man keine Kaufhausdedektive oder Taschenkontrollen an den Kassen.

Nochmal: Das ist völlig irrelevant. Es muss einen konkreten Verdacht geben. Konkret heißt: Es piepst beim rausgehen, oder man wurdes durch jemanden dabei beobachtet, als man geklaut hat etc. Ein unbegründeter Generalverdacht ist rechtswidrig und deshalb unzulässig

meckerle
22.10.2007, 08:36
Sie hätte dieses Recht nur bei begründetem Verdacht gehabt. Wenn sie der Polizei aber gesagt hätte: Der hat mich bei einer Stichprobe nicht reinsehen lassen (und da waren genug Zeugen, die gesehen haben, dass es keinen begründeten Verdacht gab), dann hätte die Polizei nicht nur mich in Ruhe gelassen, sondern die Frau hätte a) eine Anzeige kassiert und b) hätte die Polizei sie den Einsatz zahlen lassen.
Bescheidene Frage Adora: " hatten die Kunden die hinter dir an der Kassenschlange standen, Verständnis für deinen Disput mit der Kassiererin " ? :D

lupus_maximus
22.10.2007, 08:54
Bescheidene Frage Adora: " hatten die Kunden die hinter dir an der Kassenschlange standen, Verständnis für deinen Disput mit der Kassiererin " ? :D
Dies glaube ich nicht, die wurden ja massiv am Ausgeben des Hartz IV-Gehaltes behindert!

Felidae
22.10.2007, 09:02
Bescheidene Frage Adora: " hatten die Kunden die hinter dir an der Kassenschlange standen, Verständnis für deinen Disput mit der Kassiererin " ? :D

Das weiß ich nicht, und es interessiert mich auch nicht. Hätte es noch einer gewagt, zu sagen, ich solle dieses Jugoweib nun endlich in die Tasche schauen lassen, damit es weitergeht, wäre ich wohl ausgerastet.

roxelena
22.10.2007, 09:20
Das weiß ich nicht, und es interessiert mich auch nicht. Hätte es noch einer gewagt, zu sagen, ich solle dieses Jugoweib nun endlich in die Tasche schauen lassen, damit es weitergeht, wäre ich wohl ausgerastet.

Rechtsradikaler Spinner

Felidae
22.10.2007, 09:21
Rechtsradikaler Spinner

Och, süß.

lupus_maximus
22.10.2007, 09:23
Rechtsradikaler Spinner
Wieso?
Ich reagiere ähnlich, wenn man mich für einen Kriminellen hält!

Felidae
22.10.2007, 09:27
Und später am Abend hätte dir der Schwager der Jugobraut die Fresse poliert.

Warum?

harlekina
22.10.2007, 09:32
Rechtsradikaler Spinner

Das wiederum ist Quatsch.

latrop
22.10.2007, 11:24
So ab # 100 werden die posts albern.

Koslowski
22.10.2007, 20:48
Warum?

Weil Jugos es nicht besonders gerne haben, wenn man ihnen mit den Bullen kommt.

roxelena
22.10.2007, 20:52
Die Verkäuferin wollte doch lediglich in Adoras Schwuchteltäschchen schauen ob er etwas geklautes drin hat. ist doch Usus in Supermärkten