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Vollständige Version anzeigen : Einsatz gegen Illegale



Sterntaler
14.10.2007, 12:42
gerade in der ARD, der eine heult Rotz und Wasser :hihi: , bei er Abholung zum Flughafen :hihi:


Junge, junge, was bilden die sich eigentlich ein, die armen "Opfer" der Abschiebebehörden. :vogel:

http://www.tvtoday.de/program2007?format=detail&sid=1016042574

es kräftig auf die Tränendrüsen nicht etwa für die die Arbeit ordentlich ausführen, sondern für die Illegalen gedrückt :vogel:




Eine Studie des Ev. Regionalverbands geht davon aus, dass allein in Frankfurt zwischen 25.000 und 40.000 Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis oder Duldung leben..


ich sag nur raus damit, aber zügig.


Begründung für die Kriminalität:


Eine Studie des Ev. Regionalverbands geht davon aus, dass allein in Frankfurt zwischen 25.000 und 40.000 Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis oder Duldung leben.. Gerd Kampling macht seine Arbeit seit 16 Jahren. Jeder Illegale verursacht viele weitere Straftaten, sagt er: Um sich zu ernähren, muss er illegal beschäftigt werden oder gar stehlen. In der Not muss er kleinste Löhne akzeptieren oder wird vielleicht geprellt, ohne sich wehren zu können. Auch einen ordentlichen Mietvertrag kann es für ihn nicht geben.


Folgeschluß der Linken , deren Status legalisieren, dabei vergessen sie das die Illegalität mit der Straftat der illegalen einreise begann, was die Abschiebungen per Flugzeug etc. pp. kann sich jeder mal auserchnen.

Mauser98K
14.10.2007, 12:54
Genau, ab nach Hause, die kosten eh nur Geld.

EinDachs
14.10.2007, 14:46
Folgeschluß der Linken , deren Status legalisieren, dabei vergessen sie das die Illegalität mit der Straftat der illegalen einreise begann, was die Abschiebungen per Flugzeug etc. pp. kann sich jeder mal auserchnen.

Illegales Einreisen ist keine Straftat, sondern im Grunde eine Ordnungswidrigkeit.
In Fällen eines beharrlichen Verstoßes kann man von einem Vergehen reden, eine Straftat ist es in keinem Fall.

Sterntaler
14.10.2007, 14:47
selbstverständlich ist es eine Straftat, und zwar die Einreisebestimmungen (Paß- und Visavergehen) des jeweiligen Landes, auch Kirchenasyl ist eine Straftat.

EinDachs
14.10.2007, 15:14
selbstverständlich ist es eine Straftat, und zwar die Einreisebestimmungen (Paß- und Visavergehen) des jeweiligen Landes, auch Kirchenasyl ist eine Straftat.

Ist der Bruch der Einreiseverordnung eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat?
Denk nach, bevor du antwortest.

Sterntaler
14.10.2007, 15:17
Straftat, wenn sie mit gefälschten Papieren und falschen Angaben erfolgt, oder wenn sie unter Umgehung der Einreiseformalitäten erfolgt.

Fiel
14.10.2007, 15:27
Wenn ich meinen Strafzellel wegen Falschparken nicht bezahle, rücken auch die Streifenwagen an und holen mich aus meiner Wohnung - da gehen mir doch solch ein paar illegale Asylanten vollkommen am Arsch vorbei.

Sterntaler
14.10.2007, 15:28
..."ein paar" ist gut. Schau mal nach (oben) , wie viele es allein in Frankfurt am Main sein sollen.



Eine Studie des Ev. Regionalverbands geht davon aus, dass allein in Frankfurt zwischen 25.000 und 40.000 Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis oder Duldung leben..


Die Zahl für Berlin , die ich gelesen haben ist 200.000.

EinDachs
14.10.2007, 15:35
Straftat, wenn sie mit gefälschten Papieren und falschen Angaben erfolgt, oder wenn sie unter Umgehung der Einreiseformalitäten erfolgt.

Da ist dann aber das Fälschen von Papieren die Straftat die unter das Urkundenfälschungsgesetz §267 fallen. Der "illegale" Grenzgang selber ist eigentlich ein ordnungswirdiger Grenzgang; Verbrechen und Vergehen gibts natürlich sehr schnell als Begleiterscheinung.
Man kann ja aber auch ein gestohlenes Auto falsch parken, dadurch wird falsch parken aber zu keinem Verbrechen.

laurin
20.10.2007, 21:41
Ist der Bruch der Einreiseverordnung eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat?
Denk nach, bevor du antwortest.

Natürlich ist es eine Straftat.

Laurin

Hofer
20.10.2007, 23:17
Wenn ich meinen Strafzellel wegen Falschparken nicht bezahle, rücken auch die Streifenwagen an und holen mich aus meiner Wohnung - da gehen mir doch solch ein paar illegale Asylanten vollkommen am Arsch vorbei.


ein paar illegale Asylanten


1,3 - 1,5 Millionen illegale sind bei Dir ein paar ????

Ohne Arbeit , ohne Krankenversicherung die können sich doch nur mit Straftaten über Wasser halten

Menschen ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland

Die meisten von ihnen halten sich in Ballungsräumen auf, vor allem in Berlin, gefolgt vom Raum Frankfurt und von München.
In Berlin leben die meisten Illegalen

Frankfurt/Main - Bis zu 1,3 Millionen Menschen leben nach Einschätzung von
Fachleuten illegal in Deutschland. Die meisten von ihnen halten sich in
Ballungsräumen auf, vor allem in Berlin, gefolgt vom Raum Frankfurt und von München
wie die Referentin für Flüchtlinge und Migration beim Diakonischen Werk in Hessen und Nassau (DWHN), Hildegund Niebch, am Montag in Frankfurt
berichtete

Danach
leben allein etwa 25 000 bis 40 000 Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus in Frankfurt, fünf bis zehn Prozent davon seien Kinder und Jugendliche

Stand: Montag, 6. März 2006, 15:28 Uhr
Seite 1

05.06.2006 Zitat
http://morgenpost.berlin1.de/desk/855967.html

EinDachs
21.10.2007, 17:52
Natürlich ist es eine Straftat.

Laurin

Ich wiederhole:
Ist der Bruch der Einreiseverordnung eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat?

Viewer war da klüger als du.

EinDachs
21.10.2007, 17:56
Ohne Arbeit , ohne Krankenversicherung die können sich doch nur mit Straftaten über Wasser halten[/B]


Du vermischt da ein paar Sachen.
Ein Illegaler Einwanderer ist nicht krankenversicher, kann aber sehr wohl informell arbeiten.
Wenn du mal mit Hilfsarbeitern in der Land- (wahrscheinlich auch Bau-)wirtschaft redest, stellst du bald mal fest, dass es da recht schnell an Papieren mangelt.

dimu
21.10.2007, 17:58
Ich wiederhole:
Ist der Bruch der Einreiseverordnung eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat?

Viewer war da klüger als du.
erbsenzähler.
du weißt ganz genau, um was es hier in der sache eigentlich geht.
lass deine spitzfindigen weisheiten.
.

EinDachs
21.10.2007, 18:05
erbsenzähler.
du weißt ganz genau, um was es hier in der sache eigentlich geht.
lass deine spitzfindigen weisheiten.
.

Das ist keine Spitzfindigkeit.
Sowas ist ein essentieller Unterschied, weil hier eine ganze Gruppe automatisch kriminalisiert wird, die nicht viel getan hat.
Asylbewerber ist ja heutzutage schon ein Synonym für Verbrecher.

Sterntaler
21.10.2007, 18:06
tja, und warum ist das wohl so? Das hat wohl seine realen Grundlagen.

Schwarzer Rabe
21.10.2007, 18:11
Das ganze sinnlose Pack sollte sofort rausgeschmissen werden, Polizei und Armee sollte verstärkt auf Jagd gehen und vor allem Neger und "Südländer" kontrollieren und zwar jeden, den sie sehen!

EinDachs
21.10.2007, 18:11
tja, und warum ist das wohl so? Das hat wohl seine realen Grundlagen.

Nicht wirklich.
Wenn hier in diesem Forum Leute illegale Einreise (zugegeben ein verwirrender Begriff) unüberprüft für eine Straftat halten, dann hast du als reale Grundlage für dein Vorurteil "Illegaler Einwanderer=Verbrecher" nicht viel mehr als ein Missverständnis. Ähnlich ist es bei Asylwerbern.

laurin
21.10.2007, 21:43
Nicht wirklich.
Wenn hier in diesem Forum Leute illegale Einreise (zugegeben ein verwirrender Begriff) unüberprüft für eine Straftat halten, dann hast du als reale Grundlage für dein Vorurteil "Illegaler Einwanderer=Verbrecher" nicht viel mehr als ein Missverständnis. Ähnlich ist es bei Asylwerbern.

Korinthenkacker,
illegal = gesetzwidrig,
wenn ich wider ein Gesetz handele, breche ich es. Gesetzesbrecher sind Kriminelle.

Laurin

EinDachs
22.10.2007, 13:07
Korinthenkacker,
illegal = gesetzwidrig,
wenn ich wider ein Gesetz handele, breche ich es. Gesetzesbrecher sind Kriminelle.

Laurin

Darum ist illegale Einwanderer ja auch so ein bescheuerter Terminus.
Die brechen kein Gesetz, die brechen eine Verordnung. Gesetzesbrecher sind Kriminelle, Ordnungsbrecher eben nicht. Du wirst schwerlich jemanden finden der nicht schon mal eine Verordnung gebrochen hat.

Biskra
22.10.2007, 14:13
Darum ist illegale Einwanderer ja auch so ein bescheuerter Terminus.
Die brechen kein Gesetz, die brechen eine Verordnung. Gesetzesbrecher sind Kriminelle, Ordnungsbrecher eben nicht. Du wirst schwerlich jemanden finden der nicht schon mal eine Verordnung gebrochen hat.

Parken Falschparker nicht auch illegal? ;)

EinDachs
22.10.2007, 14:42
Parken Falschparker nicht auch illegal? ;)

Ein klassischer Fall von kriminellen Subjekten.
Falschparker sind Verbrecher.

Biskra
22.10.2007, 15:01
Ein klassischer Fall von kriminellen Subjekten.
Falschparker sind Verbrecher.

Schlimme Jungs. Ich hab noch was für dich:



Strafvorschriften
Kapitel 9 (Straf- und Bußgeldvorschriften)

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.

entgegen § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 sich im Bundesgebiet aufhält,
2.

ohne erforderlichen Aufenthaltstitel nach § 4 Abs. 1 Satz 1 sich im Bundesgebiet aufhält, vollziehbar ausreisepflichtig ist und dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist,
3.

entgegen § 14 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 in das Bundesgebiet einreist,
4.

einer vollziehbaren Anordnung nach § 46 Abs. 2 Satz 1 oder 2 oder § 47 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 zuwiderhandelt,
5.

entgegen § 49 Abs. 1 eine Angabe nicht, nicht richtig oder nicht vollständig macht, sofern die Tat nicht in Absatz 2 Nr. 2 mit Strafe bedroht ist,
6.

entgegen § 49 Abs. 8 eine dort genannte Maßnahme nicht duldet,
6a.

entgegen § 54a wiederholt einer Meldepflicht nicht nachkommt, wiederholt gegen räumliche Beschränkungen des Aufenthalts oder sonstige Auflagen verstößt oder trotz wiederholten Hinweises auf die rechtlichen Folgen einer Weigerung der Verpflichtung zur Wohnsitznahme nicht nachkommt oder entgegen § 54a Abs. 4 bestimmte Kommunikationsmittel nutzt,
7.

wiederholt einer räumlichen Beschränkung nach § 61 Abs. 1 zuwiderhandelt oder
8.

im Bundesgebiet einer überwiegend aus Ausländern bestehenden Vereinigung oder Gruppe angehört, deren Bestehen, Zielsetzung oder Tätigkeit vor den Behörden geheim gehalten wird, um ihr Verbot abzuwenden.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.

entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1
a)

in das Bundesgebiet einreist oder
b)

sich darin aufhält oder
2.

unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen einen Aufenthaltstitel zu beschaffen oder einen so beschafften Aufenthaltstitel wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 und des Absatzes 2 Nr. 1 Buchstabe a ist der Versuch strafbar.

(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 2 Nr. 2 bezieht, können eingezogen werden.

(5) Artikel 31 Abs. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge bleibt unberührt.

Sterntaler
22.10.2007, 18:46
Schlimme Jungs. Ich hab noch was für dich:

jetzt ist die Scheinwelt des Dachs zusammen gebrochen. :))


Zitat von § 95 AufenthG
Strafvorschriften
Kapitel 9 (Straf- und Bußgeldvorschriften)

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.

entgegen § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 sich im Bundesgebiet aufhält,
2.

ohne erforderlichen Aufenthaltstitel nach § 4 Abs. 1 Satz 1 sich im Bundesgebiet aufhält, vollziehbar ausreisepflichtig ist und dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist,
3.

entgegen § 14 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 in das Bundesgebiet einreist,
4.

einer vollziehbaren Anordnung nach § 46 Abs. 2 Satz 1 oder 2 oder § 47 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 zuwiderhandelt,
5.

entgegen § 49 Abs. 1 eine Angabe nicht, nicht richtig oder nicht vollständig macht, sofern die Tat nicht in Absatz 2 Nr. 2 mit Strafe bedroht ist,
6.

entgegen § 49 Abs. 8 eine dort genannte Maßnahme nicht duldet,
6a.

entgegen § 54a wiederholt einer Meldepflicht nicht nachkommt, wiederholt gegen räumliche Beschränkungen des Aufenthalts oder sonstige Auflagen verstößt oder trotz wiederholten Hinweises auf die rechtlichen Folgen einer Weigerung der Verpflichtung zur Wohnsitznahme nicht nachkommt oder entgegen § 54a Abs. 4 bestimmte Kommunikationsmittel nutzt,
7.

wiederholt einer räumlichen Beschränkung nach § 61 Abs. 1 zuwiderhandelt oder
8.

im Bundesgebiet einer überwiegend aus Ausländern bestehenden Vereinigung oder Gruppe angehört, deren Bestehen, Zielsetzung oder Tätigkeit vor den Behörden geheim gehalten wird, um ihr Verbot abzuwenden.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.

entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1
a)

in das Bundesgebiet einreist oder
b)

sich darin aufhält oder
2.

unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen einen Aufenthaltstitel zu beschaffen oder einen so beschafften Aufenthaltstitel wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 und des Absatzes 2 Nr. 1 Buchstabe a ist der Versuch strafbar.

(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 2 Nr. 2 bezieht, können eingezogen werden.

(5) Artikel 31 Abs. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge bleibt unberührt.