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Alevi_Playa
29.09.2007, 17:57
Rechtsextreme sorgen für Eklat im Landtag

(PR-inside.com 28.09.2007 18:30:24) -
Die Rechtsextremisten im sächsischen Landtag haben erneut für
einen Eklat gesorgt. Die NPD forderte eine Bundesratsinitiative, um
den Straftatbestand der Volksverhetzung abzuschaffen. Bei der
Plenardebatte am Freitag sagte der fraktionslose Landtagsabgeordnete
Klaus-Jürgen Menzel: «Die Pest diesen und des vorigen Jahrhunderts
ist und bleibt der Zionismus».

Dresden (ddp-lsc). Die Rechtsextremisten im sächsischen Landtag haben erneut für einen Eklat gesorgt. Die NPD forderte eine Bundesratsinitiative, um den Straftatbestand der Volksverhetzung abzuschaffen. Bei der Plenardebatte am Freitag sagte der fraktionslose Landtagsabgeordnete Klaus-Jürgen Menzel: «Die Pest diesen und des vorigen Jahrhunderts ist und bleibt der Zionismus». Für eine Anspielung auf Hitler erhielt das ehemalige NPD-Fraktionsmitglied einen Ordnungsruf des Landtagspräsidiums. Die demokratischen
Abgeordneten reagierten empört.
Die NPD-Fraktion verlangte, dass der Freistaat sich im Bundesrat für die Streichung des Strafrechtsparagrafen 130 einsetzt. Dieser verbietet, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung anzustacheln, zu Gewalt gegen sie aufzurufen und die Menschenwürde von Bevölkerungsgruppen zu verletzen. Dies sei ein «inländerfeindlicher Ausländerschutzparagraf» und verletzte die Meinungsfreiheit, befand der NPD-Abgeordnete Jürgen Gansel. Einen ähnlichen Antrag hatte die extremistische Partei in Mecklenburg-Vorpommern vergangene Woche in den dortigen Landtag eingebracht.
Die NPD-Redebeiträge wurden von empörten Zwischenrufen aus anderen Fraktionen begleitet. Der SPD-Abgeordnete Cornelius Weiss empfand »Abscheu und Ekel« für die »schamlose Provokation« der NPD. Es sei »zynisch« und »pervers«, den Artikel zur Volksverhetzung als verfassungswidrig zu bezeichnen. Die NPD wolle straflos die Menschen zu Gewalt aufrufen dürfen. Weiss wurde von den NPD-Rednern mehrfach persönlich beleidigt.
Linke-Fraktionschef André Hahn zeigte sich bestürzt, «dass solche Äußerungen in einem Parlament möglich sind». Der von der NPD ausgeschlossene Menzel sei «immer noch NPD» und spiele sich «als Obernazi» auf. Die rechtsextremistische Partei zeigen in solchen Debatten ihr «wahres Gesicht». Mit ihrem Antrag habe sie das Ziel verfolgt, Hetze gegen Ausländer, Juden und Andersdenkende zu erlauben. Hahn sagte, man müsse ein Verbot der Partei in Betracht ziehen.
Menzel muss sich wegen mehrerer Delikte vor Gericht verantworten, unter anderem wegen unerlaubten Waffenbesitzes. Wegen der Vorwürfe hat das Parlament seine Immunität aufgehoben. Anfang September wurde er wegen uneidlicher Falschaussage und versuchter Strafvereitelung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte als Entlastungszeuge einem prügelnden Rechtsextremisten ein Alibi verschafft.
(ddp)

http://www.pr-inside.com/de/rechtsextreme-sorgen-fuer-eklat-im-landtag-r227052.htm
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Die Rechten enttarnen sich mit ihrer Dummheit immer wieder selber. :]

Volyn
29.09.2007, 18:00
Der § 130 StGB ist verfassungswidrig, da er gegen die Meinungsfreiheit, die Freiheit der Wissenschaft und die Pressefreiheit verstößt.

Außerdem verstößt er gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Aber es ist fraglich, ob der Landtag Bundesratsinitiativen beschließen kann.

Ich persönlich bin mir da nicht so sicher.

Ich denke, das kann nur die Landesregierung.

Blocksberg
29.09.2007, 18:01
Und wer behauptet, das Menzel ,,immernoch NPD ist"?

An deiner Stelle wäre ich da eher vorsichtiger, nicht daß du dich noch selbst enttarnst. :))

Van der Graf Generator
29.09.2007, 18:02
Wodie NPD recht hat, hat sie recht.
Was ist falsch daran, diesen lediglich gegen die Deutschen gerichteten Gesinnungsparagrafen löschen zu wollen, während die Moslems gegen die Deutschen ungestraft hetzen können und sie fast nach belieben abstechen?

Würfelqualle
29.09.2007, 18:03
Thema existiert schon.

http://www.politikforen.de/showthread.php?t=50171




Gruss vonne Würfelqualle

Volyn
29.09.2007, 18:03
In der Sache hat die NPD also recht, jedoch ist die Landesregierung wohl nícht an den Beschluß des Landtages gebunden.

Sie könnte natürlich darauf eingehen, es ist ja nur ein Antrag oder eine Empfehlung, sich dafür mal einzusetzen.

Ansonsten ist das wohl eine gute Sache.

Van der Graf Generator
29.09.2007, 18:05
Lieber NPD als DGB - obwohl man gegen die NPD auch einiges einwenden kann.
Zumindest sind es keine Opportunisten, und sie kämpfen, wenn auch teils ungeschickt, für eine gute Sache.

dimu
29.09.2007, 18:06
Rechtsextreme sorgen für Eklat im Landtag

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Die Rechten enttarnen sich mit ihrer Dummheit immer wieder selber. :]
hast wohl das große zipperlein? recht so!
.

Eridani
29.09.2007, 18:42
Wodie NPD recht hat, hat sie recht.
Was ist falsch daran, diesen lediglich gegen die Deutschen gerichteten Gesinnungsparagrafen löschen zu wollen, während die Moslems gegen die Deutschen ungestraft hetzen können und sie fast nach belieben abstechen?
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Genauso - leider kriegen die verpennten Deutschen solche Zustände erst dann mit - wenn es sie selbst betrifft.
Diese Inländerfeindlichkeit ist schon bedrückend für mich - zumal ja hier im FORUM einige User - nicht's dagegen zu haben scheinen.
Aber ich kriege hier in meinen Kreisen so langsam mit, das immer mehr aufwachen und sich die Augen reiben. Langsam und schleichend zwar - aber stetig.
Das gibt mir Hoffnung, das bald "Schluß mit Lustig ist".

E:

Alevi_Playa
29.09.2007, 18:45
Der § 130 StGB ist verfassungswidrig, da er gegen die Meinungsfreiheit, die Freiheit der Wissenschaft und die Pressefreiheit verstößt.

Außerdem verstößt er gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Aber es ist fraglich, ob der Landtag Bundesratsinitiativen beschließen kann.

Ich persönlich bin mir da nicht so sicher.

Ich denke, das kann nur die Landesregierung.

Der §130 ist nicht verfassungswidrig. Wieso sollte er es auch sein. Auch Einschränkungen von GR sind unter Rücksichtnahme der Umstände verfassungsgemäß. Und dies trifft in diesem Fall zu.

Sterntaler
29.09.2007, 18:47
Türke kümmer dich um die Sachen in Anatolien , da gibt es für Türken genug zu tun,

Felidae
29.09.2007, 18:54
Das Verfassungsgericht hat eindeutig geurteilt, dass § 130 verfassungsmäßig ist. Ich frage mich auch, warum es unter Meinungsfreiheit fallen sollte, zu Gewalt und Wilkür aufzurufen oder Menschen der Lüge zu bezichtigen.

Fiel
29.09.2007, 18:57
Das Verfassungsgericht hat eindeutig geurteilt, dass § 130 verfassungsmäßig ist. Ich frage mich auch, warum es unter Meinungsfreiheit fallen sollte, zu Gewalt und Wilkür aufzurufen oder Menschen der Lüge zu bezichtigen.

Gilt dies auch für die Demonstranten im Myanmar?

bernhard44
29.09.2007, 18:59
andere haben dafür z.B. einen § 301 des türkischen Strafgesetzbuches, der die Beleidigung des Türkentums unter Strafe stellt

Felidae
29.09.2007, 18:59
Gilt dies auch für die Demonstranten im Myanmar?

Die Demonstranten in Myanmar (ich muss da einen Fehler zugeben, der oktroyierte Kunstname war Burma, der traditionelle Myanmar) sind nicht gewalttätig.

Volyn
29.09.2007, 18:59
Der §130 ist nicht verfassungswidrig. Wieso sollte er es auch sein. Auch Einschränkungen von GR sind unter Rücksichtnahme der Umstände verfassungsgemäß. Und dies trifft in diesem Fall zu.

Nein, das trifft in diesem Falle deswegen nicht zu, weil die Rechtsextremisten keine politische Gefahr mehr darstellen.

Es geht vielmehr darum, daß die Machthaber nicht die Blamage ertragen können, die die Wahrheit über die Verbrechen des Bolschewismus und die Legitimität der größten antibolschewistischen Bewegung Europas auslöst.

Sie müßten sich eben nunmehr beschämt bei der Rechten entschuldigen.

Und das liegt ihnen eben nicht so.

Felidae
29.09.2007, 18:59
andere haben dafür z.B. einen § 301 des türkischen Strafgesetzbuches, der die Beleidigung des Türkentums unter Strafe stellt

Die öffentliche Herabsetzung, genauergesagt.

Sterntaler
29.09.2007, 19:00
andere haben dafür z.B. einen § 301 des türkischen Strafgesetzbuches, der die Beleidigung des Türkentums unter Strafe stellt

eben, aber hier den Macker spielen wollen.

Volyn
29.09.2007, 19:02
Das Verfassungsgericht hat eindeutig geurteilt, dass § 130 verfassungsmäßig ist. Ich frage mich auch, warum es unter Meinungsfreiheit fallen sollte, zu Gewalt und Wilkür aufzurufen oder Menschen der Lüge zu bezichtigen.

Dann lies dir doch den § 130 mal durch.

Was verbietet er genau, und in welchem Falle explizit?

Es geht hier nicht um Gewaltaufrufe á la Islam, sondern um die Richtigstellung historischer Tatsachen, zu denen kurz vor Verschärfung des § 130 das entsprechende Beweismaterial aus Osteuropa aufgetaucht ist.

Darum ging es hier.

bernhard44
29.09.2007, 19:04
Die öffentliche Herabsetzung, genauergesagt.

stimmt, beleidigt sind sie eh immer.......:]

Volyn
29.09.2007, 19:05
Eigentlich geht es nur darum, daß die Positionm Ernst Noltes im Historikerstreit nunmehr als bewiesen angesehen werden muß.

Aber es ist durch die Neufassung des § 130 StGB verboten, diese Tatsache zu publizieren.

Magazine wie Cicero, die dies dennoch versuchen, bekommen immer wieder Probleme.

Felidae
29.09.2007, 19:06
Dann lies dir doch den § 130 mal durch.

Was verbietet er genau, und in welchem Falle explizit?

Es geht hier nicht um Gewaltaufrufe á la Islam, sondern um die Richtigstellung historischer Tatsachen, zu denen kurz vor Verschärfung des § 130 das entsprechende Beweismaterial aus Osteuropa aufgetaucht ist.

Darum ging es hier.

Du bewegst dich gerade selbst bedenklich nahe am besagten §. Er verbietet, Verbrechen des Völkermordes, die während der Naziherrschaft begangen wurden, zu leugnen, zu verharmlosen oder zu rechtfertigen und er verbietet, die Gewalt- und Willkürherrschaft der Nationalsozialisten selber in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise zu rechtfertigen oder zu verharmlosen. Die Gaskammern, die Massenvernichtung etc. sind historische Fakten. Ich sehe nicht, wo da die Meinungsfreiheit eingeschränkt ist.

Sterntaler
29.09.2007, 19:06
wenn ich da an den Völkermord an den Armeniern durch die Osmanen denke, den gab es lt. türkischer Lesart nicht und alle,die was anderen behaupten werden in der Türkei verfolgt.

Felidae
29.09.2007, 19:07
wenn ich da an den Völkermord an den Armeniern durch die Osmanen denke, den gab es lt. türkischer Lesart nicht und alle,die was anderen behaupten werden in der Türkei verfolgt.

Da ist mir § 130 weitaus lieber.

Sterntaler
29.09.2007, 19:09
der wäre in Ordnung, wenn dieser Umfassend und für alle gleich angewandt werden würde, wie Islamprediger etc. pp., das ist das Manko dabei, darüber hinaus zu schwammig formuliert und ein Gummiparagraph.

Volyn
29.09.2007, 19:10
Du bewegst dich gerade selbst bedenklich nahe am besagten §. Er verbietet, Verbrechen des Völkermordes, die während der Naziherrschaft begangen wurden, zu leugnen, zu verharmlosen oder zu rechtfertigen und er verbietet, die Gewalt- und Willkürherrschaft der Nationalsozialisten selber in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise zu rechtfertigen oder zu verharmlosen. Die Gaskammern, die Massenvernichtung etc. sind historische Fakten. Ich sehe nicht, wo da die Meinungsfreiheit eingeschränkt ist.

Sie ist dann eingeschränkt, wenn ich nicht mehr darauf hinweisen darf, daß der Erschießung von 5.000 Juden 1941 in Lutsk die Exhumierung von 3.000 Ukrainern vorausging.

Quelle: Bogdan Musial, Konterrevolutionäre Elemente sind zu erschießen.

Sie ist auch dann eingeschränkt, wenn ich nicht mehr darauf hinweisen kann, daß wir ganz selbstverständlich Nazis waren, da die Bolschewisten 5 Millionen der Landsleute meiner Großeltern ermordet hatten.

Warum soll ich nicht mehr die Wahrheit sagen dürfen?

Was soll ich denn sagen?

Soll ich jetzt lügen?

Halbwahrheiten sind bekanntlich auch Lügen.

Felidae
29.09.2007, 19:10
der wäre in Ordnung, wenn dieser Umfassend und für alle gleich angewandt werden würde, wie Islamprediger etc. pp.

Dann erkläre mir mal, wie jetzt genau ein Islamprediger seine Leute zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen das deutsche Volk aufrufen kann? Regieren diese Leute? Haben sie irgendwas zu sagen?

Sterntaler
29.09.2007, 19:11
zum Beispiel den Heiligen Krieg gegen die Ungläubigen aufzurufen. soll ich dir jetzt den Koran vorlesen? Ja sie regieren, ja sie haben was zu sagen.

Haben die anderen was zu sagen , regieren sie?

Volyn
29.09.2007, 19:12
Da ist mir § 130 weitaus lieber.

Und wie sieht es mit den Verbrechen der Bolschewisten aus?

Sie rechtfertigen nun mal - abgesehen von der Tatsache, daß im Endeffekt die Falschen getroffen wurden - die Verbrechen der Nazis, wenn auch nur nach dem Rechtsempfinden der damals dort lebenden Menschen.

Felidae
29.09.2007, 19:13
Sie ist dann eingeschränkt, wenn ich nicht mehr darauf hinweisen darf, daß der Erschießung von 5.000 Juden 1941 in Lutsk die Exhumierung von 3.000 Ukrainern vorausging.

Quelle: Bogdan Musial, Konterrevolutionäre Elemente sind zu erschießen.

Sie ist auch dann eingeschränkt, wenn ich nicht mehr darauf hinweisen kann, daß wir ganz selbstverständlich Nazis waren, da die Bolschewisten 5 Millionen der Landsleute meiner Großeltern ermordet hatten.

Warum soll ich nicht mehr die Wahrheit sagen dürfen?

Was soll ich denn sagen?

Soll ich jetzt lügen?

Halbwahrheiten sind bekanntlich auch Lügen.

Haben diese 5000 Juden irgendwas mit dem Tod der 3000 Ukrainer zu tun gehabt? Wenn nicht, warum auch so einen Zusammenhang herstellen?

Was hat nun Holodomor damit zu tun?

Sterntaler
29.09.2007, 19:14
der §130 sollte auf die Verbrechen der Kommunisten erweitert werden.

Felidae
29.09.2007, 19:14
zum Beispiel den Heiligen Krieg gegen die Ungläubigen aufzurufen. soll ich dir jetzt den Koran vorlesen? Ja sie regieren, ja sie haben was zu sagen.

Haben die anderen was zu sagen , regieren sie?

Zum Heiligen Krieg aufzurufen, hetzt doch das Volk nicht auf. Die Muslime regieren nicht über uns, von daher haben wir keine hoheitlichen Gewalt- und Willkürmaßnahmen von ihnen zu erwarten.

Volyn
29.09.2007, 19:14
Dann erkläre mir mal, wie jetzt genau ein Islamprediger seine Leute zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen das deutsche Volk aufrufen kann? Regieren diese Leute? Haben sie irgendwas zu sagen?



Sie brauchen ihren Schäflein nur den Koran in einer für sie verständlichen Sprache vorlesen.

Und zu sagen: Lest den Koran und handelt danach!



Es ist durchaus denkbar, daß sie an die Macht kommen.


Geh mal in eine beliebige Grundschule in einer deutschen Groß- oder Mittelstadt.



Dann siehst du, wie die Mehrheitsverhältnisse in diesem Land sich verändert haben.

Felidae
29.09.2007, 19:14
Und wie sieht es mit den Verbrechen der Bolschewisten aus?

Sie rechtfertigen nun mal - abgesehen von der Tatsache, daß im Endeffekt die Falschen getroffen wurden - die Verbrechen der Nazis, wenn auch nur nach dem Rechtsempfinden der damals dort lebenden Menschen.

Diese Erweiterung des § 130 habe ich schon immer gefordert.

Sterntaler
29.09.2007, 19:15
Unsinn, der RA regiert ebenfalls nicht, unsinniger Vergleich, den Muselführer agieren im Untergrund und sind für Europa derzeit weitaus gefährlicher.

dimu
29.09.2007, 19:16
Sie ist dann eingeschränkt, wenn ich nicht mehr darauf hinweisen darf, daß der Erschießung von 5.000 Juden 1941 in Lutsk die Exhumierung von 3.000 Ukrainern vorausging.

Quelle: Bogdan Musial, Konterrevolutionäre Elemente sind zu erschießen.

Sie ist auch dann eingeschränkt, wenn ich nicht mehr darauf hinweisen kann, daß wir ganz selbstverständlich Nazis waren, da die Bolschewisten 5 Millionen der Landsleute meiner Großeltern ermordet hatten.

Warum soll ich nicht mehr die Wahrheit sagen dürfen?

Was soll ich denn sagen?

Soll ich jetzt lügen?

Halbwahrheiten sind bekanntlich auch Lügen.
tja, und dahin sollen wir getrieben werden. lügen wieder besseren wissens,- und verrat am eigenem volk. das wird von den medien in D hervorragend publiziert.

eine schauderhafte und ekelhafte gesellschaft von halsabschneidern und geschichtsfälschern.
.

Volyn
29.09.2007, 19:16
Diese Erweiterung des § 130 habe ich schon immer gefordert.

Und nicht nur du, auch andere.

Beispielsweise die baltischen Staaten.

Bezüglich ähnlicher Richtliníen der EU.

Aber sie kommen nicht.

Warum nicht?

Tja.

Felidae
29.09.2007, 19:17
Und nicht nur du, auch andere.

Beispielsweise die baltischen Staaten.

Bezüglich ähnlicher Richtliníen der EU.

Aber sie kommen nicht.

Warum nicht?

Tja.

Frage mal bei der EU an, warum sie die Regelungen nicht erweitern.

dimu
29.09.2007, 19:18
der §130 sollte auf die Verbrechen der Kommunisten erweitert werden.
nicht nur das. auch auf die verbrechen der derzeitigen regierung/en in diesem lande.
.

Volyn
29.09.2007, 19:24
Frage mal bei der EU an, warum sie die Regelungen nicht erweitern.

Mittlerweile kann ich mir das sparen, denke ich.

Wenn Kommissarin Ferrero - Waldner der europäischen Presse mitgeteilt hat, daß die Pressefreiheit ein wertvolles Gut sei, mit dem man verantwortungsvoll umzugehen habe, und daher eine Selbstzensur vorzunehmen habe damit diese nicht abgeschafft wird, dann ist für mich eben alles klar.

Wir sind nicht mehr das Land und die Gesellschaft, in der wir von 20 Jahren lebten.

Mir fiel es schon auf, als die EU dem Abschlachten in Jugoslawien so tatenlos - sadistisch zusah.

Schon damals sah ich, daß die EU nicht gut ist. Genau so wie die Linken und die Friedenspartei.

Die Belagerung von Sarajevo, einer völlig zivilisierten europäischen Stadt, in der grade erst die Winterolympiade stattgefunden hatte, war diesen Leuten völlig in Ordnung.

Wichtig war nur, daß über den Nationalsozialismus weiterhin hergezogen wird.

Dabei war der 2. Weltkrieg doch schon seit 40 Jahren vorbei.

Volyn
29.09.2007, 19:27
Frage mal bei der EU an, warum sie die Regelungen nicht erweitern.

Schau mal, wen ich da fragen soll:


http://karlmartell732.blogspot.com/2007/09/benito-ferero-nein-nicht-mussolini.html


'Wir wollen einen Kern von Journalisten und Gestaltern der öffentlichen Meinung erküren, um welche man eine dauerhafte Ordnung mit Austausch von Auskünften und Veröffentlichungen mit Ausgangspunkt in der Nord-Süd-Verständigung entwickeln kannZeitungen, Rundfunk und Fernsehen werden von höherer Stelle gelenkt und verschweigen das Euromediterranien Projekt
‘Die Redefreiheit ist zentral für Europas Werte und Traditionen. Jedoch, ihre Aufrechterhaltung hängt von dem verantwortlichen Benehmen von Einzelpersonen ab. Weiterhin glauben wir nicht, dass die Medien von außen gelenkt werden sollen sondern vielmehr, dass Sie selbst Wege finden, um sich selbst zu zensieren. Was die Selbstzensur anbelangt, möchte ich Sie auch bitten das Bedürfnis der Überwachung innerhalb Ihrer eigenen professionellen Reihen zu bedenken.’
Benita Ferrero Waldner, EU-Kommissarin für Außenrelationen und die Europäische Nachbarschaftspolitik an ausgewählte Medienvertreter aus allen euromediterranischen Staaten am 22.05.2006)

EUROFREUND
30.09.2007, 11:09
Der §130 ist nicht verfassungswidrig. Wieso sollte er es auch sein. Auch Einschränkungen von GR sind unter Rücksichtnahme der Umstände verfassungsgemäß. Und dies trifft in diesem Fall zu.

Die Hetze, die jeden Freitag in türkischen Moscheen verbreitet
wird ist natürlich auch nicht verfassungswidrig.
So wie die ganzen Ehrenmorde, Genitalverstümmelungen, heiliger
Krieg und Terror gegen Deutsche.

Wie kann ein Türke das Wort Grundgesetz überhaupt in den Mund nehmen?
Für euch gilt doch eh nur das Wort eures Mörder- Propheten und eurer
Schweinemullahs.

Irmingsul
01.10.2007, 11:15
Die Entartungen des ZJD und seiner Knechte föllt in meinen Augen ebenso geahndet, wie das Abstreiten der Judenvernichtung. Wobei ersteres aktiv den Staat und seine Bürger schadet und letzteres niemanden mehr weh tut.