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Vollständige Version anzeigen : NPD beantragt Streichung des §130 im Landtag von MVP



Haloperidol
25.09.2007, 17:42
ANTRAG der Fraktion der NPD:
§ 130 StGB streichen - Rechtsstaat und Meinungsfreiheit wiederherstellen (http://www.landtag-mv.de/files/original/galerie_vom_29.09.2004_12.45.13/TO-24-25-Sitzung.pdf?&ctrl=fromSearch&search=130&)



Der Landtag möge beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Streichung des § 130 StGB (sogenannte „Volksverhetzung“) zu verwenden.
Udo Pastörs und Fraktion

Begründung:
Paragraph 130 StGB („Volksverhetzung“) ist verfassungsrechtlich äußerst bedenklich und steht - unbeschadet des rechtswirksamen Verbots von Parteien und Organisationen - insbesondere in Widerspruch zu Artikel 3 Abs. 1 GG („Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“) und Art. 5 Abs. 1 GG [„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (...)“].
Auch das vom Gesetzgeber insbesondere im Kontext der Novellierung des Paragraphen 130 StGB im Jahre 1994 geltend gemachte Interesse am „öffentlichen Frieden“ kann kein ausreichend fassbarer Rechtsgrund für eine rechtsstaatlich legitimierte Strafandrohung sein. Der in Teilen der Literatur als Rechtsgut aufgefasste „öffentliche Friede“ hat in seiner dort verwendeten Umschreibung als „Gefühl der Sicherheit“ keinen weiterführenden Inhalt und legitimiert eine strafrechtliche Verfolgung namentlich der im Tatbestand des § 130 Absatz 3 genannten Äußerungen („Billigen“, „Leugnen“, „Verharmlosen“) nach Auffassung der Fraktion der NPD in keiner Weise. Ebenso wenig vermag der Verweis auf den Würde- und Achtungsanspruch der Opfer des NS-Regimes ein vermeintlich besonderes öffentliches Interesse an der durch den in Rede stehenden § 130 StGB normierten Strafverfolgung zu fundieren. Die von der Fraktion der NPD geforderte komplette Streichung des Strafrechtsparagraphen 130 erscheint auch und gerade vor dem Hintergrund einer ausufernden und fundamentalen Prinzipien des Rechtsstaates entgegenstehenden Gesinnungsjustiz in der Bundesrepublik als dringend geboten; dies umso mehr, als die Aushöhlung rechtsstaatlicher Grundsätze im Wege der Tabuisierung und Inkriminierung von Meinungsäußerungen durch den Gesetzgeber - namentlich im Kontext der Verschärfung von 1994 - diesem durchaus bewusst ist. So kommentierte der frühere brandenburgische Innenminister Alwin Ziel (SPD) eine Interviewfrage des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“, ob eine weitere Verschärfung des Strafrechtsparagraphen 130 nicht auf ein „Gesinnungsstrafrecht gegen Rechts“ hinauslaufe, mit den Worten:
„Allerdings meine ich, daß wir seit 1990 eine neue Qualität der juristischen Diskussion berücksichtigen müssen. (...) Die Vereinigung ist nicht ohne Einfluß auf den ordre public geblieben. Von daher sind auch Eingriffe in Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die vor der Wende als kritisch galten, heute gerechtfertigt. Deutschland und sein Grundgesetz sind heute etwas anderes, als sie es vor der Vereinigung waren.“ Im Zuge dieser Entwicklung sind von „Eingriffen in die Meinungs- und ersammlungsfreiheit“ in der laufenden Rechtsprechung der Bundesrepublik heute nicht mehr nur konträre, vom offiziösen Meinungsbild (Stichwort: „Offenkundigkeit“) abweichende Äußerungen zu Fragen der Zeitgeschichte betroffen, sondern zunehmend auch Äußerungen zu essentiellen politischen Fragen unseres Gemeinwesens, etwa im Bereich der Ausländer- und Asylpolitik. Angesichts eines exzessiven und auf allen Ebenen der Meinungsbildung betriebenen „Kampfes gegen Rechts“ muss sich eine flankierende Strafgesetzgebung, von der bestimmte Meinungsäußerungen selektiv betroffen sind, besonders verheerend auswirken, weil dies zu einer Schwächung des Rechtsstaates führt.

Hier meldet die Fraktion der NPD dringenden Handlungsbedarf an. Sie erachtet es als für die Meinungsvielfalt im demokratischen Rechtsstaat konstitutiv, dass das Spektrum der im öffentlichen Raum geäußerten und diskutierten Meinungen gerade auch Äußerungen und Bekundungen umfasst, die als „umstritten“ gelten und von der durch Medien und Parteien vorgegebenen herrschenden Lesart abweichen. Im Extremfall muss ein demokratisches Gemeinwesen auch mit der öffentlichen Artikulation von Irrtümern leben können - die im Wege des pluralistischen Austauschs der Meinungen und Argumente ja coram publico zu widerlegen sind.

Die von der Fraktion der NPD vorgeschlagene Streichung des § 130 StGB könnte im Wege von Verhandlungen der Landesregierung mit den Landesregierungen anderer Bundesländer - mit dem Ziel einer Bundesratsinitiative an den Deutschen Bundestag - initiiert werden


Es ist kaum verwunderlich, dass die NPD für die Abschaffung des §130 eintritt, denn es werden immer wieder hochrangige Parteimitglieder deshalb vom Justizsystem zur Rechenschaft gezogen, zuletzt wurde Anklage gegen den Verteidiger von Zündel Jürgen Rieger wegen eben diesen Paragraphen erhoben. Schlussendlich will die NPD damit nichts anderes als einen Stolperstein für die eigenen Ziele aus dem Weg schaffen. Glücklicherweise werden die anderen Parteien nicht darauf eingehen. Leider liegt zu diesem Zeitpunkt noch nicht das Sitzungsprotokoll mit besagter NPD Anfrage vor.

ochmensch
25.09.2007, 17:49
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

Solche Denkverbote sollten tatsächlich überarbeitet werden. Ab wann verharmlost man denn etwas?

Ausonius
25.09.2007, 17:50
Aus Sicht der NPD sogar nachvollziehbar, nur kriegen sie wie immer den Gesetzgebungsprozess einfach nicht auf die Reihe: der Landtag Meck-Pomm hat da herzlich wenig zu entscheiden.

Haloperidol
25.09.2007, 17:51
Solche Denkverbote sollten tatsächlich überarbeitet werden. Ab wann verharmlost man denn etwas?

Das ist im Endeffekt ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz, die sonst gerne den anderen vorgeworfen wird, denn der NPD geht es bei weitem nicht darum die Meinungsvielfalt in Deutschland zu fördern sondern ihre Demagogen weiß zu waschen.


Aus Sicht der NPD sogar nachvollziehbar, nur kriegen sie wie immer den Gesetzgebungsprozess einfach nicht auf die Reihe: der Landtag Meck-Pomm hat da herzlich wenig zu entscheiden.

Aber sie wollen doch, dass sich die Landesregierung dafür auf Bundesebene einsetzt, und sind jetzt sicher ganz ganz traurig, dass das die Regierung so sehr interessiert wie ein Sack Reis, der in China umfällt.
Du hast natürlich recht. Der Antrag ist auf Landesebene vollkommen sinnlos. Scheinbar haben die (verbliebenen) NPD Mandatare nichts sinnvolles zu tun oder zur Oppositionspolitik beizutragen.

ochmensch
25.09.2007, 17:54
Das ist im Endeffekt ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz, die sonst gerne den anderen vorgeworfen wird, denn der NPD geht es bei weitem nicht darum die Meinungsvielfalt in Deutschland zu fördern sondern ihre Demagogen weiß zu waschen.

Vielleicht geht es ja auch um beides? Sicher würden sie es ausnutzen, wenn der 130er fallen würde. Trotzdem ist er so, wie er ist, schlecht.

Felidae
25.09.2007, 17:58
Reiner Profilierungsantrag, der lediglich der Verwaltung Arbeit macht. Der Landtag hat nämlich gar kein Recht, die Landesregierung zu irgendeiner Initiative im Bundesrat aufzufordern.

Roter Sturm
25.09.2007, 18:03
Vor Pastörs muss man aufpassen. Er wirkt zwar etwas komisch, aber allzu dumm ist er nicht und bei den Unverschämtheiten, die sich seine Gegner leisten, bietet sich ihm eine weitreichende Angriffsfläche, wodurch er sich und seine Partei in ein viel zu gutes Licht rücken kann.


Eigentlich sollte es Aufgabe der Linkspartei sein, diesen eindeutig menschenrechtswidrigen Paragraphen zu verurteilen und zu zeigen, daß man es mit der Meinungsfreiheit ernst meint, indem man sie auch für den politischen Gegner bzw. Feind einfordert.
Doch die Haltungen in der Linkspartei reichen von "Ich finds zwar nicht gut, aber solange es uns nicht trifft, ist es mir relativ egal" bis hin zu "Es trifft unsere Feinde, also stehe voll hinter jeder Zensurmaßnahme wie Strafverfolgung und beklage höchstens, daß die Strafen zu gering ausfallen"...

Mcp
25.09.2007, 18:12
Mittlerweile wird schon die Forderung nach der Abschaffung dieses unwürdigen Paragrafen, also das bloße Eintreten für mehr Meinungsfreiheit, als rechtsextrem stigmatisiert, selbst dann, wenn man die Auffassungen der Revisionisten nicht teilt. Die sukzessive Ausweitung von Denkverboten und offener Zensur nimmt mittlerweile immer absurdere Formen an. Es beginnt beim "Sarroti-Mohr" und endet bei der allgegenwärtigen Wort-Polizei, die bald die den gesamten deutschen Wortschatz unter Generalverdacht stellen wird, weil Deutsch schließlich auch die Nazis gesprochen haben. Ob nun Meisner, Hermann oder Sascha Jung, es geht dem linken Hexenjäger längst nicht mehr um Nazis oder NPD, sondern um einen Generalangriff auf die letzten bürgerlichen Überreste dieser Republik.

wtf
25.09.2007, 19:43
Die NPD hat mit dem §130 folgendes gemeinsam: Sie sind beide Scheiße.

Preuße
25.09.2007, 19:51
ANTRAG der Fraktion der NPD:
§ 130 StGB streichen - Rechtsstaat und Meinungsfreiheit wiederherstellen (http://www.landtag-mv.de/files/original/galerie_vom_29.09.2004_12.45.13/TO-24-25-Sitzung.pdf?&ctrl=fromSearch&search=130&)



Es ist kaum verwunderlich, dass die NPD für die Abschaffung des §130 eintritt, denn es werden immer wieder hochrangige Parteimitglieder deshalb vom Justizsystem zur Rechenschaft gezogen, zuletzt wurde Anklage gegen den Verteidiger von Zündel Jürgen Rieger wegen eben diesen Paragraphen erhoben. Schlussendlich will die NPD damit nichts anderes als einen Stolperstein für die eigenen Ziele aus dem Weg schaffen. Glücklicherweise werden die anderen Parteien nicht darauf eingehen. Leider liegt zu diesem Zeitpunkt noch nicht das Sitzungsprotokoll mit besagter NPD Anfrage vor.

Meiner Meinung nach, hat die NPD damit recht. Es ist doch ein armseliges Zeichen für eine Demokratie, wenn sie Parteien und politische Meinungen diffamieren bzw. verbieten muss, nur weil sie keine politischen Argumente gegen sie haben.

Gruß Preuße

Manfred_g
25.09.2007, 19:55
Die NPD hat mit dem §130 folgendes gemeinsam: Sie sind beide Scheiße.

In der Tat, weil demokratiehemmend!
Aber eines ist auch klar: die Polit-Schwachmaten die am Ruder sind, haben nicht das intellektuelle Format, aus der Auseinandersetzung mit den Rechtsradikalen unbeschädigt hervorzugehen. Deswegen wird uns dieses ruhmreiche Relikt deutscher "Vergangenheitsbewältigung" bis auf weiteres erhalten bleiben.

sporting
25.09.2007, 20:05
wird auch höchste zeit ... ich bin für meinungsfreiheit!

Brutus
25.09.2007, 20:08
In der Tat, weil demokratiehemmend!
Aber eines ist auch klar: die Polit-Schwachmaten die am Ruder sind, haben nicht das intellektuelle Format, aus der Auseinandersetzung mit den Rechtsradikalen unbeschädigt hervorzugehen. Deswegen wird uns dieses ruhmreiche Relikt deutscher "Vergangenheitsbewältigung" bis auf weiteres erhalten bleiben.

Gegenfrage: Wer hätte überhaupt solche Argumente im Kreuz, daß er aus der Auseinandersetzung mit dem Revisionismus - denn darum geht es ja wohl, und nicht um bekloppte Glatzen - unbeschädigt hervorgeht?

Sterntaler
25.09.2007, 20:14
hat sie meine Unterstützung, wer Menschenrechte von China fordert, sollte zunächst mal vor seiner eigenen Haustür kehren.

Sterntaler
25.09.2007, 20:18
auch der Schwulenparagraphen wurde gelöscht ,warum nicht auch dieser Gummiparagraph. Ein "Volk" kann gar nicht verhetzt werden, da es nie in seiner Gesamtheit verhetzt werden kann, entweder man hat die gleiche Auffasung, dann ist man nicht verhetzt, oder man teilt diese Meinung nicht, auch dann ist man nicht verhetzt.

Volksverhetzung klingt nach Volksgerichtshof und seinen Vorsitzenden Richter Freisler, oder der heiligen Inquisition des Mittelalters. Vor allem wird bei Moslems die Paragraph nicht angerwandt, also ist dieser Paragraph obsolet, ein Relikt aus dem kalten Krieg, der Sieger- und Besatzerjustiz.

Gärtner
25.09.2007, 20:20
Aus Sicht der NPD sogar nachvollziehbar, nur kriegen sie wie immer den Gesetzgebungsprozess einfach nicht auf die Reihe: der Landtag Meck-Pomm hat da herzlich wenig zu entscheiden.

Die Braunbatzen wollen ja eh "das Reich" (so O-Ton des braunen Oberhäuptlings U. Voigt), da kann man nicht verlangen, daß sie sich bei ihren begrenzten intellektuellen Ressourcen auch noch mit den Feinheiten der deutschen Geschichte und der daraus resultierenden föderalen Ordnung beschäftigen.

Gärtner
25.09.2007, 20:21
Die NPD hat mit dem §130 folgendes gemeinsam: Sie sind beide Scheiße.

Stimmt. Allein die Beendigung des Dauergequengels der Neonazis wäre die Abschaffung des § 130 StGB wert.

Sterntaler
25.09.2007, 20:23
wahrscheinlich läßt die politische Instabilität der brD die Abschaffung des § 130 nicht zu.

Kreuzbube
25.09.2007, 20:34
Aus Sicht der NPD sogar nachvollziehbar, nur kriegen sie wie immer den Gesetzgebungsprozess einfach nicht auf die Reihe: der Landtag Meck-Pomm hat da herzlich wenig zu entscheiden.

Irgendwo muß man ja mal anfangen - auch wenn es nicht im Bundestag ist...!:]

Gehirnnutzer
25.09.2007, 20:56
In der Tat, weil demokratiehemmend!
Aber eines ist auch klar: die Polit-Schwachmaten die am Ruder sind, haben nicht das intellektuelle Format, aus der Auseinandersetzung mit den Rechtsradikalen unbeschädigt hervorzugehen. Deswegen wird uns dieses ruhmreiche Relikt deutscher "Vergangenheitsbewältigung" bis auf weiteres erhalten bleiben.

Manfred_g eins finde ich komisch, wenn es um die den § 130 StGB geht, wird er von dir und vielen anderen hier immer nur auf die Absätze 3 und 4 reduziert. Es wird vergessen, das es auch die Absätze 1 und 2 gibt.


§ 130 Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder

2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewaltund Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.
(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

Sagen wir mal so, das man die Absätze 3 und 4 durchaus kritisch sehen kann, ist sicherlich zulässig.
Jedoch ergeben sich einige Fragen daraus, insbesondere wenn man sich die Geschichte diese beiden Absätze betrachtet. Wie jeder sicherlich weiß gibt es diese Absätze erst seit 1994, aber die HC-Leugnung wurde auch schon vorher verfolgt nämlich als Straftatbestand nach § 185 Beleidigung, § 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung und § 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener StGB (http://de.wikisource.org/wiki/Strafgesetzbuch_der_BRD/Besonderer_Teil)
. Mit der Einführung wurde eigentlich nur die Verfolgungsweise und das Strafmaß geändert.
Folgende Fragen ergeben:

- Wenn die Absätze 3 und 4 einen Verstoß der Meinungsfreiheit darstellen, aus der Sicht des BVerfG tun sie das ja nicht, wieso stellen die Paragraphen, die vor der Einführung angewandt wurden, keine dar. bzw. warum protestiert keiner auch gegen diese Paragraphen?

- Sollten diese Paragraphen nicht auch im Interesse der Meinungsfreiheit abgeschaft werden?

- Wenn ja, seit ihr bereit es hinzunehmen, wenn ihr aufgrund einer Verleumdung Arbeit, Haus und Hof verliert?


- Aus der Sicht eines HC-Überlebenden, dessen Angehörigen oder den Angehörigen der Opfer stellt die HC-Leugnung eben das dar, was in §§ 185 ff. StGB geschildert wird. Juristisch gesehen sind das alles sogenannte Ehrverletzungen, betreffen also die Würde des Menschen (Art. 1 GG).
Nun ich will hier nicht darüber diskutieren was mehr wiegt Würde des Menschen oder Meinungsfreiheit, sondern einfach auf folgendes:
- in wie weit das Meinungsfreiheit Schaden anrichten?
- Ist die Verfolgung gerechtfertigt, wenn es auf Antrag eines Geschädigten geschieht (ursprüngliche Verfolgungsweise)?


So und nun zu den Absätzen 1 und 2 des § 130.
Ihre Streichung würde uns eine Handhabe gegen Hassprediger nehmen und einer gewissen anderen Klientel gewisse Freiheiten lassen, die ich nicht haben möchte.

Meine persönliche Meinung ist, das nur die Absätze 3 und 4 problematisch sind, hier wäre die Streichund und die Rückkehr zu den Vorgehensweisen von vor 1994 sinnvoll.
Jedoch die Absätze 1 und 2 müssen erhalten bleiben, das sie eine wichtige Handhabe gegen gewisse Kräfte sind, die auch Personen mit einem mehr oder wenigen revisionistischen Weltbild ein Dorn im Auge sind, mit Ausnahme gewisser NPD-Anhänger.

Unbelehrbar
25.09.2007, 22:47
.
Eigentlich sollte es Aufgabe der Linkspartei ??? Aller!!!! sein, diesen eindeutig menschenrechtswidrigen Paragraphen zu verurteilen und zu zeigen, daß man es mit der Meinungsfreiheit ernst meint, indem man sie auch für den politischen Gegner bzw. Feind einfordert.
Doch die Haltungen in der Linkspartei reichen von "Ich finds zwar nicht gut, aber solange es uns nicht trifft, ist es mir relativ egal" bis hin zu "Es trifft unsere Feinde, also stehe voll hinter jeder Zensurmaßnahme wie Strafverfolgung und beklage höchstens, daß die Strafen zu gering ausfallen"...

Ansonsten Zustimmung :]

Brutus
25.09.2007, 23:10
Eigentlich sollte es Aufgabe der Linkspartei sein, diesen eindeutig menschenrechtswidrigen Paragraphen zu verurteilen und zu zeigen, daß man es mit der Meinungsfreiheit ernst meint, indem man sie auch für den politischen Gegner bzw. Feind einfordert.

Alle Hochachtung für Deinen Standpunkt, so was liest man selten!

Nehmen wir mal an, die etablierten Parteien, werden nicht so bescheuert sein, sich und ihre hehren demokratischen Prinzipien ohne zwingende Gründe zu diskreditieren.

Als nächstes müßten wir fragen, welches diese *zwingenden Gründe* sein können?

Meine Antwort wäre, sie können nicht anders! Wenn sie den 130er kippen, kippen sie zugleich das ganze politische System, und schaufeln sich und ihren Pfründen das eigene Grab.

Die Etablierten haben fertig, und zwar total, was man auch aus der erbärmlichen Anleitung zum Umgang mit Rechtsextremisten ablesen kann, wobei ich meine, die fürchten in Wahrheit nicht den Rechtsextremismus, sondern den Revisionismus, und zwar zurecht.

Wer nichts so sehr scheut wie den Dialog und seine Meinungsgegner strafrechtlich verfolgen läßt, ist am Ende; er steht mit einem Bein im Grab, genauso wie die DDR.

Wie lange es die BRD noch geben wird? Ich weiß es nicht, der Zusammenbruch kann schnell kommen, vielleicht wird es auch ein jahrzehntelanger Todeskampf?

Fällt mir gerade ein Vergleich ein, den ich schnell noch loswerden möchte:
Warum hat die DDR die Mauer gebaut? Doch nicht, weil sie grad lustig gewesen ist, oder aus Jux und Dollerei!

Ulbricht hatte keine andere Wahl, er mußte so handeln, weil ihm sonst die Leute davongelaufen wären.

So, und jetzt denken wir mal scharf nach, weshalb die BRD vielleicht mit dem 130er steht und fällt wie die DDR mit der Mauer!

Eddie Meduza
26.09.2007, 12:12
Ich finde das ist ein guter Antrag. Ich persönlich halte auch nicht wirklich was davon wenn man Meinungen zensiert oder Menschen gar für welche einsperrt. Wenn jeder das sagen ddarf was er möchte ist das doch nur demokratisch.

derNeue
26.09.2007, 12:30
Ich finde das ist ein guter Antrag. Ich persönlich halte auch nicht wirklich was davon wenn man Meinungen zensiert oder Menschen gar für welche einsperrt. Wenn jeder das sagen ddarf was er möchte ist das doch nur demokratisch.
Demokratisch ja, aber aus Gründen der Staatsräson nicht tolerierbar. So haben die Etablierten nur die Wahl zwischen Pest und Cholera:
-Den jetzigen Zustand beibehalten, und damit das Demokratiedefizit weiter öffentlich zur Schau stellen oder aber:
- den 130er abschaffen und damit eine Diskussion in Gang bringen, auf der mit aller Gewalt der Deckel drauf gehalten werden muß.

Nicht leicht für einen Staat, der auf Mythen aufgebaut ist.

Cash!
26.09.2007, 12:33
130.3 und 130.4 kann man wirklich abschaffen. Dann sieht man halt gleich wer sich zum Volltrottel macht und den Holocaust leugnet oder sonstigen Scheiß labert. 130.1 und 130.2 sollten aber bestehen bleiben......

Sterntaler
26.09.2007, 13:03
da müßte so mancher Iman eins auf den Hut bekommen, wer zum Dschihadd aufruft (ist straffrei) oder wer "Scheiß Deutscher" , oder "Schweinefresser" ruft, es ist mir noch kein Fall bekannt gewurden, das dies gleichberechtigt angewandt wird. Da scheint es noch gleichere zu geben, bei denen man Ausnahmen macht.

Hexe
26.09.2007, 13:55
da müßte so mancher Iman eins auf den Hut bekommen, wer zum Dschihadd aufruft (ist straffrei) oder wer "Scheiß Deutscher" , oder "Schweinefresser" ruft, es ist mir noch kein Fall bekannt gewurden, das dies gleichberechtigt angewandt wird. Da scheint es noch gleichere zu geben, bei denen man Ausnahmen macht.

Warum in die Ferne schweifen?

Wir erleben doch srändig übelste Volksverhetzung in Richtung Mitteldeutschland von Seiten ALLER etablierter Parteien und natürlich der Regierung.

Solange dagegen nicht entsprechend der Gesetze vorgegangen wird, ist es doch völlig egal, was in den Gesetzen steht oder nicht, sie sind irrelevant! X(

Haloperidol
26.09.2007, 14:15
Irgendwo muß man ja mal anfangen - auch wenn es nicht im Bundestag ist...!:]

Dieser Antrag ist auf dieser Ebene absolut sinnlos, weil Länder den §en so und so nicht ändern können, und meines Wissens nach auch nicht die Befugnisse haben so etwas auf Bundesebene zu initiieren.

Vielleicht fühlt sich die NPD aber einfach nur dazu gezwungen dies auf Länderebene zu tun, weil sie nie auf Bundesebene kommen wird.

Gehirnnutzer
26.09.2007, 15:53
Dieser Antrag ist auf dieser Ebene absolut sinnlos, weil Länder den §en so und so nicht ändern können, und meines Wissens nach auch nicht die Befugnisse haben so etwas auf Bundesebene zu initiieren.

Vielleicht fühlt sich die NPD aber einfach nur dazu gezwungen dies auf Länderebene zu tun, weil sie nie auf Bundesebene kommen wird.

So leid es mir tut, aber diesmal irrst du dich oder besser gesagt du verwechselst etwas Haloperidol.
Die Streichung eines Gesetzes ist genaugenommen auch ein Gesetzesentwurf. Im Gesetgebungsverfahren (http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebungsverfahren_%28Deutschland%29) des Bundes können unabhängig vom Bereich des Gesetzes, Gesetzesentwürfe von drei Stellen her eingebracht werden, durch die Bundesregierung, durch den Bundesrat und durch die Abgeordneten des Bundestages. Das gilt für jeden Gesetzesentwurf unabhängig von den Zustimmungsrechten.
Unterschiede gibt es nur bei den Zustimmungsrechten. Nich jedes Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Felidae
26.09.2007, 16:07
da müßte so mancher Iman eins auf den Hut bekommen, wer zum Dschihadd aufruft (ist straffrei) oder wer "Scheiß Deutscher" , oder "Schweinefresser" ruft, es ist mir noch kein Fall bekannt gewurden, das dies gleichberechtigt angewandt wird. Da scheint es noch gleichere zu geben, bei denen man Ausnahmen macht.

Der Rektor meiner früheren Schule hat schon so manchen Ausländer wegen "Scheiß Deutscher" rausgeworfen.

Sterntaler
26.09.2007, 16:09
Der Rektor meiner früheren Schule hat schon so manchen Ausländer wegen "Scheiß Deutscher" rausgeworfen.

und? jemand verurteilt wurden, entsprechend Absatz 1 oder 2? Nee? dachte ich es mir doch.

Felidae
26.09.2007, 16:11
und? jemand verurteilt wurden, entsprechend Absatz 1 oder 2?

Das entzieht sich meiner Kenntnis. Ich wollte nur einfach mal ein angenehmes Beispiel bringen, wie ein richtiger Umgang mit solchen rassistischen Ausländern aussieht.

Sterntaler
26.09.2007, 16:12
ja, ist löblich, aber hier geht es um die entsprechende Strafverfolgung und Verurteilung nach § 13o stgB-

Felidae
26.09.2007, 16:13
ja, ist löblich, aber hier geht es um die entsprechende Strafverfolgung und Verurteilung nach § 13o stgB-

Ich vermute mal, dass bei einem Ausländer, der gegen Deutsche hetzt, die Gefährdung des öffentlichen Friedens verneint wird.

Sterntaler
26.09.2007, 16:15
möglich, die Frage ist natürlich dann warum dies verneint wird. Gefährdung des Öffentlichen friedens ist schwammig, was sein könnte ist unrelevant, entscheidend was ist, morgen könnte auch ein Komet auf die Erde fallen, der möglicherweise, den öffentlichen Frieden stören könnte, dies ist dann reine Spekulation.

Gehirnnutzer
26.09.2007, 17:05
Interessanterweise ist die NPD nicht die erste Partei, die die Streichung des § 130 StGB in einem Länderparlament beantragt. Die DVU hat dies bereits 2006 in Brandenburg getan.
Sehr interessant sind da die offentsichtlichen Unterschiede zwischen der NPD und der DVU im Antrag, es scheint zwischen diesen beiden Parteien, die zusammenarbeiten durchaus unterschiedliche Ansichten zu geben.
Hier (http://209.85.129.104/search?q=cache:RtBFacnHNFsJ:www.parldok.brandenbur g.de/parladoku/w4/drs/ab_3300/3379.pdf+%C2%A7+130+StGB+Absatz+1&hl=de&ct=clnk&cd=15&gl=de&client=firefox-a) findet ihr den Antrag in voller Länge.

Bemerkenswert finde ich:

- im Gegensatz zur NPD fordert die DVU nur die Streichung der Absätze 3, 4 und 5.

- den Hinweis auf die §§ 185 ff., also indirekt auf die Verfolgungsweise vor 1994.

Wenn man sich die Unterschiede so ansieht, könnte man zu dem Schluß kommen, das die NPD, nicht nur die Problematik der HC-Leugnung für sie aus dem Weg zu räumen, sondern sich auch Hindernisse für eine andere Art der Aggitation aus dem weg zu räumen, damit sie Zustände erreichen kann um ihre Ziele auf undemokratische Weise zu erreichen.

Manfred_g
26.09.2007, 17:25
Manfred_g eins finde ich komisch, wenn es um die den § 130 StGB geht, wird er von dir und vielen anderen hier immer nur auf die Absätze 3 und 4 reduziert. Es wird vergessen, das es auch die Absätze 1 und 2 gibt.



Sagen wir mal so, das man die Absätze 3 und 4 durchaus kritisch sehen kann, ist sicherlich zulässig.
Jedoch ergeben sich einige Fragen daraus, insbesondere wenn man sich die Geschichte diese beiden Absätze betrachtet. Wie jeder sicherlich weiß gibt es diese Absätze erst seit 1994, aber die HC-Leugnung wurde auch schon vorher verfolgt nämlich als Straftatbestand nach § 185 Beleidigung, § 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung und § 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener StGB (http://de.wikisource.org/wiki/Strafgesetzbuch_der_BRD/Besonderer_Teil)
. Mit der Einführung wurde eigentlich nur die Verfolgungsweise und das Strafmaß geändert.
Folgende Fragen ergeben:

- Wenn die Absätze 3 und 4 einen Verstoß der Meinungsfreiheit darstellen, aus der Sicht des BVerfG tun sie das ja nicht, wieso stellen die Paragraphen, die vor der Einführung angewandt wurden, keine dar. bzw. warum protestiert keiner auch gegen diese Paragraphen?

- Sollten diese Paragraphen nicht auch im Interesse der Meinungsfreiheit abgeschaft werden?

- Wenn ja, seit ihr bereit es hinzunehmen, wenn ihr aufgrund einer Verleumdung Arbeit, Haus und Hof verliert?


- Aus der Sicht eines HC-Überlebenden, dessen Angehörigen oder den Angehörigen der Opfer stellt die HC-Leugnung eben das dar, was in §§ 185 ff. StGB geschildert wird. Juristisch gesehen sind das alles sogenannte Ehrverletzungen, betreffen also die Würde des Menschen (Art. 1 GG).
Nun ich will hier nicht darüber diskutieren was mehr wiegt Würde des Menschen oder Meinungsfreiheit, sondern einfach auf folgendes:
- in wie weit das Meinungsfreiheit Schaden anrichten?
- Ist die Verfolgung gerechtfertigt, wenn es auf Antrag eines Geschädigten geschieht (ursprüngliche Verfolgungsweise)?


So und nun zu den Absätzen 1 und 2 des § 130.
Ihre Streichung würde uns eine Handhabe gegen Hassprediger nehmen und einer gewissen anderen Klientel gewisse Freiheiten lassen, die ich nicht haben möchte.

Meine persönliche Meinung ist, das nur die Absätze 3 und 4 problematisch sind, hier wäre die Streichund und die Rückkehr zu den Vorgehensweisen von vor 1994 sinnvoll.
Jedoch die Absätze 1 und 2 müssen erhalten bleiben, das sie eine wichtige Handhabe gegen gewisse Kräfte sind, die auch Personen mit einem mehr oder wenigen revisionistischen Weltbild ein Dorn im Auge sind, mit Ausnahme gewisser NPD-Anhänger.

Die Absätze 1) und 2) sind mir schlichtweg zu schwammig und zu willkürlich. Sie fördern das, was sie vorgeben zu bekämpfen: nämlich staatliche und juristische
Willkür.

Ich sage es mal so: idiotische Gesetze sind ein Übel, das man teilweise kompensieren kann, solange die mit der Auslegung dieser Gesetze beauftragten, den Verstand aufweisen, den der Gesetzgeber missen ließ. Es sind also nicht die Gesetze alleine.
Aber wie sieht das in der Realität aus? Schützen uns diese Paragraphen vor Islamismus, vor terror oder linksextremen Demagogen? Ich sehe davon nichts. Stattdessen scheint es mir so, als handle es sich lediglich um Alibiparagraphen um die (eigentlich nicht real vorhandene) "Aufarbeitung" der Geschichte vorzutäuschen und insbesondere den Eindruck zu erwecken, als seien alle einschlägigen Probleme um Rassismus, Holocaust, Völkerhaß, 2.WK etc. ausschließlich Probleme des kleinen Mannes, die mit ein paar dümmlichen Gesetzen gedeckelt werden könnten.

Paragraphen gegen Beleidigung, übler Nachrede sind nicht minder schwammig aber sie wird es geben müssen und vermutlich immer geben. Aber sie sind ehrlicher, weil sie davon absehen, der Ehrverletzung oder Beleidigung eine politische Dimension zu geben, die dann einseitig - je nach momentanem Zeitgeist - gegen unliebsame Kräfte gerichtet werden kann.
(Was insbesondere praktisch ist, wenn man, wie zu beobachten ist, nicht die geistigen Ressourcen besitzt um sich mit diesen Kräften parlamentarisch auseinanderzusetzen. Leider ist es eben nicht praktisch, sondern auch höchst undemokratisch!)

Wie mir diese Paragraphen helfen könnten, mein Haus im Falle übler Nachrede zu retten, wüßte ich nicht.

Und was den Islamismus betrifft - dagegen gäbe es genügend andere Eingriffsmöglichkeiten auf ganz anderen, unterschiedlichen Ebenen:
- weniger dafür aber gebildetere Ausländer ins Land,
- faire aber klare Rahmenbedingungen für Ausländer hier, mit Konsequenzen bei Nichterfüllung,
- "Religionsfreiheit" nicht mißinterpretieren,
- Bekämpfung des Irrglaubens, man könnte 2.WK-Verbrechen durch politischen Interessenverrat am eigenen Volk 60 Jahre danach kompensieren
- klares Bekenntnis zu eigenen Werten und zur eigenen Kultur
und vieles andere, aber das gehört nicht hierher.

Gehirnnutzer
26.09.2007, 18:23
Die Absätze 1) und 2) sind mir schlichtweg zu schwammig und zu willkürlich. Sie fördern das, was sie vorgeben zu bekämpfen: nämlich staatliche und juristische
Willkür.

Ich sage es mal so: idiotische Gesetze sind ein Übel, das man teilweise kompensieren kann, solange die mit der Auslegung dieser Gesetze beauftragten, den Verstand aufweisen, den der Gesetzgeber missen ließ. Es sind also nicht die Gesetze alleine.
Aber wie sieht das in der Realität aus? Schützen uns diese Paragraphen vor Islamismus, vor terror oder linksextremen Demagogen? Ich sehe davon nichts. Stattdessen scheint es mir so, als handle es sich lediglich um Alibiparagraphen um die (eigentlich nicht real vorhandene) "Aufarbeitung" der Geschichte vorzutäuschen und insbesondere den Eindruck zu erwecken, als seien alle einschlägigen Probleme um Rassismus, Holocaust, Völkerhaß, 2.WK etc. ausschließlich Probleme des kleinen Mannes, die mit ein paar dümmlichen Gesetzen gedeckelt werden könnten.

Paragraphen gegen Beleidigung, übler Nachrede sind nicht minder schwammig aber sie wird es geben müssen und vermutlich immer geben. Aber sie sind ehrlicher, weil sie davon absehen, der Ehrverletzung oder Beleidigung eine politische Dimension zu geben, die dann einseitig - je nach momentanem Zeitgeist - gegen unliebsame Kräfte gerichtet werden kann.
(Was insbesondere praktisch ist, wenn man, wie zu beobachten ist, nicht die geistigen Ressourcen besitzt um sich mit diesen Kräften parlamentarisch auseinanderzusetzen. Leider ist es eben nicht praktisch, sondern auch höchst undemokratisch!)

Nun wäre die folgende Formulierung denn auch zu schwammig:



Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft,

wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind,

wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt,

wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,

wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verweigert,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Ich reiche die Quelle später nach, Manfred_g, denn solltest du diese Formulierung nicht kennen, würde durch die Angabe der Quelle deine Antwort vielleicht beeinflusst.




Wie mir diese Paragraphen helfen könnten, mein Haus im Falle übler Nachrede zu retten, wüßte ich nicht.


Schon mal davon gehört, das sich aus einer strafrechtlichen Verurteilung zivilrechtliche Schadenersatzansprüche ergeben können?

EinDachs
26.09.2007, 18:45
ANTRAG der Fraktion der NPD:
§ 130 StGB streichen - Rechtsstaat und Meinungsfreiheit wiederherstellen (http://www.landtag-mv.de/files/original/galerie_vom_29.09.2004_12.45.13/TO-24-25-Sitzung.pdf?&ctrl=fromSearch&search=130&)



Es ist kaum verwunderlich, dass die NPD für die Abschaffung des §130 eintritt, denn es werden immer wieder hochrangige Parteimitglieder deshalb vom Justizsystem zur Rechenschaft gezogen, zuletzt wurde Anklage gegen den Verteidiger von Zündel Jürgen Rieger wegen eben diesen Paragraphen erhoben. Schlussendlich will die NPD damit nichts anderes als einen Stolperstein für die eigenen Ziele aus dem Weg schaffen. Glücklicherweise werden die anderen Parteien nicht darauf eingehen. Leider liegt zu diesem Zeitpunkt noch nicht das Sitzungsprotokoll mit besagter NPD Anfrage vor.

Ist ja wohl kaum einer überrascht, dass die NPD sich für Neonazis einsetzt und dabei wiedemal Zuständigkeitsbereiche außer acht lässt.
Ist eine reine Profilierungsaktion für den ganz braunen Rand.

FISCHERLEO
26.09.2007, 19:21
Die NPD hat mit dem §130 folgendes gemeinsam: Sie sind beide Scheiße.


130er ist eine Einschränkung der Freiheitsrechte.

Die NPD ist eine zugelassene Partei.

Dein "Sch*************"

findest Du im Klo.

Ich dachte Du bist Moderator? und wolltest mich vor kurzem sperren, und dann lässt Du solche Sachen ab?

Ich dachte solche Moderatoren gibts nur im FF??

So kann man sich täuschen.

So jetzt schauen wir mal obs wie im FF, dass man gesperrt wird für die Kritik oder obs hier ein wenig liberaler zugeht.

EinDachs
26.09.2007, 19:33
130er ist eine Einschränkung der Freiheitsrechte.

Die NPD ist eine zugelassene Partei.


Auch eine zugelassene Partei kann Scheiße sein. Und bei der NPD kann man diese Ansicht schon vertreten.

Walter Hofer
26.09.2007, 19:44
Zitat von wtf
Die NPD hat mit dem §130 folgendes gemeinsam: Sie sind beide Scheiße.


130er ist eine Einschränkung der Freiheitsrechte.


Die NPD ist eine zugelassene Partei.
Dein "Sch*************"
findest Du im Klo.


das alte Problem der braunen Jungspunde:

nix verstehen :(




Ich dachte Du bist Moderator?

nicht denken, er ist es ..............



und wolltest mich vor kurzem sperren, und dann lässt Du solche Sachen ab?

Wieso, welche Sachen ?
Ich bin auch für die Abschaffung des § 130, wo ist dein Problem?



Ich dachte solche Moderatoren gibts nur im FF??
So kann man sich täuschen.


ja, die Mods hier sind viel brutaler und härter, nix für Softies und Warmduscher,
und es gibt hier keinen FF Bonus/Malus; jeder Asylant fängt bei Null an



So jetzt schauen wir mal obs wie im FF, dass man gesperrt wird für die Kritik oder obs hier ein wenig liberaler zugeht.

Es geht hier mit Sicherheit liberaler zu, allerdings ist τ 1/2 für NeoNazis hier deutlich geringer als im FF! :)

Kilgore
26.09.2007, 19:56
Dieser Paragraph muss bleiben und das wird er auch, weil die Ansichten von nationalsozialistischen Protestparteien sowieso niemanden interessieren.

Wer zum Rassenhass aufruft, soll auch wegen Volksverhetze bestraft werden dürfen.
Das ist absolut korrekt.

harlekina
26.09.2007, 20:01
130er ist eine Einschränkung der Freiheitsrechte.

Die NPD ist eine zugelassene Partei.

Dein "Sch*************"

findest Du im Klo.

Ich dachte Du bist Moderator? und wolltest mich vor kurzem sperren, und dann lässt Du solche Sachen ab?

Ich dachte solche Moderatoren gibts nur im FF??

So kann man sich täuschen.

So jetzt schauen wir mal obs wie im FF, dass man gesperrt wird für die Kritik oder obs hier ein wenig liberaler zugeht.

Leo, wo ist das Problem? wtf hat das als User geschrieben und nicht als Mod.

harlekina
26.09.2007, 20:01
Dieser Paragraph muss bleiben und das wird er auch, weil die Ansichten von nationalsozialistischen Protestparteien sowieso niemanden interessieren.

Wer zum Rassenhass aufruft, soll auch wegen Volksverhetze bestraft werden dürfen.
Das ist absolut korrekt.

Der 130 kollidiert mit dem GG.

Walter Hofer
26.09.2007, 20:03
Leo, wo ist das Problem? wtf hat das als User geschrieben und nicht als Mod.

Ein guter Hinweis, den Unterschied kennt er noch nicht!

Haloperidol
26.09.2007, 20:05
Es geht hier mit Sicherheit liberaler zu, allerdings ist τ 1/2 für NeoNazis hier deutlich geringer als im FF! :)

Was ist das FF?

Walter Hofer
26.09.2007, 20:06
Der 130 kollidiert mit dem GG.

aus meiner Sicht nicht, denn es gab

- erst das GG
- dann den §130

aber ich bin kein Verfassungsjurist

Walter Hofer
26.09.2007, 20:06
Was ist das FF?

Focus-Forum

Haloperidol
26.09.2007, 20:07
Dieser Paragraph muss bleiben und das wird er auch, weil die Ansichten von nationalsozialistischen Protestparteien sowieso niemanden interessieren.

Wer zum Rassenhass aufruft, soll auch wegen Volksverhetze bestraft werden dürfen.
Das ist absolut korrekt.

Meine vollste Zustimmung zu diesem Post. Darüber hinaus sollte man bedenken, wenn die letzteren Absätze des 130 fallen sollte, um wie viel leichter die rechtsradikalen Gruppierungen werben könnten, und imho ist es für Demokratie nicht unbedingt förderlich, wenn es an an den extremen Rändern große Gruppen gibt.

harlekina
26.09.2007, 20:08
aus meiner Sicht nicht, denn es gab

- erst das GG
- dann den §130

aber ich bin kein Verfassungsjurist

Entweder gibt es die Meinungsfreiheit laut GG oder es wird eingeschränkt durch den 130, dann trifft das GG nicht zu.
Weder Fisch noch Fleisch.

harlekina
26.09.2007, 20:09
Meine vollste Zustimmung zu diesem Post. Darüber hinaus sollte man bedenken, wenn die letzteren Absätze des 130 fallen sollte, um wie viel leichter die rechtsradikalen Gruppierungen werben könnten, und imho ist es für Demokratie nicht unbedingt förderlich, wenn es an an den extremen Rändern große Gruppen gibt.

Du überschätzt die rechtsradikalen Gruppierungen.

Felidae
26.09.2007, 20:12
aus meiner Sicht nicht, denn es gab

- erst das GG
- dann den §130

aber ich bin kein Verfassungsjurist

Nein, § 130 ist älter. Früher hieß er "Aufstachelung zum Klassenhass".

EinDachs
26.09.2007, 20:14
Du überschätzt die rechtsradikalen Gruppierungen.

Möglich, das er das tut.
Hoffen wir das.

Gärtner
26.09.2007, 20:17
Dieser Paragraph muss bleiben

Ich bin anderer Meinung, weil ich diese Regelung als einseitig und einer reifen, selbstbewußten Demokratie nicht würdig ansehe. Auch glaube ich nicht, daß die Klärung historischer Sachverhalte mit dem Strafgesetzbuch unterm Arm zu leisten ist. Wer an der Wahrheit interessiert ist, darf der Forschung keinen Maulkorb anlegen. Und das Strafgesetzbuch ist das denkbar schlechteste Argument im Rahmen einer Debatte zur Klärung strittiger historischer Zusammenhänge.

Der Hauptgrund, warum ich den § 130 StGB aus rechtsphilosophischen Erwägungen für einen Skandal halte.

Manfred_g
26.09.2007, 20:18
Meine vollste Zustimmung zu diesem Post. Darüber hinaus sollte man bedenken, wenn die letzteren Absätze des 130 fallen sollte, um wie viel leichter die rechtsradikalen Gruppierungen werben könnten, und imho ist es für Demokratie nicht unbedingt förderlich, wenn es an an den extremen Rändern große Gruppen gibt.

Das ist aber eher ein Problem der Gesinnung und nicht oberflächlicher, zum Mißbrauch einladender Gesetze. Des weiteren könnte man diesen Paragraphen in seiner Sinnhaftigkeit noch "retten" wenn man sie wenigstens konsequent und unabhängig von der politisch scheinheiligen Korrektheit einsetzen würde.
So wie es aber oft gebraucht wird, scheint es mir nichts anderes zu sein, als ein Alibi-Instrument dafür, linken und islamistischen Irrsinn gewähren zu lassen während man gegen rechts nicht selten mit irrationaler, oft geradezu lächerlicher Hysterie vorgeht.

harlekina
26.09.2007, 20:20
Sobald der 130 wegfallen würde, sähe die Kriminalstatistik komplett anders aus.

Gärtner
26.09.2007, 20:24
Sobald der 130 wegfallen würde, sähe die Kriminalstatistik komplett anders aus.

Nicht im Bereich politisch motivierter Gewaltkriminalität. Propagandadelikte sind wischiwaschi.

harlekina
26.09.2007, 20:25
Nicht im Bereich politisch motivierter Gewaltkriminalität. Propagandadelikte sind wischiwaschi.

Nein, aber zur Zeit fällt noch jedes (falsch) gepinselte Hakenkreuz in diese Rubrik.

Manfred_g
26.09.2007, 20:28
Ich bin anderer Meinung, weil ich diese Regelung als einseitig und einer reifen, selbstbewußten Demokratie nicht würdig ansehe...

"Reife" ist hier ein wesentlicher Begriff. Aus Angst davor, die erreichte Demokratie zu schädigen, zementiert man einen Status Quo und verhindert damit aber auch, diese Demokratie sich entwickeln und reifen zu lassen.

Kilgore
26.09.2007, 20:29
Wer an der Wahrheit interessiert ist, darf der Forschung keinen Maulkorb anlegen. Und das Strafgesetzbuch ist das denkbar schlechteste Argument im Rahmen einer Debatte zur Klärung strittiger historischer Zusammenhänge.

Der Hauptgrund, warum ich den § 130 StGB aus rechtsphilosophischen Erwägungen für einen Skandal halte.

Wenn es um den Völkermord an fünf Millionen Juden und sonstigen Ethnien geht, kann von Forschung und strittigen Zusammenhängen keine Rede sein.
Es handelt sich hierbei leider um einen Fakt und jeder Versuch, Revision oder Leugnung zu begehen, eine Kuschelei mit dem Nationalsozialismus.
Und wenn rechtsextremistische Parolengröhler dem ungebildeten Pöbel andrehen können, den Holocaust hätte es nicht gegeben oder zum Rassismus anstacheln können, dann ist das eine Gefahr für die liberale Demokratie, die Deutschland darstellt.
Mir ist dabei ziemlich egal, ob ein paar dümmliche Rechtsradikale hiermit bei der Äußerung ihrer unbegründeten und menschenverachtenden Ansicht gestört werden - dieser Virus verbreitet sich schnell genug. Das Wegfallen dieses berechtigten Artikels würde dies nur beschleunigen.

Gärtner
26.09.2007, 20:36
"Reife" ist hier ein wesentlicher Begriff. Aus Angst davor, die erreichte Demokratie zu schädigen, zementiert man einen Status Quo und verhindert damit aber auch, diese Demokratie sich entwickeln und reifen zu lassen.

Naja, wenn ich mir ansehe, welche Waschweiber zumeist in den Parlamenten und auf Ministersesseln sitzen, die für eine selbstbewußte Auseinandersetzung mit Extremisten, seien es Nazis, seien es Islamisten, überhaupt nicht das Zeug haben, kann ich schon verstehen, daß sich diese Häschen lieber hinter dem Paragraphen verstecken.

Traurig.

Gärtner
26.09.2007, 20:39
Wenn es um den Völkermord an fünf Millionen Juden und sonstigen Ethnien geht, kann von Forschung und strittigen Zusammenhängen keine Rede sein.
Es handelt sich hierbei leider um einen Fakt und jeder Versuch, Revision oder Leugnung zu begehen, eine Kuschelei mit dem Nationalsozialismus.
Und wenn rechtsextremistische Parolengröhler dem ungebildeten Pöbel andrehen können, den Holocaust hätte es nicht gegeben oder zum Rassismus anstacheln können, dann ist das eine Gefahr für die liberale Demokratie, die Deutschland darstellt.
Mir ist dabei ziemlich egal, ob ein paar dümmliche Rechtsradikale hiermit bei der Äußerung ihrer unbegründeten und menschenverachtenden Ansicht gestört werden - dieser Virus verbreitet sich schnell genug. Das Wegfallen dieses berechtigten Artikels würde dies nur beschleunigen.

Meine Zuversicht ist da wohl größer als die deine. Es gibt in jeder Demokratie einen Bodensatz von 10-15% Rechtsextremer, aber weder sind Frankreich, Englland oder Italien deswegen bisher untergegangen.

Überdies kann die Shoa als eines der am besten dokumentierten historischen Ereignisse bezeichnet werden. Warum also die braunen Gartenzwerge daran hindern, sich fortwährend lächerlich zu machen? Niemand schafft das so überzeugend und effizient wie die Braunbatzen selbst.

Dieses Forum liefert dafür den schlagenden Beweis jeden Tag aufs Neue. :]

Preuße
26.09.2007, 21:12
Wenn der Paragraph bleibt, müssen alle Parteien im Bundestag wegen Volksverhetzung verklagt werden, denn Populismus ist nichts anderes als Volksverhetzung!

Gruß Preuße

Kreuzbube
27.09.2007, 00:49
Dieser Antrag ist auf dieser Ebene absolut sinnlos, weil Länder den §en so und so nicht ändern können, und meines Wissens nach auch nicht die Befugnisse haben so etwas auf Bundesebene zu initiieren.


Ist ja richtig - es kommt aber darauf an, diese Geschichte (und damit meine ich generell alle Maulkorbgesetze-/Paragraphen) auf die öffentliche Tagesordnung zu bringen; genau das wird damit auch bezweckt! Die NPDler der Fraktion wissen selber, was geht und was nicht...!:]

Kreuzbube
27.09.2007, 00:55
Naja, wenn ich mir ansehe, welche Waschweiber zumeist in den Parlamenten und auf Ministersesseln sitzen, die für eine selbstbewußte Auseinandersetzung mit Extremisten, seien es Nazis, seien es Islamisten, überhaupt nicht das Zeug haben, kann ich schon verstehen, daß sich diese Häschen lieber hinter dem Paragraphen verstecken.
Traurig.

Du würdest es natürlich allen zeigen, Ritter der Kokosnuß...!:))

EinDachs
27.09.2007, 00:58
Wenn der Paragraph bleibt, müssen alle Parteien im Bundestag wegen Volksverhetzung verklagt werden, denn Populismus ist nichts anderes als Volksverhetzung!

Gruß Preuße

Eine sehr eigenwillige Definition von Volksverhetzung.
Eigentlich sind damit Aufrufe zur Gewalt gemeint. Populismus kommt da doch recht häufig ohne aus.

Gärtner
27.09.2007, 01:05
Du würdest es natürlich allen zeigen, Ritter der Kokosnuß...!

Sowas wie dich schaff ich ich noch im Tiefschlaf, ja.

Das ist ja im übrigen das Lustige an Euch Nationaldilettanten: niemand macht euch so erfolgreich & effizient lächerlich, wie Ihr das von selbst erledigt. Da will ich eigentlich gar nicht stören. :)

Kreuzbube
27.09.2007, 01:52
Sowas wie dich schaff ich ich noch im Tiefschlaf, ja.


Wohl wahr - mit dem "Doppel-Ich" solltest Du beginnen; mir reicht eines...!:))

Irmingsul
27.09.2007, 07:05
ANTRAG der Fraktion der NPD:
§ 130 StGB streichen - Rechtsstaat und Meinungsfreiheit wiederherstellen (http://www.landtag-mv.de/files/original/galerie_vom_29.09.2004_12.45.13/TO-24-25-Sitzung.pdf?&ctrl=fromSearch&search=130&)



Es ist kaum verwunderlich, dass die NPD für die Abschaffung des §130 eintritt, denn es werden immer wieder hochrangige Parteimitglieder deshalb vom Justizsystem zur Rechenschaft gezogen, zuletzt wurde Anklage gegen den Verteidiger von Zündel Jürgen Rieger wegen eben diesen Paragraphen erhoben. Schlussendlich will die NPD damit nichts anderes als einen Stolperstein für die eigenen Ziele aus dem Weg schaffen. Glücklicherweise werden die anderen Parteien nicht darauf eingehen. Leider liegt zu diesem Zeitpunkt noch nicht das Sitzungsprotokoll mit besagter NPD Anfrage vor.

Wurde auch langsam Zeit, daß sich jemand gegen diesen Geßlerhut, in Form des § 130, zur Wehr setzt. Dieser diskriminiert alle Deutschen. Hinweg mit ihm und schon ist einer offenen Diskussion über alle möglichen politischen Themen der Weg bereitet. Ich schrieb es ja immer wieder, die NPD glättet die Wogen für eine echte Demokratie.

Sterntaler
27.09.2007, 07:07
:rolleyes: Der Völkermord an den Juden ist eingeschlossen, die Leugnung des Völkermords durch die Türken an den Armeniern wird hingenommen, seltsam-:rolleyes:

Irmingsul
27.09.2007, 07:33
Vor Pastörs muss man aufpassen. Er wirkt zwar etwas komisch, aber allzu dumm ist er nicht und bei den Unverschämtheiten, die sich seine Gegner leisten, bietet sich ihm eine weitreichende Angriffsfläche, wodurch er sich und seine Partei in ein viel zu gutes Licht rücken kann.


Eigentlich sollte es Aufgabe der Linkspartei sein, diesen eindeutig menschenrechtswidrigen Paragraphen zu verurteilen und zu zeigen, daß man es mit der Meinungsfreiheit ernst meint, indem man sie auch für den politischen Gegner bzw. Feind einfordert.
Doch die Haltungen in der Linkspartei reichen von "Ich finds zwar nicht gut, aber solange es uns nicht trifft, ist es mir relativ egal" bis hin zu "Es trifft unsere Feinde, also stehe voll hinter jeder Zensurmaßnahme wie Strafverfolgung und beklage höchstens, daß die Strafen zu gering ausfallen"...

Welche Interesse hätte denn die SED an Meinungsfreiheit? Der § 130 StGB dient einzig und alleine dazu, nationale Parteien, Vereine und Bürger klein zu halten. Nehmen wir doch mal ein Beispiel, nehmen wir Marcel Wöll. Nationalist und in der NPD- Führung. Wöll wurde vom Friedberger Amtsgericht wegen Volksverhetzung zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. In einer Kreistagssitzung hatte er das Konzentrationslager Auschwitz als „Stätte des sogenannten nationalsozialistischen Terrors“ bezeichnet. Man muß sich schon sehr verrenken, um darin einen Akt der Volksverhätzung zu erkennen.
Auf der anderen Seite ziehen Linke durch Straßen und Gassen und propagieren, daß Deutschland verrecken solle, oder Arthur Harris, Dresden nochmals bombardieren möge, auch Plakate mit der Bekundung, sie, die Demonstranten, seien die willigen Vollstrecker von dem Juden Ilja Grigorjewitsch Ehrenburg, sind keine Seltenheit.
Also, auf der einen Seite Wöll, der lediglich in einer Kreistagssitzung die finanzielle Unterstützung von Klassenfahrten nach Auschwitz streichen lassen wollte, so etwas als Gehirnwäsche bezeichnete und auf der anderen Seite klare Opferverhönende Parolen der Demokraten - Wöll muß ins Gefängnis... eigenartig.

Sterntaler
27.09.2007, 07:33
Auch eine zugelassene Partei kann Scheiße sein. .

bei der SPD und Grünen, kann man dem auch zustimmen. :]

Roter Sturm
27.09.2007, 13:02
Welche Interesse hätte denn die SED an Meinungsfreiheit? Der § 130 StGB dient einzig und alleine dazu, nationale Parteien, Vereine und Bürger klein zu halten. Nehmen wir doch mal ein Beispiel, nehmen wir Marcel Wöll. Nationalist und in der NPD- Führung. Wöll wurde vom Friedberger Amtsgericht wegen Volksverhetzung zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. In einer Kreistagssitzung hatte er das Konzentrationslager Auschwitz als „Stätte des sogenannten nationalsozialistischen Terrors“ bezeichnet. Man muß sich schon sehr verrenken, um darin einen Akt der Volksverhätzung zu erkennen.
Auf der anderen Seite ziehen Linke durch Straßen und Gassen und propagieren, daß Deutschland verrecken solle, oder Arthur Harris, Dresden nochmals bombardieren möge, auch Plakate mit der Bekundung, sie, die Demonstranten, seien die willigen Vollstrecker von dem Juden Ilja Grigorjewitsch Ehrenburg, sind keine Seltenheit.

Das sind Antideutsche. Zeig mir einen von denen in der Linkspartei und ich führe ein paar Telefonate.
Plakate mit der Aufschrift "Bomber Harris Do It Again" gelten übrigens als Volksverhetzung und müssen von der Polizei beschlagnahmt werden. Die Strafe fällt allerdings ungleich weniger hart aus als bei eurer Klientel, da hast Du Recht. Das Urteil gegen Wöll ist ein Witz, der Richter war anscheinend befangen und hätte eigentlich ein Disziplinarverfahren verdient.

Ich bin ja dafür, den § 130 dementsprechend zu entschärfen und präzisieren, daß er nur noch den öffentlichen Aufruf zu Verbrechen ab einer bestimmten Schwere (Mord, Schwere Körperverletzung, Entführung, Vergewaltigung) unter Strafe stellt.

Die § 185 ff. gehören bis auf den Verleumdungsparagraphen ebenfalls abgeschafft. Klopperhorst wurde zu 900 Euro Strafe verknackt, weil er die Rechenfehler einer Sachbearbeiterin im öffentlichen Dienst in einem Brief an sie als "dummdreiste Dämlichkeit" bezeichnete. Das ist ebenfalls ein Hohn.

Stattdessen braucht es einen Paragraphen, der Psychoterror als psychische Körperverletzung einstuft und unter Strafe stellt.

Und als Freund harter Strafen bin ich auch für einen Paragraphen gegen mutwillige Fälschung wissenschaftlicher Ergebnisse. Und im Bereich Geschichte darf die extreme Einseitigkeit und Verzerrung, sofern sie genügend Aufmerksamkeit erreicht hat, um öffentlichen Fehlglauben zu verursachen, auch unter Strafe gestellt werden. Dann teilt sich der gute Zündel die Zelle mit Guido Knopp, Klopperhorst muss keine 3-stelligen Beträge für seine Ausdrucksweise zahlen und Marcel Wöll kommt zwar nicht vor Gericht, darf dafür aber öffentlich lächerlich gemacht werden.

FISCHERLEO
27.09.2007, 13:10
Ein guter Hinweis, den Unterschied kennt er noch nicht!

An den Güllebär::kotz: :kotz:

:shutup:

Auf Deine Belehrung kann man gerne verzichten.

an mein Frankenschatzerl::)

Na ja Harlekina trotzdem, aber lassen wirs gut sein, wir kennen uns ja schon loang genug

Walter Hofer
27.09.2007, 14:06
Entweder gibt es die Meinungsfreiheit laut GG oder es wird eingeschränkt durch den 130, dann trifft das GG nicht zu.
Weder Fisch noch Fleisch.

Du machst es dir zu einfach:

auch andere Grundrechte können per Gesetz und in besonderen Fällen eingeschränkt werden (Postgeheimnis, Versammlungsfreiheit, usw.) und dennoch bleibt das GG in seiner Grundsubstanz erhalten.

Felidae
27.09.2007, 14:10
Der § 130 wird mit dem Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) begründet.

harlekina
27.09.2007, 14:12
Du machst es dir zu einfach:

auch andere Grundrechte können per Gesetz und in besonderen Fällen eingeschränkt werden (Postgeheimnis, Versammlungsfreiheit, usw.) und dennoch bleibt das GG in seiner Grundsubstanz erhalten.

Nö, alles andere ist zu umständlich.
Das gemeine Volk könnte viele Entscheidungen wesentlich leichter nachvollziehen, wenn die Gesetzgebung transparenter wäre.

Kilgore
27.09.2007, 14:57
Ich schrieb es ja immer wieder, die NPD glättet die Wogen für eine echte Demokratie.

:)) :)) Drollig, drollig...

Holocaustleugnung und der Aufruf zum Rassenhass sind wirklich ungemein demokratiefördernd, du Schlafmütze.

Irmingsul
27.09.2007, 16:53
Das sind Antideutsche. Zeig mir einen von denen in der Linkspartei und ich führe ein paar Telefonate.
Plakate mit der Aufschrift "Bomber Harris Do It Again" gelten übrigens als Volksverhetzung und müssen von der Polizei beschlagnahmt werden. Die Strafe fällt allerdings ungleich weniger hart aus als bei eurer Klientel, da hast Du Recht. Das Urteil gegen Wöll ist ein Witz, der Richter war anscheinend befangen und hätte eigentlich ein Disziplinarverfahren verdient.

Ich bin ja dafür, den § 130 dementsprechend zu entschärfen und präzisieren, daß er nur noch den öffentlichen Aufruf zu Verbrechen ab einer bestimmten Schwere (Mord, Schwere Körperverletzung, Entführung, Vergewaltigung) unter Strafe stellt.

Die § 185 ff. gehören bis auf den Verleumdungsparagraphen ebenfalls abgeschafft. Klopperhorst wurde zu 900 Euro Strafe verknackt, weil er die Rechenfehler einer Sachbearbeiterin im öffentlichen Dienst in einem Brief an sie als "dummdreiste Dämlichkeit" bezeichnete. Das ist ebenfalls ein Hohn.

Stattdessen braucht es einen Paragraphen, der Psychoterror als psychische Körperverletzung einstuft und unter Strafe stellt.

Und als Freund harter Strafen bin ich auch für einen Paragraphen gegen mutwillige Fälschung wissenschaftlicher Ergebnisse. Und im Bereich Geschichte darf die extreme Einseitigkeit und Verzerrung, sofern sie genügend Aufmerksamkeit erreicht hat, um öffentlichen Fehlglauben zu verursachen, auch unter Strafe gestellt werden. Dann teilt sich der gute Zündel die Zelle mit Guido Knopp, Klopperhorst muss keine 3-stelligen Beträge für seine Ausdrucksweise zahlen und Marcel Wöll kommt zwar nicht vor Gericht, darf dafür aber öffentlich lächerlich gemacht werden.

Ja, das liest sich sehr vernünftig.

Brutus
27.09.2007, 17:28
Ich bin ja dafür, den § 130 dementsprechend zu entschärfen und präzisieren, daß er nur noch den öffentlichen Aufruf zu Verbrechen ab einer bestimmten Schwere (Mord, Schwere Körperverletzung, Entführung, Vergewaltigung) unter Strafe stellt.

Das ist ein ausgezeichneter Vorschlag!



Und als Freund harter Strafen bin ich auch für einen Paragraphen gegen mutwillige Fälschung wissenschaftlicher Ergebnisse. Und im Bereich Geschichte darf die extreme Einseitigkeit und Verzerrung, sofern sie genügend Aufmerksamkeit erreicht hat, um öffentlichen Fehlglauben zu verursachen, auch unter Strafe gestellt werden. Dann teilt sich der gute Zündel die Zelle mit Guido Knopp, Klopperhorst muss keine 3-stelligen Beträge für seine Ausdrucksweise zahlen und Marcel Wöll kommt zwar nicht vor Gericht, darf dafür aber öffentlich lächerlich gemacht werden.

Ich bin überhaupt kein Freund von Strafen, noch weniger von harten - es sei, es würde endlich mal die Machthaber treffen. In dem Fall bin ich sogar dafür, die drakonischsten Maßnahmen zu ergreifen, die vorstellbar sind, bis hin zur Endverwertung am Fleischerhaken in Plötzensee.

So weit es möglich ist, würde ich auf Prävention, Verhaltenskorrektur und Wiedergutmachung eines angerichteten Schadens setzen. Das Gefängnis hat noch selten einen Ganoven zum besseren Menschen gemacht, und sollte wirklich die Ultima Ratio sein. Daß es so, wie es im Moment läuft, auch nicht geht, ist mir klar, das Gesagte sollte bloß die wünschenswerte Grundlinie verdeutlichen.

Gar nichts halte ich von einem Paragraphen gegen mutwillige Verzerrung wissenschaftlicher oder nicht-wissenschaftlicher Ergebnisse. Viel besser als jede Strafmaßnahme würde eine offene Diskussion dazu beitragen, die Irrtümer zu korrigieren.

Mehr als ein Strafbefehl über, sagen wir, 1000 Eurotzer trifft es Dreckschleudern wie Guido Knopp, wenn sie öffentlich auseinandergenommen werden.

Anstelle von Guido Knopp darf jeder einen Watsch'nmann seiner Wahl nennen, wir werden dann schon sehen, welche Historiker sauber gearbeitet haben, und welche nicht.

Irmingsul
27.09.2007, 17:59
:)) :)) Drollig, drollig...

Holocaustleugnung und der Aufruf zum Rassenhass sind wirklich ungemein demokratiefördernd, du Schlafmütze.

An welcher Stelle hat jemals ein Mann aus Führungsposition der NPD den gemeinen Umgang mit den Juden geleugnet und wann haben sie Rassenhass propagiert.
Diese Fragen stelle ich jedes mal. wenn so eine dümmliche Behauptung kommt und noch nie wurde sie mir beantwortet.

Vielleicht schaffst Du es.

FISCHERLEO
27.09.2007, 18:09
An welcher Stelle hat jemals ein Mann aus Führungsposition der NPD den gemeinen Umgang mit den Juden geleugnet und wann haben sie Rassenhass propagiert.
Diese Fragen stelle ich jedes mal. wenn so eine dümmliche Behauptung kommt und noch nie wurde sie mir beantwortet.

Vielleicht schaffst Du es.


Wahrscheinlich kommen die jetzt mit Deckert.

Nein am besten ist es wenn man sich zum HC überhaupt nicht äussert, da schlägt das BRD Gesinnungsstrafrecht sofort zu.

Roter Sturm
27.09.2007, 19:33
So weit es möglich ist, würde ich auf Prävention, Verhaltenskorrektur und Wiedergutmachung eines angerichteten Schadens setzen. Das Gefängnis hat noch selten einen Ganoven zum besseren Menschen gemacht, und sollte wirklich die Ultima Ratio sein. Daß es so, wie es im Moment läuft, auch nicht geht, ist mir klar, das Gesagte sollte bloß die wünschenswerte Grundlinie verdeutlichen.
Das Strafsystem als ganzes gibt natürlich viele Gründe für berechtigte Zweifel an ihm, aber einen Vorteil hat die Gefängnisstrafe definitiv, sie dient der Abschreckung. Da werden die Historiker nie gekannte Motivationsschübe zur Sachlichkeit erfahren, wenn plötzlich die mehrjährige Gefängnisstrafe im Raum steht.


Gar nichts halte ich von einem Paragraphen gegen mutwillige Verzerrung wissenschaftlicher oder nicht-wissenschaftlicher Ergebnisse. Viel besser als jede Strafmaßnahme würde eine offene Diskussion dazu beitragen, die Irrtümer zu korrigieren.

Mehr als ein Strafbefehl über, sagen wir, 1000 Eurotzer trifft es Dreckschleudern wie Guido Knopp, wenn sie öffentlich auseinandergenommen werden.

Nun, die öffentliche Diskussion wird es ja gerade geben, nämlich durch die Gerichtsverhandlung. Ziel dieser Verhandlung ist es, zu klären, ob der Angeklagte den Sachverhalt tatsächlich durch Lügen oder extreme Verzerrungen zu fälschen versucht hat. Angeklagte wie Verteidigung müssen vor Gericht natürlich volle Immunität haben.
Das würde den Wahrheitsgehalt öffentlicher Geschichtswerke doch um ein wesentliches heben :cool:

erwin r analyst
27.09.2007, 19:47
Wenn ne Mehrheit dafür ist, dann wird er fallen, wenn nicht, dann bleibt er. Nur: Dies wird im Bundestag und nicht in Meck-Pomm geschehen.

klartext
27.09.2007, 20:45
Auch eine zugelassene Partei kann Scheiße sein. Und bei der NPD kann man diese Ansicht schon vertreten.
Die NPD ist Realscheisse. Das zeigt sich schon darin, dass sie sich ununterbrochen mit der Vergangenheit beschäftigt und an immer neuen Dolchstosslegenden strickt.
Sie würde das Nazizeit gerne besser verkaufen, da stört der Holo ergeblich. Nur darum geht es bei diesem Antrag, also mehr Freiheit für die eigenen Extemisten.

Parteilos
27.09.2007, 21:40
Die NPD ist Realscheisse. Das zeigt sich schon darin, dass sie sich ununterbrochen mit der Vergangenheit beschäftigt und an immer neuen Dolchstosslegenden strickt.
Sie würde das Nazizeit gerne besser verkaufen, da stört der Holo ergeblich. Nur darum geht es bei diesem Antrag, also mehr Freiheit für die eigenen Extemisten.

Unsere heutige Lage rührt ja aus der Geschichte her! Von daher ist das nur nachvollziehbar!

Irmingsul
28.09.2007, 07:37
Die NPD ist Realscheisse. Das zeigt sich schon darin, dass sie sich ununterbrochen mit der Vergangenheit beschäftigt und an immer neuen Dolchstosslegenden strickt.
Sie würde das Nazizeit gerne besser verkaufen, da stört der Holo ergeblich. Nur darum geht es bei diesem Antrag, also mehr Freiheit für die eigenen Extemisten.

Na, wollen wir doch mal sehen, wie unsere derzeitige Politik von ewig Gestrigen beeinflußt wird....


...Es ist eine geschichtliche Verpflichtung deutscher Politik, unverbrüchlich für das Existenzrecht Israels einzutreten...
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/aktuell/2006/07/30/merkel-bams-interview/merkel-bams-interview.html


Wenn wir es ernst meinen mit unserer Verantwortung gegenüber Israel, wenn wir nicht wollen, dass Israel zerstört wird und damit Hitler nachträglich gewinnt, dann müssen wir darauf achten, dass unsere Steuergelder nicht den Terror finanzieren.
http://www.segne-israel.de/pressespiegel/03/0206eufinanzwelt.htm


Deutschland steht aufgrund seiner Geschichte in besonderer Verantwortung für Israel. Wir bekräftigen das Existenzrecht Israels undhttp://koalitionsvertrag.spd.de/servlet/PB/menu/-1/index.html


Wenn deutsche Politiker, wie etwa Außenminister Joschka Fischer im Streit um Jürgen Möllemann, erklären, man dürfe „gerade als Deutscher“, „aus historischer Verantwortung“ über Israel bestimmte Dinge nicht sagen
http://www.zeit.de/2003/47/hohmann_47?page=all

Irmingsul
28.09.2007, 07:40
Unsere heutige Lage rührt ja aus der Geschichte her! Von daher ist das nur nachvollziehbar!

Darum ist es wichtig, daß die NPD an Einfluß in den Landtagen und hoffentlich auch bald im Bundestag, an Einfluß gewinnt. Sollte das kommen, ist bald mit der "ewigen geschichtlichen Verantwortung" schluß. Hoffentlich....

EinDachs
28.09.2007, 13:42
Die NPD ist Realscheisse. Das zeigt sich schon darin, dass sie sich ununterbrochen mit der Vergangenheit beschäftigt und an immer neuen Dolchstosslegenden strickt.
Sie würde das Nazizeit gerne besser verkaufen, da stört der Holo ergeblich. Nur darum geht es bei diesem Antrag, also mehr Freiheit für die eigenen Extemisten.

Ja, das ist mir klar.
Und eigentlich ist es mir auch recht, wenn die NPD zu ihren braunen, neonazistischen Freunden hält. Da sieht man wenigstens, wofür sie stehen: Volksverhetzer und Holocaustleugner.

Irmingsul
28.09.2007, 22:59
Ja, das ist mir klar.
Und eigentlich ist es mir auch recht, wenn die NPD zu ihren braunen, neonazistischen Freunden hält. Da sieht man wenigstens, wofür sie stehen: Volksverhetzer und Holocaustleugner.

Welches Volk haben sie denn Verhetzt? Und welchen Holocaust haben sie geleugnet? Vor allem wer genau hat es getan?

Weiter_Himmel
28.09.2007, 23:04
In der Tat, weil demokratiehemmend!
Aber eines ist auch klar: die Polit-Schwachmaten die am Ruder sind, haben nicht das intellektuelle Format, aus der Auseinandersetzung mit den Rechtsradikalen unbeschädigt hervorzugehen. Deswegen wird uns dieses ruhmreiche Relikt deutscher "Vergangenheitsbewältigung" bis auf weiteres erhalten bleiben.

Da wiederspreche ich dir ... . Generell gibt es bei den §130 insofern Probleme das ich manchmal das Gefühl habe das er für Moslems nicht gilt .... .
Andererseits finde ich es im Prinzip gut das Hetze gegen ein Volk oder eine religion unter Strafe gestellt wird nur sollte nie mit zweierlei Maß gemessen werden .... .

Parteilos
29.09.2007, 06:21
Zitat von Manfred_g
In der Tat, weil demokratiehemmend!
Aber eines ist auch klar: die Polit-Schwachmaten die am Ruder sind, haben nicht das intellektuelle Format, aus der Auseinandersetzung mit den Rechtsradikalen unbeschädigt hervorzugehen.


Absolut richtig, daher gibt es diese Verbote! Wolfgang Scheffler legte sich im Jahre `79 großmäulig mit Robert Faurisson an. Er holte sich eine blutige Nase und nun will kein führender "Experten" sich mehr aus eine Diskusion einlassen.

Wer keine Argumente hat.......

EinDachs
29.09.2007, 18:10
Welches Volk haben sie denn Verhetzt? Und welchen Holocaust haben sie geleugnet? Vor allem wer genau hat es getan?

Dann überleg mal anders rum: Wer profitiert davon, wenn man den Paragraph 130 streicht? Antwort: Volksverhetzer und Holocaustleugner.
Wenn man sich also für die Streichung des Paragraphen 130 einsetzt, für welche Menschen setzt man sich dann ein? Die Antwort ist ganz leicht.

Parteilos
29.09.2007, 18:55
Dann überleg mal anders rum: Wer profitiert davon, wenn man den Paragraph 130 streicht? Antwort: Volksverhetzer und Holocaustleugner.
Wenn man sich also für die Streichung des Paragraphen 130 einsetzt, für welche Menschen setzt man sich dann ein? Die Antwort ist ganz leicht.



Also ich bin der Meinung das LEUGNER nicht richtig ist! Niemand kann die Verfolgung ernsthaft bestreiten. Auch die Internierung wird niemand anzweifeln.

Aber jegliche Nachforschungen zu verbieten, scheint doch etwas komisch!

Felidae
29.09.2007, 18:56
Also ich bin der Meinung das LEUGNER nicht richtig ist! Niemand kann die Verfolgung ernsthaft bestreiten. Auch die Internierung wird niemand anzweifeln.

Aber jegliche Nachforschungen zu verbieten, scheint doch etwas komisch!

Diese Nachforschungen wurden bereits vor 60 Jahren getätigt.

Parteilos
29.09.2007, 19:03
Diese Nachforschungen wurden bereits vor 60 Jahren getätigt.

Von......? (Bitte antworte nicht)

EinDachs
29.09.2007, 19:34
Also ich bin der Meinung das LEUGNER nicht richtig ist! Niemand kann die Verfolgung ernsthaft bestreiten. Auch die Internierung wird niemand anzweifeln.

Aber jegliche Nachforschungen zu verbieten, scheint doch etwas komisch!

"...wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost."

Das ist besagter Punkt. Der verbietet nur Billigung, Verharmlosung oder Leugnung. Das da nicht jegliche Nachforschung drunter fällt, versteht sich von selbst.
Und es gibt Leugner, sogar in zunehmender Zahl wie mir scheint.

Parteilos
29.09.2007, 20:24
"...wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost."

Das ist besagter Punkt. Der verbietet nur Billigung, Verharmlosung oder Leugnung. Das da nicht jegliche Nachforschung drunter fällt, versteht sich von selbst.
Und es gibt Leugner, sogar in zunehmender Zahl wie mir scheint.

Komisch ne? Alle riskieren ihren Ruf/Karriere nur um eine Lüge zu verbreiten! Dumme Leute sind das!

Mal ne Frage; Ist das "gutfinden" auch verboten?

Felidae
30.09.2007, 09:21
Komisch ne? Alle riskieren ihren Ruf/Karriere nur um eine Lüge zu verbreiten! Dumme Leute sind das!

Mal ne Frage; Ist das "gutfinden" auch verboten?

"Gut finden" fällt unter Billigung.

Parteilos
30.09.2007, 10:45
"Gut finden" fällt unter Billigung.

Pfff jetzt darf ich noch nicht mal mehr was gut finden!:hihi:

Ausonius
30.09.2007, 11:09
Komisch ne? Alle riskieren ihren Ruf/Karriere nur um eine Lüge zu verbreiten! Dumme Leute sind das!

In der Tat. Auf sie trifft das Einstein-Wort von der Unendlichkeit menschlicher Dummheit zu.

EinDachs
30.09.2007, 19:29
Pfff jetzt darf ich noch nicht mal mehr was gut finden!:hihi:

Einen der abscheulichsten Völkermorde gut zu finden, gehört auch bestraft.

Parteilos
30.09.2007, 20:02
Einen der abscheulichsten Völkermorde gut zu finden, gehört auch bestraft.

Richtig, aber die Überfremdung hier, wird ja allgemein akzeptiert!

Irmingsul
30.09.2007, 20:05
Dann überleg mal anders rum: Wer profitiert davon, wenn man den Paragraph 130 streicht? Antwort: Volksverhetzer und Holocaustleugner.
Wenn man sich also für die Streichung des Paragraphen 130 einsetzt, für welche Menschen setzt man sich dann ein? Die Antwort ist ganz leicht.

In erster Linie gewinnt die Demokratie! Das ist aber nicht die Frage. Es ist Fackt, daß dieser Paragraph ausschließlich bei Revisionisten angewendet wird. Diese streiten die Judenverfolgung mit ihren auswüchsen garnicht ab. Also sind sie auch keine Leugner.

derNeue
30.09.2007, 21:02
Dann überleg mal anders rum: Wer profitiert davon, wenn man den Paragraph 130 streicht? Antwort: Volksverhetzer und Holocaustleugner.
.
Im Gegenteil! Ds würde die Sache der Hololeugner entscheidend schwächen, ihr sogar den Todesstoß versetzen!
Denn die Argumente dieser Leugner (falls sie überhaupt welche haben) würden plötzlich überall veröffentlicht, in jeder Zeitung, an jeder Ecke im Netz usw. Überall würde darüber frei diskutiert. Wer setzt sich durch? Natürlich der, der die besseren Argumente hat!
Die meisten Leute wissen doch gar nicht genau, wie diese Leugner argumentieren. Sie haben irgendwie schonmal etwas gehört, sind aber im Großen und Ganzen daraf angewiesen, zu glauben, was andere ihnen erzählen, also daß die Leugner eben lügen und von der traditinellen Geschichtsschreibung schon längst widerlegt sind.
Genau dieser Zustand der Ungewissheit und Inormationssperre nährt aber den Zweifel!
Die Abschaffung des 130er würde bedeuten, daß sie endlich, vor aller Augen, widerlegt werden, daß keine Restzweifel mehr übrig bleiben. Denn zur Widerlegung gehört natürlich auch, daß man denjenigen, der widerlegt wird, erst einmal sprechen läßt!
Wenn aber das nicht der Fall ist,bleiben Restzweifel. Derjenige, der mir Verboten arbeitet, setzt sich damit dem Verdacht aus, eben keine schlagkräftigen Argumente zu haben.
Und das ist ja, wie wir alle wissen, nicht der Fall, oder?:)

Parteilos
30.09.2007, 21:41
Im Gegenteil! Ds würde die Sache der Hololeugner entscheidend schwächen, ihr sogar den Todesstoß versetzen!
Denn die Argumente dieser Leugner (falls sie überhaupt welche haben) würden plötzlich überall veröffentlicht, in jeder Zeitung, an jeder Ecke im Netz usw. Überall würde darüber frei diskutiert. Wer setzt sich durch? Natürlich der, der die besseren Argumente hat!
Die meisten Leute wissen doch gar nicht genau, wie diese Leugner argumentieren. Sie haben irgendwie schonmal etwas gehört, sind aber im Großen und Ganzen daraf angewiesen, zu glauben, was andere ihnen erzählen, also daß die Leugner eben lügen und von der traditinellen Geschichtsschreibung schon längst widerlegt sind.
Genau dieser Zustand der Ungewissheit und Inormationssperre nährt aber den Zweifel!
Die Abschaffung des 130er würde bedeuten, daß sie endlich, vor aller Augen, widerlegt werden, daß keine Restzweifel mehr übrig bleiben. Denn zur Widerlegung gehört natürlich auch, daß man denjenigen, der widerlegt wird, erst einmal sprechen läßt!
Wenn aber das nicht der Fall ist,bleiben Restzweifel. Derjenige, der mir Verboten arbeitet, setzt sich damit dem Verdacht aus, eben keine schlagkräftigen Argumente zu haben.
Und das ist ja, wie wir alle wissen, nicht der Fall, oder?:)

Wir werden sehen. Bzw wir weren nicht sehen weil der Antrag abgeleht wird!

Irmingsul
01.10.2007, 11:12
Natürlich wird er abgelehnt. Unbequeme Parteien, Vereine und Bürger müssen doch weiterhin eingeschüchtert oder weggesperrt werden können.

EinDachs
01.10.2007, 18:48
Im Gegenteil! Ds würde die Sache der Hololeugner entscheidend schwächen, ihr sogar den Todesstoß versetzen!
Denn die Argumente dieser Leugner (falls sie überhaupt welche haben) würden plötzlich überall veröffentlicht, in jeder Zeitung, an jeder Ecke im Netz usw. Überall würde darüber frei diskutiert. Wer setzt sich durch? Natürlich der, der die besseren Argumente hat!
Die meisten Leute wissen doch gar nicht genau, wie diese Leugner argumentieren. Sie haben irgendwie schonmal etwas gehört, sind aber im Großen und Ganzen daraf angewiesen, zu glauben, was andere ihnen erzählen, also daß die Leugner eben lügen und von der traditinellen Geschichtsschreibung schon längst widerlegt sind.
Genau dieser Zustand der Ungewissheit und Inormationssperre nährt aber den Zweifel!
Die Abschaffung des 130er würde bedeuten, daß sie endlich, vor aller Augen, widerlegt werden, daß keine Restzweifel mehr übrig bleiben. Denn zur Widerlegung gehört natürlich auch, daß man denjenigen, der widerlegt wird, erst einmal sprechen läßt!
Wenn aber das nicht der Fall ist,bleiben Restzweifel. Derjenige, der mir Verboten arbeitet, setzt sich damit dem Verdacht aus, eben keine schlagkräftigen Argumente zu haben.
Und das ist ja, wie wir alle wissen, nicht der Fall, oder?:)

Ich versteh, was du meinst.
Im Endeffekt ist es ja wirklich so, dass man eine Verschwörungstheorie verbietet, was diese natürlich entsprechend stärkt.
Nur, auch durch das erlauben von Holocaustleugnung, wird sie nicht einfachverschwinden. Im Gegenteil, die Anhänger, der rechte Rand der Bevölkerung wird ihre Lügen nur umso wüster herumschleudern. Denen geht es ja nicht um eine wahre Diskussion, deren Ziel ist ja die Reinwaschung des Nationalsozialismus.
Widerlegungen gibts für jeden Versuch der Holocaustleugnung, die sind auch keiner Informationssperre unterworfen.

EinDachs
01.10.2007, 18:51
In erster Linie gewinnt die Demokratie! Das ist aber nicht die Frage. Es ist Fackt, daß dieser Paragraph ausschließlich bei Revisionisten angewendet wird. Diese streiten die Judenverfolgung mit ihren auswüchsen garnicht ab. Also sind sie auch keine Leugner.

Der Paragraph spricht auch von "Verbrechen des Nationalsozialismus", nicht nur von Judenverfolgung. Wäre ja auch den Millionen anderen Opfern gegenüber unfair.
Und was das mit Demokratie zu tun hat, wenn man Hitler entlasten will, ist mir nicht ganz eingängig, da solltest du zu einer umfangreicheren Argumentation ausholen.

Irmingsul
02.10.2007, 07:18
Wer sich dafür interessiert, was tatsächlich gesagt wurde kann sich auf dieser Seite - http://npd-fraktion-sachsen.de/ - zwei Filme ansehen.

Weiter so NPD, wenn das publik wird, können wir bald mit 20% rechnen.

Irmingsul
02.10.2007, 07:22
Echt super, da werden Fallbeispiele genannt, wofür der § 130 benutzt wird. Für Kritik an Islamisierung und Ausländergewalt hat dieser Paragraph auch schon hergehalten.

berty
02.10.2007, 09:50
Wer sich dafür interessiert, was tatsächlich gesagt wurde kann sich auf dieser Seite - http://npd-fraktion-sachsen.de/ - zwei Filme ansehen.

Weiter so NPD, wenn das publik wird, können wir bald mit 20% rechnen.

Schöner Link. Da steht oben drauf „NPD-Fraktion im sächsischen Landtag“ und was ist drin? 7 Überschriften, davon 1 Thema, das die Arbeitsverweigerung der eigenen Fraktion zum Inhalt hat und 4 bundespolitische Themen. Offenbar ist in Sachsen alles bestens bestellt und die NPD ist vollkommen überflüssigerweise in den dortigen Landtag gewählt worden.

Irmingsul
02.10.2007, 11:14
Schöner Link. Da steht oben drauf „NPD-Fraktion im sächsischen Landtag“ und was ist drin? 7 Überschriften, davon 1 Thema, das die Arbeitsverweigerung der eigenen Fraktion zum Inhalt hat und 4 bundespolitische Themen. Offenbar ist in Sachsen alles bestens bestellt und die NPD ist vollkommen überflüssigerweise in den dortigen Landtag gewählt worden.

So ein Blödsinn, wenn Du den Beitrag gelesen hättest, wüsstest Du worum es geht.

Ja, es gibt auch Themen in der Sachsen- NPD die Bundespolitik sind. Heißt es deshalb, daß sie nicht Thematisiert werden dürfen? Die Sachsen- NPD spricht auch Themen an die Zwar nicht viel mit der Landespolitik zu tun haben. Doch wird hier auch Öffentlichkeitsarbeit geleistet mit bundespolitischen Themen, um - so denke ich mal - die Partei nicht bloß für Landtagswahlen wählbar zu machen, sondern auch bundesweit. Das ist vorbildlich

Hast Du Dir die Filme angesehen?

Das Ende
02.10.2007, 11:47
Jetzt habe ich einfach mal ne blöde Idee.

Warum lässt man über sowas nicht das Volk abstimmen? Dann würde es sich doch von selbst ergeben.

Wie meint ihr wäre das Ergebnis?

Irmingsul
02.10.2007, 11:48
Das Ergebnis wäre ganz klar, es würden sich sofort 95% aller Politiker gegen eine Volksabstimmung aussprechen und sie wäre vom Tisch.

EinDachs
02.10.2007, 14:41
So ein Blödsinn, wenn Du den Beitrag gelesen hättest, wüsstest Du worum es geht.

Ja, es gibt auch Themen in der Sachsen- NPD die Bundespolitik sind. Heißt es deshalb, daß sie nicht Thematisiert werden dürfen? Die Sachsen- NPD spricht auch Themen an die Zwar nicht viel mit der Landespolitik zu tun haben. Doch wird hier auch Öffentlichkeitsarbeit geleistet mit bundespolitischen Themen, um - so denke ich mal - die Partei nicht bloß für Landtagswahlen wählbar zu machen, sondern auch bundesweit. Das ist vorbildlich


Nein, es ist nicht vorbildlich.
Wenn man Bundespolitik machen will, soll man sich auf Bundesebene wählen lassen. Als Landesvertreter ist es verschwendete Zeit, sich den Mund fusslig zu reden über Gesetzesvorschläge, die außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches liegen.
Thematisieren kann man Themen auch, ohne dass man ein gesetzgebendes Organ mit unsinnigen Anfragen überschüttet.

Kreuzbube
02.10.2007, 15:14
Jetzt habe ich einfach mal ne blöde Idee.
Warum lässt man über sowas nicht das Volk abstimmen? Dann würde es sich doch von selbst ergeben.
Wie meint ihr wäre das Ergebnis?

Das Volk läßt man nur abstimmen, wenn das Ergebnis vorher bekannt ist und den eigenen Zielen entspricht - deshalb gibt es in der BRD auch keine...!:]

Irmingsul
03.10.2007, 09:50
Nein, es ist nicht vorbildlich.
Wenn man Bundespolitik machen will, soll man sich auf Bundesebene wählen lassen. Als Landesvertreter ist es verschwendete Zeit, sich den Mund fusslig zu reden über Gesetzesvorschläge, die außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches liegen.
Thematisieren kann man Themen auch, ohne dass man ein gesetzgebendes Organ mit unsinnigen Anfragen überschüttet.

Das geschieht eben durch den Landtag in Sachsen. Ich finde es nicht dumm, ihn als Sprachrohr für die ganze Nation zu benutzen. Darum ist es eben doch vorbildlich.

berty
03.10.2007, 10:37
Das geschieht eben durch den Landtag in Sachsen. Ich finde es nicht dumm, ihn als Sprachrohr für die ganze Nation zu benutzen. Darum ist es eben doch vorbildlich.

Das ist lächerlich. Eine kleine Fraktion eines Bundeslandes am Rande der Republik als Sprachrohr für die ganze Nation zu bewerten. Über 90 % der Sachsen hätten allen Grund sich nunmehr beleidigt zu fühlen und zumindest ein Teil vom Rest als mißbraucht.

Außerdem bekommen diese Abgeordnete ihre Diäten vom sächsischen Steuerzahler. Und die haben alles Recht der Welt, für das Geld auch Leistung zu erwarten. Andernfalls empfehle ich die Übernahme der Diäten durch die Bundes-NPD.

EinDachs
04.10.2007, 15:47
Das geschieht eben durch den Landtag in Sachsen. Ich finde es nicht dumm, ihn als Sprachrohr für die ganze Nation zu benutzen. Darum ist es eben doch vorbildlich.

Das ist er eben nicht.
Natürlich kann ich auch den Gemeinderat von Hinteruntertupfingen als Sprachrohr für die gesamte UNO-Vollversammlung benutzen, aber das ist ganz einfach nicht seine Aufgabe und auch nicht zweckmäßig.
Was geschieht ist, dass man ein Gesetzgebungsorgan für seine eigene Parteipropaganda missbraucht.

Liegnitz
04.10.2007, 16:22
Wie ich es von der NPD gewohnt bin.
Eben nur hervorragende Vorschläge für unser Volk nicht gegen es wie es die jetztigen Etablierten immer wieder beschließen.

EinDachs
04.10.2007, 16:30
Wie ich es von der NPD gewohnt bin.
Eben nur hervorragende Vorschläge für unser Volk nicht gegen es wie es die jetztigen Etablierten immer wieder beschließen.

Aja.
Also im falschen Forum einen kaum durchdachten Vorschlag reinbringen der nur einer Extremistengruppe nützt, ist bei dir hervorragende Arbeit für das Volk (oder die 3-4% des Volkes die durch den 130er eingeschränkt werdn)

Liegnitz
04.10.2007, 16:46
Aja.
Also im falschen Forum einen kaum durchdachten Vorschlag reinbringen der nur einer Extremistengruppe nützt, ist bei dir hervorragende Arbeit für das Volk (oder die 3-4% des Volkes die durch den 130er eingeschränkt werdn)

Das ganze Programm der NPD ist nur zum Nutze des deutschen Volkes und nicht für Extremtisten.

Gegen das deutsche Volk hingegen die Gesetze der Volksverräter , also etablierten Parteien die alles für Ausländer , gegen die Deutschen beschließen und kristische Meinungen und Wahrheiten bestrafen.

Das nur 3-4 % rechts wählen hat was mit Einschüchterung seitens der politischen Korrektheit mit Hetze seitens Medien und Politiker gegen alles Rechte und dieser als Naziverteufelung zu tun.
Das haben die meisten Angst als Nazi verschrien zu werden und ihre Existenz oder Karriere zu verlieren.
So sind die Tatsachen mein Freundchen.
Und streite dies nicht ab, sonderd spute dich. Unwürdiger Umerzogener.
Deine gelernten Idiologien die du in der Schule gelernt hast, vergiß sie!!!!!!!!!!!

EinDachs
04.10.2007, 16:48
Das ganze Programm der NPD ist nur zum Nutze des deutschen Volkes und nicht für Extremtisten.


Offensichtlich sieht das deutsche Volk das anders, sonst würden etwas mehr als 1,6% ihnen die Stimme geben.

Ausonius
04.10.2007, 16:52
Das nur 3-4 % rechts wählen hat was mit Einschüchterung seitens der politischen Korrektheit mit Hetze seitens Medien und Politiker gegen alles Recht und dieser als Naziverteufelung zu tun.
Das haben die meisten Angst als Nazi verschrien zu werden und ihre Existenz oder Karriere zu verlieren.

Schon mal was vom geheimen Wahlrecht gehört? Die NPD wird gewiss nicht deshalb so wenig gewählt, weil die Wähler Angst haben, "als Nazi verschrien zu werden" (dieser Vorwurf wäre ja nicht mal falsch, aber in der Wahlkabine schaut einem niemand über die Schulter). Die NPD wird nicht gewählt, weil sie vor allem eine miserable Politik und Öffentlichkeitsarbeit macht - eben zutiefst "nationaldilettantisch".

Hexenhammer
04.10.2007, 16:55
Was ist daran so schlimm, dass die NPD den "heiligen" Paragraphen in Frage stellt? Ist es nicht viel schlimmer, dass die "etablierten" Parteien es nicht tun und sogar jede Diskussion darüber unterbinden wollen?

Liegnitz
04.10.2007, 16:56
Schon mal was vom geheimen Wahlrecht gehört? Die NPD wird gewiss nicht deshalb so wenig gewählt, weil die Wähler Angst haben, "als Nazi verschrien zu werden" (dieser Vorwurf wäre ja nicht mal falsch, aber in der Wahlkabine schaut einem niemand über die Schulter). Die NPD wird nicht gewählt, weil sie vor allem eine miserable Politik und Öffentlichkeitsarbeit macht - eben zutiefst "nationaldilettantisch".
Die Offentlichskeitsarbeit ist z.b. in Sachsen besser als die der anderen , nur wird darüber über diese gelungenen öffentlichen Veranstaltungen und Initiativern für s eigene Volk in keiner großen oder nicht mal in der Lokalen berichet. Und somit unern Tisch gekehrt.
Im Parlament freilich werfen alle andern Partein als gemeinsame Kumpane ,wenns gegen Rechts geht nur Knüppel zwischen sie Beine , so das der Erfolg für die NPD Arbeit erfolglos bleiben muß, da sie dort nie Mehrheiten bekommen.X(

Liegnitz
04.10.2007, 16:57
Was ist daran so schlimm, dass die NPD den "heiligen" Paragraphen in Frage stellt? Ist es nicht viel schlimmer, dass die "etablierten" Parteien es nicht tun und sogar jede Diskussion darüber unterbinden wollen?

Richtig, Hexenhammer. Das ist der Punkt.:]

EinDachs
04.10.2007, 18:59
Was ist daran so schlimm, dass die NPD den "heiligen" Paragraphen in Frage stellt? Ist es nicht viel schlimmer, dass die "etablierten" Parteien es nicht tun und sogar jede Diskussion darüber unterbinden wollen?

Der Paragraph ist nicht heilig, aber er schützt anständige Bürger vor Hetze und unterbindet Nazipropaganda.
Außerdem ist Mecklenburgvorpommern nicht dafür zuständig, den abzuschaffen.

Hexenhammer
04.10.2007, 19:21
Der Paragraph ist nicht heilig, aber er schützt anständige Bürger vor Hetze und unterbindet Nazipropaganda.
Außerdem ist Mecklenburgvorpommern nicht dafür zuständig, den abzuschaffen.

Dann stell ihn mal öffentlich in Frage, dann wirst Du schon sehen, wie heilig der ist.

Außerdem schützt er nur die Bürger 1.Klasse und unterbindet bestenfalls nur deutsche "Nazipropaganda".

Liegnitz
04.10.2007, 20:17
Ich hatte einen Traum:

Jeder deutsche Bürger könnte wieder frei seine Meinung äußern , ohne Angst auf Strafverfolgung und Ausgrenzung.
Lang lang ist s her.

Kreuzbube
04.10.2007, 20:20
Ich hatte einen Traum:
Jeder deutsche Bürger könnte wieder frei seine Meinung äußern , ohne Angst auf Strafverfolgung und Ausgrenzung.
Lang lang ist s her.

Ich denke, dieser Beitrag passt eher in Beverly`s "Sci-Fi" - Welt...!:] :))

Walter Hofer
04.10.2007, 20:55
Heute undenkbar öffentlich in einer Kneipe , gegen Juden zu wettern.

Warum willst du gegen Juden wettern?

Selbstverständlich kannst du die Siedlungspolitik Israels massiv verurteilen,
ohne Folgen für dich.

dimart
04.10.2007, 20:59
Das ist im Endeffekt ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz, die sonst gerne den anderen vorgeworfen wird, denn der NPD geht es bei weitem nicht darum die Meinungsvielfalt in Deutschland zu fördern sondern ihre Demagogen weiß zu waschen.



Aber sie wollen doch, dass sich die Landesregierung dafür auf Bundesebene einsetzt, und sind jetzt sicher ganz ganz traurig, dass das die Regierung so sehr interessiert wie ein Sack Reis, der in China umfällt.
Du hast natürlich recht. Der Antrag ist auf Landesebene vollkommen sinnlos. Scheinbar haben die (verbliebenen) NPD Mandatare nichts sinnvolles zu tun oder zur Oppositionspolitik beizutragen.

Denke, die deutsche Demokratie hat aus Weimar gelernt.

Hexenhammer
04.10.2007, 21:27
Warum willst du gegen Juden wettern?

Selbstverständlich kannst du die Siedlungspolitik Israels massiv verurteilen,
ohne Folgen für dich.

Ich will nicht gegen Juden wettern. Gegen Israel vielleicht. Aber darum geht es nicht. Es würde vollkommen reichen, wenn ich es dürfte, wenn mir danach wäre.

Meinungsfreiheit eben, ohne besondere Einschränkungen.

Gehirnnutzer
04.10.2007, 21:52
Meinungsfreiheit eben, ohne besondere Einschränkungen.

Es gibt keine absolute Meinungsfreiheit, selbst in den USA, dem Land das sicherlich die liberalste Gesetzgebung hat, gibt es Einschränkungen. Zwar sind dort Dinge wie Beleidigung und Verleumdung größtenteils nur von zivilrechtlicher Bedeutung, aber das bedeutet theoretisch auch eine Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Jede Freiheit hat ihre Grenzen, das ist schon durch das soziale Zusammenleben bedingt.

Walter Hofer
04.10.2007, 22:46
Meinungsfreiheit eben, ohne besondere Einschränkungen.

ja, allein, zu Hause auf deinen Grundstück, auf dem dich niemand hört, immer !

Irmingsul
05.10.2007, 19:12
Es gibt keine absolute Meinungsfreiheit, selbst in den USA, dem Land das sicherlich die liberalste Gesetzgebung hat, gibt es Einschränkungen. Zwar sind dort Dinge wie Beleidigung und Verleumdung größtenteils nur von zivilrechtlicher Bedeutung, aber das bedeutet theoretisch auch eine Einschränkung der Meinungsfreiheit.
Jede Freiheit hat ihre Grenzen, das ist schon durch das soziale Zusammenleben bedingt.

Hier geht es um persönliche Beleidigungen, daß ist normal. Wenn ein Bösewicht in den USA der Judenvernichtung die Existenz abspricht, geht er straffrei aus.

EinDachs
05.10.2007, 19:22
Dann stell ihn mal öffentlich in Frage, dann wirst Du schon sehen, wie heilig der ist.


Stell mal den 176§ in Frage und schau wie heilig der ist.
Wenn die Leute nicht auf bewährte Gesetze zum Schutz der Bürger verzichten wollen, liegt das nicht an der Heiligkeit von dem jeweiligen Paragraphen, sondern das er schon Sinn macht.


Außerdem schützt er nur die Bürger 1.Klasse und unterbindet bestenfalls nur deutsche "Nazipropaganda".

Der schützt alle.
Er wird nur (noch) nicht rigoros genug durchgesetzt.

Hexenhammer
05.10.2007, 19:47
Stell mal den 176§ in Frage und schau wie heilig der ist.
Wenn die Leute nicht auf bewährte Gesetze zum Schutz der Bürger verzichten wollen, liegt das nicht an der Heiligkeit von dem jeweiligen Paragraphen, sondern das er schon Sinn macht.



Der schützt alle.
Er wird nur (noch) nicht rigoros genug durchgesetzt.

Schon klar: Ein Paragraph, sie alle zu finden, sie alle zu knechten, ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden.... (Sorry, Mr. Tolkien!)

Eine Meinung zu äußern (Unabhängig davon, wie diese zu werten ist. Und dieses zu unterbinden, ist der Zweck von § 130) auf die gleiche Stufe mit einer Kindesmißhandlung zu stellen, finde ich schon mehr als merkwürdig.

Gehirnnutzer
06.10.2007, 00:21
Hier geht es um persönliche Beleidigungen, daß ist normal. Wenn ein Bösewicht in den USA der Judenvernichtung die Existenz abspricht, geht er straffrei aus.

Irmingsul, es gibt die Aussagen von tausenden Überlebenden des Holocaust, die zum Teil unter Eid gemacht wurden.
Deine von dir so geliebten HC-Leugner zeichnen sich dadurch aus, das sie für einen kleinen Aspekt des HC angebliche Beweise für deren Falschheit haben bzw. Zweifel an der Echtheit. Aufgrund dieses kleinen Aspektes stellen sie die Behauptung auf das es den HC nie gegeben hat. Damit werde alle Überlebenden des HC der Lüge bezichtet und ihnen die Straftat des Meineides vorgeworfen, ohne das die so von dir hochverehrten HC-Leugner für jede einzelne Aussage Beweise vorlegen zu können, die jede einzelne Aussage für sich widerlegen.
Wie schon gesagt ist das ist Verleumdung, Beleidigung etc, nach diesen Straftatbeständen wurde die HC-Leugnung vor 1994 verfolgt und sie sind auch Basis für die Absätze 3 und 4 des § 130 StGB.
Warum wagen sich die "ehrenwerten" Herren denn nicht an die einzelnen Aussagen, Irmingsul?
Ganz einfach, weil man Dokumente, die im Bezug auf eine bloße Menschenmasse ohne konkretes Gesicht stehen, auf der Basis "Papier ist geduldig" schnell in Zweifel ziehen kann und auch bequem Anhänger dafür findet. Jedoch ist es viel schwieriger an der Aussage einer konkreten Person, die durch Dokumente und die Aussagen anderer Personen gedeckt ist, Zweifel zu erwecken oder sie in der ein oder anderen Weise zu widerlegen.
Hinzukommt noch der Umstand, das wenn sie ihre Behauptungen in Bezug auf eine konkrete Person aufstellen, sie Gefahr laufen auch in Ländern, die eine andere Auffassung der Meinungsfreiheit haben, eben den Schutz dieser Freiheit zu verlieren und das kann unangenehmere Folgen als die jetzigen hier haben.
Fakt ist, das die Mehrheit der HC-Leugnungen hier im Lande meist mit Geldstrafe geahndet werden und nur wenige, die ein gewissen Punkt überschreiten oder penetrante Wiederholungstäter sind erhalten eine Freiheitsstrafe.
Die Geldstrafen sind zwar unangenehm, aber sie ruinieren keinen, auch Freiheitsstrafen, die auf Bewährung ausgesetzt sind, haben nicht alzu extreme Auswirkungen, kann man also alles in Kauf nehmen, um einen Mythos am Leben zu erhalten. Wird jedoch die Behauptung in Bezug auf ein konkrete Person aufgestellt, so laufen die "ehrenwerten" Herren Gefahr in so meinungsfreiheitsliebenden Ländern wie den USA plötzlich mit Millionenklagen konfrontiert zu werden und die bedeuten ohne tatsächlichen Beweis den Ruin.

Irmingsul
06.10.2007, 12:39
Irmingsul, es gibt die Aussagen von tausenden Überlebenden des Holocaust, die zum Teil unter Eid gemacht wurden.
Deine von dir so geliebten HC-Leugner zeichnen sich dadurch aus, das sie für einen kleinen Aspekt des HC angebliche Beweise für deren Falschheit haben bzw. Zweifel an der Echtheit. Aufgrund dieses kleinen Aspektes stellen sie die Behauptung auf das es den HC nie gegeben hat. Damit werde alle Überlebenden des HC der Lüge bezichtet und ihnen die Straftat des Meineides vorgeworfen, ohne das die so von dir hochverehrten HC-Leugner für jede einzelne Aussage Beweise vorlegen zu können, die jede einzelne Aussage für sich widerlegen.
Wie schon gesagt ist das ist Verleumdung, Beleidigung etc, nach diesen Straftatbeständen wurde die HC-Leugnung vor 1994 verfolgt und sie sind auch Basis für die Absätze 3 und 4 des § 130 StGB.
Warum wagen sich die "ehrenwerten" Herren denn nicht an die einzelnen Aussagen, Irmingsul?
Ganz einfach, weil man Dokumente, die im Bezug auf eine bloße Menschenmasse ohne konkretes Gesicht stehen, auf der Basis "Papier ist geduldig" schnell in Zweifel ziehen kann und auch bequem Anhänger dafür findet. Jedoch ist es viel schwieriger an der Aussage einer konkreten Person, die durch Dokumente und die Aussagen anderer Personen gedeckt ist, Zweifel zu erwecken oder sie in der ein oder anderen Weise zu widerlegen.
Hinzukommt noch der Umstand, das wenn sie ihre Behauptungen in Bezug auf eine konkrete Person aufstellen, sie Gefahr laufen auch in Ländern, die eine andere Auffassung der Meinungsfreiheit haben, eben den Schutz dieser Freiheit zu verlieren und das kann unangenehmere Folgen als die jetzigen hier haben.
Fakt ist, das die Mehrheit der HC-Leugnungen hier im Lande meist mit Geldstrafe geahndet werden und nur wenige, die ein gewissen Punkt überschreiten oder penetrante Wiederholungstäter sind erhalten eine Freiheitsstrafe.
Die Geldstrafen sind zwar unangenehm, aber sie ruinieren keinen, auch Freiheitsstrafen, die auf Bewährung ausgesetzt sind, haben nicht alzu extreme Auswirkungen, kann man also alles in Kauf nehmen, um einen Mythos am Leben zu erhalten. Wird jedoch die Behauptung in Bezug auf ein konkrete Person aufgestellt, so laufen die "ehrenwerten" Herren Gefahr in so meinungsfreiheitsliebenden Ländern wie den USA plötzlich mit Millionenklagen konfrontiert zu werden und die bedeuten ohne tatsächlichen Beweis den Ruin.

Einer dieser "Zeitzeugen war zum Beispiel Szymon Wiezenthal. Der hat nach eigenen Bekunden nachezu 12 NAZI-KZs überlebt, trotz deutscher Gründlichkeit und wurde in der BRD von den Offiziellen wie ein Heiliger verehrt. Er war quasi DER Zeitzeuger der Zeitzeugen. Was ist dann passiert? Die ARD (Panorama) strahlte am 8. Februar 1996 eine Sendung über Wiesenthal aus, in der es wörtlich hieß: "Wiesenthal hat ein gebrochenes Verhältnis zur Wahrheit. Er ist mehr Maulheld als Held. Er ist hoch dekoriert mit falschen Lorbeeren."

Gehirnnutzer
06.10.2007, 13:37
Einer dieser "Zeitzeugen war zum Beispiel Szymon Wiezenthal. Der hat nach eigenen Bekunden nachezu 12 NAZI-KZs überlebt, trotz deutscher Gründlichkeit und wurde in der BRD von den Offiziellen wie ein Heiliger verehrt. Er war quasi DER Zeitzeuger der Zeitzeugen. Was ist dann passiert? Die ARD (Panorama) strahlte am 8. Februar 1996 eine Sendung über Wiesenthal aus, in der es wörtlich hieß: "Wiesenthal hat ein gebrochenes Verhältnis zur Wahrheit. Er ist mehr Maulheld als Held. Er ist hoch dekoriert mit falschen Lorbeeren."

Ja, ja, natürlich, wenn es Zweifel an einem Zeugen gibt, kann man auch ohne Beweise jeden anderen Zeugen der Lüge bezichtigen.
Für welche Aussagen wurde durch den Bericht durch Belege Zweifel erweckt?
Für die Aussagen von Simon Wiesenthal, für andere Aussagen nicht!

Solange nicht jede einzelne Aussage durch entsprechende Beweise für jede Aussage widerlegt wird, handelt es sich bei der HC-Leugnung nicht um eine Meinungsäußerung, sondern um Verleumdung.

Interessanterweise diskreditiert ihr mit der Befürwortung der HC-Leugnung sogar Personen, auf dir ihr euch des öfteren beruft.
Nehmen wir doch Norman Finkelstein, den bekanntesten Kritiker der Holocaustindustrie, au den beruft ihr euch des öfteren. Er bezweifelt nicht den Holocaust, er kritisiert nur was teilweise daraus gemacht wird. Er weißt sogar extra darauf hin, das seine Eltern Überlebende von Majdanek und Auschwitz waren. HC-Leugnung stellt somit ihn und seine Eltern als Lügner hin.

Tja, wer macht das schon, seinen eigenen Argumentelieferant als Lügner hinzustellen.

Irmingsul
06.10.2007, 14:23
Ja, ja, natürlich, wenn es Zweifel an einem Zeugen gibt, kann man auch ohne Beweise jeden anderen Zeugen der Lüge bezichtigen.Für welche Aussagen wurde durch den Bericht durch Belege Zweifel erweckt?
Für die Aussagen von Simon Wiesenthal, für andere Aussagen nicht!

Solange nicht jede einzelne Aussage durch entsprechende Beweise für jede Aussage widerlegt wird, handelt es sich bei der HC-Leugnung nicht um eine Meinungsäußerung, sondern um Verleumdung.
Interessanterweise diskreditiert ihr mit der Befürwortung der HC-Leugnung sogar Personen, auf dir ihr euch des öfteren beruft.
Nehmen wir doch Norman Finkelstein, den bekanntesten Kritiker der Holocaustindustrie, au den beruft ihr euch des öfteren. Er bezweifelt nicht den Holocaust, er kritisiert nur was teilweise daraus gemacht wird. Er weißt sogar extra darauf hin, das seine Eltern Überlebende von Majdanek und Auschwitz waren. HC-Leugnung stellt somit ihn und seine Eltern als Lügner hin.

Tja, wer macht das schon, seinen eigenen Argumentelieferant als Lügner hinzustellen.


Schon mal was von Rachsucht gehört? Schau sie Dir doch mal an, die Kläger. Immer wenn daß Thematisiert wird, bekommen sie einen Batzen Geld vom Angeklagten. Im Fall Szymon Wiezenthals ist es besonders bizarr, weil sich die Offiziellen in der BRD auf seine Forschungsarbeiten berufen haben und noch heute berufen. Hier müsste der § 130 Stgb greifen, er greift aber nicht. Szymon Wiezenthal hatte zwei Lieblicngsgeschichten zum Thema Holocaust. Die erste war die "Reine Judenseife" und die Zweite war, daß er angeblich dem Kommandanten von Mauthausen, Franz Ziereis, auf dem Sterbebett das Geständnis abgenommen hätte, in Mauthausen seien vier Millionen Häftlinge ermordet worden.:hihi:

Heute klingt es lustig, wir wissen das es Wiezenthals Phantasie entsprungen war. Mal ehrlich, wer glaubt schon so einen Quatsch, aber noch vor kurzem hätte der 130er bei den leisesten Zweifeln erbarmungslos zugeschlagen und jeden Angeklagten ins Gefängnis gebracht.

Was zu Norman Finkelstein zu sagen ist. Dieser wird nicht von Leuten wie mir diskrediert, ganz im Gegenteil. Ich erlaube mit ein Zitat aus seinem Buch niederzuschreiben:

"Wenn jeder, der behauptet, ein Überlebender zu sein, wirklich
einer ist ... wen hat Hitler dann eigentlich umgebracht?"
Und das ist der springende Punkt! Niemand der bei Verstand ist, wird ersthaft versuchen die Judenverfolgung und Internierung in Zweifel zu ziehen, wenn aber Leute wie Wiezenthal Geschichten erfinden, welche vor Gericht als Zeugenaussage zählen, obwohl sie eine totale Entmenschlichung des deutschen Volkes darstellen, wird es immer wieder Leute wie Finkelstein geben, die dem gesetzlich vorgeschriebenen Geschehenissen widersprechen.

EinDachs
06.10.2007, 17:35
Schon klar: Ein Paragraph, sie alle zu finden, sie alle zu knechten, ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden.... (Sorry, Mr. Tolkien!)

Eine Meinung zu äußern (Unabhängig davon, wie diese zu werten ist. Und dieses zu unterbinden, ist der Zweck von § 130) auf die gleiche Stufe mit einer Kindesmißhandlung zu stellen, finde ich schon mehr als merkwürdig.

Ich stells nicht auf die selbe Stufe, aber in beiden Fällen schützt es schwächere Gruppen vor nicht tolerierbaren Taten: Das eine mal vor sexuellen Missbrauch, dass andere Mal vor Diffamierung oder Gewaltaufrufen.
Zu Gewalt aufrufen ist nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt (übrigens stehen wir mit dieser rechtlichen Situation nicht ganz alleine da, Volksverhetzungsparagraphen gibt es in vielen Ländern die aber ebenfalls sehr hohe Meinungsfreiheit genießen)
Ein geschichtlich begründetes Spezifikum ist die Leugnung von Naziverbrechen, die bereits passierte Verbrechen im nachhinein kleinredet oder billigt. Hier ist es eher eine Frage der Pietät, denn des Schutzes, mit der man den Paragraph rechtfertigt.