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Vollständige Version anzeigen : Steht die Religion über dem Rechtsstaatlichem Grund- und Strafgesetz?



paternoster1
19.09.2007, 10:14
Laut Strafgesetzbuch ist es Verboten andere Menschen am Körper zu verletzen.
Trotzdem ist es im hier beschriebenen Fall straflos praktiziert, sogar kultiviert, defakto legalisiert und somit das rechtsstaatliche Grund- und Strafgesetz ad absurdum geführt.
Juristisch geprüft liegt hier eine Grund- und Strafgesetzverletzung, eine Straftat vor.

In vielen Ländern werden die verschiedensten Menschenrechtsverletzungen angeprangert.
Eine dieser angeprangerten Menschenrechtsverletzungen ist die Beschneidung begangen an Frauen.
In Österreich ist Beschneidung begangen an Frauen ein Offizialdelikt, eine vom Gesetzgeber mit Strafe bedrohte Handlung.
Das Verstümmeln der gesunden Vorhaut begangen am Kind, sowie es z.B. im Judentum und im Islam praktiziert wird, ist im Rechtsstaat Österreich hingegen vom Staat geschützt und defakto legalisiert.
Verstoßen jene Menschen die dem Kind die gesunde Vorhaut abschneiden dann nicht ebenso gegen das Recht des Kindes, nämlich gegen das Grundrecht auf Unversehrtheit?
Ist die vom Staat geschützte Unversehrtheit der Mädchen mehr schützenswert wie die Unversehrtheit der Buben?
Fakt ist dass mit der Kinderbeschneidung der Mensch am Körper verletzt, gar verstümmelt wird.
Es ist laut Gesetz verboten einen anderen Mensch zu schlagen und es ist ja auch laut § 7 Tiergesetz verboten dem Hund die gesunde Vorhaut abzuschneiden.

§ 7 Tiergesetz: Verbot von Eingriffen an Tieren
(1) Eingriffe, die nicht therapeutischen oder diagnostischen Zielen oder der fachgerechten Kennzeichnung von Tieren in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften dienen, sind verboten, insbesondere: Eingriffe zur Veränderung des phänotypischen Erscheinungsbildes eines Tieres, wie das Kupieren des Schwanzes und / oder der Ohren.

Dem Kind die gesunde Vorhaut abzuschneiden ist im Rechtsstaat Österreich defakto erlaubt.
Fakt ist dass die Beschneidung unter medizinischen Erfordernissen - z.B. verengte Vorhaut – vom Gesetz gerechtfertigt ist.
Worin liegt aber die Rechtfertigung die gesunde Vorhaut des Kindes zu verstümmeln?
Warum schweigen dann die mündigen Österreicher und Österreicherinnen, die Verfassungsschützer, wenn in Österreich Menschen ohne gesetzlich gerechtfertigten, von der gesunden Vernunft akzeptierbaren Grund verstümmelt werden?
Nur weil es Religion, Kultur, Angewohnheit ist?
Steht die Religion über rechtsstaatlichem Gesetz?

borisbaran
19.09.2007, 15:33
wenn du zu dumm bist, um Verstümmelung weiblicher Genitalien und die Zirkumzision zu unterscheiden, dein ist das nich unser problem

-jmw-
19.09.2007, 17:48
Der Schaden der männlichen Beschneidung dürfte sich in Grenzen halten.
Ich seh da wenig Probleme - und ich bin jemand, der auf das Recht körperlicher Unversehrtheit einiges hält.

Marathon
19.09.2007, 18:12
wenn du zu dumm bist, um Verstümmelung weiblicher Genitalien und die Zirkumzision zu unterscheiden, dein ist das nich unser problem

Wenn du zu blöd bist, in der Beschneidung (egal ob bei Jungen oder Mädchen) eine Körperverletzung zu erkennen, dann ist dir nicht mehr zu helfen.

Der kritische Denker
19.09.2007, 18:17
Wenn du zu blöd bist, in der Beschneidung (egal ob bei Jungen oder Mädchen) eine Körperverletzung zu erkennen, dann ist dir nicht mehr zu helfen.

Die Beschneidung von Männern ist ein medizinischer Eingriff, die von Frauen eine Verstümmelung. Ich studiere Chemie und nicht Medizin, aber soviel Grundwissen sollte man haben, wenn man über das Thema diskutiert.

wtf
19.09.2007, 18:22
Der Threadersteller hat mit seiner Frage nicht Unrecht. Ohne medizinische Indikation (die wenigsten haben eine Phimose) stellt die Beschneidung de jure eine Körperverletzung dar, vergleichbar mit dem Kupieren eines Hundes.

Daß das bißchen Schnippschnapp mit der Genitalverstümmelung bei Mädchen medizinisch nicht zu vergleichen ist, steht auf einem anderen Blatt.

TNT
19.09.2007, 18:23
Die Beschneidung von Männern ist ein medizinischer Eingriff, die von Frauen eine Verstümmelung. Ich studiere Chemie und nicht Medizin, aber soviel Grundwissen sollte man haben, wenn man über das Thema diskutiert.

:top:

Prinz Eugen
19.09.2007, 18:48
Ich finde das ist eine ungeheure Frechheit, wie sich die Musel und Ihre 5. Kolonne (deutsche Gutmenschen) über unsere Gesetze hinwegsetzen, immer wieder mit dem lächerlichen, abgenutzten, inzwischen verblödeten Hinweis auf die Religionsfreiheit :kotz:

Mädchen werden regelmäßig geschlagen, Frauen und Mädchen systematisch unterdrückt, ins deutsche Schulwesen wird massiv eingegriffen, (ich sage nur Schwimmunterricht, Klassenfahrten; Sexualkunde usw.) das Tierschutzgesetz wird außer Kraft gesetzt, usw. usw. usw. (die Liste wird täglich länger), ich erwähne nur freie Meinungsäußerung, Pressefreiheit, freie Kunst, ja sogar die Demokratie wir offen angegriffen! Dazu kommen nich Ehrenmorde, Hassprediger, Sozialbetrüger, Asylschwindler usw. usw.

Und was machen wir? Wie das Kaninchen vor der Schlange stehen wir da und pissen uns in die Hosen ! :kotz:

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Ich habe kürzlich (gestern) im Fernsehen gesehen, daß türkische Arbeitgeber beim Arbeitsamt, türkische Arbeitnehmer anfordern können. Aber niemals können/dürfen deutsche Arbeitgeber, nur deutsche Arbeiter anfordern, daß wäre "rassistisch". In welcher Gesellschaft leben wir eigentlich ??? :kotz:


Danke, ich muß schon wieder :kotz:

Marathon
19.09.2007, 18:49
Die Beschneidung von Männern ist ein medizinischer Eingriff, die von Frauen eine Verstümmelung. Ich studiere Chemie und nicht Medizin, aber soviel Grundwissen sollte man haben, wenn man über das Thema diskutiert.

Da liegst du falsch.
Die Beschneidung wird im Kindesalter nicht aus medizinischen, sondern aus religiösen Gründen durchgeführt.
Medizinische Gründe für eine Beschneidung liegen fast nie vor, denn die Vorhaut ist von der Natur als Schutz für die empfindliche Eichel vorgesehen und gäbe es mit ihr grundsätzliche Probleme, dann wäre sie im Laufe der Evolution längst wegselektiert worden.
Ich bin nicht beschnitten und ich sehe auch keinen medizinischen Grund für eine Beschneidung.
Reihenweise alle kleinen Jungen zu beschneiden ist ein ganz klarer Fall von Körperverletzung, da erstens keine zwingenden medizinischen Gründe vorliegen und zweitens weil man die Kinder nicht gefragt hat.

Außerdem ist bei kleinen Kindern die Vorhaut noch fest mit der Eichel verbunden. Erst in späteren Jahren, das kann teilweise bis zum 12 Lebensjahr gehen, löst sich die Vorhaut von selbst von der Eichel.
Kinderärzte weisen darauf hin, dass die Eltern bei der Waschung der Kinder die Vorhaut nicht zurückziehen sollen, weil es dabei zu Verletzungen kommen kann.

Die Entfernung der Vorhaut aus hygienischen Gründen ist auch bei erwachsenen Männern eigentlich sinnlos, weil es zur Reinigung Wasser gibt. Die Beschneidungsrituale kommen allesamt aus Wüstengegende, wo es an Wasser mangelte und sich daher anscheinend der Talk an der Eichel bis unter die Achseln ausbreitete oder wie soll man sich das erklären?

paternoster1
19.09.2007, 22:54
Der Schaden der männlichen Beschneidung dürfte sich in Grenzen halten.
Ich seh da wenig Probleme - und ich bin jemand, der auf das Recht körperlicher Unversehrtheit einiges hält.

Mach dir selbst ein Bild

Ruepel
19.09.2007, 23:11
Mach dir selbst ein Bild



Kindesmißhandlung,was nichts mit Glaube zu tun hat.
Ich dachte immer das Glaube im Kopf statt finde.
Es gibt für diese Ideoligische Verstümmelung keine Medizinische rechtfertigung.

Aldebaran
19.09.2007, 23:52
Die Beschneidung von Männern ist ein medizinischer Eingriff, die von Frauen eine Verstümmelung. Ich studiere Chemie und nicht Medizin, aber soviel Grundwissen sollte man haben, wenn man über das Thema diskutiert.

Es gibt auch viele männliche Beschneidungsopfer. Vor allem in Afrika kommt es dabei zu erscheckend vielen Todesfällen und Totalamputationen.

Die Beschneidung soll ja das AIDS-Risiko senken, so dass sie gerade für Afrika neuerdings empfohlen wird.

Das hat allerdings einen Pferdefuß: Die Afrikaner werden kaum verstehen, was ein "vermindertes Risiko" ist und sich mit Beschneidung sicher fühlen, wie sie es ja jetzt schon aus noch viel absurderen Gründen tun, wie z.B. wegen GV mir einer Jungfrau.

-jmw-
20.09.2007, 09:19
Mach dir selbst ein Bild
Tja, blutet 'n bissel.
Und?
Is' normal bei operativen Eingriffen.

borisbaran
20.09.2007, 12:41
Der Schaden der männlichen Beschneidung dürfte sich in Grenzen halten.
Ich seh da wenig Probleme - und ich bin jemand, der auf das Recht körperlicher Unversehrtheit einiges hält.
:]

Die Beschneidung von Männern ist ein medizinischer Eingriff, die von Frauen eine Verstümmelung. Ich studiere Chemie und nicht Medizin, aber soviel Grundwissen sollte man haben, wenn man über das Thema diskutiert.
:]

Es gibt auch viele männliche Beschneidungsopfer. Vor allem in Afrika kommt es dabei zu erscheckend vielen Todesfällen und Totalamputationen.
Die Beschneidung soll ja das AIDS-Risiko senken, so dass sie gerade für Afrika neuerdings empfohlen wird.
Das hat allerdings einen Pferdefuß: Die Afrikaner werden kaum verstehen, was ein "vermindertes Risiko" ist und sich mit Beschneidung sicher fühlen, wie sie es ja jetzt schon aus noch viel absurderen Gründen tun, wie z.B. wegen GV mir einer Jungfrau.
wir sind hier in einem zivilisierten land, da arbeiten die Mohels (die, die Brit Mila vornehmen) absolut steril und sind qualifiziert

Tja, blutet 'n bissel.
Und?
Is' normal bei operativen Eingriffen.
:]

paternoster1
20.09.2007, 13:37
Tja, blutet 'n bissel.
Und?
Is' normal bei operativen Eingriffen.

Körperverletzung

§83.(1) Wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2). Ebenso ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper mißhandelt und
dadurch fahrlässig verletzt oder an der Gesundheit schädigt.

Quälen oder Vernachlässigen
unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen

§92. (1) Wer einen anderen, der seiner Fürsorge oder Obhut untersteht oder der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen Gebrechlichkeit, Krankheit oder Schwachsinns wehrlos ist, körperliche oder seelische Qualen zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer seine Verpflichtung zur Fürsorge oder
Obhut einem solchen Menschen gegenüber gröblich vernachlässigt und
dadurch, wenn auch nur fahrlässig, dessen Gesundheit oder dessen
geistige Entwicklung beträchtlich schädigt.

Gefährdung der Körperlichen Sicherheit

§89. Wer in den im § 81 Z. 1 und 2 bezeichneten Fällen, wenn auch nur Fahrlässig, eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die Körperliche Sicherheit eines anderen herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.

Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen

§85 Z. (2) Hat die Tat für immer oder für lange Zeit eine erhebliche Verstümmlung oder eine auffallende Verunstaltung, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Das Grundrecht auf Unversehrtheit

Die körperliche Unversehrtheit gehört zu den Grundrechten eines Menschen im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Sie wird zusammen mit dem Recht auf Leben und dem Recht auf Freiheit der Person in Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes gewährt:

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Das Grundrecht schützt sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit eines Menschen.
Folter, Körperstrafen, Menschenversuche, Zwangskastration, Zwangssterilisation und ähnliche schmerzverursachende Maßnahmen werden durch diese rechtsstaatlichen Garantien verboten.

-jmw-
20.09.2007, 14:21
Gesetze gelten für all die Fälle, für die's keine Ausnahme gibt.
Sie liegt hier vor, da bin ich mir ziemlich sicher.
Sollte sie nicht vorliegen, stünde es Dir frei, Strafanzeige zu erstatten bzw. auf Verfassungswidrigkeit zu klagen.

Prinz Eugen
20.09.2007, 15:17
Gesetze gelten für all die Fälle, für die's keine Ausnahme gibt.
Sie liegt hier vor, da bin ich mir ziemlich sicher.
Sollte sie nicht vorliegen, stünde es Dir frei, Strafanzeige zu erstatten bzw. auf Verfassungswidrigkeit zu klagen.

Meiner Meinung nach, gibt es schon die Spaltung der Gesellschaft und die Spaltung des GG !

Auch wenn es viele nicht wahrhaben wollen, gleiches Recht für alle, das war gestern!

Heute haben die Musel sich schon "Extrawürste" erkämpft, und die Spaltung geht weiter !

Sorry, wer das nicht wahrhaben will, der sollte seine rosarote Brille abnehmen !

-jmw-
20.09.2007, 21:47
Meiner Meinung nach, gibt es schon die Spaltung der Gesellschaft und die Spaltung des GG !
"Spaltungen" in der Gesellschaft gibt es immer mal wieder, das ist normal.


Auch wenn es viele nicht wahrhaben wollen, gleiches Recht für alle, das war gestern!
Jain.
M.E. war das zum letzten Mal "vorvorgestern" - aber das ist ein anderes Thema.


Heute haben die Musel sich schon "Extrawürste" erkämpft, und die Spaltung geht weiter !
Und was tuste dagegen?


Sorry, wer das nicht wahrhaben will, der sollte seine rosarote Brille abnehmen !
Mit Wahrnehmung hat das weniger zu tun als mit Gleichgültigkeit.