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Vollständige Version anzeigen : Betriebl. Erbgänge entkoppeln, sind also Verteilungsgift.



politisch Verfolgter
19.09.2007, 07:47
Die mentale Verteilung bei Betriebserben unterscheidet sich nicht von der sonstigen mentalen Verteilung der Bevölkerung. Diese Erbgänge entkoppeln also prinzipiell die mentale Verteilung von der Eink./Verm.-Verteilung. Schon heute stimmt das in keinster Weise überein, weswegen wir schon lange keine Leistungsgesellschaft haben.
So trifft der mental gleich- oder bessergestellte Nachwuchs z.B. rel. zu Betriebserben besitzloser Betriebsloser völlig aussichtslose auf irrwitzige Verteilungsdiskrepanzen, die der dann per Arbeitsgesetzgebung auch noch immer weiter ausweiten soll. Das kann nicht gut gehen, es darf nicht sein.
Auch deswegen benötigen die betriebslosen Anbieter gegen Bezahlung nutzbare selbsteignende high tech Netzwerke, die ihre marktwirtschaftliche Profitmaximierung bezwecken.
Wer die sozio-ökonomische Marginalisierung mittels. sog. "Arbeitnehmer"-Konstrukten hinnimmt, erniedrigt damit nicht nur sich, sondern seinen Nachwuchs und dessen Nachkommen. Diesem Generationenproblem ist heute die Grundlage zu entziehen: die gesetzliche Verpflichtung Betriebsloser, das Vermögen Anderer zu bewirtschaften. Je früher das geschieht, desto friedlicher ist der Wertschöpfungswandel ausgestaltbar.
Eine dazu unabdingbare aktive Wertschöpfungspolitik hat sofort zu greifen und von öffentl. finanzierten Wertschöpfungswissenschaften flankiert zu werden.
Die Verteilungskatastrophe entartet immer stärker, D bewegt sich immer weiter von einer Leistungsgesellschaft weg, Betriebslose werden immer stärker zum Kostenfaktor marginalisiert und auf minderwertige Teilleistungen reduziert, bedienen immer weiter zinseszins-dynamisch exponenziell anwachsende betriebliche Umverteilungsvermögen.
Das hat weder mit Demokratie noch mit Grundrechten zu tun, weswegen ihm jede gesetzliche Grundlage zu nehmen ist.
Jeder kann begreifen, dies seinem Nachwuchs nicht antun zu sollen.

Drosselbart
19.09.2007, 07:54
Schwere Kost am frühen Morgen, Verfolgter.

-jmw-
20.09.2007, 10:55
Gibt es für die im ersten Satz getane Behauptung einen Beleg oder ist das bloss eine Annahme.

politisch Verfolgter
20.09.2007, 12:02
Warum soll sich die mentale Verteilung bei Betriebserben von der Gesamtpopulation unterscheiden? Bei nur hinlänglich großer Population findet sich immer eine gaußförmige mentale Normalverteilung. Da nun etwas weniger als 90 % der Privathaushalte Betriebe eignen, ist diese Population dennoch sicher groß genug, als "hinlänglich groß" gelten zu können.
Ebenso dürfte es sich übrigens bei deren Eltern verhalten.

-jmw-
20.09.2007, 12:35
Also bloss eine Annahme, okay.

politisch Verfolgter
20.09.2007, 12:53
Es ist ein statistische Aussage, die wiss. objektiviert ist. Die betrachtete Population ist groß genug. Bei ihr gibt es bzgl. der mentalen Verteilung keine Unterschiede zur Restpopulation. Dazu kann man an Univ.-Instituten ja mal nachfragen. Ich habe mich damit wegen eines Gutachtens etwas befaßt und an versch. Instituten deutschlandweit nachgehakt: alle Wissenschaftler erklärten mir, die Eink./Verm.-Verteilung stehe in keinem Zusammenhang mit der mentalen Verteilung. Auch das ist ja hochinteressant, belegt es doch, daß wir nicht die Spur einer Leistungsgesellschaft haben.

Unterstellen wir mal dem Manager Ackermann einen hohen mentalen %Rang, der also zum Einkommens-%Rang "paßt", so werden demgemäß derart viele gleiche mentale %Ränge weit nach unten hin abweichen, daß sich daraus keinerlei Übereinstimmung dieses mentalen %Rangs insgesamt mit demselben Eink.-%Rang ergibt.

Hochinteressant wären früh getrennte, völlig unabhängig voneinander viell. sogar in unterschiedlichen politischen und geografischen Regionen aufgewachsene eineiige Zwillinge und Drillinge. Darüber gibt es regelrecht haarsträubende Erkenntnisansätze, wonach z.B. der Eine Ziegenhirt und Dorftroffel wurde, der Andere Univ.-Professor (beide in USA).

Ist doch insgesamt atemberaubend spanned, wird aber komplett ausgeblendet.

Dalayah
24.09.2007, 01:51
Und wenn man jetzt einen "Betriebserben" nimmt, der bei der mentalen Verteilung sagen wir mal...etwas schlechter weggekommen ist - Wäre bei seinem Ableben noch genügend Betrieb für seine Kinder da - oder ist das Führen eines Betriebs eventuell doch ein selektiver Prozess ?
:D

wtf
24.09.2007, 07:49
Kurze Zwischenfrage: Mentale Verteilung meint Verblödungsgrad, respektive Intelligenzgrad der Beteiligten?

politisch Verfolgter
24.09.2007, 09:27
"Zwischenfrage" is aber schönfärberisch, weil hier leider nix läuft ;-)
Mentale Verteilung ist ein Objektivierungsbegriff, der auf jede Population zutrifft (auch innerhalb von Tierarten). Sie existiert biologisch faktisch gegeben, könnte aber viell. entwicklungstechnisch verbessert, also im Gesamtlevel angehoben werden.
Ich weiß nicht, was ein "Intelligenzgrad" und was "Beteiligte" sind.
Da kann man ja schlicht alles drunter verstehen, was man drunter verstehen möchte ;-)
Das macht einen ja neugierig, wies gemeint ist.
Unter 'Verblödung' kann ich mir allerdings lebhaft konkret das vorstellen, dessen Auswirkungen sich eink./verm.-verteilungsstrukturell ojektivieren lassen, was aber vom Regime samt GEZ-ÖD laufend unter den Teppich gekehrt wird.
So stimmt die materielle Verteilung in keiner Weise mit der mentalen Verteilung überein, womit wir ganz klar keine Leistungs-, sondern eine Leistungsunterbindungs-Gesellschaft haben. Das ist politisch gewollt, damit sich Umverteilungsvermögen über Generationen hinweg weiter anhäufen lassen, weswegen ich jedem von Nachwuchs dringend abrate, der womöglich zum sog. "Arbeitnehmer" vorgesehen wäre.

Mauser98K
24.09.2007, 10:56
Der Betriebliche Erbgang kann teilweise bis auf den User Value führen, denn am Piz Palü gibt einen solchen Gang.

Manchmal ist ein Erbgang noch in halbe Gänge unterteilt, etwa bei Splitgetrieben.

politisch Verfolgter
24.09.2007, 11:05
Da stellen wir uns mal die Nachkommen vom Mauser98k vor, wie sie in Betrieben den marginalisierten Kostenfaktoraffen schieben, während die Inhabernachkommen derart Milliardenvermögen immer weiter angehäuft bekommen.
Wenn Mausers Nachkommen darüber frustriert dann den hier abgesonderten Text ihres Ururopas lesen, werden sie sich wünschen, von so einem nie mit bewirkt worden zu sein ;-)

Biskra
24.09.2007, 12:12
Der politisch Verfolgte möchte also Erbschaften abschaffen. Ich vermute mal, daß der politisch Verfolgte selbst nicht viel zu ererben hat.

politisch Verfolgter
24.09.2007, 12:37
Ne, keine Erbschaften, sondern Zwangsarbeit, Enteignung und Berufsverbot sind abzuschaffen. Niemand darf per Gesetz dazu vorgesehen werden, fremde betriebl. Erbgänge zu bedienen oder von seinen Nachkommen bedient zu wissen.
Der Biskra ist das aber schon klar gewesen, die Gute hat sich wieder mal nur dumm gestellt, um das eben für jeden Deppen klargestellt zu bekommen ;-)

Biskra
24.09.2007, 12:44
Ne, keine Erbschaften, sondern Zwangsarbeit, Enteignung und Berufsverbot sind abzuschaffen. Niemand darf per Gesetz dazu vorgesehen werden, fremde betriebl. Erbgänge zu bedienen oder von seinen Nachkommen bedient zu wissen.
Der Biskra ist das aber schon klar gewesen, die Gute hat sich wieder mal nur dumm gestellt, um das eben für jeden Deppen klargestellt zu bekommen ;-)

Ich hätte jetzt glatt gedacht, daß du Betriebsvermögen nicht vererbt haben möchtest (Gesetzesgrundlage entziehen und so. Wegen Verteilungsgerechtigkeit und so).

Nebenbei gibt es hier weder Zwangsarbeit noch Enteignung noch Berufsverbote in irgendeiner nennenswerten Dimension. Während wiederum Enterbung ohne weiteres als Enteignung gelten würde.

Mauser98K
24.09.2007, 13:09
Da stellen wir uns mal die Nachkommen vom Mauser98k vor, wie sie in Betrieben den marginalisierten Kostenfaktoraffen schieben, während die Inhabernachkommen derart Milliardenvermögen immer weiter angehäuft bekommen.
Wenn Mausers Nachkommen darüber frustriert dann den hier abgesonderten Text ihres Ururopas lesen, werden sie sich wünschen, von so einem nie mit bewirkt worden zu sein ;-)

Meine Nachkommen essen im Betrieb Margarine und freuen sich auf einen Urlaub in Ururopa.

Biskra
24.09.2007, 13:24
Meine Nachkommen essen im Betrieb Margarine und freuen sich auf einen Urlaub in Ururopa.

Das klingt irgendwie pervers.

Mauser98K
24.09.2007, 13:35
Das klingt irgendwie pervers.

Nun, da die Betriebslosen Inhaber eines Instrumentes auf dem User Valü sind, ist das durchaus möglich.

Biskra
24.09.2007, 13:36
Nun, da die Betriebslosen Inhaber eines Instrumentes auf dem User Valü sind, ist das durchaus möglich.

Aber im Ururopa Urlaub machen? :=

Mauser98K
24.09.2007, 13:43
Aber im Ururopa Urlaub machen? :=

In Ururopa.

Ururopa ist das postkapitalistische utopisierte User Valü Betriebsloseneuropa der Zukunft.

politisch Verfolgter
24.09.2007, 14:01
Ich hätte jetzt glatt gedacht, daß du Betriebsvermögen nicht vererbt haben möchtest (Gesetzesgrundlage entziehen und so. Wegen Verteilungsgerechtigkeit und so).
Ne, ich bin ja doch gerade GEGEN Enteignung.

Nebenbei gibt es hier weder Zwangsarbeit noch Enteignung noch Berufsverbote in irgendeiner nennenswerten Dimension. Während wiederum Enterbung ohne weiteres als Enteignung gelten würde.
Ne, es gibt eine gesetzlich verankert institutionalisierte und öffentl. finanzierte sog. "zumutbare Mitwirkungspflicht", Inhabern per sog. "Arbeitsmarkt" "zur Verfügung zu stehen". Ich habe damit umfassende behördliche Erfahrung bis hin zu sog. "Sozialgerichten".
Es ist wirklich so: die grundrechtswidrige Arbeitsgesetzgebung bezweckt die Zwangsbewirtschaftung fremden Eigentums, institutionalisiert das und verknüpft das mit öffentlichen Mitteln. Das ist komplett aus dem Rechtsraum zu entsorgen.
Zwangsarbeit impliziert Enteignung, die Arbeitsgesetzgebung führt zu Berufsverbot, weil sich das Regime einer aktiven Wertschöpfungspolitik verweigert. Das Lehnswesen (sog. "Arbeitsmarkt") des modernen Feudalismus ist aus dem Rechtsraum zu entsorgen. Wer will, kann sich freiwillig mit Inhabern vertraglich arrangieren. Doch niemandem darf das gesetzlich zugewiesen werden.
Wer keinen Betrieb eignet, hat dennoch marktwirtschaftlich profitmaximierend wertschöpfen zu können. Das ist völlig klar, dazu ist die Marktwirtschaft da, damit nutzenoptimierend angeboten werden kann, womit die Anbieter zur Kaufkraftoptimierung gelangen, indem sie dazu mental und kompetenzstrukturell korrelationseffizient wertschöpfen.
Doch das Regime unterbindet dies per grundrechtswidriger Arbeitsgesetzgebung, es verweigert sich einer aktiven Wertschöpfungspolitik.
Alle Marktteilnehmer haben ökonomisch rational handeln zu können.
Inhabern per Gesetz den marginalisierten Kostenfaktoraffen schieben zu sollen, ist ein grundrechtswidriger Marktverstoß.

Zu "postkapitalistisch": wir benötigen Postmarxismus für Kapitalzugang der Anbieter.

Biskra
24.09.2007, 14:28
Ne, ich bin ja doch gerade GEGEN Enteignung.

Ne, es gibt eine gesetzlich verankert institutionalisierte und öffentl. finanzierte sog. "zumutbare Mitwirkungspflicht", Inhabern per sog. "Arbeitsmarkt" "zur Verfügung zu stehen". Ich habe damit umfassende behördliche Erfahrung bis hin zu sog. "Sozialgerichten".

Pff, du möchtest nicht für andere arbeiten aber trotzdem Hartz4 kassieren. Das ist dein Problem. Das hat nichts mit Zwangsarbeit zu tun. Hartz4 ist eine Leistung für die du teilweise eine Gegenleistung erbringen musst. Niemand zwingt dich Hartz4 zu beantragen.

Dalayah
24.09.2007, 14:30
Ururopa ist das postkapitalistische utopisierte User Valü Betriebsloseneuropa der Zukunft.


User Valü ? Ist das nicht dieser 3000er im Skigebiet bei ÖDstal ?

Biskra
24.09.2007, 14:49
User Valü ? Ist das nicht dieser 3000er im Skigebiet bei ÖDstal ?

Das mit den eignerzentrierten Sesselliften die mit Allenergie zum Nulltarif betrieben werden?

Mauser98K
24.09.2007, 18:19
User Valü ? Ist das nicht dieser 3000er im Skigebiet bei ÖDstal ?

4000 Pistenkilometer biste wertgeschööpft vöm ÖDstal über den User Valü zum Pitz Palü :cool:

politisch Verfolgter
24.09.2007, 21:32
Pff, du möchtest nicht für andere arbeiten aber trotzdem Hartz4 kassieren. Das ist dein Problem. Das hat nichts mit Zwangsarbeit zu tun. Hartz4 ist eine Leistung für die du teilweise eine Gegenleistung erbringen musst. Niemand zwingt dich Hartz4 zu beantragen.

Ich möchte korrelationseffizient für möglichst kaufkräftige Nachfrager mit anbieten und für Betriebsnutzung ordentlich bezahlen können.
Inhabern per Gesetz den marginalisierten Kostenfaktor abzugeben, ist grundrechtswidrige Zwangsarbeit. Ohne "Lohn" wärs Sklaverei.
Keine öffentl. Mittel dürfen Betriebslose zum Inhaberinstrument deklarieren.
Berufsverbot ist aus dem Rechtsraum zu entsorgen.
Niemand darf per Gesetz mit sog. "Arbeitnehmer"-Konstrukten kontaminiert werden. Wir benötigen eine aktive Wertschöpfungspolitik, damit betriebl. Erbgänge diese Gesellschaft nicht immer weiter spalten können, damit Leistung(sfähigkeit) und Eink./Verm. nicht immer weiter voneinander entkoppelt werden.

politisch Verfolgter
24.09.2007, 21:34
Wie kommt man hier überhaupt auf die abgefahrene Idiotie, Betriebslose als Inhaberinstrument zu begreifen? Das sollte man tunlichst unterlassen, denn wir wollen doch die Grundrechte.

Biskra
24.09.2007, 21:42
Ich möchte korrelationseffizient für möglichst kaufkräftige Nachfrager mit anbieten und für Betriebsnutzung ordentlich bezahlen können.
Inhabern per Gesetz den marginalisierten Kostenfaktor abzugeben, ist grundrechtswidrige Zwangsarbeit. Ohne "Lohn" wärs Sklaverei.
Keine öffentl. Mittel dürfen Betriebslose zum Inhaberinstrument deklarieren.
Berufsverbot ist aus dem Rechtsraum zu entsorgen.
Niemand darf per Gesetz mit sog. "Arbeitnehmer"-Konstrukten kontaminiert werden. Wir benötigen eine aktive Wertschöpfungspolitik, damit betriebl. Erbgänge diese Gesellschaft nicht immer weiter spalten können, damit Leistung(sfähigkeit) und Eink./Verm. nicht immer weiter voneinander entkoppelt werden.

Na, konntest du mir geistig nicht folgen? Kein Problem, ich wiederhole es gleich nochmal:

Hartz4 ist eine Leistung, die beantragt wird. Für diese Leistung kann eine Gegenleistung verlangt werden. Diese nimmt so ca. 6 Wochen deiner kostbaren Hartz4-Zeit in Anspruch. Dann hast du wieder Ruhe.
Du willst unbedingt selbstbestimmt arbeiten? Dann besorg dir einen Business-Plan und geh zu deiner örtlichen Sparkasse. Aber ich vermute mal, daß du gar nicht weißt, was du eigentlich machen willst, bzw. nicht in der Lage bist, das zu realisieren. Deshalb schwafelst du auch dauernd von Allenergie und ähnlichem Mumpitz und beglückst uns mit deinen amateurhaften Versuchen in Html-Programmierung.

politisch Verfolgter
24.09.2007, 21:56
Biskra, es dürfen gar keinerlei öffentl. Mittel an die Zwangsbevorratung damit zu potenziellen Inhaberinstrumenten Erklärten geknüpft werden. Auf Deutsch: die u.a. mit H-IV kontaminieren wollende Arbeitsgesetzgebung ist grundrechtswidrig, also aus dem Rechtsraum zu entsorgen. Keinerlei öffentl. Mittel dürfen daran geknüpft werden, Inhaberinstrument sein zu sollen.
"Arbeiten" ist wertschöpfen, wozu man Betriebe gegen Bezahlung profitmaximierend nutzen können muß, so man keinen Betrieb eignet.
Was ich machen will, wäre alles, was math.-analyt. Erkenntnisvermögen auf höchtsmöglichem level voraussetzt. Es darf auch gerne extrem anspruchsvoll räumlich zugehen, wobei auch abrundend gelegentlich gerne per Verbalisierungsvermögen dargestellt, formuliert, referiert und niedergeschrieben werden kann.

Die erdnahe Solarkonstante könnte uns längst in unermeßlichen Größenordnungen energetisch zum tendenziellen Nulltarif dienen.

Ja, die CSS-Juxpfuscherei ist was für meine mental schwachen Tage, die ja jeder Mensch hat. Wenns einem dann wieder besser geht (Biorhythmus ;-)), sieht man erst den fabrizierten Blödsinn als Zeitverschwendung, der man sich dann nicht mehr hingeben mag. Wobei es halt spannend ist, im browser was zu zeigen, was man weltweit so nicht sieht. Das war ja der Reiz dabei, was andernorts schon etwas Aufmerksamkeit erregt. Mir ists zu blöd, es dem IE zu erschliessen, obwohl ich das nunmehr könnte. Aber wer weiß, welcher Teufel mich in meinen mental schwachen Tagen wieder reiten wird ;-)

Biskra
24.09.2007, 22:05
Biskra, es dürfen gar keinerlei öffentl. Mittel an die Zwangsbevorratung damit zu potenziellen Inhaberinstrumenten Erklärten geknüpft werden. Auf Deutsch: die u.a. mit H-IV kontaminieren wollende Arbeitsgesetzgebung ist grundrechtswidrig, also aus dem Rechtsraum zu entsorgen. Keinerlei öffentl. Mittel dürfen daran geknüpft werden, Inhaberinstrument sein zu sollen.

Du kannst dich ganz einfach beim Arbeitsamt abmelden. Dann gibts keinen Zwang mehr für dich Inhaberinstrument zu sein. :]

politisch Verfolgter
24.09.2007, 22:53
Biskra, es darf keine Institutionen geben, die einen zum Inhaberinstrument deklarieren. Es darf überhaupt rein gar nix geben, was einen für die Bewirtschaftung des Eigentums Anderer zuständig erklärt. Der gesamte gegenteilige Schrott ist aus dem Rechtsraum zu entsorgen - er ist grundrechtswidrig.
Wer will, hat sich freiwillig mit Inhabern vertraglich zu arrangieren.
Sind die grundrechtswidrigen Gesetze und die sie umsetzenden Institutionen weg, dann ist die Marktwirtschaft vom modernen Feudalismus entlastet, also von Zwangsarbeit und Lehnswesen.
Damit gibt es den grundrechtsbedingten unmittelbaren Handlungsauftrag an jeden Gesetzegeber und Politiker zu einer aktiven Wertschöpfungspolitik, die den Nutzen des gesamten Souveräns bezweckt, der damit Subjekt, also Zweck und somit Gegenstand seiner Wertschöpfung ist.

Biskra
24.09.2007, 22:57
Biskra, es darf keine Institutionen geben, die einen zum Inhaberinstrument deklarieren. Es darf überhaupt rein gar nix geben, was einen für die Bewirtschaftung des Eigentums Anderer zuständig erklärt.

Macht doch keiner. Niemand zwingt dir einen (Arbeits-)vertrag auf, wir haben doch Vertragsfreiheit. :) Hartz4, Zivildienst und Wehrdienst können wir meinetwegen abschaffen. :]

politisch Verfolgter
24.09.2007, 23:03
Wir haben eine "zumutbare Mitwirkungspflicht", Inhabern per sog. "Arbeitsmarkt" "zur Verfügung zu stehen". Niemand darf per Gesetz zum Vertragsgegenstand mit Inhabern vorgesehen werden.
Ja, alles muß weg, was mit der Zuweisung an Inhaber und mit dies bezweckenden öffentl. Mitteln und Institutionen in Zusammenhang steht.
Dann ist völlig klar, daß es einen grundrechtlichen Handlungsauftrag an jeden Gesetzgeber zu einer aktiven Wertschöpfungspolitik gibt, die den Nutzen des gesamten Souveräns zu bezwecken hat.
Die gesetzl. Deklaration zum Inhaberinstrument ist weder grundrechtlich noch ökonomisch begründbar.
Das ist ja das Tolle, daß die Marktwirtschaft in einem grundrechtskonformen Rechtsraum erst voll zur Entfaltung kommt, also die Prosperität betriebsloser Privathaushalte bezweckt - per Doppelrolle von Anbietern und Nachfragern.

LieblingderGötter
24.09.2007, 23:04
Zwangsarbeit: 1931

http://www.nrhz.de/archiv_23/media/art1_1_aiz1931.jpg

Zwangsarbeit: 2007


http://www.wdr.de/themen/politik/nrw01/job_plus/_img/job_plus01_300q.jpg

Biskra
24.09.2007, 23:08
Wir haben eine "zumutbare Mitwirkungspflicht", Inhabern per sog. "Arbeitsmarkt" "zur Verfügung zu stehen".

Nein, haben wir nicht.

politisch Verfolgter
24.09.2007, 23:09
LieblingderGötter, nicht "nur" das, generell ist jede gesetzliche Zuweisung von Inhabern grundrechtswidrig. Es darf keine derartigen Gesetze geben, auch keine sie umsetzenden Institutionen und öffentl. Mittel.
Wer mit Inhabern Verträge eingeht, hat das ausschließlich freiwillig zu tun, ohne jeden gesetzlichen Zwang.
Damit wird auch klar, sog. "Arbeitslose" sind mit grundrechtswidrigen Gesetzen von Wertschöpfung Abgeschottete, die damit als potenzielle Inhaberinstrumente zwangsfinanziert zwangsbevorratet werden.
Stattdessen hat es eine aktive Wertschöpfungspolitik zu geben, die den Nutzen des gesamten Souveräns bezweckt.

politisch Verfolgter
24.09.2007, 23:10
Nein, haben wir nicht.
Tja, doch. Meine Zitate sind Originaltext, wie ich ihn an sog. "Arbeitsbehörden" gesagt bekommen habe.

Biskra
24.09.2007, 23:14
Tja, doch. Meine Zitate sind Originaltext, wie ich ihn an sog. "Arbeitsbehörden" gesagt bekommen habe.

Aber keiner zwingt dich dazu Arbeitslosenunterstützung zu beantragen! Das ist deine freie Entscheidung. Von Zwangsarbeit kann da also keine Rede sein! :]

politisch Verfolgter
24.09.2007, 23:16
Biskra, es darf gar keine öffentl. Mittel geben, die einen mit Inhabern in Verbindung bringen, also für Inhaberzwecke zwangsbevorraten.
Statt dieser Mittel gibt es den Grundrechtsauftrag, den Rechtsraum zum Nutzen des gesamten Souveräns wertschöpfungsrechtlich grundrechtskonform zu konfigurieren.
Das Regime weist diesen Auftrag von sich, indem es Betriebslose mit öffentl. Mitteln für Inhaber zwangsbevorratet und Erstere so von Wertschöpfung abschottet.

Biskra
24.09.2007, 23:29
Biskra, es darf gar keine öffentl. Mittel geben, die einen mit Inhabern in Verbindung bringen, also für Inhaberzwecke zwangsbevorraten.
Statt dieser Mittel gibt es den Grundrechtsauftrag, den Rechtsraum zum Nutzen des gesamten Souveräns wertschöpfungsrechtlich grundrechtskonform zu konfigurieren.
Das Regime weist diesen Auftrag von sich, indem es Betriebslose mit öffentl. Mitteln für Inhaber zwangsbevorratet und Erstere so von Wertschöpfung abschottet.

Nein, nochmal, niemand zwingt dich dazu. Warum willst du das denn den anderen unbedingt verbieten?

politisch Verfolgter
24.09.2007, 23:44
Biskra, das Regime zwingt Betriebslose gesetzlich, institutionell und mit öffentl. Mitteln Inhabern zu. Es darf weder derartige Gesetze, noch derartige Institutionen und auch keinerlei derartigen öffentl. Mittel geben.
Wer sich mit Inhabern vertraglich arrangiert, hat das aus freien Stücken zu tun, es darf nicht mit öffentlichen Mitteln versehen werden.
Die Inhabern mit öffentlichen Mitteln bezweckte Wertschöpfungsabschottung Betriebsloser ist ein gravierendes Verbrechen krimineller Gesetzgeber, ein massiver Verstoß gegen die Grundrechte. Es darf kein Lehnswesen eines modernen Feudalismus geben, also keinen sog. "Arbeitsmarkt". Dieses grundrechtswidrige Konstrukt darf weder gesetzlich verankert, noch institutionell zugewiesen und auch nicht öffentl. finanziert werden.
Damit gibt es den unmittelbaren grundrechtlichen Handlungsauftrag zu einer aktiven Wertschöpfungspolitik, die den Nutzen des gesamten Souveräns bezweckt. Da führt kein Weg daran vorbei. Wer sich dem Nutzen des gesamten Souveräns verweigert, betreibt schon alleine dadurch politische Verfolgung. Das Regime schädigt Betriebslose mit grundrechtswidrigen Gesetzen zu Gunsten von Inhabern.
An die Stelle der zu Gunsten von Inhabern erfolgenden Wertschöpfungsabschottung hat eben Investivnutzung diversifer Netzwerke zu treten, womit sich die Marktwirtschaft erst voll entfalten kann.

Ich will niemandem verbieten, sich mit Inhabern vertraglich zu arrangieren. Aber alle Gesetze, Institutionen und öffentl. Mittel sind grundrechtlich verboten, die das einem zuweisen, die einen damit zum Inhaberinstrument deklarieren.
Wer sich dann unter Abwesenheit von Zwangsarbeitsgesetzen mit Inhabern vertraglich arrangiert, hat damit dort sicher bessere Einkommenschancen.

Biskra
25.09.2007, 00:01
Biskra, das Regime zwingt Betriebslose gesetzlich, institutionell und mit öffentl. Mitteln Inhabern zu. Es darf weder derartige Gesetze, noch derartige Institutionen und auch keinerlei derartigen öffentl. Mittel geben.

Du kannst es auch 1000x wiederholen. Es wird nicht wahrer. Keiner wird gezwungen Hartz4 zu kassieren.

Mauser98K
25.09.2007, 08:13
Zwangsarbeit: 1931

http://www.nrhz.de/archiv_23/media/art1_1_aiz1931.jpg

Zwangsarbeit: 2007


http://www.wdr.de/themen/politik/nrw01/job_plus/_img/job_plus01_300q.jpg

Es kann allerdings nicht sein, daß ein HartzIV Empfänger den ganzen Tag faul auf dem Sfa liegt, raucht, trinkt, fernsieht und der Steuerzahler das bezahlen muß.

politisch Verfolgter
25.09.2007, 11:33
Du kannst es auch 1000x wiederholen. Es wird nicht wahrer. Keiner wird gezwungen Hartz4 zu kassieren.
Es darf gar kein "Hartz4" geben, weil es keine Gesetze, keine Institutionen und auch keinerlei öffentl. Mittel geben darf, die Betriebslose zum Inhaberinstrument deklarieren, auch nicht zum potenziellen!
H-IV-Kontamination deklariert zum potenziellen Inhaberinstrument. Genau das darf es nicht geben.
Es darf im Rechtsraum überhaupt nichts geben, was mit Zwangsarbeit in Verbindung steht.
Stattdessen hat aktive Wertschöpfungspolitik die marktwirtschaftliche Nutzenoptimierung betriebsloser Anbieter zu bezwecken.
Es hat also stattdessen Betriebe zu geben, die den Anbietern Profitmaximierung bezwecken.
"Hartz4", die gesamte Arbeitsgesetzgebung, alle sie umsetzenden Institutionen und öffentl. Mittel sind abzustellen. Nichts im Rechtsraum darf Betriebslose auf Inhaber hin orientieren.

politisch Verfolgter
25.09.2007, 11:36
Es kann allerdings nicht sein, daß ein HartzIV Empfänger den ganzen Tag faul auf dem Sfa liegt, raucht, trinkt, fernsieht und der Steuerzahler das bezahlen muß.
Wie gesagt, es darf gar keine derartige Konfiguration öffentl. Mittel geben.
Stattdessen benötigen wir eine aktive Wertschöpfungspolitik, die betriebl. Profitmaximierung betriebsloser Anbieter bezweckt.
H-IV ist grundrechtswidrig, weil es auf Zwangsarbeit hin orientiert, weil es Betriebslose zu potenziellen Inhaberinstrumenten deklariert.
Das darf Inhabern nicht mit öffentl. Mitteln finanziert werden.

Biskra
25.09.2007, 12:41
Es darf gar kein "Hartz4" geben, weil es keine Gesetze, keine Institutionen und auch keinerlei öffentl. Mittel geben darf, die Betriebslose zum Inhaberinstrument deklarieren, auch nicht zum potenziellen!

Es gibt Vertragsfreiheit und das ist auch gut so.

politisch Verfolgter
25.09.2007, 12:49
Biskra, H-IV hat nix mit Vertragsfreiheit zu tun, damit werden Opfer vielmehr auf Inhaber fixiert, für Inhaberzwecke zwangsbevorratet.
Betriebslose haben keinerlei Vertragsfreiheit: sie werden vom Regime zum Inhaberinstrument deklariert, wozu sich das Regime einer aktiven Wertschöpfungspolitik verweigert. Eine sog. "aktive Arbeitsmarktpolitik" bezweckt die Garantie des modernen Feudalismus per Lehnswesen.
Die Marktwirtschaft bezweckt die Nutzenoptimierung der Marktteilnehmer.
Das unterbindet das Regime den allermeisten Betriebslosen, die es zum von Inhabern marginalisierbaren und auf minderwertige Teilleistungen reduzierbaren Kostenfaktor erklärt, die zudem als Kanonenfutter gegeneinander gehetzt werden. Inhaberbetriebe bezwecken die Nutzenminimierung der Kapitalerwirtschafter, was also mit Marktwirtschaft nichts zu tun hat.
Niemand darf zu sog. "Arbeits-Verträgen" mit Inhabern vorgesehen werden, keine Institutionen dürfen das bezwecken, keine öffentl. Mittel dürfen es flankieren.
Inhabern darf kein Berufsverbot politisch Verfolgter öffentl. finanziert werden.

Biskra
25.09.2007, 13:30
Biskra, H-IV hat nix mit Vertragsfreiheit zu tun, damit werden Opfer vielmehr auf Inhaber fixiert, für Inhaberzwecke zwangsbevorratet.
Betriebslose haben keinerlei Vertragsfreiheit: sie werden vom Regime zum Inhaberinstrument deklariert

Erstmal meinst du nicht Betriebslose, sondern arbeitslos gemeldete, zweitens sind die nicht gezwungen Leistungen zu kassieren, drittens kannst du jederzeit aus Hartz4 aussteigen. Vertragsfreiheit at its best.
Du kommst mir vor wie einer der ins Restaurant geht und sich dann darüber beschwert, daß er für das Essen auch noch zahlen muss. Wobei, du handelst das ja argumentativ leicht anders: Du beschwerst dich darüber, daß du dein Essen nicht in der Küche des Restaurants selbst zubereiten und dann im Restaurant auch noch verkaufen kannst. Ganz schön deppert.

politisch Verfolgter
25.09.2007, 18:03
Biskra, "arbeitslos gemeldete" sind Betriebslose, deren Berufsverbot zu Gunsten von Inhabern öffentl. finanziert wird, die also zu Gunsten von Inhabern von Wertschöpfung abgeschottet werden.
Sowas darf es gar nicht geben, es darf keine derartige Mittelverwendung geben, keine derartige Deklaration, keine derartige Gesetzgebung, keine derartige Zwangsalimentierung. Der Rechtsraum darf sowas nicht enthalten.
"Vertragsfreiheit": niemand darf a priori zum Inhaberinstrument, also per Gesetz zum sog. "Arbeitnehmer" deklariert werden. Ich habe nirgendwo unterschrieben, daß ich sog. "Arbeitnehmer" sein will. Keine Institutionen und keine Gesetze dürfen Verträge mit Inhabern zuweisen, es darf keine derartige "zumutbare Mitwirkungspflicht" geben.
Wer in ein Restaurant geht, macht das aus freien Stücken, zudem kann er vor der Abgabe seiner Bestellung diesen Ort jederzeit ohne finanzielle Einbuße verlassen.
Ein Vergleich mit dem Rechtsraum ist also unmöglich, er ist nicht herstellbar.
Der Rechtsraum hat grundrechtskonform zu sein, es darf dort also nichts geben, was einem die Bewirtschaftung des Eigentums Anderer zuweist. Es dürfen keinerlei Mittel an derartige Zuweisungen gekoppelt werden. Niemandem darf Wertschöpfungsabschottung garantiert und auch nicht finanziert werden. Es darf keinerlei Gesetze geben, die Betriebslose für Inhaber zuständig erklären und dafür zwangsbevorraten. Niemand darf zum Gegenstand des modernen Lehnswesens, also eines sog."Arbeitsmarkts" erklärt werden.

Wenn nun alles aus dem Rechtsraum entfernt ist, was Betriebslose mit Inhabern in Beziehung setzt, dann hat man erst mal den Schaden der Gesetzgebungsverbrecher weggeräumt. Und nun hat der Nutzen betriebsloser Anbieter rechtsräumlich verankert und ausdifferenziert zu werden.

Erst damit haben wir dann einen grundrechtskonformen Rechtsraum ohne Zwangsarbeit, ohne Enteignung, ohne Zwangsalimentierung, ohne Zwangsbevorratung, ohne Wertschöpfungsabschottung und ohne Zwangsdequalifikation.

Nochmal: alles muß raus, was Betriebslose - auch indirekt - zum Inhaberinstrument deklariert.
Dann gibts erst die Vertragsfreiheit, daß sich Betriebslose aus freien Stücken mit Inhabern arrangieren.
Zudem benötigt der betrieblsose Souverän marktwirtschaftlich profitmaximierende Wertschöpfung, wozu ja die Marktwirtschaft da ist. Sie ist nicht dazu da, menschliche Kostenfaktoren zu marginalisieren.
Generell benötigen Betriebslose keine Inhaber, sondern die Nutzung geeigneter Betriebe.

Biskra
25.09.2007, 18:14
Biskra, "arbeitslos gemeldete" sind Betriebslose, deren Berufsverbot zu Gunsten von Inhabern öffentl. finanziert wird

Die haben kein Berufsverbot, die sollen ja gerade arbeiten. Ist wohl zu schwer für dich, was?

politisch Verfolgter
25.09.2007, 19:15
Biskra, die sollen wertschöpfen können, ohne dazu Inhabern zwangsweise bevorratet zu werden. Nix darf einen auf Inhaber festlegen bzw. zum potenziellen Inhaberinstrument deklarieren.
"Arbeiten" hat ja gerade eben den value bezahlender user zu bedeuten, NICHT aber die Zwangsbewirtschaftung des Eigentums Anderer.
Der Arbeitsbegriff ist also zu entfeudalisieren.
'Arbeiten gehen' hat also user value erwirtschaften zu bedeuten, keinen owner value.
Das Regime unterbindet also per Gesetz das Arbeiten Gehen, indem es einen zu Gunsten von Inhabern von Wertschöpfung abschottet.
Damit wird der value bezahlender user unterbunden, mit der verbrecherischen, weil grundrechtswidrigen (Zwangs)Arbeitsgesetzgebung, womit man zum Inhaberinstrument deklariert wird. Doch genau das ist dem Regime grundrechtlich untersagt, weswegen es eine aktive Wertschöpfungspolitik zu Gunsten der marktwirtschaftlichen Profitmaximierung Betriebsloser aufgefordert ist.
Dem verweigert sich das Regime, weswegen die Gesetzgebungsverbrecher hinter Gitter gehören.

Sog. "Arbeitslose" unterliegen einem ihnen vom Regime per Gesetz zu Gunsten von Inhabern mit öffentl. Mitteln zugewiesenen Berufsverbot.

LieblingderGötter
25.09.2007, 19:51
Es kann allerdings nicht sein, daß ein HartzIV Empfänger den ganzen Tag faul auf dem Sofa liegt, raucht, trinkt, fernsieht und der Steuerzahler das bezahlen muß.

Von mir aus kann er/sie es gerne.Auch Tante Elfriede in ihrer Villa dürfte das noch lieber sein,als ein krimineller auf der Jagd nach Wertgegenständen/Essen.

Desweiteren ist ein Transfairempfänger der morgens um 7 mit der Bierflasche am Kiosk steht mir immer noch lieber und ehrlicher,als Politiker,die behaupten keine Mwst.erhöhung einzuführen und das doch machen.

Arbeitsplätze in großer Zahl können im Moment nur im ÖD geschaffen werden,solange das nicht passiert,wird sich die Zahl gar nicht/nur gerinfügig nach unten senken lassen.Ein weiterer Vorteil durch bspw. 500.000 neu Arbeitsplätze im ÖD wäre eine Arbeitskraftverknappung,ähnlich wie in DK.

leuchtender Phönix
25.09.2007, 20:06
Biskra, "arbeitslos gemeldete" sind Betriebslose, deren Berufsverbot zu Gunsten von Inhabern öffentl. finanziert wird, die also zu Gunsten von Inhabern von Wertschöpfung abgeschottet werden.
Sowas darf es gar nicht geben, es darf keine derartige Mittelverwendung geben, keine derartige Deklaration, keine derartige Gesetzgebung, keine derartige Zwangsalimentierung. Der Rechtsraum darf sowas nicht enthalten.
"Vertragsfreiheit": niemand darf a priori zum Inhaberinstrument, also per Gesetz zum sog. "Arbeitnehmer" deklariert werden. Ich habe nirgendwo unterschrieben, daß ich sog. "Arbeitnehmer" sein will. Keine Institutionen und keine Gesetze dürfen Verträge mit Inhabern zuweisen, es darf keine derartige "zumutbare Mitwirkungspflicht" geben.

Sowohl Arbeitslose als auch Arbeitnehmer können sich selbstständig machen. Dank Vertragsfreiheit. In diesem Fall arbeiten sie für niemand anderes.

Eigentlich erzählst du sowieso immer wirres und widersprüchliches Zeugs.
Wenn Arbeitsfähige beschäftigt werden ist es schlimm.
Wenn Arbeitsfähige nicht beschäftigt werden ist es schlimm.
Als nächstes ist es wohl noch schlimm, wenn sie sich selbstständig machen, was sie ja können.

Arbeitnehmer wird man nicht per Gesetz. Du kannst auch selbstständig oder einfach Arbeitslos werden. Wenn du keine Hilfe vom Staat beziehst, gibt es auch keine Verpflichtung eine Arbeit anzunehmen.

Oder sind dir diese einfachen Sachverhalte schon zu hoch?

politisch Verfolgter
25.09.2007, 20:23
leuchtender Phönix, über 90 % der Privathaushalte ziehen es vor, keinen Betrieb zu eignen. Das ist auch gar nicht erforderlich - wo kämen wir da hin, wenn jeder seinen Laden hätte?
Ne, vielmehr haben bezahlende Nutzer betriebl. high tech Konglomerate profitmaximierend nutzen und vernetzen zu können, womit zudem immer weiter zunehmende, sowieso zu 99.9 % von Betriebslosen stammende Rationalisierungseffizienz immer mehr herkömml. menschl. Tätigkeiten zum Segen deren user erübrigt.
Also bitte jeden eignerfixierten Arbeitsbegriff außen vor lassen. Es geht um value, wozu vernetzte high tech zu nutzen und immer weiter auszubauen ist.
"Beschäftigt" ist ein elend eignerfixierte Einschränkungszuweisung, die keinesfalls auf die Profitmaximierung der gemeinten Akteure abzielt, die damit zu Inhaberinstrumente deklariert werden.
Der Selbständigkeitsbegriff greift nicht - so verdienen angestellte, kündbare betriebslose Unternehmer mit am Meisten. Und das in Betrieben, in denen überhaupt keine Inhaber tätig sind.
Der Arbeitnehmerbegriff greift auch nicht, weil user Betriebe gegen Bezahlung nutzen zu können haben.
"Arbeitslos" heißt, zu Gunsten von Inhabern politisch verfolgt, also mit öffentl. Mitteln von profitmaximierender Wertschöpfung abgeschottet zu werden. "Hilfe vom Staat" ist vielmehr zwangsverarmende, wertschöpfungsabschottetende Dequalifikation, also Teil politischer Verfolgung.
"Arbeit" hat die profitmaximierende Nutzung userzentrierter high tech Netzwerke zu implizieren, keine von Inhabern marginalisierten Kostenfaktoren.
Niemand darf per Gesetz auf Inhaber bezogen werden.

User benötigen value, also marktwirtschaftl. Profitmaximierung.
Diese simple ökonomische Vernunft ist für niemanden zu hoch.
Es darf keine "Sachverhalte" geben, die Betriebslose auf menschl. Inhaber beziehen.
Die Arbeitsgesetzgebung ist grundrechtswidrig, also aus dem Rechtsraum zu entsorgen.
Wir benötigen eine aktive Wertschöpfungspolitik für den value bezahlender Betriebsnutzer. Dazu gibt es die politische Verpflichtung, die aus unseren Grundrechten resultiert.
Nichts verpflichtet einen gegenüber Inhabern.

Mauser98K
25.09.2007, 22:51
Haben die Erbgänge eigentlich eine Über- und Untersetzung, so wie bei einem LKW-Getriebe?

Das Entkoppeln, erfolgt das durch eine Doppelkupplung wie beim DSG von VW?

politisch Verfolgter
26.09.2007, 11:30
Die Erbgänge sind Betriebe, die den Nachkommen von Inhabern gehören, für deren Aufrechterhaltung, Vergrößerung und Kapitalentnahme durch die Inhabernachkommen per grundrechtswidriger Arbeitsgesetzgebung die Nachkommen Betriebsloser per Gesetz zuständig erklärt werden.
Deren "Getriebe" funktioniert also per bekanntem "Zinseszins mit Ansparen" (meine lustige Formel dazu ist ja bekannt) plus Zinseszins von Existierendem, was Betriebslose immer weiter befördern, womit 3 % bereits 70 % eignen.
Diese Entkopplung von mentalen Leistungsvermögen und Einkommen ist Verteilungsgift, das niemandem per Gesetz zugewiesen werden darf.

Da nützen abwegig naive Ablenkungsversuche eines ÖDlers rein gar nix, so lustig sie sich lesen mögen.

Damits mal etwas Butter bei die Fische gibt, hier 2000 Euro monatl. Ansparen plus 500 000 Euro als Firma ererbtes Startvermögen. Beides sei über 20 Jahre lang bei 10 % p.a. wirksam. Google liefert also für
2000*(1-1.10^20)/(1.10^(-1/12)-1)+500000*(1.10^20)
-->
((2 000 * (1 - (1.10^20))) / ((1.10^((-1) / 12)) - 1)) + (500 000 * (1.10^20)) = 4 811 723.43
4.8 Mio Euro, während die Kapitalerwirtschafter fast nix haben, vor allem, wenn sie dem auch noch Nachwuchs-"Arbeitnehmer" liefern.

So, und nach 40 Jahren sinds fast 34 Mio €, wobei dann doch aber das monatl. Ansparen weit üppiger ausfallen dürfte - da können locker 100 Mio €-Größenordnungen zusammenkommen.
Viel Spaß beim Arbeitnehmern und beim Nachwuchsabrichten für diese Umverteilungsvermögen, wofür auch der ÖD gehörig bedient sein will.

rai
26.09.2007, 14:53
Das einzige, was an der Argumentation "Du brauchst ja nichts beantragen" Unsinn ist, ist der Umstand, dass jeder Arbeitnehmer (für pV: Inhaberinstrument) gesetzlich verpflichtet ist (pV: zwangsenteignet wird), Sozialabgaben zu bezahlen. Um diese Versicherung, die diese Abgaben eigentlich darstellen, auch in Anspruch zu nehmen, wird man in der Tat gezwungen, sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen.
Um es also auf einen Punkt zu bringen: Der ÖD sollte in weiten Teilen abgeschafft werden, die Vermittlung von Arbeit ausschliesslich privaten Dienstleistern obliegen, mit denen man vertragliche Bindungen freiwillig eingehen kann. Dieses Modell gibt es in beinaher Vollendung bereits in England zu bestaunen. Private Vermittlungsagenturen sind in der Tat wirtschaftlicher als der Koloss "Agentur für Arbeit".
Die zunehmende Verbreitung von Zeitarbeitsfirmen jedoch zeigt, dass auch Deutschland auf einem Weg dahin ist. Man kann selbstverständlich nicht das gesamte System auf einen Schlag kippen, dies muss schrittweise erfolgen.

Gleichenfalls bedeutet das aber umgekehrt: Einschnitt in das soziale System bis zum äussersten, gesetzliche Arbeitslosengelder wie auch -versicherung abschaffen, gleiches für Renten, Unfälle, Krankheit. Rosinen picken funktioniert nicht. Und mit Verlaub, die Mehrheit der Bürger ist schlicht zu dämlich für Eigenvorsorge. Die von pV angestrebten Verhältnisse sind schlüssig, aber nicht umsetzbar. Nicht in Deutschland.

pV: Das Machthaberinstrument gewährt Leistungen für Aufbau eigener Wertschöpfung, auch im Ausland. Schau mal im SGB unter Mobilitätsgesetz nach. Und schick mal ne Karte ;)

politisch Verfolgter
26.09.2007, 15:52
Es darf keinerlei Gesetze, keine Institutionen und keine öffentl. Mittel geben, die Betriebslose direkt oder indirekt auf Inhaber verweisen.
Niemand darf zum sog. "Arbeitnehmer" erklärt werden. Wer mit Inhabern kooperieren will, hat das aus freien Stücken völlig staatsfern zu tun.
Also: gesetzliche "Arbeitnehmer"-Konstrukte sind aus dem Rechtsraum zu entsorgen.
Wir benötigen eine aktive Wertschöpfungspolitik für Investivnutzung diversif vernetzter high tech, also für den value bezahlender user. Sie ist von userzentrierten Wertschöpfungswissenschaften zu flankieren.
Keinen Betrieb zu eignen, darf niemanden a priori rechtsräumlich zum Inhaberinstrument deklarieren. Zwangsarbeit, Enteignung, Lehnswesen und Berufsverbot sind jedem Gesetzgeber grundrechtlich untersagt.
Die Grundrechte sind rechtsräumlich auszudifferenzieren und nicht einzuschränken. Das ist der grundlegende Handlungsauftrag an jede Politik.
"SGB": auch damit werden Inhaberinstrumente deklariert, weswegen dieses "Gesetzeswerk" aus dem Rechtsraum zu entfernen ist.
Eltern benötigen von geeigneten Managements und Managementvorgaben zu bezweckende profitmaximierende Wertschöpfung, also ihre marktwirtschaftl. Doppelrolle als Anbieter und Nachfrager.
Managements lassen Betriebslose ohne Zutun von Inhabern Renditen erwirtschaften. Das kann ebenso in selbsteignenden Betrieben erfolgen, die diesmal der Profitmaximierung der Renditeerwirtschafter dienen, die dafür bezahlen.
Wer in Betrieben ohne Inhaberanwesenheit Profit erwirtschaften kann, kann das auch in selbsteignenden Betrieben fürs eigene Profitinteresse.
Beidemal geht das mittels Managements.
"Zu dumm" greift also nicht.
Sozialstaat und ÖD sind dafür um mind. 90 % zu reduzieren, damit wir zu einer Leistungsgesellschaft kommen.
In GB ist die Eink./Verm.-Verteilung noch viel verheerender gekrümmt, sie dürfte zudem mindestens ebenso wenig wie in D mit der mentalen Verteilung zu tun haben.

rai
26.09.2007, 19:52
Nun hör doch bitte mal auf, immer den gleichen Kram herunterzubeten und lass dich mal auf eine normale Diskussion ein.

Wo der Staat nicht regulierend und unterstützend - zugegeben teils entmündigend - eingreift, da geht die Einkommens- und Vermögensverteilung immer weiter auseinander. Du kannst keine Ausgeglichenheit bei reinem Kapitalismus erwarten. Wenn du eine reine Leistungsgesellschaft favorisierst, dann steht es dir frei, dich in diese einzubringen, in dem du emigrierst.

politisch Verfolgter
26.09.2007, 21:15
rai, der immer gleiche, gebetsmühlenartig heruntergeleierte Kram ist "Arbeitnehmer" und "Arbeitgeber". Das darf aber niemandem per Gesetz zugewiesen werden. Die elende eignerfixierte Leier von "Löhnen" sog. "Arbeitnehmer" ist reine Privatangelenheit Jener, die das eben freiwillig vertraglich eingehen.
Wann hört das Regime endlich mal damit auf?
Und bitte nicht schon wieder Kapitalismus sagen und Feudalismus meinen. Die Eink./Verm.-Diskrepanzen stammen von dem massiven Eingriff grundrechtsgegnerischer Gesetzgeber in die Marktwirtschaft, die doch in Wirklichkeit den Anbietern Nutzenoptimierung verschaffen soll, also keine Marginalisierung zum Inhaberinstrument.
Damit man sich in eine Leistungsgesellschaft einbringen kann, dürfen keine Gesetze existieren, die das unterbinden, die einen davon abschotten. Genau deswegen schreibe ich so vehement gegen die verbrecherische Arbeitsgesetzgebung, gegen dieses Zwangsarbeitsregime.
Damit es Betriebslosen frei steht, Marktwirtschaft zu betreiben, müssen die geeignete Betriebe gegen Bezahlung nutzen können, deren Managements die Profitmaximierung dieser Anbieter bezwecken.
Genau diese Freiheit wird vom Regime permanent unterbunden.
Bis dahin bleibt nicht nur mir die innere Emigration, also nix zu tun und Nachwuchs zu unterlassen.
Wir benötigen einen grundrechtskonformen Rechtsraum. Zwangsarbeit ist verboten. Das ist kein Kram, sondern Grundvoraussetzung - auch für eine freie Marktwirtschaft.
Mir steht nix frei, zudem haben wir ja weltweiten modernen Feudalismus.
Das Regime hat damit aufzuhören.

rai
26.09.2007, 21:32
Dann bring doch bitte ein Praxisbeispiel deiner Vorstellung ein. Nicht pauschilisieren mit High Tech Konglomeraten, sondern nenne ein Beispiel, wie du gern dein Vermögen aufbauen möchtest, welchen Kapitaleinsatz du dabei hast etc.

politisch Verfolgter
26.09.2007, 21:58
Wo soll es denn Userprofit geben, wo er doch politisch nicht gewollt und rechtsräumlich unterbunden ist? Wo betreibt das Regime eine aktive Wertschöpfungspolitik? Wo sind userzentrierte Wertschöpfungswissenschaften? Kapitaleinsatz ist ein Teil der mit dazu selbsteignenden Betrieben erwirtschafteten Wertschöpfung. Dabei gibt es keine Eigentumsanteile, die von den usern profitmaximierend erwirtschaftete Wertschöpfung wird vielmehr regelmäßig ausgeschüttet und leistungsgerecht verteilt. Für die Profitmaximierung haben sich Managements von den Mitnutzern ebenfalls regelmäßig entlasten zu lassen. Dabei gehts also um eigenverantwortlich verantwortungsgemeinschaftliche unternehmerische Kooperation, wozu Manager Gruppenintelligenz moderieren.
Userzentrierte Betriebe sind politisch nicht gewollt. Das Regime will keine Betriebe, die den betriebslosen Kapitalerwirtschaftern Nutzenoptimierung bezwecken - es will nur eignerzentrierte Betriebe, deren Kapitalerwirtschafter von Inhabern zu Kostenfaktoren nutzenminimiert werden.
Das Kapital eignerzentrierter Betriebe wird von Betriebslosen aus den Taschen der Nachfrager erwirtschaftet. Dazu benötigen diese Kapitalerwirtschafter keine menschl. Inhaber. User benötigen betriebl. Profitkatalysatoren, die sich dazu gegen Bezahlung nutzen lassen. Damit gehts nicht um Eigentumsanteile, sondern um Leistung und um leistungsgerechte Verteilung der Wertschöpfung. Die Leistungskriterien sind von Wertschöpfungswissenschaften zu objektivieren und laufend an die techn.-wiss. Entwicklung anzupassen, die ja ebenfalls zu 99.9 % von Betriebslosen stammt.
NUR so können zudem immer bessere und billigere Maschinen immer mehr herkömml. menschl. Tätigkeiten zum Segen bezahlender Nutzer erübrigen.