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Vollständige Version anzeigen : Dänemark-Ein Vorbild für Deutschland???



LieblingderGötter
16.09.2007, 00:30
Dänemark wird von Reformern gerne als Beispiel für einen deregulierten Arbeitsmarkt angeführt, weil das Land über keinen, mit der deutschen Regelung vergleichbaren, Kündigungsschutz verfügt. Allerdings liegt der Anteil der öffentlich Beschäftigten mit ca. 32 % (2001) aller Erwerbstätigen etwa doppelt so hoch wie in Deutschland. Weil der Staat das Arbeitskräfteangebot für die Privatwirtschaft künstlich verknappt, fällt der Verzicht auf detaillierte Kündigungsschutzregelungen leicht. Unter dem Motto "Flexicurity" werden liberale Beschäftigungsregelungen, hohe soziale Absicherung und eine aktive Arbeitsmarktpolitik miteinander kombiniert. Arbeitslose erhalten eine wesentlich höhere Arbeitslosenhilfe als in Deutschland und werden umfassend für neue Stellen qualifiziert.

In D wird im ÖD massiv gespart und Stellen abgebaut,bzw. wenn nur noch als sog.1€uro Kraft eingestellt.Ein Qualifizierung die zielgerichtet auf einen Arbeitsvertrag abzielt,findet nur noch selten statt.Wir können daraus schließen,das wir einen Großteil der AL im ÖD unterbringen müssen,um das Arbeitskräfteangebot zu verknappen.Stattdessen wird es wohl mehr Zuwanderung geben.


Der gewerkschaftliche Organisationsgrad ist extrem hoch (über 75 %). Tarifverhandlungen finden zentralisiert zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften statt. Zwar besitzt Dänemark keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn, aber Mindestentgelte werden in der Regel durch Tarifverträge normiert und von den Betrieben eingehalten. Die Gewerkschaften haben das Recht, zum Boykott gegen Arbeitgeber aufzurufen, die sich nicht an die Tarifregelungen halten. Obwohl das dänische System den Arbeitgebern hohe Zugeständnisse abverlangt, wird es im Allgemeinen von allen Beteiligten akzeptiert, weil es sich in den vergangenen 100 Jahren als sehr erfolgreich erwiesen hat.

Welche deutsche Gewerkschaft ruft hier mal zu einem Boykott auf???
Denkt ihr,deutsche AG würden solche eine Situation wie in DK gutfinden bzw. akzeptieren??


In internationalen Vergleichen schneidet Dänemark zumeist sehr gut ab. Die Beschäftigungsquote - auch bei älteren Arbeitnehmern - ist die höchste in der EU. Trotz der extrem hohen Steuer- und Abgabenquote (der Mehrwertsteuersatz beträgt 25 %, dies gilt ebenfalls für Bücher und Lebensmittel) gilt das Land als sehr flexibel und wettbewerbsfähig. Der Lebensstandard der Dänen ist einer der höchsten in der Welt, die Staatsverschuldung vergleichsweise niedrig. Im Vergleich mit dem BIP der EU ausgedrückt in Kaufkraftstandards erreicht Dänemark einen Index von 122 (EU-25:100) (2005).[9] Mit Haushaltsüberschüssen von 4,9 % und 4,2 % des Bruttosozialprodukts war Dänemark im Jahren 2005 bzw. 2006 Spitzenreiter in der EU.

Unser MWST beträgt 19%(Ausnahme Bücher und Lebensmittel),unterscheidet sich also um 6%.Vermutlich ist unser Lebensstandard nicht höher als in DK(habe jetzt nicht nachgeschaut).


Im Juli 2007 betrug die Zahl der Arbeitslosen 90.500 (3,3 %), was ein Minus von 97.000 Personen seit Dezember 2003 bedeutete. Die Arbeitslosigkeit (Saisonkorrigiert;Vollzeitpersonen) ist seitdem mit 52 % oder mit 2.300 Vollzeitpersonen pro Monat gesunken. 2006 lag die Arbeitslosigkeit im Durchschnitt auf 124.400 Personen, was ein Minus von 33.000 Personen im Vergleich zum Vorjahr bedeutete. Nach Prognosen soll diese Zahl bis 2015 auf 65.000 sinken. Nach dieser Prognose wächst die Anzahl der Arbeitnehmer um 10.000 auf 2.860.000 und die der Arbeitsplätze um 70.000 auf 2.790.000.

Ein weiterer Beweis dafür,das unsere momentan Arbeitsmarktpolitik versagt (hat).Auch eine Senkung von Hartz4 wie von manchen immer wieder gefordert wird also keinen höheren Lebensstandard bewirken,außer man orintiert sich an Botswana,dann könnte man Hartz4 wohl auf 10€uro monatlich senken.

Nun die Umfrage:

Ist Dänemark ein Vorbild für Deutschland???

Was machen Sie falsch,was machen Sie richtig???

politisch Verfolgter
16.09.2007, 08:13
Man muß dazu die Eink./Verm.-Verteilung beider Länder nebeneinander vorliegen haben. Auch in DK werden Betriebslose per Gesetz mit sog. "Arbeitnehmer"-Konstrukten kontaminiert, womit sich zu Kostenfaktoren erklärte Kapitalerwirtschafter zwangsmarginalisieren.
Ganz klar: betriebslose Anbieter benötigen value, haben also investiv nutzen und diversiv vernetzen zu können. Mit Inhaber ist das prinzipiell nicht darstellbar. Auch in DK gibts keine aktive Wertschöpfungspolitik, sondern stattdessen Zwangsarbeit, Enteignung und Berufsverbot.
"Arbeitsmarkt" ist das marxistische Lehnswesen des mod. Feudalismus.

LieblingderGötter
16.09.2007, 19:21
Man muß dazu die Eink./Verm.-Verteilung beider Länder nebeneinander vorliegen haben. Auch in DK werden Betriebslose per Gesetz mit sog. "Arbeitnehmer"-Konstrukten kontaminiert, womit sich zu Kostenfaktoren erklärte Kapitalerwirtschafter zwangsmarginalisieren.
Ganz klar: betriebslose Anbieter benötigen value, haben also investiv nutzen und diversiv vernetzen zu können. Mit Inhaber ist das prinzipiell nicht darstellbar. Auch in DK gibts keine aktive Wertschöpfungspolitik, sondern stattdessen Zwangsarbeit, Enteignung und Berufsverbot.
"Arbeitsmarkt" ist das marxistische Lehnswesen des mod. Feudalismus.

Welche politische Partei will den "Arbeitsmarkt" als Feudalhandelsmarktplatz abschaffen??

politisch Verfolgter
17.09.2007, 12:27
"Feudahlhandelsmarktplatz" is bissel sperrig ;-): modernes Lehnswesen.
Es ist grundrechtswidrig, weil Zwangsarbeit verboten ist. Dabei gehts also nicht mal um irgendwelchen politischen Willen, sondern um Grundrechtsgebot.
Na ja, und wie gesagt hat der Rechtsraum den Nutzen des gesamten Souveräns zu bezwecken, der damit Subjekt, also Zweck und somit Gegenstand seiner Wertschöpfung ist. Wenn man dazu keinen Betrieb eignet, dann geht das für alle betriebslosen Anbieter nur per user value, also per Investivnutzung diversiv vernetzter high tech.
Freiwillig kann man sich ja weiterhin mit Inhabern vertraglich arrangieren. Doch das darf niemandem per Gesetz als "zumutbar" zugewiesen werden, es darf dazu keine institutionalisierte und auf keine öffentl. finanzierte Zwangsbevorratung geben.
Sog. "Arbeitslosigkeit" ist gesetzl. verankerte, Inhabern damit garantierte Wertschöpfungsabschottung Betriebsloser, sie ist also politisch gewolltes, rechtsräumlich verankertes Berufsverbot.

LieblingderGötter
17.09.2007, 19:11
"Feudahlhandelsmarktplatz" is bissel sperrig ;-): modernes Lehnswesen.
Es ist grundrechtswidrig, weil Zwangsarbeit verboten ist. Dabei gehts also nicht mal um irgendwelchen politischen Willen, sondern um Grundrechtsgebot.
Na ja, und wie gesagt hat der Rechtsraum den Nutzen des gesamten Souveräns zu bezwecken, der damit Subjekt, also Zweck und somit Gegenstand seiner Wertschöpfung ist. Wenn man dazu keinen Betrieb eignet, dann geht das für alle betriebslosen Anbieter nur per user value, also per Investivnutzung diversiv vernetzter high tech.
Freiwillig kann man sich ja weiterhin mit Inhabern vertraglich arrangieren. Doch das darf niemandem per Gesetz als "zumutbar" zugewiesen werden, es darf dazu keine institutionalisierte und auf keine öffentl. finanzierte Zwangsbevorratung geben.
Sog. "Arbeitslosigkeit" ist gesetzl. verankerte, Inhabern damit garantierte Wertschöpfungsabschottung Betriebsloser, sie ist also politisch gewolltes, rechtsräumlich verankertes Berufsverbot.

Seit den 70ern,als sozusagen die sog. Sockelarbeitslosigkeit entstand und sich laufend verfestigt(e),hält sich der Teil der Bevölkerung,der in D mittlerweile 70% eignet(also jene 3%)ein Millionenheer von "Arbeitslosen" die aktiv aus dem Wertschöpfungsbetrieb ferngehalten werden.Jene 3% haben aber wahrscheinlich kein/kaum großes Interesse,eine Veränderung herbeizuführen,bzw. werden sie es sich bestimmt nicht wünschen!!!

politisch Verfolgter
17.09.2007, 20:45
"Arbeitslosigkeit" ist Inhabern gesetzl. garantiertes öffentl. finanziertes Berufsverbot Betriebloser, also Teil politischer Verfolgung. Es ist Wertschöpfungsabschottung, wobei Wertschöpfung eben keinerlei menschl. Inhaber bedingt, sondern die Bezahlung für die Nutzung dafür geeigneter betriebl. Vertragsgegenstände.

Es sind nicht die 3 %, sondern Gesetze, die diese 3 % bewirken. Man kann allenfalls sagen, u.a. diese 3 % sind die Klientel gegen Grundrechte verstoßender Gesetzgeber.
Es sind Gesetze, nicht diese 3 %. Es sind Polittäter, keine Inhaber, die Verbrechen begehen. Die Gesetzgeber sind mit ihrer verbrecherischen Arbeitsgesetzgebung Schuld an der Umverteilungskatastrophe.
Es darf sicher nicht darum gehen, was sich die 3 % an Instrumentalisierung Betriebsloser wünschen, sondern es hat um einen Rechtsraum zu gehen, der dem gesamten Souverän auf der Basis der Grundrechte Nutzen bezweckt.
Banale ökonomische Grunderkenntnis: Betriebslose benötigen keine menschl. Inhaber, sondern Investivnutzung diversiver Netzwerke und kaufkräftige Nachfrager.
Es geht um geeignete betriebl. Vertragsgegenstände. Die zielführenden Managementvorgaben sind präzise zu umschreiben, was durch userzentrierte Wertschöpfungswissenschaften zu flankieren ist.
Es geht also um den Nutzen der Marktwirtschaft für die betriebslosen Anbieter.

rai
17.09.2007, 23:28
"Arbeitslosigkeit" ist Inhabern gesetzl. garantiertes öffentl. finanziertes Berufsverbot Betriebloser, also Teil politischer Verfolgung. Es ist Wertschöpfungsabschottung, wobei Wertschöpfung eben keinerlei menschl. Inhaber bedingt, sondern die Bezahlung für die Nutzung dafür geeigneter betriebl. Vertragsgegenstände.

Es sind nicht die 3 %, sondern Gesetze, die diese 3 % bewirken. Man kann allenfalls sagen, u.a. diese 3 % sind die Klientel gegen Grundrechte verstoßender Gesetzgeber.
Es sind Gesetze, nicht diese 3 %. Es sind Polittäter, keine Inhaber, die Verbrechen begehen. Die Gesetzgeber sind mit ihrer verbrecherischen Arbeitsgesetzgebung Schuld an der Umverteilungskatastrophe.
Es darf sicher nicht darum gehen, was sich die 3 % an Instrumentalisierung Betriebsloser wünschen, sondern es hat um einen Rechtsraum zu gehen, der dem gesamten Souverän auf der Basis der Grundrechte Nutzen bezweckt.
Banale ökonomische Grunderkenntnis: Betriebslose benötigen keine menschl. Inhaber, sondern Investivnutzung diversiver Netzwerke und kaufkräftige Nachfrager.
Es geht um geeignete betriebl. Vertragsgegenstände. Die zielführenden Managementvorgaben sind präzise zu umschreiben, was durch userzentrierte Wertschöpfungswissenschaften zu flankieren ist.
Es geht also um den Nutzen der Marktwirtschaft für die betriebslosen Anbieter.
Dir steht es frei, dich selbst mittels Gründung einer Unternehmung und entsprechender Förderung durch die politischen Verfolger zu den 3% hinzu zu summieren, sowie weitere von der Wertschöpfung Abgeschottete Anteil nehmen zu lassen und entsprechenden von dir proklamierten User Value zu erzielen. Bei ansprechender Renditewahrscheinlichkeit werde ich gerne investiv Nutzen aus deinem aufgebauten Netzwerk ziehen und somit meinen eigenen Nutzwert aus dieser Unternehmung ziehen, was dir wiederum Möglichkeiten eröffnet, weitere kaufkräftige Nachfragermärkte zu erschliessen.

:]

alberich1
19.09.2007, 01:48
Nun,was man von Daenemark uebernehmen koennte,waere die Zusammenlegung von Lohn-und Einkommenssteuer mit der Kranken-,Renten-, und Sozialversicherung.
So koennte sich kein "Besserverdiener" mehr aus der Verantwortung stehlen.

Das Bildungssystem ist dort auch besser.
Aber was die Auslaenderpolitik und den Kuendigungsschutz anbelangt,muss ich eindeutig nein sagen.

politisch Verfolgter
19.09.2007, 08:31
Dir steht es frei, dich selbst mittels Gründung einer Unternehmung und entsprechender Förderung durch die politischen Verfolger zu den 3% hinzu zu summieren, sowie weitere von der Wertschöpfung Abgeschottete Anteil nehmen zu lassen und entsprechenden von dir proklamierten User Value zu erzielen. Bei ansprechender Renditewahrscheinlichkeit werde ich gerne investiv Nutzen aus deinem aufgebauten Netzwerk ziehen und somit meinen eigenen Nutzwert aus dieser Unternehmung ziehen, was dir wiederum Möglichkeiten eröffnet, weitere kaufkräftige Nachfragermärkte zu erschliessen.

:]
Vielmehr darf niemand per Gesetz zum sog. "Arbeitnehmer" erklärt und auch nicht institutionell und mit öffentl. Mitteln dazu zwangsbevorratet werden. Denn der Rechtsraum hat den Nutzen des gesamten Souveräns zu bezwecken, der damit Subjekt, also Zweck und somit Gegenstand seiner Wertschöpfung ist.
Über 90 % eignen keinen Betrieb. Klein(st)gewerblerunwesen ist zudem höchst unzweckmäßig, stellt es doch seit jeher das Elendsrückgrat der 2. und 3. Welt, garniert von Slums.
Nein, wir benötigen rationalisierungseffiziente high tech Netzwerke, die sich von den Betriebslosen gegen Bezahlung profitmaximierend nutzen lassen, wozu sie zielführend gemanagt werden.
Damit wird niemandem untersagt, Inhaber zu sein, was ja auch keineswegs den Grundrechten zuwider läuft. Aber es haben nun mal über 90 % der Privathaushalte keinen Betrieb. Dort darf niemand per Gesetz zum Kostenfaktor von Inhabern marginalisiert werden, kein Nachwuchs darf dafür vorgesehen werden, betriebl. Umverteilungserbgänge bedienen zu sollen.
Inhaber sind für die allermeisten Betriebslosen nachweislich der verheerend gekrümmten und in keinster Weise mit der mentalen Verteilung übereinstimmenden Eink./Verm.-Verteilung höchst ineffizient. Und alle Gesetze, die Zwangsarbeit, Enteignung und Berufsverbot bezwecken, sind komplett grundrechtswidrig.
Okönomische Ineffizienz und grundrechtswidrige Gesetze haben in diesem Rechtsraum nichts verloren.