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Vollständige Version anzeigen : Vergewaltigung und sexuelle Misshandlung in türk. Gefängnissen



Hayaser
15.09.2007, 16:58
Vergewaltigung und sexuelle Misshandlung gehören in den Polizeistationen und Gefängnissen der Türkei zum schrecklichen Alltag.
Wer diese Tatsachen öffentlich macht, wird selbst mit Gefängnis bedroht

1997 gründeten vier Rechtsanwältinnen das Projekt "Büro gegen sexuelle Folter - Rechtliche Hilfe für Frauen, die in Polizeihaft vergewaltigt oder sexuell misshandelt wurden". Damit brachen sie ein Tabu: das öffentliche Schweigen über die weit verbreitete sexuelle Folter, der Frauen in Polizeiquartieren, Gefängnissen und im kurdischen Teil der Türkei ausgesetzt sind.

Ziel war, den Betroffenen kostenlosen Rechtsbeistand zu leisten und sie zu ermutigen, ihre Folter anzuzeigen.Ein Anliegen, das große Resonanz fand: 136 Frauen wandten sich bislang an die Anwältinnen, 13 Anklagen sind vor verschiedenen türkischen Gerichten und 26 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig, weitere 56 Fälle liegen beim Staatsanwalt. Im Juni 2000 fand in Istanbul ein von mehreren Frauengruppen organisierter Kongress zum Thema statt, auf dem unter anderem betroffene Frauen sprachen. Schon früher waren die Frauen, die ihre Erlebnisse veröffentlicht hatten, bedroht, verfolgt, erneut verhaftet und gefoltert worden. Nun ging der türkische Staat noch weiter: im November 2000 eröffnete die Staatsanwaltschaft Beyoglu in Istanbul ein Verfahren gegen 16 Frauen, die den Kongress organisiert bzw. an ihm teilgenommen hatten, später wurde die Zahl der Angeklagten auf 19 erhöht. Zudem wurden drei weitere Prozesse gegen Menschen eröffnet, die sich öffentlich gegen sexuelle Folter ausgesprochen hatten. Die Vorwürfe reichen von "Staatsverunglimpfung" bis zu "separatistischer Propaganda" und sind sämtlich mit Haftstrafen bewehrt.

Der Hintergrund

In der Türkei und insbesondere in den kurdischen Gebieten setzen staatliche Kräfte sexuelle Folter und Vergewaltigung an Frauen als systematisches Druck- und Kriegsmittel ein. Oft können die betroffenen Frauen nicht einmal im engsten Familienkreis über das Erlittene sprechen - aus Angst, aufgrund der gesellschaftlichen Wert- und Moralvorstellungen aus dem Familien- und Gesellschaftsverband ausgestoßen oder neuer Repression ausgesetzt zu werden. Seit einiger Zeit ändert sich dies: zunehmend bringen Frauen den Mut auf, über das Erlebte zu sprechen. Der Mut der betroffenen Frauen und Menschenrechtsaktivistinnen über die erlebte sexuelle Folter zu berichten, Anzeige gegen die staatlichen Täter zu erstatten und Öffentlichkeit herzustellen, ist ein entscheidener Schritt auf dem Weg der Sraflosigkeit der Folterer und Vergewaltiger ein Ende zu bereiten. Genauso wichtig ist, dass dies nicht nur als individueller Akt geschieht, da auch die staatlich organisierten Menschenrechtsverbrechen nicht individuell sind, sondern systematisch geschehen.

Aber auch unter denjenigen Frauen aus der Türkei, die im Exil um politisches Asyl kämpfen, befinden sich unzählige, die aus unterschiedlichsten Gründen bisher nicht den Mut aufbrachten über die an ihnen verübte sexuelle Folter zu sprechen. Zu diesen Gründen gehören die Angst, sich der eigenen Familie zu offenbaren ebenso wie der eigene unsichere Aufenthaltsstatus und die Furcht, dass in der Türkei lebende Familienangehörige mit staatlichen Repressionen überzogen werden könnten. Ein folgenreiches Schweigen, stützt es doch die Straflosigkeit der Folterer; zudem wirkt es sich nicht selten negativ auf den Verlauf des Asylverfahrens aus und verstärkt die psychischen Folgen der Folter bei den Betroffenen selbst. Ein wichtiges Feld der Unterstützungsarbeit besteht daher darin, die Situation zu dokumentieren und Öffentlichkeit herzustellen. Diese Öffentlichkeit ist ein nicht unerheblicher Schutz für Betroffenen und Menschenrechtsaktivistinnen.


Quellenangabe: http://projekte.free.de/schwarze-katze/texte/repr06.html

Atilla_der_Türke
17.09.2007, 03:12
Nein wirklich muss ja fast weinen.
Ok eine behauptung durch dich hat stattgefunden.Aber eine simple Frage an dich was deine Behauptung zerstören wird.Wo sind die Fakten bitte???
Gibts doch keine oder...?!
Armseliges Kind !!!

EUROFREUND
17.09.2007, 11:19
Nein wirklich muss ja fast weinen.
Ok eine behauptung durch dich hat stattgefunden.Aber eine simple Frage an dich was deine Behauptung zerstören wird.Wo sind die Fakten bitte???
Gibts doch keine oder...?!
Armseliges Kind !!!


Schau dir doch einfach an wie sich Türken hier aufführen,
das reicht schon.

http://humanrightsinturkey.blogspot.com/

Freiherr
17.09.2007, 16:39
Hoffen wir, dass unserem Marco nichts passiert.
Der gammelt ja immer noch in der Türkei rum.

Jaques Mesrine
18.09.2007, 11:06
Quellenangabe: http://projekte.free.de/schwarze-katze/texte/repr06.html

Warum redest du nicht auch mal von den Berichten und Aussagen von PKK Terroristen die Von den Terror Camps geflohen und sich den türkischen Sicherheitsbehörden stellen.
Alle erzählen übereinstimmend, das dort Vergewaltigungen an Frauen in den Camps an der Tagesordnung stehen.
Oberste Terroristen Führer halten sich die Frauen in Den Camps als Sexsklaven.
Auf den Bergen, fallen sie zu dritt oder mehr über eine Frau her und vergewaltigen ihrer eigenen Frauen Kameradinnen.
So sieht die Wahrheit aus.
Und eurer Anführer, Massenmörder hat seinen Platz in den Villen die er einst bewohnte gegen ne Zelle eingetauscht und verrottet dahin.
Ihr seid Mörder und Vergewaltiger eurer eigenen Leute.

Jaques Mesrine
18.09.2007, 11:07
Hoffen wir, dass unserem Marco nichts passiert.
Der gammelt ja immer noch in der Türkei rum.

Dem ungen passiert schon nichts.
Da macht gerade ne Erfahrung für sein Leben.
DieErfahrung ist die, das er jetzt lernt, die Finger von Minderjährigen zu lassen.

wtf
18.09.2007, 11:17
Mir scheint, die Anhänger der Religion des Friedens (http://thereligionofpeace.com) haben ein grundsätzliches Problem mit Sexualität (Stichwort Pädophilie, 72 Jungfrauen etc.)

King
18.09.2007, 11:20
Mmmh... wo wird so etwas nicht gemacht???

Jaques Mesrine
18.09.2007, 11:31
Mir scheint, die Anhänger der Religion des Friedens (http://thereligionofpeace.com) haben ein grundsätzliches Problem mit Sexualität (Stichwort Pädophilie, 72 Jungfrauen etc.)

Wenn jeder 72 Jungfrauen Bekommt, das ist das Jenseits wohl ebenso überbevölkert wie die Erde.
Und womit soll man die alle ernähren.
Oder ist da alles umsonst?

King
18.09.2007, 17:40
Wenn jeder 72 Jungfrauen Bekommt, das ist das Jenseits wohl ebenso überbevölkert wie die Erde.
Und womit soll man die alle ernähren.
Oder ist da alles umsonst?

Und es sind nicht 72 Jungfrauen sondern 7;)

navy
18.09.2007, 20:12
Quellenangabe: http://projekte.free.de/schwarze-katze/texte/repr06.html

Tolle billige Schwachsinns Quelle um gegen Türken zu hetzen!

Die Kurden sind arachische Schwachköpfe, welche die Menschenrechte verachten und u.a. Inzucht durch ihre Zwangsheiraten und Ehrenmorde an ihren Töchtern und Schwersten betreiben.

Klappe halten, denn ich habe ne heftige Verachtung, vor solch primitiven Verbrecher Ethnien, welche im Drogen- und Menschenschmuggel führend.

Jaques Mesrine
19.09.2007, 10:59
Schau dir doch einfach an wie sich Türken hier aufführen,
das reicht schon.

http://humanrightsinturkey.blogspot.com/




Mein Freundchen, dann lass uns mal zurück schauen zu den Zeiten des 2. Weltkriegs, da sieht man ganz toll wie wir Deutschen uns verhalten haben.
Ich glaube, das kein Deutscher das Recht hat, so über andere her zu ziehen.
Wir sind selber nicht besser.

cimbom75
19.09.2007, 11:19
Quellenangabe: http://projekte.free.de/schwarze-katze/texte/repr06.html



Asyl - Gutachten


Verwaltungsgericht Hannover
1. Kammer Hildesheim
z.Hd. Herrn Kloppenburg
Postfach 101451
31114 Hildesheim


Ihre Nachricht vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Bonn, den
19960319 1 A 1621/95.Hi EURM54IEN-96.132 19.03.1997



Verwaltungsstreitsache eines armenischen Staatsangehörigen

Sehr geehrter Herr Kloppenburg,
wir entschuldigen uns für die späte Zusendung unserer Stellungnahme. Eine frühzeitigere Bearbeitung Ihrer Anfrage war uns aufgrund zahlreicher Gutachtenanfragen und aufgrund personeller sowie struktureller Änderungen leider nicht möglich.

Zu Ihrer o.g. Anfrage nimmt amnesty international wie folgt Stellung:
1. ob es in Armenien zulässig ist, von der Polizei oder Geheimdienststellen ohne richterliche Anordnung mehrere Wochen (ca. 6 Wochen) inhaftiert zu werden?

Die Inhaftierung von Gefangenen für längere Zeit ohne richterliche Anordnung ist in Armenien nicht gesetzlich zulässig, sondern durch entsprechende Bestimmungen der Verfassung aus-drücklich verboten. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass für geringere Vergehen eine sog. "Verwaltungshaft" von bis zu 15 Tagen verhängt werden kann, über die ein Einzel-richter aufgrund von Materialien, die die Polizei vorgelegt hat, allein entscheiden kann, ohne dass der Angeklagte die Möglichkeit hat, einen Verteidiger heranzuziehen. amnesty inter-national hat in jüngerer Zeit Berichte erhalten, die befürchten lassen, dass die armenischen Behörden diese gesetzlichen Bestimmungen benützen, um politisch missliebige Personen für einige Tage "aus dem Verkehr zu ziehen".2. verneinendenfalls, ob eine Inhaftierung dieser Art gleichwohl wahrscheinlich ist und ob solche Fälle bekannt geworden sind;

Vom Spezialfall der Verwaltungshaft einmal abgesehen, liegen amnesty international keine Berichte über eine verlängerte Haftdauer ohne richterliche Anordnung vor. Wir können aller-dings angesichts der zahlreichen schweren Vorwürfe gegen die armenische Polizei nicht aus-schließen, dass es von Zeit zu Zeit zu solchen Inhaftierungen kommt.

3. ob es in Armenien im Polizei- oder Geheimdienstgewahrsam zu Folterungen, etwa durch Schläge oder den Einsatz von Chlorgas kommt,

amnesty international hat in den vergangenen Jahren wiederholt über Folter und Misshand-lung in Armenien berichtet und ist sehr besorgt darüber, dass solche Praktiken eher zu- als abnehmen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang insbesondere auf unseren Bericht "Armenia: Further allegations of ill-treatment in detention" vom Oktober 1996 (ai-Index: EUR 54/03/96, beigefügt als Anlage), der sich insbesondere mit der unzureichenden Reaktion Armeniens auf die Empfehlungen des UN-Komitees gegen Folter vom April 1996 befasst. Der Bericht beschäftigt sich ferner mit einer Reihe von Vorfällen, bei denen politische Gefangene im Gewahrsam der Polizei, aber zum Beispiel auch in dem der Armee, schwer misshandelt wurden, mit Schlägen, Elektroschocks usw. Über die Anwendung von Chlorgas liegen uns keine Erkenntnisse vor, wir können aber nicht ausschließen, dass auch Foltermethoden an-gewandt werden, die uns bisher nicht bekannt geworden sind.

4. ob ungesetzliche Tötungen im Polizei- oder Geheimdienstgewahrsam stattfinden und ob es zutrifft, daß ein Herr Artawacd Manoukian im Juni 1995 auf solche Weise in Eriwan umgekommen ist?

amnesty international hat im Laufe der Jahre von einigen Todesfällen in Haft erfahren, die zum Teil auf Folter oder Misshandlung zurückzuführen sind. Hierzu zählt u.a. der Tod von Ardavast Manukian, einem der Angeklagten im sog. "Dro"-Prozess, der am 6. Mai 1995 aus dem Gefängniskrankenhaus in ein normales Krankenhaus verlegt wurde, wo er am 16. Mai starb, Berichten zufolge wegen starken Blutverlusts. Die Behörden sollen ihm einige Wochen lang die wegen verschiedener gesundheitlicher Probleme nötige ärztliche Versorgung verwei-gert haben. – Im "Dro"-Prozess waren zunächst 20, dann zwölf Angehörige der "Armenischen Revolutionären Föderation" (besser bekannt unter dem armenischen Namen "Daschnakzutjun") angeklagt, innerhalb dieser Partei eine geheime terroristische Vereinigung namens "Dro" gegründet zu haben. Von den nach dem Tode Ardavast Manukians verblei-benden elf Angeklagten wurden am 10. Dezember 1996 drei zum Tode und acht weitere zu hohen Haftstrafen verurteilt. amnesty international hat an die armenische Regierung appel-liert, diese Todesstrafen nicht zu vollstrecken und die Angeklagten zu begnadigen.

5. Haben armenische Bürger, die für die Partei Daschnakzutjun Aktivitäten auf humani-tärem Gebiet (z.B. Betreuung von Familien im Krieg gefallener Soldaten, Verteilung von Kindernahrung und Geld an bedürftige Familien) entwickelt haben, seitens staatlicher Instanzen mit Maßnahmen zu rechnen, bejahendenfalls mit welchen?

Bis zu ihrer Suspendierung durch ein Dekret des armenischen Präsidenten Lewon Ter-Petrosjan am 28. Dezember 1994 war die "Daschnak"-Partei eine legale Partei, die in der Öffentlichkeit agierte und im Parlament vertreten war. Offizieller Anlass für die Suspendierung war die Existenz der unter Frage 4 erwähnten "Dro"-Gruppe innerhalb der Partei, die nach offiziellen Angaben mit Wissen der Parteiführung gehandelt hatte, auch wenn – wie der Präsident zugestand – der größte Teil der Mitglieder nichts von diesen Aktivitäten gewußt habe. Das armenische Justizministerium gab als einen weiteren Grund für die Suspendierung an, entgegen den armenischen Gesetzen seien mehrere ausländische Staatsbürger in der Parteiführung tätig gewesen. Am 13. Januar 1995 bestätigte das Oberste Gericht Armeniens die Suspendierung für zunächst sechs Monate, erkannte dabei allerdings nur den letzt-genannten Grund an, weil über die Aktivitäten der illegalen Gruppe noch ermittelt wurde. Aus den genannten Gründen konnte die Daschnakzutjun nicht an den Parlamentswahlen vom 5. Juli 1995 teilnehmen, eine Tatsache, die von internationalen Beobachtern kritisiert wurde. Nachdem ein Gericht im Dezember 1996 zu dem Schluss gekommen war, dass keine Bezie-hungen zwischen der "Dro"-Gruppe und den Daschnakzutjun bestünden, begannen Verhand-lungen zwischen der armenischen Regierung und Vertretern der Partei über eine erneute Zulassung. Diese sind aber bisher noch nicht abgeschlossen.
Eine Reihe von Anzeichen spricht dafür, dass sich die Maßnahmen der armenischen Regie-rung nicht allein gegen die angebliche illegale Gruppe richteten, sondern dass die Partei als Ganze durch die Maßnahmen getroffen werden sollte. Dennoch ist nach wie vor sehr schwierig abzuschätzen, welchen Mitgliedern der Partei wegen welcher Aktivitäten Verfolgung droht. Dies dürfte u.a. von der Position der betreffenden Mitglieder in der Partei abhängen. Die uns bekannten Prozesse (neben dem Prozess gegen die "Dro"-Gruppe noch mindestens ein weiterer wegen eines angeblichen Putschversuchs) sowie die zahlreichen Berichte über Misshandlungen wandten sich gegen recht prominente Mitglieder. Eine Verfolgung wegen der von Ihnen genannten "humanitären" Tätigkeiten erscheint aber durchaus möglich, da mit diesen Tätigkeiten politische Demonstrationen verbunden sein können (etwa bei der Betreu-ung von Familien im Krieg gefallener Soldaten).

6. Muss ein armenischer Bürger, allein weil er im Bundesgebiet einen Asylantrag gestellt hat oder illegal aus Armenien ausgereist ist, mit staatlichen Maßnahmen rechnen, bejahendenfalls mit welchen?

Amnesty international sind keine gesetzlichen Bestimmungen bekannt, nach denen die Stellung eines Asylantrags im Ausland in Armenien bei Rückkehr bestraft werden könnte. Schikanen gegen Rückkehrer oder Übergriffe nichtstaatlicher Gruppen gegen solche Personen können wir aber nicht völlig ausschließen.

7. Werden armenische Bürger, die für die Partei Daschnakzutjun Aktivitäten auf humanitärem Gebiet (z.B. Betreuung von Familien im Krieg gefallener Soldaten, Verteilung von Kindernahrung und Geld an bedürftige Familien) entwickelt haben, gezielt zum Kriegsdienst einberufen und an Brennpunkten der kriegerischen Aus-einandersetzung eingesetzt?

amnesty international hat in den Jahren 1994 und 1995 häufig von Zwangsrekrutierungen erfahren, die sich aber in der Regel völlig willkürlich gegen junge Männer richteten und bei denen eher keine politische Motivation im Sinne der gezielten Einziehung von Oppositionellen o.ä. zu erkennen war.
Durch den zwar brüchigen, aber immer noch gültigen Waffenstillstand in Berg-Karabach seit Mai 1994 ist jedoch eine leichte Entspannung eingetreten. Wir halten es für eher unwahr-scheinlich, dass derzeit Personen gezielt einberufen und an Brennpunkten der kriegerischen Auseinandersetzung eingesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Tilman Berger
Beauftragter des Bundesvorstandes





f.d.R. Ruth Jüttner
Referat für politische Flüchtlinge

http://www2.amnesty.de/internet/Gutachte.nsf/0/b9f67dd5b7d77d16c1256aaa003a7f19?OpenDocument