Schwarzer Rabe
13.09.2007, 07:58
Nach Entscheidung zur Pendlerpauschale
Steuerbescheide 2007 nur vorläufig
Pendler können auf ihrer Lohnsteuerkarte für 2007 die Pauschale für Fahrten zur Arbeit nun doch vom ersten Kilometer an als Freibetrag eintragen lassen. Darauf haben sich die zuständigen Referatsleiter der Finanzministerien von Bund und Ländern geeinigt. Ziel sei die "Vermeidung von unnötiger Bürokratie im Sinne der Bürger", erklärte das Bundesfinanzministerium in Berlin.
Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale gelten zudem alle Einkommensteuerbescheide ab 2007 nur vorläufig.
Das Bundesfinanzministerium bekräftigte jedoch seine Rechtsauffassung, dass die Pendlerpauschale vor dem Verfassungsgericht Bestand haben werde. Deshalb müsse jeder, der einen Freibetrag eintragen lasse, damit rechnen, dass er mit Eingang des Steuerbescheids Nachzahlungen leisten müsse.
Bundesfinanzhof hat Zweifel an Neuregelung
Der Bundesfinanzhof hatte vergangene Woche in Zweifel gezogen, dass die seit Jahresbeginn geltende Neuregelung zur Pendlerpauschale mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Laut dieser Regelung können seit 1. Januar 2007 die Fahrtkosten für die ersten 20 Kilometer zur Arbeitsstelle nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden. Erst ab Kilometer 21 darf man demnach 30 Cent pro Kilometer abrechnen. Infolge dieser Regelung würden laut Statistischem Bundesamt rund 8,1 Millionen Pendler leer ausgehen, die bislang Fahrtkosten absetzen konnten. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird frühestens 2008 gerechnet.
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,,OID7459824_,00.html
Steuerbescheide 2007 nur vorläufig
Pendler können auf ihrer Lohnsteuerkarte für 2007 die Pauschale für Fahrten zur Arbeit nun doch vom ersten Kilometer an als Freibetrag eintragen lassen. Darauf haben sich die zuständigen Referatsleiter der Finanzministerien von Bund und Ländern geeinigt. Ziel sei die "Vermeidung von unnötiger Bürokratie im Sinne der Bürger", erklärte das Bundesfinanzministerium in Berlin.
Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale gelten zudem alle Einkommensteuerbescheide ab 2007 nur vorläufig.
Das Bundesfinanzministerium bekräftigte jedoch seine Rechtsauffassung, dass die Pendlerpauschale vor dem Verfassungsgericht Bestand haben werde. Deshalb müsse jeder, der einen Freibetrag eintragen lasse, damit rechnen, dass er mit Eingang des Steuerbescheids Nachzahlungen leisten müsse.
Bundesfinanzhof hat Zweifel an Neuregelung
Der Bundesfinanzhof hatte vergangene Woche in Zweifel gezogen, dass die seit Jahresbeginn geltende Neuregelung zur Pendlerpauschale mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Laut dieser Regelung können seit 1. Januar 2007 die Fahrtkosten für die ersten 20 Kilometer zur Arbeitsstelle nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden. Erst ab Kilometer 21 darf man demnach 30 Cent pro Kilometer abrechnen. Infolge dieser Regelung würden laut Statistischem Bundesamt rund 8,1 Millionen Pendler leer ausgehen, die bislang Fahrtkosten absetzen konnten. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird frühestens 2008 gerechnet.
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,,OID7459824_,00.html