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Vollständige Version anzeigen : Sex unter 18 ist ab sofort verboten



Maximilian
07.09.2007, 12:01
Nicht ein einziger der Papagei-Journalisten in den Massenmedien hat sich die Mühe gemacht, nachzulesen, was da wirklich auf die Bevölkerung zukommt.
Mindeststrafe für alles, was unter die Sexualstrafgesetzgebung fällt, wird 4 Jahre Gefängnis sein.Ab dann sind im Sinne der Sexualstrafgesetzgebung alle Personen bis 18 Jahre „Kinder“. Eine Unterscheidung von Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre) gibt es nicht mehr.

Hier der ganze Text:

http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/4146485/

Praktisch jeglicher Sex von Personen unter 18 Jahren wird ein schweres Verbrechen sein - zumindest für eine der beiden involvierten Personen, meistens für beide (Mindeststrafe 4 Jahre). Dabei ist unter Sex schon jegliches „Doktor-Spiel“zu verstehen.

Ist euch klar was da auf uns alle zukommt?

Schwarzer Rabe
07.09.2007, 12:03
Was auf uns zukommt? Die wenigsten hier dürften Kinder als Sexualpartner haben!

ochmensch
07.09.2007, 12:05
Nicht ein einziger der Papagei-Journalisten in den Massenmedien hat sich die Mühe gemacht, nachzulesen, was da wirklich auf die Bevölkerung zukommt.
Mindeststrafe für alles, was unter die Sexualstrafgesetzgebung fällt, wird 4 Jahre Gefängnis sein.Ab dann sind im Sinne der Sexualstrafgesetzgebung alle Personen bis 18 Jahre „Kinder“. Eine Unterscheidung von Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre) gibt es nicht mehr.

Hier der ganze Text:

http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/4146485/

Praktisch jeglicher Sex von Personen unter 18 Jahren wird ein schweres Verbrechen sein - zumindest für eine der beiden involvierten Personen, meistens für beide (Mindeststrafe 4 Jahre). Dabei ist unter Sex schon jegliches „Doktor-Spiel“zu verstehen.

Ist euch klar was da auf uns alle zukommt?

Hmm... Brüssel? Herr Cohn-Bendit?

Maximilian
07.09.2007, 12:09
Was auf uns zukommt? Die wenigsten hier dürften Kinder als Sexualpartner haben!

Bitte erst mal den LINK LESEN

z.b.

Jegliche Darstellung in Bild, Foto, Video, Zeichnung oder Kunstwerk von Personen unter 18 Jahren – nackt, wenig bekleidet, mit der Schamgegend sichtbar, in „aufreizender“ Pose, ja sogar bekleidet, wird zum schweren Verbrechen – für jeden, der es herstellt, besitzt, anderen zeigt, zur Verfügung stellt usw. (Mindeststrafe 4 Jahre)

Kommeniezuspaet
07.09.2007, 12:11
Richtig so!
Ich finde, Sex sollte grundsätzlich verboten werden!
Sowas unanständiges!

Walter Hofer
07.09.2007, 12:15
Ist euch klar was da auf uns alle zukommt?

ja, und ?
Solange Sex zwischen 18 und 88+ nicht verboten wird, ist mir das egal.

George Rico
07.09.2007, 12:16
Und wo ist jetzt das Problem? Such' dir einfach 'ne ältere Sexpartnerin und Du wirst nie mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Zudem ist es durchaus zu befürworten, dass jeder Erwachsene, der pornographische Bilder von Minderjährigen herstellt, verbreitet oder besitzt, nun härter bestraft werden kann.

Maximilian
07.09.2007, 12:27
Und wo ist jetzt das Problem? Such' dir einfach 'ne ältere Sexpartnerin und Du wirst nie mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Zudem ist es durchaus zu befürworten, dass jeder Erwachsene, der pornographische Bilder von Minderjährigen herstellt, verbreitet oder besitzt, nun härter bestraft werden kann.

Was das bedeutet, kann man sich an einigen Beispielen deutlich machen:

Erika, 17, hat mit Hannes, 18 Urlaub gemacht. Beide sind bis über beide Ohrren ineinander verliebt. Nach der Rückkehr werden Urlaubsfotos gezeigt. Man war an einem südlichen Strand, wo sich fast alle Damen „oben ohne“ sonnten, so auch Erika. Es sind also eine Anzahl von Fotos mit Erikas ausnehmend schönen Brüsten dabei. Ebenso ein paar Fotos, auf denen sich die beiden innig küssen. Auf einem der Fotos hat Hannes auch die Hand auf Erikas Po. Ein Bekannter, der zufällig beim Zeigen der Fotos dabei war, bekommt kurz danach Krach mit Erikas Vater und wird aus dem Haus geworfen. Er sinnt auf Rache. Da die neue Gesetzgebung gerade beschlossen wurde, zeigt er Erika und Hannes an - und auch Erikas Vater, in dessen Haus die Fotos gezeigt wurden, wegen Verbreitung von Kinderpornos.

Alle drei werden zur gesetzlichen Mindeststrafe von 4 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Richter erklärt, er sei zwar keine Freund der neuen Gesetzgebung, aber er müsse sich an geltende Gesetze halten. Er hätte zwar erwogen, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen, aber wegen der offen gezeigten Brüste und der Hand auf dem Po („sexuelle Handlungen“) sei das nicht möglich gewesen.

Ausserdem werden sie, die ja nun als Verbreiter von Kinderpornos als Schwerverbrecher angesehen werden, in die Sexualverbrecherkartei aufgenommen, über die jeder einsehen kann und überprüfen, ob in seiner Nähe eventuell ein solcher `Kinderschänder` wohnt.

Erikas Vater hat seine Arbeit verloren, Hannes wurde aus der Lehre geworfen und Erika wird an keiner Schule mehr angenommen, weil sie dort als ‚Kinderschänderin’ ja Kontakt zu Kindern hätte. Das Leben der drei ist zerstört.

Maximilian
07.09.2007, 12:28
Anderes Beispiel:

Kurt, 17, der eine Begabung zum Zeichnen hat, skizziert ein paar Zeichnungen von seiner Freundin Heide, 16. Ohne Kleidung. Aus dem Gedächtnis. Er bringt es fertig, die Zeichnungen so gut zu teffen, dass man Heide eindeutig erkennen kann. Eine Zeit später verliebt er sich in ein anderes Mädchen und die beiden trennen sich. Noch später findet Kurts kleine Schwester Hanne, zu diesem Zeitpunkt 16, die Zeichnungen und zeigt sie Schulfreunden, um mit den Fähigkeiten des Bruders anzugeben. Die Schulkameraden erkennen Heide auf den Zeichnungen, die in die gleiche Schule geht und erzählen ihr von den Akt-Zeichnungen. Heide, die immer noch sauer auf Kurt ist, zeigt ihn wegen Herstellung von Kinderporno und Hanne wegen Verbreitung von Kinderporno an.

Ergebnis: Zwei weitere Leben zerstört. 4 Jahre Mindeststrafe! Sexualverbrecherkartei!

Maximilian
07.09.2007, 12:29
Nächstes Beispiel:

Herr Kalter hat mit seinem Nachbarn Müller Ärger. Beide haben unterschiedliche Ansichten über Gartengestaltung und stehen in Dauerfehde. Einmal wurde Kalter sogar von Müller angezeigt. Das führte zwar zu nichts, aber Kalter lauert schon seit langem nach einer Möglichkeit, Müller mal wirklich eins auswischen zu können. Da sieht er eines Tages die 16-jährige Tochter Müllers mit ihrem Freund, eng umarmt. Er spioniert den beiden nach und wirklich, an einem der nächsten Abende fahren die beiden im Auto des Vaters des Freundes auf einen abgelegenen Waldparkplatz vor der Stadt und Kalter kann beobachten, wie das Auto in Schwingungen gerät. Er pirscht sich heran und kann ein hervorragendes Bild von beiden beim Sex im Auto auf nehmen.

Er zeigt das Mädchen wegen Verleitung zum Sex mit Kindern an, denn er hat herausgefunden, der Freund ist erst siebzehn. Müller reagiert mit einer Gegenanzeige wegen Verbreitung von Kinderporno, denn Kalter hat das Foto an die Polizei weitergegeben. Das Ende mag sich jeder selbst ausmalen.

Schwarzer Rabe
07.09.2007, 12:30
17 Jährige haben sich ja auch nicht oben-ohne in der Öffentlichkeit zu zeigen, vollkommen ok das Gesetz!

ochmensch
07.09.2007, 12:30
Was das bedeutet, kann man sich an einigen Beispielen deutlich machen:

Erika, 17, hat mit Hannes, 18 Urlaub gemacht. Beide sind bis über beide Ohrren ineinander verliebt. Nach der Rückkehr werden Urlaubsfotos gezeigt. Man war an einem südlichen Strand, wo sich fast alle Damen „oben ohne“ sonnten, so auch Erika. Es sind also eine Anzahl von Fotos mit Erikas ausnehmend schönen Brüsten dabei. Ebenso ein paar Fotos, auf denen sich die beiden innig küssen. Auf einem der Fotos hat Hannes auch die Hand auf Erikas Po. Ein Bekannter, der zufällig beim Zeigen der Fotos dabei war, bekommt kurz danach Krach mit Erikas Vater und wird aus dem Haus geworfen. Er sinnt auf Rache. Da die neue Gesetzgebung gerade beschlossen wurde, zeigt er Erika und Hannes an - und auch Erikas Vater, in dessen Haus die Fotos gezeigt wurden, wegen Verbreitung von Kinderpornos.

Alle drei werden zur gesetzlichen Mindeststrafe von 4 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Richter erklärt, er sei zwar keine Freund der neuen Gesetzgebung, aber er müsse sich an geltende Gesetze halten. Er hätte zwar erwogen, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen, aber wegen der offen gezeigten Brüste und der Hand auf dem Po („sexuelle Handlungen“) sei das nicht möglich gewesen.

Ausserdem werden sie, die ja nun als Verbreiter von Kinderpornos als Schwerverbrecher angesehen werden, in die Sexualverbrecherkartei aufgenommen, über die jeder einsehen kann und überprüfen, ob in seiner Nähe eventuell ein solcher `Kinderschänder` wohnt.

Erikas Vater hat seine Arbeit verloren, Hannes wurde aus der Lehre geworfen und Erika wird an keiner Schule mehr angenommen, weil sie dort als ‚Kinderschänderin’ ja Kontakt zu Kindern hätte. Das Leben der drei ist zerstört.

Dann zieht Erika sich halt was über ihre tollen Brüste oder macht kein Foto davon.

George Rico
07.09.2007, 12:32
Deine Beispiele sind, mit Verlaub, an den Haaren herbeigezogen.

Mark Mallokent
07.09.2007, 12:35
Ich hatte meinen ersten Sex unter 18 mit einem Mädel unter 18. Ich wäre nur sehr ungern dafür 4 Jahre lang in den Knast gegangen.
Allerdings, mit ihr zusammen in der gleichen Zelle, *träum* :chee:

elas
07.09.2007, 12:37
Anderes Beispiel:

Kurt, 17, der eine Begabung zum Zeichnen hat, skizziert ein paar Zeichnungen von seiner Freundin Heide, 16. Ohne Kleidung. Aus dem Gedächtnis. Er bringt es fertig, die Zeichnungen so gut zu teffen, dass man Heide eindeutig erkennen kann. Eine Zeit später verliebt er sich in ein anderes Mädchen und die beiden trennen sich. Noch später findet Kurts kleine Schwester Hanne, zu diesem Zeitpunkt 16, die Zeichnungen und zeigt sie Schulfreunden, um mit den Fähigkeiten des Bruders anzugeben. Die Schulkameraden erkennen Heide auf den Zeichnungen, die in die gleiche Schule geht und erzählen ihr von den Akt-Zeichnungen. Heide, die immer noch sauer auf Kurt ist, zeigt ihn wegen Herstellung von Kinderporno und Hanne wegen Verbreitung von Kinderporno an.

Ergebnis: Zwei weitere Leben zerstört. 4 Jahre Mindeststrafe! Sexualverbrecherkartei!
,,,,,,,du vergisst die Bewährung! (Besserung durch Abenteuerurlaub in der Südsee)

Praetorianer
07.09.2007, 12:44
Gibt es eigentlich eine der landläufigen Nachrichtenagenturen, die das irgendwie bestätigen kann?

Bei Google-News konnte ich nur den von dir zitierten Autor finden.

Maximilian
07.09.2007, 12:49
Karl Weiss - Völlig ohne jede Meldung in den bürgerlichen Massenmedien wird im Moment in aller Heimlichkeit eine Verschärfung des Sexualstrafrechts durch den Bundestag gezogen, die wesentliche Teile der Bevölkerung zu Verbrechern stempeln soll. Selbst ein grosser Teil der Bundestagsabgeordneten scheint uninformiert.

Bereits im letzten November wurde das neue Gesetz in erster Lesung durch den Bundestag gebracht, ohne dass die Massenmedien mit der Wimper gezuckt hätten. Nun ist das Gesetz in den Ausschüssen, die am 18. Juni 2007 eine Expertenanhörung durchgeführt haben – wiederum völlig ohne Berichte in den bürgerlichen Medien.

Das einzige was in den Massenmedien zu finden ist zum Thema, sind die Eigenlob-Äußerungen von Frau Zypriess und Frau Merkel, die großspurig verkündeten, nun würde mit dem angeblich durch das Internet aufgeblühten Kinderporno und mit den „Kinderschändern“ Schluss gemacht.

Blackmore
07.09.2007, 12:53
,,,,,,,du vergisst die Bewährung! (Besserung durch Abenteuerurlaub in der Südsee)

Gibts nur für Musels

Maximilian
07.09.2007, 12:54
Gibt es eigentlich eine der landläufigen Nachrichtenagenturen, die das irgendwie bestätigen kann?

Bei Google-News konnte ich nur den von dir zitierten Autor finden.


http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/anhoerungen/21_Kinderpornographie/index.html

Devils Eyebrow
07.09.2007, 12:54
17 Jährige haben sich ja auch nicht oben-ohne in der Öffentlichkeit zu zeigen, vollkommen ok das Gesetz!

Was für ein Quatsch, am Strand wird das ja wohl erlaubt sein. Weder leben wir zu Kaisers Zeiten noch in einem muslimischen Land, auch wenn einige User das glauben.

Im übrigen halte ich Maximilians Aufregung für reichlich übertrieben. Wo liegt heute das Durchschnittsalter beim ersten Sex? 14, 15? Sollen die alle verknackt werden?

Beim oberflächlichen Überfliegen des BT-Protokolls sowie des Gesetzesentwurfs las ich in erster Linie von Jugendschutz und Maßnahmen gegen Herstellung/Verbreitung kinderpornograph. Materials, Kinderprostitution etc.
nichts davon, dass einvernehmlicher Sex unter 16jährigen mit vier Jahren Gefängnis bestraft werden soll.
Wenn mit dem Gesetz die Handhabe gegen Kindesmissbrauch bzw Kinderpornographie erleichtert wird, begrüße ich das.

Werde es mal bei Gelegenheit genauer durchlesen.

George Rico
07.09.2007, 12:58
Was für ein Quatsch, am Strand wird das ja wohl erlaubt sein. Weder leben wir zu Kaisers Zeiten noch in einem muslimischen Land, auch wenn einige User das glauben.

Im übrigen halte ich Maximilians Aufregung für reichlich übertrieben. Wo liegt heute das Durchschnittsalter beim ersten Sex? 14, 15? Sollen die alle verknackt werden?

Ich habe den Link zwar nicht gelesen, vermute aber mal, das Gesetz soll eine bessere Handhabe gegenüber sexuellen Übergriffen oder Kindesmissbrauch ermöglichen. In diesem Sinne ist es zu begrüßen.

Vollste Zustimmung. Niemand wird wegen einer blanken Brust verknackt werden. Zumal dies am Strand mittlerweile Normalität geworden ist. Theoretisch müsste sich dann ja auch die Bravo der Verbreitung von Kinderpornographie schuldig machen, da dort immer wieder Photos von entblößten Jugendlichen abgedruckt werden. Viel Aufregung um nichts.

Gehirnnutzer
07.09.2007, 13:00
Nicht ein einziger der Papagei-Journalisten in den Massenmedien hat sich die Mühe gemacht, nachzulesen, was da wirklich auf die Bevölkerung zukommt.
Mindeststrafe für alles, was unter die Sexualstrafgesetzgebung fällt, wird 4 Jahre Gefängnis sein.Ab dann sind im Sinne der Sexualstrafgesetzgebung alle Personen bis 18 Jahre „Kinder“. Eine Unterscheidung von Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre) gibt es nicht mehr.

Hier der ganze Text:

http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/4146485/

Praktisch jeglicher Sex von Personen unter 18 Jahren wird ein schweres Verbrechen sein - zumindest für eine der beiden involvierten Personen, meistens für beide (Mindeststrafe 4 Jahre). Dabei ist unter Sex schon jegliches „Doktor-Spiel“zu verstehen.

Ist euch klar was da auf uns alle zukommt?

Aus zwei Dingen tangiert mich das persönlich vollkommen peripher:

1. Gehören die Altersgruppe unter 18 Jahren nicht zu meinem Beuteschema.:D :D

2. Kommt im Moment noch garnichts auf uns zu. Solange das Gesetz noch nicht vom Bundestag beschlossen worden ist und noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlich worden ist, bleibt das Ding wie der Name Gesetzesentwurf schon sagt, ein Entwurf.

Trotzdem ergibt sich bei mir folgendes:

Eins dürfte bezüglich eines Aspektes dieses Gesetzes doch jedem klar sein, am Triebverhalten von Jugendlichen wird sich nichts ändern und das durchschnittliche Alter fürs Erste Mal wird auch nicht wieder hochschnellen.

Und noch eins dürfte klar sein, der Umstand, das dieses Gesetz Jugendliche wieder zu Kindern deklariert, wird garantiert dazu führen, das in Straffällen in dem einvernehmlicher Sex zwischen Jugendlichen einen Tatbestand darstellen sollte, diese Fälle am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht enden werden, da sich durch diese Deklarierung eine Diskrepanz zur Behandlung von Jugendlichen und Kindern in anderen Bereichen der Strafgesetzgebung und in der Gesetzgebung allgemein ergibt.

Bevor hier jemand mit irgendwelchen Sprüchen kommt, ich bin kein Befürworter bestimmter Dinge, sondern behandle Aspekte diese Gesetzentwurfes, die bei der momentanen Gesetzeslage keinen Straftatbestand darstellen

Sollte das Gesetz so inkraft treten hat das auch zur Folge:

- Ungewollte Schwangerschaften würden zunehmen, das man ja die Abgabe von Verhütungsmittel an Jugendliche als Beihilfe auslegen kann.

- Der Film "Die Blechtrommel" müsste indiziert werden, und Volker Schlöndorff müsste sich wegen Förderung der Kinderpornographie verantworten. David Bennent, der Darsteller des Oskar, war zum Zeitpunkt des Drehs 12 Jahre alt und eine Szene des Films mit ihm und Katharina Thalbach würde einen Verstoß gegen die geplante Gesetzgebung darstellen.

Doc01
07.09.2007, 13:00
Er zeigt das Mädchen wegen Verleitung zum Sex mit Kindern an, denn er hat herausgefunden, der Freund ist erst siebzehn. Müller reagiert mit einer Gegenanzeige wegen Verbreitung von Kinderporno, denn Kalter hat das Foto an die Polizei weitergegeben. Das Ende mag sich jeder selbst ausmalen.
Oder so.
Da das deutsche Volk in der Tat ein Volk von Denunzianten geworden ist (s. Meldungen hier im Forum!), wird sowas passieren.

Dieses "Gesetz" zeigt einmal mehr auf, in was für einer Situation sich Restdeutschland befindet. Im Griff der furchtbaren Juristen (ich glaube, etwa 80% der derzeitigen höherrangigen Politiker sind Juristen).

Seit Jahrhunderten beginnen Menschen ihre ersten sexuellen Erfahrungen in der Regel zwischen 15 und 17. Das ist jetzt strafbar geworden. Was für ein Dreck!!!

Mittlerweile steht mir das bis zur Unterkante Unterlippe. Wäre ich heute nochmal 18, ich wüsste, was ich für mein Land tun müsste!!!!


http://doc01.50g.com/pix/g11.jpg
http://soldner.jowood.com/?RubrikIdentifier=812&lang=de&WeaponID=5806&SWS_info=1

Terror dem Terror

Maximilian
07.09.2007, 13:02
Die große Säuberungsaktion

Die neue Gesetzeslage würde aber nicht nur private Homepagebetreiber in Zugzwang bringen, sondern hätte auch für Anbieter wie Youtube oder Google Video genauso wie für Zeitungen und Magazine fatale Folgen, da sie letztendlich ihren gesamten aktuellen Bestand sowie die Archive nach Fotos und Schriften absuchen müssten, welche den neuen Regelungen zuwiderlaufen.

So wären beispielsweise Fotos und Videos, die den Harry-Potter-Darsteller Daniel Radcliffe zeigen, wie er im Theaterstück "Equus" auftritt, der Kinder- und Jugendpornographie zuzuordnen, da Radcliff zur Zeit des Auftritts 17 Jahre alt war. Gleiches gälte dann für die Berichterstattung über Misswahlen, Castingshows oder Sendungen wie "Next Topmodell", bei denen Teilnehmerinnen oftmals unter 18 Jahre alt und in sexy Bikinis und/oder Dessous sowie in aufreizenden Posen zu sehen sind.


http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25952/1.html

George Rico
07.09.2007, 13:05
Die große Säuberungsaktion

Die neue Gesetzeslage würde aber nicht nur private Homepagebetreiber in Zugzwang bringen, sondern hätte auch für Anbieter wie Youtube oder Google Video genauso wie für Zeitungen und Magazine fatale Folgen, da sie letztendlich ihren gesamten aktuellen Bestand sowie die Archive nach Fotos und Schriften absuchen müssten, welche den neuen Regelungen zuwiderlaufen.

So wären beispielsweise Fotos und Videos, die den Harry-Potter-Darsteller Daniel Radcliffe zeigen, wie er im Theaterstück "Equus" auftritt, der Kinder- und Jugendpornographie zuzuordnen, da Radcliff zur Zeit des Auftritts 17 Jahre alt war. Gleiches gälte dann für die Berichterstattung über Misswahlen, Castingshows oder Sendungen wie "Next Topmodell", bei denen Teilnehmerinnen oftmals unter 18 Jahre alt und in sexy Bikinis und/oder Dessous sowie in aufreizenden Posen zu sehen sind.


http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25952/1.html

Und du glaubst allen Ernstes, dass dieses Gesetz durchkommt? So prüde sind ja noch nicht einmal die iranischen Religionspolizisten. Völlig absurd.

Mütterchen
07.09.2007, 13:12
ich kann mir auch nur vorstellen, dass das gesetz eine grundlage gegen kindesmissbrauch geben soll. das finde ich richtig. wenn teenager miteinander sexuelle erfahrungen machen, wird das kein gericht verurteilen......oder die gerichte bekommen sehr sehr sehr viel zu tun!!

-jmw-
07.09.2007, 13:13
Unabhängig davon, was nun konkret drinnesteht in dem Gesetz und Gesetzesentwurf, darf ich sagen, dass ich jedwede Regelung, die einvernehmlichen GV von einer Person 18 Jahre minus ein Tag mit einer Person 18 Jahre plus ein Tag als einer Vergewaltigung oder einem Missbrauch äquivalent sieht, für bescheuert halte.
Das dürfte uns allen so gehen.

Aldebaran
07.09.2007, 13:16
Und du glaubst allen Ernstes, dass dieses Gesetz durchkommt? So prüde sind ja noch nicht einmal die iranischen Religionspolizisten. Völlig absurd.

Wie war das mit dem Gleichbehandlungsgesetz?

Ein Bündnis von Femninistinnen und Religiösen könnte das im Verein mit ein paar Kinderschändungs- und -pornographie-Schlagzeilen in der BILD durchsetzen.

Es gibt ja genug bürgerliche Idioten, die auf die MissbrauchsideologInnen hereinfallen. Kindesmissbrauch und -pornographie sind schon immer strafbar gewesen. Da kommt es darauf an, diese Taten zu entdecken und nicht auf neue Gesetze.

Aldebaran
07.09.2007, 13:16
Unabhängig davon, was nun konkret drinnesteht in dem Gesetz und Gesetzesentwurf, darf ich sagen, dass ich jedwede Regelung, die einvernehmlichen GV von einer Person 18 Jahre minus ein Tag mit einer Person 18 Jahre plus ein Tag als einer Vergewaltigung oder einem Missbrauch äquivalent sieht, für bescheuert halte.
Das dürfte uns allen so gehen.

Außer den Juristen.

Aldebaran
07.09.2007, 13:18
ich kann mir auch nur vorstellen, dass das gesetz eine grundlage gegen kindesmissbrauch geben soll. das finde ich richtig. wenn teenager miteinander sexuelle erfahrungen machen, wird das kein gericht verurteilen......oder die gerichte bekommen sehr sehr sehr viel zu tun!!

Es muss ja angezeigt werden. Das wird dann ein herrliches Betätigungsfeld für Erpresser, Eifer- und Rachsüchtige.

RavenMG
07.09.2007, 13:26
Was auf uns zukommt? Die wenigsten hier dürften Kinder als Sexualpartner haben!

Es geht hier nicht darum, dass die Leute in diesem Forum, sprich hier, Kinder als Sexualpartner ansehen.

Es geht darum das man mit eintretender Pubertät langsam seine Sexualität enddeckt und diese gegebenenfalls mit einem gleichaltrigen oder alterlich nicht weit entfernten Partner erforscht.(Als Jugendlicher)

Maximilian
07.09.2007, 13:26
Das Schutzalter in Bezug auf sexuelle Handlungen wird auf 18 Jahre heraufgesetzt, so dass sexuelle Handlungen an Personen unter 18 Jahren strafbar sind, sofern dafür Geld, sonstige Vergütungen oder Gegenleistungen geboten werden. Hintergrund ist, dass – wie im Dokument nachzulesen – sexuelle Kontakte gegen Entgelt die Gefahr des Abgleitens in die Prostitution begründen - auch dann, wenn es nicht zum sexuellen Missbrauch kommt. Die Kinder- und Jugendprostitution soll durch die neue Gesetzeslage also eingedämmt werden.


Der Begriff Kinderpornographie wird durch das Gesetz verändert, durch Kinder- und Jugendpornographie ersetzt. Das bedeutet in letzter Konsequenz, dass das in Diskussionen oft verwandte "Bild des penetrierten Säuglings" mit dem Bild eines fast 18-Jährigen gleichgesetzt wird, welcher sich nackt zeigt.

also, alles klar?

Walter Hofer
07.09.2007, 13:29
So ein Faß können nur arbeitslose Juristen aufmachen!

spartakus
07.09.2007, 13:32
Es betrifft mich zwar nicht mehr, aber wenn ich mich in die Lage eines Jugendlichen versetze, ist das ein schrecklicher Gedanke. Ich hätte mich damals dann wohl auch strafbar gemacht, und meine ex-freundin sich auch....

Mütterchen
07.09.2007, 13:32
Es muss ja angezeigt werden. Das wird dann ein herrliches Betätigungsfeld für Erpresser, Eifer- und Rachsüchtige.

Ja, stimmt! Daran hatte ich nicht gedacht! Aber dann wird das Gesetz sicher nicht so verabschiedet. Man müsste ja sein Kind bis zur Volljährigkeit ins Kloster stecken nur um es vorm Knast zu bewahren....

Maximilian
07.09.2007, 13:37
Bald müssen dann sicher auch alle Mädchen jede Woche zum Jungfern test ^^

Drache
07.09.2007, 13:40
Was das bedeutet, kann man sich an einigen Beispielen deutlich machen:

Erika, 17, hat mit Hannes, 18 Urlaub gemacht. Beide sind bis über beide Ohrren ineinander verliebt. Nach der Rückkehr werden Urlaubsfotos gezeigt. Man war an einem südlichen Strand, wo sich fast alle Damen „oben ohne“ sonnten, so auch Erika. Es sind also eine Anzahl von Fotos mit Erikas ausnehmend schönen Brüsten dabei. Ebenso ein paar Fotos, auf denen sich die beiden innig küssen. Auf einem der Fotos hat Hannes auch die Hand auf Erikas Po. Ein Bekannter, der zufällig beim Zeigen der Fotos dabei war, bekommt kurz danach Kr...
Sag mal, glaubst du so einen Scheiss wirklich? Google mal danach! Da findest du nichts zu! Das könnte sich Liegnitz, Krabat oder Schwarzer Rabe ausgedacht haben!

17 Jährige haben sich ja auch nicht oben-ohne in der Öffentlichkeit zu zeigen, vollkommen ok das Gesetz!
Wo leben wir hier eigentlich und wie verklemmt muss man sein? Als Jugendlicher nie nackt gewesen? Nach dem Schulsport mit den Mädels duschen gegangen? Arme Sau!

Gibt es eigentlich eine der landläufigen Nachrichtenagenturen, die das irgendwie bestätigen kann?
Bei Google-News konnte ich nur den von dir zitierten Autor finden.
Die Quelle ist so seriös wie Paranews.net!

Blackmore
07.09.2007, 13:53
Ich hätt schon längst lebenslänglich mit anschliessender Sicherheitsverwahrung :))

Maximilian
07.09.2007, 13:55
@Dragon1974

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/anhoerungen/21_Kinderpornographie/index.html

Das ist doch sicher eine schöne Quelle oder?

Biskra
07.09.2007, 14:48
Was das bedeutet, kann man sich an einigen Beispielen deutlich machen:

Erika, 17, hat mit Hannes, 18 Urlaub gemacht. Beide sind bis über beide Ohrren ineinander verliebt. Nach der Rückkehr werden Urlaubsfotos gezeigt. Man war an einem südlichen Strand, wo sich fast alle Damen „oben ohne“ sonnten, so auch Erika. Es sind also eine Anzahl von Fotos mit Erikas ausnehmend schönen Brüsten dabei. Ebenso ein paar Fotos, auf denen sich die beiden innig küssen. Auf einem der Fotos hat Hannes auch die Hand auf Erikas Po. Ein Bekannter, der zufällig beim Zeigen der Fotos dabei war, bekommt kurz danach Krach mit Erikas Vater und wird aus dem Haus geworfen. Er sinnt auf Rache. Da die neue Gesetzgebung gerade beschlossen wurde, zeigt er Erika und Hannes an - und auch Erikas Vater, in dessen Haus die Fotos gezeigt wurden, wegen Verbreitung von Kinderpornos.

Alle drei werden zur gesetzlichen Mindeststrafe von 4 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Richter erklärt, er sei zwar keine Freund der neuen Gesetzgebung, aber er müsse sich an geltende Gesetze halten. Er hätte zwar erwogen, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen, aber wegen der offen gezeigten Brüste und der Hand auf dem Po („sexuelle Handlungen“) sei das nicht möglich gewesen.

Ausserdem werden sie, die ja nun als Verbreiter von Kinderpornos als Schwerverbrecher angesehen werden, in die Sexualverbrecherkartei aufgenommen, über die jeder einsehen kann und überprüfen, ob in seiner Nähe eventuell ein solcher `Kinderschänder` wohnt.

Erikas Vater hat seine Arbeit verloren, Hannes wurde aus der Lehre geworfen und Erika wird an keiner Schule mehr angenommen, weil sie dort als ‚Kinderschänderin’ ja Kontakt zu Kindern hätte. Das Leben der drei ist zerstört.

Schwachsinn, Brüste sind weder Genitalien noch Schambereich.

Biskra
07.09.2007, 14:58
Nachdem ich mir den Entwurf mal angeschaut habe, kann ich nur sagen, daß der Blogtexter gar nichts verstanden hat. Wo kommen außerdem die 4 Mindestjahre her? Frei erfunden?

klartext
07.09.2007, 15:04
Bitte erst mal den LINK LESEN

z.b.

Jegliche Darstellung in Bild, Foto, Video, Zeichnung oder Kunstwerk von Personen unter 18 Jahren – nackt, wenig bekleidet, mit der Schamgegend sichtbar, in „aufreizender“ Pose, ja sogar bekleidet, wird zum schweren Verbrechen – für jeden, der es herstellt, besitzt, anderen zeigt, zur Verfügung stellt usw. (Mindeststrafe 4 Jahre)

Dieses Gesetz kann man nur begrüssen. Der Schutz von Kindern und Heranwachsenden hat Vorrang vor den sexuellen Bedürfnissen der Erwachsenen.

Pascal_1984
07.09.2007, 15:31
Was auf uns zukommt? Die wenigsten hier dürften Kinder als Sexualpartner haben!

Und wenn doch, sollten sie im Knast sitzen und nicht hier im Forum schreiben! Allerdings ist unter 18 nicht generell als Kind anzusehen, ich denke mal unter 16 wäre da etwas realistischer...

Skaramanga
07.09.2007, 16:17
Interessiert mich jetzt nicht so. Ich stehe total auf 40-jährige Joggerinnen. :chee: :hihi:

Praetorianer
07.09.2007, 16:27
Nachdem ich mir den Entwurf mal angeschaut habe, kann ich nur sagen, daß der Blogtexter gar nichts verstanden hat. Wo kommen außerdem die 4 Mindestjahre her? Frei erfunden?

Was zu erwarten war.

Trotzdem war das Thema ganz unterhaltsam. Insbesondere die depperten Nazis, die hier Apllaus geschlagen haben, aber beim mutmaßlichen Sexualstraftäter Marco W. anfangen auf die Türken einzudreschen, weil er dort als mutmaßlicher Sexualstraftäter fast ein halbes Jahr in Untersuchungshaft sitzt.

Warum beschweren die sich eigentlich, wenn die der Meinung ist, der sollte mindestens zu vier Jahren Gefängnis verurteilt werden?

Meister Lampe
07.09.2007, 16:27
Nachdem ich mir den Entwurf mal angeschaut habe, kann ich nur sagen, daß der Blogtexter gar nichts verstanden hat. Wo kommen außerdem die 4 Mindestjahre her? Frei erfunden?

Korrekt.

Was beinhaltet der Gesetzesentwurf? Das wichtigste:

- Die §161 bis 163 werden geändert (betrifft Meineid)

- Ein §162 wird eingeführt, die die Strafbarkeit von Meineiden erweitert

- §182 wird leicht abgeändert. Demnach wird eine Person, die jemanden unter 18 Jahren zum Sex zwingt, bestraft.

- §184 (Verbreitung pornographischer Schriften) wird dahingehend geändert, dass nun auch Schriften, die den sexuellen Missbrauch von Jugendlichen (vorher nur Kinder) zeigen, bestraft werden können

Damit ergibt sich m.E. ein verbesserter Schutz der Gruppe der 16-18 jährigen vor Missbrauch und pornographischer Darstellung.

Ich schliesse mich Biskras Meinung an: Der Blogger hat nix kapiert und fantasiert vor sich hin, genau wie der Strangersteller. Eigentlich ändert sich so gut wie gar nix, einvernehmlicher Sex zwischen Jugendlichen und Älteren bleibt auch weiterhin erlaubt. Und auf Pornovideos mit 17-jährigen Darstellern können wir, glaube ich, gut verzichten.

Ingeborg
07.09.2007, 16:29
Interessiert mich jetzt nicht so. Ich stehe total auf 40-jährige Joggerinnen. :chee: :hihi:

Sowas wie Madonna?

http://i.thisislondon.co.uk/i/pix/2006/10/madonnaPA231006_243x365.jpg

Felidae
07.09.2007, 16:32
Es geht da nicht um ein Verbot von "Oben-ohne-Strandfotos" oder Sex unter Jugendlichen, sondern um ein Verbot von Kinder- und Jugendpornographie. Und das ist ok.

Skaramanga
07.09.2007, 16:41
Sowas wie Madonna?
...


Oh ja, das wär mal was... :cool2:

klartext
07.09.2007, 16:58
Oh ja, das wär mal was... :cool2:

Naja, ich weiss nicht, aber was man so hört, soll die Dame schon sehr ausgeleiert sein.
Die Damenwelt hat Besseres zu bieten.

Skaramanga
07.09.2007, 17:18
Naja, ich weiss nicht, aber was man so hört, soll die Dame schon sehr ausgeleiert sein.
Die Damenwelt hat Besseres zu bieten.

Gut eingefahrene Autos sind oft zuverlässiger als neue. :D

-jmw-
07.09.2007, 17:54
Und auf Pornovideos mit 17-jährigen Darstellern können wir, glaube ich, gut verzichten.
Die kriegt man ohne Schwierigkeiten aus den Niederlanden.

Drache
07.09.2007, 21:07
Und wenn doch, sollten sie im Knast sitzen und nicht hier im Forum schreiben! Allerdings ist unter 18 nicht generell als Kind anzusehen, ich denke mal unter 16 wäre da etwas realistischer...

So wie es heute ist!
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass eine 16jährige nicht mit einem 18jährigen rummachen darf. Genauso umgekehrt, wenn das Mädel älter ist!
Was ein Schwachsinn. Wenn so ein Gesetz wirklich keit würde, hätten wir hier bald amerikanische Verhältnisse.

Hab da mal ne Geschichte gelesen, ist schon ein bischen her:
Ein kleines Mädchen musste mal ganz dringend und es war keine Toilette in der Nähe. Was macht da ein normaler Mensch? Richtig, ein Gebüsch benutzen! Der Vater des Mädchens öffnete ihre Hose und hielt seine Tochter so, dass sie sich nicht auf die Schuhe schiffen konnte und gut war. Denkste! Irgend so eine idiotische Kuh hat ihn wegen unsittlicher Brührung von Minderjährigen angezeigt. Fazit war: Vater bekam ein halbes Jahr auf Bewährung und muss sich einer Therapie für Kinderschänder unterziehen und das Mädchen wird psychologisch "betreut"!
Und das nur, weil ein kleines Mädchen mal pissen musste!
P.S.: Wenn es in die Hose gemacht hätte, hätte man der Familie eine Betreuerin zugeteil, um einer Verwahrlosung vorzubeugen...

Aldebaran
07.09.2007, 21:26
Nachdem ich mir den Entwurf mal angeschaut habe, kann ich nur sagen, daß der Blogtexter gar nichts verstanden hat. Wo kommen außerdem die 4 Mindestjahre her? Frei erfunden?

Die stehen ja wohl im Originaltext und werden deshalb in den Änderungen nicht erwähnt, weil sie übernommen werden.


Korrekt.

Was beinhaltet der Gesetzesentwurf? Das wichtigste:

- Die §161 bis 163 werden geändert (betrifft Meineid)

- Ein §162 wird eingeführt, die die Strafbarkeit von Meineiden erweitert

- §182 wird leicht abgeändert. Demnach wird eine Person, die jemanden unter 18 Jahren zum Sex zwingt, bestraft.

Das steht aber noch mehr: Es wird die Altersgrenze für den Täter aufgehoben. Bisher musste dieser älter als 18 sein, jetzt nicht mehr!

Und genau das ist das Problem. Es geht hier nicht um Sex zwischen Erwachsenen und Jugendlichen, sondern um Sex zwischen Jugendlichen.



- §184 (Verbreitung pornographischer Schriften) wird dahingehend geändert, dass nun auch Schriften, die den sexuellen Missbrauch von Jugendlichen (vorher nur Kinder) zeigen, bestraft werden können

Damit ergibt sich m.E. ein verbesserter Schutz der Gruppe der 16-18 jährigen vor Missbrauch und pornographischer Darstellung.

Ich schliesse mich Biskras Meinung an: Der Blogger hat nix kapiert und fantasiert vor sich hin, genau wie der Strangersteller. Eigentlich ändert sich so gut wie gar nix, einvernehmlicher Sex zwischen Jugendlichen und Älteren bleibt auch weiterhin erlaubt. Und auf Pornovideos mit 17-jährigen Darstellern können wir, glaube ich, gut verzichten.

Leider hast Du nicht genau genug gelesen.

Im übrigen ist das ja so eine Sache mit der Einvernehmlichkeit, wie man am Fall "Marco" sieht.

Die Änderung ist eine Einladung an rachsüchtige 16jährige Zicken, ihrem 17jährigen (Ex-)Freund echte Schwierigkeiten zu machen - und den Eltern, die den GV im Haus erlaubt haben.

katharina von Medici
07.09.2007, 21:26
Nicht ein einziger der Papagei-Journalisten in den Massenmedien hat sich die Mühe gemacht, nachzulesen, was da wirklich auf die Bevölkerung zukommt.
Mindeststrafe für alles, was unter die Sexualstrafgesetzgebung fällt, wird 4 Jahre Gefängnis sein.Ab dann sind im Sinne der Sexualstrafgesetzgebung alle Personen bis 18 Jahre „Kinder“. Eine Unterscheidung von Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre) gibt es nicht mehr.

Hier der ganze Text:

http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/4146485/

Praktisch jeglicher Sex von Personen unter 18 Jahren wird ein schweres Verbrechen sein - zumindest für eine der beiden involvierten Personen, meistens für beide (Mindeststrafe 4 Jahre). Dabei ist unter Sex schon jegliches „Doktor-Spiel“zu verstehen.

Ist euch klar was da auf uns alle zukommt?

Aber ja doch, die Konsequenzen könnten z.B. folgende sein:
"Bravo" und MTVIVA werden endlich den pornographischen Touch verlieren und auf Kind- bzw. Jugendgerechtes Niveau gestutzt, die sexistischen Texte mieser Rapper wie Bushido und Konsorten werden nicht mehr verbreitet.
Und wer nicht pädophil ist kann das neue Gesetz doch nur begrüßen, dient schließlich dem Schutz der Kinder und Jugendlichen. Warum also diese Aufregung?

Aldebaran
07.09.2007, 21:29
Aber ja doch, die Konsequenzen könnten z.B. folgende sein:
"Bravo" und MTVIVA werden endlich den pornographischen Touch verlieren und auf Kind- bzw. Jugendgerechtes Niveau gestutzt, die sexistischen Texte mieser Rapper wie Bushido und Konsorten werden nicht mehr verbreitet.
Und wer nicht pädophil ist kann das neue Gesetz doch nur begrüßen, dient schließlich dem Schutz der Kinder und Jugendlichen. Warum also diese Aufregung?

Pädophile sind nicht hinter 16- und 17jährigen her, das nur am Rande.

Warum müssen immer die Pädophilen herhalten, wenn es um Sex und Strafrecht geht? Diese Fixierung geht mir langsam auf den Geist. Pädophilie ist ein ganz anderes Problem und wird schon längst strafrechtlich verfolgt. Da ändert sich nix.

meckerle
07.09.2007, 21:49
ja, und ?
Solange Sex zwischen 18 und 88+ nicht verboten wird, ist mir das egal.
:rofl::rofl::rofl:

Tosca
07.09.2007, 21:51
Was das bedeutet, kann man sich an einigen Beispielen deutlich machen:

Erika, 17, hat mit Hannes, 18 Urlaub gemacht. Beide sind bis über beide Ohrren ineinander verliebt. Nach der Rückkehr werden Urlaubsfotos gezeigt. Man war an einem südlichen Strand, wo sich fast alle Damen „oben ohne“ sonnten, so auch Erika. Es sind also eine Anzahl von Fotos mit Erikas ausnehmend schönen Brüsten dabei. Ebenso ein paar Fotos, auf denen sich die beiden innig küssen. Auf einem der Fotos hat Hannes auch die Hand auf Erikas Po. Ein Bekannter, der zufällig beim Zeigen der Fotos dabei war, bekommt kurz danach Krach mit Erikas Vater und wird aus dem Haus geworfen. Er sinnt auf Rache. Da die neue Gesetzgebung gerade beschlossen wurde, zeigt er Erika und Hannes an - und auch Erikas Vater, in dessen Haus die Fotos gezeigt wurden, wegen Verbreitung von Kinderpornos.

Alle drei werden zur gesetzlichen Mindeststrafe von 4 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Richter erklärt, er sei zwar keine Freund der neuen Gesetzgebung, aber er müsse sich an geltende Gesetze halten. Er hätte zwar erwogen, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen, aber wegen der offen gezeigten Brüste und der Hand auf dem Po („sexuelle Handlungen“) sei das nicht möglich gewesen.

Ausserdem werden sie, die ja nun als Verbreiter von Kinderpornos als Schwerverbrecher angesehen werden, in die Sexualverbrecherkartei aufgenommen, über die jeder einsehen kann und überprüfen, ob in seiner Nähe eventuell ein solcher `Kinderschänder` wohnt.

Erikas Vater hat seine Arbeit verloren, Hannes wurde aus der Lehre geworfen und Erika wird an keiner Schule mehr angenommen, weil sie dort als ‚Kinderschänderin’ ja Kontakt zu Kindern hätte. Das Leben der drei ist zerstört.


Ist das nicht ein wenig abenteuerlich? Bist du sicher, dass es sich dabei um Deutschland handelt?

Tosca
07.09.2007, 21:55
Karl Weiss - Völlig ohne jede Meldung in den bürgerlichen Massenmedien wird im Moment in aller Heimlichkeit eine Verschärfung des Sexualstrafrechts durch den Bundestag gezogen, die wesentliche Teile der Bevölkerung zu Verbrechern stempeln soll. Selbst ein grosser Teil der Bundestagsabgeordneten scheint uninformiert.

Bereits im letzten November wurde das neue Gesetz in erster Lesung durch den Bundestag gebracht, ohne dass die Massenmedien mit der Wimper gezuckt hätten. Nun ist das Gesetz in den Ausschüssen, die am 18. Juni 2007 eine Expertenanhörung durchgeführt haben – wiederum völlig ohne Berichte in den bürgerlichen Medien.

Das einzige was in den Massenmedien zu finden ist zum Thema, sind die Eigenlob-Äußerungen von Frau Zypriess und Frau Merkel, die großspurig verkündeten, nun würde mit dem angeblich durch das Internet aufgeblühten Kinderporno und mit den „Kinderschändern“ Schluss gemacht.


Bist du sicher, dass das nicht ein bisschen Verfolgungswahn ist? Das ist mir zu sehr an den Haaren herbeigezogen, als dass ich auch nur ein Wort glauben würde. Nirgendwo ist was zu finden. Am Ende erzählst du uns jetzt noch, dass die alle heimlich nachts tagen.

meckerle
07.09.2007, 22:15
Ist das nicht ein wenig abenteuerlich? Bist du sicher, dass es sich dabei um Deutschland handelt?
Genau, das klingt eher nach amerikanischem Strafrecht. :D

HeXlein
07.09.2007, 23:31
Hui,mein Sohn kam heute von einer Klassenfahrt zurück.(5.Klasse) Es gibt da wohl schon kleinere Schwärmerein.

Ich bin wirklich froh das mein Sohn Mädchen noch doof findet.Hoffentlich bleibt es die nächsten 7 Jahre so:P

Wenn also zwei 15jährige Sex haben,werden sie von der Polizei aus dem Elternhaus entfernt und in getrennten Erziehungsanstalten untergebracht?

Küssen wäre aber noch erlaubt,oder?

Meister Lampe
08.09.2007, 02:37
Das steht aber noch mehr: Es wird die Altersgrenze für den Täter aufgehoben. Bisher musste dieser älter als 18 sein, jetzt nicht mehr!

Und genau das ist das Problem. Es geht hier nicht um Sex zwischen Erwachsenen und Jugendlichen, sondern um Sex zwischen Jugendlichen.

Du irrst, es geht nicht um einfachen "Sex". Nochmal ganz langsam:

Der §182 bisher:

(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Der §182 in Neufassung, Änderungen hervorgehoben:

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Der Versuch ist strafbar

Absatz 1 ist der springende Punkt, das Alter der Täter ist nur für diesen Absatz heruntergesetzt. Das heisst konkret: Wenn nun ein 17-jähriger eine 17-jährige z.B. zum Oralverkehr zwingt, besteht eine harte rechtliche Handhabe. Bisher wurde dieser Fall vom §177 (Nötigung, Vergewaltigung) aufgefangen, der eine mildere Strafe vorsieht.
Damit ist es also möglich, härter gegen jugendliche Vergewaltiger vorzugehen, die sich an Gleichaltrigen vergreifen. Die Jugend wird quasi vor sich selber geschützt, das finde ich gar nicht mal schlecht.


Leider hast Du nicht genau genug gelesen.

Doch, doch, ich glaube schon. Überprüf den Entwurf doch selber, ist aber nicht einfach. Juristendeutsch.


Im übrigen ist das ja so eine Sache mit der Einvernehmlichkeit, wie man am Fall "Marco" sieht.

Das ist eine Frage der türkischen Gesetze, nicht der deutschen. Im Bezug auf einvernehmlichen Sex bleibt ausserdem alles beim Alten.


Die Änderung ist eine Einladung an rachsüchtige 16jährige Zicken, ihrem 17jährigen (Ex-)Freund echte Schwierigkeiten zu machen - und den Eltern, die den GV im Haus erlaubt haben.

Auch das ist keine Frage des Gesetzeswortlautes, da es an den Gerichten liegt, den Sachverhalt endgültig zu erklären. Mit deiner Begründung könnte man übrigens auch eine Anhebung des Strafalters (oder gar die Abschaffung) des §177 fordern, ist er doch eine Einladung an 18-jährige Zicken, ihrem gleichaltrigen (Ex-)Freund echte Schwierigkeiten zu machen: Sie muß ja nur behaupten, er hätte sie vergewaltigt....
Meiner Meinung nach dürfen die bei einem Gerichtsverfahren zu erwartenden Komplikationen oder Schwierigkeiten bei der Anwendung eines Gesetzes nicht den Vorrang über dem zu schützenden Rechtsgut haben - besonders nicht, wenn es sich um die sexuelle Selbstbestimmung von Minderjährigen handelt.

Volkov
08.09.2007, 11:09
Ich hatte meinen ersten Sex unter 18 mit einem Mädel unter 18. Ich wäre nur sehr ungern dafür 4 Jahre lang in den Knast gegangen.
Allerdings, mit ihr zusammen in der gleichen Zelle, *träum* :chee:

Genau so denke ich mir das auch. Die Jugend macht nunmal in der Pubertät ihre ersten Erfahrungen. Wer das unter Strafe stellt zerstört dann auch biologische Rhytmen.

Ohne zu Übertreiben: Ein dummes und krankes Volk ist besser zu kontrollieren !
Oder ist das auf Rücksicht Museln gegenüber ? Ich las hier nämlich was von Jungeferntest ! W00t ! Das stinkt nach Scharia !

Biskra
08.09.2007, 14:34
Genau so denke ich mir das auch. Die Jugend macht nunmal in der Pubertät ihre ersten Erfahrungen. Wer das unter Strafe stellt zerstört dann auch biologische Rhytmen.

Ohne zu Übertreiben: Ein dummes und krankes Volk ist besser zu kontrollieren !
Oder ist das auf Rücksicht Museln gegenüber ? Ich las hier nämlich was von Jungeferntest ! W00t ! Das stinkt nach Scharia !

Auch du solltest dir nochmal darüber bewusst werden, daß es nur um erzwungene sexuelle Handlungen geht.

Biskra
08.09.2007, 14:36
Wenn also zwei 15jährige Sex haben,werden sie von der Polizei aus dem Elternhaus entfernt und in getrennten Erziehungsanstalten untergebracht?

Nein, das entspringt nur der Phantasie des Threaderstellers und Bloggers. Wenn ein 15jähriges ein anderes 15jähriges zu sexuellen Handlungen zwingt, dann ist das in Zukunft härter bestraft.

Biskra
08.09.2007, 14:37
Es betrifft mich zwar nicht mehr, aber wenn ich mich in die Lage eines Jugendlichen versetze, ist das ein schrecklicher Gedanke. Ich hätte mich damals dann wohl auch strafbar gemacht, und meine ex-freundin sich auch....

Wenn du sie vergewaltigt hättest und sie danach dich, dann schon, sonst nicht.

Biskra
08.09.2007, 15:04
Die stehen ja wohl im Originaltext und werden deshalb in den Änderungen nicht erwähnt, weil sie übernommen werden.

In welchem Paragraphen denn?

Volkov
08.09.2007, 23:55
Auch du solltest dir nochmal darüber bewusst werden, daß es nur um erzwungene sexuelle Handlungen geht.

Das stand ja nicht da. Es ging nur darum, dass Leute unter 18 generell sowas nicht haben dürfen.
Von deinem Standpunkt aus ist sowas natürlich gültig.

Felidae
09.09.2007, 08:06
Du irrst, es geht nicht um einfachen "Sex". Nochmal ganz langsam:

Der §182 bisher:

(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Der §182 in Neufassung, Änderungen hervorgehoben:

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Der Versuch ist strafbar

Absatz 1 ist der springende Punkt, das Alter der Täter ist nur für diesen Absatz heruntergesetzt. Das heisst konkret: Wenn nun ein 17-jähriger eine 17-jährige z.B. zum Oralverkehr zwingt, besteht eine harte rechtliche Handhabe. Bisher wurde dieser Fall vom §177 (Nötigung, Vergewaltigung) aufgefangen, der eine mildere Strafe vorsieht.
Damit ist es also möglich, härter gegen jugendliche Vergewaltiger vorzugehen, die sich an Gleichaltrigen vergreifen. Die Jugend wird quasi vor sich selber geschützt, das finde ich gar nicht mal schlecht.



Doch, doch, ich glaube schon. Überprüf den Entwurf doch selber, ist aber nicht einfach. Juristendeutsch.



Das ist eine Frage der türkischen Gesetze, nicht der deutschen. Im Bezug auf einvernehmlichen Sex bleibt ausserdem alles beim Alten.



Auch das ist keine Frage des Gesetzeswortlautes, da es an den Gerichten liegt, den Sachverhalt endgültig zu erklären. Mit deiner Begründung könnte man übrigens auch eine Anhebung des Strafalters (oder gar die Abschaffung) des §177 fordern, ist er doch eine Einladung an 18-jährige Zicken, ihrem gleichaltrigen (Ex-)Freund echte Schwierigkeiten zu machen: Sie muß ja nur behaupten, er hätte sie vergewaltigt....
Meiner Meinung nach dürfen die bei einem Gerichtsverfahren zu erwartenden Komplikationen oder Schwierigkeiten bei der Anwendung eines Gesetzes nicht den Vorrang über dem zu schützenden Rechtsgut haben - besonders nicht, wenn es sich um die sexuelle Selbstbestimmung von Minderjährigen handelt.

Absolut richtig. Das Problem bei der Anwendung des Rechts ist nun mal, dass die Staatsanwaltschaften auch schon bei sehr dürftiger Beweislage anklagen - theoretisch kann die Aussage des angeblichen Opfers nach einem Jahr schon ausreichen - und die Gerichte häufig schon bei glaubwürdigem Vortrag des "Opfers" den Angeklagten verurteilen. Da muss eine Sensibilierung her, eben bei Aussage gegen Aussage lieber freizusprechen, vor allem wenn die Frau einen Grund hat, zu lügen.

Volyn
09.09.2007, 08:43
Was auf uns zukommt? Die wenigsten hier dürften Kinder als Sexualpartner haben!


Sag bloß, du warst mit 17 noch Jungfrau?!X( X( X(

Volyn
09.09.2007, 08:49
ja, und ?
Solange Sex zwischen 18 und 88+ nicht verboten wird, ist mir das egal.


Wirklich verliebt sind aber nur Jugendliche.

Das weiß jeder aus eigener Erfahrung.

Nur du weißt es nicht, weil alle anderen damals um dich herum verliebt waren, dich aber keine wollte.

Und weil du das, was wir früher hatten, in deinem ganzen leben nicht hattest.

Weil du nur fette Kühe und debile Zicken ins Bett gekriegt hast.

Wie die meisten Grünen.

Daher gibt es für dich auch kein deutsches Volk.

Denn es hat dich nicht geliebt.

Daher sind wir deine Feinde.

Weil du damals ein Außenseiter warst, der sich dachte "ich studier, und wenn ich fertig bin dann kauf ich mir von meinem Geld soviele Frauen wie ich will".

Aber die Rechnung ging nicht auf.

Du kriegtest auch mit Kohle nur die Zippen ins Bett.

Daher hast du Recht: Typen wie dir können solche Gesetze völlig egal sein.

Denn dann geht es endlich den anderen genau so dreckig wie dir.

Damit hättest du eines deiner Ziele erreicht.

Volyn
09.09.2007, 08:50
Und wo ist jetzt das Problem? Such' dir einfach 'ne ältere Sexpartnerin und Du wirst nie mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Zudem ist es durchaus zu befürworten, dass jeder Erwachsene, der pornographische Bilder von Minderjährigen herstellt, verbreitet oder besitzt, nun härter bestraft werden kann.

Wohl damals keine abgekriegt, was?

Volyn
09.09.2007, 08:53
Ich hatte meinen ersten Sex unter 18 mit einem Mädel unter 18. Ich wäre nur sehr ungern dafür 4 Jahre lang in den Knast gegangen.
Allerdings, mit ihr zusammen in der gleichen Zelle, *träum* :chee:

Aus deinem zweiten Satz entnehme ich, daß dir deine eigene Jugend zwar gefiel, es dir aber scheißegal ist, wie es um die Freiheit der Jugendlichen von heute bestellt ist.

Motto: Nach mir die Sintflut.

Ich hoffe, daß du dir darüber im Klaren bist, daß diese - gegenwärtig extrem weit verbreitete Enstellung - tatsächlich charakterlos und erbärmlich ist.



Es ist die Position der vergutmenschlichten Viehmenschen.

Volyn
09.09.2007, 09:03
Vollste Zustimmung. Niemand wird wegen einer blanken Brust verknackt werden. Zumal dies am Strand mittlerweile Normalität geworden ist. Theoretisch müsste sich dann ja auch die Bravo der Verbreitung von Kinderpornographie schuldig machen, da dort immer wieder Photos von entblößten Jugendlichen abgedruckt werden. Viel Aufregung um nichts.

Letzten Sonntag saß ich abends mit meinen Kollegen aus Taiwan im Bavaria bei Bier und Schweinebraten.

Da hielt ein Kneipenphilosoph eine Rede.

Thema: Das Rauchverbot.

Er sagte:

Heute haben sie uns das Rauchen verboten.

Morgen verbieten sie uns das Bier,

und übermorgen das Bumsen.




Er könnte Recht behalten!



Dieses Gesetz ist ein weiterer Schritt zur Umvolkung.

Denn eines ist sicher: Die Moslems werden aufgrund dieses Gesetzes mit Sicherheit nicht verfolgt werden, die Deutschen dagegen mit aller Härte!

Siehe Mügeln!

Volyn
09.09.2007, 09:08
Aus zwei Dingen tangiert mich das persönlich vollkommen peripher:

1. Gehören die Altersgruppe unter 18 Jahren nicht zu meinemBeuteschema.:D :D

...und nie gehörte, weil dein erstes Mal bei dir mit einer 30 jährigen Puffnutte stattfand.

Den 17 jährigen Gehirnnutzer wollten die 17jährigen Mädels nämlich nur von hinten sehen.

Volyn
09.09.2007, 09:10
Und du glaubst allen Ernstes, dass dieses Gesetz durchkommt? So prüde sind ja noch nicht einmal die iranischen Religionspolizisten. Völlig absurd.

Es wird ja nicht auf Molsems angewendet. Nur auf Deutsche, wie immer.

Volyn
09.09.2007, 09:11
Unabhängig davon, was nun konkret drinnesteht in dem Gesetz und Gesetzesentwurf, darf ich sagen, dass ich jedwede Regelung, die einvernehmlichen GV von einer Person 18 Jahre minus ein Tag mit einer Person 18 Jahre plus ein Tag als einer Vergewaltigung oder einem Missbrauch äquivalent sieht, für bescheuert halte.
Das dürfte uns allen so gehen.

Na endlichmal einer der nicht in der Nichtfickerecke aufgewachsen ist.

Volyn
09.09.2007, 09:15
Es betrifft mich zwar nicht mehr, aber wenn ich mich in die Lage eines Jugendlichen versetze, ist das ein schrecklicher Gedanke. Ich hätte mich damals dann wohl auch strafbar gemacht, und meine ex-freundin sich auch....

Gott sei Dank, ein weiterer.

Mark Mallokent
09.09.2007, 09:17
Aus deinem zweiten Satz entnehme ich, daß dir deine eigene Jugend zwar gefiel, es dir aber scheißegal ist, wie es um die Freiheit der Jugendlichen von heute bestellt ist.

Motto: Nach mir die Sintflut.

Das zeigt, daß du eine ganz erbärmliche, charakterlose Person bist.

Und dein Post zeigt, daß du eine ganz erbärmliche, humorlose Person bist. :]

Volyn
09.09.2007, 09:17
Schwachsinn, Brüste sind weder Genitalien noch Schambereich.

Die weilbliche Brust ist ein sekundäres Sexualorgan.

Volyn
09.09.2007, 09:20
Interessiert mich jetzt nicht so. Ich stehe total auf 40-jährige Joggerinnen. :chee: :hihi:



Ich nicht.

Sex mit Frauen unter 15 und über 40 sollte verboten werden.

Meine erste war auch 15, ich 17.

Und nicht 40.

Volyn
09.09.2007, 09:22
Und Sex mit Frauen über 80 kg sollte auch verboten werden.

Davon wird man - im Gegensatz zum Verzehr von Schweinefleisch - tatsächlich irgendwie schwul.

Volyn
09.09.2007, 09:23
Korrekt.

Was beinhaltet der Gesetzesentwurf? Das wichtigste:

- Die §161 bis 163 werden geändert (betrifft Meineid)

- Ein §162 wird eingeführt, die die Strafbarkeit von Meineiden erweitert

- §182 wird leicht abgeändert. Demnach wird eine Person, die jemanden unter 18 Jahren zum Sex zwingt, bestraft.

- §184 (Verbreitung pornographischer Schriften) wird dahingehend geändert, dass nun auch Schriften, die den sexuellen Missbrauch von Jugendlichen (vorher nur Kinder) zeigen, bestraft werden können

Damit ergibt sich m.E. ein verbesserter Schutz der Gruppe der 16-18 jährigen vor Missbrauch und pornographischer Darstellung.

Ich schliesse mich Biskras Meinung an: Der Blogger hat nix kapiert und fantasiert vor sich hin, genau wie der Strangersteller. Eigentlich ändert sich so gut wie gar nix, einvernehmlicher Sex zwischen Jugendlichen und Älteren bleibt auch weiterhin erlaubt. Und auf Pornovideos mit 17-jährigen Darstellern können wir, glaube ich, gut verzichten.


Na hoffentlich, aber wenn er doch recht hat?

Denk mal an Mügeln!

Heute ist wirklich alles möglich.

Volyn
09.09.2007, 09:30
Auch du solltest dir nochmal darüber bewusst werden, daß es nur um erzwungene sexuelle Handlungen geht.

..oder auch nicht.

Wer weiß, was unsere Vasallen, die ihr eigenes Volk vorsätzlich vor der Weltöffentlichkeit verleumdet haben, da loslassen.

George Rico
09.09.2007, 09:31
Wohl damals keine abgekriegt, was?

Was willst Du denn? Ich konnte mich bislang eigentlich nicht beschweren.

Volyn
09.09.2007, 09:33
Was willst Du denn? Ich konnte mich bislang eigentlich nicht beschweren.

Und was ist mit den Jugendlichen von heute, die eine abgekriegt haben?

Wenn die in den Bau wandern, dann ist dir das wohl egal, oder wie?

Peaches
09.09.2007, 09:36
..oder auch nicht.

Wer weiß, was unsere Vasallen, die ihr eigenes Volk vorsätzlich vor der Weltöffentlichkeit verleumdet haben, da loslassen.

Lies doch einfach die Gesetzesgrundlage.
Dann bräuchtest du auch nicht darüber spekulieren, wie die Texte ausgelegt werden könnten.

Volkov
09.09.2007, 09:43
Eine Sache wäre da noch: Da die Politiker hier eventuell gegen und pubertierende und verliebte Jugendliche kämpft, sage ich dass die Regierung wohl gnadenlos loosen wird, wenn das Gesetz erste Wirkungen zeigt.

US-Verhältnisse (Bundesstaat Indiana, dort darf eine Minderjährige mit ihrem ebenfalls minderjährigem Freund nur Sex in ihrem eigenen Haus haben), Igitt !

Volyn
09.09.2007, 09:44
Lies doch einfach die Gesetzesgrundlage.
Dann bräuchtest du auch nicht darüber spekulieren, wie die Texte ausgelegt werden könnten.

Was da unter Bundestagsdrucksachen veröffentlicht steht ist mir zu mager.

Da kann auch was ganz anderes bei heruskommen.

Ich will die Quellen von der Webseite des Eingangsbeitrages sehen.

Und nicht eine dermaßen magere Bundestagsdrucksache.

Peaches
09.09.2007, 09:46
Was da unter Bundestagsdrucksachen veröffentlicht steht ist mir zu mager.

Da kann auch was ganz anderes bei heruskommen.

Ich will die Quellen von der Webseite des Eingangsbeitrages sehen.

Und nicht eine dermaßen magere Bundestagsdrucksache.

Gesetzestexte sind also zu mager?
Aber sicherlich doch gaubwürdiger als das, was der Blogger da im Suff zusammenfantasiert hat...

Volyn
09.09.2007, 09:53
Gesetzestexte sind also zu mager?
Aber sicherlich doch gaubwürdiger als das, was der Blogger da im Suff zusammenfantasiert hat...

Was die Blogger zum Thema Mügeln geschrieben haben, entsprach auch mehr der Wahrheit als die offiziellen Quellen behauptet haben.

Diese haben nämlich verschwiegen, daß die Inder vor ihrer Hetzjagd erstmal mit abgebrochenen Flaschen auf zwei Deutsche eingestochen haben.

Und genau so verhält es sich möglicherweise mit dieser Angelegenheit.

Die vier Jahre Haft als Mindeststrafe bein einvernehmlichem Sex werden wieder erst am Ende im Gesetzentwurf auftauchen.

Ansonsten verstehe ich absolut nicht mehr, wie du nach der Mügelnkampagne noch von einer Glaubwürdigkeit unserer Massenmedien reden kannst.

Das ist ja wohl absolut lächerlich.

Ingeborg
09.09.2007, 09:54
Oh ja, das wär mal was... :cool2:

in echt sieht manches anders aus

http://www.sloganmaker.net/images/madon.jpg

http://www.sloganmaker.net/images/madonn.jpg

TNT
09.09.2007, 09:56
Bitte erst mal den LINK LESEN

z.b.

Jegliche Darstellung in Bild, Foto, Video, Zeichnung oder Kunstwerk von Personen unter 18 Jahren – nackt, wenig bekleidet, mit der Schamgegend sichtbar, in „aufreizender“ Pose, ja sogar bekleidet, wird zum schweren Verbrechen – für jeden, der es herstellt, besitzt, anderen zeigt, zur Verfügung stellt usw. (Mindeststrafe 4 Jahre)


und wo ist jetzt das Problem?

Peaches
09.09.2007, 09:58
Die vier Jahre Haft als Mindeststrafe bein einvernehmlichem Sex werden wieder erst am Ende im Gesetzentwurf auftauchen.


Noch mal langsam, zum Mitschreiben:


Korrekt.

Was beinhaltet der Gesetzesentwurf? Das wichtigste:

- Die §161 bis 163 werden geändert (betrifft Meineid)

- Ein §162 wird eingeführt, die die Strafbarkeit von Meineiden erweitert

- §182 wird leicht abgeändert. Demnach wird eine Person, die jemanden unter 18 Jahren zum Sex zwingt, bestraft.

- §184 (Verbreitung pornographischer Schriften) wird dahingehend geändert, dass nun auch Schriften, die den sexuellen Missbrauch von Jugendlichen (vorher nur Kinder) zeigen, bestraft werden können.

Woher wollen du und der Blogger wissen, dass es am Ende eine Mindeststrafe von vier Jahren geben wird? Wo steht das?



Ansonsten verstehe ich absolut nicht mehr, wie du nach der Mügelnkampagne noch von einer Glaubwürdigkeit unserer Massenmedien reden kannst.


Wo sprach ich mich für die Glaubwürdigkeit der Massenmedien aus?
Aber by the way, lieber Massenmedien, als verrückte Blogger mit zuviel Zeit und Phantasie.

Peaches
09.09.2007, 09:58
in echt sieht manches anders aus


Man kann so tolle Sachen machen mit Photoshop...

Volyn
09.09.2007, 10:00
und wo ist jetzt das Problem?

Es ist schon seltsam, wenn bekleidete 17 jährige nicht mehr aufs Foto dürfen, weil sie ja a bissel "aufreizend" in die Linse blicken könnten.

Findest du nicht?

Freddy Krüger
09.09.2007, 10:10
Irgendwo hab ich auch gelesen, dass Marsmenschen gelandet sind.

Habt ihr zuviel Zeit, um über Idioten zu diskutieren?

pandorama
09.09.2007, 10:22
Was das bedeutet, kann man sich an einigen Beispielen deutlich machen:

Erika, 17, hat mit Hannes, 18 Urlaub gemacht. Beide sind bis über beide Ohrren ineinander verliebt. Nach der Rückkehr werden Urlaubsfotos gezeigt. Man war an einem südlichen Strand, wo sich fast alle Damen „oben ohne“ sonnten, so auch Erika. Es sind also eine Anzahl von Fotos mit Erikas ausnehmend schönen Brüsten dabei. Ebenso ein paar Fotos, auf denen sich die beiden innig küssen. Auf einem der Fotos hat Hannes auch die Hand auf Erikas Po. Ein Bekannter, der zufällig beim Zeigen der Fotos dabei war, bekommt kurz danach Krach mit Erikas Vater und wird aus dem Haus geworfen. Er sinnt auf Rache. Da die neue Gesetzgebung gerade beschlossen wurde, zeigt er Erika und Hannes an - und auch Erikas Vater, in dessen Haus die Fotos gezeigt wurden, wegen Verbreitung von Kinderpornos.

Alle drei werden zur gesetzlichen Mindeststrafe von 4 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Richter erklärt, er sei zwar keine Freund der neuen Gesetzgebung, aber er müsse sich an geltende Gesetze halten. Er hätte zwar erwogen, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen, aber wegen der offen gezeigten Brüste und der Hand auf dem Po („sexuelle Handlungen“) sei das nicht möglich gewesen.

Ausserdem werden sie, die ja nun als Verbreiter von Kinderpornos als Schwerverbrecher angesehen werden, in die Sexualverbrecherkartei aufgenommen, über die jeder einsehen kann und überprüfen, ob in seiner Nähe eventuell ein solcher `Kinderschänder` wohnt.

Erikas Vater hat seine Arbeit verloren, Hannes wurde aus der Lehre geworfen und Erika wird an keiner Schule mehr angenommen, weil sie dort als ‚Kinderschänderin’ ja Kontakt zu Kindern hätte. Das Leben der drei ist zerstört.

gaaaaaaanz weit hergeholtes beispiel.

Volyn
09.09.2007, 10:23
Irgendwo hab ich auch gelesen, dass Marsmenschen gelandet sind.

Habt ihr zuviel Zeit, um über Idioten zu diskutieren?


Und ich habe gelesen, daß acht Inder von 50 Deutschen grundlos und aus reiner, irrationaler Ausländerfeindlichkeit durch die Gassen von Mügeln gejagt worden sind.


Hast du zu wenig Hirn, um dieser Vasallenregierung noch zu glauben?

bernhard44
09.09.2007, 10:23
Deine Beispiele sind, mit Verlaub, an den Haaren herbeigezogen.

aber an den Schamhaaren!:] ;)

Würfelqualle
09.09.2007, 10:25
Kinderporno, weil eine 17 jährige ihre Möpse zeigt ? Man da verwelken manche jungen Damen wieder bereits. Also Kinderporno ist für mich eindeutig was anderes.



Gruss vonne Würfelqualle

Volyn
09.09.2007, 10:27
Kinderporno, weil eine 17 jährige ihre Möpse zeigt ? Man da verwelken manche jungen Damen wieder bereits. Also Kinderporno ist für mich eindeutig was anderes.



Gruss vonne Würfelqualle

Nein, Würfelqualle.

Kinderporno, weil eine züchtig bekleidete 17jährige aufreizend in die Linse blickt.

Kleiner, aber feiner Unterschied.

Aus dem Land, in dem Graffitisprayer mit Tornados gejagt werden.

Würfelqualle
09.09.2007, 10:30
Aus dem Land, in dem Graffitisprayer mit Tornados gejagt werden.



offtopic :

Denen sollte man die Hände abhacken.


Gruss vonne Würfelqualle

Felidae
09.09.2007, 10:36
offtopic :

Denen sollte man die Hände abhacken.


Gruss vonne Würfelqualle

Werde Musel. Dann kannst du von solchen Perversitäten träumen.

Meister Lampe
09.09.2007, 11:51
Es ist schon seltsam, wenn bekleidete 17 jährige nicht mehr aufs Foto dürfen, weil sie ja a bissel "aufreizend" in die Linse blicken könnten.

Wo steht, dass das verboten ist?
Der Russe blickt mal wieder nicht durch, das kommt davon, wenn man zum Lesen zu faul ist.

Maximilian
09.09.2007, 12:02
"Wo steht, dass das verboten ist?"

Berlin - Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf des Justizministeriums beschlossen, nach dem unter anderem eindeutige Fotos auf Dating-Websites und Webcam-Sex zukünftig ab 18 Jahren erlaubt sein soll. 14- bis 18-Jährige würden sich durch das bloße "aufreizende Zur-Schau-Stellen der Genitalien oder der Schamgegend" strafbar machen. Auch sexuell ausgerichtete Posen auf Dating-Websites könnten damit zukünftig als Kinderpornografie gelten. "Kinder" werden zukünftig als Person unter 18 definiert, nicht wie bislang unter 14. Das neue Gesetz ist die Folge eines Urteils des Bundesgerichtshofes vom Februar. Das Gericht hatte entschieden, dass die bloße geschlechtsbetonte Darstellung eines Kindes seit dem Sechsten Strafrechtsreformgesetz nicht (mehr) unter § 184b StGB falle. "Besonders wichtig ist es mir, den Missbrauch durch pornografische Darstellungen noch stärker zu bekämpfen", so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). "Man muss sich immer klar machen: Es kann nur fotografiert werden, was da ist. Jedem Bild liegt also ein Missbrauch zu Grunde." Des weiteren sollen künftig 16- und 17-Jährige auch vor sexuellen Handlungen geschützt werden, bei denen der Partner eine Zwangslage des Jugendlichen ausnütze oder ihm ein Entgelt bezahle. Auch kann in diesen Fällen künftig jeder Strafmündige (ab 14 Jahren) wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen bestraft werden, das bisherige Mindestalter des Täters von achtzehn Jahren entfällt.

Maximilian
09.09.2007, 12:11
Ich finde es zum Kotzen, das diese Regierung immer mehr Gesetze erlässt, die einer Diktatur gleich kommen. Das sag ich auch Blindgläubigen Menschen die hier wieder davon anfangen, dass das ja alles nicht soooooo schlimm sei.

Volyn
09.09.2007, 12:11
Wo steht, dass das verboten ist?
Der Russe blickt mal wieder nicht durch, das kommt davon, wenn man zum Lesen zu faul ist.

a) siehe Beitrag von Maximilian,

b) erklär mir mal, was alles unter "sonstiger Vorteil" fällt.

Das kann ja mal wieder alles sein.

Ein klassischer Gummiparagraph, bei dem so ziemlich jeder deutsche Jugendliche (an Ausländer wagt sich die Polizei bekanntlich nicht heran), der nicht grade eine Mißgeburt wie Walter Hofer ist und daher schon mal mit einer gleichaltrigen im Bett war, ins Gefängnis bringen kann.

Denn ein "sonstiger Vorteil" kann bekanntlich alles, aber auch wirklich alles sein.

So will es zwar nicht die Bundesregierung, aber doch der Bundesrat.

Wer weiß, vielleicht setzt sich ja am Ende der Bundesrat durch.

Dann hat Maximilian tatsächlich mit seinem Beitrag recht.

Meister Lampe
09.09.2007, 12:17
"Wo steht, dass das verboten ist?"

Berlin - Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf des Justizministeriums beschlossen, nach dem unter anderem eindeutige Fotos auf Dating-Websites und Webcam-Sex zukünftig ab 18 Jahren erlaubt sein soll. 14- bis 18-Jährige würden sich durch das bloße "aufreizende Zur-Schau-Stellen der Genitalien oder der Schamgegend" strafbar machen. Auch sexuell ausgerichtete Posen auf Dating-Websites könnten damit zukünftig als Kinderpornografie gelten

Ist doch gut. Wer braucht schon 14-jährige, die aufreizend vor einer Webcam posieren? Von einem generellen Abbildungsverbot lese ich da nichts. Es scheint sich ja hierbei um Online-Geschichten zu handeln.
Und ist das jetzt der Entwurf, den du am Anfang verlinkt hast, oder ein anderer?


Auch sexuell ausgerichtete Posen auf Dating-Websites könnten damit zukünftig als Kinderpornografie gelten. "Kinder" werden zukünftig als Person unter 18 definiert, nicht wie bislang unter 14.

Es erfolgt keine generelle Neudefinition des Begriffes "Kind", wie ich schon mehrmals erwähnt habe.


Das neue Gesetz ist die Folge eines Urteils des Bundesgerichtshofes vom Februar. Das Gericht hatte entschieden, dass die bloße geschlechtsbetonte Darstellung eines Kindes seit dem Sechsten Strafrechtsreformgesetz nicht (mehr) unter § 184b StGB falle. "Besonders wichtig ist es mir, den Missbrauch durch pornografische Darstellungen noch stärker zu bekämpfen", so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). "Man muss sich immer klar machen: Es kann nur fotografiert werden, was da ist. Jedem Bild liegt also ein Missbrauch zu Grunde." Des weiteren sollen künftig 16- und 17-Jährige auch vor sexuellen Handlungen geschützt werden, bei denen der Partner eine Zwangslage des Jugendlichen ausnütze oder ihm ein Entgelt bezahle. Auch kann in diesen Fällen künftig jeder Strafmündige (ab 14 Jahren) wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen bestraft werden, das bisherige Mindestalter des Täters von achtzehn Jahren entfällt.

Das hatten wir ja schon. Zur Neuänderung des §182 habe ich bereits ausreichend Stellung genommen.

Virgo
09.09.2007, 12:30
Nicht ein einziger der Papagei-Journalisten in den Massenmedien hat sich die Mühe gemacht, nachzulesen, was da wirklich auf die Bevölkerung zukommt.
Mindeststrafe für alles, was unter die Sexualstrafgesetzgebung fällt, wird 4 Jahre Gefängnis sein.Ab dann sind im Sinne der Sexualstrafgesetzgebung alle Personen bis 18 Jahre „Kinder“. Eine Unterscheidung von Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre) gibt es nicht mehr.

Hier der ganze Text:

http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/4146485/

Praktisch jeglicher Sex von Personen unter 18 Jahren wird ein schweres Verbrechen sein - zumindest für eine der beiden involvierten Personen, meistens für beide (Mindeststrafe 4 Jahre). Dabei ist unter Sex schon jegliches „Doktor-Spiel“zu verstehen.

Ist euch klar was da auf uns alle zukommt?

Sollte ohnehin verboten werden...wie viele Menschen treiben es unter 18 mit nem angetrunkenen Typen aus der Disco, wundern sich dann am nächsten Morgen was passiert ist und dann einfach aus Jux und Tollerei sogar ihre Jungfräulichkeit verlieren?! Hmmm, vielleicht sollten es sich so manche junge Dinger erstmal überlegen was sie tun um nicht nachher enttäuscht zu sein oder gar aus purer DUMMHEIT zur TEENIEMUTTER verkommen

Maximilian
09.09.2007, 12:36
@Meister Lampe

"Jegliche Darstellung in Bild, Foto, Video, Zeichnung oder Kunstwerk von Personen unter 18 Jahren – nackt, wenig bekleidet, mit der Schamgegend sichtbar, in „aufreizender“ Pose, ja sogar bekleidet, wird zum schweren Verbrechen – für jeden, der es herstellt, besitzt, anderen zeigt, zur Verfügung stellt usw. (Mindeststrafe 4 Jahre)"

http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/4146485/

Meister Lampe
09.09.2007, 12:52
b) erklär mir mal, was alles unter "sonstiger Vorteil" fällt.
Das kann ja mal wieder alles sein.
Ein klassischer Gummiparagraph, bei dem so ziemlich jeder deutsche Jugendliche (an Ausländer wagt sich die Polizei bekanntlich nicht heran), der nicht grade eine Mißgeburt wie Walter Hofer ist und daher schon mal mit einer gleichaltrigen im Bett war, ins Gefängnis bringen kann.
Denn ein "sonstiger Vorteil" kann bekanntlich alles, aber auch wirklich alles sein.
So will es zwar nicht die Bundesregierung, aber doch der Bundesrat.
Wer weiß, vielleicht setzt sich ja am Ende der Bundesrat durch.
Dann hat Maximilian tatsächlich mit seinem Beitrag recht.

Das hat nichts mit der Darstellung von 17-jährigen zu tun, sondern mit sexuellen Handlungen.
Ich halte die Einfügung des Vorteilsbegriffes für bedenklich, da dieser tatsächlich schwammig und umstritten ist. In §331 existiert ebenfalls der Begriff des "Vorteils", aber klar ist er nicht.
Man könnte, wenn dies den Gesetz werden würde, in diesem Falle bei der Definition des Begriffes "Vorteil" allerdings auf die Intention des Gesetzgebers zurückgreifen, der unter "Vorteil" einen immateriellen Begriff versteht, z.B. Zugehörigkeit zu einer Gruppe oder psychischen Druck.
Meiner Meinung nach problematisch, da zu weit gefasst.
Aber selbst wenn dieses Tatbestandsmerkmal des "Vorteilverschaffens" eingeführt werden würde, würde sich am Punkt des einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs nichts ändern. Sex zwischen Minderjährigen bliebe auf jeden Fall grundsätzlich erlaubt.

Meister Lampe
09.09.2007, 12:55
@Meister Lampe

"Jegliche Darstellung in Bild, Foto, Video, Zeichnung oder Kunstwerk von Personen unter 18 Jahren – nackt, wenig bekleidet, mit der Schamgegend sichtbar, in „aufreizender“ Pose, ja sogar bekleidet, wird zum schweren Verbrechen – für jeden, der es herstellt, besitzt, anderen zeigt, zur Verfügung stellt usw. (Mindeststrafe 4 Jahre)"

http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/4146485/

Was der Typ da zusammenbloggt, interessiert mich nicht die Bohne. Die Frage lautet:
Wo und in welchem Gesetzesentwurf steht das?

Skaramanga
09.09.2007, 12:58
Ich nicht.

Sex mit Frauen unter 15 und über 40 sollte verboten werden.

Meine erste war auch 15, ich 17.

Und nicht 40.

Ich bin aber keine 17. :)) Und auch keine 40 (mehr).

Skaramanga
09.09.2007, 13:01
in echt sieht manches anders aus
...


Kräftiger Teint und gesunde Haut ! :cool2:

Freddy Krüger
09.09.2007, 13:09
Glaubt wirklich ein Idiot, die BRAVO würde man verbieten können?

Biskra
09.09.2007, 13:10
"Wo steht, dass das verboten ist?"

Berlin - Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf des Justizministeriums beschlossen, nach dem unter anderem eindeutige Fotos auf Dating-Websites und Webcam-Sex zukünftig ab 18 Jahren erlaubt sein soll. 14- bis 18-Jährige würden sich durch das bloße "aufreizende Zur-Schau-Stellen der Genitalien oder der Schamgegend" strafbar machen. Auch sexuell ausgerichtete Posen auf Dating-Websites könnten damit zukünftig als Kinderpornografie gelten. "Kinder" werden zukünftig als Person unter 18 definiert, nicht wie bislang unter 14. Das neue Gesetz ist die Folge eines Urteils des Bundesgerichtshofes vom Februar. Das Gericht hatte entschieden, dass die bloße geschlechtsbetonte Darstellung eines Kindes seit dem Sechsten Strafrechtsreformgesetz nicht (mehr) unter § 184b StGB falle. "Besonders wichtig ist es mir, den Missbrauch durch pornografische Darstellungen noch stärker zu bekämpfen", so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). "Man muss sich immer klar machen: Es kann nur fotografiert werden, was da ist. Jedem Bild liegt also ein Missbrauch zu Grunde." Des weiteren sollen künftig 16- und 17-Jährige auch vor sexuellen Handlungen geschützt werden, bei denen der Partner eine Zwangslage des Jugendlichen ausnütze oder ihm ein Entgelt bezahle. Auch kann in diesen Fällen künftig jeder Strafmündige (ab 14 Jahren) wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen bestraft werden, das bisherige Mindestalter des Täters von achtzehn Jahren entfällt.

Man muss eben auch lesen können, Maximilian. Die Beispiele, die du hier schon gepostet hast, sind schrott. Auf welcher Art von "Dating-Websites" werden eigentlich Geschlechtsteile präsentiert? :))

Biskra
09.09.2007, 13:15
Die weilbliche Brust ist ein sekundäres Sexualorgan.

sekundäres Geschlechtsmerkmal heißt das und das Zeigen ist nicht das Zeigen eines Geschlechtsorgans. Geschlechtsorgane sind Penis, Vagina, Hoden, Eierstöcke. Auch Männer haben Brüste, nicht gewusst?

Biskra
09.09.2007, 13:17
..oder auch nicht.

Wer weiß, was unsere Vasallen, die ihr eigenes Volk vorsätzlich vor der Weltöffentlichkeit verleumdet haben, da loslassen.

Das weiß derjenige, der sich den Gesetzentwurf angeschaut hat und spätestens wenn der Entwurf zum Gesetz geworden ist oder nicht, ist Klarheit da.

Biskra
09.09.2007, 13:21
Das stand ja nicht da. Es ging nur darum, dass Leute unter 18 generell sowas nicht haben dürfen.

Das ist ja schlichtweg Unsinn, wie hier schon mehrfach festgestellt wurde. Es entspringt lediglich der Phantasie des Bloggers und des Threaderstellers, Gott weiß was ihn dazu angetrieben hat.

Volyn
09.09.2007, 17:09
sekundäres Geschlechtsmerkmal heißt das und das Zeigen ist nicht das Zeigen eines Geschlechtsorgans. Geschlechtsorgane sind Penis, Vagina, Hoden, Eierstöcke. Auch Männer haben Brüste, nicht gewusst?

Die männliche Brust ist aber weder ein Geschlechtsmerkmal noch ein Geschlechtsorgan.

Volyn
09.09.2007, 17:10
Ich bin aber keine 17. :)) Und auch keine 40 (mehr).

Aber für unter 25jährige Männer sollte man Sex mit Frauen über 40 doch schon verbieten, oder nicht?

Biskra
09.09.2007, 17:15
Die männliche Brust ist aber weder ein Geschlechtsmerkmal noch ein Geschlechtsorgan.

Habe ich auch nicht behauptet. Mit Schlussfolgern hast du's wohl nicht so?

Hier wiki: http://de.wikipedia.org/wiki/Geschlechtsorgan

zum Nachlesen, sollte eigentlich jeder wissen, der mal eine Schule erfolgreich besucht hat.

Volyn
09.09.2007, 17:20
Und dein Post zeigt, daß du eine ganz erbärmliche, humorlose Person bist. :]

Na gut, in diesem Falle war ich die trübe Tasse.

Der Punkt geht diesmal an dich - aber es ist ja auch ein ganz sensibles Thema, über das man keine Späße macht.

Warum haben sie dich eigentlich gesperrt?

Biskra
09.09.2007, 17:31
Warum haben sie dich eigentlich gesperrt?

Steht im Sperrstrang.

http://www.politikforen.de/showthread.php?t=1779&page=41


PS: ganz nach unten scrollen, sonst...

Volyn
09.09.2007, 18:19
Steht im Sperrstrang.

http://www.politikforen.de/showthread.php?t=1779&page=41


PS: ganz nach unten scrollen, sonst...


Wir haben ihn zusehr geärgert?:=

Biskra
09.09.2007, 18:22
Wir haben ihn zusehr geärgert?:=

Nein, ihm fehlt die Selbstkontrolle sich hier auch mal weniger zu engagieren, geht mir auch ab und dann so.

Volyn
09.09.2007, 18:31
Nun ja.

Psyche
09.09.2007, 19:09
Die männliche Brust ist aber weder ein Geschlechtsmerkmal noch ein Geschlechtsorgan.

Türlich.

Volkov
09.09.2007, 20:30
Das ist ja schlichtweg Unsinn, wie hier schon mehrfach festgestellt wurde. Es entspringt lediglich der Phantasie des Bloggers und des Threaderstellers, Gott weiß was ihn dazu angetrieben hat.

Keine Ahnung. Ich weiß nur, dass den Jugendliuchen in der Pubertät Sex untersagen zu nix gut ist.

Biskra
09.09.2007, 22:41
Keine Ahnung. Ich weiß nur, dass den Jugendliuchen in der Pubertät Sex untersagen zu nix gut ist.

Macht der Staat ja auch nicht. :rolleyes:

WIENER
09.09.2007, 22:57
Ein Szenario meiner Jugend, lang lang ists her:(
Als ich meine erste Frau kennenlernte war sie 16 und ich 17. Und natürlich hatten wir Sex miteinander. Und natürlich wurde Sie einmal 17 und ich 18. Habe Ich an meinem 18 dann plötzlich eine sexuell Unerfahrene ausgenutzt?

Ich denke dieses Szenario ist doch recht häufig anzutreffen.

Aldebaran
09.09.2007, 23:22
Das hat nichts mit der Darstellung von 17-jährigen zu tun, sondern mit sexuellen Handlungen.
Ich halte die Einfügung des Vorteilsbegriffes für bedenklich, da dieser tatsächlich schwammig und umstritten ist. In §331 existiert ebenfalls der Begriff des "Vorteils", aber klar ist er nicht.
Man könnte, wenn dies den Gesetz werden würde, in diesem Falle bei der Definition des Begriffes "Vorteil" allerdings auf die Intention des Gesetzgebers zurückgreifen, der unter "Vorteil" einen immateriellen Begriff versteht, z.B. Zugehörigkeit zu einer Gruppe oder psychischen Druck.
Meiner Meinung nach problematisch, da zu weit gefasst.
Aber selbst wenn dieses Tatbestandsmerkmal des "Vorteilverschaffens" eingeführt werden würde, würde sich am Punkt des einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs nichts ändern. Sex zwischen Minderjährigen bliebe auf jeden Fall grundsätzlich erlaubt.

Da kommen wir uns schon näher.

Natürlich wird in dem Entwurf nicht explizit der Sex zwischen unter 18 jährigen verboten. In diesem Lande bewegen wir uns aber bekanntlich auf das Richterrecht zu. Sollte z.B. so wie in den USA der Richterstand von Moralisten gleich welcher Couleur infiltriert werden, sind solche Gummiformulierungen ein sehr interessantes Einfallstor.

Ich bin ja auch kein Fan des wahllosen Herumvögelns unter Jugendlichen, aber wenn ich an diesen Fall in Georgia denke, wo ein zur "Tat-"zeit 17jähriger sogar für 10 Jahre einsitzen soll, dann sollte man schon ein wenig vorsichtig sein.

schuppy
10.09.2007, 01:13
eine einreise einer ehefrau, türkischer nation, dürfte ab sofort untersagt sein, so sie
unter 18 jahre alt ist! sollte sie trotzdem einreisen, sind sie und ihr ehemann sofort
zu verhaften.
ich hoffe, daß wird auch so gehandhabt!germane

Arminius66
10.09.2007, 01:21
ich stelle mir gerade vor, wie zwei 16jährige m iteinander Sex haben und sich dabei erwischen lassen.
wer wird jetzt zu 4 Jahren verknackt? Der Junge, weil er das arme, unschuldige Mädchen verführt hat, das Mädchen, weil es den armen, unschuldigen Jungen verführt hat oder beide?

ich habe selten ein dämlicheres Gesetz gesehen. Man sollte vielmehr das bestehende Recht härter anwenden und die erwachsenen Kifis in den normalen Knast stecken.
Solche Leute sind da gerne gesehen.

Meister Lampe
10.09.2007, 02:20
ich stelle mir gerade vor, wie zwei 16jährige m iteinander Sex haben und sich dabei erwischen lassen.
wer wird jetzt zu 4 Jahren verknackt? Der Junge, weil er das arme, unschuldige Mädchen verführt hat, das Mädchen, weil es den armen, unschuldigen Jungen verführt hat oder beide?

Niemand wird verknackt. Schnallt ausser Biskra und mir eigentlich niemand, worum es bei dieser Gesetzesvorlage geht?


ich habe selten ein dämlicheres Gesetz gesehen.

Dämlich ist eigentlich nur das in diesem Strang abgelassene Gelaber über ein Sex-Verbot für Minderjährige.

Meister Lampe
10.09.2007, 02:22
Da kommen wir uns schon näher.

Natürlich wird in dem Entwurf nicht explizit der Sex zwischen unter 18 jährigen verboten. In diesem Lande bewegen wir uns aber bekanntlich auf das Richterrecht zu. Sollte z.B. so wie in den USA der Richterstand von Moralisten gleich welcher Couleur infiltriert werden, sind solche Gummiformulierungen ein sehr interessantes Einfallstor.

Ich bin ja auch kein Fan des wahllosen Herumvögelns unter Jugendlichen, aber wenn ich an diesen Fall in Georgia denke, wo ein zur "Tat-"zeit 17jähriger sogar für 10 Jahre einsitzen soll, dann sollte man schon ein wenig vorsichtig sein.

Noch haben wir keine amerikanisch-prüden Verhältnisse hier. Und so weit wird's hoffentlich auch nicht kommen.
Dafür sorgen die Grünen schon...

Arminius66
10.09.2007, 02:41
Niemand wird verknackt. Schnallt ausser Biskra und mir eigentlich niemand, worum es bei dieser Gesetzesvorlage geht?



Dämlich ist eigentlich nur das in diesem Strang abgelassene Gelaber über ein Sex-Verbot für Minderjährige.

Niemand wird verknackt? dann habe ich den falschen Link gehabt.

Volkov
10.09.2007, 04:17
Macht der Staat ja auch nicht. :rolleyes:

Dann ist ja gut. Hörte sich nur extrem sanach an. Denn wer macht Gesetze ? Richtig, der Staat !

Biskra
10.09.2007, 11:44
Dann ist ja gut. Hörte sich nur extrem sanach an. Denn wer macht Gesetze ? Richtig, der Staat !

Richtig, der Staat. Und der macht das nicht, das gibt die Gesetzesvorlage nämlich auch nicht her. Aber anscheinend liest hier jeder nur den Anfangsartikel und ist dann natürlich in der irrigen Annahme, Sex unter Minderjährigen könnte fortan strafbewehrt sein, dabei geht es nur um Verschärfung der Gesetze, damit künftig Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung schärfer bestraft werden können.

WIENER
10.09.2007, 14:33
Richtig, der Staat. Und der macht das nicht, das gibt die Gesetzesvorlage nämlich auch nicht her. Aber anscheinend liest hier jeder nur den Anfangsartikel und ist dann natürlich in der irrigen Annahme, Sex unter Minderjährigen könnte fortan strafbewehrt sein, dabei geht es nur um Verschärfung der Gesetze, damit künftig Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung schärfer bestraft werden können.


Ich hab das schon richtig verstanden Meine Frage aber war

zwei Minderjährige, sie 16 er 17 haben erlaubten Sex. Was wird wenn er dann 18 wird, darf er dann plötzlich nimmer mit seiner dann 17 jährigen Freundin Sex haben?

Biskra
10.09.2007, 14:39
Ich hab das schon richtig verstanden Meine Frage aber war

zwei Minderjährige, sie 16 er 17 haben erlaubten Sex. Was wird wenn er dann 18 wird, darf er dann plötzlich nimmer mit seiner dann 17 jährigen Freundin Sex haben?

Warum nicht, was sollte dagegen sprechen? Die Gesetze tun's weder in der aktuellen noch in der geplanten Fassung.

Peaches
10.09.2007, 16:03
Niemand wird verknackt. Schnallt ausser Biskra und mir eigentlich niemand, worum es bei dieser Gesetzesvorlage geht?


Nein. Wen interessiert schon die Wahrheit?
Bei einem Durchschnitts-IQ knapp oberhalb der Zimmertemperatur, der hier in diesem Strang postenden User, die nicht mal die Quelle lesen, kann man das nicht erwarten.

Welch breiten Anklang das Thema findet, spricht Bände über den Altersdurchschnitt der Foristen...
Alle auf Bravo-Niveau.

Ingeborg
10.09.2007, 16:03
http://www.welt.de/multimedia/archive/00377/cn_sarko1_DW_Politi_377536g.jpg

sollte auch verboten werden

Pascal_1984
10.09.2007, 16:25
http://www.welt.de/multimedia/archive/00377/cn_sarko1_DW_Politi_377536g.jpg

sollte auch verboten werden

Nein, sollte gefördert werden! Wenn beide verliebt sind, sollen sie sich in Vorruhestand begeben und beiden Ländern die Chance geben, eine fähige Regierung zu wählen...

esperan
10.09.2007, 16:57
Nicht ein einziger der Papagei-Journalisten in den Massenmedien hat sich die Mühe gemacht, nachzulesen, was da wirklich auf die Bevölkerung zukommt.
Mindeststrafe für alles, was unter die Sexualstrafgesetzgebung fällt, wird 4 Jahre Gefängnis sein.Ab dann sind im Sinne der Sexualstrafgesetzgebung alle Personen bis 18 Jahre „Kinder“. Eine Unterscheidung von Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre) gibt es nicht mehr.

Hier der ganze Text:

http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/4146485/

Praktisch jeglicher Sex von Personen unter 18 Jahren wird ein schweres Verbrechen sein - zumindest für eine der beiden involvierten Personen, meistens für beide (Mindeststrafe 4 Jahre). Dabei ist unter Sex schon jegliches „Doktor-Spiel“zu verstehen.

Ist euch klar was da auf uns alle zukommt?


na, da kann ich wenigstens meinen Nachbarn berechtigt Kinderficker nennen, wenn ich neidisch auf ihn bin, weil er eine 17-jährige im Schlepptau hat :D

esperan
10.09.2007, 17:18
Nicht ein einziger der Papagei-Journalisten in den Massenmedien hat sich die Mühe gemacht, nachzulesen, was da wirklich auf die Bevölkerung zukommt.
Mindeststrafe für alles, was unter die Sexualstrafgesetzgebung fällt, wird 4 Jahre Gefängnis sein.Ab dann sind im Sinne der Sexualstrafgesetzgebung alle Personen bis 18 Jahre „Kinder“. Eine Unterscheidung von Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre) gibt es nicht mehr.

Hier der ganze Text:

http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/4146485/

Praktisch jeglicher Sex von Personen unter 18 Jahren wird ein schweres Verbrechen sein - zumindest für eine der beiden involvierten Personen, meistens für beide (Mindeststrafe 4 Jahre). Dabei ist unter Sex schon jegliches „Doktor-Spiel“zu verstehen.

Ist euch klar was da auf uns alle zukommt?


Diese Idioten von Politikern sollten sich eher darüber verständigen gesetze zum Schutz der Bevölkerung vor wahren Sex-Verbrechern auszuarbeiten, als Jugendliche zu Sex-Verbrechern zu stempeln. Dieser Staat wird imemr mehr zum Schyzo-Staat. Das Gesetz kann gar nicht zustimmungsfähig sein, da wider jeglicher Logik und gegen alle Natur. Diese Idioten, die sich damit befassen und überhaupt das ganze ins Rollen gebracht haben, wollen die normale sexuelle Entwicklung Jugendlicher unterbinden - die vielleicht dadurch gestört werden in ihrer Entwicklung auch im Erwachsenenalter. Und vielleicht dadurch zu Tätern werden. Muss man sich mal geben ... eine 17-jährige schläft mit einem 17-jährigen und beide sind Sex-Gangster. Wenn ich mein Baby und meine Frau beim Wickeln aufnehme, bin ich ein Sex-Gangster. Wenn meine 9-jährige nur mit der Badehose rumläft und ich mache ein Bild ... dann bin ich ein Sexgangster - weil ich könnte mir ja danach vor dem Bild einen runter holen? Oder ich gebe es meinem Pädo-Bekannten, der sich dann einen runter holt ... ???? Also ich glaube die Politiker leiden so langsam an Realitätsverlust ...

Ich empfehle eine Zwangsverordnung ... jedem Politiker einen Psychiater an die Seite zu geben mit Dauerbehandlunsgkarte (aber nicht vom Bürger finanziert). Über eine Einweisung einiger Personen in geschlossene Psychiatrien sollte man ehrlich mal nachdenken. Sorry, aber was anderes kann ich zu all dem Mist nicht sagen.

esperan
10.09.2007, 17:21
Bitte erst mal den LINK LESEN

z.b.

Jegliche Darstellung in Bild, Foto, Video, Zeichnung oder Kunstwerk von Personen unter 18 Jahren – nackt, wenig bekleidet, mit der Schamgegend sichtbar, in „aufreizender“ Pose, ja sogar bekleidet, wird zum schweren Verbrechen – für jeden, der es herstellt, besitzt, anderen zeigt, zur Verfügung stellt usw. (Mindeststrafe 4 Jahre)

Dann darf kein Filmemacher sich mehr getrauen in seinem Film ein Kind oder eine Jugendliche als Schauspielerin zu engagieren ... . Somit wird man in Zukunft wohl nur noch Erwachsene im Film sehen, oder was? Sind die alle Deppert?????

esperan
10.09.2007, 17:24
Richtig so!
Ich finde, Sex sollte grundsätzlich verboten werden!
Sowas unanständiges!

Richtig ! Hätte nur Vorteile: Kein AIDS mehr oder andere widerliche Geschlechtskrankheiten ...

Diese Seichzeigzammersteckerei ist ja Ekelhaft!

Besser wir :puke: uns nur noch gegenseitig an ...

esperan
10.09.2007, 17:26
Und wo ist jetzt das Problem? Such' dir einfach 'ne ältere Sexpartnerin und Du wirst nie mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Zudem ist es durchaus zu befürworten, dass jeder Erwachsene, der pornographische Bilder von Minderjährigen herstellt, verbreitet oder besitzt, nun härter bestraft werden kann.

Nun kommt doch gleich die nächste Frage auf ... wo fängt Sex an, wo hört er auf. Tätschle deiner Tochter bloß nicht mehr in der Nähe des Schenkels oder Popos ... das ist PURER SEX !!!!!

Diese Politiker wollen uns alle kriminalisieren. Sämtlicher Freiheit berauben, sämtlicher Selbstverantwortung ... Mündiger Bürger ... den gibt es nicht, gab es noch nie ... das müssen wir wohl einsehen. Wer mit einer 17-jährigen im Wald rumläuft macht sich höchst verdächtig. Da kann man ja mal schauen, ob was dahinter steckt, oder was?

Ja lüg ich denn ????

esperan
10.09.2007, 17:30
Was das bedeutet, kann man sich an einigen Beispielen deutlich machen:

Erika, 17, hat mit Hannes, 18 Urlaub gemacht. Beide sind bis über beide Ohrren ineinander verliebt. Nach der Rückkehr werden Urlaubsfotos gezeigt. Man war an einem südlichen Strand, wo sich fast alle Damen „oben ohne“ sonnten, so auch Erika. Es sind also eine Anzahl von Fotos mit Erikas ausnehmend schönen Brüsten dabei. Ebenso ein paar Fotos, auf denen sich die beiden innig küssen. Auf einem der Fotos hat Hannes auch die Hand auf Erikas Po. Ein Bekannter, der zufällig beim Zeigen der Fotos dabei war, bekommt kurz danach Krach mit Erikas Vater und wird aus dem Haus geworfen. Er sinnt auf Rache. Da die neue Gesetzgebung gerade beschlossen wurde, zeigt er Erika und Hannes an - und auch Erikas Vater, in dessen Haus die Fotos gezeigt wurden, wegen Verbreitung von Kinderpornos.

Alle drei werden zur gesetzlichen Mindeststrafe von 4 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Richter erklärt, er sei zwar keine Freund der neuen Gesetzgebung, aber er müsse sich an geltende Gesetze halten. Er hätte zwar erwogen, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen, aber wegen der offen gezeigten Brüste und der Hand auf dem Po („sexuelle Handlungen“) sei das nicht möglich gewesen.

Ausserdem werden sie, die ja nun als Verbreiter von Kinderpornos als Schwerverbrecher angesehen werden, in die Sexualverbrecherkartei aufgenommen, über die jeder einsehen kann und überprüfen, ob in seiner Nähe eventuell ein solcher `Kinderschänder` wohnt.

Erikas Vater hat seine Arbeit verloren, Hannes wurde aus der Lehre geworfen und Erika wird an keiner Schule mehr angenommen, weil sie dort als ‚Kinderschänderin’ ja Kontakt zu Kindern hätte. Das Leben der drei ist zerstört.

Dieses Beispiel ist nicht mal als Witz hinzunehmen ... so kann es tatsächlich laufen. Sind wir jetzt alle verplödet in diesem Staat? Lassen wir uns tatsächlich alles gefallen, was diese Herren da aushecken? Wo ist der Aufschrei? Man will uns, das Volk, gegeneinander ausspielen ... so verstehe ich das. Jeder bespitzelt wieder jeden ... wie weit sind wir noch entfernt davon?

esperan
10.09.2007, 17:32
Nächstes Beispiel:

Herr Kalter hat mit seinem Nachbarn Müller Ärger. Beide haben unterschiedliche Ansichten über Gartengestaltung und stehen in Dauerfehde. Einmal wurde Kalter sogar von Müller angezeigt. Das führte zwar zu nichts, aber Kalter lauert schon seit langem nach einer Möglichkeit, Müller mal wirklich eins auswischen zu können. Da sieht er eines Tages die 16-jährige Tochter Müllers mit ihrem Freund, eng umarmt. Er spioniert den beiden nach und wirklich, an einem der nächsten Abende fahren die beiden im Auto des Vaters des Freundes auf einen abgelegenen Waldparkplatz vor der Stadt und Kalter kann beobachten, wie das Auto in Schwingungen gerät. Er pirscht sich heran und kann ein hervorragendes Bild von beiden beim Sex im Auto auf nehmen.

Er zeigt das Mädchen wegen Verleitung zum Sex mit Kindern an, denn er hat herausgefunden, der Freund ist erst siebzehn. Müller reagiert mit einer Gegenanzeige wegen Verbreitung von Kinderporno, denn Kalter hat das Foto an die Polizei weitergegeben. Das Ende mag sich jeder selbst ausmalen.

Diesem depperten Kalter würde gar nix passieren, weil er den subjektiven tatbestand nicht erfüllt. Er machte das Bild zu beweiszwecken. Also würde dieser Kotzbrocken das erreicht haben,d as er erreichen wollte ... .

esperan
10.09.2007, 17:33
17 Jährige haben sich ja auch nicht oben-ohne in der Öffentlichkeit zu zeigen, vollkommen ok das Gesetz!

Doch! In der Türkei am Strand ! :D

esperan
10.09.2007, 17:34
Deine Beispiele sind, mit Verlaub, an den Haaren herbeigezogen.

Red doch keinen Unsinn ... eben dies alles wird möglich sein. Oder erklär mal, weshalb nicht ....

esperan
10.09.2007, 17:35
Ich hatte meinen ersten Sex unter 18 mit einem Mädel unter 18. Ich wäre nur sehr ungern dafür 4 Jahre lang in den Knast gegangen.
Allerdings, mit ihr zusammen in der gleichen Zelle, *träum* :chee:

Ich denke, dass bei Jugendlichen dann wenigstens das Jugendstrafrecht angewandt werden wird. Aber gebranntmarklt sind sie auf alel Fälle.

esperan
10.09.2007, 17:36
,,,,,,,du vergisst die Bewährung! (Besserung durch Abenteuerurlaub in der Südsee)

Ab 2 Jahren Knast gibt es keine Bewährung mehr ... man fährt ein !

esperan
10.09.2007, 17:39
Was für ein Quatsch, am Strand wird das ja wohl erlaubt sein. Weder leben wir zu Kaisers Zeiten noch in einem muslimischen Land, auch wenn einige User das glauben.

Im übrigen halte ich Maximilians Aufregung für reichlich übertrieben. Wo liegt heute das Durchschnittsalter beim ersten Sex? 14, 15? Sollen die alle verknackt werden?

Beim oberflächlichen Überfliegen des BT-Protokolls sowie des Gesetzesentwurfs las ich in erster Linie von Jugendschutz und Maßnahmen gegen Herstellung/Verbreitung kinderpornograph. Materials, Kinderprostitution etc.
nichts davon, dass einvernehmlicher Sex unter 16jährigen mit vier Jahren Gefängnis bestraft werden soll.
Wenn mit dem Gesetz die Handhabe gegen Kindesmissbrauch bzw Kinderpornographie erleichtert wird, begrüße ich das.

Werde es mal bei Gelegenheit genauer durchlesen.

Es geht nicht um Quatsch und das und das wird ja wohl erlaubt sein. Es geht um ein gesetz, das dir ganz genau sagt, dass wenn du das und das machst, es für dich ganz schnell im Knast enden kann. Und da ist es nicht abwägig, dass dies durch einen dir nicht zum Wohle gestimmten dritten zum Verhängnis werden könnte.

Wie ist das eigentlich mit diesen Nudisten? Dürfen die am FKK-Strand heute noch Fotos schießen? Übersichtsaufnahmen ... kann man ja heutzutage am Computer bei 10 Megapixel heranzoomen, dass man jedes Detail sieht. Ist das auch strafbar oder kommt das erst mit dem neuen Gesetz?

esperan
10.09.2007, 17:40
Vollste Zustimmung. Niemand wird wegen einer blanken Brust verknackt werden. Zumal dies am Strand mittlerweile Normalität geworden ist. Theoretisch müsste sich dann ja auch die Bravo der Verbreitung von Kinderpornographie schuldig machen, da dort immer wieder Photos von entblößten Jugendlichen abgedruckt werden. Viel Aufregung um nichts.

Es geht nicht darum ob jemand verurteilt wird ... es geht schon daran, dass man jemand zur Anzeige bringen kann. Denn wenn das Verfahren bekannt wird oder sogar in die Medien kommt, dann ist es scheiß egal, ob du verurteilt wurdest oder nicht. Verstehst Du das nicht?

Skaramanga
10.09.2007, 17:42
Politiker sind halt Schwanzlos, und Eier haben sie sowieso keine. Was will man da schon erwarten.

esperan
10.09.2007, 17:43
Aus zwei Dingen tangiert mich das persönlich vollkommen peripher:

1. Gehören die Altersgruppe unter 18 Jahren nicht zu meinem Beuteschema.:D :D

2. Kommt im Moment noch garnichts auf uns zu. Solange das Gesetz noch nicht vom Bundestag beschlossen worden ist und noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlich worden ist, bleibt das Ding wie der Name Gesetzesentwurf schon sagt, ein Entwurf.

Trotzdem ergibt sich bei mir folgendes:

Eins dürfte bezüglich eines Aspektes dieses Gesetzes doch jedem klar sein, am Triebverhalten von Jugendlichen wird sich nichts ändern und das durchschnittliche Alter fürs Erste Mal wird auch nicht wieder hochschnellen.

Und noch eins dürfte klar sein, der Umstand, das dieses Gesetz Jugendliche wieder zu Kindern deklariert, wird garantiert dazu führen, das in Straffällen in dem einvernehmlicher Sex zwischen Jugendlichen einen Tatbestand darstellen sollte, diese Fälle am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht enden werden, da sich durch diese Deklarierung eine Diskrepanz zur Behandlung von Jugendlichen und Kindern in anderen Bereichen der Strafgesetzgebung und in der Gesetzgebung allgemein ergibt.

Bevor hier jemand mit irgendwelchen Sprüchen kommt, ich bin kein Befürworter bestimmter Dinge, sondern behandle Aspekte diese Gesetzentwurfes, die bei der momentanen Gesetzeslage keinen Straftatbestand darstellen

Sollte das Gesetz so inkraft treten hat das auch zur Folge:

- Ungewollte Schwangerschaften würden zunehmen, das man ja die Abgabe von Verhütungsmittel an Jugendliche als Beihilfe auslegen kann.

- Der Film "Die Blechtrommel" müsste indiziert werden, und Volker Schlöndorff müsste sich wegen Förderung der Kinderpornographie verantworten. David Bennent, der Darsteller des Oskar, war zum Zeitpunkt des Drehs 12 Jahre alt und eine Szene des Films mit ihm und Katharina Thalbach würde einen Verstoß gegen die geplante Gesetzgebung darstellen.

Wie du auch sicherlich weißt sind Gesetze nicht rückwirkend anzuwenden. Somit geschieht denen gar nix.

esperan
10.09.2007, 17:44
Und du glaubst allen Ernstes, dass dieses Gesetz durchkommt? So prüde sind ja noch nicht einmal die iranischen Religionspolizisten. Völlig absurd.

Absurd ist, dass es Menschen mit solchen Vorstellungen überhaupt gibt ... und das auch noch ind er Politik. Wem soll man denn da noch vertrauen, dass er willig ist, normale Gesetze zu formen, die dem Verstaändis der Bevölkerung entsprechen? Wie gesagt: Sofort in den Krankenastand und zum Psychiater.

Ingeborg
10.09.2007, 17:46
Politiker sind halt Schwanzlos, und Eier haben sie sowieso keine. Was will man da schon erwarten.

http://www.netzausfall.de/wp-content/merkel_diepartei.jpg

Die Frau mit der CLOWNS-JACKE!

Sieht man so aus, wenn man NIE

Sex hat?

esperan
10.09.2007, 17:49
ich kann mir auch nur vorstellen, dass das gesetz eine grundlage gegen kindesmissbrauch geben soll. das finde ich richtig. wenn teenager miteinander sexuelle erfahrungen machen, wird das kein gericht verurteilen......oder die gerichte bekommen sehr sehr sehr viel zu tun!!

Auch dir nochmals: Es ist scheiß egal, ob jemand verurteilt wird ... es ist auch wurscht wie viel Gerichte arbeiten müssen. Es geht darum, dass jemand hanebüchen überhaupt in ein Verfahren hineingedrängt wird, das ihn brandmarkt und im Extremfall seine Entwicklung und seine berufliche Zukunft zerstören könnte. Es geht darum, was man überhaupt verfolgen darf seitens des Staates und was nicht. Alles andere ist Willkür ... und ein Polizist muss anziegen, was er erfährt wegen dem Strafverfolgungszwang. Wenn ein Jugendlicher bei einer Zeugen-Vernehmung in Unkenntnis des Gesetzes eine falsche Aussage macht (was sagt, was er hätte doch nicht tun sollen), dann geht es los mit dem Verfahren ... und es rollt und rollt.

Naja ... ich hoffe solche Menschen, die solche Gesetze verfassen, werden von ihresgleichen irgend wann mal ausgesiebt. Muss doch eigentlich ejder mit dem Kopf schütteln.

Skaramanga
10.09.2007, 17:49
http://www.netzausfall.de/wp-content/merkel_diepartei.jpg

Die Frau mit der CLOWNS-JACKE!

Sieht man so aus, wenn man NIE

Sex hat?

Vielleicht wenn man zu viel hatte? :)) Die ist ja fix und fertig. Einmal das Politbüro rauf und runter.

esperan
10.09.2007, 17:51
Es muss ja angezeigt werden. Das wird dann ein herrliches Betätigungsfeld für Erpresser, Eifer- und Rachsüchtige.

Vor allem beim Klientel eifersüchtiger Noch-Ehefrauen. Oder Verflossener oder Stalkerinnen. Na denn Prost-Mahlzeit ....

esperan
10.09.2007, 17:53
Das Schutzalter in Bezug auf sexuelle Handlungen wird auf 18 Jahre heraufgesetzt, so dass sexuelle Handlungen an Personen unter 18 Jahren strafbar sind, sofern dafür Geld, sonstige Vergütungen oder Gegenleistungen geboten werden. Hintergrund ist, dass – wie im Dokument nachzulesen – sexuelle Kontakte gegen Entgelt die Gefahr des Abgleitens in die Prostitution begründen - auch dann, wenn es nicht zum sexuellen Missbrauch kommt. Die Kinder- und Jugendprostitution soll durch die neue Gesetzeslage also eingedämmt werden.


Der Begriff Kinderpornographie wird durch das Gesetz verändert, durch Kinder- und Jugendpornographie ersetzt. Das bedeutet in letzter Konsequenz, dass das in Diskussionen oft verwandte "Bild des penetrierten Säuglings" mit dem Bild eines fast 18-Jährigen gleichgesetzt wird, welcher sich nackt zeigt.

also, alles klar?

Quatsch. Auch schon heute darf man an unter 18-jährigen KEINE sex. Handlungen durchführen, wenn dafür Geld oder ähnliches als Gegenleistung geboten wird. Wo hast Du denn dein Wissen her?

Skaramanga
10.09.2007, 17:54
Vor allem beim Klientel eifersüchtiger Noch-Ehefrauen. Oder Verflossener oder Stalkerinnen. Na denn Prost-Mahlzeit ....

Entlassene Arbeitnehmer, von Beamten abschlägig Beschiedene, Absolvent/Inn/en mit schlechten Prüfungsnoten... ein weites Feld!

Volyn
10.09.2007, 18:09
Richtig, der Staat. Und der macht das nicht, das gibt die Gesetzesvorlage nämlich auch nicht her. Aber anscheinend liest hier jeder nur den Anfangsartikel und ist dann natürlich in der irrigen Annahme, Sex unter Minderjährigen könnte fortan strafbewehrt sein, dabei geht es nur um Verschärfung der Gesetze, damit künftig Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung schärfer bestraft werden können.

Du solltest mal durchlesen, was der Bundesrat eingebracht hat.

Der redet nämlich von "...durch einen sonstigen Vorteil".

Das kann bekanntlich alles und nichts sein.

Wie blöde und arrogant bist du eigentlich, daß du so tust, als hätten wir die Gesetzesvorlage alle nicht gelesen?

Wir haben sie sehr wohl gelesen. Nur eben ein bischen genauer als du.

Wenn sich der Bundesratsentwurf gegenüber dem der Bundesregierung durchsetzt, dann wird wahr was Maximillian befürchtet.

Biskra
11.09.2007, 14:26
Du solltest mal durchlesen, was der Bundesrat eingebracht hat.

Der redet nämlich von "...durch einen sonstigen Vorteil".

Das kann bekanntlich alles und nichts sein.

Wie blöde und arrogant bist du eigentlich, daß du so tust, als hätten wir die Gesetzesvorlage alle nicht gelesen?

Wir haben sie sehr wohl gelesen. Nur eben ein bischen genauer als du.

Wenn sich der Bundesratsentwurf gegenüber dem der Bundesregierung durchsetzt, dann wird wahr was Maximillian befürchtet.

Du hast sie jedenfalls vorher nicht gelesen. Das hast du hier im Thread eindeutig zur Schau gestellt. Damit erübrigt sich wohl auch die Frage für wie blöde ich dich jetzt halte..

Volyn
11.09.2007, 17:47
Du hast sie jedenfalls vorher nicht gelesen. Das hast du hier im Thread eindeutig zur Schau gestellt. Damit erübrigt sich wohl auch die Frage für wie blöde ich dich jetzt halte..


Ich habe sie erstmal lediglich überflogen.

Du aber offenbar auch - aber hast obendrein auch noch gedacht, du wärst die einzige.

Warst du aber nicht.

Bei genauerem Hinschauen konnte ich dir dann dein Katzenfell über die Ohren ziehen!:D :D :D

Ich bin tatsächlich ein gewisses Risiko eingegangen, mich zu blamieren.

Aufgrund meiner Erfahrungen innerhalb der letzten Jahre mit unserem kafkaesk gewordenen Staat wußte ich jedoch, daß ich mir das auch erlauben kann.

Du hingegen scheinst immer noch nicht gemerkt zu haben, was hier mittlerweile abgeht.

Deine Einstellung ist daher einfach nicht mehr zeitgemäß.

In den Achtziger Jahren mag sie ja noch berechtigt gewesen sein, aber heute ist sie schlechterdings völlig fehl am Platze.

Karl Dönitz
12.09.2007, 19:08
Was auf uns zukommt? Die wenigsten hier dürften Kinder als Sexualpartner haben!Nun, zum Glück stellen Pädophiele nur einen winzigen Anteil an Leuten, die mit Partnern unter 18 sexuelle Handlungen vollziehen.
Laut Statistiken (die schon ein paar Jahre alt sind, aber ich hab nichts anderes im Kopf) liegt der Durchschnitt für 1. sexuelle Handlungen bei 16,9 Jahren.
Demnach wäre wohl fast jeder Jugendliche ein Verbrecher...

Puschkin
22.09.2007, 19:33
Frage: Gilt dieses Gesetz auch für "Lolicon"(japanische Comics die von Sex mit minderjährigen handelt)
http://de.wikipedia.org/wiki/Lolicon
Auf der Seite steht dass die Verbreitung verboten ist aber der Besitz legal.

ursula
22.09.2007, 19:45
ja, und ?
Solange Sex zwischen 18 und 88+ nicht verboten wird, ist mir das egal.

ich muss erst mal lachen hofer..............uiiiiiiii... bitte alle melden, die 88 sind und sex haben!!! will doch wissen, was mit meinem mann die nächsten jahre noch so abgeht!!!:))

zum thema will ich nun noch weiterlesen....

Biskra
23.09.2007, 11:22
Laut Statistiken (die schon ein paar Jahre alt sind, aber ich hab nichts anderes im Kopf) liegt der Durchschnitt für 1. sexuelle Handlungen bei 16,9 Jahren.
Demnach wäre wohl fast jeder Jugendliche ein Verbrecher...

Wonach wäre fast jeder Jugendliche ein Verbrecher?

A) Nach der Gesetzesvorlage
B) In der Phantasie des Threaderstellers, der sich offenbar merkresistent fast alle hier anschließen

Der kritische Denker
24.09.2007, 10:27
Was auf uns zukommt? Die wenigsten hier dürften Kinder als Sexualpartner haben!

Ich finde es nicht ungewöhnlich mit 19 eine 17jährige als Freundin zu haben... Das ist eindeutig kein Missbrauch.

Blackmore
24.09.2007, 10:35
Ich bin 19 und meine Freundin 16
Bin ich ein Verbrecher?

Azrael
25.09.2007, 11:26
Ja. Ein pädophiler noch dazu. Ab in die Sicherheitsverwahrung.:)) :D

Maximilian
14.10.2007, 11:44
Ich bin 19 und meine Freundin 16
Bin ich ein Verbrecher?


Wenn das neue Gesetz kommt schon ;)

Biskra
14.10.2007, 23:30
Wenn das neue Gesetz kommt schon ;)

Wenn du Freundin haben mit Vergewaltigen gleichsetzt, dann solltest du unbedingt in die Geschlossene!

hardstyler911
14.10.2007, 23:59
Ich finde es nicht ungewöhnlich mit 19 eine 17jährige als Freundin zu haben... Das ist eindeutig kein Missbrauch.

Du kannst ja auch ruhig deine Freundin mit 17 haben, nur pimpern darfst erst, wenn sie 18 wird. :] :hihi:

OT: Deine Sig ist sowas von dämlich, nach Nordkorea kann man nicht auswandern! :rolleyes:

Biskra
15.10.2007, 00:21
Du kannst ja auch ruhig deine Freundin mit 17 haben, nur pimpern darfst erst, wenn sie 18 wird.

Das ist schlichtweg Blödsinn und wird auch mit dem neuen Gesetz Blödsinn bleiben, so es denn kommen sollte.

hardstyler911
15.10.2007, 00:26
Das ist schlichtweg Blödsinn und wird auch mit dem neuen Gesetz Blödsinn bleiben, so es denn kommen sollte.

Kein Gesetz ohne die üblichen Ausnahmen. Sicherlich wird der Staat eine Ausnahme machen, wenn die notgeilen Kinder von den Eltern eine Einverständniserklärung beibringen können. :))

Ruepel
15.10.2007, 00:46
Werde das Gefühl nicht los,das es sich bei den Gesetzgebern um genau die selbe Klientel handelt,die in ihrer 68er Sturm und Drangzeit die Sau im wahrsten Sinne des Wortes raus ließen,unter dem Motto der "Sexullen Befreiung" selbsverständlich!auch kleine Kinder mit ihren Sexuellen Wünschen "beglückten.Cohn Bandit & Co
Natürlich nur im Interesse der Kinder die ja auch ein Recht auf Sexuelle Selbstverwirklichung hätten.
Da sich für dieses Pack aus Biologischen Gründen nur noch Perverse interessieren
und sie somit sehr Frustriert sind, haben wohl ihre Pseudomoral entdeckt und schwingen die Kinderschutzkeule.
Gleichzeitig geilt sich die selbe Klientel an Sendungen ala Bärbel Pinkel auf,
die nichts besseres zu tun hat als Kinder unter dem Mäntelchen der Pressefreiheit
im Fernsehen vor zu führen und Wixend vor der Glotze sitzt.

Biskra
15.10.2007, 00:46
Kein Gesetz ohne die üblichen Ausnahmen. Sicherlich wird der Staat eine Ausnahme machen, wenn die notgeilen Kinder von den Eltern eine Einverständniserklärung beibringen können. :))

Ich denke mal, daß die Tatsache, daß du nach über 30 Beiträgen in diesem Strang, die herausgestellt haben, daß die Gesetzesnovelle Sex mit Jugendlichen (nicht Kindern) nicht unter Strafe stellt, so er denn einvernehmlich ist, noch nicht zu dir durchgedrungen ist, nur mit Dummheit oder mit Faulheit zu erklären ist.

hardstyler911
15.10.2007, 00:57
Ich denke mal, daß die Tatsache, daß du nach über 30 Beiträgen in diesem Strang, die herausgestellt haben, daß die Gesetzesnovelle Sex mit Jugendlichen (nicht Kindern) nicht unter Strafe stellt, so er denn einvernehmlich ist, noch nicht zu dir durchgedrungen ist, nur mit Dummheit oder mit Faulheit zu erklären ist.

Eher mit Desinteresse, in den Niederlanden gibts so bescheuerte Gesetze nicht und was interessiert es mich, wer hier wo wann und mit wem vögeln darf?


*Thread geschlossen*

eintiroler
15.10.2007, 17:17
Das ist schlichtweg Blödsinn und wird auch mit dem neuen Gesetz Blödsinn bleiben, so es denn kommen sollte.

Genau, will die Polizei jetzt Schlafzimmer von Jugendlichen stürmen? ;)

BranVan_NL
17.10.2007, 22:51
Niemand wird verknackt. Schnallt ausser Biskra und mir eigentlich niemand, worum es bei dieser Gesetzesvorlage geht?

Dieser Thread war unheimlich amüsant und spannend zu lesen. Vielen Dank an Biskra und Meister Lampe.

Mir aber unverständlich, dass bis zum Ende dem Blog mehr geglaubt wird als der offziellen Gesetzesvorlage.

Danke für das Posten und direkte Vergleichen des §168 StGb.... Muss grade auch mal wieder an meine 17jährige Freundin denken als ich 23 war... Das waren noch Zeiten.

Viel Spaß noch beim Googeln nach sekundären und primären Geschlechtsorganen. Vielleicht landet ja auch einer auf der Seite von David Hamilton...


offtopic :

Denen sollte man die Hände abhacken.


Gruss vonne Würfelqualle

Mist. Ich bin ausgerechnet mit Ihm fast einer Meinung.

Alion
17.10.2007, 23:11
Nicht ein einziger der Papagei-Journalisten in den Massenmedien hat sich die Mühe gemacht, nachzulesen, was da wirklich auf die Bevölkerung zukommt.
Mindeststrafe für alles, was unter die Sexualstrafgesetzgebung fällt, wird 4 Jahre Gefängnis sein.Ab dann sind im Sinne der Sexualstrafgesetzgebung alle Personen bis 18 Jahre „Kinder“. Eine Unterscheidung von Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre) gibt es nicht mehr.

Hier der ganze Text:

http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/4146485/

Praktisch jeglicher Sex von Personen unter 18 Jahren wird ein schweres Verbrechen sein - zumindest für eine der beiden involvierten Personen, meistens für beide (Mindeststrafe 4 Jahre). Dabei ist unter Sex schon jegliches „Doktor-Spiel“zu verstehen.

Ist euch klar was da auf uns alle zukommt?

Heute kann mir da nichts mehr passieren, aber ich bin doch sehr froh das es ein so saublödes Gesetz in meiner Jugend nicht gab, sonst wäre ich nicht mehr aus dem Gefängnis gekommen. Die Mädels waren einfach zu süß und ich hätte sicher nicht die Finger oder anderes von ihnen lassen können.

Wieder einmal outen sich unsere Politiker als Volldeppen, die an der Lebenswirklichkeit der Bevölkerung vorbeiregieren!!!

Ich bin nur froh, dass wir keinerlei andere Probleme in diesem Land haben und sie sich mit so einem Mist beschäftigen können.

MfG
Alion

Biskra
18.10.2007, 12:50
Dieser Thread war unheimlich amüsant und spannend zu lesen. Vielen Dank an Biskra und Meister Lampe.

Mir aber unverständlich, dass bis zum Ende dem Blog mehr geglaubt wird als der offziellen Gesetzesvorlage.

Danke für das Posten und direkte Vergleichen des §168 StGb.... Muss grade auch mal wieder an meine 17jährige Freundin denken als ich 23 war... Das waren noch Zeiten.

Viel Spaß noch beim Googeln nach sekundären und primären Geschlechtsorganen. Vielleicht landet ja auch einer auf der Seite von David Hamilton...

Leider verhallt auch dies wieder ungehört, wie der Beitrag nach dir bestätigt. Langsam bin ich zu der Überzeugung gelangt, daß der Großteil der Leser nur die Überschrift geistig erfassen kann und dann blindwütig seinen Serum dazu gibt.

bernhard44
18.10.2007, 13:11
man sollte Sex über 50 verbieten! ;)

elas
18.10.2007, 13:13
Nicht ein einziger der Papagei-Journalisten in den Massenmedien hat sich die Mühe gemacht, nachzulesen, was da wirklich auf die Bevölkerung zukommt.
Mindeststrafe für alles, was unter die Sexualstrafgesetzgebung fällt, wird 4 Jahre Gefängnis sein.Ab dann sind im Sinne der Sexualstrafgesetzgebung alle Personen bis 18 Jahre „Kinder“. Eine Unterscheidung von Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre) gibt es nicht mehr.

Hier der ganze Text:

http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/4146485/

Praktisch jeglicher Sex von Personen unter 18 Jahren wird ein schweres Verbrechen sein - zumindest für eine der beiden involvierten Personen, meistens für beide (Mindeststrafe 4 Jahre). Dabei ist unter Sex schon jegliches „Doktor-Spiel“zu verstehen.

Ist euch klar was da auf uns alle zukommt?

In der Türkei bereits herrschendes Gesetz.

GnomInc
18.10.2007, 13:16
man sollte Sex über 50 verbieten! ;)

Nanu ? Seit wann bist du so masochistisch drauf ?

Die Rente wird schon immer dünner - da willst du auch noch den Spass
verbieten ??:))

BranVan_NL
18.10.2007, 17:38
Der Initiator dieses Threads scheint keine Lust mehr zu haben.....

esperan
18.10.2007, 19:27
Was auf uns zukommt? Die wenigsten hier dürften Kinder als Sexualpartner haben!

Liest Du eigentlich auch das, das Du dann kommetierst? Anscheinend nicht.

esperan
18.10.2007, 19:31
Und wo ist jetzt das Problem? Such' dir einfach 'ne ältere Sexpartnerin und Du wirst nie mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Zudem ist es durchaus zu befürworten, dass jeder Erwachsene, der pornographische Bilder von Minderjährigen herstellt, verbreitet oder besitzt, nun härter bestraft werden kann.

So ein Gelabere ... na dann verbrenn schnell die Urlaubsbilder deiner Tochter am Strand .. wenn Du nicht zum Sextäter gestempelt werden willst .. denn der bist Du dann. Immerhin hast Du ein pornografisches Bild hergestellt. Ich hoffe Du bist nicht so einer ... . Außerdem dürfte so ziemlich jeder Regisseur seine Karriere hinschmeißen dürfen, wenn er etwas über die Jugend erzählen möchte. Oder man wandert ab ins Ausland .. und Jobs gehen hier verloren. Die wissen doch gar nicht was sie tun, diese weltfremden Politiker.

Militarist
18.10.2007, 22:07
z.b.

Jegliche Darstellung in Bild, Foto, Video, Zeichnung oder Kunstwerk von Personen unter 18 Jahren – nackt, wenig bekleidet, mit der Schamgegend sichtbar, in „aufreizender“ Pose, ja sogar bekleidet, wird zum schweren Verbrechen – für jeden, der es herstellt, besitzt, anderen zeigt, zur Verfügung stellt usw. (Mindeststrafe 4 Jahre)


tja das dürfte dann das aus für Lafee und wie sie alle heißen bedeuten, recht so!

Biskra
19.10.2007, 05:47
Wunderbar, wie sich hier alle ihre Merkbefreiung abholen. :))

eintiroler
22.10.2007, 18:12
Sollte dieses Thema nicht unter Verkehr eingeordnet werden?

SAMURAI
23.10.2007, 06:15
Da hätte Mohamed schlechte Karten.:)) :)) :))

Scharfschütze
23.10.2007, 07:26
ja, und ?
Solange Sex zwischen 18 und 88+ nicht verboten wird, ist mir das egal.

Hast du jemals schon welchen gehabt ? Wenn du das bist auf deinem Avatar dann möchte ich das bezweifeln.:D :D :D

Felixhenn
23.10.2007, 07:44
Da hätte Mohamed schlechte Karten.:)) :)) :))

Die hätte er auch nach jetzt geltendem Gesetz. Aber denken wir doch mal alle zurück. Wessen erste Sexpartnerin / Sexpartner war denn älter als 18?

Ich denke da sind ein paar religiöse Spinner am Werk. Man kann doch nicht eine gesamte Jugend kriminalisieren. Selbstverständlich müssen unter 14 Jährige besonders geschützt werden. Meinetwegen auch bis 16 Jahre. Aber über 16 Jahre sollte Sex mit Gleichaltrigen erlaubt sein.

Maximilian
17.04.2008, 14:42
Die große Säuberungsaktion

Die neue Gesetzeslage würde aber nicht nur private Homepagebetreiber in Zugzwang bringen, sondern hätte auch für Anbieter wie Youtube oder Google Video genauso wie für Zeitungen und Magazine fatale Folgen, da sie letztendlich ihren gesamten aktuellen Bestand sowie die Archive nach Fotos und Schriften absuchen müssten, welche den neuen Regelungen zuwiderlaufen.

So wären beispielsweise Fotos und Videos, die den Harry-Potter-Darsteller Daniel Radcliffe zeigen, wie er im Theaterstück "Equus" auftritt (5), der Kinder- und Jugendpornographie zuzuordnen, da Radcliff zur Zeit des Auftritts 17 Jahre alt war. Gleiches gälte dann für die Berichterstattung über Misswahlen (6), Castingshows oder Sendungen wie "Next Topmodell", bei denen Teilnehmerinnen oftmals unter 18 Jahre alt und in sexy Bikinis und/oder Dessous sowie in aufreizenden Posen zu sehen sind.

Vorbild USA?

Bedenkt man, dass für den Gesetzestest einige Formulierung ausgerechnet von einem sehr umstrittenen US-amerikanischen Gesetz übernommen worden sind und bezieht die Überlegungen einer Sexualstraftäterdatei in Deutschland (7) ein, so ist zu befürchten, dass die Bundesregierung in ihrem Versuch, Kinder und Jugendliche zu schützen, weit über das Ziel hinausschießt und somit nicht zuletzt auch die Kriminalisierung von Kindern und Jugendlichen zunimmt – da ja für den Täter kein Mindestalter mehr vorgesehen ist. Einem deutschen Fall Raoul (8) stünde somit nichts mehr im Wege.
Links

(1) http://dip.bundestag.de/brd/2006/0625-06.pdf
(2) http://www.politechbot.com/docs/doj.childporn.bill.050102.html
(3) http://trac.syr.edu/laws/18USC2252.html
(4) http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/anhoerungen/21_Kinderpornographie/04_Stellungnahmen/Hoernle.pdf
(5) http://www.tvspielfilm.de/news/specials/h/harrypotter?object_id=4303
(6) http://picsrv.missworld.tv/?fif=/missworld/img_399_4366.jpg&obj=iip,1.0&wid=270&hei=405&rgn=0,0,0,0&cvt=jpeg
(7) http://www.heise.de/newsticker/meldung/86399
(8) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/5/5865/1.html

Telepolis Artikel-URL: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25952/1.html

politisch Verfolgter
17.04.2008, 20:42
Super!
Dann sindse mit 18 total unerfahren und damit viell. mal ner Erwägung wert ;-)
Denn dann mußse ja jemand väterlich in die Liebe einführen, die noch von nix was wissen ;-)
Hab mal einen in der Disco kennengelernt, der sich grundsätzlich immer den Führerschein zeigen ließ, damit er auf der sicheren Seite war ;-)

Hexenhammer
17.04.2008, 21:01
Nun und? Ständig schreit jeder nach härteren Strafen für Sexualstraftaten. Werden sie eingebracht, wird auch gejammert.

Dass dieses Gesetz am Verfassungsgericht vorbeikommt, bezweifle ich.

Würfelqualle
17.04.2008, 21:22
So wären beispielsweise Fotos und Videos, die den Harry-Potter-Darsteller Daniel Radcliffe zeigen, wie er im Theaterstück "Equus" auftritt (5), der Kinder- und Jugendpornographie zuzuordnen, da Radcliff zur Zeit des Auftritts 17 Jahre alt war.



Na Gott sei Dank, dass Emma Watson ( Harry Potter ) jetzt 18 Jahre alt ist. Wurde auch in den Medien gesagt. Jetzt darf man sie überall abschiessen ( upskirt, downblouse ) Jetzt muss nicht mehr auf den Jugendschutz geachtet werden.

:))


Gruss vonne Würfelqualle

Anthill_Inside
17.04.2008, 21:25
Was für ein Unsinn.

WIENER
17.04.2008, 21:29
Was für ein Unsinn.



was??

Meister Lampe
17.04.2008, 22:39
Die große Säuberungsaktion

Die neue Gesetzeslage würde aber nicht nur private Homepagebetreiber in Zugzwang bringen, sondern hätte auch für Anbieter wie Youtube oder Google Video genauso wie für Zeitungen und Magazine fatale Folgen, da sie letztendlich ihren gesamten aktuellen Bestand sowie die Archive nach Fotos und Schriften absuchen müssten, welche den neuen Regelungen zuwiderlaufen.

So wären beispielsweise Fotos und Videos, die den Harry-Potter-Darsteller Daniel Radcliffe zeigen, wie er im Theaterstück "Equus" auftritt (5), der Kinder- und Jugendpornographie zuzuordnen, da Radcliff zur Zeit des Auftritts 17 Jahre alt war. Gleiches gälte dann für die Berichterstattung über Misswahlen (6), Castingshows oder Sendungen wie "Next Topmodell", bei denen Teilnehmerinnen oftmals unter 18 Jahre alt und in sexy Bikinis und/oder Dessous sowie in aufreizenden Posen zu sehen sind.

Vorbild USA?

Bedenkt man, dass für den Gesetzestest einige Formulierung ausgerechnet von einem sehr umstrittenen US-amerikanischen Gesetz übernommen worden sind und bezieht die Überlegungen einer Sexualstraftäterdatei in Deutschland (7) ein, so ist zu befürchten, dass die Bundesregierung in ihrem Versuch, Kinder und Jugendliche zu schützen, weit über das Ziel hinausschießt und somit nicht zuletzt auch die Kriminalisierung von Kindern und Jugendlichen zunimmt – da ja für den Täter kein Mindestalter mehr vorgesehen ist. Einem deutschen Fall Raoul (8) stünde somit nichts mehr im Wege.
Links

(1) http://dip.bundestag.de/brd/2006/0625-06.pdf
(2) http://www.politechbot.com/docs/doj.childporn.bill.050102.html
(3) http://trac.syr.edu/laws/18USC2252.html
(4) http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/anhoerungen/21_Kinderpornographie/04_Stellungnahmen/Hoernle.pdf
(5) http://www.tvspielfilm.de/news/specials/h/harrypotter?object_id=4303
(6) http://picsrv.missworld.tv/?fif=/missworld/img_399_4366.jpg&obj=iip,1.0&wid=270&hei=405&rgn=0,0,0,0&cvt=jpeg
(7) http://www.heise.de/newsticker/meldung/86399
(8) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/5/5865/1.html

Telepolis Artikel-URL: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25952/1.html

Du lebst anscheinend in einer Zeitschleife. Und täglich grüßt das Murmeltier?
Mach mal Dr. Kawashimas Gehirnjogging, das bringt die verstaubte Murmel wieder auf Trab.

Bloß weil du den selben Scheiß, den du uns schon vor einem halben Jahr aufgetischt hast, nochmal wiederholst, werden deine Aussagen nicht richtiger.
Beglücke uns doch mit neuen Erkenntnissen, was seit dem letzten September alles geschehen ist. Wieviele Minderjährige wurden wegen angeblich "illegalem" Geschlechtsverkehr verknackt? Wieviele Videos von youtube entfernt? Wieviele brave Bürger wegen Emma-Watson-Bildchen vor Gericht gezerrt?

Erkläre er sich und den Sinn seines neuerlichen Postings!

Anthill_Inside
17.04.2008, 23:58
was??

Der Versuch Sex unter 18 unter Strafe zu stellen, unsere jetzige Regelung ist im Grunde vollkommen inordnung. Wenn zwei 16 Jährige miteinander Sex haben wollen, was geht dies den Staat, die Kirche, den Imam von Nebenan oder selbsternannte Wächter der Moral und des heiligen Grals an?

Ruepel
18.04.2008, 00:36
Nun und? Ständig schreit jeder nach härteren Strafen für Sexualstraftaten. Werden sie eingebracht, wird auch gejammert.

Dass dieses Gesetz am Verfassungsgericht vorbeikommt, bezweifle ich.


Bei der derzeitigen Demographie,muss man froh sein,wenn sich überhaupt noch
Jemand für Sex und seine Folgen interessiert.
Also Kinder,setzt viele Kinder in die Welt.;)

Ernesto-Che
21.04.2008, 21:53
Die ficken heute doch schon mit 12 - wer will denn das verbieten ?