Don Pacifico
05.09.2007, 17:33
Es mußte der Strang "Patriotische deutsche Lieder" wegen massiven Verstößen gegen das Urheberrecht geschlossen werden.
Das hier ist kein Heulstrang (habe dort nicht geschrieben), sondern ich möchte gerne dies mal zum Aufhänger für eine UrhG-Diskussion benutzen:
In der c`t Nr. 16 vom 23. Juli 2007 ist dazu ab S. 156 ein lesenswerter Artikel erschienen, zu dem ich leider keinen Online-Link ergoogeln konnte:
Joerg Heidrich, Überstimmt. Wann betreiber Foren-und Blogbeiträge sperren sollten.
RA Joerg Heidrich ist Justitiar des Heise-Verlages.
Im Abschnitt "Urheberschutz" (a.a.O., S. 158) geht es um Zitate aus der Literatur bzw. von Artikeln.
(Zitat, Hervorhebungen in Fettschrift von mir: )
"Nicht nur eine weitverbreitete Fehlvorstellung, sondern auch Ursache für zahlreiche Abmahnungen ist die Vorstellung, man dürfe fremde Artikel oder sonstige Texte als Zitat eins zu eins übernehmen, wenn man die Quelle angibt.
Tatsächlich kennt das Urheberrechtsgesetz (UrhG) ein solches Zitatrecht nur im Rahmen von wissenschaftlichen Arbeiten bei der Übernahme von Teilen fremder Arbeiten in eigene, neu geschaffene Beiträge.
Wer daher fremde Arikel im Volltext in seinen Foren- oder Blog-Beitrag übernimmt, verstößt damit in den meisten Fällen gegen Urheberrechte.: der Betreiber muss folglich eine Abmahnung des Rechteinhabers befürchten. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der zitierte Artikel seinerseits gar nicht die für das urheberrecht notwendige "Schöpfungshöhe" erreicht, was etwa bei sehr kurzen oder sehr oberflächlichen Beiträgen der Fall ist.
Selbst diese Einschränkung fällt bei Fotos weg." (Ende Zitat.)
Ich interpretiere "im Volltext" so: Man darf in einem Forum, was ja (leider) nicht als wissenschaftliche Arbeit im Rechtssinne zu werten ist, einen Artikel teilweise zitieren mit Quellenangabe, man darf ihn aber nicht ganz abschreiben.
Weil nun aber die Lieder in voller Länge zitiert wurden, war das offenbar ein Verstoß. Frage an die Kundigen. Wäre ein reiner Link erlaubt gewesen?
Zu der Sache mit der Schöpfungshöhe: Peter Handke hielt bei dem Begräbnis für Milosevic eine Grabrede, die offensichtlich nur aus zwei Sätzen und dem Wort "Danke" besteht : http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/kulturzeit/themen/92577/index.html
Diese Rede ist keineswegs oberflächlich bzw. irrelevant, man vergleiche die empörten Reaktionen darauf. Darf man sie also demnach auch nicht in voller Länge zitieren? Oder darf man sie wegen ihrer Kürze doch zitieren?
Wer befindet über die "Schöpfungshöhe"?
Das hier ist kein Heulstrang (habe dort nicht geschrieben), sondern ich möchte gerne dies mal zum Aufhänger für eine UrhG-Diskussion benutzen:
In der c`t Nr. 16 vom 23. Juli 2007 ist dazu ab S. 156 ein lesenswerter Artikel erschienen, zu dem ich leider keinen Online-Link ergoogeln konnte:
Joerg Heidrich, Überstimmt. Wann betreiber Foren-und Blogbeiträge sperren sollten.
RA Joerg Heidrich ist Justitiar des Heise-Verlages.
Im Abschnitt "Urheberschutz" (a.a.O., S. 158) geht es um Zitate aus der Literatur bzw. von Artikeln.
(Zitat, Hervorhebungen in Fettschrift von mir: )
"Nicht nur eine weitverbreitete Fehlvorstellung, sondern auch Ursache für zahlreiche Abmahnungen ist die Vorstellung, man dürfe fremde Artikel oder sonstige Texte als Zitat eins zu eins übernehmen, wenn man die Quelle angibt.
Tatsächlich kennt das Urheberrechtsgesetz (UrhG) ein solches Zitatrecht nur im Rahmen von wissenschaftlichen Arbeiten bei der Übernahme von Teilen fremder Arbeiten in eigene, neu geschaffene Beiträge.
Wer daher fremde Arikel im Volltext in seinen Foren- oder Blog-Beitrag übernimmt, verstößt damit in den meisten Fällen gegen Urheberrechte.: der Betreiber muss folglich eine Abmahnung des Rechteinhabers befürchten. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der zitierte Artikel seinerseits gar nicht die für das urheberrecht notwendige "Schöpfungshöhe" erreicht, was etwa bei sehr kurzen oder sehr oberflächlichen Beiträgen der Fall ist.
Selbst diese Einschränkung fällt bei Fotos weg." (Ende Zitat.)
Ich interpretiere "im Volltext" so: Man darf in einem Forum, was ja (leider) nicht als wissenschaftliche Arbeit im Rechtssinne zu werten ist, einen Artikel teilweise zitieren mit Quellenangabe, man darf ihn aber nicht ganz abschreiben.
Weil nun aber die Lieder in voller Länge zitiert wurden, war das offenbar ein Verstoß. Frage an die Kundigen. Wäre ein reiner Link erlaubt gewesen?
Zu der Sache mit der Schöpfungshöhe: Peter Handke hielt bei dem Begräbnis für Milosevic eine Grabrede, die offensichtlich nur aus zwei Sätzen und dem Wort "Danke" besteht : http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/kulturzeit/themen/92577/index.html
Diese Rede ist keineswegs oberflächlich bzw. irrelevant, man vergleiche die empörten Reaktionen darauf. Darf man sie also demnach auch nicht in voller Länge zitieren? Oder darf man sie wegen ihrer Kürze doch zitieren?
Wer befindet über die "Schöpfungshöhe"?