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Vollständige Version anzeigen : Politisches Engagement trotz Zivi?



rashno
04.09.2007, 16:18
Gestern musste ich einen Wisch unterschreiben, dass ich bezüglich meiner Rechten und Pflichten belehrt worden bin und das Zivildienstgesetz in seinen wichtigen Punkten kenne.. vorher hat mich der dafür Zuständige informiert, dass


ich auf keine Demo darf, egal ob sie sich im Programm zur Verfassung bekennt oder rechts/linksextrem ist
ich auch in meiner Freizeit nicht für eine politische Richtung/Gruppierung werben darf
ich weder im Dienst noch in der Freizeit als ein Vertreter einer bestimmten politischen Richtung auftreten darf (es sei denn es merke niemand, weil ich z.B. kuvertiere - yeah :cool2: )


Verwiesen hat er mich vor allem auf drei Artikel, die zu unterschreiben waren:


§ 29 Politische Betätigung

(1) 1Der Dienstleistende darf sich im Dienst nicht zugunsten oder zuungunsten einer politischen Richtung betätigen. 2Das Recht, im Gespräch mit anderen seine Meinung zu äußern, bleibt unberührt.

(2) 1Innerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen darf die freie Meinungsäußerung während der Freizeit das Zusammenleben in der Gemeinschaft nicht stören. 2Der Dienstleistende darf dort insbesondere nicht als Werber für eine politische Gruppe wirken, indem er Ansprachen hält, Schriften verteilt oder als Vertreter einer politischen Organisation arbeitet. 3Die gegenseitige Achtung darf nicht gefährdet werden.


§ 26 Achtung der demokratischen Grundordnung

Der Dienstleistende hat die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes in seinem gesamten Verhalten zu achten.


§ 27 Grundpflichten

(2) Außer Dienst hat sich der Dienstleistende außerhalb der dienstlichen Unterkünfte so zu verhalten, dass er das Ansehen des Zivildienstes oder der Beschäftigungsstelle, bei der er seinen Dienst leistet, nicht ernsthaft beeinträchtigt.

:D Wenn ich politische Beteiligung per se noch nicht als rufschädigend sehen will, hab ich mich in meinen Vorhaben mit diesen Artikeln jetzt mal spontan immer noch nicht angesprochen gefühlt. Er meinte aber, dass es so wäre wie er sagt und engagierte Leute jeweils entweder Zivi oder politisch engagiert seien (führte als Beispiel sogar einen Betriebsrat an, der für seine Zivizeit pausiert hat) - ich sollte das restliche Zivildienstgesetz bitte lesen wenn ich zuhause bin.

So, jetzt meine Frage: Ist es mir erlaubt...

...auf die Demo "Freiheit statt Angst" in Berlin zu gehen? (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/125/116/lang,de/)
...grundsätzlich ein Amt in unserer Ortsgruppe zu bekleiden? (wenn ich gewählt werde ;) )
...in dieser Funktion in meiner Freizeit Presseerklärungen abzugeben, Flyer zu verteilen, Telefongespräche zu führen und als Organisator in Erscheinung zu treten?




Danke für eure Weiterhilfe... - ich bin etwas schockiert germane

elas
04.09.2007, 16:21
Gestern musste ich einen Wisch unterschreiben, dass ich bezüglich meiner Rechten und Pflichten belehrt worden bin und das Zivildienstgesetz in seinen wichtigen Punkten kenne.. vorher hat mich der dafür Zuständige informiert, dass


ich auf keine Demo darf, egal ob sie sich im Programm zur Verfassung bekennt oder rechts/linksextrem ist
ich auch in meiner Freizeit nicht für eine politische Richtung/Gruppierung werben darf
ich weder im Dienst noch in der Freizeit als ein Vertreter einer bestimmten politischen Richtung auftreten darf (es sei denn es merke niemand, weil ich z.B. kuvertiere :cool2: )


Verwiesen hat er mich vor allem auf drei Artikel, die zu unterschreiben waren:







:D Ich hab mich in meinen Vorhaben mit diesen Artikeln jetzt mal spontan immer noch nicht angesprochen gefühlt. Er meinte aber, dass es so wäre wie er sagt und engagierte Leute jeweils entweder Zivi oder politisch engagiert seien (führte als Beispiel sogar einen Betriebsrat an, der für seine Zivizeit pausiert hat) - ich sollte das restliche Zivildienstgesetz bitte lesen wenn ich zuhause bin.

So, jetzt meine Frage: Ist es mir erlaubt...

...auf die Demo "Freiheit statt Angst" in Berlin? (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/125/116/lang,de/)
...grundsätzlich ein Amt in unserer Ortsgruppe bekleiden? (wenn ich gewählt werde ;) )
...in dieser Funktion in meiner Freizeit Presserklärungen abgeben, Flyer verteilen, Telefongespräche führen und als Organisator in Erscheinung treten?




Danke für eure Weiterhilfe... ich bin etwas schockiert germane

Zivildienst ist doch kein Politikstudium.
Mach deine Arbeit und verhalte dich friedlich sonst wirst du erschossen.

Denke an die Kameraden in Afghanistan!

rashno
04.09.2007, 16:30
Denke an die Kameraden in Afghanistan!

Ich denke lieber an die Oldscool-Pazifisten.. Kugelhagel & Standgerichte gehören mitunter eben zum Geschäft dazu... viva la resistance ;)


...kannst du ein paar Fakten nachreichen, um den guten Rat zu untermauern?

politisch Verfolgter
04.09.2007, 18:03
Betriebslose haben das Grundrecht auf Betriebe, die ihre marktwirtschaftliche Profitmaximierung bezwecken. Dazu sind die Politiker gesetzgeberisch verpflichtet.
Politiker dürfen einen nicht zum Inhaberinstrument deklarieren. Tun sie das, müssen sie dafür hinter Gitter.
Kein Politiker darf einem vorschreiben, auf Grundrechte zu verzichten.
---
§ 129 StGB "Bildung krimineller Vereinigungen":
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,...
---

rashno
04.09.2007, 18:28
Betriebslose haben das Grundrecht auf Betriebe, die ihre marktwirtschaftliche Profitmaximierung bezwecken. Dazu sind die Politiker gesetzgeberisch verpflichtet.
Politiker dürfen einen nicht zum Inhaberinstrument deklarieren. Tun sie das, müssen sie dafür hinter Gitter.
Kein Politiker darf einem vorschreiben, auf Grundrechte zu verzichten.
---
§ 129 StGB "Bildung krimineller Vereinigungen":
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,...
---

Prinzipiell bin ich wie gesagt selbst recht irritiert dass sowas überhaupt denkbar sein soll; aber Beamte dürfen zum Beispiel auch nicht streiken und ich lese hier im Zivildienstgesetz:


§ 25c Staatsbürgerliche Rechte

1Der Dienstleistende hat die gleichen staatsbürgerlichen Rechte wie jeder andere Staatsbürger. 2Seine Rechte werden im Rahmen der Erfordernisse des Zivildienstes durch seine gesetzlich begründeten Pflichten beschränkt.

§ 80 Einschränkung von Grundrechten

Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) sowie das Petitionsrecht (Artikel 17 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.

Ok, ich sehe das Erfordernis zum politischen Händebinden jetzt auch nicht so direkt ( :) ), aber das letzte "offizielle" was ich gehört habe war eben das Verbot und von seiner Position her sollte er eig. schon Ahnung haben >:-(

Am liebsten wäre es mir, wenn ich was handfestes hätte, um ihn theoretisch auch anrufen / mich vor jemandem der mich drauf anspricht verantworten zu können; mein gesunder Menschenverstand ist gegen den Verweis gegen Paragraph X "unbekannt" und Y "bestimmt nicht richtig gelesen" leider machtlos ?(

LieblingderGötter
04.09.2007, 22:43
Als Zivi bist du in einem beamtenähnlichen Verhältnis,deswegen gelten ähnliche Bestimmungen wie bei sonstigen Staatsangestellten.

Kleiner Tipp: Werde während des Dienstes berufsunfähig und zock den Staat ein Leben lang ab.:cool2: :)) :]

Aber im Ernst: Da es wie gesagt beamtenähnlich ist,ähnliche Rechte und Pflichten.

rashno
05.09.2007, 16:09
Als Zivi bist du in einem beamtenähnlichen Verhältnis,deswegen gelten ähnliche Bestimmungen wie bei sonstigen Staatsangestellten.

Kleiner Tipp: Werde während des Dienstes berufsunfähig und zock den Staat ein Leben lang ab.:cool2: :)) :]

Aber im Ernst: Da es wie gesagt beamtenähnlich ist,ähnliche Rechte und Pflichten.

Na super :(

Kannst du mir die Artikel aus dem Zivildienstgesetz zitieren, die mir das vorschreiben? - ich kann leider im Zivildienstgesetz keine anderen Artikel außer den von mir bereits zitierten finden, die sich auf mein Problem beziehen würden; wenn du Recht hast, habe ich sie wohl falsch interpretiert.

Kann das grade noch nicht glauben X(

Felidae
05.09.2007, 16:12
Das grundsätzliche Betätigungsverbot gilt nur im Dienst, also nicht in der Freizeit. Ausnahme sind dienstliche Unterkünfte. Das Bekenntnis zur FDGO gilt immer, also sowohl im Dienst als auch in der Freizeit.

Die Grundrechte sind für dich nicht suspendiert, ich sehe also ehrlich keinen Grund, warum du nicht zu einer Demo können solltest.

Das ist aber ohne Garantie!

rashno
05.09.2007, 16:57
Das grundsätzliche Betätigungsverbot gilt nur im Dienst, also nicht in der Freizeit. Ausnahme sind dienstliche Unterkünfte. Das Bekenntnis zur FDGO gilt immer, also sowohl im Dienst als auch in der Freizeit.

Die Grundrechte sind für dich nicht suspendiert, ich sehe also ehrlich keinen Grund, warum du nicht zu einer Demo können solltest.

Das ist aber ohne Garantie!

So lese ich die Bestimmungen im Zivildienstgesetz auch (- mit der Einschränkung, dass die Grundrechte wohl durchaus eingeschränkt sind, siehe §80) ...nur der Zuständige offenbar nicht! :)) (die 3 aussagekräftigen waren auch zu unterschreiben und wir haben drüber geredet; zugegeben: als er das was er sagte nicht drin geschrieben fand, meinte er es müsste wo anders im ZiDiGe stehen...)

Ich suche wohl sowas wie eine "Garantie"... das ist wie "vor dem Gesetz": gegen Autorität scheint der unwissende Laie (in Deutschen Landen?) bei allem gottgegebenen Verstand machtlos :rolleyes:

Felidae
05.09.2007, 17:31
Die Grundrechte sind für den Dienst selbst eingeschränkt. Für deine Freizeit sind sie aber nicht suspendiert.

Aber auch hier wieder: Keine Garantie.

Biskra
05.09.2007, 17:33
Ich suche wohl sowas wie eine "Garantie"... das ist wie "vor dem Gesetz": gegen Autorität scheint der unwissende Laie (in Deutschen Landen?) bei allem gottgegebenen Verstand machtlos :rolleyes:

Das wirst du hier nicht bekommen und das darf dir hier auch keiner geben. Dafür musst du einen Anwalt deines Vertrauens aufsuchen. Meines Wissens steht im ZDG aber nichts von einem Verbot politischer Tätigkeit außerhalb des Dienstes und des Dienstortes, es sei denn natürlich, du machst das beruflich, dann brauchst du ne Genehmigung deines Chefs. Ach ja, du solltest vielleicht dann auch nicht öffentlich als Zivi der Stelle soundso auf Demos auftreten oder mit T-Shirt deines Zwangsarbeitgebers. :D

Ansonsten kommen diese Verbote daher, daß das ZDG dem WPflG nachempfunden ist.

Felidae
05.09.2007, 17:34
Das wirst du hier nicht bekommen und das darf dir hier auch keiner geben. Dafür musst du einen Anwalt deines Vertrauens aufsuchen. Meines Wissens steht im ZDG aber nichts von einem Verbot politischer Tätigkeit außerhalb des Dienstes und des Dienstortes, es sei denn natürlich, du machst das beruflich, dann brauchst du ne Genehmigung deines Chefs. Ach ja, du solltest vielleicht dann auch nicht öffentlich als Zivi der Stelle soundso auf Demos auftreten oder mit T-Shirt deines Zwangsarbeitgebers. :D

Ansonsten kommen diese Verbote daher, daß das ZDG dem WPflG nachempfunden ist.

Genau so ist es.

rashno
07.09.2007, 14:47
Aus Respekt vor der Menschenwürde verkneife ich mir jedes weitere Kommentar als diesen Link, mit dem ich endlich etwas ausdrückliches gefunden habe: http://www.zivildienst.org/d/d1.htm