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Vollständige Version anzeigen : Juraprof. Stelkens zum Kölner Moscheebau



Tratschtante
28.08.2007, 18:01
http://www.ksta.de/html/artikel/1188192002361.shtml

Ein langer, aber guter Bericht. Den sollten sich einige Politiker doch mal durchlesen.

RDX
28.08.2007, 18:38
http://www.ksta.de/html/artikel/1188192002361.shtml

Ein langer, aber guter Bericht. Den sollten sich einige Politiker doch mal durchlesen.

Das Gequatsche eines Juristen ist völlig unbrauchbar.
Wenn er wegen dieses Artikels gesellschaftliche oder berufliche Probleme bekommen sollte, hat so ein Winkeladvokat keine Schwierigkeiten innerhalb einer halben Stunde den gesamten Text umzudeuten, sodaß er das Gegenteil von dem "gemeint" hat, was der Text eigentlich aussagt.
Sofern auch nur ein Satz oder eine Aussage Möglichkeiten zur Interpretation geben, nutzen sie dies.

Perfide Winkeladvokaten eben.

Walter Hofer
28.08.2007, 18:41
http://www.ksta.de/html/artikel/1188192002361.shtml

Ein langer, aber guter Bericht. Den sollten sich einige Politiker doch mal durchlesen.

Der Mann sucht eine Dauerstelle, mehr nicht.

Krabat
28.08.2007, 18:43
Der Mann sucht eine Dauerstelle, mehr nicht.

Blabla Blubs. Bezahlt Dich einer für den Scheiß?

Walter Hofer
28.08.2007, 18:46
Blabla Blubs. Bezahlt Dich einer für den Scheiß?

ja, natürlich, Rabatt! :]

latrop
28.08.2007, 19:03
Der Mann sucht eine Dauerstelle, mehr nicht.

Deinen geistigen Dünnsch... kannst du für dich behalten.
Typisch grünschleimige Nassgurke, dessen unterstes Niveau immer noch tiefer sinkt.

Buella
28.08.2007, 19:18
Blabla Blubs. Bezahlt Dich einer für den Scheiß?

Mit Sicherheit!;)

Tratschtante
28.08.2007, 20:04
Das Geqautsche eines Juristen ist völlig unbrauchbar.
Wenn er wegen dieses Artikels gesellschaftliche oder berufliche Probleme bekommen sollte, hat so ein Winkeladvokat keine Schwierigkeiten innerhalb einer halben Stunde den gesamten Text umzudeuten, sodaß er das Gegenteil von dem "gemeint" hat, was der Text eigentlich aussagt.
Sofern auch nur ein Satz oder eine Aussage Möglichkeiten zur Interpretation geben, nutzen sie dies.

Perfide Winkeladvokaten eben.

Ich hab das anders verstanden. Er hat in seinem Bericht klar gemacht, daß jede Religionsgemeinschaft, die zwar Moslems sind, aber nicht der Ditib angehören, dann auch Rechte auf eine Moschee hätten. Da hier immer das Argument mit der Religionsfreiheit angeführt wird, müßten wir die dann auch genehmigen und würden irgendwann mit Moscheen zugepflastert werden.
Wenn ich das falsch verstanden hab, klär mich einer auf.

Misteredd
28.08.2007, 20:19
Der Mann sucht eine Dauerstelle, mehr nicht.

Der Mann ist Prof. Er hat seine Dauerstelle und bekommt noch´n paar Hiwis geschenkt.

latrop
28.08.2007, 20:23
Mit Sicherheit!;)

Es ist schon komisch, egal in welchem Forum dieser Troll auftritt, nur so Sch****-Kommentare. Und das zu jedem Strang.

Walter Hofer
28.08.2007, 20:26
Der Mann ist Prof. Er hat seine Dauerstelle und bekommt noch´n paar Hiwis geschenkt.

Du irrst, eine Honorarprofessur ist keine Dauerstelle. Er muss laufend Forschung und/oder Lehre anbieten, sonst wird die Professur kassiert. Das kannst du nicht wissen.

Bruddler
28.08.2007, 20:34
Es ist schon komisch, egal in welchem Forum dieser Troll auftritt, nur so Sch****-Kommentare. Und das zu jedem Strang.

Dieser Forentroll (W.H.) ist an einer Diskussion gar nicht interessiert, er will mit geistlosen und themenfremden Kommentaren lediglich stoeren und alles zerreden !

Tratschtante
28.08.2007, 20:35
Unser Autor, geboren 1937, Honorarprofessor an der Uni Köln. Stelkens war Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht NRW und ist seit 1980 mit Rechtsfragen zum Islam befasst.


Er ist oder wird 70, hat als Richter am OVG NRW gearbeitet. Da bekommt er schon lange eine satte Pension, wird also nicht stellungsuchend sein. Das ist Blödsinn.

RDX
28.08.2007, 20:38
Ich hab das anders verstanden. Er hat in seinem Bericht klar gemacht, daß jede Religionsgemeinschaft, die zwar Moslems sind, aber nicht der Ditib angehören, dann auch Rechte auf eine Moschee hätten. Da hier immer das Argument mit der Religionsfreiheit angeführt wird, müßten wir die dann auch genehmigen und würden irgendwann mit Moscheen zugepflastert werden.
Wenn ich das falsch verstanden hab, klär mich einer auf.

Ich hab mich mal mit dem Text beschäftigt.
Hier einige Textauszüge.

Kein Ziel scheint fest zu stehen.

Wenn, worauf der letzte Stand der mitgeteilten Pläne hindeutet
die allerdings die positiven und negativen Konsequenzen des Baus und seiner Nutzung am ehesten zu bewältigen haben

Wenn es so ist, dann verfängt allerdings das von Befürwortern der Zentralmoschee benutzte Argument nicht

Wenn es nur um die generelle Zulässigkeit eines Gebetsraumes geht, kann man das Grundrecht der Religionsfreiheit bemühen

Wenn diese Befürchtung besteht, muss sie von der kommunalen Politik im Rahmen ihrer Integrationsbemühungen und um des religiösen Friedens in der Stadt willen im Dialog mit der Ditib, den anderen hier ansässigen islamischen Verbänden und den Kirchen gelöst werden

ob eine Moschee mit dem dort konkret geplanten weit reichenden Versorgungsangebot u.U. im Zusammenhang mit einer bereits vorhandenen Geschäftsstruktur in der Nachbarschaft u.a. zu einer einseitigen Ansiedlung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe führen kann.

Wenn es in der Türkei gute Gründe gibt, einen „staatlich verwalteten Islam“ (so Verfassungsrichter a. D. Ernst-Wolfgang Böckenförde) zu pflegen, hat das für Deutschland keine Bedeutung. Die verfassungsrechtliche Diskussion über diese durch die Ditib verursachte Frage zur Religionsfreiheit steht erst am Anfang. Sie ist nicht nur für das deutsche Verfassungsrecht neu, sondern auch für das durch den Islam geprägte Staatsverständnis in den Ländern, deren überwältigende Mehrheit Muslime sind - und damit für die im Ausland tätigen islamischen Verbände, die nun ihre Religion als Minderheit in einem aus anderen Wurzeln geprägten Verfassungsstaat ausüben.

Bloß nicht messerscharf formulieren, man könnte ja juristisch angreifbar sein.
Dieser Absatz enthält soviel Möglichkeiten zur Interpretation, dass eine verbale Flucht immer möglich ist.


Baurechtlich kaum durchschlagend dürfte allerdings das Argument sein

Das ist typisches Juristendeutsch.
So formulieren, dass man juristisch nicht angegriffen werden kann oder im Angriffsfall soviel Möglichkeiten der verbalen Flucht hat, dass dem Herrn Advokaten nichts passieren kann.

Zigmal werden die Sätze mit einem wenn konjunktiv eingeleitet.

Bloß nicht die Sätze im Imperativ formulieren, man würde sich ja festlegen.

Auf diesen Artikel kann sich niemand als Quelle berufen.

Walter Hofer
28.08.2007, 20:43
Das ist typisches Juristendeutsch.
So formulieren, dass man juristisch nicht angegriffen werden kann oder im Angriffsfall soviel Möglichkeiten der verbalen Flucht hat, dass dem Herrn Advokaten nichts passieren kann.

Auf diesen Artikel kann sich niemand als Quelle berufen.

"Wischiwschi" eines 70jährigen Pensionärs, was keinen ernsthaft interessiert

latrop
28.08.2007, 20:49
"Wischiwschi" eines 70jährigen Pensionärs, was keinen ernsthaft interessiert

Wen interessiert denn dein Wischiwaschi ?

Aldebaran
28.08.2007, 20:55
Du irrst, eine Honorarprofessur ist keine Dauerstelle. Er muss laufend Forschung und/oder Lehre anbieten, sonst wird die Professur kassiert. Das kannst du nicht wissen.

Das mag ja richtig sein, aber was hat das mit dem Inhalt des Geschriebenen zu tun?

Langsam fängt mich Deine Statusbesessenheit anzukotzen. Da haben wir ja wieder den guten alten deutschen Obrigkeitsstaat, diesmal aber im grünen Gewand.

Walter Hofer
28.08.2007, 20:55
Unser Autor, geboren 1937, Honorarprofessor an der Uni Köln. Stelkens war Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht NRW und ist seit 1980 mit Rechtsfragen zum Islam befasst.

Er ist oder wird 70,

und warum äußert sich der Juristenopa erst jetzt zum Bau der Kölner Moschee,
für die in Kürze die Grundsteinlegung erfolgt? Echt schwach für jemanden, der sich mit Rechtsfragen zum Islam befasst

Walter Hofer
28.08.2007, 20:57
Das mag ja richtig sein, aber was hat das mit dem Inhalt des Geschriebenen zu tun?

http://www.politikforen.de/showpost.php?p=1581130&postcount=15

noch Fragen?



Langsam fängt mich Deine Statusbesessenheit anzukotzen.

Das mußt du aushalten.

Aldebaran
28.08.2007, 21:00
http://www.politikforen.de/showpost.php?p=1581130&postcount=15

noch Fragen?

Seit wann ist in der Juristerei irgendetwas eindeutig? Warum gibt es so viele erfolgreiche Revisionen?

Außerdem hat der Herr doch selbst klargestellt, dass man juristisches Neuland betrete. Da gibt es erst recht nichts "Unstrittiges".

Walter Hofer
28.08.2007, 21:04
Außerdem hat der Herr doch selbst klargestellt, dass man juristisches Neuland betrete.

Etwas spät rückt er mit dieser bahnbrechenden Erkenntnis raus, meinst du nicht?

Aldebaran
28.08.2007, 21:13
Etwas spät rückt er mit dieser bahnbrechenden Erkenntnis raus, meinst du nicht?

Vielleicht ist er vorher nicht gefragt worden oder es hat sich niemand für seine Auffassung interessiert.

Entscheidend ist, dass ein solches Projekt eben nicht zwingend unter die Religionsfreiheit fällt, wie viele nützliche Idioten des türkischen Staatsislam auch hier im Forum immer wieder behaupten.

latrop
28.08.2007, 21:13
und warum äußert sich der Juristenopa erst jetzt zum Bau der Kölner Moschee,
für die in Kürze die Grundsteinlegung erfolgt? Echt schwach für jemanden, der sich mit Rechtsfragen zum Islam befasst

Wo erfolgt in Kürze die Grundsteinlegung ?
Da ist noch gar keine Baugenehmigung erteilt.
Du schreibst immer einen Mist.

Walter Hofer
28.08.2007, 21:23
Wo erfolgt in Kürze die Grundsteinlegung ?


na, Anfang Januar!

mach hin, sichere dir noch einen guten Gewerbestandort
für den Verkauf islamischer Devotionalien. :), alter Moslem

laurin
28.08.2007, 22:07
Wo erfolgt in Kürze die Grundsteinlegung ?
Da ist noch gar keine Baugenehmigung erteilt.
Du schreibst immer einen Mist.

25.000 haben sich gegen den Bau der Kölner Riesenmoschee ausgesprochen.

In London haben sich 277.000!!! Engländer gegen den Bau einer Mega-Moschee (auch Monster-Moschee genannt) genannt. Das wäre die größte Moschee außerhalb des mittleren Ostens. In GB gibt es jetzt schon die meisten Moscheen in Europa.

Wenn sich Schramma locker über 25.000 hinwegsetzt, so wird Livingstone ihn garantiert toppen und die 277.000 ignoren. Wetten, daß?

Laurin

Walter Hofer
29.08.2007, 06:55
25.000 haben sich gegen den Bau der Kölner Riesenmoschee ausgesprochen.

davon 9.000 ungültige und gefälschte Stimmzettel, also weniger als 2% der Kölner Wähler!

135.000 Kölner sind für den Bau einer Moschee, die kann der Kölner OB Schramma nicht einfach ignorieren.



In London haben sich 277.000!!! Engländer gegen den Bau einer Mega-Moschee (auch Monster-Moschee genannt) genannt.

Die Engländer sind an der Abstimmung in Köln nicht beteiligt.

Tratschtante
29.08.2007, 07:52
und warum äußert sich der Juristenopa erst jetzt zum Bau der Kölner Moschee,
für die in Kürze die Grundsteinlegung erfolgt? Echt schwach für jemanden, der sich mit Rechtsfragen zum Islam befasst

Vllcht gibt es einfach noch Leute, die nicht überall ihren Senf dazugeben müssen. Ich geh davon aus, daß die Medien auf ihn zugegangen sind.
Walter, bis jetzt hast Du nur über Stelkens gesprochen. Mir ging es aber nicht um ihn, sondern um den Inhalt des Berichtes. Kennst Du den Stelkens übrigens, weil Du so gut Bescheid weißt (oder glaubst Bescheid zu wissen)?

Walter Hofer
29.08.2007, 07:59
Walter, bis jetzt hast Du nur über Stelkens gesprochen. Mir ging es aber nicht um ihn, sondern um den Inhalt des Berichtes.

Ist doch schön, vielleicht äußert er sich noch zum Bebauungplan, der ab Oktober im Rathaus ausliegt.



Kennst Du den Stelkens übrigens, weil Du so gut Bescheid weißt (oder glaubst Bescheid zu wissen)?

Die Stelkens, die Verwaltungsjuristen, gibt es an jeder Uni, so auch in Göttingen. Die Inhalte, die sie verkünden, sind genormt, austauschbar, nicht innovativ, eine sehr dröge und trockene Materie, sehr anstrengend zum Zuhören.

Felixhenn
29.08.2007, 10:39
http://www.ksta.de/html/artikel/1188192002361.shtml

Ein langer, aber guter Bericht. Den sollten sich einige Politiker doch mal durchlesen.

Sehr gute Analyse. Es handelt sich also gar nicht um eine Islamische Moschee, sondern um eine Türkische DITIB Moschee. Damit werden also die Arabischen, Iranischen und vielleicht sogar Kurdischen Hinterhofmoscheen nicht überflüssig. Nicht die Moschee ist der Gedanke, sondern die Etablierung der Türkischen Parallelgesellschaft in Köln. Dann ist wohl der Kölner Oberbürgermeister gar nicht mehr zuständig? Es scheint ja auch sowieso mit der Sache überfordert zu sein. Wird Zeit, dass sich einmal das Innenministerium äußert.

Felixhenn
29.08.2007, 10:42
davon 9.000 ungültige und gefälschte Stimmzettel, also weniger als 2% der Kölner Wähler!

135.000 Kölner sind für den Bau einer Moschee, die kann der Kölner OB Schramma nicht einfach ignorieren.
...

Welches Drittel ist das denn jetzt, Walterchen? Das Vierte oder das Fünfte.

Walter Hofer
29.08.2007, 10:52
Welches Drittel ist das denn jetzt, Walterchen? Das Vierte oder das Fünfte.

das ist extra so für dich und alle anderen Erbsenzähler zum Nachrechnen formuliert.

Tratschtante
29.08.2007, 17:43
Sehr gute Analyse. Es handelt sich also gar nicht um eine Islamische Moschee, sondern um eine Türkische DITIB Moschee. Damit werden also die Arabischen, Iranischen und vielleicht sogar Kurdischen Hinterhofmoscheen nicht überflüssig. Nicht die Moschee ist der Gedanke, sondern die Etablierung der Türkischen Parallelgesellschaft in Köln. Dann ist wohl der Kölner Oberbürgermeister gar nicht mehr zuständig? Es scheint ja auch sowieso mit der Sache überfordert zu sein. Wird Zeit, dass sich einmal das Innenministerium äußert.

Genau so ist es. So hab ich jedenfalls den Text verstanden. Wenn die Ditib jetzt überall Moscheen bauen darf, kommen auch die anderen (arabischen, afrikanischen) Moslems und wollen Moscheen, weil sie nicht zur Ditib gehören.

Gärtner
29.08.2007, 17:51
Ich hab das anders verstanden. Er hat in seinem Bericht klar gemacht, daß jede Religionsgemeinschaft, die zwar Moslems sind, aber nicht der Ditib angehören, dann auch Rechte auf eine Moschee hätten. Da hier immer das Argument mit der Religionsfreiheit angeführt wird, müßten wir die dann auch genehmigen und würden irgendwann mit Moscheen zugepflastert werden.
Wenn ich das falsch verstanden hab, klär mich einer auf.

Nein, du hast schon recht. Das Prinzip der Religionsfreiheit beschreibt ja vor allem das Recht des einzelnen gegenüber dem Staat bzw. schützt dieses Recht. Die Inanspruchnahme durch korporative Organisationen ist in Artikel 4 GG nicht primär angedacht.

Wenn man der Argumentation der Ditib folgt, dann könnten demnächst auch die saudischen Wahabiten ihren Steinzeit-Islam hier staatlich gefördert etablieren usw usw.

Da ist wirklich einmal eine verfassungsmäßige, juristische und praktische Klärung nötig. Auch in Bezug auf die Frage, inwieweit die Ditib als Teil der türkischen Relliogionsbehörde auf deutschem Boden nicht de facto exterritoriale Gebiete in Deutschland etabliert und dazu das Prinzip der Religionsfreiheit mißbraucht.

Misteredd
29.08.2007, 18:01
Es kann doch nur zu einer weiteren Klärung kommen. Wenn wir ein säkulärer Staat sind, dann dürfen wir die Kontrolle von unseren hiesigen Religionsgemeinschaften durch ausländische Staaten nicht dulden - Staat ist eben Staat, Religion ist Privatsache.

Wenn weder die Ditib noch ausländische Geldgeber ihre Sache fördern können, dann wird sich die Moschee-Explosion auch erledigt haben.

Tratschtante
29.08.2007, 19:46
Es kann doch nur zu einer weiteren Klärung kommen. Wenn wir ein säkulärer Staat sind, dann dürfen wir die Kontrolle von unseren hiesigen Religionsgemeinschaften durch ausländische Staaten nicht dulden - Staat ist eben Staat, Religion ist Privatsache.

Wenn weder die Ditib noch ausländische Geldgeber ihre Sache fördern können, dann wird sich die Moschee-Explosion auch erledigt haben.

Dahinter steht aber Kapital. Und die lassen sich das einiges kosten.

Tratschtante
29.08.2007, 19:48
Nein, du hast schon recht. Das Prinzip der Religionsfreiheit beschreibt ja vor allem das Recht des einzelnen gegenüber dem Staat bzw. schützt dieses Recht. Die Inanspruchnahme durch korporative Organisationen ist in Artikel 4 GG nicht primär angedacht.

Wenn man der Argumentation der Ditib folgt, dann könnten demnächst auch die saudischen Wahabiten ihren Steinzeit-Islam hier staatlich gefördert etablieren usw usw.

Da ist wirklich einmal eine verfassungsmäßige, juristische und praktische Klärung nötig. Auch in Bezug auf die Frage, inwieweit die Ditib als Teil der türkischen Relliogionsbehörde auf deutschem Boden nicht de facto exterritoriale Gebiete in Deutschland etabliert und dazu das Prinzip der Religionsfreiheit mißbraucht.

Aber das kanns doch nicht sein. Dann kommen die arabischen/afrikanischen Moslems und wollen eine eigene Moschee, weil bei der Ditib ja nur türkisch gesprochen wird oder gar deutsch, was die meisten sowieso nicht verstehn. Wie stellen sich die Moscheebefürworter das denn vor?

Felixhenn
29.08.2007, 21:45
Aber das kanns doch nicht sein. Dann kommen die arabischen/afrikanischen Moslems und wollen eine eigene Moschee, weil bei der Ditib ja nur türkisch gesprochen wird oder gar deutsch, was die meisten sowieso nicht verstehn. Wie stellen sich die Moscheebefürworter das denn vor?

Ich habe das auch so verstanden, dass das Grundrecht auf Religionsfreiheit nicht berührt wird, wenn der Bau dieser Moschee nicht genehmigt wird. Die Befürworter und Forderer dieser Moschee haben sich ja immer auf GG Artikel 4 berufen. Dieses Argument ist also hinfällig.

elas
29.08.2007, 21:58
"Wischiwschi" eines 70jährigen Pensionärs, was keinen ernsthaft interessiert

Ich denke der Pensionär sucht eine Dauerstelle?

elas
29.08.2007, 22:02
Vielleicht ist er vorher nicht gefragt worden oder es hat sich niemand für seine Auffassung interessiert.

Entscheidend ist, dass ein solches Projekt eben nicht zwingend unter die Religionsfreiheit fällt, wie viele nützliche Idioten des türkischen Staatsislam auch hier im Forum immer wieder behaupten.

Ich hab schon immer gesagt dass die Religionsfreiheit ein Schwachsinn ist......jede Verbrecherorganisation kann sich als religiöse Gemeinschaft ausgeben und müsste toleriert werden.

Religion ist per se Schwachsinn.
Und der sollte ich von selbst verbieten.

elas
29.08.2007, 22:09
Nein, du hast schon recht. Das Prinzip der Religionsfreiheit beschreibt ja vor allem das Recht des einzelnen gegenüber dem Staat bzw. schützt dieses Recht. Die Inanspruchnahme durch korporative Organisationen ist in Artikel 4 GG nicht primär angedacht.

Wenn man der Argumentation der Ditib folgt, dann könnten demnächst auch die saudischen Wahabiten ihren Steinzeit-Islam hier staatlich gefördert etablieren usw usw.

Da ist wirklich einmal eine verfassungsmäßige, juristische und praktische Klärung nötig. Auch in Bezug auf die Frage, inwieweit die Ditib als Teil der türkischen Relliogionsbehörde auf deutschem Boden nicht de facto exterritoriale Gebiete in Deutschland etabliert und dazu das Prinzip der Religionsfreiheit mißbraucht.

Bis sich die langweiligen Juristen einig sind wird das neue Scharia-Recht einen neuen Zustand schaffen und das mit der Mehrheit der dann hier lebenden Bevolkerung.
Das Resultat wird sein:

Die Demokratie ist im Arsch der Mullahs verschwunden und die Juristen auch.