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Vollständige Version anzeigen : Strafbonus für religiöse Alltags-Täter



Sterntaler
27.08.2007, 16:49
drückt man schon ganz gern ein paar Augen (incl. Hühneraugen zu), damit der Bevölkerungsaustausch auch nicht gestoppt wird.

http://www.morgenpost.de/desk/776134.html


Strafbonus für religiöse Alltags-Täter
Eine Richterin hat sich in ihrer Urteilsbegründung auf den Koran bezogen. Der Fall zeigt, dass manche Richter bei muslimischen Angeklagten Signale falscher Toleranz in die Gesellschaft senden. Das Gesetz darf keine kulturellen Unterschiede machen.

Allerdings nur für Anhänger des Wüstengottes.

George Rico
27.08.2007, 16:50
Die Geschichte ist doch schon uralt und wurde hier zu Genüge besprochen.

Sterntaler
27.08.2007, 16:51
irgend jemand hatte bezweifelt (der User "Nichtmalnachdenken), das es Sonderrechte für Kulturfremde gibt, hier der Gegenbeweis, hat an Aktualität nichts verloren.

Zeitgeist1
27.08.2007, 18:35
Schafft das "Ausländer-Recht" ab. /:(

Wer hier lebt, hat genauso unter unseren Gesetzen zu stehen wie wir auch.

politisch Verfolgter
27.08.2007, 19:05
Das grundrechtswidrige Zugriffsrecht von Inhabern auf Betriebslose ist aus dem Rechtsraum zu entfernen.
Ebenso die Zwangsbevorratung Betriebsloser, die diesem Zweck dient.
Zwangsarbeit, Enteignung und Berufsverbot müssen aus dem Rechtsraum verschwinden.
Eine aktive Wertschöpfungspolitik muß her.

Felixhenn
28.08.2007, 00:39
Schafft das "Ausländer-Recht" ab. /:(

Wer hier lebt, hat genauso unter unseren Gesetzen zu stehen wie wir auch.

Nein, lasst alles so wie es ist. Bei der nächsten Kneipenschlägerei werde ich Allahu akbar schreien und damit eine Bewährungsstrafe bekommen wenn ich meinem Gegner die Gräten breche.

Gärtner
28.08.2007, 01:37
Allerdings nur für Anhänger des Wüstengottes.

Geh in den Wald, Wotan anbeten, laß dich vom Förster beerdigen und uns endlich in Ruhe.

Und sieh gelegentlich mal auf den Kalender. Deine Geschichten haben schon Schimmelpelz.

Tratschtante
28.08.2007, 08:27
Diese "Geschichten" sind nach wie vor interessant, da solche Urteile fast täglich gesprochen werden. Ein deutscher Richter hat sich nach deutschen Gesetzen zu richten.

Zeitgeist1
28.08.2007, 09:35
Sorry, muß mich korrigieren:

Ich meinte nicht "Ausländer-Recht", sondern "Ausländer-Gesetze".

Richtigstellung von mir, um Mißverständnissen vorzubeugen.

:D

Sterntaler
28.08.2007, 09:46
Diese "Geschichten" sind nach wie vor interessant, da solche Urteile fast täglich gesprochen werden. Ein deutscher Richter hat sich nach deutschen Gesetzen zu richten.

Korrekt, so lang solche Strafbonus Justiz herrscht ist dies Thema nicht vom Tisch.

Felidae
28.08.2007, 10:08
Die Richter sehen anscheinend im kulturellen Hintergrund ein strafmilderndes Indiz. Ich würde dahinter eher ein strafschärfendes sehen.

Gehirnnutzer
28.08.2007, 10:53
irgend jemand hatte bezweifelt (der User "Nichtmalnachdenken), das es Sonderrechte für Kulturfremde gibt, hier der Gegenbeweis, hat an Aktualität nichts verloren.

Viewer, baue dir eine bessere Argumentation auf, denn so hinkt es gewaltig.

1. Die Rede von einem Strafbonus passt nicht, da eine Scheidung keine strafrechtliche Angelegenheit ist, sondern ein zivilrechtliche.

2. Lies dir mal die §§ 14 und 17 des Einführungsgesetzes (http://bundesrecht.juris.de/bgbeg/BJNR006049896.html#BJNR006049896BJNG032100377) zum Bürgerlichen Gesetzbuch durch, das sind die relevanten Teile des deutschen internationalen Privatrechts.

3. Wenn du dir dann noch die Bestimmungen des BGB zur Scheidung §§1564 ff. durchließt, dann musst du zugeben, das dabei nur solch ein Mist herauskommen kann unabhängig von der Religion und der Ethnie der Antragsgegner.

Gehirnnutzer
28.08.2007, 10:54
Die Richter sehen anscheinend im kulturellen Hintergrund ein strafmilderndes Indiz. Ich würde dahinter eher ein strafschärfendes sehen.

Dummerweise geht es im Zivilrecht speziell im Familienrecht um Strafe, auch wenn man manche Entscheidungen dort als Strafe ansehen kann.

Sterntaler
28.08.2007, 16:36
einer der Höhepunkte der Strafbonus Justiz war sicherlich dieser Fall, der jetzt neu aufgerollt werden muß.


Ansonsten hätte den Türken noch Haftentschädigung zugestanden, sind die noch in der brD, oder haben die sich schon in die Türkei abgesetzt?


http://www.n24.de/politik/article.php?articleId=146429&teaserId=150197





Der so genannte Ehrenmord-Prozess um den Tod der 23-jährigen Deutsch-Türkin Hatun Sürücü in Berlin wird neu aufgerollt. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hob am Dienstag die Freisprüche für ihre beiden älteren Brüder auf und wies den Fall zur Neuverhandlung an das Berliner Landgericht zurück.