khunchinese
27.08.2007, 16:00
Nein zur Moschee
Politik | 27.08.2007 | 11.55 |
Nicht nur Giordano schreibt eindringliche Briefe an unseren OB, und die Ditib, sondern auch Hanns Schaefer, Vorsitzender des Kölner Haus- und Grundbesitzer-Vereines.
Sehr geehrter Herr Schramma.
Das Thema Zentralmoschee in Köln ist in aller Munde. Seit Monaten reichen die Meinungen in den Leserbriefspalten der regionalen und überregionalen Medien von undifferenziertem MultiKulti-Zuspruch bis zur rechtsextremen Ablehnung. Alle Gründe des Für und Wider scheinen angesprochen zu sein und sich zu wiederholen. Dennoch endet die Diskussion nicht. Warum? Der Grund scheint nicht in der durchweg vorhandenen Zustimmung zum Recht auf würdevolle Gebetsräume für die in Köln lebenden Muslime aller Glaubensrichtungen zu liegen, zumal wenn sie in Stadtteilen errichtet werden, in denen viele ihren Glauben ausübende Muslime leben. Der Grund scheint die konkrete und an exponierter Lage im Kölner Stadtgebiet geplante Zentralmoschee der unter türkisch-staatlichem Einfluss stehenden DITIB zu sein. Fragen der Architektur und der Größe der vorgesehenen Baukörper und ihrer Verkehrserschließung scheinen weniger um ihrer Selbst willen diskutiert zu werden als vielmehr Anreize für weiterführende Fragen zu bieten. Denn dieser Plan macht zugleich vielfältige Fragen der Integration von Immigranten sichtbar, Fragen, die bislang – so scheint es – über die Köpfe der einheimischen Bürger hinweg eher ausgeschwiegen als ausdiskutiert wurden. So erstaunt es nicht, dass nahezu alle Leserbriefschreiber ihrem Namen nach aus der einheimischen Bevölkerung stammen. Türkisch klingende Namen liest man – von denen der Funktionäre der DITIB abgesehen – in kaum einem Beitrag. Namen, die auf Muslime aus anderen Nationen hindeuten würden, sind noch weniger auszumachen, obwohl zum Beispiel ein Viertel der in Nordrhein-Westfalen lebenden Iraner in Köln leben.
Was ist das Besondere an dieser Zentralmoschee?
* Geplant war zunächst eine Zentralmoschee für die in Köln lebenden Muslime aller Glaubensrichtungen. Errichtet werden soll dagegen eine Zentralmoschee der DITIB, das heißt, einer Religionsgemeinschaft, die im wahrsten Sinn unter der Flagge des türkischen Staates vom türkischen Staat beaufsichtigt, finanziert und personell ausgestattet wird. Für dieses Staatskirchentum mag es gute Gründe in der Türkei geben. In Deutschland besteht nach einem Verfassungsstreit von ca. 180 Jahren Konsens, dass es ein staatlich verwaltetes Kirchentum nicht geben darf – im Interesse der Religionsfreiheit, im Interesse des Religionsfriedens in der Gesellschaft. Undenkbar wäre es deshalb, wenn deutsche Innenminister eine vergleichbare Religionsbehörde gründen würden, die zum Beispiel die christlichen Kirchen ordnen, in ihrer Glaubensausrichtung beaufsichtigen, finanzieren und die Kultpersonen als staatliche Angestellte bestellen und abberufen würden.
Ist aber eine derartige staatliche Einwirkung einem ausländischen Staat in Deutschland gestattet? Die Innenminister des Bundes und der Länder und die politisch Verantwortlichen der Stadt Köln stellen sich dieser Frage nicht. Die Bürger dürfen aber eine Antwort erwarten.
* Die Nutzung der Zentralmoschee steht nach den Worten der DITIB allen Muslimen offen. Gleichwohl scheint diese Organisation Muslime anderer Nationalität oder anderer Glaubensrichtungen zumindest vom Freitagsgebet auszusperren. Zum einen durch den Gebrauch der türkischen Sprache in den Gebetsräumen. Die gemeinsame Sprache aller in Köln lebenden deutschen und ausländischen Muslime bei der Predigt oder bei Gebeten kann nur Deutsch sein; bei dem Rezitieren des Korans dürfte als Kultsprache wohl nur das Hocharabische gebraucht werden. Zum anderen durch die türkisch-staatliche Bestellung eines Imams, der nicht für Muslime anderer Herkunft oder anderer Glaubensrichtung akzeptabel sein muss. Zum Dritten durch den vermittelten türkisch-staatlich verwalteten Glaubensinhalt, der selbst türkisch-stämmigen Muslimen anderer Glaubensrichtungen nicht aufoktroyiert werden kann. Vor dem Hintergrund des Anspruchs der DITIB, für alle Muslime eine Zentralmoschee zu betreiben, gewinnen Größe und an osmanische Architektur angelehnte Gestaltung der Moschee sowie die Höhe und Anzahl der Minarette eine fordernde und religiös abgrenzende Bedeutung.
* Zudem stellt sich die Frage, ob es in der heutigen Zeit unterschiedlichster religiöser Ausrichtungen für einen Stadtrat sinnvoll ist, mehrere Glaubensrichtungen aus städtebaulichen Gründen nur in einem Zentralbau zusammenfassen zu wollen. Die in Köln residierenden religiösen Vereinigungen der Muslime, die nicht dem türkischen Staat unterstehen, haben sich von dieser Politik abgewandt. Aber selbst die Planung eines Domes war nur in einer Zeit möglich, als die christliche Kirche noch eine einzige war.
* Geplant ist die Zentralmoschee als Ersatz für unwürdige Hinterhof-Moscheen oder als Ersatz für islamistisch geprägte Gebetsräume. Dieser Wunsch hat mit der Realität nichts zu tun. Hinterhof-Moscheen können nur durch würdige Stadtteil-Moscheen, aber nicht durch einen Zentralbau ersetzt werden. Die Muslime eines Stadtteils können zudem selbst entscheiden, welcher Glaubensrichtung des Islams ihr Gebetsraum dienen soll. Und Islamisten werden sich von Hasspredigten in eigenen Gebetsräumen nicht durch den Bau einer Zentralmoschee abhalten lassen.
* Geplant ist die Zentralmoschee unter dem Siegel der Religionsfreiheit als würdiger Gebetsraum für Muslime. Nach dem Kölner Stadt-Anzeiger vom 15.07.2007 beträgt die gesamte vorgesehene Bruttogeschossfläche 20.343 qm. Der Gebetsraum soll aber nur 2.000 qm oder 19,5 % der Fläche (das sind aber 3.966 qm) betragen. Alles andere sind anscheinend anderweitig genutzte Flächen, die möglicherweise mit dem orientalischen Begriff einer Moschee zu vereinbaren sind, aber mit dem vergleichbaren Begriff der Nutzung eines Kirchengebäudes – selbst eines Gemeindezentrums – kaum in Verbindung gebracht werden können. Außerhalb der für die Religionsausübung vorgesehenen baurechtlichen Nutzung ist bis zu 15 % der Fläche (= 3.051 qm) geplant für Einzelhändler, Gastronomie, Banken, Praxen etc. Geplant sind weiter 34 % der Fläche (= 6.916 qm) für Erschließung, Tiefgarage und Haustechnik. Liegt es da nicht näher, auch baurechtlich eher an ein Einkaufscenter als an eine über die Religionsfreiheit definierte Gebetseinrichtung zu denken? Zudem sind insgesamt 21,6 % der Fläche (= 4.394 qm) für Sprachkurse, Versammlungen und Sport vorgesehen, wobei nach dem Zeitungsbericht nicht klar ist, ob ein 2.000 qm großer Versammlungsraum in diese Fläche einbezogen ist oder nicht. In jedem Fall ist offen, mit welcher Fläche die Büronutzung für die das gesamte Zentrum verwaltende DITIB anzusetzen ist. Hinzu kommt die Bürofläche für die zentrale Verwaltung aller in Deutschland bestehenden örtlichen DITIB-Moscheevereine, zugleich Zentrale für die mit dem türkischen Staat abgestimmte Mitwirkung der DITIB in der Integrations- und Ausländerpolitik auf Bundesebene.
Die Zentralmoschee ist für den Kölner Städtebau, für die Stadtansicht, für die Integration der ausländischen Bürger sowie als Präjudiz für Gebetsräume anderer religiöser Ausprägungen unter der Aufsicht anderer ausländischer Staaten von derart großer Bedeutung, dass die Politik aus meiner Sicht nicht länger auf die aufgeworfenen Fragen schweigen darf. Geringfügige Konzessionen an der Höhe der Minarette oder ein Zugeständnis, zusammenfassend auch die deutsche Sprache einzusetzen, dürfen nicht länger von den eigentlichen Problemen ablenken.
Politik | 27.08.2007 | 11.55 |
Nicht nur Giordano schreibt eindringliche Briefe an unseren OB, und die Ditib, sondern auch Hanns Schaefer, Vorsitzender des Kölner Haus- und Grundbesitzer-Vereines.
Sehr geehrter Herr Schramma.
Das Thema Zentralmoschee in Köln ist in aller Munde. Seit Monaten reichen die Meinungen in den Leserbriefspalten der regionalen und überregionalen Medien von undifferenziertem MultiKulti-Zuspruch bis zur rechtsextremen Ablehnung. Alle Gründe des Für und Wider scheinen angesprochen zu sein und sich zu wiederholen. Dennoch endet die Diskussion nicht. Warum? Der Grund scheint nicht in der durchweg vorhandenen Zustimmung zum Recht auf würdevolle Gebetsräume für die in Köln lebenden Muslime aller Glaubensrichtungen zu liegen, zumal wenn sie in Stadtteilen errichtet werden, in denen viele ihren Glauben ausübende Muslime leben. Der Grund scheint die konkrete und an exponierter Lage im Kölner Stadtgebiet geplante Zentralmoschee der unter türkisch-staatlichem Einfluss stehenden DITIB zu sein. Fragen der Architektur und der Größe der vorgesehenen Baukörper und ihrer Verkehrserschließung scheinen weniger um ihrer Selbst willen diskutiert zu werden als vielmehr Anreize für weiterführende Fragen zu bieten. Denn dieser Plan macht zugleich vielfältige Fragen der Integration von Immigranten sichtbar, Fragen, die bislang – so scheint es – über die Köpfe der einheimischen Bürger hinweg eher ausgeschwiegen als ausdiskutiert wurden. So erstaunt es nicht, dass nahezu alle Leserbriefschreiber ihrem Namen nach aus der einheimischen Bevölkerung stammen. Türkisch klingende Namen liest man – von denen der Funktionäre der DITIB abgesehen – in kaum einem Beitrag. Namen, die auf Muslime aus anderen Nationen hindeuten würden, sind noch weniger auszumachen, obwohl zum Beispiel ein Viertel der in Nordrhein-Westfalen lebenden Iraner in Köln leben.
Was ist das Besondere an dieser Zentralmoschee?
* Geplant war zunächst eine Zentralmoschee für die in Köln lebenden Muslime aller Glaubensrichtungen. Errichtet werden soll dagegen eine Zentralmoschee der DITIB, das heißt, einer Religionsgemeinschaft, die im wahrsten Sinn unter der Flagge des türkischen Staates vom türkischen Staat beaufsichtigt, finanziert und personell ausgestattet wird. Für dieses Staatskirchentum mag es gute Gründe in der Türkei geben. In Deutschland besteht nach einem Verfassungsstreit von ca. 180 Jahren Konsens, dass es ein staatlich verwaltetes Kirchentum nicht geben darf – im Interesse der Religionsfreiheit, im Interesse des Religionsfriedens in der Gesellschaft. Undenkbar wäre es deshalb, wenn deutsche Innenminister eine vergleichbare Religionsbehörde gründen würden, die zum Beispiel die christlichen Kirchen ordnen, in ihrer Glaubensausrichtung beaufsichtigen, finanzieren und die Kultpersonen als staatliche Angestellte bestellen und abberufen würden.
Ist aber eine derartige staatliche Einwirkung einem ausländischen Staat in Deutschland gestattet? Die Innenminister des Bundes und der Länder und die politisch Verantwortlichen der Stadt Köln stellen sich dieser Frage nicht. Die Bürger dürfen aber eine Antwort erwarten.
* Die Nutzung der Zentralmoschee steht nach den Worten der DITIB allen Muslimen offen. Gleichwohl scheint diese Organisation Muslime anderer Nationalität oder anderer Glaubensrichtungen zumindest vom Freitagsgebet auszusperren. Zum einen durch den Gebrauch der türkischen Sprache in den Gebetsräumen. Die gemeinsame Sprache aller in Köln lebenden deutschen und ausländischen Muslime bei der Predigt oder bei Gebeten kann nur Deutsch sein; bei dem Rezitieren des Korans dürfte als Kultsprache wohl nur das Hocharabische gebraucht werden. Zum anderen durch die türkisch-staatliche Bestellung eines Imams, der nicht für Muslime anderer Herkunft oder anderer Glaubensrichtung akzeptabel sein muss. Zum Dritten durch den vermittelten türkisch-staatlich verwalteten Glaubensinhalt, der selbst türkisch-stämmigen Muslimen anderer Glaubensrichtungen nicht aufoktroyiert werden kann. Vor dem Hintergrund des Anspruchs der DITIB, für alle Muslime eine Zentralmoschee zu betreiben, gewinnen Größe und an osmanische Architektur angelehnte Gestaltung der Moschee sowie die Höhe und Anzahl der Minarette eine fordernde und religiös abgrenzende Bedeutung.
* Zudem stellt sich die Frage, ob es in der heutigen Zeit unterschiedlichster religiöser Ausrichtungen für einen Stadtrat sinnvoll ist, mehrere Glaubensrichtungen aus städtebaulichen Gründen nur in einem Zentralbau zusammenfassen zu wollen. Die in Köln residierenden religiösen Vereinigungen der Muslime, die nicht dem türkischen Staat unterstehen, haben sich von dieser Politik abgewandt. Aber selbst die Planung eines Domes war nur in einer Zeit möglich, als die christliche Kirche noch eine einzige war.
* Geplant ist die Zentralmoschee als Ersatz für unwürdige Hinterhof-Moscheen oder als Ersatz für islamistisch geprägte Gebetsräume. Dieser Wunsch hat mit der Realität nichts zu tun. Hinterhof-Moscheen können nur durch würdige Stadtteil-Moscheen, aber nicht durch einen Zentralbau ersetzt werden. Die Muslime eines Stadtteils können zudem selbst entscheiden, welcher Glaubensrichtung des Islams ihr Gebetsraum dienen soll. Und Islamisten werden sich von Hasspredigten in eigenen Gebetsräumen nicht durch den Bau einer Zentralmoschee abhalten lassen.
* Geplant ist die Zentralmoschee unter dem Siegel der Religionsfreiheit als würdiger Gebetsraum für Muslime. Nach dem Kölner Stadt-Anzeiger vom 15.07.2007 beträgt die gesamte vorgesehene Bruttogeschossfläche 20.343 qm. Der Gebetsraum soll aber nur 2.000 qm oder 19,5 % der Fläche (das sind aber 3.966 qm) betragen. Alles andere sind anscheinend anderweitig genutzte Flächen, die möglicherweise mit dem orientalischen Begriff einer Moschee zu vereinbaren sind, aber mit dem vergleichbaren Begriff der Nutzung eines Kirchengebäudes – selbst eines Gemeindezentrums – kaum in Verbindung gebracht werden können. Außerhalb der für die Religionsausübung vorgesehenen baurechtlichen Nutzung ist bis zu 15 % der Fläche (= 3.051 qm) geplant für Einzelhändler, Gastronomie, Banken, Praxen etc. Geplant sind weiter 34 % der Fläche (= 6.916 qm) für Erschließung, Tiefgarage und Haustechnik. Liegt es da nicht näher, auch baurechtlich eher an ein Einkaufscenter als an eine über die Religionsfreiheit definierte Gebetseinrichtung zu denken? Zudem sind insgesamt 21,6 % der Fläche (= 4.394 qm) für Sprachkurse, Versammlungen und Sport vorgesehen, wobei nach dem Zeitungsbericht nicht klar ist, ob ein 2.000 qm großer Versammlungsraum in diese Fläche einbezogen ist oder nicht. In jedem Fall ist offen, mit welcher Fläche die Büronutzung für die das gesamte Zentrum verwaltende DITIB anzusetzen ist. Hinzu kommt die Bürofläche für die zentrale Verwaltung aller in Deutschland bestehenden örtlichen DITIB-Moscheevereine, zugleich Zentrale für die mit dem türkischen Staat abgestimmte Mitwirkung der DITIB in der Integrations- und Ausländerpolitik auf Bundesebene.
Die Zentralmoschee ist für den Kölner Städtebau, für die Stadtansicht, für die Integration der ausländischen Bürger sowie als Präjudiz für Gebetsräume anderer religiöser Ausprägungen unter der Aufsicht anderer ausländischer Staaten von derart großer Bedeutung, dass die Politik aus meiner Sicht nicht länger auf die aufgeworfenen Fragen schweigen darf. Geringfügige Konzessionen an der Höhe der Minarette oder ein Zugeständnis, zusammenfassend auch die deutsche Sprache einzusetzen, dürfen nicht länger von den eigentlichen Problemen ablenken.