PDA

Vollständige Version anzeigen : Todesstrafe fuer John Couey in Florida



Igel
26.08.2007, 02:59
die 9 jaehrige jessica wurde von john couey aus ihrem bett entfuehrt nachdem er sie vorher im garten spielen sah. er war ein nachbar und niemand wusste dass er ein sex offender war. 3 tage lang hielt er sie im schrank gefangen und hat sie vergewaltigt. dann nach drei tagen hat er sie lebendig vergraben.
http://www.crimelibrary.com/graphics/photos/serial_killers/predators/jessica_lunsford/Jessica-Marie-Lunsford(2)200.jpg

john couey bekam 3 mal lebenslaenglich und fuer den grausamen mord die todesstrafe.

was haette er wohl in deutschland bekommen?

ich weiss das viele gegen die todesstrafe sind aber was ist ein mann der eine 9 jaehrige vergewaltigt und dann lebendig vergraebt?

http://www.cnn.com/2007/US/law/08/24/couey/index.html

florida hat jetzt jessicas law uebernommen um schaerfer gegen erwiesene und verurteilte child molester gleich das erste mal vorzugehen.

couey war 24 mal angeklagt als sex offender und haette es jessicas law damals schon gegeben wuerde sie noch leben.

RDX
26.08.2007, 07:54
ich weiss das viele gegen die todesstrafe sind aber was ist ein mann der eine 9 jaehrige vergewaltigt und dann lebendig vergraebt?


Viele ja, aber nicht ich.

Ich bin einen gnadenloser Befürworter der Todesstrafe.

Die Giftspritze ist für so einen Bastard noch viel zu milde.

Bruddler
26.08.2007, 08:06
Dieser Drecksack sollte von namhaften Schwuchteln 3 Tage lang vergewaltigt und anschliessend lebendig begraben werden !
Wo liegt das Problem ?

Würfelqualle
26.08.2007, 08:15
Elektrischer Stuhl, aber gaaaaaanz langsam, über Stunden.



Gruss vonne Würfelqualle

Atheist
26.08.2007, 09:22
die 9 jaehrige jessica wurde von john couey aus ihrem bett entfuehrt nachdem er sie vorher im garten spielen sah. er war ein nachbar und niemand wusste dass er ein sex offender war. 3 tage lang hielt er sie im schrank gefangen und hat sie vergewaltigt. dann nach drei tagen hat er sie lebendig vergraben.
http://www.crimelibrary.com/graphics/photos/serial_killers/predators/jessica_lunsford/Jessica-Marie-Lunsford(2)200.jpg

john couey bekam 3 mal lebenslaenglich und fuer den grausamen mord die todesstrafe.

was haette er wohl in deutschland bekommen?

ich weiss das viele gegen die todesstrafe sind aber was ist ein mann der eine 9 jaehrige vergewaltigt und dann lebendig vergraebt?

http://www.cnn.com/2007/US/law/08/24/couey/index.html

florida hat jetzt jessicas law uebernommen um schaerfer gegen erwiesene und verurteilte child molester gleich das erste mal vorzugehen.

couey war 24 mal angeklagt als sex offender und haette es jessicas law damals schon gegeben wuerde sie noch leben.

15 Jahre von denen er zur Entfsaltung seiner Persöhnlichkeit nach 2/3 der Strafe wieder freikommt

harte Gesetze in Deutschland:( :( :( das war einmal:( X( X(

dieses Gesindel, dieser ekelhafte Kindermörder, verdient die Todesstrafe -
"Auge um Auge - Zahn um Zahn"

wenn dann hoff ich das er lange leiden wird bis er "erlöst" wird

-jmw-
26.08.2007, 10:13
Der Mann ist offensichtlich hoch gefährlich für andere und muss daher "weg".
Wie man das macht, ob durch Hinrichtung oder Verbringung an einen Ort, wo er nicht mehr wegkann, ist zweitrangig.

Nebenbei: Die Rachephantasien einiger hier entbehren jeder rationalen Grundlage, haben also mit Recht und Gerechtigkeit nix zu tun und unterscheiden sich damit zwar qualitativ, nicht aber prinzipiell von dem´im Eingangsbeitrag kritisieren Verhalten.

Mauser98K
26.08.2007, 13:35
Eine Zeit lang in eine Sammelzelle mit homophilen Gewalttätern sperren und dann in einem Sportstadion anderweitig unterhaltsam zu Tode bringen.

Igel
06.09.2007, 23:36
Der Mann ist offensichtlich hoch gefährlich für andere und muss daher "weg".
Wie man das macht, ob durch Hinrichtung oder Verbringung an einen Ort, wo er nicht mehr wegkann, ist zweitrangig.

Nebenbei: Die Rachephantasien einiger hier entbehren jeder rationalen Grundlage, haben also mit Recht und Gerechtigkeit nix zu tun und unterscheiden sich damit zwar qualitativ, nicht aber prinzipiell von dem´im Eingangsbeitrag kritisieren Verhalten.

nicht nur dieser mann ist hoch gefaehrlich. das problem ist eben das (auch in deutschland) menschen die kleine kinder belaestigen nur einen kleinen schlag auf das handgelenk bekommen und dann werden sie entlassen und unerkannt schleichen sie sich wieder an unschuldige kinder weil man ja nicht denkt das der nachbar so einer ist.

jessica's law wurde von jessica's vater in florida durchgesetzt. man muss staerker vorgehen gegen diese monsters und das bevor sie morden.

"The law is named after Jessica Lunsford, a young Florida girl who was raped and murdered in February 2005 by John Couey, a previously convicted sex offender. Public outrage over this case spurred Florida officials to introduce this legislation. Among the key provisions of the law are a mandatory minimum sentence of 25 years in prison[1] and lifetime electronic monitoring[2] of adults convicted of lewd or lascivious acts against a victim less than 12 years old. In Florida, sexual battery or rape of a child less than twelve years old is a capital felony, punishable only by death or life imprisonment with no chance of parole.[3]"

haette man john couey nicht wieder frei gelassen nach seinen frueheren verurteilungen dann wuerde jessica heute noch leben und haette nicht leiden muessen durch dieses monster.

die todesstrafe ist uebrigens viel zu wenig fuer dieses schwein. er wird in ca 13 jahren hingerichtet werden und bis dahin darf er leben. das sind 4 jahre laenger als jessica alt war.

Mahatma Germany
06.09.2007, 23:41
nicht nur dieser mann ist hoch gefaehrlich. das problem ist eben das (auch in deutschland) menschen die kleine kinder belaestigen nur einen kleinen schlag auf das handgelenk bekommen und dann werden sie entlassen und unerkannt schleichen sie sich wieder an unschuldige kinder weil man ja nicht denkt das der nachbar so einer ist.

jessica's law wurde von jessica's vater in florida durchgesetzt. man muss staerker vorgehen gegen diese monsters und das bevor sie morden.

"The law is named after Jessica Lunsford, a young Florida girl who was raped and murdered in February 2005 by John Couey, a previously convicted sex offender. Public outrage over this case spurred Florida officials to introduce this legislation. Among the key provisions of the law are a mandatory minimum sentence of 25 years in prison[1] and lifetime electronic monitoring[2] of adults convicted of lewd or lascivious acts against a victim less than 12 years old. In Florida, sexual battery or rape of a child less than twelve years old is a capital felony, punishable only by death or life imprisonment with no chance of parole.[3]"

haette man john couey nicht wieder frei gelassen nach seinen frueheren verurteilungen dann wuerde jessica heute noch leben und haette nicht leiden muessen durch dieses monster.

die todesstrafe ist uebrigens viel zu wenig fuer dieses schwein. er wird in ca 13 jahren hingerichtet werden und bis dahin darf er leben. das sind 4 jahre laenger als jessica alt war.


Dein schamloses Rachegefühl schmerzt in meiner Brust. Rache zwingt die Menschen zu NOCH MEHR ÜBEL. Ihr predigt alle Jesus,jesus.......und handelt gegen seinen Willen. Aber ihr Affen begreift nicht dass die Menschen an Rache zugrunde gehen!

Igel
06.09.2007, 23:44
Dein schamloses Rachegefühl schmerzt in meiner Brust. Rache zwingt die Menschen zu NOCH MEHR ÜBEL. Ihr predigt alle Jesus,jesus.......und handelt gegen seinen Willen. Aber ihr Affen begreift nicht dass die Menschen an Rache zugrunde gehen!

du bist ein dingbat. mehr braucht man nicht zu dir zu sagen denn zum thema sex offenders hast du nicht genug hirn um die klappe aufzumachen.

geh angeln.

Klopperhorst
07.09.2007, 08:07
Er hat nichts anderes verdient. Aber was nutzt es schon, den umzubringen. In 2 Jahren kommt der nächste Perverse.

---

Praetorianer
07.09.2007, 13:07
Der Mann ist offensichtlich hoch gefährlich für andere und muss daher "weg".
Wie man das macht, ob durch Hinrichtung oder Verbringung an einen Ort, wo er nicht mehr wegkann, ist zweitrangig.

Nebenbei: Die Rachephantasien einiger hier entbehren jeder rationalen Grundlage, haben also mit Recht und Gerechtigkeit nix zu tun und unterscheiden sich damit zwar qualitativ, nicht aber prinzipiell von dem´im Eingangsbeitrag kritisieren Verhalten.

Da ist schon was dran, aber es hat schon was für sich, so jemanden totzuspritzen. Vielleicht für alle Beteiligten das beste.

spartakus
07.09.2007, 13:25
Eine Zeit lang in eine Sammelzelle mit homophilen Gewalttätern sperren und dann in einem Sportstadion anderweitig unterhaltsam zu Tode bringen.

Du stellst dich hiermit auf das niveau der so oft kritisierten "Musels". Siehe Iran. lg

-jmw-
07.09.2007, 15:29
Da ist schon was dran, aber es hat schon was für sich, so jemanden totzuspritzen. Vielleicht für alle Beteiligten das beste.
Wie gesagt, die Art und Weise ist gesondert zu betrachten.
Wichtig ist, des Sicherheitsrisikos Herr zu werden.
Schuld und Sühne, Moral, Strafe, Wiedergutmachung, Resozialisierung und an was man noch so denken mag scheinen mir zweitrangig.

Kilgore
08.09.2007, 14:24
Natürlich denkt man bei solchen Nachrichten jedesmal, dass ein solcher Bastard nichts Anderes als den Tod verdient hat. Solche Menschen sind sicherlich verachtenswert und verdienen aus unserer Sicht ihr Leben nicht mehr.

Aber: Die Todesstrafe ist in Deutschlandverfassungsrechtlich absolut nicht hinnehmbar (schon der erste Artikel ist damit unvereinbar) und so bin ich auch der Überzeugung, dass es in der Hand niemandem liegen sollte, über Tod und Leben zu richten.

Absolut richtig wäre es aber, die Gesetze in Bezug auf Terrorismus, Mord und Vergewaltigung anzuspannen. Es sollte auch eine neue Haftstrafe eingeführt werden - die lebenslängliche. Wenn ein RAF-Terrorist zig unschuldige Zivilisten tötet, dafür dann achtmal lebenslänglich bekommt und dann nach 29 Jahren wieder freigelassen wird, ist das nicht lebenslänglich. Lebenslänglich sollte auch wirklich lebenslänglich bedeuten und nichts Anderes. Menschen wie diese verdienen ihre Freiheit nicht.
Ebenso ein Kindervergewaltiger - und Mörder. Verdient er die Freiheit?
Ist er denn nicht eine Gefahr für alle Kinder Deutschland, sobald er wieder freiglassen wird?
Schlimm auch, wie hart verhältnisweise lächerliche Vergehen wie Steuerhinterziehung bestraft werden, wie lasch dann allerdings eine dreijährige Haftstrafe für Kindervergewaltiger erscheint.
Diese Vergewaltiger verdienen die Freiheit nicht und sollten auch wirklich bis an ihr Lebensende hinter Gittern sitzen.

Aber die Todesstrafe ist absolut falsch. Stellt sich nachher heraus, er ist unschuldig, kann man den Mann aus seinem Tod nicht herausholen. Aus seiner lebenslangen Haft schon.
Niemand, aber auch niemand darf über Tod und Leben walten. Nur Gott.

Schatten
08.09.2007, 17:37
die 9 jaehrige jessica wurde von john couey aus ihrem bett entfuehrt nachdem er sie vorher im garten spielen sah. er war ein nachbar und niemand wusste dass er ein sex offender war. 3 tage lang hielt er sie im schrank gefangen und hat sie vergewaltigt. dann nach drei tagen hat er sie lebendig vergraben.
[IMG]
john couey bekam 3 mal lebenslaenglich und fuer den grausamen mord die todesstrafe.

was haette er wohl in deutschland bekommen? .....



... 3 Therapeuten an die Hand , die sich im Schichtdienst ablösen !! Sofort Freigang ! Therapieplatz im Kindergarten ! Umschulung / Ausbildung auf Kosten der Allgemeinheit !!

Nur nicht die EINZIG gerechte Strafe !!! ...eine Schrotflinte in die Schnautze !!

Schatten
08.09.2007, 17:42
Natürlich denkt man bei solchen Nachrichten jedesmal, dass ein solcher Bastard nichts Anderes als den Tod verdient hat. Solche Menschen sind sicherlich verachtenswert und verdienen aus unserer Sicht ihr Leben nicht mehr.

Aber: Die Todesstrafe ist in Deutschlandverfassungsrechtlich absolut nicht hinnehmbar ....

...QUATSCH , wir (DU) lassen uns DAS immer wieder einreden ....

(schon der erste Artikel ist damit unvereinbar) und so bin ich auch der Überzeugung,

..ICH nicht !!!

... dass es in der Hand niemandem liegen sollte, über Tod und Leben zu richten.

D O C H !!!

Absolut richtig wäre es aber, die Gesetze in Bezug auf Terrorismus, Mord und Vergewaltigung anzuspannen. Es sollte auch eine neue Haftstrafe eingeführt werden - die lebenslängliche. Wenn ein RAF-Terrorist zig unschuldige Zivilisten tötet, dafür dann achtmal lebenslänglich bekommt und dann nach 29 Jahren wieder freigelassen wird, ist das nicht lebenslänglich. Lebenslänglich sollte auch wirklich lebenslänglich bedeuten und nichts Anderes. Menschen wie diese verdienen ihre Freiheit nicht.

....verdienen ihr Leben nicht länger !!!

Ebenso ein Kindervergewaltiger - und Mörder. Verdient er die Freiheit?
Ist er denn nicht eine Gefahr für alle Kinder Deutschland, sobald er wieder freiglassen wird?
Schlimm auch, wie hart verhältnisweise lächerliche Vergehen wie Steuerhinterziehung bestraft werden, wie lasch dann allerdings eine dreijährige Haftstrafe für Kindervergewaltiger erscheint.
Diese Vergewaltiger verdienen die Freiheit nicht und sollten auch wirklich bis an ihr Lebensende hinter Gittern sitzen.

Aber die Todesstrafe ist absolut falsch.

Mörderversteher , was heißt ABSOLUT ...

Stellt sich nachher heraus, er ist unschuldig, kann man den Mann aus seinem Tod nicht herausholen. Aus seiner lebenslangen Haft schon.
Niemand, aber auch niemand darf über Tod und Leben walten. Nur Gott.

DU bist aber gar nicht entscheidungsfreudig .... es gibt Fälle da ist es wasserdicht erwiesen , ...dann ...
Das WARS !! WEG MIT DEM Dreck !!!

Kilgore
09.09.2007, 08:44
DU bist aber gar nicht entscheidungsfreudig .... es gibt Fälle da ist es wasserdicht erwiesen , ...dann ...
Das WARS !! WEG MIT DEM Dreck !!!

Du scheinst ein sehr reaktionärer, aber niemals christlich denkender Mensch zu sein.
Mörder sind schreckliche Menschen, die ihr Leben lang hinter Gittern bleiben sollten.
Ein christlich denkender Mensch lehnt die Todesstrafe kategorisch ab.
Wir können uns nicht das Recht herauspicken, über Leben und Tod zu entscheiden.

Selbst wenn ein Fall noch so klar erscheint, es kann immer passieren, dass die Ermittlungen doch falsch lagen. Einen lebenslang Verurteilten kann man wieder aus seiner Haft herausholen. Aber tot ist tot und nichts kann einen Toten wieder ins Leben zurückzuholen.

Wenn man sich Nachrichten von Kindermördern oder Vergewaltigern anschaut, dann denkt man natürlich, den würde ich am liebsten tot sehen. Das ist eine völlig logische Reaktion! Aber die Vernunft sagt mir, dass Menschen einfach nicht erlaubt ist, über höhere Instanzen wie Leben und Tod zu walten oder zu richten.
Die lebenslängliche Freiheitsstrafe ist die höchste Strafe bei uns.
Das einzige was sich ändern sollte, ist, die Strafe wirklich lebenslänglich zu verhängen.
Aber wenn ein Mörder staatlich exekutiert wird - stellen wir uns dann nicht auf eine Stufe mit ihm ? Der Staat soll Gerechtigkeit und Freiheit und die Abkehr von Gewalt proklamieren und dafür stellvertretend sein.
Wenn der Staat aber reaktionär auf einen Mord mordet - wie soll das mit diesen Proklamationen noch übereinstimmen können?
Denk nochmal drüber nach.

Ich habe auch lange Zeit fehlgedacht, die Todesstrafe wäre gut.
Das habe ich Gott sei Dank hinter mir, denn ich habe das begriffen, was ich dir gerade zu erklären versuche.

Meiner Ansicht nach ist eine christlich-freiheitliche Denkweise mit der Todesstrafe nicht vereinbar.

Edit: Ich sehe gerade, du bist NPD-Wähler.
Warum zur Hölle versuche ich einem Nationalsozialisten etwas über Christentum und Freiheit beizubringen? :)) So etwas ist zuviel für eure Köpfe.

Igel
11.09.2007, 01:22
Du scheinst ein sehr reaktionärer, aber niemals christlich denkender Mensch zu sein.
Mörder sind schreckliche Menschen, die ihr Leben lang hinter Gittern bleiben sollten.
Ein christlich denkender Mensch lehnt die Todesstrafe kategorisch ab.
Wir können uns nicht das Recht herauspicken, über Leben und Tod zu entscheiden.

Selbst wenn ein Fall noch so klar erscheint, es kann immer passieren, dass die Ermittlungen doch falsch lagen. Einen lebenslang Verurteilten kann man wieder aus seiner Haft herausholen. Aber tot ist tot und nichts kann einen Toten wieder ins Leben zurückzuholen.

Wenn man sich Nachrichten von Kindermördern oder Vergewaltigern anschaut, dann denkt man natürlich, den würde ich am liebsten tot sehen. Das ist eine völlig logische Reaktion! Aber die Vernunft sagt mir, dass Menschen einfach nicht erlaubt ist, über höhere Instanzen wie Leben und Tod zu walten oder zu richten.
Die lebenslängliche Freiheitsstrafe ist die höchste Strafe bei uns.
Das einzige was sich ändern sollte, ist, die Strafe wirklich lebenslänglich zu verhängen.
Aber wenn ein Mörder staatlich exekutiert wird - stellen wir uns dann nicht auf eine Stufe mit ihm ? Der Staat soll Gerechtigkeit und Freiheit und die Abkehr von Gewalt proklamieren und dafür stellvertretend sein.
Wenn der Staat aber reaktionär auf einen Mord mordet - wie soll das mit diesen Proklamationen noch übereinstimmen können?
Denk nochmal drüber nach.

Ich habe auch lange Zeit fehlgedacht, die Todesstrafe wäre gut.
Das habe ich Gott sei Dank hinter mir, denn ich habe das begriffen, was ich dir gerade zu erklären versuche.

Meiner Ansicht nach ist eine christlich-freiheitliche Denkweise mit der Todesstrafe nicht vereinbar.

Edit: Ich sehe gerade, du bist NPD-Wähler.
Warum zur Hölle versuche ich einem Nationalsozialisten etwas über Christentum und Freiheit beizubringen? :)) So etwas ist zuviel für eure Köpfe.


schon mal was von DNA gehoert?:=


Some Examples of DNA Uses for Forensic Identification

Identify potential suspects whose DNA may match evidence left at crime scenes
Exonerate persons wrongly accused of crimes
Identify crime and catastrophe victims
Establish paternity and other family relationships
Identify endangered and protected species as an aid to wildlife officials (could be used for prosecuting poachers)
Detect bacteria and other organisms that may pollute air, water, soil, and food
Match organ donors with recipients in transplant programs
Determine pedigree for seed or livestock breeds
Authenticate consumables such as caviar and wine

--------------------------------------------------------------------------------

lobentanz
11.09.2007, 01:36
Wer einem Anderen das Leben nimmt, hat sein eigenes verwirkt. Es sei denn, er hat rational nachvollziehbare Entschuldigungsgründe.

Gärtner
11.09.2007, 01:50
john couey bekam 3 mal lebenslaenglich und fuer den grausamen mord die todesstrafe.

was haette er wohl in deutschland bekommen?

ich weiss das viele gegen die todesstrafe sind aber was ist ein mann der eine 9 jaehrige vergewaltigt und dann lebendig vergraebt?

Berechtigte Frage, vor allem, wenn sich allem Anschein nach die Rechtslage so eindeutig und hieb- und stichfest wie hier darstellt.

Dennoch: die Todesstrafe kann nur generell abgeschafft oder wieder eingeführt werden. Und für den letzteren Fall gilt immer die Möglichkeit des Justizirrtums. Schon aus diesem Grunde verbietet sich m.E. die Todesstrafe.

~~~


Dieser Drecksack sollte von namhaften Schwuchteln 3 Tage lang vergewaltigt ... werden !

Ich denke nicht, daß die erwähnte Zielgruppe an dieser Gelegenheit sonderlich interessiert wäre:

http://tbn0.google.com/images?q=tbn:ABEliz39hl-dOM:http://www.lexingtonprosecutor.com/james_couey.jpg
John Couey

Igel
11.09.2007, 02:06
Berechtigte Frage, vor allem, wenn sich allem Anschein nach die Rechtslage so eindeutig und hieb- und stichfest wie hier darstellt.

Dennoch: die Todesstrafe kann nur generell abgeschafft oder wieder eingeführt werden. Und für den letzteren Fall gilt immer die Möglichkeit des Justizirrtums. Schon aus diesem Grunde verbietet sich m.E. die Todesstrafe.

~~~



Ich denke nicht, daß die erwähnte Zielgruppe an dieser Gelegenheit sonderlich interessiert wäre:

http://tbn0.google.com/images?q=tbn:ABEliz39hl-dOM:http://www.lexingtonprosecutor.com/james_couey.jpg
John Couey

ich weiss ich habe den thread falsch angefangen den im ende geht es mir eigentlich darum das child molesters von anfang an viel staerker bestraft werden muessen und unter kontrolle sein muessen. man haette viele kinder retten koennen vor vergewaltigungen und dem tod.
couey selber war, ich glaube ueber 20 mal angeklagt und schuldig kleine maedchen belaestigt zu haben. er war eine zeitbombe da er unerkannt in florida wohnen konnte. er war in einem anderen staat verurteilt und freigelassen und er zog unerkannt bei seiner schwester in florida ein wo man dan froehlich drogen nahm.

man muss kinderschaender aus dem verkehr ziehen oder sie als solche erkenntlich machen fuer alle .

Thauris
11.09.2007, 03:45
ich weiss ich habe den thread falsch angefangen den im ende geht es mir eigentlich darum das child molesters von anfang an viel staerker bestraft werden muessen und unter kontrolle sein muessen. man haette viele kinder retten koennen vor vergewaltigungen und dem tod.
couey selber war, ich glaube ueber 20 mal angeklagt und schuldig kleine maedchen belaestigt zu haben. er war eine zeitbombe da er unerkannt in florida wohnen konnte. er war in einem anderen staat verurteilt und freigelassen und er zog unerkannt bei seiner schwester in florida ein wo man dan froehlich drogen nahm.

man muss kinderschaender aus dem verkehr ziehen oder sie als solche erkenntlich machen fuer alle .


Die Fresse kenn ich, der stand schon öfter vor Gericht ! X(

Rotschild
11.09.2007, 05:19
ich weiss das viele gegen die todesstrafe sind aber was ist ein mann der eine 9 jaehrige vergewaltigt und dann lebendig vergraebt? Auch ein Mann, der eine Neunjährige vergewaltigt und lebendig vergräbt ist zuallererst ein Mensch und somit ein Teil der Menschheit. Niemand hat es verdient, zu sterben, und die Abschaffung der Todesstrafe ist eine der großartigen Errungenschaften der Moderne, die Selbstverpflichtung des Staates, nicht zum Mörder zu werden. Es wäre schön, würde sich dieses Ideal konsequent durch alle Bereiche der Gesellschaft durchziehen, aber es ist schonmal ein Anfang, daß es keine Todesstrafe mehr gibt.
Das Leben muß ein Wert sein, der außerhalb jeglicher Diskussionen steht und ein unantastbares Gut und Recht eines jeden Menschen ist. Dieser Anspruch zeichnet moderne und menschennahe Staaten und Rechtssysteme vor anachronistischen und autoritären aus.

Eine Zeit lang in eine Sammelzelle mit homophilen Gewalttätern sperren und dann in einem Sportstadion anderweitig unterhaltsam zu Tode bringen. Ist ein Mensch, der den Mord an einen Menschen als Unterhaltung ansieht und Waffen besitzt nicht ebenso gefährlich und ein potentieller Mörder?

die todesstrafe ist uebrigens viel zu wenig fuer dieses schwein. Was hätten's denn noch gerne? Tod durch Folter? Öffentliches Auspeitschen bis er ausblutet? Mehr als töten kann man einen Menschen nicht.


Aber: Die Todesstrafe ist in Deutschland verfassungsrechtlich absolut nicht hinnehmbar ....

...QUATSCH , wir (DU) lassen uns DAS immer wieder einreden ....Artikel 102 GG:
Die Todesstrafe ist abgeschafft.

im ende geht es mir eigentlich darum das child molesters von anfang an viel staerker bestraft werden muessen und unter kontrolle sein muessen.[...] man muss kinderschaender aus dem verkehr ziehen oder sie als solche erkenntlich machen fuer alle . Zuerst einmal: Auch ein Kinderschänder hat so etwas wie Persönlichkeitsrechte.
Idealerweise sollte es so sein: Wenn er aus der Haft entlassen wurde, dann soll er nach bestem Wissen und Gewissen keine Gefahr mehr darstellen. Dann ist er draußen und hat als Bürger die gleichen Rechte wie alle anderen. Eine Hexenjagd und Anschwärzung halte ich für ungerecht und unmenschlich gegenüber den Straftätern: denn SOLLTE noch ein Grund bestehen, der es rechtfertigt, daß Nachbarn etc. vor ihm gewarnt werden müssen, dann soll er gar nicht erst entlassen werden. Besteht kein solcher Grund, verletzt es seine Persönlichkeitsrechte und die Würde, wenn er stigmatisiert wird und mit einer Tat in Verbindung gebracht wird, die er gesühnt und von der er sich distanziert hat.
Halten wir uns vor Augen, daß diese Fälle Ausnahmen sind und entsprechend hart bestraft werden und werden sollten, der durchschnittliche Fall sich aber beileibe nicht so einfach gestaltet.

Zweitens: Seine vorherigen Straftaten waren sexuelle Belästigungen, soweit ich das richtig mitbekam. Willst Du ernsthaft jeden einsperren, der andere sexuell belästigt? Das ist völlig überzogen und unsinnig. Ich halte es in diesen Fällen für angebrachter, den Betroffenen in eine Psychiatrie zu schicken bzw. ihm eine Therapie zu verordnen, wenn die Psyche des Menschen darauf hindeutet, daß sich aus ihnen weitere Straftaten entwickeln könnten. Nicht jeder, der vor fremde Frauen springt und den Mantel öffnet, ist ein Vergewaltiger oder wird sonstwie gewalttätig. Einsperren bringt da gar nichts.

Drittens: Die Strafgesetzgebung kann man vielleicht bemängeln. Aber auch hier muß man sich stets vor Augen halten, daß nicht jeder Pädophile ein Straftäter ist- eher die wenigsten- daß nicht jeder "Belästiger" zum Vergewaltiger wird- auch hier dürften es die wenigsten sein. Eine "psychologische Vorsorge" wäre in meinen Augen der einzig gangbare Weg einer Prävention, ein vorsorgliches Einsperren ist völlig indiskutabel.
Sollten solche Leute dann so etwas machen wie im hiesigen Fall, dann gehört ihnen auch die ganze Härte des Gesetzes um die Ohren gehauen. Ich hoffe, er hätte auch in Deutschland lebenslänglich bekommen.

Viertens: Hundertprozentige Sicherheit wirst Du nie haben. Insbesondere nicht bei solchen Straftaten. Ein Großteil der Fälle von Kindesmißbrauch finden nämlich im familiären Umkreis statt, und der Vater, der seine Tochter vergewaltigt, kann nach außen hin völlig unauffällig sein und nicht vorbestraft: den kriegst Du erst dran, wenn es bereits passiert ist.

Urmel aus dem Ei
11.09.2007, 14:02
Ich bin gegen die Todesstrafe, selbst in so einem schrecklichen Fall.

Charles Manson sitzt auch heute noch und wurde nicht hingerichtet´.

Urmel aus dem Ei
11.09.2007, 14:07
couey war 24 mal angeklagt als sex offender und haette es jessicas law damals schon gegeben wuerde sie noch leben.

Das ist allerdings krass. Ich dachte, in den USA würde das wesentlich härter gehandhabt.

Die Veröffentlichung von Namen finde ich aber nicht gut, wenn jemand zu gefährlich ist, sollte er nicht auf freiem Fuß sein. Meint man, er hätte eine Chance sich wiedereinzufügen, ist es wohl nur eine Frage der Zeit, bis er vom Mob totgeschlagen wird, wenn man seinen Namen veröffentlicht.

Salazar
11.09.2007, 14:55
Er hat nichts anderes verdient. Aber was nutzt es schon, den umzubringen. In 2 Jahren kommt der nächste Perverse.

---

Schliesslich sind auch die Pervesen nur Erscheinungen des Willens in der Welt der Vorstellung. Wenn man diese Objektivierungen des Willens in der Welt der Vorstellung umbringt wird sich der Wille zur Perversität :)) eben in paar Jahren in einem anderen manifestieren. Schopenhauer lässt grüssen :).

Nein, mal ernsthaft, ich schliesse mich jmw an. Das wichtigste ist, dass ein solcher Bekloppter von der Gesellschaft ferngehalten wird.

Wenn also kein Zweifel an seiner Schuld besteht, ist der wohl nachhaltigste weg ihn zu entfernen die Todesstrafe.

Igel
11.09.2007, 17:30
Auch ein Mann, der eine Neunjährige vergewaltigt und lebendig vergräbt ist zuallererst ein Mensch und somit ein Teil der Menschheit. Niemand hat es verdient, zu sterben, und die Abschaffung der Todesstrafe ist eine der großartigen Errungenschaften der Moderne, die Selbstverpflichtung des Staates, nicht zum Mörder zu werden. Es wäre schön, würde sich dieses Ideal konsequent durch alle Bereiche der Gesellschaft durchziehen, aber es ist schonmal ein Anfang, daß es keine Todesstrafe mehr gibt.
Das Leben muß ein Wert sein, der außerhalb jeglicher Diskussionen steht und ein unantastbares Gut und Recht eines jeden Menschen ist. Dieser Anspruch zeichnet moderne und menschennahe Staaten und Rechtssysteme vor anachronistischen und autoritären aus.
Ist ein Mensch, der den Mord an einen Menschen als Unterhaltung ansieht und Waffen besitzt nicht ebenso gefährlich und ein potentieller Mörder?
Was hätten's denn noch gerne? Tod durch Folter? Öffentliches Auspeitschen bis er ausblutet? Mehr als töten kann man einen Menschen nicht..

ein mann der eine 9 jaehrige vergewaltigt und lebendig vergraebt ist in deinen augen eine mensch? na ja, was ist den die 9 jaehrige dann in deinen augen?

uebrigens kleiner hinweis. pass bitte mal genauer auf welche zitate du hier welchem user anhaengst.




Artikel 102 GG:
Die Todesstrafe ist abgeschafft.
Zuerst einmal: Auch ein Kinderschänder hat so etwas wie Persönlichkeitsrechte.
Idealerweise sollte es so sein: Wenn er aus der Haft entlassen wurde, dann soll er nach bestem Wissen und Gewissen keine Gefahr mehr darstellen. Dann ist er draußen und hat als Bürger die gleichen Rechte wie alle anderen. Eine Hexenjagd und Anschwärzung halte ich für ungerecht und unmenschlich gegenüber den Straftätern: denn SOLLTE noch ein Grund bestehen, der es rechtfertigt, daß Nachbarn etc. vor ihm gewarnt werden müssen, dann soll er gar nicht erst entlassen werden. Besteht kein solcher Grund, verletzt es seine Persönlichkeitsrechte und die Würde, wenn er stigmatisiert wird und mit einer Tat in Verbindung gebracht wird, die er gesühnt und von der er sich distanziert hat.
Halten wir uns vor Augen, daß diese Fälle Ausnahmen sind und entsprechend hart bestraft werden und werden sollten, der durchschnittliche Fall sich aber beileibe nicht so einfach gestaltet.

Zweitens: Seine vorherigen Straftaten waren sexuelle Belästigungen, soweit ich das richtig mitbekam. Willst Du ernsthaft jeden einsperren, der andere sexuell belästigt? Das ist völlig überzogen und unsinnig. Ich halte es in diesen Fällen für angebrachter, den Betroffenen in eine Psychiatrie zu schicken bzw. ihm eine Therapie zu verordnen, wenn die Psyche des Menschen darauf hindeutet, daß sich aus ihnen weitere Straftaten entwickeln könnten. Nicht jeder, der vor fremde Frauen springt und den Mantel öffnet, ist ein Vergewaltiger oder wird sonstwie gewalttätig. Einsperren bringt da gar nichts.

Drittens: Die Strafgesetzgebung kann man vielleicht bemängeln. Aber auch hier muß man sich stets vor Augen halten, daß nicht jeder Pädophile ein Straftäter ist- eher die wenigsten- daß nicht jeder "Belästiger" zum Vergewaltiger wird- auch hier dürften es die wenigsten sein. Eine "psychologische Vorsorge" wäre in meinen Augen der einzig gangbare Weg einer Prävention, ein vorsorgliches Einsperren ist völlig indiskutabel.
Sollten solche Leute dann so etwas machen wie im hiesigen Fall, dann gehört ihnen auch die ganze Härte des Gesetzes um die Ohren gehauen. Ich hoffe, er hätte auch in Deutschland lebenslänglich bekommen.

Viertens: Hundertprozentige Sicherheit wirst Du nie haben. Insbesondere nicht bei solchen Straftaten. Ein Großteil der Fälle von Kindesmißbrauch finden nämlich im familiären Umkreis statt, und der Vater, der seine Tochter vergewaltigt, kann nach außen hin völlig unauffällig sein und nicht vorbestraft: den kriegst Du erst dran, wenn es bereits passiert ist.


du hast keine ahnung was ein triebtaeter ist und das merkt man an deinen 4 hirnlosen punkten.

was ist mit den rechten der kinder die leiden muessen und oft ihr leben verlieren?
wenn man durch kontrolle der triebtaeter diese taten verhindern kann wieso stellst du das recht eines triebtaeters ueber das von unschuldigen kindern?
das nennst du menschlich? komische menschlichkeit und wie ich schon sagte total hirnlos.

nochmal: DNA teste bringen die 100%ige sicherheit.

Igel
11.09.2007, 17:35
Das ist allerdings krass. Ich dachte, in den USA würde das wesentlich härter gehandhabt.

Die Veröffentlichung von Namen finde ich aber nicht gut, wenn jemand zu gefährlich ist, sollte er nicht auf freiem Fuß sein. Meint man, er hätte eine Chance sich wiedereinzufügen, ist es wohl nur eine Frage der Zeit, bis er vom Mob totgeschlagen wird, wenn man seinen Namen veröffentlicht.

es wird mit jessica's law in zukunft haerter gehandhabt werden aber halt auch nur in den staaten die dieses gesetz annehmen.

ein triebtaeter wird immer wieder zum taeter werden, das ist ja das schlimme.
meist suchen sie sich unerkannt jobs in schulen oder dort wo man viele kinder trifft.
ich bin dafuer die kinder zu schuetzen und triebtaeter bloss zu stellen damit eltern ihre kinder schuetzen koennen, vor allem wenn sie im haus nebenan einziehen .

Igel
11.09.2007, 17:38
Er hat nichts anderes verdient. Aber was nutzt es schon, den umzubringen. In 2 Jahren kommt der nächste Perverse.

---

deswegen sollte man triebtaeter unter kontrolle haben um kinder zu schuetzen und wiederholungstaten zu verhindern.

Rotschild
11.09.2007, 18:39
ein mann der eine 9 jaehrige vergewaltigt und lebendig vergraebt ist in deinen augen eine mensch? na ja, was ist den die 9 jaehrige dann in deinen augen? Auch ein Mensch. Was soll die Frage?

uebrigens kleiner hinweis. pass bitte mal genauer auf welche zitate du hier welchem user anhaengst. In meinen Zitaten steht immer, von wem sie sind.

du hast keine ahnung was ein triebtaeter ist und das merkt man an deinen 4 hirnlosen punkten. Kannst Du sie widerlegen oder lediglich mit einer Pauschalbeleidigung versehen?

was ist mit den rechten der kinder die leiden muessen und oft ihr leben verlieren? Wo liest Du heraus, daß ich Kindern ihre Rechte vorenthalten will?

wenn man durch kontrolle der triebtaeter diese taten verhindern kann wieso stellst du das recht eines triebtaeters ueber das von unschuldigen kindern? Das ist doch der Knackpunkt. Du kannst nicht jeden als Triebtäter diffamieren, der andere sexuell belästigt. Ein Triebtäter ist erst dann ein solcher, wenn er eine entsprechende Straftat begeht. Davor- das hatte ich ja bereits gesagt- sollte bei entsprechenden Vergehen ein psychologisches Profil angefertigt werden, um die mögliche Gefährlichkeit zu diagnostizieren und den Menschen in psychiatrische Behandlung zu schicken, wenn nötig. Was willst Du sonst tun?
Jeden Kerl, der seiner Arbeitskollegin auf den Hintern patscht, mit elektronischen Fußfesseln versehen und ihn behandeln, als habe er bereits irgendwen vergewaltigt? So etwas läßt sich nicht mit Persönlichkeitsrechten vereinbaren.

Es geht hier auch um keine Abwägung der Rechte gegeneinander. Natürlich hat niemand das Recht, jemand anderen zu vergewaltigen und wer es dennoch tut, gehört hinter Gittern, gerne auch lebenslänglich, das ist doch keine Frage. Moderne Hexenjagden gegen freigelassene und als ungefährlich geltende Verurteilte bringen aber absolut nichts und sind darüber hinaus nicht mehr vereinbar mit rechtsstaatlichen Prinzipien.

Du machst es Dir mit der Dämonisierung des Begriffes "Triebtäter" zu einfach. Es hat nicht jeder auf seiner Stirn stehen, daß er bald ein Kind vergewaltigen wird. Auch kannst Du mir gerne einmal die Statistik zeigen, die beweist, daß jeder freigelassene Triebtäter rückfällig wird und es somit gerechtfertigt wäre, diese in ihrem neuen Leben pauschal auszugrenzen.

nochmal: DNA teste bringen die 100%ige sicherheit. Die Todesstrafe ist für mich eine Prinzipienfrage, keine Frage der Sicherheit der Beweise.

Felidae
11.09.2007, 18:46
die 9 jaehrige jessica wurde von john couey aus ihrem bett entfuehrt nachdem er sie vorher im garten spielen sah. er war ein nachbar und niemand wusste dass er ein sex offender war. 3 tage lang hielt er sie im schrank gefangen und hat sie vergewaltigt. dann nach drei tagen hat er sie lebendig vergraben.
http://www.crimelibrary.com/graphics/photos/serial_killers/predators/jessica_lunsford/Jessica-Marie-Lunsford(2)200.jpg

john couey bekam 3 mal lebenslaenglich und fuer den grausamen mord die todesstrafe.

was haette er wohl in deutschland bekommen?

ich weiss das viele gegen die todesstrafe sind aber was ist ein mann der eine 9 jaehrige vergewaltigt und dann lebendig vergraebt?

http://www.cnn.com/2007/US/law/08/24/couey/index.html

florida hat jetzt jessicas law uebernommen um schaerfer gegen erwiesene und verurteilte child molester gleich das erste mal vorzugehen.

couey war 24 mal angeklagt als sex offender und haette es jessicas law damals schon gegeben wuerde sie noch leben.

In Deutschland hätte er lebenslange Freiheitsstrafe und anschließende Sicherungsverwahrung bekommen. Er würde also vermutlich gar nicht oder erst in langer Zeit aus dem Knast kommen.

Thauris
11.09.2007, 18:49
In Deutschland hätte er lebenslange Freiheitsstrafe und anschließende Sicherungsverwahrung bekommen. Er würde also vermutlich gar nicht oder erst in langer Zeit aus dem Knast kommen.


Clowns gefrühstückt ???

Wo kommen eigentlich all die Wiederholungstäter her ?

Felidae
11.09.2007, 18:58
Und jetzt sehen wir uns noch an, was mit "Jessicas Law" bezweckt wird:

http://www.83yes.com/


* Ensure that all child molesters who molest children under the age of 14 are put into a prison with a mandatory minimum sentence of 15 years or 25 years to life. Closes all loopholes in California’s “one-strike” laws.

Bei Missbrauch einer Person unter 14 Jahren Minimalstrafe von 15 Jahren oder 25 Jahre bis lebenslänglich. Hätten wir hier solche Gesetze, könnte ein Marco W noch froh sein, in der Türkei verurteilt zu werden, wo für sowas maximal 8 Jahre verhängt werden können. Wer sich in den einschlägigen Strängen über seine Behandlung aufregt, darf nicht solche Gesetze für richtig befinden.


* Eliminate all “good-time” credits for sex offenders ensuring that these sex offenders are required to serve their entire sentence and will not be released for good behavior.

Keine Anrechnung von guter Führung oder tätiger Reue. Und die Nation, aus der solche Gedanken sprießen, bezeichnet sich als christlich?


* Electronically monitor convicted sex offenders for life, if they are ever released from prison, through GPS tracking.

Lebenslange elektronische Überwachung. Auch wenn jemand seine Strafe längst verbüßt hat.


* Create a 2,000 foot “predator-free” zone around schools and park to prevent sex offenders from living near where our children learn and play.

610 m halten auch wirklich jemanden auf http://img402.imageshack.us/img402/3714/kaffeech0.gif

Felidae
11.09.2007, 18:58
Clowns gefrühstückt ???

Wo kommen eigentlich all die Wiederholungstäter her ?

Sie sind vermutlich erst einmal verurteilt worden. Und da ist es absolut richtig, ihnen eine 2. Chance zu geben.

Thauris
11.09.2007, 19:38
Sie sind vermutlich erst einmal verurteilt worden. Und da ist es absolut richtig, ihnen eine 2. Chance zu geben.


Oder 24 - wie in diesem Fall !!!! :D

Misteredd
11.09.2007, 19:39
Sie sind vermutlich erst einmal verurteilt worden. Und da ist es absolut richtig, ihnen eine 2. Chance zu geben.

Diese Leute gelten bei Kriminologen als untherapierbar dauerhaft krank und gefährlich. Kastration hilft nicht.

Rotschild
11.09.2007, 19:45
Um auch einmal die Frage zu klären, was in Deutschland in solchen Fällen passiert:

"Das Landgericht Leipzig hat Uwe K. zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem ordnete es eine anschließende Sicherungsverwahrung für den 43-Jährigen an und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Uwe K. den Neunjährigen am 22. Februar sexuell missbraucht und anschließend erwürgt hat. Die Kammer wertete dies als Mord, Vergewaltigung mit sexuellem Missbrauch sowie vorsätzliche Körperverletzung."

Quelle (http://www.rtl.de/news/rtl_aktuell_artikel.php?article=16)

Felidae
11.09.2007, 19:47
Oder 24 - wie in diesem Fall !!!! :D

24 mal angeklagt heißt nicht 24 mal verurteilt.

Gärtner
11.09.2007, 20:28
Clowns gefrühstückt ???

Wo kommen eigentlich all die Wiederholungstäter her ?

...die es in den USA natürlich ü-ber-haupt nicht gibt, niemals nicht.

Igel
12.09.2007, 03:33
...die es in den USA natürlich ü-ber-haupt nicht gibt, niemals nicht.



das behauptet doch niemand. das ganze theme geht darum dass es sie eben zu viel gibt.

Igel
12.09.2007, 03:52
Auch ein Mensch. Was soll die Frage?.

aber anscheinend ein mensch der weniger beschuetzt werden soll als alte maenner die sich ueber kinder hermachen.



In meinen Zitaten steht immer, von wem sie sind.
sorry, war mein fehler. aber passierte wohl weil du nur halbe gedanken zitierst. ;)





Kannst Du sie widerlegen oder lediglich mit einer Pauschalbeleidigung versehen?
Wo liest Du heraus, daß ich Kindern ihre Rechte vorenthalten will?.

die muss man nicht widerlegen. du beschuetzt erwachsene menschen die sich
an kinder vergreifen.



Das ist doch der Knackpunkt. Du kannst nicht jeden als Triebtäter diffamieren, der andere sexuell belästigt. Ein Triebtäter ist erst dann ein solcher, wenn er eine entsprechende Straftat begeht. Davor- das hatte ich ja bereits gesagt- sollte bei entsprechenden Vergehen ein psychologisches Profil angefertigt werden, um die mögliche Gefährlichkeit zu diagnostizieren und den Menschen in psychiatrische Behandlung zu schicken, wenn nötig. Was willst Du sonst tun?
Jeden Kerl, der seiner Arbeitskollegin auf den Hintern patscht, mit elektronischen Fußfesseln versehen und ihn behandeln, als habe er bereits irgendwen vergewaltigt? So etwas läßt sich nicht mit Persönlichkeitsrechten vereinbaren.

Es geht hier auch um keine Abwägung der Rechte gegeneinander. Natürlich hat niemand das Recht, jemand anderen zu vergewaltigen und wer es dennoch tut, gehört hinter Gittern, gerne auch lebenslänglich, das ist doch keine Frage. Moderne Hexenjagden gegen freigelassene und als ungefährlich geltende Verurteilte bringen aber absolut nichts und sind darüber hinaus nicht mehr vereinbar mit rechtsstaatlichen Prinzipien.

Du machst es Dir mit der Dämonisierung des Begriffes "Triebtäter" zu einfach. Es hat nicht jeder auf seiner Stirn stehen, daß er bald ein Kind vergewaltigen wird. Auch kannst Du mir gerne einmal die Statistik zeigen, die beweist, daß jeder freigelassene Triebtäter rückfällig wird und es somit gerechtfertigt wäre, diese in ihrem neuen Leben pauschal auszugrenzen.
Die Todesstrafe ist für mich eine Prinzipienfrage, keine Frage der Sicherheit der Beweise.

ein triebtaeter misbraucht kinder kaum wegen sex sondern wegen irgendwelchen perversen gefuehlen denn es ist nun mal perverse als erwachsener oder aelterer mensch kleine kinder in dieser art zu misbrauchen. fuer triebtaeter hilft auch das kastrieren nicht denn es geht eben nicht um sex. ich bin mir sicher das z.b. couey es genoss als er die kleine jessica schreien hoerte und als sie langsam erstickte. welcher mensch kann so etwas aushalten?

ich denke eher dass du dir es zu leicht machst hier naechstenliebe zu predigen aber du denkst nicht an die kinder. jessica wusste nicht was mit ihr passierte und warum. sie wurde grausam gequaelt und noch grausamer ermordet.

uebrigens war meine bemerkung ueber DNA tests eben weil es fuer dich eine frage der sicherheit der beweise war. darauf habe ich geantwortet.

aber du weisst immer noch nicht was ein triebtaeter ist.

Igel
12.09.2007, 04:03
Und jetzt sehen wir uns noch an, was mit "Jessicas Law" bezweckt wird:

http://www.83yes.com/



Bei Missbrauch einer Person unter 14 Jahren Minimalstrafe von 15 Jahren oder 25 Jahre bis lebenslänglich. Hätten wir hier solche Gesetze, könnte ein Marco W noch froh sein, in der Türkei verurteilt zu werden, wo für sowas maximal 8 Jahre verhängt werden können. Wer sich in den einschlägigen Strängen über seine Behandlung aufregt, darf nicht solche Gesetze für richtig befinden.


ach, du vergleichst jetzt einen teenager der sich verliebte mit einem alten mann der perverse gedanken an kleine kinder hat und dem es spass macht kinder kaputt zu machen. typisch




Keine Anrechnung von guter Führung oder tätiger Reue. Und die Nation, aus der solche Gedanken sprießen, bezeichnet sich als christlich?

gute fuehrung oder taetige reue gibt es bei triebtaeter nicht. nicht mal kastrieren hilft weil es eben nicht um sex geht.

aha, noch so ein laecherlicher anti-usa forist. von so was kann man sowieso kein denken verlangen. :hihi:




Lebenslange elektronische Überwachung. Auch wenn jemand seine Strafe längst verbüßt hat.



610 m halten auch wirklich jemanden auf http://img402.imageshack.us/img402/3714/kaffeech0.gif


tja, in verbindung mit elektronischer ueberwachung sind 610 m wirkungsvoll.

es geht nicht um ladendiebstahl wo man verbuesst. es geht um aeltere menschen die keine kontrolle ueber ihre perverse gefuehle haben und die kleinen kindern grossen schaden antun und oft werden sie grausam umgebracht. haben sie das glueck es zu ueberleben haben sie meist probleme fuer den rest ihres lebens. und warum? weil die ueblichen verbrecherliebhaber lieber triebtaeter beschuetzen als kleine kinder.
ist doch nix neues hier.

Thauris
12.09.2007, 05:17
...die es in den USA natürlich ü-ber-haupt nicht gibt, niemals nicht.

Natürlich gibt es die, in Staaten in denen kein Todesurteil ausgesprochen wird - oder in Fällen wo sie nicht weggesperrt werden !

Thauris
12.09.2007, 05:18
24 mal angeklagt heißt nicht 24 mal verurteilt.

Wo ist der Unterschied ? Die Kinder die dabei draufgehen, merken ihn nicht mehr !

McDuff
12.09.2007, 05:40
In einigen Bundesstaaten der USA pflegt man halt einen konsequenten Umgang mit gewissen Kriminellen. Immerhin hat es ja hier für einen Kollegen dieses Täters zur Sicherheitsverwahrung gereicht.

Danield
12.09.2007, 07:06
Schlimm, ja.
Aber als totaler Gegner der Todesstrafe bin ich gegen dieses Urteil. Die Todesstrafe ist unmenschlich und durch sie stellt sich die Gesellschaft auf eine Stufe mit den Tätern. Stattdessen sollte man, gerade hier in Deutschland, die "lebenslängliche Strafe" auch wirklich lebenslänglich durchziehen..

Felidae
12.09.2007, 09:06
ach, du vergleichst jetzt einen teenager der sich verliebte mit einem alten mann der perverse gedanken an kleine kinder hat und dem es spass macht kinder kaputt zu machen. typisch

Wenn bei einem Ersttäter schon 15 Jahre Mindesthaft gefordert werden und man noch berücksichtigt, das man dort so blöde ist, auch minderjährige Sexualstraftäter als Erwachsene anzuklagen, dann kann man das durchaus vergleichen.


gute fuehrung oder taetige reue gibt es bei triebtaeter nicht. nicht mal kastrieren hilft weil es eben nicht um sex geht.

aha, noch so ein laecherlicher anti-usa forist. von so was kann man sowieso kein denken verlangen.

Nicht jeder, der einmal ein Kind missbraucht hat, tut es wieder.

Ich bin kein USA-Hasser. Ich kann es nur nicht ab, wenn Leute sich Christen nennen, aber stets bereit sind, den ersten Stein zu werfen.


tja, in verbindung mit elektronischer ueberwachung sind 610 m wirkungsvoll.

es geht nicht um ladendiebstahl wo man verbuesst. es geht um aeltere menschen die keine kontrolle ueber ihre perverse gefuehle haben und die kleinen kindern grossen schaden antun und oft werden sie grausam umgebracht. haben sie das glueck es zu ueberleben haben sie meist probleme fuer den rest ihres lebens. und warum? weil die ueblichen verbrecherliebhaber lieber triebtaeter beschuetzen als kleine kinder.
ist doch nix neues hier.

HIer ist niemand ein "Liebhaber von Verbrechern". Aber was man fordern kann, ist, dass auch ein Sexualstraftäter eine 2. Chance kriegt.

Felidae
12.09.2007, 09:07
Wo ist der Unterschied ? Die Kinder die dabei draufgehen, merken ihn nicht mehr !

Wenn man jemanden anklagt, heißt das noch nicht zwingend, dass er es auch war. Unschuldsvermutung lautet das Stichwort.

Misteredd
12.09.2007, 16:18
Wenn man jemanden anklagt, heißt das noch nicht zwingend, dass er es auch war. Unschuldsvermutung lautet das Stichwort.

Sobald das Urteil aber vorliegt, besteht bei professionellen Urteilern die überwiegende Überzeugung die jeden Berechtigten Zweifel überwiegt , dass er/ sie es war. Es wird dann nichts mehr vermutet und die Unschuldvermutung ist Geschichte!

Felidae
12.09.2007, 16:19
Sobald das Urteil aber vorliegt, besteht bei professionellen Urteilern die überwiegende Überzeugung die jeden Berechtigten Zweifel überwiegt , dass er/ sie es war. Es wird dann nichts mehr vermutet und die Unschuldvermutung ist Geschichte!

Das ist der Punkt.

Igel
13.09.2007, 00:38
Wenn bei einem Ersttäter schon 15 Jahre Mindesthaft gefordert werden und man noch berücksichtigt, das man dort so blöde ist, auch minderjährige Sexualstraftäter als Erwachsene anzuklagen, dann kann man das durchaus vergleichen..


man dort so bloede ist? wo? kennst du z.b. die unterschiede der gesetze in den verschiedenen staaten der usa. wenn nein, dan bist du derjenige der nicht alle ziegel im dach hat hier so zu tun als ob du bescheid weisst.



Nicht jeder, der einmal ein Kind missbraucht hat, tut es wieder..



und das weisst du woher? alle faelle von child molester und anschliessendem mord die ich in den letzten jahren verfolgt habe waren von wiederholungstaeter.
eine lange liste von kindern koennten heute noch leben.




Ich bin kein USA-Hasser. Ich kann es nur nicht ab, wenn Leute sich Christen nennen, aber stets bereit sind, den ersten Stein zu werfen..

ach bist du das nicht aber sicher, du kannst es nennen was du willst. rede bitte nicht vom steine werfen. typen wie du haben absolute keine ahnung von dem unterschied der verschiedenen staaten und nicht mal ahnung von den verschiedenen lebensweisen. aber immer sofort bereit felsbrocken auf die usa zu schiessen ohne ueberhaupt wirklich zu wissen um was es geht.

wenn meinst du jetzt bitte genau mit leuten die sich christen nennen? mich oder ganz einfach jeden ami oder welche stadt oder welchen staat? ?(




HIer ist niemand ein "Liebhaber von Verbrechern". Aber was man fordern kann, ist, dass auch ein Sexualstraftäter eine 2. Chance kriegt.

wenn ein aelterer mann :rolleyes: sich an einem 9 jaehrigen maedchen vergeht das nennst du sex?

du unschuldsknabe das hat mit sex gar nix zu tun und ich wiederhole: auch kastrieren hilft in solchen faellen nicht. klar bist du ein liebhaber von verbrechern wenn dir moegliche kindesopfer egal sind nur weil man den verbrecher ein bischen haerter anfassen wuerde. ich pfeiffe auf seine rechte ich stelle mich voll hinter die rechte der kinder denn die sind in solchen faellen die opfer und nicht die taeter.

Thauris
13.09.2007, 04:40
Wenn man jemanden anklagt, heißt das noch nicht zwingend, dass er es auch war. Unschuldsvermutung lautet das Stichwort.


Meinst Du damit, dass er es dann 24 mal nicht gewesen sein könnte ?

Felidae
13.09.2007, 09:44
Meinst Du damit, dass er es dann 24 mal nicht gewesen sein könnte ?

24 mal haben die Beweise offensichtlich nicht ausgereicht, und das ist der Punkt.

Felidae
13.09.2007, 09:57
man dort so bloede ist? wo? kennst du z.b. die unterschiede der gesetze in den verschiedenen staaten der usa. wenn nein, dan bist du derjenige der nicht alle ziegel im dach hat hier so zu tun als ob du bescheid weisst.

So massiv unterscheiden sich die Gesetze diesbezüglich in den einzelnen Staaten nicht voneinander, und in fast jedem Einzelstaat kann ein Minderjähriger als Erwachsener angeklagt und bestraft werden. Aber auch wenn wir das mal weglassen: Ist es ok, einen 18-Jährigen, der einvernehmlichen Sex mit einer wie 16 aussehenden 13-Jährigen hatte, 15 Jahre oder gar 25 bis lebenslänglich einzusperren und ihn dann nach Haftverbüßung lebenslang zu überwachen etc.?




und das weisst du woher? alle faelle von child molester und anschliessendem mord die ich in den letzten jahren verfolgt habe waren von wiederholungstaeter.
eine lange liste von kindern koennten heute noch leben.

Bei einem Ersttäter kann man nicht wissen, ob er rückfällig wird. Und schon ein einziger, der nicht rückfällig wird, beweist, das humaner Strafvollzug und das Gewähren einer 2. Chance richtig ist. Wenn sich jemand wirklich als Wiederholungstäter herausstellt, kann man ihn lebenslang einsperren, aber eine 2. Chance verdient jeder.



ach bist du das nicht aber sicher, du kannst es nennen was du willst. rede bitte nicht vom steine werfen. typen wie du haben absolute keine ahnung von dem unterschied der verschiedenen staaten und nicht mal ahnung von den verschiedenen lebensweisen. aber immer sofort bereit felsbrocken auf die usa zu schiessen ohne ueberhaupt wirklich zu wissen um was es geht.

Nochmal: So massiv sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Staaten prinzipiell nicht. Bei der Anwendung der Todesstrafe magst du Recht haben, aber sonst nicht. Und vor allem sehe ich, dass durch solche Gesetze die Unterschiede, die noch bestehen eher abgebaut werden sollen.


wenn meinst du jetzt bitte genau mit leuten die sich christen nennen? mich oder ganz einfach jeden ami oder welche stadt oder welchen staat? ?(

Die, die sich für so massive Bestrafung einsetzen, sind meistens die, die sonntags in der Fundamentalistenkirche sitzen und sich in ihrer Selbstgerechtigkeit sonnen.



wenn ein aelterer mann :rolleyes: sich an einem 9 jaehrigen maedchen vergeht das nennst du sex?

Ich nenne es sexuellen Missbrauch oder Sexalstraftat.


du unschuldsknabe das hat mit sex gar nix zu tun und ich wiederhole: auch kastrieren hilft in solchen faellen nicht. klar bist du ein liebhaber von verbrechern wenn dir moegliche kindesopfer egal sind nur weil man den verbrecher ein bischen haerter anfassen wuerde. ich pfeiffe auf seine rechte ich stelle mich voll hinter die rechte der kinder denn die sind in solchen faellen die opfer und nicht die taeter.

Wie gesagt: Ein Marco W. könnte bei solchen Gesetzesforderungen noch froh sein, in der Türkei verurteilt zu werden.

Misteredd
13.09.2007, 10:19
24 mal haben die Beweise offensichtlich nicht ausgereicht, und das ist der Punkt.

Das bedeutet doch nur, dass man in bei den ersten 23 Mal noch nicht rechtzeitig vor dem nächsten Fall fassen konnte.

Punkt!

Freikorps
13.09.2007, 10:25
Viele ja, aber nicht ich.

Ich bin einen gnadenloser Befürworter der Todesstrafe.

Die Giftspritze ist für so einen Bastard noch viel zu milde.

Da ich selber Vater bin, kann ich mich deiner Meinung nur anschließen! Wer einem Kind soetwas antut muß wissen, daß er sein Leben verwirkt hat!

Liegnitz
13.09.2007, 10:38
die 9 jaehrige jessica wurde von john couey aus ihrem bett entfuehrt nachdem er sie vorher im garten spielen sah. er war ein nachbar und niemand wusste dass er ein sex offender war. 3 tage lang hielt er sie im schrank gefangen und hat sie vergewaltigt. dann nach drei tagen hat er sie lebendig vergraben.
http://www.crimelibrary.com/graphics/photos/serial_killers/predators/jessica_lunsford/Jessica-Marie-Lunsford(2)200.jpg

john couey bekam 3 mal lebenslaenglich und fuer den grausamen mord die todesstrafe.

was haette er wohl in deutschland bekommen?

ich weiss das viele gegen die todesstrafe sind aber was ist ein mann der eine 9 jaehrige vergewaltigt und dann lebendig vergraebt?

http://www.cnn.com/2007/US/law/08/24/couey/index.html

florida hat jetzt jessicas law uebernommen um schaerfer gegen erwiesene und verurteilte child molester gleich das erste mal vorzugehen.

couey war 24 mal angeklagt als sex offender und haette es jessicas law damals schon gegeben wuerde sie noch leben.

Keine Frage. Solche Ungeheuer , Lustmörder und Kindesschänder haben kein Recht mehr auf Erden zu weilen ,nachdem sie unschuldiges, schützenwertes Leben nämlich Kinder grausam behandelt und unmenschlich getötet haben.
Todesstrafe . Aber Hallo , nichst anderes!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!germane

Felidae
13.09.2007, 11:03
Das bedeutet doch nur, dass man in bei den ersten 23 Mal noch nicht rechtzeitig vor dem nächsten Fall fassen konnte.

Punkt!

Nein, es bedeutet, dass man ihm die ersten 23 mal nichts beweisen konnte.

Felidae
13.09.2007, 11:04
Keine Frage. Solche Ungeheuer , Lustmörder und Kindesschänder haben kein Recht mehr auf Erden zu weilen ,nachdem sie unschuldiges, schützenwertes Leben nämlich Kinder grausam behandelt und unmenschlich getötet haben.
Todesstrafe . Aber Hallo , nichst anderes!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!germane

Also, wenn jemand ein Kind tötet, verdient er die Todesstrafe? Was ist mit einen Mörder, der einen Erwachsenen tötet?

Hans von Dach
13.09.2007, 11:32
Ich halte nichts von der Todesstrafe.

Solche Subjekte gehören allerdings dauerhaft aus der Gesellschaft entfernt, das Gefängnis ist der richtige Ort für sie - und zwar OHNE Tischtennis- oder Kraftraum, Playstation, Fernsehen, Hofgang, Bibliothek usw.

Jeden Tag drei Mahlzeiten, keinen Kontakt zur Außenwelt. Falls jemand dabei verrückt wird, Stimmen hört, mit seinen Zehen spricht - sein Problem.

Totale Isolation für immer, das ist die richtige Strafe.

-jmw-
13.09.2007, 11:47
Totale Isolation für immer, das ist die richtige Strafe.
Aha.
In Ordnung.
Und - warum?
Welche Gründe soll es geben für gerade diese Strafe?

Hans von Dach
13.09.2007, 11:50
Aha.
In Ordnung.
Und - warum?
Welche Gründe soll es geben für gerade diese Strafe?

Im Gegensatz zur Todesstrafe ? Ganz einfach: das Urteil ist revidierbar, man kann ihn im Falle eines Justizirrtums wieder rauslassen.

Thauris
13.09.2007, 11:57
Nein, es bedeutet, dass man ihm die ersten 23 mal nichts beweisen konnte.


Ach so, dann ist er 23 mal zu Unrecht angeklagt worden und hat jedes Mal eine neue Chance wahrgenommen ein anderes Kind zu missbrauchen, und schliesslich im 24. Fall eins umzubringen. Tolle Statistik meinst Du nicht ?

Thauris
13.09.2007, 11:58
Im Gegensatz zur Todesstrafe ? Ganz einfach: das Urteil ist revidierbar, man kann ihn im Falle eines Justizirrtums wieder rauslassen.


In den USA sitzen sie lange genug ein, um ein Urteil anfechten eventuell revidieren zu können. Bis zu 30 Jahre dürften genug sein !

Liegnitz
13.09.2007, 12:06
Er hat nichts anderes verdient. Aber was nutzt es schon, den umzubringen. In 2 Jahren kommt der nächste Perverse.

---

Ja hast da leider recht. Und eine große Mitschuld trägt diese sogenannte Freiheit.
Überbetonung der sexullen Lust in allen Medien und Meinungen.

Bis Ende der ~60er herrschte da selbst in D noch Zucht und Ordnung, bis die 68er Deutschlandvernichter dies alles auf den Kopf stellten.

Im westlichen Ausland USA, England usw. die Hippie Drogen Schwuchtel Bewegungungen.

-jmw-
13.09.2007, 12:19
Im Gegensatz zur Todesstrafe ? Ganz einfach: das Urteil ist revidierbar, man kann ihn im Falle eines Justizirrtums wieder rauslassen.
Wenn jemand aufgrund von Isolationshaft (Gibt da 'n guten Film mit Kevin Beacon und Christian Slater. Name fällt mir grad nicht ein.) im Knast verrückt wird, ist das nicht revidierbar.
Selbst, wenn er "nur" jahrelang leidet unter der Einsamkeit, ist es nicht revidierbar.

Felidae
13.09.2007, 12:22
Aber es immer noch besser, als dass er tot ist.

Felidae
13.09.2007, 12:23
Übrigens ein sehr interessanter Artikel über "Jessicas Law"
http://www.zeit.de/online/2006/46/kindesmissbrauch-kalifornien-jessicas-law

Hans von Dach
13.09.2007, 12:29
Wenn jemand aufgrund von Isolationshaft (Gibt da 'n guten Film mit Kevin Beacon und Christian Slater. Name fällt mir grad nicht ein.) im Knast verrückt wird, ist das nicht revidierbar.
Selbst, wenn er "nur" jahrelang leidet unter der Einsamkeit, ist es nicht revidierbar.

Mord und Vergewaltigung an Kindern ist auch nicht revidierbar. Landet ein Unschuldiger im Gefängnis, dann ist das Urteil bei vernünftigen, pressierten Untersuchungen immer noch - hoffentlich früh genug - revidierbar. Dieses Risiko nehme ich im Gegensatz zur Todesstrafe aber guten Gewissens in kauf. Kerker, Wasser, Brot, Einsamkeit - das ist eine angemessene Strafe. Wenn der Schuldige verrückt wird und sich selbst die Augen ausdrückt oder Wahnsinnig wird - sein Pech.

Freiheitsentzug bei de facto vollem Erhalt der Lebensqualität ist keine Strafe. Nicht für einen Verbrecher.

Chaos
13.09.2007, 14:19
Ich kann mich Rotschild und Adora nur anschließen.

Außerdem ist dieses Gesetz auch aus einem anderen Grund kritisch zu betrachten, schließlich stet da, dass die Vergewaltigung von Kindern nur mit Todesstrafe oder lebenslanger Haftstrafe geahndet werden kann, auch wenn das Opfer nicht ermordet wird. Hat jemand also ein Kind vergewaltigt, ist anzunehmen, daass er auch umbringt, um die Tat leichter verschleiern zu können und keine Zeugen zu haben.

Informationen zur Rückfälligkeit von Exualstraftätern gibt es hier:
http://www.psychiatriegespraech.de/texte/sex_001.php
Ein sehr interessanter Artikel.
Die Rückfallquote von Sexualverbrechern beträgt in Deutschland 15 bis 20 Prozent, in den Niederlanden werden sogar nur 5% der therapierten Sexualstraftäter rückfällig.

Die Medien vermitteln natürlich ein anderes Bild.

Felidae
13.09.2007, 14:21
Vielen Dank für diesen Link, Chaos.

Hans von Dach
13.09.2007, 14:41
Genau, Chaos, am Besten alle freisprechen. Sind ja nur die Kinder der anderen.

Felidae
13.09.2007, 14:55
Genau, Chaos, am Besten alle freisprechen. Sind ja nur die Kinder der anderen.

Wenn nur eine Minderheit der Haftentlassenen wieder rückfällig wird, dann spricht das eindeutig gegen solche Gesetze.

Misteredd
13.09.2007, 15:07
Wenn nur eine Minderheit der Haftentlassenen wieder rückfällig wird, dann spricht das eindeutig gegen solche Gesetze.

Such mal die Rückfallquote von sadistischen Vergewaltigern heraus oder von Lustmördern (Leute, die aus Spass am Töten töten). Die ist nahezu 100 %, wobei die Nichtrückfaller wohl sehr wohl wollen, aber nicht mehr können.

Felidae
13.09.2007, 15:14
Such mal die Rückfallquote von sadistischen Vergewaltigern heraus oder von Lustmördern (Leute, die aus Spass am Töten töten). Die ist nahezu 100 %, wobei die Nichtrückfaller wohl sehr wohl wollen, aber nicht mehr können.

Und jemand, der einmal ein Kind missbraucht hat, wird das auf jeden Fall wieder tun? Worauf stützt sich diese Sicht?

Misteredd
13.09.2007, 15:20
Und jemand, der einmal ein Kind missbraucht hat, wird das auf jeden Fall wieder tun? Worauf stützt sich diese Sicht?

Lies meine Stellungnahme noch einmal! Da steht nichts von Pädofilie!

Sadistische Lustmörder sind nach allen gerichtlichen Erfahrungen aber auch allen psychischen Therapieversuchen nicht mehr zu heilen. Die Tötungsphantasie bricht immer wieder durch und wird in die tat umgesetzt.

Pädofiele sind zu einem hohen Mass Wiederholungstäter, sogar solche die die Tat immer weiter hochschaukeln von kleinerem Betatschen zur Vergewaltigung.

Wenn ein Mensch stirbt und solche Beweggründe vorliegen, dann ist in aller Regel alles verloren!

Hans von Dach
13.09.2007, 15:26
Pädophile Kinderficker sollen bei Wasser und Brot in Einzelhaft bis zu ihrem jämmerlichen Lebensende einfach verfaulen. Das ist die beste Strafe - niemand wandert auf einen elektrischen Stuhl oder wird gift-gespritzt. Geistig Verwandte perverser Abartigkeit haben natürlich auch dagegen Einwände, obwohl es nicht die Todesstrafe ist.

Sie wollen perverse Kinderficker "rückführen" und "resozialisieren"

Felidae
13.09.2007, 16:08
Lies meine Stellungnahme noch einmal! Da steht nichts von Pädofilie!

Sadistische Lustmörder sind nach allen gerichtlichen Erfahrungen aber auch allen psychischen Therapieversuchen nicht mehr zu heilen. Die Tötungsphantasie bricht immer wieder durch und wird in die tat umgesetzt.

Pädofiele sind zu einem hohen Mass Wiederholungstäter, sogar solche die die Tat immer weiter hochschaukeln von kleinerem Betatschen zur Vergewaltigung.

Wenn ein Mensch stirbt und solche Beweggründe vorliegen, dann ist in aller Regel alles verloren!

Es spricht nichts dagegen, Lustmörder zu einem tatsächlichen Lebenslang zu verurteilen.

-jmw-
13.09.2007, 16:16
Landet ein Unschuldiger im Gefängnis, dann ist das Urteil bei vernünftigen, pressierten Untersuchungen immer noch - hoffentlich früh genug - revidierbar. Dieses Risiko nehme ich im Gegensatz zur Todesstrafe aber guten Gewissens in kauf.
Du gehst dabei ja überhaupt kein Risiko ein!


Kerker, Wasser, Brot, Einsamkeit - das ist eine angemessene Strafe.
Warum?


Wenn der Schuldige verrückt wird und sich selbst die Augen ausdrückt oder Wahnsinnig wird - sein Pech.
Und wenn er garnicht schuldig war?

Chaos
13.09.2007, 16:43
Ich verbitte mir diese unsinnigen Kommentare, in diesem Thema darf Polemik keinen Platz haben.

Außerdem wird dort nirgends vorgesehen, alle Therapierten auch wieder freizulassen. Wäre auch dumm, die Nichttherapierbaren freizulassen, da ist Sicherungsverwahrung nötig. Auch will hier niemand die Gefahr durch Sexualstraftäter herunterspielen, ich möchte lediglich in diese Diskussion ein paar Fakten miteinfließen lassen.

Liegnitz
13.09.2007, 16:56
Also, wenn jemand ein Kind tötet, verdient er die Todesstrafe? Was ist mit einen Mörder, der einen Erwachsenen tötet?
Auch Lustmörder Triebtäter egal was das Opfer Kind oder Erwachsen, gehören getötet.
In der DDR war das kein Thema. Wurde da einfach beschlossen und das war ok so.

Thauris
13.09.2007, 16:58
Ich verbitte mir diese unsinnigen Kommentare, in diesem Thema darf Polemik keinen Platz haben.

Außerdem wird dort nirgends vorgesehen, alle Therapierten auch wieder freizulassen. Wäre auch dumm, die Nichttherapierbaren freizulassen, da ist Sicherungsverwahrung nötig. Auch will hier niemand die Gefahr durch Sexualstraftäter herunterspielen, ich möchte lediglich in diese Diskussion ein paar Fakten miteinfließen lassen.


Richtig - in diesem Thema sollte die Vernunft endlich mal einen gewichtigen Platz einnehmen. Und die sagt mir persönlich, dass man einen Kinderschänder der 23 mal zugeschlagen hat (und diese 23 mal sind mit Sicherheit nicht aus der Luft gegriffen) sofort eliminieren muss, bevor er beim 24. Mal ein Kind tötet !

Felidae
13.09.2007, 17:24
Richtig - in diesem Thema sollte die Vernunft endlich mal einen gewichtigen Platz einnehmen. Und die sagt mir persönlich, dass man einen Kinderschänder der 23 mal zugeschlagen hat (und diese 23 mal sind mit Sicherheit nicht aus der Luft gegriffen) sofort eliminieren muss, bevor er beim 24. Mal ein Kind tötet !

Er war angeklagt oder beschuldigt, aber ihm konnte anscheinend nie bewiesen werden, die Taten begangen zu haben.

Thauris
13.09.2007, 17:37
Er war angeklagt oder beschuldigt, aber ihm konnte anscheinend nie bewiesen werden, die Taten begangen zu haben.

Adora - nochmal : Wenn jemand 23 mal des sexuellen Missbrauchs beschuldigt wird, ist er dann schuldig oder nicht ?

Felidae
13.09.2007, 18:02
Adora - nochmal : Wenn jemand 23 mal des sexuellen Missbrauchs beschuldigt wird, ist er dann schuldig oder nicht ?

Wenn er freigesprochen wird, weil die Beweise nicht ausreichen, ist er zumindestens juristisch nicht schuldig.

Thauris
13.09.2007, 18:07
Wenn er freigesprochen wird, weil die Beweise nicht ausreichen, ist er zumindestens juristisch nicht schuldig.

Das ist Wortklauberei und hilft dem armen Mädchen nun auch nicht mehr !

Chaos
13.09.2007, 18:26
Richtig - in diesem Thema sollte die Vernunft endlich mal einen gewichtigen Platz einnehmen. Und die sagt mir persönlich, dass man einen Kinderschänder der 23 mal zugeschlagen hat (und diese 23 mal sind mit Sicherheit nicht aus der Luft gegriffen) sofort eliminieren muss, bevor er beim 24. Mal ein Kind tötet !Wurde 23 mal ein Verfahren gegen ihn geführt, oder wurde er wegen sexuellen Missbrauchs in 23 Fällen angeklagt? Ich halte letzteres für wahrscheinlicher.
Ist es nicht seltsam, dass in 23 Fällen kein einziger stichhaltiger Beweis vorhanden war, de zur Verurteilung reichte?
Außerdem widerspricht es dem Prinzip des Rechtsstaats, freigesprochene zu verurteilen, weil sie eben oft angeklagt wurden. Das ist doch krank. Wie oft soll denn jemand angeklagt worden sein, bevor man ihn eliminieren soll?
Mal ehrlich, den Unsinn kannst du nicht allen Ernstes fordern.

Und was den Eingangsbeitrag bezügich Jessica's Law angeht, wurde der Täter nicht verurteilt, geift das Gesetz auch nicht, also hätte dieses Gesetz die Tat nicht verhindert.

@Igelchen
Auch DNS-Tests bringen keine 100%ige Sicherheit. Mal ganz abgesehen davon, dass man z.B. einfach ein fremdes Haar am Tator platzieren könnte, ist auch unsaubere Arbeit der Polizei möglich, ebenso wie Schlampigkeit in Labors oder Beweisfälschung. Eine 100%ige Sicherhei ist Wunschdenken, es gibt sie nicht.

Thauris
13.09.2007, 18:33
Wurde 23 mal ein Verfahren gegen ihn geführt, oder wurde er wegen sexuellen Missbrauchs in 23 Fällen angeklagt? Ich halte letzteres für wahrscheinlicher.
Ist es nicht seltsam, dass in 23 Fällen kein einziger stichhaltiger Beweis vorhanden war, de zur Verurteilung reichte?
Außerdem widerspricht es dem Prinzip des Rechtsstaats, freigesprochene zu verurteilen, weil sie eben oft angeklagt wurden. Das ist doch krank. Wie oft soll denn jemand angeklagt worden sein, bevor man ihn eliminieren soll?
Mal ehrlich, den Unsinn kannst du nicht allen Ernstes fordern.

Und was den Eingangsbeitrag bezügich Jessica's Law angeht, wurde der Täter nicht verurteilt, geift das Gesetz auch nicht, also hätte dieses Gesetz die Tat nicht verhindert.

@Igelchen
Auch DNS-Tests bringen keine 100%ige Sicherheit. Mal ganz abgesehen davon, dass man z.B. einfach ein fremdes Haar am Tator platzieren könnte, ist auch unsaubere Arbeit der Polizei möglich, ebenso wie Schlampigkeit in Labors oder Beweisfälschung. Eine 100%ige Sicherhei ist Wunschdenken, es gibt sie nicht.



Ist es nicht noch seltsamer, dass er in 23 Fällen angeklagt wurde ?

Chaos
13.09.2007, 18:36
Ist es nicht noch seltsamer, dass er in 23 Fällen angeklagt wurde ?Natürlich gibt das einem zu denken, aber es kann und darf nicht sein, dass jemand aufgrund der Anzahl der Anklagen zu irgendetwas verurteilt wird, nicht wahr?

Thauris
13.09.2007, 18:41
Natürlich gibt das einem zu denken, aber es kann und darf nicht sein, dass jemand aufgrund der Anzahl der Anklagen zu irgendetwas verurteilt wird, nicht wahr?


Was nicht sein kann und darf ist aber die Tatsache, dass er im Anschluss daran ein Kind tötet, nur weil vorher nichts bewiesen werden konnte - das ist krank ! Genau dieses Kind könnte noch leben, wenn man sich seiner vorher angenommen hätte, und alle anderen Kinder die er missbraucht hat, hätten jetzt ihr Leben lang nicht zu leiden ! Findest Du nicht, dass 23 zerstörte Leben und ein vernichtetes als Preis für so ein krankes Dreckschwein zu hoch sind ?

Felidae
13.09.2007, 18:49
Das ist Wortklauberei und hilft dem armen Mädchen nun auch nicht mehr !

Nein, das ist keine Wortklauberei, sondern Rechtsstaatlichkeit.

Felidae
13.09.2007, 18:59
Was nicht sein kann und darf ist aber die Tatsache, dass er im Anschluss daran ein Kind tötet, nur weil vorher nichts bewiesen werden konnte - das ist krank ! Genau dieses Kind könnte noch leben, wenn man sich seiner vorher angenommen hätte, und alle anderen Kinder die er missbraucht hat, hätten jetzt ihr Leben lang nicht zu leiden ! Findest Du nicht, dass 23 zerstörte Leben und ein vernichtetes als Preis für so ein krankes Dreckschwein zu hoch sind ?

Du bist also dafür, jemanden, dem nichts bewiesen werden konnte, präventiv zu eliminieren? Dann solltest du dich ganz ehrlich untersuchen lassen.

Thauris
13.09.2007, 19:02
Du bist also dafür, jemanden, dem nichts bewiesen werden konnte, präventiv zu eliminieren? Dann solltest du dich ganz ehrlich untersuchen lassen.


so ein krankes Dreckschwein gehört in den Hochsicherheitstrakt, und im Falle eines bewiesenen Mordes auf den Stuhl - ganz einfach !

Felidae
13.09.2007, 19:04
so ein krankes Dreckschwein gehört in den Hochsicherheitstrakt, und im Falle eines bewiesenen Mordes auf den Stuhl - ganz einfach !

Wenn jemandem nichts bewiesen werden kann, gehört er ganz bestimmt nicht in einen Hochsicherheitstrakt, sondern in Freiheit, weil jeder Mensch ein Recht darauf hat, als unschuldig zu gelten, bis das Gegenteil bewiesen ist.

Und das Thema Todesstrafe haben wir nun schon genügend durchgekaut.

Felidae
13.09.2007, 19:22
Und vielleicht noch was interessantes:

http://en.wikipedia.org/wiki/Jessica_Lunsford#Joshua_Lunsford_sexual_offense_ca se

Der Bruder von Jessica Lunsford, nach der "Jessicas Law" benannt ist, wurde dieses Jahr selbst verhaftet, weil er Sex mit einer 14-Jährigen gehabt haben soll. Und schon passiert es: Der Vater der beiden, Mark Lunsford, verteidigt seinen Sohn. Dabei wendet man nur das an, was der Vater selbst als Gesetz gefordert hat.

Rotschild
13.09.2007, 21:54
die muss man nicht widerlegen. du beschuetzt erwachsene menschen die sich an kinder vergreifen. Ich wüßte nicht, wo ich das tue. Ich schütze Menschen- und Persönlichkeitsrechte, die auch für Kinderschänder gelten. Für Leute wie ihn gibt es im Strafgesetzbuch die Möglichkeit, eine lebenslängliche Freiheitsstrafe mit Sicherheitsverwahrung zu verhängen, was auch völlig in Ordnung und ausreichend ist und gerne in solchen Fällen angewandt werden kann und sollte.

ich denke eher dass du dir es zu leicht machst hier naechstenliebe zu predigen aber du denkst nicht an die kinder. jessica wusste nicht was mit ihr passierte und warum. sie wurde grausam gequaelt und noch grausamer ermordet. Ich sagte es doch bereits: wenn jemand eine Gefahr darstellt, gehört er therapiert und nicht entlassen. Wenn er keine Gefahr ist, stehen ihm die gleichen Rechte zu wie allen anderen. Diese emotional geführten Debatten, in denen mithilfe der Grausamkeit eines Verbrechens versucht wird, Täter zu dämonisieren und irgendwelche Strafen einzufordern, die nicht mit modernen rechtsstaatlichen Überzeugungen in Einklang zu bringen sind- sei es die Todesstrafe oder bestimmte Arten von Folter- bringen niemanden weiter.

Es gibt in Deutschland nur sehr wenig Fälle von Sexualmorden an Kindern, das befindet sich im einstelligen Bereich (nach dieser Quelle (http://www.psychiatriegespraech.de/texte/sex_001.php) 6 pro Jahr). Für diese Fälle gibt es ausreichend Handlungsspielraum, um sie zu bestrafen (lebenslänglich + Sicherheitsverwahrung). Diese Strafen sind bereits hart genug und werden auch angewandt.
Verschärft man jetzt Gesetze um irgendwelche irrationalen Rachegelüste zu befriedigen, greift das auch in Fälle ein, die nicht zu diesen Ausnahmen gehören: das heißt in Fälle, in denen kein Fremdtäter zugange war, sondern wo der Mißbrauch innerfamiliär geschah (wie es meistens der Fall ist), wo es keinen Mord gab, in Fällen, in denen die Täter therapierbar sind, Fälle wie Marcus W., bei denen es sich um rechtliche Graubereiche handelt zwischen Sex zwischen Jugendlichen und Mißbrauch von Minderjährigen usw.


uebrigens war meine bemerkung ueber DNA tests eben weil es fuer dich eine frage der sicherheit der beweise war. darauf habe ich geantwortet. Ich habe nie mit der Beweisbarkeit argumentiert, die ist mir nämlich wirklich gleichgültig. Selbst ein Mörder, bei dem man ganz genau weiß, daß er es war, hat es verdient, zu leben.

Am besten wäre es, wenn solche Leute gar nicht erst zu Tätern werden bzw. wenn sie nicht zu Wiederholungstätern werden. Dafür muß man aber die Ursachen beseitigen, die zu der Tat geführt haben, und das funktioniert nur über eine Therapie. Dafür muß man aber akzeptieren, daß auch diese Menschen eben Menschen und keine Monster sind.

laurin
13.09.2007, 23:12
Ich habe zwar nichts gegen die Todesstrafe; erspart Geld. Aber ich finde - wie ich es schon oft gesagt habe - echtes Lebenslänglich eine bessere Strafe, die Todesstrafe ist zu human.

Stellt euch vor, ihr seid so um die dreißig und wißt ganz genau, hier komme ich nie wieder raus; die nächsten 40 Jahre bestimmen andere jede Minute meines Lebens, wann ich aufstehe, wann ich esse, wann ich arbeite. Kein Urlaub mehr, kein Cafe-, kein Kneipenbesuch, kein Spaziergang durch den Wald, kein gemütliches Heim, kein Kinderlachen, kein Vogelgezwitscher.
Verwandtenbesuch alle 4 Wochen für 15 Minuten, nach 3 Jahren spätestens bleiben sie weg.

Ein kuscheliges Hochsicherheitsgefängnis, mit 50 Leuten in einem Saal; morgens um 6.00 Uhr aufstehen, saubermachen, frühstücken, arbeiten. Jede Minute ist von anderen verplant.

Kein Freiraum, kein Zurückziehen. Ständige Beobachtung.

Für mich wäre das die schlimmste Strafe. Ich würde mich aufhängen, wenn sie mich liessen.

Laurin

Thauris
14.09.2007, 03:15
Ich wüßte nicht, wo ich das tue. Ich schütze Menschen- und Persönlichkeitsrechte, die auch für Kinderschänder gelten. Für Leute wie ihn gibt es im Strafgesetzbuch die Möglichkeit, eine lebenslängliche Freiheitsstrafe mit Sicherheitsverwahrung zu verhängen, was auch völlig in Ordnung und ausreichend ist und gerne in solchen Fällen angewandt werden kann und sollte.
Ich sagte es doch bereits: wenn jemand eine Gefahr darstellt, gehört er therapiert und nicht entlassen. Wenn er keine Gefahr ist, stehen ihm die gleichen Rechte zu wie allen anderen. Diese emotional geführten Debatten, in denen mithilfe der Grausamkeit eines Verbrechens versucht wird, Täter zu dämonisieren und irgendwelche Strafen einzufordern, die nicht mit modernen rechtsstaatlichen Überzeugungen in Einklang zu bringen sind- sei es die Todesstrafe oder bestimmte Arten von Folter- bringen niemanden weiter.

Es gibt in Deutschland nur sehr wenig Fälle von Sexualmorden an Kindern, das befindet sich im einstelligen Bereich (nach dieser Quelle (http://www.psychiatriegespraech.de/texte/sex_001.php) 6 pro Jahr). Für diese Fälle gibt es ausreichend Handlungsspielraum, um sie zu bestrafen (lebenslänglich + Sicherheitsverwahrung). Diese Strafen sind bereits hart genug und werden auch angewandt.
Verschärft man jetzt Gesetze um irgendwelche irrationalen Rachegelüste zu befriedigen, greift das auch in Fälle ein, die nicht zu diesen Ausnahmen gehören: das heißt in Fälle, in denen kein Fremdtäter zugange war, sondern wo der Mißbrauch innerfamiliär geschah (wie es meistens der Fall ist), wo es keinen Mord gab, in Fällen, in denen die Täter therapierbar sind, Fälle wie Marcus W., bei denen es sich um rechtliche Graubereiche handelt zwischen Sex zwischen Jugendlichen und Mißbrauch von Minderjährigen usw.

Ich habe nie mit der Beweisbarkeit argumentiert, die ist mir nämlich wirklich gleichgültig. Selbst ein Mörder, bei dem man ganz genau weiß, daß er es war, hat es verdient, zu leben.

Am besten wäre es, wenn solche Leute gar nicht erst zu Tätern werden bzw. wenn sie nicht zu Wiederholungstätern werden. Dafür muß man aber die Ursachen beseitigen, die zu der Tat geführt haben, und das funktioniert nur über eine Therapie. Dafür muß man aber akzeptieren, daß auch diese Menschen eben Menschen und keine Monster sind.


Wer ein Kind mehrfach vergewaltigt und lebendig begräbt, ist kein Mensch !!!

Thauris
14.09.2007, 03:18
Und vielleicht noch was interessantes:

http://en.wikipedia.org/wiki/Jessica_Lunsford#Joshua_Lunsford_sexual_offense_ca se

Der Bruder von Jessica Lunsford, nach der "Jessicas Law" benannt ist, wurde dieses Jahr selbst verhaftet, weil er Sex mit einer 14-Jährigen gehabt haben soll. Und schon passiert es: Der Vater der beiden, Mark Lunsford, verteidigt seinen Sohn. Dabei wendet man nur das an, was der Vater selbst als Gesetz gefordert hat.

The Florida State Attorney's office has said that it found that Mark Lunsford's computer had been used for viewing child pornography. Lunsford has admitted to looking at adult pornography :D

Hatten wir beide diese Thema nicht schon in einem anderen Strang ?

Chaos
14.09.2007, 07:52
Wer ein Kind mehrfach vergewaltigt und lebendig begräbt, ist kein Mensch !!!
Doch natürlich, und zwar ein offensichtlich psychisch gestörter Mensch. Das Menschsein kann man ihm nicht absprechen, egal was er tut, ein Mensch bleibt ein Mensch. Ich kann diese Kommentare von wegen "ist kein Mensch" schon nicht mehr hören.

Thauris
14.09.2007, 08:35
Doch natürlich, und zwar ein offensichtlich psychisch gestörter Mensch. Das Menschsein kann man ihm nicht absprechen, egal was er tut, ein Mensch bleibt ein Mensch. Ich kann diese Kommentare von wegen "ist kein Mensch" schon nicht mehr hören.


Ich habe gestern einen Deiner Beiträge kommentiert - gibt es eine Antwort darauf ? Wenn nicht kann ich diesen Einwurf leider nicht akzeptieren !

Misteredd
14.09.2007, 08:38
Du bist also dafür, jemanden, dem nichts bewiesen werden konnte, präventiv zu eliminieren? Dann solltest du dich ganz ehrlich untersuchen lassen.

Das ist böswillige Wortklauberei. Wenn ihm noch nichts bewiesen worden konnte, heisst das ja nicht, dass das mit Ermittlungen auch zu ändern ist. Man hat ihn der 23 weiteren Missbrauchsfälle überführt und verurteilt.

Präventiv eliminieren? Verstehst Du da auch Untersuchungshaft darunter?
Der Staat hat als vornehmste und wichtigste Aufgabe die Schutzpflicht für seine Bevölkerung, das bedeutet die Prävention, um damit Straftaten zu verhindern. Ein wesentlicher Untersuchungshaftgrund ist die Wiederholungsgefahr.

Du solltest Deine Diskussionsfähigkeit steigern und die Worte der anderen tatsächlich auf ihren Gehalt durchleuchten. Wenn Dein Wortschatz nicht ausreichen sollte, dann empfehle ich Dir ein paar Bücher von "Mann" zu lesen.

Misteredd
14.09.2007, 08:39
Doch natürlich, und zwar ein offensichtlich psychisch gestörter Mensch. Das Menschsein kann man ihm nicht absprechen, egal was er tut, ein Mensch bleibt ein Mensch. Ich kann diese Kommentare von wegen "ist kein Mensch" schon nicht mehr hören.

Was macht nach Deiner Meinung das Menschsein aus?

Was unterscheidet uns denn von einem Tier?

Felidae
14.09.2007, 09:02
Das ist böswillige Wortklauberei. Wenn ihm noch nichts bewiesen worden konnte, heisst das ja nicht, dass das mit Ermittlungen auch zu ändern ist. Man hat ihn der 23 weiteren Missbrauchsfälle überführt und verurteilt.

Präventiv eliminieren? Verstehst Du da auch Untersuchungshaft darunter?
Der Staat hat als vornehmste und wichtigste Aufgabe die Schutzpflicht für seine Bevölkerung, das bedeutet die Prävention, um damit Straftaten zu verhindern. Ein wesentlicher Untersuchungshaftgrund ist die Wiederholungsgefahr.

Du solltest Deine Diskussionsfähigkeit steigern und die Worte der anderen tatsächlich auf ihren Gehalt durchleuchten. Wenn Dein Wortschatz nicht ausreichen sollte, dann empfehle ich Dir ein paar Bücher von "Mann" zu lesen.

Also, wenn man 23-mal angeklagt ist, und nie verurteilt wird, dann heißt das, dass die Beweise nicht ausgereicht haben können oder sogar die Unschuld des Angeklagten erwiesen ist. Der Staat hat kein Recht, jemanden in Untersuchungshaft zu nehmen oder aus dem Verkehr zu ziehen, dem keine Straftat nachgewiesen werden kann.

Du solltest dich erstmal mit rechtsstaatlichen Prinzipien auseinandersetzen, bevor du so einen Stuß erzählst.

Felidae
14.09.2007, 09:05
The Florida State Attorney's office has said that it found that Mark Lunsford's computer had been used for viewing child pornography. Lunsford has admitted to looking at adult pornography :D

Hatten wir beide diese Thema nicht schon in einem anderen Strang ?

Mark Lunsford ist der Vater von Jessica und Joshua Lunsford. Dieses Thema ist also schon wieder ein anderes.

Felidae
14.09.2007, 09:06
Was macht nach Deiner Meinung das Menschsein aus?

Was unterscheidet uns denn von einem Tier?

Die schlichte Tatsache, dass jemand zur Gattung des Homo Sapiens gehört, macht ihn bereits zum Menschen.

Felidae
14.09.2007, 09:09
Wer ein Kind mehrfach vergewaltigt und lebendig begräbt, ist kein Mensch !!!


Solche Äußerungen werden benutzt, um die Todesstrafe zu rechtfertigen, wenn man sie selbst für amoralisch und unmenschlich hält. Man spricht einem Menschen das Menschsein ab, um dann jede Grausamkeit an ihm für richtig zu halten.

Thauris
14.09.2007, 09:10
Mark Lunsford ist der Vater von Jessica und Joshua Lunsford. Dieses Thema ist also schon wieder ein anderes.


Ich weiss wer das ist und es ist mir relativ wurscht, der nächste child molester steht schon in den Startlöchern

Felidae
14.09.2007, 09:14
Ich weiss wer das ist und es ist mir relativ wurscht, der nächste child molester steht schon in den Startlöchern

Weißt du, es freut mich eigentlich, das einmal jemand, der solche brutalen Gesetze fordert, sehen muss, wie sie gegen sein eigenes Kind angewandt werden..

Thauris
14.09.2007, 09:18
Weißt du, es freut mich eigentlich, das einmal jemand, der solche brutalen Gesetze fordert, sehen muss, wie sie gegen sein eigenes Kind angewandt werden..


In dem Fall ist das auch vollkommen rechtens, ich kann nicht von anderen korrektes und einwandfreies Verhalten fordern, wenn ich selbst nicht dazu bereit bin !

Felidae
14.09.2007, 09:24
In dem Fall ist das auch vollkommen rechtens, ich kann nicht von anderen korrektes und einwandfreies Verhalten fordern, wenn ich selbst nicht dazu bereit bin !

Nein, es freut mich deswegen, weil dieser Mann jetzt vielleicht mal zum Nachdenken kommt, ob 15 Jahre oder gar 25 bis lebenslang ohne Möglichkeit einer Bewährung oder vorzeitigen Entlassung, und nach Haftverbüßung mit lebenslanger GPS-Überwachung und Bannmeilen, für einen Ersttäter wirklich immer so angemessen sind.

Rotschild
14.09.2007, 10:15
Wer ein Kind mehrfach vergewaltigt und lebendig begräbt, ist kein Mensch !!! Das Menschsein definiert sich nicht über moralische Integrität, psychologische Stabilität oder Wertevorstellungen.
Die Allgemeingültigkeit der Menschenrechte für alle Menschen ist eine Errungenschaft der Moderne. Früher hat man Menschengruppen das Menschsein abgesprochen, einfach weil sie anders waren- seien es Sklaven in der Antike, Frauen, Schwarze, Homosexuelle, Juden usw. Das ist heute glücklicherweise nicht mehr so.

Und deswegen gilt für Menschen, daß wir sie nicht mögen müssen, wir können sie sogar verachten, aber es sind und bleiben Menschen. Willst Du wirklich mit "Moral" argumentieren, so bleibst Du in einer anachronistischen und überholten Denkweise stecken. Dann kann ich nämlich auch Dir das Menschsein absprechen, weil Du Mord- die Todesstrafe- befürwortest. Oder ich spreche es denen ab, die von einem Bürgerkrieg faseln oder Leuten, die ständig etwas von user value brabbeln oder oder oder. Gründe finden sich immer. Glücklicherweise ist die Menschheit inzwischen schon ein bißchen weiter, zumindest in Europa.

Chaos
14.09.2007, 11:23
Ich habe gestern einen Deiner Beiträge kommentiert - gibt es eine Antwort darauf ? Wenn nicht kann ich diesen Einwurf leider nicht akzeptieren !Dieser Beitrag bedarf eigentlich keines weiteren Kommentares, aber wenn du es unbedingt nochmal hören möchtest, kann ich dir den Gefallen geren tun.


Was nicht sein kann und darf ist aber die Tatsache, dass er im Anschluss daran ein Kind tötet, nur weil vorher nichts bewiesen werden konnte - das ist krank ! Genau dieses Kind könnte noch leben, wenn man sich seiner vorher angenommen hätte, und alle anderen Kinder die er missbraucht hat, hätten jetzt ihr Leben lang nicht zu leiden ! Findest Du nicht, dass 23 zerstörte Leben und ein vernichtetes als Preis für so ein krankes Dreckschwein zu hoch sind ?In diesem Beitrag ignorierst du das juristische Problem völlig. Es ist klar, dass man hinterher immer schlauer ist und solche Reden schwingen kann, aber wie verfährt man denn, wenn man nicht weiß, wie es ausgeht? Es ist ganz einfach nicht rechtsstaatlich, also was soll man tun?
Da brauchst du die letzte Frage garnicht zu stellen, denn wäre seine Schuld erwiesen, ist klar, dass man ihn bestrafen muss. Aber man kann ihn nicht für Dinge bestrafen, die ihm nicht nachgewiesen werden können. Wenn du einen Vorschlag zur Lösung des juristischen Problems hast, immer heraus damit, ich habe keine entdeckt.





Präventiv eliminieren? Verstehst Du da auch Untersuchungshaft darunter?
Der Staat hat als vornehmste und wichtigste Aufgabe die Schutzpflicht für seine Bevölkerung, das bedeutet die Prävention, um damit Straftaten zu verhindern. Ein wesentlicher Untersuchungshaftgrund ist die Wiederholungsgefahr.
Soweit ich informiert bin, wird Untersuchungshaft für Tatverdächtige verhängt, sodass sie nicht fliehen können und die Polizei genug Zeit hat, alle Beweise sicherzustellen, sodass der Inhaftierte angeklagt werden kann. Kommt es nun zur Anklage, muss man davon ausgehen, dass die Polizei alle Beweise zusammengetragen hat, sodass es für eine Anklage reicht. Denn würde noch Bedarf zur Ermittlung bestehen, würde man die U-haft ja nicht aufheben. Und wenn ein Verfahren abgeschlossen ist und keine Verurteilung erzielt wurde, kann man nicht wieder Untersuchungshaft verhängen. Man kann durch alle Instanzen marschieren, aber man kann nicht die selbe Anklage wider stellen. Außerdem rechtfertigt der Fund neuer Beweise eine Wiederaufnahme des Verfahrens.

Und was die Frage des Menschseins angeht, ist der Mensch eine Spezies, der er bereits von Geburt an angehört. Ein Individuum kann anders handeln, als es innerhalb einer Spezies normal ist, aber niemals kann einem Individuum durch seine Taten abgesprochen werden, Mitglied einer Spezies zu sein. Auf solch absurde Ideen kommen wir doch auch bei den Tieren nicht.
Wer Mensch ist, wird über die Biologie definiert.

-jmw-
14.09.2007, 11:29
Wer ein Kind mehrfach vergewaltigt und lebendig begräbt, ist kein Mensch !!!
Mal ehrlich, das ist doch Blabla, nicht mehr.

Misteredd
14.09.2007, 12:25
In diesem Beitrag ignorierst du das juristische Problem völlig. Es ist klar, dass man hinterher immer schlauer ist und solche Reden schwingen kann, aber wie verfährt man denn, wenn man nicht weiß, wie es ausgeht? Es ist ganz einfach nicht rechtsstaatlich, also was soll man tun?

Untersuchungshaft!




Soweit ich informiert bin, wird Untersuchungshaft für Tatverdächtige verhängt, sodass sie nicht fliehen können und die Polizei genug Zeit hat, alle Beweise sicherzustellen, sodass der Inhaftierte angeklagt werden kann.

Wiederholungsgefahr!




.................................

Felidae
14.09.2007, 12:27
Wiederholungsgefahr rechtfertigt keine Untersuchungshaft, wenn dem Beschuldigten nichts bewiesen werden kann.

Misteredd
14.09.2007, 13:58
Wiederholungsgefahr rechtfertigt keine Untersuchungshaft, wenn dem Beschuldigten nichts bewiesen werden kann.

Falsch! Wenn es deutliche Hinweise gibt, dass der Verdächtige eine Wiederholungstat begehen könnte, dann geht das auch ohne endgültigem Beweis.

Ansonsten ist das eine Binsenweisheit!

Gärtner
14.09.2007, 14:16
Sobald das Urteil aber vorliegt, besteht bei professionellen Urteilern die überwiegende Überzeugung die jeden Berechtigten Zweifel überwiegt , dass er/ sie es war. Es wird dann nichts mehr vermutet und die Unschuldvermutung ist Geschichte!

Dir sind die mittlerweile über 100 Fälle von rechtskräftig zum Tode verurteilten Delinquenten bekannt, bei denen Verfahrensfehler, unterschlagene Beweise, neue Beweise etc zur Aufhebung der Urteile führten, weil sie nachweislich unschuldig waren?

Misteredd
14.09.2007, 14:20
Dir sind die mittlerweile über 100 Fälle von rechtskräftig zum Tode verurteilten Delinquenten bekannt, bei denen Verfahrensfehler, unterschlagene Beweise, neue Beweise etc zur Aufhebung der Urteile führten, weil sie nachweislich unschuldig waren?

Das stimmt. Aber aus welcher Zeit stammten diese Verurteilungen?
Dass man seit der Zeit der "Seperate but Equal" Zeit massive Rechtsbrüche gab, bestreite ich hier nicht. Mittlerweile kann man aber den Ermittlungsbehörden wohl eher vertrauen.

Gibt es diese Fälle jetzt jüngere Fälle?

Gärtner
14.09.2007, 14:21
Das stimmt. Aber aus welcher Zeit stammten diese Verurteilungen?
Dass man seit der Zeit der "Seperate but Equal" Zeit massive Rechtsbrüche gab, bestreite ich hier nicht. Mittlerweile kann man aber den Ermittlungsbehörden wohl eher vertrauen.

Gibt es diese Fälle jetzt jüngere Fälle?

Ich beziehe mich auf Fälle seit den 70ern.

Misteredd
14.09.2007, 14:24
Ich beziehe mich auf Fälle seit den 70ern.

Und wann war da der letzte Fall?

Die DNA als Beweismittel zu verwenden begann erst in den 90ern.

Gärtner
14.09.2007, 14:27
Und wann war da der letzte Fall?

Die DNA als Beweismittel zu verwenden begann erst in den 90ern.

Und was lehrt uns das? Daß es 100%ige Sicherheit nie geben wird. Der wissenschaftliche Fortschritt mach immer wieder noch gestern vorgeblich in Erz geschriebene Wahrheiten zur Makulatur. Und es darf angenommen werden, daß sich dies auch in Zukunft noch des öfteren wiederholen wird.

Chaos
14.09.2007, 14:27
@Misteredd
Ich widerspreche ja garnicht, dass Wiederholungsgefahr ein Grund für U-Haft ist, mir geht es darum, dass nach einem Verfahren keine Untersuchungshaft verhängt werden kann, wenn der Angeklagte freigesrpochen oder verurteilt wurde. Das habe ich in dem Absatz geschrieben, den du nicht zitiert hast.

Ich lese gerade, dass er offensichtlich der sexuellen Belästigung für schuldig befunden wurde in diesen 23 Fällen. Da fragt man sich natürlich, warum kein psychologisches Gutachten angefertigt worden ist, dann hätte man wahrscheinlich die Rückfallgefahr erkannt.

Thauris
14.09.2007, 14:30
@Misteredd
Ich widerspreche ja garnicht, dass Wiederholungsgefahr ein Grund für U-Haft ist, mir geht es darum, dass nach einem Verfahren keine Untersuchungshaft verhängt werden kann, wenn der Angeklagte freigesrpochen oder verurteilt wurde. Das habe ich in dem Absatz geschrieben, den du nicht zitiert hast.

Ich lese gerade, dass er offensichtlich der sexuellen Belästigung für schuldig befunden wurde in diesen 23 Fällen. Da fragt man sich natürlich, warum kein psychologisches Gutachten angefertigt worden ist, dann hätte man wahrscheinlich die Rückfallgefahr erkannt.


Nach 23 Fällen sexueller Belästigung noch ein psychologisches Gutachten erstellen zu wollen ist ja wohl mehr als lächerlich !

Chaos
14.09.2007, 14:34
Nach 23 Fällen sexueller Belästigung noch ein psychologisches Gutachten erstellen zu wollen ist ja wohl mehr als lächerlich !Nicht wirklich, denn für sexuelle Belästigung Minderjähriger ist ja offensichtlich nur eine kurze Haftstrafe vorgesehen, somit stellt es doch eine Gefahr dar, den Täter zu entlassen, ohne zu klären, ob Wiederholungsgefahr besteht. Eigentlich wäre eine Einweisung in die geschlossene Psychiatrie sinnvoll.

Misteredd
14.09.2007, 14:34
Nach 23 Fällen sexueller Belästigung noch ein psychologisches Gutachten erstellen zu wollen ist ja wohl mehr als lächerlich !


Da geht es um die Frage "Klapse" weil schuldunfähig = verrückt

oder

schuldfähig, also verantwortlich = Knast/Stuhl .

Selbst Hahmann wurde psychologisch geprüft.

Misteredd
14.09.2007, 14:35
Und was lehrt uns das? Daß es 100%ige Sicherheit nie geben wird. Der wissenschaftliche Fortschritt mach immer wieder noch gestern vorgeblich in Erz geschriebene Wahrheiten zur Makulatur. Und es darf angenommen werden, daß sich dies auch in Zukunft noch des öfteren wiederholen wird.

Es wird immer genauer. 100 % gibt es sowieso niemals.

Thauris
14.09.2007, 15:46
Nicht wirklich, denn für sexuelle Belästigung Minderjähriger ist ja offensichtlich nur eine kurze Haftstrafe vorgesehen, somit stellt es doch eine Gefahr dar, den Täter zu entlassen, ohne zu klären, ob Wiederholungsgefahr besteht. Eigentlich wäre eine Einweisung in die geschlossene Psychiatrie sinnvoll.


Ich habe mich auf Deine Formulierung bezogen und meinte damit eher, dass man nach 23 Vergehen auch so die Rückfallgefahr hätte erkennen können.

Thauris
14.09.2007, 15:48
Mal ehrlich, das ist doch Blabla, nicht mehr.


Nein - Blabla ist "jeder Mensch hat das Recht auf Leben" !

Mit der Ermordung eines anderen hat er dieses Recht ebenfalls verwirkt !

Don
14.09.2007, 15:54
Dein schamloses Rachegefühl schmerzt in meiner Brust. Rache zwingt die Menschen zu NOCH MEHR ÜBEL. Ihr predigt alle Jesus,jesus.......und handelt gegen seinen Willen. Aber ihr Affen begreift nicht dass die Menschen an Rache zugrunde gehen!

Das Kind hatte keine Rache gepredigt.
Affen regeln das im Übrigen vernünftig.

-jmw-
14.09.2007, 16:08
Nein - Blabla ist "jeder Mensch hat das Recht auf Leben" !
Nein, das ist kein "Blabla", sondern eine rechtsphilosophische Behauptung, die man kontrovers diskutieren kann und soll.


Mit der Ermordung eines anderen hat er dieses Recht ebenfalls verwirkt !
Dem stimme ich zu.
Allerdings stellt sich die Frage: Warum?
Woran liegt das?
Woraus ergibt sich das?

Denn ohne Gründe ist es ja nur eine Behauptung, deren Gegenteil genausoviel wert ist.

sporting
14.09.2007, 16:15
die 9 jaehrige jessica wurde von john couey aus ihrem bett entfuehrt nachdem er sie vorher im garten spielen sah. er war ein nachbar und niemand wusste dass er ein sex offender war. 3 tage lang hielt er sie im schrank gefangen und hat sie vergewaltigt. dann nach drei tagen hat er sie lebendig vergraben.
http://www.crimelibrary.com/graphics/photos/serial_killers/predators/jessica_lunsford/Jessica-Marie-Lunsford(2)200.jpg

john couey bekam 3 mal lebenslaenglich und fuer den grausamen mord die todesstrafe.

was haette er wohl in deutschland bekommen?

ich weiss das viele gegen die todesstrafe sind aber was ist ein mann der eine 9 jaehrige vergewaltigt und dann lebendig vergraebt?

http://www.cnn.com/2007/US/law/08/24/couey/index.html

florida hat jetzt jessicas law uebernommen um schaerfer gegen erwiesene und verurteilte child molester gleich das erste mal vorzugehen.

couey war 24 mal angeklagt als sex offender und haette es jessicas law damals schon gegeben wuerde sie noch leben.

er hat nichts anderes als den tod verdient.

Don
14.09.2007, 16:26
Nein, das ist kein "Blabla", sondern eine rechtsphilosophische Behauptung, die man kontrovers diskutieren kann und soll.


Dem stimme ich zu.
Allerdings stellt sich die Frage: Warum?
Woran liegt das?
Woraus ergibt sich das?

Denn ohne Gründe ist es ja nur eine Behauptung, deren Gegenteil genausoviel wert ist.

Rechtstheorie und Rechtempfinden zu vermischen ist unzulässig und ergibt nur hohles Phrasengedresche.

Ingeborg
14.09.2007, 16:29
Das Schwein sollte man auch lebend begraben.

-jmw-
14.09.2007, 16:38
Rechtstheorie und Rechtempfinden zu vermischen ist unzulässig und ergibt nur hohles Phrasengedresche.
Ja, keine Frage dies!

giggi
14.09.2007, 16:41
Elektrischer Stuhl, aber gaaaaaanz langsam, über Stunden.



Gruss vonne Würfelqualle

Ist dir nicht gerade aufgefallen,dass du wie ein Musel sprichst?

Felidae
14.09.2007, 20:30
Falsch! Wenn es deutliche Hinweise gibt, dass der Verdächtige eine Wiederholungstat begehen könnte, dann geht das auch ohne endgültigem Beweis.

Ansonsten ist das eine Binsenweisheit!

Wenn ein Verdächtiger freigesprochen wurde, darf er nicht erneut in U-Haft genommen werden, nur weil er nun eine solche Tat begehen könnte.

Caly
14.09.2007, 21:47
Dieser Drecksack sollte von namhaften Schwuchteln 3 Tage lang vergewaltigt und anschliessend lebendig begraben werden !
Wo liegt das Problem ?

Es könnte Jemand sein der unschuldig ist.
Genau dort liegt das Problem.


schon mal was von DNA gehoert?:=


...

Schon mal was von Bestechung gehört? Oder von menschlichen Versagen?



Ich bin dafür das solche Mensch für immer weggesperrt werden müssen.
Man kann vllt sogar den ein oder anderen Medezineschen Test an ihnen durchfürhen um evt. ein richtiges "Medikament" bzw eine richtige "Heilmöglichkeit" zu finden.
Fakt ist nämlich eins, und zwar das diese Menschen abnormal krank sind und jede Krankheit kann irgendwie, irgendwann geheilt werden.

Wenn man dann solche Menschentypen erkennen (vllt ja genetisch) und heilen kann, bevor sie etwas tun, dann ist allen geholfen und man hat ein paar Leidende weniger auf dieser Welt.

Misteredd
15.09.2007, 10:20
Wenn ein Verdächtiger freigesprochen wurde, darf er nicht erneut in U-Haft genommen werden, nur weil er nun eine solche Tat begehen könnte.


Freisprechen kann ihn nur der Richter in einer Hauptverhandlung. Wenn er dort für eine angeklagte Tat freigesprochen worden ist, dann war es das.

Niemand wird für eine Tat in Haft genommen, die er begehen könnte, wenn er nicht bereits eine Tat begangen hat!

Don
16.09.2007, 11:42
Niemand wird für eine Tat in Haft genommen, die er begehen könnte, wenn er nicht bereits eine Tat begangen hat!

Stimmt nicht ganz.:]

Igel
16.09.2007, 22:52
Wenn ein Verdächtiger freigesprochen wurde, darf er nicht erneut in U-Haft genommen werden, nur weil er nun eine solche Tat begehen könnte.


und wo genau soll jessica's law eine haft sein?????

wen man ihm die ankle bracelets anlegt ist er trotzdem noch ein freier mann und wenn man den eltern der kinder sagt das der nachbar kinder anmacht ist er auch noch ein freier mann aber man kann kinder beschuetzen dass sie die chance haben diesen monsters zu entkommen.

Igel
16.09.2007, 22:53
Stimmt nicht ganz.:]

erzaehl doch bitte. ;)

Felidae
17.09.2007, 07:48
und wo genau soll jessica's law eine haft sein?????

wen man ihm die ankle bracelets anlegt ist er trotzdem noch ein freier mann und wenn man den eltern der kinder sagt das der nachbar kinder anmacht ist er auch noch ein freier mann aber man kann kinder beschuetzen dass sie die chance haben diesen monsters zu entkommen.

Auch diese Menschen haben das Recht auf eine Privatsphäre, das Recht, nicht überwacht zu werden, wenn sie ihre Schuld verbüßt haben.

Misteredd
17.09.2007, 08:15
Stimmt nicht ganz.:]

Hast Recht, wenn es keine Hinweise auf eine Tat vorliegen und man davon ausgeht, dass er eine Tat begangen hat.

Schlampige Formulierung von mir! :rolleyes: