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Vollständige Version anzeigen : Wiedervereinigung noch nicht abgeschlossen?



aufgewachter
17.07.2004, 13:25
Ist etwa die Wiedervereinigung noch gar nicht entgültig abgeschlossen?

Quelle: http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv005085.html#125

"...Im Text des Grundgesetzes wird die Wiedervereinigung Deutschlands als politisches Ziel sichtbar in den Vordergrund ge rückt. Der Vorspruch bringt den Willen des deutschen Volkes zum Ausdruck, "seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen". Das deutsche Volk in den Ländern der westlichen Besatzungszonen habe, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassunggebenden Gewalt das Grundgesetz beschlossen und dabei auch für jene Deutschen gehandelt, denen dabei mitzuwirken versagt gewesen sei. Die Präambel schließt mit dem Satz: "Das gesamte deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden." Art. 146 GG beschränkt die Geltung des Grundgesetzes auf die Zeit bis zum Inkrafttreten einer Verfassung, "die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist", bringt also klar zum Ausdruck, daß erst diese Verfassung als die endgültige Entscheidung des deutschen Volkes über seine staatliche Zukunft angesehen wird...."

Hier ist eindeutig von einer Verfassung die Rede, die bis heute noch nicht beschlossen wurde! Ergo, also auch keine staatliche Zukunft! Wiedervereinigung deshalb noch nicht abgeschlossen? Oder bin ich jetzt verkehrt?


Bis zum heutigen Tag wurde allerdings noch keine neue gesamtdeutsche Verfassung ausgearbeitet und vom Volk in freier Entscheidung beschlossen!

Nach meiner Interpretation kann das Grundgesetz (Grundordnung) nicht als gesamtdeutsche Verfassung angesehen werden!


"...2. Die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands ist ein vordringliches nationales Ziel; das ist politisch selbstverständlich, folgt aber auch aus dem rechtlichen Gesichtspunkt, daß das Deutsche Reich durch den Zusammenbruch vom Jahre 1945 als Staats- und Völkerrechtssubjekt nicht untergegangen ist. Das Grundgesetz trägt dem Rechnung. Schon die Vorarbeiten zum Grundgesetz waren von dem Gedanken beherrscht, daß alles vermieden werden müsse, was geeignet sei, die Spaltung zwischen Westdeutschland und der sowjetischen Besatzungszone zu vertiefen (Stellungnahme der Ministerpräsidenten vom 10. Juli 1948 zu den sog. Frankfurter Dokumenten), und daß es sich nicht darum handele, einen neuen westdeutschen Staat zu errichten, sondern lediglich darum, einen Teil des einheitlichen deutschen Staates neu zu organisieren (Abg. Dr. C. Schmid in 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Immer wieder ist während der Verhandlungen des Parlamentarischen Rates auf den Übergangscharakter der grundgesetzlichen Ordnung hingewiesen worden. ..."

Also hat das Grundgesetz nur Übergangscharakter!


Die gesamtdeutschen Wahlen dienen aber der Vorbereitung eines Aktes des pouvoir constituant des ganzen deutschen Volkes, der die Beschlußfassung über eine gesamtdeutsche Verfassung zum Gegenstand hat, also gerade darüber entscheiden soll, ob die Ordnung des Grundgesetzes auch für Gesamtdeutschland fortbestehen oder durch eine andere Verfassungsordnung abgelöst werden soll. Die Legitimität der gesamtdeutschen Verfassung kann nicht daran gemessen werden, ob sie in einem Verfahren zustande gekommen ist, das seine Legalität aus der Ordnung des Grundgesetzes herleitet. Vielmehr ist nach der in die Zukunft gerichteten Überleitungsnorm des Art. 146 GG die künftige gesamtdeutsche Verfassung schon dann ordnungsgemäß zustande gekommen, wenn sie "von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist". Dies bedeutet, daß die Entscheidung des deutschen Volkes über eine gesamtdeutsche Verfassung frei von äußerem und innerem Zwang gefällt werden muß, und das heißt allerdings, daß ein gewisser Mindeststandard freiheitlich-demokratischer Garantien auch beim Zustandekommen der neuen gesamtdeutschen Verfassung zu wahren ist. ..."

Nach meiner Meinung wurde weder eine gesamtdeutsche Verfassung, noch ein weiterbestehen des Grundgesetzes von dem deutschen Volk (uns) in freier Entscheidung beschlossen!

Dies würde nach meinem laienhaften Verständnis aber auch bedeuten, dass die Bundesregierung 14 Jahre lang einer entgültige Wiedervereinigung entgegentrat, Das wäre aber dann, laut dieser Quelle, bezüglich des Wiedervereinigungsgebots verfassungswidrig!

http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv005085.html#126

Auch der Artikel 146 GG vom 24 Mai 1949, der am 29 Sep. 1990 wie folgt geändert wurde,


Der Artikel stand im Ur-Grundgesetz vom 23. Mai 1949 (BGBl. I S. 1):

„Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. „

In

Am 23. September 1990 (in Kraft: 29. September 1990, 36. Änderung des Grundgesetzes, BGBl. II S. 885, 890) der Artikel neu gefasst:

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Ist laut meiner laienhaften Beurteilung nicht rechtens, da er das fortbestehen des Grundgesetzes des gesamten deutschen Volkes bezeichnet. Solch ein fortbestehen wäre aber nur dann rechtens, wenn dies in freier Entscheidung von dem ganzen deutschen Volk beschlossen wurde! Was nach meiner Auffassung niemals geschah!

Befinden wir uns seit 1990 in einer politischen Grauzone (Übergangszeit), die, die momentane Willkür unserer Politiker erklärt?

Fachkundigen Forumsbesuchern bitte ich hiermit um Aufklärung!

Ist der Artikel 146 GG der Schlüssel?

mike
17.07.2004, 14:06
Du findest hier keine fachkundigen, sondern nur dressierte, denen man den Kopf gewaschen hat. Müßtest du doch eigentlich schon bemerkt haben.

Was steht heute wieder in der Zeitung: USA wollen Deutschland nicht als ständiges Mitglied im Sicherheitsrat. So jetzt kann man daraus eine Denksportaufgabe machen, weshalb das so ist.
Rein formaljuristisch hat die USA recht, weil uns als besetzter Sattelit das Recht gar nicht zu steht. Es ist schon allein ein entgegenkommen, daß wir ab und wann einmal drin sitzen dürfen.
Vor allen Dingen währen wir dann tatsächlich souverän und es müßten etliche Dinge umgeschrieben werden. Man würde uns plötzlich mit Rechten ausstatten, die den Allierten gar nicht so recht sein können, weil man ja auch noch gar nicht weiß, welche Rolle wir künftig zu spielen haben.
Nichts ist einfacher und schöner und befriedegender, als ein Land in sog. Friedenszeiten auszuplündern und somit zur willigen Hündin zu machen.

Siran
17.07.2004, 15:43
@aufgewachter

Es steht nirgendwo im Grundgesetz, dass eine Wiedervereinigung nur möglich ist, wenn gleichzeitig eine neue Verfassung aus der Taufe gehoben wird.

Wenn du dir die alte Fassung des Artikels 23 durchliest:

Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Da steht deutlich, dass das Grundgesetz weiter gültig ist, wenn andere Teile Deutschlands, also bei der Wiedervereinigung die neuen Bundesländer, beitreten, sonst müsste man es ja nicht dort in Kraft setzen.

Rorschach
17.07.2004, 15:55
Du findest hier keine fachkundigen, sondern nur dressierte, denen man den Kopf gewaschen hat. Müßtest du doch eigentlich schon bemerkt haben.

Was steht heute wieder in der Zeitung: USA wollen Deutschland nicht als ständiges Mitglied im Sicherheitsrat. So jetzt kann man daraus eine Denksportaufgabe machen, weshalb das so ist.
Rein formaljuristisch hat die USA recht, weil uns als besetzter Sattelit das Recht gar nicht zu steht. Es ist schon allein ein entgegenkommen, daß wir ab und wann einmal drin sitzen dürfen.
Vor allen Dingen währen wir dann tatsächlich souverän und es müßten etliche Dinge umgeschrieben werden. Man würde uns plötzlich mit Rechten ausstatten, die den Allierten gar nicht so recht sein können, weil man ja auch noch gar nicht weiß, welche Rolle wir künftig zu spielen haben.
Nichts ist einfacher und schöner und befriedegender, als ein Land in sog. Friedenszeiten auszuplündern und somit zur willigen Hündin zu machen.

Und weil wir so ein "besetzter Satellit" sind, durften wir auch der NATO, der EU, der UNO, der WHO,..... beitreten, oder? :D

Ansonsten gibt es schon einen Strang zum Thema Deutschland-Weltsicherheitsrat:
http://www.politix-board.de/showthread.php?t=4776

aufgewachter
17.07.2004, 16:50
@aufgewachter

Es steht nirgendwo im Grundgesetz, dass eine Wiedervereinigung nur möglich ist, wenn gleichzeitig eine neue Verfassung aus der Taufe gehoben wird.

Wenn du dir die alte Fassung des Artikels 23 durchliest:

Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Da steht deutlich, dass das Grundgesetz weiter gültig ist, wenn andere Teile Deutschlands, also bei der Wiedervereinigung die neuen Bundesländer, beitreten, sonst müsste man es ja nicht dort in Kraft setzen.


Hallo!

Tut mir sehr Leid, aber diesmal können Sie mich nicht überzeugen! Ich verweise auf die Texte in meinem Beitrag!

Natürlich muss zuerst das Grundgesetz in den neuen Ländern in Kraft treten damit u.a. das Wiedervereinigungsgebot auch in den neuen Ländern Bestand hat und auch umgesetzt werden kann. Denn erst durch das Inkrafttreten des Grundgesetzes in den neuen Ländern ist eine Maßnahme zur Vollendung einer Wiedervereinigung überhaupt erst möglich. Es muss ja erst einmal eine gemeinsame gesetzliche Basis geschaffen werden, damit das Volk überhaupt eine Verfassung beschließen kann! Ist doch eigentlich logisch! Und das geht eben erst dann, wenn in den neuen Ländern das Grundgesetz in Kraft tritt! Wie auch geschehen. Und somit befinden wir uns schon seit 14 Jahren in einer politischen Grauzone!!!!!!!!!

Denn für die Vollendung der Wiedervereinigung muss das deutsche Volk in freier und demokratischer Weise entweder über eine neue gesamtdeutsche Verfassung oder dem Fortbestehen des Grundgesetzes entscheiden!

Und genau dies ist bis heute noch nicht geschehen! Und somit hat das deutsche Volk über seine staatliche Zukunft immer noch nicht entschieden!

Die Legitimität der gesamtdeutschen Verfassung kann nicht daran gemessen werden, ob sie in einem Verfahren zustande gekommen ist, das seine Legalität aus der Ordnung des Grundgesetzes herleitet......

Ansonsten empfehle ich Ihnen die Texte nochmals durchzulesen!

Siran
17.07.2004, 17:00
In dem Moment, in dem die neuen Länder, geführt von einer frei gewählten Regierung, der BRD beitreten, ist Deutschland wiedervereinigt.

Es steht nirgendwo, und es steht dir frei, das nachzulesen, dass für eine Wiedervereinigung oder den Abschluss der Wiedervereinigung eine neue Verfassung gebraucht würde. Woher nimmst du denn eigentlich diese Behauptung?

l_osservatore_uno
17.07.2004, 17:16
Es steht nirgendwo, und es steht dir frei, das nachzulesen, dass für eine Wiedervereinigung oder den Abschluss der Wiedervereinigung eine neue Verfassung gebraucht würde. Woher nimmst du denn eigentlich diese Behauptung?

... ist wohl richtig, Siran!

Doch ich hört' den Kandesbundzler kürzlich sagen, die Verfassung 'verbiete' die Volksabstimmung als demokratisches Instrument.

Von einem 'Verbot', Siran, weiß ich in diesem Fall auch nichts, es ist mir nur bekannt, dass die Verfassung die 'Volksabstimmung' (angeblich) nicht vorsieht.

Wie kommt Lügenmaul Schröder also zu seiner Behauptung?

Gruß!

Enzo

gothmania
17.07.2004, 17:32
Grundgesetz Artikel 23? Was soll das? Der Wälzer ist 1949 von alten Leuten geschrieben worden und war 1989 schon nur noch Altpapier wert. Nicht umsonst hatte die damals moderne SPD schon seit Willy Brand erste Anstrengungen zur völkerrechtlichen Anerkennung der DDR und zur Streichung dieses Artikels aus dem GG unternommen.

Nur - durch den unseligen Mauerfall haben die alten, ewig gestrigen "Großdeutschland- einig Vaterland" -Bonzen in Bonn noch einmal gewonnen und mit vor Rührung tränenblinden Augen übersehen, dass die DDR ein völlig wertloser Schrotthaufen war, den sie sich von den bananen- und westgeldgeilen DDR-Bürgern zu einem zigtausendfach überteuerten Preis haben unterjubeln lassen.

Heute zahlen die jungen und die Alten die Zeche für diesen Fehler dieses unseres Altkanzlers Kohl: Deutschland ist in allen wirtschaftlich relavanten Kenndaten unter "ferner liefen" abgerutscht, die Alten bangen um ihre Rente, die Jungen um ihre Ausbildung, die Deutschen sind seit der Wiedervereinigung in der Welt unbeliebt wie nie zuvor und kein noch so schmaler Silberstreif leuchtet am Horizont!

Wen interessiert da noch formaljuristisches Gequatsche?

aufgewachter
17.07.2004, 17:45
Es steht nirgendwo, und es steht dir frei, das nachzulesen, dass für eine Wiedervereinigung oder den Abschluss der Wiedervereinigung eine neue Verfassung gebraucht würde. Woher nimmst du denn eigentlich diese Behauptung?

Drehen Sie mir doch nicht das Wort im Mund herum! Oder lernt man das heute in der Schule? Ich habe nie behauptet, dass die Wiedervereinigung nur dann abgeschlossen ist, wenn zwingend eine neue Verfassung beschlossen wird!

Ich habe behauptet, dass die Wiedervereinigung erst dann vollendet ist, wenn das Volk entweder über eine neue gesamtdeutsche Verfassung oder über das weitere Fortbestehen des Grundgesetzes frei und demokratisch entschieden hat. Punkt.

Es geht hier um die freie und demokratische Entscheidung des Volkes!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Und die ist zwingend für die Wiedervereinigung!

Aber für Sie versuche ich es verständlicher. Es geht in erster Linie nicht zwangsläufig um die Verfassung als solches, es geht darum, dass das deutsche Volk darüber zu entscheiden hat ob eine neue Verfassung beschlossen werden soll oder nicht! Oder Ob das Grundgesetz weiterhin zur Anwendung kommen soll oder nicht! Wie unsere staatliche Zukunft auszusehen hat!

Wir das Volk müssen erst noch entscheiden! Generell!

Und diese Entscheidung wird uns schon 14 Jahre vorenthalten!

Und da diese Volksentscheidung eben bis heute noch nicht stattgefunden hat, ist auch die Wiedervereinigung eigentlich noch nicht abgeschlossen!

Was würde denn passieren wenn wir wirklich eine neue Verfassung beschließen würden?

Vielleicht sogar in diese Volksentscheide einbinden würden? Etc.

Ich sag es Ihnen: Die Stühlchen von den Damen und Herren aller Parteien da oben würden wackeln!

Deshalb wird dies auch nach meiner ganz persönlichen Meinung verschleppt und verschleiert!

Und genau da liegt Lösung der politischen Willkür ein Ende zu setzen!

Siran
17.07.2004, 18:53
Ist dir schon mal aufgefallen, dass auch das Grundgesetz nicht durch eine Volksabstimmung in Kraft gesetzt wurde? Und auch keine andere Verfassung vorher? Eine Verfassung muss, ob man das jetzt für gut befindet oder nicht, nicht von einer Volksabstimmung legitimiert werden. Um genau zu sein benötigt ein Staat um funktionsfähig und als Staat anerkannt zu sein, nicht einmal eine Verfassung.

Mal abgesehen davon, wenn die neuen Bundesländer eine neue Verfassung hätten haben wollen, dann hätten sie halt eine Partei wählen sollen, die so eine neue Verfassung auch will. Indem sie aber Parteien autorisiert haben, die dies nicht angeboten haben, haben sie freiwillig darauf verzichtet.

Du behauptest, es müsse etwas gemacht werden, obwohl du keinerlei Gesetze aufführen kannst, die so etwas behaupten.

Gregor Samsa
17.07.2004, 19:05
Ich habe behauptet, dass die Wiedervereinigung erst dann vollendet ist, wenn das Volk entweder über eine neue gesamtdeutsche Verfassung oder über das weitere Fortbestehen des Grundgesetzes frei und demokratisch entschieden hat. Punkt.



Zwei Wege zur deutschen Einheit (http://www.bund.de/Hintergrund/Deutsche-Demokratie/Grundlagen/Grundgesetz/Verfassungsreform-.4655.htm)

Durch die fortschreitende Auflösung der DDR und die sich abzeichnende Wiedervereinigung entstand eine neue Lage. Nach dem Grundgesetz konnte die deutsche Einheit auf zwei Wegen hergestellt werden. Nach Art. 146 konnte eine neue Verfassung für das wiedervereinigte Deutschland ausgearbeitet werden, die das Grundgesetz abgelöst hätte. Den anderen Weg eröffnete der frühere Art. 23. Danach konnten »andere Teile Deutschlands« dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten. Die schnelle Vereinigung entsprach dem Willen der überwältigenden Mehrheit der Menschen in der DDR und war auch durch die außenpolitische Lage geboten. Die am 18. März 1990 neu gewählte Volkskammer der DDR beschloss am 23. August 1990 den Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland nach Art. 23.

Laut einem Urteil (http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv082316.html) des Bundesverfassungsgerichts ist die Interpretation zulässig.

mike
18.07.2004, 12:20
Genau das ist es. Es wird zwar immer von allen Parteigenossen von Wiedervereinigung gesprochen, jedoch hat es nie eine gegeben. Lediglich ein Anschluß der DDR an die BRD, wie Österreich an das Deutsche Reich. Mit dem Unterschied, daß das Deutsche Reich vom Volk gewollt war und es auch voll hinter dem Führer stand. Wer steht heute hinter einen der heutigen Politiker?

Siran
18.07.2004, 19:09
Mit dem Unterschied, dass die DDR sich in freien Wahlen dazu entschieden hat, den Beitritt der DDR zur BRD durchzuführen.
Die Volksabstimmung zum Anschluss Österreichs wurde erst nach dem Anschluss durchgeführt...