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Vollständige Version anzeigen : Strafanzeige



SAMURAI
07.08.2007, 19:31
Abs.: Andreas Widmann, Stephansplatz 3a, 30171 Hannover :neu:





Staatsanwaltschaft Köln
Postanschrift: 50926 Köln
Am Justizzentrum 13
50939 Köln





Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen



1.) den Moschee-Vorsteher der Abu-Bakr-Moschee Köln-Zollstock. In der Sendung des WDR „Koran im Kopf“ am 6. 8. 07 um 22.45 Uhr äußerte er: „Ungläubige sind wie Tiere, ja sie sind schlimmer als Tiere.“ Ein Manuskript der Sendung kann per E-Mail angefordert werden: inland@wdr.de



2.) Barino, einen 22-jährigen Mann, der in der gleichen Sendung sagte: „Juden und Christen hat er (gemeint ist eventuell Allah) zu Affen und Schweinen gemacht.“ Außerdem sagte er, dass Töten für Allah nicht nur erlaubt sondern geboten sei.



Bitte untersuchen Sie alle Rechtsbelange, besonders Volksverhetzung StGB § 130, Beleidigung eines Bekenntnisses StGB § 166 (1,2) und Aufruf zur Gewalt StGB §259.



Hiermit erstatte ich außerdem Strafanzeige gegen die Verbreitung einer Schrift, die gemäß § 166 ( 1,2 ) den Tatbestand der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen sowie gemäß § 130 den Tatbestand der Volksverhetzung und andere Tatbestände laut GG und StGB erfüllt.

Begründung:
Die Voraussetzung der Strafanzeige liegt im Status der Schrift Koran gegenüber unserem Grundgesetz, wobei der Koran sich mit über 200 Aussagen gegen und insgesamt über unser Grundgesetz stellt : Der Koran ist für Muslime die maßgebliche Schrift in Fragen des Glaubens, des gesellschaftlichen und staatlichen Lebens und des Umgangs mit Andersdenkenden. Der Koran erhebt den Anspruch, unmittelbar von Allah gegeben worden zu sein. Nach dem Verständnis etlicher auch führender Muslime in Deutschland gilt er deswegen wortwörtlich und absolut für jede Zeit und an jedem Ort. Das belegen u.a. folgende Aussagen:

„Eine Verfassung nach dem Prinzip der Gewaltenteilung mit der Institutionalisierung von Legislative, Exekutive und richterlicher Gewalt ist in der islamischen Staatstheorie nicht zu finden. Das ist aus islamischer Sicht insofern verständlich, als die Gesetze - nämlich die göttlichen Gesetze - als Scharia schon vorhanden sind und sich eine im Sinne des Wortes gesetzgebende Macht nicht mehr zu konstituieren braucht. NUR ALLAH IST GESETZGEBENDE MACHT!“
(Axel Köhler, Islam-Leitbilder, S. 28). „Der Rechtscharakter der Sunna bzw. des Hadith wird mit dem Koran erklärt….

Die Glaubensgrundsätze und das islamische Recht (Scharia) zeigen den QUASI-TOTALEN ANSPRUCH DER RELIGION AUF MENSCH UND GESELLSCHAFT.“
(Ayyub Axel Köhler , Islam-Leitbilder, S.25). A.Köhler ist Nachfolger des N. Elyas vom Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD).

„Der Islam hält es für unausweichlich, dass Staat und Religion aufeinander bezogen werden. Dies bedeutet in einem islamischen Staat die BINDUNG von LEGISLATIVE und EXEKUTIVE an den KORAN als übergeordnete Grundnorm - ALS GRUNDGESETZ - …“
(Murad W.Hoffmann in „Islam – der verkannte Glaube“, Al-Islam Nr.4, S.8f. 1995)

Ahmad von Denffer, Islamische Gemeinde Deutschland (IGD im ZMD), fragt: „Verbietet das deutsche Recht das Leben nach der Scharia?“ und stellt im Vergleich des Koran mit Artikeln des Grundgesetzes der BRD eine Unvereinbarkeit fest.

„..Die Zukunft des Islam in diesem, unserem Land, in Deutschland, gestalten wir; wir, die hier geboren und aufgewachsen sind, wir, die wir die deutsche Sprache sprechen und die Mentalität dieses Volkes kennen. Entscheidend ist, dass wir in diesem Land unsere Religionsfreiheit haben (auch wenn wir sie sehr häufig vor Gericht erst erstreiten müssen) und dass es keinen Grund gibt, nicht aktiv an der Neugestaltung dieser Gesellschaft mitzuwirken. Ich glaube nicht, dass es unmöglich ist, dass der Bundeskanzler im Jahre 2020 ein in Deutschland geborener und aufgewachsener Muslim ist, dass wir im Bundesverfassungsgericht einen muslimischen Richter oder eine muslimische Richterin haben, dass im Rundfunkrat auch ein muslimischer Vertreter sitzt, der die Wahrung der verfassungsmäßig garantierten Rechte der muslimischen Bürger sichert. ….Dieses Land ist unser Land, und es ist unsere Pflicht, es positiv zu verändern. Mit der Hilfe Allahs werden wir es zu unserem Paradies auf der Erde machen, um es der islamischen Ummah und der Menschheit insgesamt zur Verfügung zu stellen. Allah verändert die Lage eines Volkes erst, wenn das Volk seine Lage ändert!“
Ibrahim El-Zayat, Jugendmagazin der Muslimischen Jugend (MJ) TNT, Nr.1/9,1996, S.2

Die Strafanzeige richtet sich nicht gegen den spirituellen Teil der Religion Islam, sondern gegen den rechtlich-politischen Teil, der durch den o.a. Status des Korans auch ein universalistisches Rechtssystem ist, so dass der Islam tatsächlich zu erheblichen Teilen inkompatibel mit unserem Rechtssystem ist.

In DIE ZEIT Nr. 23 vom 29.Mai 2002 „Selig sind die Belogenen“ erläutert der Moslem Prof. Bassam Tibi (Universität Göttingen) den noch heute existierenden universalistischen Absolutheitsanspruch des Islam. Die türkische Schriftstellerin Serap Cileli sagt: „Der Koran müsste historisiert werden, er ist nicht vereinbar mit unserem Grundgesetz hier und den Menschenrechten.“ (WAZ, 29.01.2006)

Da diese Historisierung nie stattgefunden hat, bzw. immer wieder verhindert wurde, und durch die Verhinderung einer Islamkritik gerade heute (Meinungsfreiheit-Streit) verhindert wird, ist der Straftatbestand eines Großteils des Korans nicht verjährt.

Auf die Frage der Pforzheimer Zeitung: „Vielen Gläubigen gilt er (der Koran) aber als konkrete Handlungsanweisung….?“ antwortet S. Cileli:

„Deswegen kann man ihn (den Koran ) nur schwer als Gleichnis lesen wie die Bibel…“

Gläubige Muslime in Deutschland sind aus Sicht von Serap Cileli dann ein Problem, wenn sie den Koran über die Gesetze der BRD stellen.

Frage: „Ist das Grundgesetz mit dem Koran vereinbar?“ Serap Cileli: „Nein, natürlich nicht. Das Grundgesetz (Deutschland) und der Koran können niemals gleichgesetzt werden. Leider gibt es viele Muslime in Deutschland, die den Koran eher als Gesetz annehmen als unsere Verfassung.“

Wer Islamkritik übt wird verfolgt oder getötet: Salman Rushdie, Theo van Gogh ,Ayyan Ali Hirsi, aber auch Islamkritiker wie Hans-Peter Raddatz, Udo Ulfkotte, Serap Cileli , Necla Kelek und Fathma Bläser erhalten Morddrohungen.

Die Strafanzeige richtet sich gegen die Verbreitung folgender über 200 Verse von 114 Suren im Koran, die aufrufen zu:

a. Volksverhetzung, Beschimpfung von Bekenntnissen gegen Nichtmuslime
b. Mord, Totschlag, Körperverletzung, Krieg gegen Nichtmuslime
c. Aufforderungen zu Verstümmelung und Züchtigungen gegen Nichtmuslime
d. Billigung von Hausfriedensbruch und Diebstahl bei Nichtmuslimen
e. Verstoß gegen den Gleichheitssatz gegenüber Frauen und Andersgläubigen
f. Verstoß gegen allgemeine Persönlichkeitsrechte
g. Verweigern der Glaubensfreiheit
h. Aufforderung zum Meineid wenn es dem Islam dienlich ist

Beispiele aus dem Koran:
„Als die schlimmsten Tiere gelten bei Allah diejenigen, die ungläubig sind und nicht
glauben werden.“ (Koran, Sure 8,55, nach Muhammad Rassoul )

Koran, Sure 98, Vers 6: „Siehe die Ungläubigen vom Volk der Schrift (Juden und Christen): sie sind die schlechtesten der Geschöpfe.“ Das ist ein Verstoß gegen Art. 4 GG und §166 StGB.

„Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Ungläubigen, wo ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf !“ (Koran, Sure 9,5 nach R. Paret).
Verstoß gegen StGB §259 "Aufruf zur Gewalt".

Ungläubige = Andersgläubige, Nichtgläubige , alle Nichtmuslime! „Die Männer stehen über den Frauen, und wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie.“ Koran, Sure 4,34 (nach Rudi Paret)
Verstoß gegen Art. 3 GG , Gleichheit vor dem Gesetz

„Allah hat für euch angeordnet, ihr sollt eure Eide annullieren.“ Koran, Sure 6,2 (Übersetzung nach R. Paret)

„Wahrlich, Allah hat für euch eine Lösung eurer Eide angeordnet.“ Koran, Sure 66,2 (Übersetzung nach Muhammad Ahmed Rassoul )
Verstoß gegen:
§ 153 StGB Falsche uneidliche Aussage (1)
§ 154 StGB Meineid (1+2)
§ 155 StGB Eidesgleiche Bekräftigungen
§ 156 StGB Falsche Versicherung an Eides Statt

„Diejenigen aber, die ungläubig sind, - nieder mit ihnen!“ Koran, Sure 47,8 ( nach Paret )
„Die aber ungläubig sind – nieder mit ihnen! Koran, Sure 47,8 ( nach Rassoul )
Verstoß gegen Art. 4 GG, Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit (1) und (2) Art. 2 GG, Persönliche Freiheitsrechte

Die Schrift „ Bedrohte Freiheit“ vergleicht eine größere Zusammenstellung von Koranversen mit entsprechenden Grundgesetzartikeln so wie mit der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen“ von 1948, der „EUMRK“ 1950 und der EU – Grund R 2000.

In der Einführung wird der Status des Korans erklärt, womit die Bedeutung der Gewaltsuren deutlich wird. Außerdem wird die Widersprüchlichkeit erläutert und einem möglichen Vorwurf der willkürlichen Auswahl und Interpretation von Koranversen entgegengetreten. Die Möglichkeit zur Aufhebung der friedlichen Verse im Koran durch spätere Gewaltverse erklärt der ehemalige Professor für Islamische Geschichte an der berühmten Al-Azhar-Universität Kairo, Ph. D. Mark A. Gabriel in seinem Buch „Islam und Terrorismus“ (Resch-Verlag), S. 51 Islamische Verbände bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung („Solange wir in der Minderheit sind“, Nadeem Elyas auf dem ev. Kirchentag in Hamburg ), um einen eingetragenen Verein gründen zu können und u.a. in den Genuss der steuerbegünstigten Gemeinnützigkeit zu kommen.

Bassam Tibi fragt in DIE ZEIT Nr. 23 vom 29. Mai 2002, im schon erwähnten Artikel „Selig sind die Belogenen“: „Ist ihr ( ZMD und Islamrat und IGMG ) Bekenntnis zu Demokratie und relogiösem Pluralismus aufrichtig oder bloß Iham (Taqiya), also bewusste Täuschung der Ungläubigen, die nach dem Koran ausdrücklich erlaubt ist?“

Koran Sure 3, Vers 54: „ Und sie schmiedeten Listen, und Allah schmiedete Listen; und Allah ist der beste Listenschmied.“ Diese Sure begründet die Verschleierungstaktik „Taqiya“, die z. B in folgenden Aussagen von Nadeem Elyas, dem gerade abgelösten ehemaligen Vorsitzenden des ZMD zum Ausdruck kommt :

“Wir können die Errichtung des islamischen Staates (in Deutschland) nur erreichen, wenn wir das islamische Leben (die Scharia) errichten.“ Bilal-Moschee, Aachen 1994. „ Solange wir in der Minderheit sind“, antwortete N. Elyas in Hamburg auf dem Kirchentag auf die Frage, ob er sich dem Grundgesetz verpflichtet fühlt.

Wie verhalten sich Muslime, auch führende Muslime gegenüber der Mehrheitsgesellschaft, wenn sie Suren unvollständig oder falsch zitieren, um einen friedlichen Islam vorzutäuschen?

Z.B. wird gesagt, Islam bedeute Frieden. Richtig übersetzt heißt es Hingabe, Unterwerfung unter Gott.

„Es ist kein Zwang im Glauben“ meint den Muslim in seiner Glaubensgemeinschaft ( Ummah ), verlässt er den Islam ,wird er verfolgt und getötet. „Wer einen Menschen tötet, der hat die ganze Welt getötet.“ wird oft zitiert. Dieser Koranvers ist unvollständig!

Der Koranvers lautet richtig: „Den Kindern Israels ( Juden ) hat Gott geboten, dass wer einen Menschen tötet, der hat die ganze Welt getötet.“ Hier zitiert Mohammed also nur die jüdischen Gebote. Der Islamrat der Muslime und der Zentralrat der Muslime wollen als Religionsgemeinschaft Gleichberechtigung mit den anderen Religionen und im Folgenden Islamunterricht flächendeckend in Deutschland an staatlichen Schulen einklagen.

Diese Klage der Zweckgemeinschaft Islamrat und ZMD ist z.Zt. am OVG Münster anhängig. Alle islamischen Verbände berufen sich auf die im GG Art. 4 garantierte Religionsfreiheit. Sie fordern die Religionsfreiheit, obwohl der Islam keine Religionsfreiheit kennt: Ein Moslem, der den Islam verlässt, wird als Apostat verfolgt und getötet: Sure 47,8 und im Anhang 4. So muss hinterfragt werden, wie weit der Islam mit seiner politischen Verfassung, dem Koran, dem Artikel 4 des GG, der Religionsfreiheit, widerspricht. „Es geht um die politischen Aussagen des Islam, um seine historisch gewachsene Verfasstheit (Der Koran), insoweit sie nicht mit den Grundregeln des Rechtsstaats vereinbar sind, vor allem bezüglich des Gewaltmonopols, der Religionsfreiheit und der Frauenrechte“, sagt Hans Peter Raddatz im Interview mit der Wochenzeitung Jungle World, „Mehr Realismus käme allen zugute.“

Unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit werden Islamische Verbände geduldet, die nicht nur im Hinblick auf Lehre, Finanzierung und Personal von Staaten abhängig sind, wo die Religionsfreiheit nicht oder nur eingeschränkt geachtet wird, sondern die ihre Verfassung, den Koran, lehren, verbreiten und sich letztlich die Herrschaft über alle Fragen gesellschaftlichen und politischen Zusammenlebens anmaßen, keineswegs nur über metaphysische Glaubensinhalte!

Die türkische Anwältin und Autorin Seyran Ates: „Die türkischen Verbände müssen ihre eigene Verantwortung für die Nicht-Integration der Mehrheit der hier lebenden Türken und Kurden übernehmen.“… „die türkischen Verbände und die Grünen sind mitverantwortlich für die verhärteten Fronten, weil sie immer alles schön zugedeckelt haben. Wir brauchen eine Politik des offenen direkten Wortes.“ (SPIEGEL ONLINE vom 08.Februar 2006).

Wie sehr sich das Lehren und Verbreiten des Korans im Alltag unserer Gesellschaft auswirkt, belegt der Offene Brief einer Lehrerin. Das Wirken der islamischen Verbände beschreibt der Offene Brief eines Moslems an die „Christliche Mitte“ (Unterlagen hierzu können nachgereicht werden).

Der Mord an Theo van Gogh zeigt auf, wie der Koran zu solchen Taten auffordert.
Der Täter heftete diese Sure des Korans an das Opfer : „Siehe, der Lohn derer, welche Allah und seinen Gesandten befehden und Verderben auf der Erde betreiben, ist nur der, dass sie getötet oder gekreuzigt oder an Händen und Füßen wechselseitig verstümmelt oder aus dem Lande vertrieben werden. Das ist ihr Lohn hienieden, und im Jenseits wird ihnen schmerzliche Strafe“ (Sure 5 Vers 33).

Stellt sich unser Rechtssystem selbst in Frage, da es letztendlich Organisationen, die nach dem Koran leben, Macht einräumt, mit der diese die freiheitliche Grundordnung bekämpfen?

Vertreter unseres Rechtssystems haben das Unrechtssystem des Islam zur Urteilsfindung teilweise in unsere Rechtsordnung hereingeholt: beim Schächt-Urteil, Kopftuch-Urteil, Schwimm- und Turnunterricht für muslimische Mädchen, bei Ehrenmorden und Morden durch Muslime, die auf Grund von so genannten Traditionen im Islam milder beurteilt werden. So wird der Bürger der Mehrheitsgesellschaft zum Bürger 2. Klasse. Der Einfluss islamischer Verbände auf die Presse- und Meinungsfreiheit ist Fakt!

Diese Strafanzeige besteht auf der verfassungsgemäßen Durchsetzung unserer Rechtsordnung, die nicht tolerieren darf, dass die Religionsfreiheit zur Beeinträchtigung von Recht und Freiheit in der Bundesrepublik Deutschland missbraucht wird.

Nur durch konstruktive Islamkritik, Korankritik, wäre es möglich, neben den integrierten und sich öffentlich für unsere Grund- und Freiheitsrechte glaubhaft einsetzenden muslimischen Mitbürgern, auch der schweigenden Mehrheit der Muslime die Plattform zu geben, auf der sie sich konstruktiv artikulieren kann. Eine Gesellschaft zerfällt, wenn in wesentlichen Fragen des Zusammenlebens kein Konsens möglich ist.

Diese Auseinandersetzung ist überlebensnotwendig für unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung und von größtem öffentlichem Interesse.


Hochachtungsvoll


Andreas Widmann
Stephansplatz 3 A
30171 Hannover

__________________________________________________ ______________

So etwas ähnliches ist mir durch den Kopf gegangen als ich diese Sackratte im TV sah.

Madday
07.08.2007, 19:38
:top: Sehr schön. :top:

Bestrafer
07.08.2007, 19:56
Doppelpost, gelöscht!

Bestrafer
07.08.2007, 19:57
Bin gespannt was daraus wird. ...:popcorn:

Sterntaler
07.08.2007, 19:58
:top: @#2 und @#3 so ist es.

Klopperhorst
07.08.2007, 20:00
Langer Text. Ich schmeiss die langen Briefe immer gleich weg.


---

Stockinger
07.08.2007, 20:01
1000x kopieren, Absender ändern und auch Strafanzeige erstatten!!

Sterntaler
07.08.2007, 20:02
du vielleicht, die Typen wird es Monate beschäftigen.

Klopperhorst
07.08.2007, 20:04
du vielleicht, die Typen wird es Monate beschäftigen.

Solche Pamphlete sehen auf den ersten Blick immer gut aus. Meist bestehen sie aber nur aus heisser Luft. Leider. Ich habe nicht die Zeit, mich in das Gedankengebäude des Autors einzuarbeiten, vielleicht kann jemand den komprimierten Inhalt kurz ausführen.

Islam = doof, so in etwa.

---

SAMURAI
07.08.2007, 20:05
Langer Text. Ich schmeiss die langen Briefe immer gleich weg.


---

Nun ja, es ist der Text der Anzeige. Der muss fundiert sein. Natürlich darfst DU wegwerfen.

Allerdings stehen da einige schöne Sachen drin, die Staatsanwaltschaft wird wohl nicht wegwerfen können.

Ich habe den Kerl im TV (WDR) gesehen und habe mich gewundert, dass die das gesendet haben.

Übrigens Kloppenhorst, vermutlich willst DU nicht, dass man den Minority-Report wegwirft. Der ist um einige Seiten länger. :D

Prokne
07.08.2007, 20:08
:top: :respekt:

harlekina
07.08.2007, 20:09
Langer Text. Ich schmeiss die langen Briefe immer gleich weg.


---

Das kann die Staatsanwaltschaft allerdings nicht machen.

Sterntaler
07.08.2007, 20:11
Solche Pamphlete sehen auf den ersten Blick immer gut aus. Meist bestehen sie aber nur aus heisser Luft. Leider. Ich habe nicht die Zeit, mich in das Gedankengebäude des Autors einzuarbeiten, vielleicht kann jemand den komprimierten Inhalt kurz ausführen.

Islam = doof, so in etwa.

---

Tja, die Leute werden vielleicht mit einer Gegenanzeige reagieren. :hihi: , Nötigung, weil der Text zu lang war. :hihi:

Tratschtante
07.08.2007, 20:11
Ich bin auf die Antwort gespannt.

Quo vadis
07.08.2007, 20:27
Was ich so an Textauszug gelesen habe, ist die Anzeige berechtigt.Wobei mit der entlarvenden Ehrlichkeit der Aussage des Musels doch schon mal mehr erreicht als mit der Anzeige desselbigen.

Klopperhorst
07.08.2007, 20:31
Es hat keinen Sinn, Anzeigen zu schreiben. Man muss zu den Waffen greifen. Aber wer macht das schon obgleich überbordenden Wohlstandes und allgemeiner Zufriedenheit.

Und so schlingert das System noch einige Jahre dem vernebelten Abgrund entgegen.



---

SAMURAI
07.08.2007, 20:32
Was ich so an Textauszug gelesen habe, ist die Anzeige berechtigt.Wobei mit der entlarvenden Ehrlichkeit der Aussage des Musels doch schon mal mehr erreicht als mit der Anzeige desselbigen.

Man muss schon voll abgedreht sein um solche Dinge abzusondern.

Ich bin geplättet vor dem TV gesessen.

Gibt es schon was auf Youtube ?

Wassiliboyd
07.08.2007, 20:34
Langer Text. Ich schmeiss die langen Briefe immer gleich weg.


---

... aber doch recht sauber begründet.
Scheint Jurist zu sein, der Anzeiger oder Jurastudent.

Wassiliboyd
07.08.2007, 20:36
Abs.: Andreas Widmann, Stephansplatz 3a, 30171 Hannover :neu:





Staatsanwaltschaft Köln
Postanschrift: 50926 Köln
Am Justizzentrum 13
50939 Köln





Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen



1.) den Moschee-Vorsteher der Abu-Bakr-Moschee Köln-Zollstock. In der Sendung des WDR „Koran im Kopf“ am 6. 8. 07 um 22.45 Uhr äußerte er: „Ungläubige sind wie Tiere, ja sie sind schlimmer als Tiere.“ Ein Manuskript der Sendung kann per E-Mail angefordert werden: inland@wdr.de



2.) Barino, einen 22-jährigen Mann, der in der gleichen Sendung sagte: „Juden und Christen hat er (gemeint ist eventuell Allah) zu Affen und Schweinen gemacht.“ Außerdem sagte er, dass Töten für Allah nicht nur erlaubt sondern geboten sei.



Bitte untersuchen Sie alle Rechtsbelange, besonders Volksverhetzung StGB § 130, Beleidigung eines Bekenntnisses StGB § 166 (1,2) und Aufruf zur Gewalt StGB §259.



Hiermit erstatte ich außerdem Strafanzeige gegen die Verbreitung einer Schrift, die gemäß § 166 ( 1,2 ) den Tatbestand der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen sowie gemäß § 130 den Tatbestand der Volksverhetzung und andere Tatbestände laut GG und StGB erfüllt.

Begründung:
Die Voraussetzung der Strafanzeige liegt im Status der Schrift Koran gegenüber unserem Grundgesetz, wobei der Koran sich mit über 200 Aussagen gegen und insgesamt über unser Grundgesetz stellt : Der Koran ist für Muslime die maßgebliche Schrift in Fragen des Glaubens, des gesellschaftlichen und staatlichen Lebens und des Umgangs mit Andersdenkenden. Der Koran erhebt den Anspruch, unmittelbar von Allah gegeben worden zu sein. Nach dem Verständnis etlicher auch führender Muslime in Deutschland gilt er deswegen wortwörtlich und absolut für jede Zeit und an jedem Ort. Das belegen u.a. folgende Aussagen:

„Eine Verfassung nach dem Prinzip der Gewaltenteilung mit der Institutionalisierung von Legislative, Exekutive und richterlicher Gewalt ist in der islamischen Staatstheorie nicht zu finden. Das ist aus islamischer Sicht insofern verständlich, als die Gesetze - nämlich die göttlichen Gesetze - als Scharia schon vorhanden sind und sich eine im Sinne des Wortes gesetzgebende Macht nicht mehr zu konstituieren braucht. NUR ALLAH IST GESETZGEBENDE MACHT!“
(Axel Köhler, Islam-Leitbilder, S. 28). „Der Rechtscharakter der Sunna bzw. des Hadith wird mit dem Koran erklärt….

Die Glaubensgrundsätze und das islamische Recht (Scharia) zeigen den QUASI-TOTALEN ANSPRUCH DER RELIGION AUF MENSCH UND GESELLSCHAFT.“
(Ayyub Axel Köhler , Islam-Leitbilder, S.25). A.Köhler ist Nachfolger des N. Elyas vom Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD).

„Der Islam hält es für unausweichlich, dass Staat und Religion aufeinander bezogen werden. Dies bedeutet in einem islamischen Staat die BINDUNG von LEGISLATIVE und EXEKUTIVE an den KORAN als übergeordnete Grundnorm - ALS GRUNDGESETZ - …“
(Murad W.Hoffmann in „Islam – der verkannte Glaube“, Al-Islam Nr.4, S.8f. 1995)

Ahmad von Denffer, Islamische Gemeinde Deutschland (IGD im ZMD), fragt: „Verbietet das deutsche Recht das Leben nach der Scharia?“ und stellt im Vergleich des Koran mit Artikeln des Grundgesetzes der BRD eine Unvereinbarkeit fest.

„..Die Zukunft des Islam in diesem, unserem Land, in Deutschland, gestalten wir; wir, die hier geboren und aufgewachsen sind, wir, die wir die deutsche Sprache sprechen und die Mentalität dieses Volkes kennen. Entscheidend ist, dass wir in diesem Land unsere Religionsfreiheit haben (auch wenn wir sie sehr häufig vor Gericht erst erstreiten müssen) und dass es keinen Grund gibt, nicht aktiv an der Neugestaltung dieser Gesellschaft mitzuwirken. Ich glaube nicht, dass es unmöglich ist, dass der Bundeskanzler im Jahre 2020 ein in Deutschland geborener und aufgewachsener Muslim ist, dass wir im Bundesverfassungsgericht einen muslimischen Richter oder eine muslimische Richterin haben, dass im Rundfunkrat auch ein muslimischer Vertreter sitzt, der die Wahrung der verfassungsmäßig garantierten Rechte der muslimischen Bürger sichert. ….Dieses Land ist unser Land, und es ist unsere Pflicht, es positiv zu verändern. Mit der Hilfe Allahs werden wir es zu unserem Paradies auf der Erde machen, um es der islamischen Ummah und der Menschheit insgesamt zur Verfügung zu stellen. Allah verändert die Lage eines Volkes erst, wenn das Volk seine Lage ändert!“
Ibrahim El-Zayat, Jugendmagazin der Muslimischen Jugend (MJ) TNT, Nr.1/9,1996, S.2

Die Strafanzeige richtet sich nicht gegen den spirituellen Teil der Religion Islam, sondern gegen den rechtlich-politischen Teil, der durch den o.a. Status des Korans auch ein universalistisches Rechtssystem ist, so dass der Islam tatsächlich zu erheblichen Teilen inkompatibel mit unserem Rechtssystem ist.

In DIE ZEIT Nr. 23 vom 29.Mai 2002 „Selig sind die Belogenen“ erläutert der Moslem Prof. Bassam Tibi (Universität Göttingen) den noch heute existierenden universalistischen Absolutheitsanspruch des Islam. Die türkische Schriftstellerin Serap Cileli sagt: „Der Koran müsste historisiert werden, er ist nicht vereinbar mit unserem Grundgesetz hier und den Menschenrechten.“ (WAZ, 29.01.2006)

Da diese Historisierung nie stattgefunden hat, bzw. immer wieder verhindert wurde, und durch die Verhinderung einer Islamkritik gerade heute (Meinungsfreiheit-Streit) verhindert wird, ist der Straftatbestand eines Großteils des Korans nicht verjährt.

Auf die Frage der Pforzheimer Zeitung: „Vielen Gläubigen gilt er (der Koran) aber als konkrete Handlungsanweisung….?“ antwortet S. Cileli:

„Deswegen kann man ihn (den Koran ) nur schwer als Gleichnis lesen wie die Bibel…“

Gläubige Muslime in Deutschland sind aus Sicht von Serap Cileli dann ein Problem, wenn sie den Koran über die Gesetze der BRD stellen.

Frage: „Ist das Grundgesetz mit dem Koran vereinbar?“ Serap Cileli: „Nein, natürlich nicht. Das Grundgesetz (Deutschland) und der Koran können niemals gleichgesetzt werden. Leider gibt es viele Muslime in Deutschland, die den Koran eher als Gesetz annehmen als unsere Verfassung.“

Wer Islamkritik übt wird verfolgt oder getötet: Salman Rushdie, Theo van Gogh ,Ayyan Ali Hirsi, aber auch Islamkritiker wie Hans-Peter Raddatz, Udo Ulfkotte, Serap Cileli , Necla Kelek und Fathma Bläser erhalten Morddrohungen.

Die Strafanzeige richtet sich gegen die Verbreitung folgender über 200 Verse von 114 Suren im Koran, die aufrufen zu:

a. Volksverhetzung, Beschimpfung von Bekenntnissen gegen Nichtmuslime
b. Mord, Totschlag, Körperverletzung, Krieg gegen Nichtmuslime
c. Aufforderungen zu Verstümmelung und Züchtigungen gegen Nichtmuslime
d. Billigung von Hausfriedensbruch und Diebstahl bei Nichtmuslimen
e. Verstoß gegen den Gleichheitssatz gegenüber Frauen und Andersgläubigen
f. Verstoß gegen allgemeine Persönlichkeitsrechte
g. Verweigern der Glaubensfreiheit
h. Aufforderung zum Meineid wenn es dem Islam dienlich ist

Beispiele aus dem Koran:
„Als die schlimmsten Tiere gelten bei Allah diejenigen, die ungläubig sind und nicht
glauben werden.“ (Koran, Sure 8,55, nach Muhammad Rassoul )

Koran, Sure 98, Vers 6: „Siehe die Ungläubigen vom Volk der Schrift (Juden und Christen): sie sind die schlechtesten der Geschöpfe.“ Das ist ein Verstoß gegen Art. 4 GG und §166 StGB.

„Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Ungläubigen, wo ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf !“ (Koran, Sure 9,5 nach R. Paret).
Verstoß gegen StGB §259 "Aufruf zur Gewalt".

Ungläubige = Andersgläubige, Nichtgläubige , alle Nichtmuslime! „Die Männer stehen über den Frauen, und wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie.“ Koran, Sure 4,34 (nach Rudi Paret)
Verstoß gegen Art. 3 GG , Gleichheit vor dem Gesetz

„Allah hat für euch angeordnet, ihr sollt eure Eide annullieren.“ Koran, Sure 6,2 (Übersetzung nach R. Paret)

„Wahrlich, Allah hat für euch eine Lösung eurer Eide angeordnet.“ Koran, Sure 66,2 (Übersetzung nach Muhammad Ahmed Rassoul )
Verstoß gegen:
§ 153 StGB Falsche uneidliche Aussage (1)
§ 154 StGB Meineid (1+2)
§ 155 StGB Eidesgleiche Bekräftigungen
§ 156 StGB Falsche Versicherung an Eides Statt

„Diejenigen aber, die ungläubig sind, - nieder mit ihnen!“ Koran, Sure 47,8 ( nach Paret )
„Die aber ungläubig sind – nieder mit ihnen! Koran, Sure 47,8 ( nach Rassoul )
Verstoß gegen Art. 4 GG, Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit (1) und (2) Art. 2 GG, Persönliche Freiheitsrechte

Die Schrift „ Bedrohte Freiheit“ vergleicht eine größere Zusammenstellung von Koranversen mit entsprechenden Grundgesetzartikeln so wie mit der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen“ von 1948, der „EUMRK“ 1950 und der EU – Grund R 2000.

In der Einführung wird der Status des Korans erklärt, womit die Bedeutung der Gewaltsuren deutlich wird. Außerdem wird die Widersprüchlichkeit erläutert und einem möglichen Vorwurf der willkürlichen Auswahl und Interpretation von Koranversen entgegengetreten. Die Möglichkeit zur Aufhebung der friedlichen Verse im Koran durch spätere Gewaltverse erklärt der ehemalige Professor für Islamische Geschichte an der berühmten Al-Azhar-Universität Kairo, Ph. D. Mark A. Gabriel in seinem Buch „Islam und Terrorismus“ (Resch-Verlag), S. 51 Islamische Verbände bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung („Solange wir in der Minderheit sind“, Nadeem Elyas auf dem ev. Kirchentag in Hamburg ), um einen eingetragenen Verein gründen zu können und u.a. in den Genuss der steuerbegünstigten Gemeinnützigkeit zu kommen.

Bassam Tibi fragt in DIE ZEIT Nr. 23 vom 29. Mai 2002, im schon erwähnten Artikel „Selig sind die Belogenen“: „Ist ihr ( ZMD und Islamrat und IGMG ) Bekenntnis zu Demokratie und relogiösem Pluralismus aufrichtig oder bloß Iham (Taqiya), also bewusste Täuschung der Ungläubigen, die nach dem Koran ausdrücklich erlaubt ist?“

Koran Sure 3, Vers 54: „ Und sie schmiedeten Listen, und Allah schmiedete Listen; und Allah ist der beste Listenschmied.“ Diese Sure begründet die Verschleierungstaktik „Taqiya“, die z. B in folgenden Aussagen von Nadeem Elyas, dem gerade abgelösten ehemaligen Vorsitzenden des ZMD zum Ausdruck kommt :

“Wir können die Errichtung des islamischen Staates (in Deutschland) nur erreichen, wenn wir das islamische Leben (die Scharia) errichten.“ Bilal-Moschee, Aachen 1994. „ Solange wir in der Minderheit sind“, antwortete N. Elyas in Hamburg auf dem Kirchentag auf die Frage, ob er sich dem Grundgesetz verpflichtet fühlt.

Wie verhalten sich Muslime, auch führende Muslime gegenüber der Mehrheitsgesellschaft, wenn sie Suren unvollständig oder falsch zitieren, um einen friedlichen Islam vorzutäuschen?

Z.B. wird gesagt, Islam bedeute Frieden. Richtig übersetzt heißt es Hingabe, Unterwerfung unter Gott.

„Es ist kein Zwang im Glauben“ meint den Muslim in seiner Glaubensgemeinschaft ( Ummah ), verlässt er den Islam ,wird er verfolgt und getötet. „Wer einen Menschen tötet, der hat die ganze Welt getötet.“ wird oft zitiert. Dieser Koranvers ist unvollständig!

Der Koranvers lautet richtig: „Den Kindern Israels ( Juden ) hat Gott geboten, dass wer einen Menschen tötet, der hat die ganze Welt getötet.“ Hier zitiert Mohammed also nur die jüdischen Gebote. Der Islamrat der Muslime und der Zentralrat der Muslime wollen als Religionsgemeinschaft Gleichberechtigung mit den anderen Religionen und im Folgenden Islamunterricht flächendeckend in Deutschland an staatlichen Schulen einklagen.

Diese Klage der Zweckgemeinschaft Islamrat und ZMD ist z.Zt. am OVG Münster anhängig. Alle islamischen Verbände berufen sich auf die im GG Art. 4 garantierte Religionsfreiheit. Sie fordern die Religionsfreiheit, obwohl der Islam keine Religionsfreiheit kennt: Ein Moslem, der den Islam verlässt, wird als Apostat verfolgt und getötet: Sure 47,8 und im Anhang 4. So muss hinterfragt werden, wie weit der Islam mit seiner politischen Verfassung, dem Koran, dem Artikel 4 des GG, der Religionsfreiheit, widerspricht. „Es geht um die politischen Aussagen des Islam, um seine historisch gewachsene Verfasstheit (Der Koran), insoweit sie nicht mit den Grundregeln des Rechtsstaats vereinbar sind, vor allem bezüglich des Gewaltmonopols, der Religionsfreiheit und der Frauenrechte“, sagt Hans Peter Raddatz im Interview mit der Wochenzeitung Jungle World, „Mehr Realismus käme allen zugute.“

Unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit werden Islamische Verbände geduldet, die nicht nur im Hinblick auf Lehre, Finanzierung und Personal von Staaten abhängig sind, wo die Religionsfreiheit nicht oder nur eingeschränkt geachtet wird, sondern die ihre Verfassung, den Koran, lehren, verbreiten und sich letztlich die Herrschaft über alle Fragen gesellschaftlichen und politischen Zusammenlebens anmaßen, keineswegs nur über metaphysische Glaubensinhalte!

Die türkische Anwältin und Autorin Seyran Ates: „Die türkischen Verbände müssen ihre eigene Verantwortung für die Nicht-Integration der Mehrheit der hier lebenden Türken und Kurden übernehmen.“… „die türkischen Verbände und die Grünen sind mitverantwortlich für die verhärteten Fronten, weil sie immer alles schön zugedeckelt haben. Wir brauchen eine Politik des offenen direkten Wortes.“ (SPIEGEL ONLINE vom 08.Februar 2006).

Wie sehr sich das Lehren und Verbreiten des Korans im Alltag unserer Gesellschaft auswirkt, belegt der Offene Brief einer Lehrerin. Das Wirken der islamischen Verbände beschreibt der Offene Brief eines Moslems an die „Christliche Mitte“ (Unterlagen hierzu können nachgereicht werden).

Der Mord an Theo van Gogh zeigt auf, wie der Koran zu solchen Taten auffordert.
Der Täter heftete diese Sure des Korans an das Opfer : „Siehe, der Lohn derer, welche Allah und seinen Gesandten befehden und Verderben auf der Erde betreiben, ist nur der, dass sie getötet oder gekreuzigt oder an Händen und Füßen wechselseitig verstümmelt oder aus dem Lande vertrieben werden. Das ist ihr Lohn hienieden, und im Jenseits wird ihnen schmerzliche Strafe“ (Sure 5 Vers 33).

Stellt sich unser Rechtssystem selbst in Frage, da es letztendlich Organisationen, die nach dem Koran leben, Macht einräumt, mit der diese die freiheitliche Grundordnung bekämpfen?

Vertreter unseres Rechtssystems haben das Unrechtssystem des Islam zur Urteilsfindung teilweise in unsere Rechtsordnung hereingeholt: beim Schächt-Urteil, Kopftuch-Urteil, Schwimm- und Turnunterricht für muslimische Mädchen, bei Ehrenmorden und Morden durch Muslime, die auf Grund von so genannten Traditionen im Islam milder beurteilt werden. So wird der Bürger der Mehrheitsgesellschaft zum Bürger 2. Klasse. Der Einfluss islamischer Verbände auf die Presse- und Meinungsfreiheit ist Fakt!

Diese Strafanzeige besteht auf der verfassungsgemäßen Durchsetzung unserer Rechtsordnung, die nicht tolerieren darf, dass die Religionsfreiheit zur Beeinträchtigung von Recht und Freiheit in der Bundesrepublik Deutschland missbraucht wird.

Nur durch konstruktive Islamkritik, Korankritik, wäre es möglich, neben den integrierten und sich öffentlich für unsere Grund- und Freiheitsrechte glaubhaft einsetzenden muslimischen Mitbürgern, auch der schweigenden Mehrheit der Muslime die Plattform zu geben, auf der sie sich konstruktiv artikulieren kann. Eine Gesellschaft zerfällt, wenn in wesentlichen Fragen des Zusammenlebens kein Konsens möglich ist.

Diese Auseinandersetzung ist überlebensnotwendig für unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung und von größtem öffentlichem Interesse.


Hochachtungsvoll


Andreas Widmann
Stephansplatz 3 A
30171 Hannover

__________________________________________________ ______________

So etwas ähnliches ist mir durch den Kopf gegangen als ich diese Sackratte im TV sah.


Das Ganzte wird vermutlich ausgehen, wie das Hornberger Schießen.

Die Islamofaschisten der Abu Bakr-Moschee werden kontern mit entsprechenden Textstellen der Bibel!

Brutus
07.08.2007, 20:37
Bin gespannt was daraus wird. ...:popcorn:

Nichts. Als Deutscher und Angehöriger eines Tätervolks hast Du von vorneherein jeden Anspruch verwirkt, gegen Verhetzung zu klagen.

Ich tippe darauf, sofern es überhaupt zur Eröffnung eines Verfahrens kommt, daß das Gericht sagen wird, "die volksverhetztende Intention ... etcetera blahblah ... konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden".

Pidder Lüng
07.08.2007, 20:46
Was ich so an Textauszug gelesen habe, ist die Anzeige berechtigt.Wobei mit der entlarvenden Ehrlichkeit der Aussage des Musels doch schon mal mehr erreicht als mit der Anzeige desselbigen.

Das finde ich auch und lache mich schlapp!

Vielleicht hat der WDR einen Stein ins Rollen gebracht, der unsere Gesetzesgeber dazu bringt, dem Islam bei uns in unserem Deutschland die Flügel zu stutzen.

Freddy Krüger
07.08.2007, 20:48
Die machen eh nichts, die scheißen sich höchstens ein

RosaRiese
07.08.2007, 20:49
......
So etwas ähnliches ist mir durch den Kopf gegangen als ich diese Sackratte im TV sah.
Und woran hats gehapert? :cool:

Klopperhorst
07.08.2007, 21:01
Die machen eh nichts, die scheißen sich höchstens ein

So ist es.


---

Marathon
07.08.2007, 21:12
Es hat keinen Sinn, Anzeigen zu schreiben. Man muss zu den Waffen greifen. Aber wer macht das schon obgleich überbordenden Wohlstandes und allgemeiner Zufriedenheit.

Und so schlingert das System noch einige Jahre dem vernebelten Abgrund entgegen.



---

Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes verlangt als Bedingung für den rechtmäßigen gewaltsamen Widerstand, dass zuerst andere Wege zur Wiederherstellung bzw Aufrechterhaltung der Ordnung durchgeführt wurden.

Sollten alle diese Anzeigen abgelehnt werden, dann träte wohl die Bedingung in Kraft, denn friedliche Wege sind dann ja damit offensichtlich nicht möglich.

Die Begründungen der Hamburger Staatsanwältin sind so dermaßen abstruß und gegen jeden gesunden Menschenverstand, dass das eigentlich nicht nur an deren Unwissenheit liegen kann, sondern mehr dahinter stecken muss.

Brutus
07.08.2007, 21:13
Die machen eh nichts, die scheißen sich höchstens ein

Mich würde interessieren, ob die dürften, selbst wenn sie wollten? Der Vergleich mit der DDR und dem Durchgriff der Besatzer käme ganz gut hin.

Brutus
07.08.2007, 21:15
Die Begründungen der Hamburger Staatsanwältin sind so dermaßen abstruß und gegen jeden gesunden Menschenverstand, dass das eigentlich nicht nur an deren Unwissenheit liegen kann, sondern mehr dahinter stecken muss.

Wenn nicht endlich mal einer auspackt und sagt, wer in diesem Lammde wirklich die Macht ausübt, müssen wir warten, bis das System gekippt ist.

SAMURAI
07.08.2007, 21:18
Und woran hats gehapert? :cool:

Die Telekom stand auf der Leitung. Wahrscheinlich der RosaRiese vom VS.

:)) :)) :))

SAMURAI
07.08.2007, 21:23
Nichstun tun nur die Nixigsten.

Labern, dass niemand was tut, tut aber jemand was, labert man, es geschieht eh nichts. Gelle Kloppenhorst:]

Klopperhorst
07.08.2007, 21:26
Nichstun tun nur die Nixigsten.

Labern, dass niemand was tut, tut aber jemand was, labert man, es geschieht eh nichts. Gelle Kloppenhorst:]

Ich habe nie gefordert, daß jemand etwas tun sollte. Wenn, dann zitier mich einfach, und ich werde es erklären.

Niemand sollte seine Kraft an dem Scheiss verschwenden. Man kann gegen die historische Notwendigkeit nichts mehr tun. Der Zug ist weg. Nachfolgende Generationen werden die Suppe auslöffeln, nicht wir.


Da lehne ich mich lieber zurück und freue mich, daß dieses System bald die Quittung kriegt.


---

Buella
07.08.2007, 21:29
Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes verlangt als Bedingung für den rechtmäßigen gewaltsamen Widerstand, dass zuerst andere Wege zur Wiederherstellung bzw Aufrechterhaltung der Ordnung durchgeführt wurden.

Sollten alle diese Anzeigen abgelehnt werden, dann träte wohl die Bedingung in Kraft, denn friedliche Wege sind dann ja damit offensichtlich nicht möglich.

Die Begründungen der Hamburger Staatsanwältin sind so dermaßen abstruß und gegen jeden gesunden Menschenverstand, dass das eigentlich nicht nur an deren Unwissenheit liegen kann, sondern mehr dahinter stecken muss.

Sehe ich genauso!
Erst, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft wurden, besteht die Möglichkeit des Art. 20 Abs. 4 GG.!

Sonst, genießt jeder, der zu Gewalt aufruft oder gar zu den Waffen greift:

1. Als Terrorist und Staatsfeind von Staatswegen rechtmäßig verfolgt zu werden
2. Keine Legitimtion des o.g. Art. des GG.
3. Somit in die Kategorie eingestuft zu werden, in welcher sich zwar gewiesse
Kreise befinden, aber dennoch von staatlicher Seite mehr als hofiert werden!

Also!
Immer schön kühlen Kopf bewahren! ;)

Gruß
Buella

Klopperhorst
07.08.2007, 21:34
Sehe ich genauso!
Erst, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft wurden, besteht die Möglichkeit des Art. 20 Abs. 4 GG.!


Dieser Alibiparagraph ist doch nur dazu da, um die BRD gegen einen evt. wieder aufstrebenden deutschen Nationalismus zu schützen.

Nicht anderes hatten die Besatzer damit im Kopf.

Ein islamisches Deutschland interessiert eben niemand wirklich.


---

RosaRiese
07.08.2007, 21:39
Die Telekom stand auf der Leitung. Wahrscheinlich der RosaRiese vom VS.

:)) :)) :))Du gibst telefonisch Strafanzeigen auf? Du bist ein Held^^.

ochmensch
07.08.2007, 21:47
[...]
Da lehne ich mich lieber zurück und freue mich, daß dieses System bald die Quittung kriegt.
---

Dieses System ist blöderweise keine Person, die eine Quittung bekommen kann. Die Verantwortlichen werden nie dafür gerade stehen müssen, was sie uns angetan haben.

elas
07.08.2007, 21:56
Dieses System ist blöderweise keine Person, die eine Quittung bekommen kann. Die Verantwortlichen werden nie dafür gerade stehen müssen, was sie uns angetan haben.

Ja sehe ich auch so. Und hier schliesst sich der Kreis mit den Folgen die der Nationalsozialismus produziert hat. Die Justiz hat zugeschaut und mitgemacht. Die kleinen Leute haben jahrelang büßen müssen sofern sie das Inferno überhaupt überlebten.

Auch bestätigt sich die Aussage dass
wir einen Polizeistaat für die Bürger haben
und einen Rechtsstaat für die Verbrecher. (wozu auch diese verhassten Islamisten zählen)

Buella
07.08.2007, 21:58
Dieser Alibiparagraph ist doch nur dazu da, um die BRD gegen einen evt. wieder aufstrebenden deutschen Nationalismus zu schützen.

Nicht anderes hatten die Besatzer damit im Kopf.

Ein islamisches Deutschland interessiert eben niemand wirklich.


---

Falsch!

Dieser, wie Du es nennst "Alibiparagraph", ist eben gerade dazu da, Systeme, wie den Nationalsozialismus, Islam, etc... , als letzte Möglichkeit zur Bewahung der freiheihtlichen demokratischen Grundordnung, zu bekämpfen!

Demnach ist es kein "Alibiparagraph", sondern ein (ich nenne mal) Notwehr-Paragraph, sozusagen als letztes Mittel!

Die von Dir als "Besatzer" bezeichneten haben uns übrigens von der nationalsozialistischen Pest befreit!

Und das nächste faschistoide System ist gerade drauf und dran seine Tentakeln nach Deutschland und Europa auszustecken! :]

Marathon
07.08.2007, 22:51
Falsch!

Dieser, wie Du es nennst "Alibiparagraph", ist eben gerade dazu da, Systeme, wie den Nationalsozialismus, Islam, etc... , als letzte Möglichkeit zur Bewahung der freiheihtlichen demokratischen Grundordnung, zu bekämpfen!

Demnach ist es kein "Alibiparagraph", sondern ein (ich nenne mal) Notwehr-Paragraph, sozusagen als letztes Mittel!


Ich glaube allerdings nicht, dass ein Gericht die Berufung auf diesen Absatz überhaupt gelten lässt, wenn der Angeklagte das System, zu dem auch das Gericht gehört, bekämpft.

Sollte jemand Taten begehen, weil er sich im Sinne von Artikel 20, Absatz 4 dazu berechtigt sieht, dann muss derjenige auch soweit gehen, das System abzuschaffen, weil er sonst von eben jenem System bestraft wird.

Normalerweise wird derjenige aber recht früh identifiziert, geschnappt und als Terrorist behandelt.

SKEPSIS
07.08.2007, 23:29
Ist das Ding tatsächlich von Herrn Andreas W. aus H.? WEISS er von der Veröffentlichung, resp. hat er ihr zugestimmt?

:(

mfg

dr-esperanto
08.08.2007, 00:20
Bin gespannt was daraus wird. ...:popcorn:


Ungläubige sind üblicherweise Materialisten und von daher wie Tiere, die nur für ihre Triebe leben. Deswegen steht im Koran, Ungläubige bzw. Atheisten seien wie Schweine und Affen. Dem kann ich nicht ganz widersprechen.

dr-esperanto
08.08.2007, 00:21
Ist das Ding tatsächlich von Herrn Andreas W. aus H.? WEISS er von der Veröffentlichung, resp. hat er ihr zugestimmt?

:(

mfg

Ist das nicht Samurai selber? Hätte ich jedenfalls gedacht...

McDuff
08.08.2007, 06:16
Mal sehen wie schnell die Anzeige vom Tisch ist. In Hamburg ist ja schon die Straffreiheit für religiöse Fanatiker erklärte Sache...

SAMURAI
08.08.2007, 07:35
Ich habe nie gefordert, daß jemand etwas tun sollte. Wenn, dann zitier mich einfach, und ich werde es erklären.

Niemand sollte seine Kraft an dem Scheiss verschwenden. Man kann gegen die historische Notwendigkeit nichts mehr tun. Der Zug ist weg. Nachfolgende Generationen werden die Suppe auslöffeln, nicht wir.


Da lehne ich mich lieber zurück und freue mich, daß dieses System bald die Quittung kriegt.


---

Besser Strick nehmen - die leichteste Art des Zurücklehnen.

Freddy Krüger
08.08.2007, 13:35
Man muß sich mal die Begründung durchlesen:


"Auch wenn der Koran die Welteroberung fordert, so wendet er sich nicht gegen die Verfassung von Deutschland ..."

http://www.politicallyincorrect.de/2007/08/staatsanwaltschaft-koran-ist-verfassungsgemaess/#more-3219

Gehört Deutschland denn nicht zu dieser Welt?

Geschieht den Bush-Faschisten vom PI-Blog eigentlich ganz recht.
Ihr Idol Bush ist ja ein großer Islamfreund:

"Islam is Peace" Says President
(für Dumpfbacken: Islam bedeutet Frieden, sagte der US-Präsident)

http://www.whitehouse.gov/news/releases/2001/09/20010917-11.html

http://www.whitehouse.gov/news/releases/2001/09/images/20010917-11-2-m.jpg

harlekina
08.08.2007, 14:13
Ich denke, wir haben ein Grundgesetz und keine Verfassung???

Hofer
08.08.2007, 15:44
Man muß sich mal die Begründung durchlesen:



Gehört Deutschland denn nicht zu dieser Welt?

Geschieht den Bush-Faschisten vom PI-Blog eigentlich ganz recht.
Ihr Idol Bush ist ja ein großer Islamfreund:

"Islam is Peace" Says President
(für Dumpfbacken: Islam bedeutet Frieden, sagte der US-Präsident)

http://www.whitehouse.gov/news/releases/2001/09/20010917-11.html

http://www.whitehouse.gov/news/releases/2001/09/images/20010917-11-2-m.jpg




Politically Incorrect scheint ein Ableger von http://www.aipac.org/index.asp zu sein.