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Vollständige Version anzeigen : Staatsanwaltschaft Hamburg: Glaube kann das Recht beugen/Koran ist verfassungsgemäß'.



Atheist
07.08.2007, 11:18
Staatsanwaltschaft Hamburg
Postfach 30 52 61, 20316 Hamburg
Geschäftsstelle 7101
Gorch-Fock-Wall 15-17
20355 Hamburg
Telefon 040 - 42843 - 1791

Betr.: Ihre Anzeige vom

Sehr geehrte Frau S….!

Der von Ihnen angezeigte Sachverhalt wurde insbesondere unter Heranziehung der Ihrem Schreiben beigefügten Schriftstücke überprüft.

Von der Einleitung eines Ermittlungs- bzw. Einziehungsverfahrens ist gemäß § 152 Abs. 2 i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO abgesehen worden, weil sich Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat nicht ergeben haben.

Die Staatsanwaltschaft ist daher zum Einschreiten weder berechtigt noch verpflichtet.
Der KORAN stellt zwar eine Schrift im Sinne der §§ 130 Abs. 2, 166 Abs. 1 StGB dar, deren Verbreitung - unabhängig vom Inhalt und seiner jeweiligen Interpretation ( - jedoch nicht strafbar ist.

Zweifelhaft ist schon, ob der Inhalt des KORAN überhaupt an den vorgenannten Normen gemessen werden kann. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass seine Entstehung und schriftliche Konkretisierung in etwa auf das 7. Jahrhundert datiert wird und es sich mithin beim KORAN um eine vorkonstitutionelle Schrift handelt.

Der BGH hat in anderem Zusmmenhang festgestellt, dass es nicht Wille des Gesetzgebers gewesen sein kann, Schriften oder andere Darstellungen aus vorkonstitutioneller Zeit, deren Inhalt teilweise- nach den heute gültigen Wertmaßstäben- nicht mit den Grundsätzen der Verfassung in Einklang zu bringen ist, allein schon deswegen der Einziehung zu unterwerfen, weil sie früher- unter der Herrschaft anderer Verfassungsgrundsätze- hergestellt worden sind (vgl. BGH NJM 1963, 2034 (2035)). Zum Zeitpunkt der Entstehung des KORAN galten jedoch andere Werte, Auffassungen und Gebräuche.

Zwar können grundsätzlich auch vorkonstitutionelle Schriften strafrechtlich relevant sein und der Einziehung unterliegen, wenn sie die Verfassungsordnung bekämpfen, mithin mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren sind. Dies gilt jedoch nicht für solche vorkonstitutionellen Schriften die sich - möglicherweise- gegen Grundwerte einer freiheitlichen Demokratie wenden, ohne sich dabei aber gegen deren Verwirklichung gerade in der Bundesrepublik Deutschland zu richten ( vgl. BGHSt 29, 73 (77 f.)). der Inhalt des KORAN wendet sich jedoch nicht- zielgerichtet- gegen die Verfassungsordnung der BRD.

Letztlich muss die Frage, ob die vorgenannten von der Rechtsprechung für das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen entwickelten Grundsätze auch im vorliegenden Fall Anwendung finden, nicht entschieden werden.

Die Verbreitung des KORAN, der Grundlage der islamischen Religion ist, ist in jedem Fall von der in Artikel 4 des Grundgesetzes verbürgten Religionsfreiheit gedeckt.
Artikel 4 Absatz 1 und Absatz 2 GG gewährleisten mit der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit und mit der Freiheit der ungestörten Religionsausübung einen von staatlicher Einflussnahme freien Rechtsraum, in dem jeder sein Leben gestalten kann, wie es seiner religiösen und weltanschaulichen Überzeugung entspricht (BVerfG NJW 1971, 931). Insofern ist die Glaubensfreiheit mehr als religiöse Toleranz, d,h. bloße Duldung religiöser Bekenntnisse oder irreligiöser Überzeugungen. Sie umfasst daher nicht nur die innere Freiheit zu glauben oder nicht zu glauben, sondern auch die äußere Freiheit, den Glauben zu manifestieren, zu bekennen und zu verbreiten (BVerfGE 24, 236, 245; BVerfG NJW 1972, 327 (329)). (Wer schützt unsere Verfassung? Unser Gott steh´ uns bei)

Beschränkungen erfährt die Glaubenfreiheit vor allem durch kollidierendes Verfassungsrecht, die Glaubensfreiheit wird “vorbehaltlos”, aber nicht “schrankenlos” gewährleistet (BVerfGE 32, 98 (107)).

Für die Glaubensfreiheit existieren demnach die Schranken, die sich aus dem System der Grundsatzentscheidungen des Grundgesetzes ergeben (BVerfGE 12, 1 (4 f.)). Aus der Glaubensfreiheit anderer Personen sowie der Würde des Menschen folgt insoweit das verfassungsrechtliche Toleranzgebot (BVerfGE 32, 98 (107 f.); BVerfGE 41, 29 (50 f.)).

Artikel 4 GG schützt den einzelnen somit zwar gegen die Intoleranz seiner Mitmenschen, verpflichtet ihn aber gleichzeitig, gegenüber anderen dieselbe Duldsamkeit aufzubringen, die er für sich und seine eigenen Überzeugungen in Anspruch nimmt (BVerfGE NJW 1963, 1170 (1171)).

Da die Glaubensfreiheit keinen Vorbehalt für den einfachen Gesetzgeber enthält, darf sie mithin weder durch die allgemeine Rechtsordnung noch durch eine unbestimmte Klausel relativiert werden, welche ohne verfassungsrechtlichen Ansatzpunkt und ohne ausreichende rechtsstaatliche Sicherung eine Gefährdung der für den Bestand der staatlichen Gemeinschaft notwendigen Güter genügen lässt. Vielmehr ist ein im Rahmen der Garantie der Glaubensfreiheit zu berücksichtigender Konflikt nach Maßgabe der grundgesetzlichen Werteordnung und unter Berücksictigung der Einheit dieses grundlegenden Wertesystems zu lösen. Das Bundesverfassungsgericht hat vor diesem Hintergrund festgestellt, dass Betätigungen und Verhaltungsweisen, die aus einer bestimmten Glaubenshaltung fließen, nicht ohne weiteres den Sanktionen unterworfen werden können, die der Staat für ein solches Verhalten - unabhängig von seiner glaubensmäßigen Motivation - vorsieht. Die Ausstrahlungswirkung des Grundrechts aus Artikel 4 Abs. 1 GG kommt danach in solchen Fällen in der Weise zur Geltung, dass sie Art und Maß der zulässigen staatlichen Sanktionen beeinflussen kann.

Wer sich in einer konkreten Situation durch seine Glaubensüberzeugung zu einem Tun oder Unterlassen bestimmen lässt, kann mit den in der Gesellschaft herrschenden sittlichen Anschauungen und den auf sie gegründeten Rechtspflichten in Konflikt geraten. Verwirklicht er durch dieses Verhalten nach herkömmlicher Auslegung einen Straftatbestand, so ist im Lichte des Artikel 4 Abs. 1 GG zu fragen, ob unter den besonderen Umständen des Falles eine Bestrafung den Sinn staatlichen Strafens überhaupt noch erfüllen würde. Ein solcher Täter lehnt sich nicht aus mangelnder Rechtsgesinnung gegen die staatliche Rechtsordnung auf. Er sieht sich vielmehr in eine Grenzsituation gestellt, in der die allgemeine Rechtsordnung mit dem persönlichen Glaubensgebot in Widerstreit tritt und er fühlt die Verpflichtung, hier dem höheren Gebot des Glaubens zu folgen. Die sich aus Artikel 4 Abs. 1 GG ergebende Pflicht aller öffentlichen Gewalt, die ernste Glaubensüberzeugung in weitesten Grenzen zu respektieren, muss immer dann zu einem Zurückweichen des Strafrechts führen, wenn der konkrete Konflikt zwischen einer nach allgemeinen Anschauungen bestehenden Rechtspflicht und einem Glaubensgebot den Täter in eine seelische Bedrängnis bringt, der gegenüber sich die kriminelle Bestrafung als eine übermäßige und daher seine Menschenwürde verletzende soziale Reaktion darstellen würde (vgl. BverfG NJW 1972, 327 (328,329)).

Vor dem Hintergrund dieser durch das Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze und unter Berücksichtigung der zentralen Bedeutung des KORAN für den islamischen Glauben sowie seiner Entstehungsgeschichte kommt eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung und/oder Beschimpfen von Bekenntnissen gemäß §§ 130, 166 StGB durch Verbreiten des Koran nicht in betracht. Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der KORAN nur in der von Ihnen dargestellten Form oder wie es von vielen Reformern in der islamischen Welt bereits getan wird, in Übereinstimmung mit den Menschenrechten ausgelegt werden kann.

Mit freundlichem Gruß
Unterschrift
Dr. Kühne
Staatsanwältin

http://www.politicallyincorrect.de/2007/08/staatsanwaltschaft-koran-ist-verfassungsgemaess/

wie man den Kloran , diese mittelalterliche Hetzschrift, als verfassungsgemäß einordnen kann bleibt mir schleierhaft:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :osama: :


...muss immer dann zu einem Zurückweichen des Strafrechts führen, wenn der konkrete Konflikt zwischen einer nach allgemeinen Anschauungen bestehenden Rechtspflicht und einem Glaubensgebot den Täter in eine seelische Bedrängnis bringt

also wenn der Musel aus völliger religöser Pflicht um ins Paradies zu kommen 5 Ungläubigen den Kopf abschneiden will/"muß" hat das Strafrecht zurückzuweichen?

Analyser
07.08.2007, 11:28
In einer Antwort der Staatsanwaltschaft Hamburg auf eine Strafanzeige einer Frau, die die Verfassungswidrigkeit des Korans prüfen lassen wollte, finden sich zwei höchstinteressante Passagen. In ihnen legt die Staatsanwältin Frau. Dr. Kühne dar, dass strafbare Handlungen, die sich aus Glaubensüberzeugungen ableiten, nicht immer bzw. nicht immer wie üblich geahndet werden müssen. Vielmehr sei eine Verurteilung ggf. eine "übermäßige" bzw. die "Menschenwürde verletzende soziale Reaktion".

Ob der Staatsanwältin Artikel 3 des Grundgesetzes in diesem Fall wirklich präsent war, ist zweifelhaft. Dieser lautet nämlich: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Also sowohl Gläubige als auch "Ungläubige"! Ebenso gilt die Menschenwürde für alle Menschen - auch für die Opfer von Straftaten. Des Weiteren schützt Artikel 4 (1) auch die Weltanschauung, so dass nach der Logik der Staatsanwaltschaft ggf. auch bei persönlichen, politischen Überzeugungen das Recht gebeugt werden könnte.

Für mich sind die Ausführungen der Staatsanwaltschaft daher ein erneutes Indiz, dass die Glaubensfreiheit in Deutschland in Teilen der staatlichen Institutionen offenbar einen Status genießt, der nicht nur den gesellschaftlichen Frieden durch (radikalisierte) Gläubige gefährden kann, sondern letztlich auch Recht und Gesetz bzw. die Werteordnung des Grundgesetzes auf den Kopf stellen kann.

Hier die Auszüge der Begründung:

Wer sich in einer konkreten Situation durch seine Glaubensüberzeugung zu einem Tun oder Unterlassen bestimmen lässt, kann mit den in der Gesellschaft herrschenden sittlichen Anschauungen und den auf sie gegründeten Rechtspflichten in Konflikt geraten. Verwirklicht er durch dieses Verhalten nach herkömmlicher Auslegung einen Straftatbestand, so ist im Lichte des Artikel 4 Abs. 1 GG zu fragen, ob unter den besonderen Umständen des Falles eine Bestrafung den Sinn staatlichen Strafens überhaupt noch erfüllen würde. Ein solcher Täter lehnt sich nicht aus mangelnder Rechtsgesinnung gegen die staatliche Rechtsordnung auf. Er sieht sich vielmehr in eine Grenzsituation gestellt, in der die allgemeine Rechtsordnung mit dem persönlichen Glaubensgebot in Widerstreit tritt und er fühlt die Verpflichtung, hier dem höheren Gebot des Glaubens zu folgen.

Die sich aus Artikel 4 Abs. 1 GG ergebende Pflicht aller öffentlichen Gewalt, die ernste Glaubensüberzeugung in weitesten Grenzen zu respektieren, muss immer dann zu einem Zurückweichen des Strafrechts führen, wenn der konkrete Konflikt zwischen einer nach allgemeinen Anschauungen bestehenden Rechtspflicht und einem Glaubensgebot den Täter in eine seelische Bedrängnis bringt, der gegenüber sich die kriminelle Bestrafung als eine übermäßige und daher seine Menschenwürde verletzende soziale Reaktion darstellen würde (vgl. BverfG NJW 1972, 327 (328,329)).

http://www.politicallyincorrect.de/2007/08/staatsanwaltschaft-koran-ist-verfassungsgemaess/#more-3219

McDuff
07.08.2007, 11:37
Wenn das stimmt ist es das ist das schlimmste und rechtsbrecherichste was jemals ein studierter Jurist in der BRD abgesondert hat. Die Trennung von Staat und Religion wird negiert, alle Gesetze werden automatisch der Religion untergeordnet. Diese Juristin hat der Scharia Tür und Tor geöffnet und sollte aller Ämter enthoben werden und ihre Zulassung verlieren.

FranzKonz
07.08.2007, 11:38
... Pflicht aller öffentlichen Gewalt, die ernste Glaubensüberzeugung in weitesten Grenzen zu respektieren, muss immer dann zu einem Zurückweichen des Strafrechts führen, wenn der konkrete Konflikt zwischen einer nach allgemeinen Anschauungen bestehenden Rechtspflicht und einem Glaubensgebot den Täter in eine seelische Bedrängnis bringt, ...

Das ist eine überaus gefährliche Auslegung.

Mit der Trennung von Kirche und Staat muß das staatliche Recht zwangsläufig Vorrang vor jedem Glaubensgebot haben. Wer auch immer Glaubensgebote für zwingend hält, die im Widerspruch zu unserer Rechtsordnung stehen, hat hier nichts, aber auch gar nichts, verloren.

-jmw-
07.08.2007, 11:53
Hmm...
Klingt übel.
Kann mal bitte ein Jurist was dazu sagen?

-jmw-
07.08.2007, 11:58
wie man den Kloran , diese mittelalterliche Hetzschrift, als verfassungsgemäß einordnen kann bleibt mir schleierhaft:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :osama: :
Tut die Dame das denn?
Sofern ich den Text richtig verstehe, sagt sie doch, dass zwar Inhalte des Korans verfassungswidrig seien, dies jedoch allein noch kein Grund, ihn zu verbieten.
Oder hab ich was überlesen?

Skaramanga
07.08.2007, 12:07
Ich sags ja... der größte Fehler der Nazis war, den Nationalsozialismus und den Rassenwahn nicht als Religion oder Kult zu deklarieren.

Aber dieses "Zurückweichen" des Rechts bezieht sich bestimmt nur wieder auf eine ganz bestimmte Religion... (auf welche wohl :rolleyes: ). Ich bin sicher, wenn ich meine Wohnung in einen Voodoo-Tempel umfunktioniere und im Hof Tieropfer darbringe und die Hauswände mit Blut bespritze, wird das Gesetz nicht einen Millimeter von mir zurückweichen, und die Bullen werden ganz schnell vor Ort sein und meinem Treiben ein Ende setzen. Es sei denn der Voodoo-Kult bringt es auf über eine Milliarde Mitglieder, kontrolliert 70% der Weltölreserven, und macht weltweit Rabbatz und Terror. Dann würde wohl auch ich in den Genuss des "zurückweichenden Rechts" kommen, gell?

So ist das also mit dem Gesetz.

Wahabiten Fan
07.08.2007, 12:07
Tut die Dame das denn?
Sofern ich den Text richtig verstehe, sagt sie doch, dass zwar Inhalte des Korans verfassungswidrig seien, dies jedoch allein noch kein Grund, ihn zu verbieten.
Oder hab ich was überlesen?

Dann lasst uns doch die verfassungswidrigen Suren und Verse schwärzen und dann schauen wir mal, was als Verfassungskonform übrig bleibt.

Buella
07.08.2007, 12:14
Liebe Leute!

Wollt Ihr denn nicht endlich verstehen, was hier stattfindet?

Sie träumen von einer Welt, in der alle Menschen GLEICH sind!
Aber sie begreifen nicht, daß sie eine Welt schaffen, in der alle Menschen im GLEICH - Schritt marschieren müssen! :]

Ich bin noch jung genug, um es wahrscheinlich zu erleben, wie solche Gesellen auch am Galgen hängen werden, wenn sie es wagen sollten, freiheitliche Rechte in Anspruch nehmen zu wollen! :hihi:

-jmw-
07.08.2007, 12:26
Ähm...
UNd?
Selbst wenn nix übrigbliebe, ergäbe sich laut Argumenation der Staatsanwaltschaft kein Verbotsgrund daraus.

Buella
07.08.2007, 12:35
Auch die Überschrift es Threads ist falsch gewählt!

"Staatsanwaltschaft Hamburg: Glaube kann das Recht beugen"

Es darf nicht "Glaube" , sondern muß "islamischer Glaube" heißen!

Es darf auch nicht "kann" lauten, weil die Zwei-Klassen-Justiz (Islambezogen) bereits Praxis ist!

Mit "Recht" hat das schon gar nichts mehr zu tun!

Es wird somit auch nicht "gebeugt", sondern schlichtweg ignoriert und ad aburdum geführt!

Außerdem sollte man sich nicht mehr "Staats" - Anwaltschaft nennen, wenn man nicht mehr die Rechte der meißten Bürger eines Staates und deren Schutz, sondern die Bevorzugung von Minderheiten und somit die Abschaffung des Staates begünstigt und vertritt!

Vielen Dank, Frau Staats(-?-)anwältin, für soviel Courage gegen das Grundgesetz!

:]

Rommel
07.08.2007, 12:46
Wer sich in einer konkreten Situation durch seine Glaubensüberzeugung zu einem Tun oder Unterlassen bestimmen lässt, kann mit den in der Gesellschaft herrschenden sittlichen Anschauungen und den auf sie gegründeten Rechtspflichten in Konflikt geraten. Verwirklicht er durch dieses Verhalten nach herkömmlicher Auslegung einen Straftatbestand, so ist im Lichte des Artikel 4 Abs. 1 GG zu fragen, ob unter den besonderen Umständen des Falles eine Bestrafung den Sinn staatlichen Strafens überhaupt noch erfüllen würde. Ein solcher Täter lehnt sich nicht aus mangelnder Rechtsgesinnung gegen die staatliche Rechtsordnung auf. Er sieht sich vielmehr in eine Grenzsituation gestellt, in der die allgemeine Rechtsordnung mit dem persönlichen Glaubensgebot in Widerstreit tritt und er fühlt die Verpflichtung, hier dem höheren Gebot des Glaubens zu folgen.

Die sich aus Artikel 4 Abs. 1 GG ergebende Pflicht aller öffentlichen Gewalt, die ernste Glaubensüberzeugung in weitesten Grenzen zu respektieren, muss immer dann zu einem Zurückweichen des Strafrechts führen, wenn der konkrete Konflikt zwischen einer nach allgemeinen Anschauungen bestehenden Rechtspflicht und einem Glaubensgebot den Täter in eine seelische Bedrängnis bringt, der gegenüber sich die kriminelle Bestrafung als eine übermäßige und daher seine Menschenwürde verletzende soziale Reaktion darstellen würde (vgl. BverfG NJW 1972, 327 (328,329)).



Unfassbar. In einem Rechtsstaat gilt nur ein Gesetz: Das vom Staat gesetzte. Und kein anderes.
Mit solchen Urteilen legimiert man religiös motivierte Straftaten und negiert sogar , dass diese dann nach den herkömmlichen Gesetzen zu ahnden sind...

klartext
07.08.2007, 12:50
Eine gefährliche Aussage, indem sie für jeden geltendes Recht zum Wunschkonzert macht. Rechtssicherheit und Gleichheit vor dem Gesetz wird damit in Frage gestellt.
Ich halte die Begründung des Staatsanwaltschaft für verfassungswidrig, weil sie die Substanz und die Eckpfeiler des Rechtsstaats in Frage stellt.
In diesem Sinne müssten auch politische Überzeugungentäter diesen " Religionsbonus " bekommen.

bernhard44
07.08.2007, 12:50
Unfassbar. In einem Rechtsstaat gilt nur ein Gesetz: Das vom Staat gesetzte. Und kein anderes.
Mit solchen Urteilen legimiert man religiös motivierte Straftaten und negiert sogar , dass diese dann nach den herkömmlichen Gesetzen zu ahnden sind...

jetzt könnte man sagen: wir werden uns an solche Dinge gewöhnen müssen"!
Oder aber man zerrt dies unglaublichen Verwerfungen in der Rechtsauffassung vieler "Staatsdiener" an die Öffentlichkeit und prangert sie immer wieder an!

Tratschtante
07.08.2007, 13:03
Wenn das stimmt ist es das ist das schlimmste und rechtsbrecherichste was jemals ein studierter Jurist in der BRD abgesondert hat. Die Trennung von Staat und Religion wird negiert, alle Gesetze werden automatisch der Religion untergeordnet. Diese Juristin hat der Scharia Tür und Tor geöffnet und sollte aller Ämter enthoben werden und ihre Zulassung verlieren.

Es war eine Juristin.

klartext
07.08.2007, 13:03
jetzt könnte man sagen: wir werden uns an solche Dinge gewöhnen müssen"!
Oder aber man zerrt dies unglaublichen Verwerfungen in der Rechtsauffassung vieler "Staatsdiener" an die Öffentlichkeit und prangert sie immer wieder an!

Eine Steilvorlage für den nächsten Bombenleger. Die Stellungnahme kann er direkt in seine Verteidigung wörtlich übernehmen.
Ich hoffe, der Anzeigeerstatter geht bis zum BGH.

Walter Hofer
07.08.2007, 13:08
Ich hoffe, der Anzeigeerstatter geht bis zum BGH.

das soll er auch, denn der wird den Koran genauso wenig verbieten wie das AT.

Buella
07.08.2007, 13:09
Eine Steilvorlage für den nächsten Bombenleger. Die Stellungnahme kann er direkt in seine Verteidigung wörtlich übernehmen.
Ich hoffe, der Anzeigeerstatter geht bis zum BGH.

Glaubst Du allen Ernstes, daß der BGH anders enscheiden wird?

;)

klartext
07.08.2007, 13:21
Glaubst Du allen Ernstes, daß der BGH anders enscheiden wird?

;)
Die Frage wäre zu prüfen. Worum es jedoch geht, dass einmal eine übergeordnete Instanz dazu Stellung nimmt und die Grenzen deutlich aufzeigt. Mit dieser Begründung wird völlig unklar, wo die Grenze der Religionsfreiheit und dem Strafanspruch des Staates liegt. Diese Klarheit sollte der BGH endlich schaffen, sie steht schon lange aus.

klartext
07.08.2007, 13:22
das soll er auch, denn der wird den Koran genauso wenig verbieten wie das AT.
Ich lehne es grundsätzlich ab, unsere abendländsiche Kultur auf die selbe Stufe zu stellen wie den Islam. Dein Satz ist deshalb Humbug und taugt allenfalls für eine Parteiversammlung der Grünen, die ohnehin meist Nihilisten sind.

cajadeahorros
07.08.2007, 13:32
Nun sieht man ja, warum der Islam von allen Parteien, auch den "C"-Parteien, so eifrig gefördert wird.

Es geht im Prinzip um die Abschaffung des Bürgerlichen Rechtsstaats mit den prinzipiellen Errungenschaft der Gleichheit vor dem Gesetz, egal ob Jude, Christ, Atheist, Zuwanderer oder Millionär.

Aber da Marxismus bekanntermaßen eine Ersatzreligion ist bin ich ja auf der sicheren Seite, wenn ich zur Verteidigung meines Glaubens mal den ein oder anderen Politkasper umlege.

Buella
07.08.2007, 13:33
Ich lehne es grundsätzlich ab, unsere abendländsiche Kultur auf die selbe Stufe zu stellen wie den Islam. Dein Satz ist deshalb Humbug und taugt allenfalls für eine Parteiversammlung der Grünen, die ohnehin meist Nihilisten sind.

oder die längst erkannt haben, was gespielt wird und sich dagegen stemmen:

wie z.B. Rolf Stolz

-SG-
07.08.2007, 13:41
Für mich sind die Ausführungen der Staatsanwaltschaft daher ein erneutes Indiz, dass die Glaubensfreiheit in Deutschland in Teilen der staatlichen Institutionen offenbar einen Status genießt, der nicht nur den gesellschaftlichen Frieden durch (radikalisierte) Gläubige gefährden kann, sondern letztlich auch Recht und Gesetz bzw. die Werteordnung des Grundgesetzes auf den Kopf stellen kann.

Das sehe ich ähnlich

Ich fühle mich motiviert, eine Religion zu gründen, die mir alles mögliche erlaubt. Ich fang gleich an, daran zu arbeiten :cool2:

Walter Hofer
07.08.2007, 13:43
Ich lehne es grundsätzlich ab, unsere abendländsiche Kultur auf die selbe Stufe zu stellen wie den Islam.

Das ist deine Privatsache. Niemand zwingt dich Richtung Mekka zu beten.

Buella
07.08.2007, 13:46
Das sehe ich ähnlich

Ich fühle mich motiviert, eine Religion zu gründen, die mir alles mögliche erlaubt. Ich fang gleich an, daran zu arbeiten :cool2:

Ich sehe das eher mittelfristig als Geschäftslücke!

Werde mich dem Steinehandel und Baukrahnverleih mal zuwenden!

Könnte schließlich bald Konjunktur haben?;)

bernhard44
07.08.2007, 13:51
Fall 1

Weil er aus Eifersucht seine Ehefrau mit einer Kordel erdrosselt hat, muss ein 32 Jahre alter Mann fünf Jahre in Haft.

Die Frau war westlich ausgerichtet, der Mann erst nach der von Verwandten arrangierten Hochzeit nach Deutschland eingereist. Der Betrogene sei in einer psychischen Ausnahmesituation gewesen und daher eingeschränkt schuldfähig, befand das Gericht. Dieser Umstand und sein Geständnis wirkten sich strafmildernd aus.

http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/index.jsp?rubrik=15662&key=standard_document_32246750

Fall 2

Verhandelt wurde der Fall des 41-jährigen Abdelsalam Ben A., der im Vorjahr seine zwölfjährige Tochter Malika im Frankfurter Stadtwald durch drei Messerstiche tötete.
Doch die Staatsanwältin verzichtete darauf, auf Mord zu plädieren. Stattdessen erklärte die zuständige Richterin in der Urteilsverkündung, sie habe "die kulturelle Herkunft des Angeklagten ausdrücklich einbezogen".

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,473404,00.html

Fall 3

Der Libanese Ahmed M. vergewaltigte seine Frau, würgte und prügelte sie, schlug regelmäßig seine sieben Kinder und fand das alles "ganz normal", wie er während der Gerichtsverhandlung zu Protokoll gab. Das Urteil des Landgerichts: ein Jahr Strafe wegen Körperverletzung und Nötigung, ausgesetzt zur Bewährung. Der Richter betonte in der Begründung damals, man müsse schließlich den "kulturellen Hintergrund" strafmildernd berücksichtigen.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,473404,00.html

Fall 4

Drei Jahre später sorgte in Wuppertal der Fall von Ziya D. für Aufruhr. Er hatte nicht verkraftet, dass sein Frau vor seiner Gewalttätigkeit in ein Frauenhaus geflüchtet war. In einem Anfall von Eifersucht hatte er sie mit mehreren Pistolenschüssen getötet. Im anschließenden Prozess plädierte der psychiatrische Sachverständige darauf, bei der Abwägung des Strafmaßes die "kulturbedingt niedrigere Hemmschwelle Frauen gegenüber als normale Mitteleuropäer" zu berücksichtigen. Hier nahm die Strafkammer die Herkunft des Angeklagten zwar zur Kenntnis, ließ sie aber nicht strafmildernd einfließen.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,473404,00.html

Fall 5

Für Strafmaß-Verwirrung sorgte auch der Bunkermord-Prozess über eines der spektakulärsten Bremer Verbrechen. Die Täter waren geständig, der Tathergang unstrittig. Die drei Angeklagten aus dem PKK-Milieu hatten demnach 2003 eine 18-Jährige und ihren 23-jährigen Ehemann brutal getötet. Die Frau wurde im Uferschlamm der Weser erstickt, dem im Rollstuhl sitzenden Mann wurde erst der Schädel eingeschlagen, anschließend wurde er überfahren.

Motiv der Tat waren Beziehungsprobleme. Trotz der Bestialität wollte der Tatrichter aber nicht von einer Tötung aus niedrigen Beweggründen sprechen, da vor dem Hintergrund der Beziehungsprobleme "nach der archaischen Sitten- und Wertvorstellungen aller beteiligten Personen eine Schlichtung nicht mehr möglich" war. Für die Angeklagten hätten "Fragen der Ehre und Angst vor der sozialen Ausgrenzung im Vordergrund" gestanden. Aufgrund ihrer "stark verinnerlichten heimatlichen Wertvorstellungen" sei ihnen nicht bewusst gewesen, "dass ihre Beweggründe objektiv als besonders verwerflich und sozialrücksichtslos anzusehen" sind. Die zwei Hauptangeklagten wurden schließlich zu 13 und 15 Jahren Gefängnis verurteilt.

Fall 6

Im sogenannten "Enthauptungs-Prozess" 2003 wurde ähnlich argumentiert. Auch diesen Tathergang sah das Gericht als erwiesen an. Demnach hatte der kurdische Angeklagte am 6. Mai 2003 seine Schwägerin zunächst erstochen und ihr anschließend mit einem Küchenmesser den Kopf abgetrennt. Unter Triumphgeschrei lief der Mann anschließend mit dem Kopf in der einen und dem Messer in der anderen Hand durch die Fußgängerzone der Kleinstadt Übach-Palenberg. Und doch verurteilte das Gericht den Mann nicht wegen Mordes - schließlich könne seine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen werden. Als strafmildernd werteten die Richter den "ethno-kulturellen Hintergrund" des Mannes.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,473404,00.html


Es ist also längst Realität!

Buella
07.08.2007, 14:01
Fall 1

Weil er aus Eifersucht seine Ehefrau mit einer Kordel erdrosselt hat, muss ein 32 Jahre alter Mann fünf Jahre in Haft.

Die Frau war westlich ausgerichtet, der Mann erst nach der von Verwandten arrangierten Hochzeit nach Deutschland eingereist. Der Betrogene sei in einer psychischen Ausnahmesituation gewesen und daher eingeschränkt schuldfähig, befand das Gericht. Dieser Umstand und sein Geständnis wirkten sich strafmildernd aus.

http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/index.jsp?rubrik=15662&key=standard_document_32246750

Fall 2

Verhandelt wurde der Fall des 41-jährigen Abdelsalam Ben A., der im Vorjahr seine zwölfjährige Tochter Malika im Frankfurter Stadtwald durch drei Messerstiche tötete.
Doch die Staatsanwältin verzichtete darauf, auf Mord zu plädieren. Stattdessen erklärte die zuständige Richterin in der Urteilsverkündung, sie habe "die kulturelle Herkunft des Angeklagten ausdrücklich einbezogen".

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,473404,00.html

Fall 3

Der Libanese Ahmed M. vergewaltigte seine Frau, würgte und prügelte sie, schlug regelmäßig seine sieben Kinder und fand das alles "ganz normal", wie er während der Gerichtsverhandlung zu Protokoll gab. Das Urteil des Landgerichts: ein Jahr Strafe wegen Körperverletzung und Nötigung, ausgesetzt zur Bewährung. Der Richter betonte in der Begründung damals, man müsse schließlich den "kulturellen Hintergrund" strafmildernd berücksichtigen.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,473404,00.html

Fall 4

Drei Jahre später sorgte in Wuppertal der Fall von Ziya D. für Aufruhr. Er hatte nicht verkraftet, dass sein Frau vor seiner Gewalttätigkeit in ein Frauenhaus geflüchtet war. In einem Anfall von Eifersucht hatte er sie mit mehreren Pistolenschüssen getötet. Im anschließenden Prozess plädierte der psychiatrische Sachverständige darauf, bei der Abwägung des Strafmaßes die "kulturbedingt niedrigere Hemmschwelle Frauen gegenüber als normale Mitteleuropäer" zu berücksichtigen. Hier nahm die Strafkammer die Herkunft des Angeklagten zwar zur Kenntnis, ließ sie aber nicht strafmildernd einfließen.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,473404,00.html

Fall 5

Für Strafmaß-Verwirrung sorgte auch der Bunkermord-Prozess über eines der spektakulärsten Bremer Verbrechen. Die Täter waren geständig, der Tathergang unstrittig. Die drei Angeklagten aus dem PKK-Milieu hatten demnach 2003 eine 18-Jährige und ihren 23-jährigen Ehemann brutal getötet. Die Frau wurde im Uferschlamm der Weser erstickt, dem im Rollstuhl sitzenden Mann wurde erst der Schädel eingeschlagen, anschließend wurde er überfahren.

Motiv der Tat waren Beziehungsprobleme. Trotz der Bestialität wollte der Tatrichter aber nicht von einer Tötung aus niedrigen Beweggründen sprechen, da vor dem Hintergrund der Beziehungsprobleme "nach der archaischen Sitten- und Wertvorstellungen aller beteiligten Personen eine Schlichtung nicht mehr möglich" war. Für die Angeklagten hätten "Fragen der Ehre und Angst vor der sozialen Ausgrenzung im Vordergrund" gestanden. Aufgrund ihrer "stark verinnerlichten heimatlichen Wertvorstellungen" sei ihnen nicht bewusst gewesen, "dass ihre Beweggründe objektiv als besonders verwerflich und sozialrücksichtslos anzusehen" sind. Die zwei Hauptangeklagten wurden schließlich zu 13 und 15 Jahren Gefängnis verurteilt.

Fall 6

Im sogenannten "Enthauptungs-Prozess" 2003 wurde ähnlich argumentiert. Auch diesen Tathergang sah das Gericht als erwiesen an. Demnach hatte der kurdische Angeklagte am 6. Mai 2003 seine Schwägerin zunächst erstochen und ihr anschließend mit einem Küchenmesser den Kopf abgetrennt. Unter Triumphgeschrei lief der Mann anschließend mit dem Kopf in der einen und dem Messer in der anderen Hand durch die Fußgängerzone der Kleinstadt Übach-Palenberg. Und doch verurteilte das Gericht den Mann nicht wegen Mordes - schließlich könne seine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen werden. Als strafmildernd werteten die Richter den "ethno-kulturellen Hintergrund" des Mannes.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,473404,00.html


Es ist also längst Realität!

Na also!
Das deckt sich doch wunderbar mit der Begründung der Frau Staatsanwältin in Hamburg!

Ich wundere mich eigentlich nur noch, daß diese armen Menschen nicht freigesprochen werden?

Schließlich haben wir doch Religionsfreiheit!

Tratschtante
07.08.2007, 14:05
Es wurde Einspruch erhoben:

http://www.politicallyincorrect.de/2007/08/in-sachen-koran-einspruch-euer-ehren/

Buella
07.08.2007, 14:30
Es wurde Einspruch erhoben:

http://www.politicallyincorrect.de/2007/08/in-sachen-koran-einspruch-euer-ehren/

Holla!

Diese Jutta S. ist sehr gut vorbereitet!

Sogar am EU-Totalismus/Faschismus wird gekratzt!

Geil!!! :D

elas
07.08.2007, 14:41
Hier die Auszüge der Begründung:

Wer sich in einer konkreten Situation durch seine Glaubensüberzeugung zu einem Tun oder Unterlassen bestimmen lässt, kann mit den in der Gesellschaft herrschenden sittlichen Anschauungen und den auf sie gegründeten Rechtspflichten in Konflikt geraten. Verwirklicht er durch dieses Verhalten nach herkömmlicher Auslegung einen Straftatbestand, so ist im Lichte des Artikel 4 Abs. 1 GG zu fragen, ob unter den besonderen Umständen des Falles eine Bestrafung den Sinn staatlichen Strafens überhaupt noch erfüllen würde. Ein solcher Täter lehnt sich nicht aus mangelnder Rechtsgesinnung gegen die staatliche Rechtsordnung auf. Er sieht sich vielmehr in eine Grenzsituation gestellt, in der die allgemeine Rechtsordnung mit dem persönlichen Glaubensgebot in Widerstreit tritt und er fühlt die Verpflichtung, hier dem höheren Gebot des Glaubens zu folgen.

Die sich aus Artikel 4 Abs. 1 GG ergebende Pflicht aller öffentlichen Gewalt, die ernste Glaubensüberzeugung in weitesten Grenzen zu respektieren, muss immer dann zu einem Zurückweichen des Strafrechts führen, wenn der konkrete Konflikt zwischen einer nach allgemeinen Anschauungen bestehenden Rechtspflicht und einem Glaubensgebot den Täter in eine seelische Bedrängnis bringt, der gegenüber sich die kriminelle Bestrafung als eine übermäßige und daher seine Menschenwürde verletzende soziale Reaktion darstellen würde (vgl. BverfG NJW 1972, 327 (328,329)).

http://www.politicallyincorrect.de/2007/08/staatsanwaltschaft-koran-ist-verfassungsgemaess/#more-3219

Wenn ich sowas lese könnte ich kotzen.

elas
07.08.2007, 14:44
Es war eine Juristin.

Vielleicht hat sie Allah`s Schwert in der Scheide gespürt.

Polymorphi
07.08.2007, 15:38
Holla!

Diese Jutta S. ist sehr gut vorbereitet!

Sogar am EU-Totalismus/Faschismus wird gekratzt!

Geil!!! :D

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Alle Achtung vor der Vorgehensweise von Jutta S. und ihren Mitstreitern ! Ihre Aktion findet bei einer großen Anzahl von deutschen Bundesbürgern und Nicht-Migranten volle Unterstützung.

Nur auf diese Weise können Politiker und Rechtsgelehrte über den Koran und dessen unanfechtbare Bedeutung für den Islam aufgeklärt werden, indem den Handlungsbevollmächtigten der BRD bedrohliche Koranstellen wiederholt zu Bewußtsein gebracht werden und eine Unvereinbarkeit einer hohen Anzahl von Suren im Koran mit dem GG. deutlich hervorgehoben wird. Daß es sich bei der Zunahme problematischer juristischer Fälle nicht über Jahre hinweg fortlaufend um Einzelfälle religiöser Fanatiker handeln kann, wie immer gern behauptet wurde, nur um die private Erpressung durch bewaffnete kriminelle Migranten zu verschleiern, ( vertändlicherweise aus Angst vor Konsequenzen ), dürfte sogar den undifferenziert denkenden Kulturbereicherungsfanatikern mittlerweile einleuchten.

Atheist
07.08.2007, 15:58
Ähm...
UNd?
Selbst wenn nix übrigbliebe, ergäbe sich laut Argumenation der Staatsanwaltschaft kein Verbotsgrund daraus.

schön das dich das dann beruhigt und gut is:] :] :] :] :] :] :] :] :] :] :]

wenn ein Kindermörder draußen (wieder) frei rumläuft mal so als Beispiel, und die Staatsanwälte sagen, von dem geht keine Gefahr aus (ist ja nicht das erste mal schon passiert), bist du dann erleichtert und machst dir keine Sorgen mehr weil irgendso ein Depp meint das der keine Gefahr darstellt?

-jmw-
07.08.2007, 17:25
schön das dich das dann beruhigt und gut is
Naja, das musste Dir wohl aus'm Arsch oder sonstwoher ziehen, denn in meinem Beitrag steht das sicher nicht. :D

Sterntaler
07.08.2007, 18:00
Es wurde Einspruch erhoben:

http://www.politicallyincorrect.de/2007/08/in-sachen-koran-einspruch-euer-ehren/

das ist das Mindeste.:]

Sterntaler
07.08.2007, 18:02
Wenn das stimmt ist es das ist das schlimmste und rechtsbrecherichste was jemals ein studierter Jurist in der BRD abgesondert hat. Die Trennung von Staat und Religion wird negiert, alle Gesetze werden automatisch der Religion untergeordnet. Diese Juristin hat der Scharia Tür und Tor geöffnet und sollte aller Ämter enthoben werden und ihre Zulassung verlieren.

und ein so was nennt sich "Staatsanwalt", die gehört hinter Gittern, wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und des Inneren fiedens.

bernhard44
07.08.2007, 18:05
das ist das Mindeste.:]

das Mindeste!?
Das ist eine herausragende Vorstellung dieser Dame! Wer hat heutzutage den Mut den Willen und die Ausdauer (vom Geld gar nicht zu reden), sich mit dem Staat anzulegen!
Von mir höchsten Respekt und Hut ab! Wenn wir nur mehr dieser mutigen Menschen hätten!

Polymorphi
07.08.2007, 19:04
Eine gefährliche Aussage, indem sie für jeden geltendes Recht zum Wunschkonzert macht. Rechtssicherheit und Gleichheit vor dem Gesetz wird damit in Frage gestellt.
Ich halte die Begründung des Staatsanwaltschaft für verfassungswidrig, weil sie die Substanz und die Eckpfeiler des Rechtsstaats in Frage stellt.
In diesem Sinne müssten auch politische Überzeugungentäter diesen " Religionsbonus " bekommen.

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Die angestrebte vielgepriesene GLEICHHEIT, auch vor dem Gesetz, ist manchesmal eine Farce. Daß hier mit zweierlei Maß gemessen wird, scheint erst jüngst auffällig zu werden, seitdem man zunehmend einer "unserem" Europa feindlich gesinnten Religion eine scheinbar grenzenlose Lobby in Form unakzeptabler religiöser Sonderrechte zukommen läßt.

Wenn nicht-islamische Nicht-Migranten in Deutschland aus >Gewissens- und Glaubensgründen bezüglich des GG. und der Menschenwürde< zum Verzicht auf einen gutbezahlten Topjob genötigt werden , gibt es für sie erfahrungsgenäß keine religiös gerechtfertigten Sonderregelungen ausserhalb des GG.. Sie müssen es in Kauf nehmen, sich künftig bei trocken Brot in eine menschenunwürdige "Präkariatsebene" zu begeben, falls sie sich weigern, auch mal über Leichen zu gehen.

Aus einer sittlichen Anschauung herraus kann also ein deutscher Nicht-Migrant trotz jahrelanger Berufstätigkeit zu einem Schandfleck und "Krebsgeschwür am Baum" der Gesellschaft degradieren. Wer aber auf Suren des Koran und religiöse Hass-Gefühle basierend die in unserem im GG. verankerte Menschenwürde mit Füßen tritt, der wird mit nebulösen Sonderregelungen hofiert.:rolleyes:

Kein Wunder, daß sich eine undankbare religiöse Minderheit mancherorts schon im Vorraus ihren Siegeszug einsuggeriert.

Polymorphi
07.08.2007, 19:35
das Mindeste!?
Das ist eine herausragende Vorstellung dieser Dame! Wer hat heutzutage den Mut den Willen und die Ausdauer (vom Geld gar nicht zu reden), sich mit dem Staat anzulegen!
Von mir höchsten Respekt und Hut ab! Wenn wir nur mehr dieser mutigen Menschen hätten!

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Es gab sie schon vor sage und schreibe 20 Jahren, diese mutigen Menschen. Meistens blieben es aber Einzelkämpfer in einem Umfeld von ca. 99% euphorisierter und unkritischer Multikulturfreunde, die aber den Koran zu lesen nicht bereit waren. Und das drohende Demoklatesschwert der Rassismuskeule und der Nazikeulen schwebt noch heute über vielen Köpfen eingeschüchterter Menschen. Eine Schande ist das.

Hut ab vor Jutta S. und ihren Mitstreitern ! Es gibt schon bereits viele Mitstreiter und ihre Zahl nimmt zu. Nur mit knallharter Intoleranz und Konsequenzen kann das Ruder noch herrumgerissen werden.

Blocksberg
07.08.2007, 20:07
Nun wegen dem Alter des Buches und der original Inschrift, sollte es nicht verboten werden. Nur daraus die Lehren und religiösen Züge zu ziehen, um sie zu verbreiten ist ganz klar Volksverhetzung. In Hessen hat man ja gesehen, was passierte, wenn man sagt, daß für Schulkinder Auschwitz Gehirnwäsche sei und deßhalb nicht staatlich gefördert werden sollte. 4 Monate Knast. Und jemand, der alle Ungläubigen als minderwertig darstellt, wird mit Mosheen auf Staatskosten belohnt.

Sterntaler
07.08.2007, 20:17
"Mein Kampf" ist auch vorkonstituelles Werk, verboten ist es trotzdem, ich schätze der Koran ist ebenso gefährlich, wenn nicht wesentlich gfährlicher.

die Begründung ist Unsinn. Nicht das Buch an sich ist gefährlich ,sondern ist aktuellen Konsequenzen als Handlungsrichtlinie.

Blocksberg
07.08.2007, 20:23
"Mein Kampf" ist auch vorkonstituelles Werk, verboten ist es trotzdem, ich schätze der Koran ist ebenso gefährlich, wenn nicht wesentlich gfährlicher.

die Begründung ist Unsinn. Nicht das Buch an sich ist gefährlich ,sondern ist aktuellen Konsequenzen als Handlungsrichtlinie.

Jeder weiß doch, welche Nasen da im Spiel sind.:cool2:

schuppy
08.08.2007, 00:20
man sollte schlicht eine dienstaufsichtsbeschwerde gegen die richterin schreiben
und ein berufsverbot anstreben!:hihi:

klartext
08.08.2007, 02:22
"Mein Kampf" ist auch vorkonstituelles Werk, verboten ist es trotzdem, ich schätze der Koran ist ebenso gefährlich, wenn nicht wesentlich gfährlicher.

die Begründung ist Unsinn. Nicht das Buch an sich ist gefährlich ,sondern ist aktuellen Konsequenzen als Handlungsrichtlinie.
Verboten ist nur die Verbreitung des Buches. Der Nachdruck würde ohnehin das copyright verletzen. Es liegt beim Eher-verlag, München, dessen Rechtsnachfolger das Land Bayern ist.

Sterntaler
08.08.2007, 06:04
nun es gibt keine Moscheen artige Gebäude, die diesen Inhalt als Lehre verbreiten,wie das Terroristenmachwerk/ -leitfaden , der Koran.

Madday
08.08.2007, 09:39
Glaube kann das Recht beugen.

Dann verstehe ich das Bestreben die Scientology zu verbieten nicht oder glauben Scientologen etwa nicht?

Frau Dr. Kühne, schön weiter den Bückling spielen. Frauen kommen bekanntlich am besten im Islam weg. ;)

Polymorphi
08.08.2007, 12:09
"Mein Kampf" ist auch vorkonstituelles Werk, verboten ist es trotzdem, ich schätze der Koran ist ebenso gefährlich, wenn nicht wesentlich gfährlicher.

die Begründung ist Unsinn. Nicht das Buch an sich ist gefährlich ,sondern ist aktuellen Konsequenzen als Handlungsrichtlinie.

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Der deutschen Justitz wurde der Koran PAUSCHAL als verfassungskonform untergejubelt, ansonsten gäbe es wohl keine muslimischen Rechtsanwälte bei uns. Wohl kaum einer unserer Anwälte hatte wohl genügend Zeit, einmal den gesamten Koran auf eine tatsächliche Kompatiblität mit unserer Verfassung zu überprüfen. (bis auf Jene natürlich, welche ganz andere Absichten verfolgen).

Es dürfte ein Leichtes sein, die zusammenpassenden Passagen unseres GG. mit Suren des Koran oder aus muslimischen Gesetzesbüchern als komplette Gemeinsamkeit zu verkaufen. Alle anderen Suren, welche unserer Verfassung entgegengesetzt sind, könnten den "dummes deutsches Mann" (Originalwortlaut) dann später vorgesetzt werden, wenn die religiös "Gleichberechtigten" einmal in der Mehrheit ihre Ämter bekleiden dürfen. Hiermit meine ich vorwiegend jene religiösen Fundamentalisten, welche die Scharia und eine menschenverachtende Herrschaft in unserem Land errichten wollen.

Badener3000
08.08.2007, 12:21
Es war eine Juristin.


Es sind auffallend oft Innen, die unsere Kultur an die so männlichen Moslmes verraten.

frundsberg
08.08.2007, 20:49
dieser frau staatsanwältin wurde bereits mit einer dienstaufsichtsbeschwerde bedroht

Stockinger
08.08.2007, 20:55
Es sind auffallend oft Innen, die unsere Kultur an die so männlichen Moslmes verraten.

Die fallen halt gerne auf triefende Ölaugen herein und vergessen vor Geilheit alles um sich herum.

Chaos
08.08.2007, 22:34
Die sich aus Artikel 4 Abs. 1 GG ergebende Pflicht aller öffentlichen Gewalt, die ernste Glaubensüberzeugung in weitesten Grenzen zu respektieren, muss immer dann zu einem Zurückweichen des Strafrechts führen, wenn der konkrete Konflikt zwischen einer nach allgemeinen Anschauungen bestehenden Rechtspflicht und einem Glaubensgebot den Täter in eine seelische Bedrängnis bringt, der gegenüber sich die kriminelle Bestrafung als eine übermäßige und daher seine Menschenwürde verletzende soziale Reaktion darstellen würde (vgl. BverfG NJW 1972, 327 (328,329)).
Zu diesem Text hätte ich mir einige konkrete Beispiele gewünscht, denn die Formulierung ist recht schwammig.
Ansonsten ist recht klar, was im Text drinsteht.
Gesetzgebung und Religion stimmen in einigen Fällen nicht überein, doch ist laut Gesetz die freie Religionsausübung gewährleistet. Daraus ergeben sich Fälle, in denen ein Mensch in einen Konflikt zwischen dem Gesetz und der Religion geraten. Die Gesetze schränken die freie Religionsausübung ein, das ist klar.
Wenn nun dieser Konflikt den Täter in eine sog. "seelische Bedrängnis" bringt und er sich dafür entscheidet, das Gebot seiner Religion zu befolgen, soll überprüft werden, ob die "normale" juristische Bestrafung "übermäßig" sei?
Das ist viel zu unklar formuliert. Vor allem Formulierungen wie " seine Menschenwürde verletzende soziale Reaktion" sind dabei äußerst kritisch zu sehen, denn wer will das beurteilen? Wann ist eine "seelische Bedrängnis" so stark, dass sie ein" Zurückweichen" des Strafrechts rechtfertigt? Ist irgendwie schwer nachzumessen würde ich sagen. Daran können sich dann vielleicht die Psychologen versuchen, aber es wird nix bringen, vor allem keine klaren Resultate.
Daher gehe ich nicht davon aus, dass diese Staatsanwältin hier von Kapitalverbrechen spricht. Es würde keinen Sinn machen, allein schon deswegen nicht, weil es sich außerhalb der Grenzen der freien Religionsausübung befindet. Das würde sich ja mit dem ersten Artikel des Grundgesetzes nicht vertragen.
Allerdings ist es bei Juristen immer schwierig, die wahre Aussage zu isolieren, vor allem dann, wenn man nicht konkret wird, wie in diesem Text. Ich bin gespannt, ob sie diese Passage konkretisieren wird, ich erhoffe es mir jedenfalls.

schuppy
10.08.2007, 01:38
immer so sprüche, wie: christus hat mir gesagt, das ist ein ungläubiger!
oder dergleichen bringen. was für moslems gilt, gilt auch für christen!:hihi: