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Vollständige Version anzeigen : Kann man gegen die Bundesregierung eigentlich Strafanzeige stellen?



Felixhenn
06.08.2007, 21:57
Zugegeben, ein utopisches Gedankenspiel. Wenn wir jedoch brav unsere Steuern zahlen und damit unseren Teil des zweiseitigen Rechtgeschäftes im Staat erfüllen, kann man eigentlich gegen die Bundes- oder Länderregierungen Strafanzeigen stellen wegen mutwilliger Gefährdung der Bürgersicherheit oder so ähnlich?

Wenn weder Innen- noch Justizminister in der Lage sind, ihren Job richtig zu erfüllen, muss es doch in einer freiheitlichen Demokratie eine gesetzliche Möglichkeit geben, die wegen Unfähigkeit zu belangen ohne auf die nächste Wahl zu warten. Die richten ja permanent echten Schaden am eigenen Volk an. Da wäre ja auch eine Anklage wegen Meineid möglich, die habe ja schließlich das Gegenteil geschworen.

Wenn es heutzutage die Regel ist, dass Kinder und Jugendliche in Berlin nur unter Gefahr zur Schule gehen können und dies der Justiz und der Polizei wie auch dem Parlament bekannt ist und die unternehmen nichts dagegen, dann müssen doch etliche Straftatbestände wegen Unterlassung, wenn nicht sogar aktiver Mithilfe, erfüllt sein.

Das ist doch ungefähr so, als ob ein Mannesmanndirektor die Mobilfunksparte unter der Hand an Vodafone verscherbeln, damit gegen die Eigene Firma agieren und dafür auch noch mit Millionen auch noch belohnt würde. Hehehe, war ein schlechtes Beispiel, der geht ja auch straflos aus der Geschichte.

Atheist
06.08.2007, 22:00
nein, die Bundesrregierung genießt Immunität, du kannst auch den Herrn Schäuble während siener Amszeit nicht anklagen wenn du dich wegen seiner Pläne in deiner Privatsphäre bedroht fühlst

roxelena
06.08.2007, 22:04
Strafanzeige kannst immer und gegen jeden stellen, das füllt Papierkörbe.

Felixhenn
06.08.2007, 22:04
nein, die Bundesrregierung genießt Immunität, du kannst auch den Herrn Schäuble während siener Amszeit nicht anklagen wenn du dich wegen seiner Pläne in deiner Privatsphäre bedroht fühlst

Bei einer Straftat kann aber die Immunität aufgehoben werden, soviel ich weiß aber leider nur vom Parlament.

Felixhenn
06.08.2007, 22:08
Strafanzeige kannst immer und gegen jeden stellen, das füllt Papierkörbe.

Dann wäre es aber doch vielleicht mal gut, wenn viele Tausende Strafanzeige gegen bestimmt Minister stellen würden. Vielleicht würde dann mal was unternommen?

katharina von Medici
07.08.2007, 18:14
Zugegeben, ein utopisches Gedankenspiel. Wenn wir jedoch brav unsere Steuern zahlen und damit unseren Teil des zweiseitigen Rechtgeschäftes im Staat erfüllen, kann man eigentlich gegen die Bundes- oder Länderregierungen Strafanzeigen stellen wegen mutwilliger Gefährdung der Bürgersicherheit oder so ähnlich?

Wenn weder Innen- noch Justizminister in der Lage sind, ihren Job richtig zu erfüllen, muss es doch in einer freiheitlichen Demokratie eine gesetzliche Möglichkeit geben, die wegen Unfähigkeit zu belangen ohne auf die nächste Wahl zu warten. Die richten ja permanent echten Schaden am eigenen Volk an. Da wäre ja auch eine Anklage wegen Meineid möglich, die habe ja schließlich das Gegenteil geschworen.


Diese Frage habe ich mir auch schon des Öfteren gestellt. Ich würde es gerne gemeinsam mit Gleichgesinnten versuchen. Vielleicht sollten wir Sammelklagen initiieren. Vertretern sämtlicher Parteien kann man nachsagen, dass sie das Volk längst nicht mehr als Souverän anerkennen, sich dem Volk gegenüber nahezu feindselig verhalten und an der Zerstörung der gesellschaftlichen Ordnung mitwirken. Gründe für Klagen gibt es also genug.

politisch Verfolgter
07.08.2007, 22:53
Dazu wieder mal:
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§ 129 StGB "Bildung krimineller Vereinigungen":
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,...
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Wobei die Bundesverfassungsrichter Mitglieder und Zöglinge der politischen Feudalsekten sind.

D.h. also, politische Vereinigungen, die grundrechtswidrige Gesetze verankern, begehen damit keine Straftaten, so das BVG darin keine Straftaten sieht.

Hier liegt die Wurzel allen Übels.