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Vollständige Version anzeigen : Richtfest bei der Kranzabwurfstelle



Kaiser
13.07.2004, 19:01
Tja, allmählich ist es soweit. Ein weiteres millionenschweres unnützes Denkmal geht seiner Bestimmung entgegen. Demos sind schon heute nicht gerne gesehen.

In Zukunft haben dort nur noch Leute zutritt die eine traurige Miene aufsetzen. Als ob nur einer von diesen politischen Betroffenheitstouristen wirklich trauern würde.

Das hat das Amem in der Kirche längst ersetzt.

Konfuzius_sagt
13.07.2004, 20:44
wovon redest du?

Rorschach
13.07.2004, 21:38
wovon redest du?
Vermutlich vom Holocaustdenkmal.

Seltsam, daß keiner der Nationalen dieses Mahnmal als ersten Schritt zum Schlußstrich sieht. ;)

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,308543,00.html

l_osservatore_uno
14.07.2004, 04:45
Seltsam, daß keiner der Nationalen dieses Mahnmal als ersten Schritt zum Schlußstrich sieht. ;)

... Du glaubst, das könnt' draus werden?

Was wird denn Dr. Michel Friedman zu so 'ner dreisten Annahme meinen, Rorschach?

Wie?

Klar doch! Der wird wieder spucken wie'n Lama und geifern, dass ihm der Sabber durch Hemd und Hose rinnt!

Mensch Rorschach ... das Mahnmal ist Auftakt zu einer neuen Runde im 'deutsch-jüdischen' Verhältnis, oder denkst Du, die Steelen sind umsonst aus BETON hergestellt?

Und ich singe es erneut: "Daass wird nieee vorbeisein [...]"

Und ich möchte hinzufügen:

[...] wenn wir nichts dagegen unternehmen!" - mittels 'kultureller' Veranstaltungen, die so grotesk wie das Mahnmal selbst sind!

Gruß!

Enzo

derNeue
14.07.2004, 11:04
Seltsam, daß keiner der Nationalen dieses Mahnmal als ersten Schritt zum Schlußstrich sieht. ;)

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,308543,00.html
Das wäre auch eine völlige Fehlinterpretation, die nur dazu dient, die vielen Kritiker zu beruhigen. Dieses monströse Ding soll im Gegenteil dazu dienen, das Schuld-und Tätervolkgefühl für alle Zeiten festzuschreiben.
Denn aus biologischen und zeitlichen Gründen nimmt das Schuldgefühl der Deutschen langsam ab, zum Bedauern gewisser Kreise.

mike
14.07.2004, 13:09
Vermutlich vom Holocaustdenkmal.

Seltsam, daß keiner der Nationalen dieses Mahnmal als ersten Schritt zum Schlußstrich sieht. ;)

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,308543,00.html


Wo soll denn bitter der Schlußstrich sein? Etwa beim Bau des Museums für Topographie, oder bei den noch zu bauenden Denkmälern für Sinti und Roma.
Berliner Kinder kriegen keinen Krippen- oder Kindergartenplatz, weil man auf einem Gelände mit einem Verkehrswert von 1.7 Milliarden DM (1998) und zuzüglich Baukosten und Instandhaltungskosten solch ein Monstrum leistet und weil Deutsche Politiker der Welt immer wieder zeigen müssen, daß sie sich auch selbst am Arsch lecken können. Noch nicht einmal die Nachfahren der damaligen Opfer befanden dieses Monstum für notwendig.

aufgewachter
14.07.2004, 15:26
Das wäre auch eine völlige Fehlinterpretation, die nur dazu dient, die vielen Kritiker zu beruhigen. Dieses monströse Ding soll im Gegenteil dazu dienen, das Schuld-und Tätervolkgefühl für alle Zeiten festzuschreiben.
Denn aus biologischen und zeitlichen Gründen nimmt das Schuldgefühl der Deutschen langsam ab, zum Bedauern gewisser Kreise.

Abropos Tätervolk! Frage: Wir werden heute noch als Tätervolk bezeichnet! Jeder Ausländer darf uns, soweit ich weiß, ungestraft als NAZI beschimpfen ect.ect.

Werden wir dadurch nicht auch beleidigt, gedemütigt usw.

Müsste dementsprechend nicht da der § 130 STGB sogar ganz entschieden zum Einsatz kommen?
__________________________________________________ _______________
§ 130 Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

a) verbreitet,

b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,

c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder

d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder

2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in Absatz 3 bezeichneten Inhalts.

(5) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 4, und in den Fällen des Absatzes 3 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
__________________________________________________ ______________

Schon im Hinblick auf den GG § 3 Abs. 3, der besagt:
__________________________________________________ ______________
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.___________________________________________ ______________________


Was ist nur los in unserem Land?

derNeue
14.07.2004, 18:43
[SIZE=2]Abropos Tätervolk! Frage: Wir werden heute noch als Tätervolk bezeichnet! Jeder Ausländer darf uns, soweit ich weiß, ungestraft als NAZI beschimpfen ect.ect.

Werden wir dadurch nicht auch beleidigt, gedemütigt usw.

Müsste dementsprechend nicht da der § 130 STGB sogar ganz entschieden zum Einsatz kommen?
__________________________________________________ _______________
§ 130 Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

a) verbreitet,

b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,

c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder

d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder

2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in Absatz 3 bezeichneten Inhalts.

(5) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 4, und in den Fällen des Absatzes 3 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
__________________________________________________ ______________

Schon im Hinblick auf den GG § 3 Abs. 3, der besagt:
__________________________________________________ ______________
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.___________________________________________ ______________________

Berechtigte Frage und richtige Einschätzung.
Nur ging das den "Vätern" des 130er eben nicht durch den Sinn.
Man sollte ihn daher umbenennen:
"Paragraph zur Einschüchterung der Holocaustleugner"



;)

Benny
15.07.2004, 10:18
:top: Stimmt NAZIS sind behindert.
Aber sie werden doch nicht benachteiligt :O

Oder steht irgendwo ein Schild vor Geschäften etc. "Nazis haben keinen Zutritt!"??

luther
15.07.2004, 10:28
sind mitgeführte Hunde verboten, oder wie sollen die am prunzen gehindert werden?

luther
15.07.2004, 10:33
der neue ...§ 130 Volksverhetzung ...

schützt weder Deutsche, noch ist er auf die Hetze Linker anwendbar. Selbst Hakenkreuze sind i.O. wenn sie auf roter Propaganda sind. Die Opfer, weiß die SA in M. erschrecken dann nicht.
Dieser ganze Paragraph ist mit einer demokratischen Ordnung unvereinbar, er ist Merkmal des Totaltären, würdig einem (pseudo)bolschewistischen System.

Benny
15.07.2004, 11:13
also ist er geschaffen worden um "Linke" zu schützen? :lach: