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Vollständige Version anzeigen : Der Staat der Feind des Bürgers



mike
10.07.2004, 21:56
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
seit 23.Mai 1949 mehrfach verwässert und entkräftet


Art.10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.


Oft im Zusammenhang mit dem Grundrecht "Die Wohnung ist unverletzlich". Artikel 13, GG; siehe Lauschangriff


Heinz Haumer, Präsident des Bayerischen Landeskriminalamts, fordert die Telefonüberwachung, das heißt, weg mit Artikel 10 Grundgesetz in der jetzigen Form. Er begründet seine Gegenerschaft gegen Artikel 10 Grundgesetz recht krud. "Die präventive Telefonüberwachung ist unbedingt erforderlich."


"Die präventive Telefonüberwachung ist unbedingt erforderlich. Die Sache kann mir keiner erklären: Wenn wir eine begangene Straftat verfolgen, haben wir über die Strafprozessordnung das gesamte Instrumentarium zur Verfügung, inklusive Telefonüberwachung . Um Straftaten zu verhindern, müssen wir auf das Polizeiaufgabengesetz zurückgreifen. Und die [sic] erlaubt uns keine präventive Telefonüberwachung. Eine schlimme Lücke." OVB, 16.2.2004, S. 9
Wir erklären es ihm: "Die präventive Gefängnissstrafe ist unbedingt erforderlich. Die Sache kann uns keiner erklären: Wenn wir eine begangene Straftat verfolgen, haben wir über die Strafprozessordnung das gesamte Instrumentarium zur Verfügung, inklusive Gefängnissstrafe. Um Straftaten zu verhindern, müssen wir auf das Polizeiaufgabengesetz zurückgreifen. Und das erlaubt uns keine präventive Gefängnissstrafe. Eine schlimme Lücke."


OVB: "Und wer kontrolliert das?" Haumer: "Der Bürger muss uns schon ein wenig vertrauen." OVB, 16.2.2004, S. 9 Hier kann man mit Karl Popper entgegenhalten: sowenig Macht wie nötig.


"Deutschland gilt als Weltmeister im Abhören von Telefongesprächen; fünfzehnmal soviel als in den USA". Monitor, ARD, 7.8.2003.


Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, SPD, gab zu, dass die von Telefonüberwachung betroffenen Menschen in der Regel auch nachträglich nichts davon erfahren. Sie können also den Eingriff in ihre Grundrechte nicht gerichtlich überprüfen lassen. Nur 27 Prozent der Betroffenen werden informiert. SZ, 16.5.2003, S.6 Dr. Roland Helgerth, Generalstaatsanwalt München, mein dagegen, jeder, dessen Telefonat abgehört wurde, wird benachrichtigt (Leserbrief, SZ, 16.5.2003, S.10) Das ist unglaubwürdig, da die Daten der Telefonierenden garnicht bekannt sind.


In 2002 wurden in Deutschland + 10 % mehr Abhöraktionen durchgeführt: 21.874. Der Bundes- beauftrage für Datenschutz, Joachim Jacob, nannte die Entwicklung bedenklich. SZ, 3.5.2003, S.6


Die CSU will den Art. 10 GG weiter aushöhlen (siehe Die CSU nicht auf dem Boden des Grundgesetzes). Dazu formiert sich Kritik sogar aus den eigenen Reihen. In Deutschland werden jährlich rund eine Million Telefonanschlüsse abgehört. (Vergleich: USA mit 200 Millionen Einwohnern: 25.000 Anschlüsse). In Bayern wurden im vergangenen Jahr Zehntausende Bürger abgehört. Ein deutscher Staatsanwalt kann davon ausgehen, dass ihm der Richter die Genehmigung zum Abhören ohne Wimperzucken erteilt. Peter Paul Gantzer, SPD, nannte den CSU Vorschlag "Schritt in den Überwachungsstaat". Er hat wohl Realitätsverlust: Bei über einer Million überwachter Telefonanschlüsse leben wir seit langem im Überwachungsstaat. OVB, 29.4.2003, S.5


Die CSU attackiert und unterminiert den Artikel 10 GG immer weiter: PAG-Änderung.


Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen unter bestimmten Voraussetzungen alle Verbindungsdaten der Telefonkontakte von Journalisten abfragen. Das Bundesverfassungsgericht wertete in einer Grundsatzentscheidung die Kontrolle aus- und eingehender Gespräche weder als Verletzung der Medienfreiheit noch des Fernmeldegeheimnisses, wenn es um die Ermittlung des Aufenthaltsorts eines mutmaßlichen Straftäters gehe. Das Gericht wies allerdings auf eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Fernmeldegeheimnisses, einem Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit sowie in das Redaktionsgeheimnis hin, billigte aber dies alles. SZ, 13.3.2003, S.6


Vom Staat wird in Deutschland abgehört und aufgezeichnet "auf Teufel komm raus: Telefone, Handys, Telefaxe, E-Mails". Die richterliche Kontrolle ist eine Farce, da die Richter alles an Überwachung genehmigen, was ihnen die Staatsanwaltschaft vorlegt. Der Richtervorbehalt funktioniert nach einer Studie von Otto Backes und Christoph Gusy, Universität Bielefeld, nicht. Das Risiko in Deutschland abgehört zu werden ist 50mal höher als in den USA. SZ 12.3.2003, S.9


Warnung der Beauftragten für Datenschutz: "Unser Rechtsstaat wird zum Überwachungsstaat"
Experten: Risiko bei Internet und Gen-Informationen. Im Internet seien Daten unzureichend geschützt. SZ, 22.8.2002


Die Überwachung des Telefonverkehrs nimmt stark zu. Mit jeder "Maßnahme" kann bis zu drei Monate ein gesamter Telefonanschluß angezapft werden. Der Staat überwacht seine Bürger umfassend.


"Maßnahmen"
Steigerung


2001
20.000
+ 440 %


1995
3.700




Die Bundesregierung SPD/Grüne will das Abfangen von Emails ermöglichen. Wie bisher Telefone, sollen künftig auch andere Telekommunikationsmittel der Kontrolle durch den Staat unterliegen. SZ, 25.10.2001, S.8


Dass die vom Richtergenehmigung zur Telefonüberwachung "reine Formelei" ist, meinte Thüringens Justizminister Andreas Birkmann, CDU. Er will deshalb diese letzte Feigenblatthürde abschaffen. SZ, 25.10.2001, S.6


Die Polizei und der Bundesgrenzschutz BGS überwachen Handy-Benutzer immer häufiger mit mobilen Abhöranlagen, z:b. dem International Mobile Subscriber Identity IMSI Catcher. Eine gesetzliche Grundlage gibt es nicht. Die Justizminister der Länder bemängeln, dass das heimliche Agieren jenseits der Leaglität nicht ewig weitergehen könne. Der IMSI Catcher erfasst auch die Handys Unbeteiligter, die sich zufällig in der Nähe aufhalten. Der Spiegel 33/2001, S.54-55


Korruption unter Politikern ist weit verbreitet; einige Skandale sind hier aufgeführt. Günther Beckstein, CSU, will offensichtlich die Telefonüberwachung auch auf Politiker ausdehnen: "Die negative Entwicklung im Bereich der Korruptionsdelikte ist Anlass für Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein, seine seit langem erhobene Forderung nach Einführung einer Kronzeugenregelung und auch der Telefonüberwachung im Kampf gegen diese Art von Durchstechereien [?] zu erneuern." PM 263/01 vom 07.06.01. Näheres beim StMI.


Jetzt ist es soweit: die Möglichkeiten zur Telefonüberwachung wurden erheblich erweitert. Insbesondere darf nun bei viel mehr Straftaten abgehört werden. Der erweiterte Überwachungsstaat wurde vom Bundesrat abgesegnet. SZ, 2.6.2001, S.5.
Das neue Gesetz, das eigentlich nur den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1999 erfüllen soll: klarere Beschränkungen und bessere Kontrollen, erweitert die Kompetenzen für die Geheimdienste:
erweiterter Katalog an Straftaten, der das Abhören erlaubt

künftig kann auch der kabelgebundene Fernsprechverkehr überwacht werden.

Der von Otto Schily (SPD) eingebrachte Gesetzesentwurf wird selbstverständlich von der CDU/CSU unterstützt, sonderbarerweise aber auch von der FDP (einstmals liberal) und den Grünen (einstmals gegen Abschaffung der Grundrechte). SZ, 11.5.2001, S.14


Nach dem Datenschutzbericht für 1999-2000 stieg die Zahl der bekannten Telefonüber- wachungen von 4674 in 1995 auf 12.651 in 2000 = +170 %. Dazu kommen noch zahlreiche Fälle, wo ganze Wohnungen abgehört werden. SZ, 6.4.2001, S.1, Münchner Merkur, 2.7.2001, S.3


Das Landeskriminalamt in Niedersachsen hörte Mitglieder der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg ab. Zwischen dem 4.10.1996 und 3.3.1997 protokollierte Big Brother 4249 Telefonate und 438 Faxe. Rechtsanwalt Dieter Magsam sichtete das Material: "Ich sehe keinen Unterschied zu Stasi-Akten." Süddeutsche Zeitung, 1.3.2001, S.6


Das Bundesverfassungsgericht mahnte die staatliche Abhörung von Telefon, Faxen und Emails als mangelhaft an; die Bundesregierung nutzt dies zur Erweiterung der Möglichkeiten der Geheimdienste. Erlaubt ist es dem Geheimdienst Verfassungsschutz z.B. bei Spionagedelikten oder Bildung einer terroristischen Vereinigung, dem Geheimdienst BND z.B. bei Terrorismusverdacht, Drogenhandel oder illegalem Rüstungsexport. Der Spiegel 4/2001, S.44
Das neue sogenannte G10-Gesetz erlaubt dem MAD, BND und Verfassungsschutz das Abhören von Telefon, das Lesen von Emails etc. bei kriminellen Geiselnahmen, bei Volksverhetzung, Mord, Totschlag, etc. etc. künftig auch von Einzelpersonen. Süddeutsche Zeitung, 25.1.2001, S.2. Kurzum: der Artikel 10 des Grundgesetzes hat nur noch Makulaturwert.


Telefonüberwachung durch die bundesdeutsche Stasi + 29 %
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Joachim Jacob äußerte sich besorgt über die Zunahme der Telefonüberwachung. Allein von 1998 auf 1999 ist die Zahl der offiziellen Telefonüberwachungen von 9800 auf 12.600 gestiegen. Der Öffentlichkeit fehlen Informationen über Anlass und Wirksammkeit der Telefonüberwachung. Münchner Merkur, S.1, Süddeutsche Zeitung, S.6, beide 18.12.2000


Bundesinnenminister Schily, SPD, möchte das Grundrecht Art.10 weiter einschränken: noch mehr Abhörungen und Videoüberwachung. Dazu Wocheninfo Bayerisches Staatsministerium des Innern 18. August 2000: Bayerns Innenstaatssekretär Hermann Regensburger, CSU, begrüßt diese Regelungsabsicht des Bundes: "Bisher ist eine präventive Überwachung von Post- und Fernmeldeverkehr rechtsextremistischer Einzelpersonen durch den Verfassungsschutz ja nicht ohne weiteres zulässig. Eine Erweiterung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz ist eine entscheidende Verbesserung der Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr." Vorsicht! Rechtsradikaler Inhalt ist nicht ausgeschlossen-> Näheres Ich distanziere mich.


Bayerns Innenminister Günther Beckstein, CSU, sprach sich für eine Erweiterung der Telefonüberwachung aus. Süddeutsche Zeitung, 9.8.2000, S.6


Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder kritisierten den Bericht der Bundesregierung über die Bespitzelung per Wanzen und Video: Jede Person, deren Gespräche abgehört würden, werde in ihren grundrechten beeinträchtigt, nicht nur der Beschuldigte oder der Wohnungseigentümer. Süddeutsche Zeitung, 27.6.2000, S.5


Durch Abhören gewonnenes Beweismaterial kann gegen die Verdächtigen verwandt werden, heißt es in zwei am Freitag den 26.Mai 2000 veröffentlichten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Süddeutsche Zeitung, 27.Mai 2000, S.5. Ausgenommen ist bekanntlich Helmut Kohl, CDU.


Mit dem Zusatz (2) (durch die CDU/CSU/FDP-Regierung Kohl) wurde dieses Grundrecht ausgehebelt. Alles kann der sogenannten freiheitlichen demokratischen Grundordnung dienen.


In Deutschland werden immer mehr Telefongespräche abgehört. Jörg van Essen, FDP: "Die enormen Zuwachsraten machen mir Sorge" TAZ, 1.November 1999, Seite 6
"Deutschland steht bei der Zahl der überwachten Anschlüsse und Telefonate mit an der Spitze aller demokratischen Staaten". Süddeutsche Zeitung, 13.November 1999, Seite 1

1998
9.802


1987
1.805



"Mit richterlicher Genehmigung wurden im vergangenen Jahr bundesweit mehr als 11 200 Telefonanschlüsse abgehört. Nicht berücksichtigt sind dabei die Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes, der internationale Fernmeldeverbindungen überwacht." Münchner Merkur, 6.Oktober 1999, Seite 3. .- Nicht berücksichtigt ist die Dunkelziffer, meist ca. das Vierfache der bekannten Spitze des Eisbergs.


"... die Einführung des sogenannten Großen Lauschangriffs erwähnen, also den Einbruch in eine Wohnung und ihre Verwanzung, um heimlich mithören und aufnehmen zu können, was in ihr gesprochen wird. Es ist ein brutaler Eingriff in die Privatsphäre, die bewußte Ausnutzung der Arglosigkeit des Belauschten." Dr.Burkhard Hirsch


Jetzt wird es sogar den amtlichen Datenschützern zuviel: sie sehen den Rechte der Bürger auf eine vertrauliche Nutzung von Telefon und Internet immer stärker in Gefahr. Süddeutsche Zeitung,26.August 1999, Seite2. Diese Kritik an der Bundesregierung ist harmlos: das vermeintliche Recht wurde schon längst aufgehoben: Der Stasi hört ungeniert ab und überwacht per Video.


"Die Deutschen werden immer öfter vom Staat am Telefon belauscht" Die Anzahl der Lauschaktionen hat sich von 1995 bis 1998 verdoppelt. "Deutschland habe unter den Demokratien eine Spitzenstellung eingenommen." 23.August 1999: Münchner Merkur, Seite 1, Süddeutsche Zeitung, Seite 5


Der Bundesnachrichtendienst (BND), einer der Stasi Deutschlands, darf alle Telefonate ins Ausland abhören und auswerten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Az 1 BvR 2226/94 u.a. Süddeutsche Zeitung, 15.Juli 1999, Seite 1; Pressemitteilung Republikanischer Anwältinnen und Anwälteverein


"Die bereits im Mai 1995 erlassene Fernmeldeverkehrs-Überwachungsverordnung (FÜV) schreibt die technischen Details der TK-Überwachung vor." Voll grundgesetzwidrig hat die Regierung Kohl die Überwachung von Telefonanrufen, Fax und E-Mails zum Gesetz erhoben. Alle Telekommunikationsanlagen und Netze in Deutschland müssen die Überwachungstechnik einbauen. Süddeutsche Zeitung, 19.Mai 1999, Seite V3/7.


Polizei und Ermittler belauschen dieses Geheimnis immer öfter. "Es gibt keine Schwelle", beklagte Helga Schuhmacher, Sprecherin des Bundesbeauftragten für Datenschutz. Selbst bei einem Fahrraddiebstahl darf die Polizei alle aus einem Wohnblock geführten Telefonate ermitteln lassen. Gespräche werden im Telekom-Computer zwei Tage gespeichert. Orwells "1984" war schon 1980 teilverwirklicht; jetzt ist der totale Überwachungsstaat nicht mehr weit. Unsere Regierung arbeitet ständig daran. Münchner Merkur 2.9.1998, S.3

Siran
10.07.2004, 22:32
Mike, ohne Quellenangabe ist das eine Copyrightverletzung und wird gelöscht.

mike
11.07.2004, 08:18
@siran
man könnte annehmen, du machst dich zum Handlanger unseres Staatssicherheitsdienstes.
Wenn du jedoch Quellen benötigst, dann sollst du auch Lesestoff haben

http://www.sgipt.org/politpsy/inkir/inkir.htmhttp://www.gavagai.de/skandal/HHD0802.htm[SIZE=5][


Und noch mal einen für meinen Freund "farce", der ja sein Praktikum in einer Kanzlei gemacht hat. und den Staat und die Justiz so vehement verteidigt.

http://www.gavagai.de/rs/HHD12R.htm[SIZE=5]

Siran
11.07.2004, 08:28
Ich setze nur das um, was im Thread Die Sache mit dem Copyright (http://www.politikforen.de/showthread.php?t=3109) bereits erklärt und gefordert wurde.

mike
11.07.2004, 08:40
Ich setze nur das um, was im Thread Die Sache mit dem Copyright (http://www.politikforen.de/showthread.php?t=3109) bereits erklärt und gefordert wurde.

Ich kann dir versichern mein lieber, daß ich für alles Quellennachweise habe. Werde deinen Wunsch jedoch noch konkreter entsprechen. Alles wieder im Lot?

Patrick Bateman
11.07.2004, 08:58
Ich setze nur das um, was im Thread Die Sache mit dem Copyright (http://www.politikforen.de/showthread.php?t=3109) bereits erklärt und gefordert wurde.
Hallo Siran,

Mike hat doch Quellenangaben gemacht, wo liegt die Copyrightverletzung?

Einmal ganz davon abgesehen, das in der Relation Aushölung des Art.10 GG gegenüber möglicher Copyrightverletztung, eben die Copyrightverletzung m.M. nachrangig ist.

Mike schneidet hier wirklich ein sehr wichtiges Thema an und er belegt seine Zitate mit Quellen.

mike
11.07.2004, 09:03
Hallo Siran,

Mike hat doch Quellenangaben gemacht, wo liegt die Copyrightverletzung?

Einmal ganz davon abgesehen, das in der Relation Aushölung des Art.10 GG gegenüber möglicher Copyrightverletztung, eben die Copyrightverletzung m.M. nachrangig ist.

Mike schneidet hier wirklich ein sehr wichtiges Thema an und er belegt seine Zitate mit Quellen.

Kein Moderator ist halt perfekt, vor allem dann, wenn man pinglicher als der Staatsschutz sein will. :2faces:

Siran
11.07.2004, 09:12
Hallo Siran,

Mike hat doch Quellenangaben gemacht, wo liegt die Copyrightverletzung?

Einmal ganz davon abgesehen, das in der Relation Aushölung des Art.10 GG gegenüber möglicher Copyrightverletztung, eben die Copyrightverletzung m.M. nachrangig ist.

Mike schneidet hier wirklich ein sehr wichtiges Thema an und er belegt seine Zitate mit Quellen.

Mike hat eine komplette Webseite kopiert, Patrick, und auf Webseiten steht halt auch ein Copyright. Mit Quellenangabe ist das in Ordnung. Kopiert man den Inhalt einer Webseite einfach komplett ohne Quellenangabe, dann kommt halt die Nachfrage nach der Quelle. Ganz einfach.

So steht z.B. bei seinem ersten angegebenen Link drunter:
Diese Seite darf von jeder/m in nicht-kommerziellen Verwertungen frei aber nur original bearbeitet und nicht inhaltlich verändert und nur bei vollständiger Angabe der Zitierungs-Quelle benutzt werden.

Beim zweiten Link steht dabei:
Die Texte und Bilder dürfen nicht ohne meine ausdrückliche Zustimmung weiterverbreitet werden. Zitate in üblicher Form sind zulässig.

Und genau deshalb gibt es den Meckerer von mir.

Patrick Bateman
11.07.2004, 09:26
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
seit 23.Mai 1949 mehrfach verwässert und entkräftet


Art.10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.


Oft im Zusammenhang mit dem Grundrecht "Die Wohnung ist unverletzlich". Artikel 13, GG; siehe Lauschangriff


Heinz Haumer, Präsident des Bayerischen Landeskriminalamts, fordert die Telefonüberwachung, das heißt, weg mit Artikel 10 Grundgesetz in der jetzigen Form. Er begründet seine Gegenerschaft gegen Artikel 10 Grundgesetz recht krud. "Die präventive Telefonüberwachung ist unbedingt erforderlich."


"Die präventive Telefonüberwachung ist unbedingt erforderlich. Die Sache kann mir keiner erklären: Wenn wir eine begangene Straftat verfolgen, haben wir über die Strafprozessordnung das gesamte Instrumentarium zur Verfügung, inklusive Telefonüberwachung . Um Straftaten zu verhindern, müssen wir auf das Polizeiaufgabengesetz zurückgreifen. Und die [sic] erlaubt uns keine präventive Telefonüberwachung. Eine schlimme Lücke." OVB, 16.2.2004, S. 9
Wir erklären es ihm: "Die präventive Gefängnissstrafe ist unbedingt erforderlich. Die Sache kann uns keiner erklären: Wenn wir eine begangene Straftat verfolgen, haben wir über die Strafprozessordnung das gesamte Instrumentarium zur Verfügung, inklusive Gefängnissstrafe. Um Straftaten zu verhindern, müssen wir auf das Polizeiaufgabengesetz zurückgreifen. Und das erlaubt uns keine präventive Gefängnissstrafe. Eine schlimme Lücke."


OVB: "Und wer kontrolliert das?" Haumer: "Der Bürger muss uns schon ein wenig vertrauen." OVB, 16.2.2004, S. 9 Hier kann man mit Karl Popper entgegenhalten: sowenig Macht wie nötig.


"Deutschland gilt als Weltmeister im Abhören von Telefongesprächen; fünfzehnmal soviel als in den USA". Monitor, ARD, 7.8.2003.


Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, SPD, gab zu, dass die von Telefonüberwachung betroffenen Menschen in der Regel auch nachträglich nichts davon erfahren. Sie können also den Eingriff in ihre Grundrechte nicht gerichtlich überprüfen lassen. Nur 27 Prozent der Betroffenen werden informiert. SZ, 16.5.2003, S.6 Dr. Roland Helgerth, Generalstaatsanwalt München, mein dagegen, jeder, dessen Telefonat abgehört wurde, wird benachrichtigt (Leserbrief, SZ, 16.5.2003, S.10) Das ist unglaubwürdig, da die Daten der Telefonierenden garnicht bekannt sind.


In 2002 wurden in Deutschland + 10 % mehr Abhöraktionen durchgeführt: 21.874. Der Bundes- beauftrage für Datenschutz, Joachim Jacob, nannte die Entwicklung bedenklich. SZ, 3.5.2003, S.6


Die CSU will den Art. 10 GG weiter aushöhlen (siehe Die CSU nicht auf dem Boden des Grundgesetzes). Dazu formiert sich Kritik sogar aus den eigenen Reihen. In Deutschland werden jährlich rund eine Million Telefonanschlüsse abgehört. (Vergleich: USA mit 200 Millionen Einwohnern: 25.000 Anschlüsse). In Bayern wurden im vergangenen Jahr Zehntausende Bürger abgehört. Ein deutscher Staatsanwalt kann davon ausgehen, dass ihm der Richter die Genehmigung zum Abhören ohne Wimperzucken erteilt. Peter Paul Gantzer, SPD, nannte den CSU Vorschlag "Schritt in den Überwachungsstaat". Er hat wohl Realitätsverlust: Bei über einer Million überwachter Telefonanschlüsse leben wir seit langem im Überwachungsstaat. OVB, 29.4.2003, S.5


Die CSU attackiert und unterminiert den Artikel 10 GG immer weiter: PAG-Änderung.


Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen unter bestimmten Voraussetzungen alle Verbindungsdaten der Telefonkontakte von Journalisten abfragen. Das Bundesverfassungsgericht wertete in einer Grundsatzentscheidung die Kontrolle aus- und eingehender Gespräche weder als Verletzung der Medienfreiheit noch des Fernmeldegeheimnisses, wenn es um die Ermittlung des Aufenthaltsorts eines mutmaßlichen Straftäters gehe. Das Gericht wies allerdings auf eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Fernmeldegeheimnisses, einem Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit sowie in das Redaktionsgeheimnis hin, billigte aber dies alles. SZ, 13.3.2003, S.6


Vom Staat wird in Deutschland abgehört und aufgezeichnet "auf Teufel komm raus: Telefone, Handys, Telefaxe, E-Mails". Die richterliche Kontrolle ist eine Farce, da die Richter alles an Überwachung genehmigen, was ihnen die Staatsanwaltschaft vorlegt. Der Richtervorbehalt funktioniert nach einer Studie von Otto Backes und Christoph Gusy, Universität Bielefeld, nicht. Das Risiko in Deutschland abgehört zu werden ist 50mal höher als in den USA. SZ 12.3.2003, S.9


Warnung der Beauftragten für Datenschutz: "Unser Rechtsstaat wird zum Überwachungsstaat"
Experten: Risiko bei Internet und Gen-Informationen. Im Internet seien Daten unzureichend geschützt. SZ, 22.8.2002


Die Überwachung des Telefonverkehrs nimmt stark zu. Mit jeder "Maßnahme" kann bis zu drei Monate ein gesamter Telefonanschluß angezapft werden. Der Staat überwacht seine Bürger umfassend.


"Maßnahmen"
Steigerung


2001
20.000
+ 440 %


1995
3.700




Die Bundesregierung SPD/Grüne will das Abfangen von Emails ermöglichen. Wie bisher Telefone, sollen künftig auch andere Telekommunikationsmittel der Kontrolle durch den Staat unterliegen. SZ, 25.10.2001, S.8


Dass die vom Richtergenehmigung zur Telefonüberwachung "reine Formelei" ist, meinte Thüringens Justizminister Andreas Birkmann, CDU. Er will deshalb diese letzte Feigenblatthürde abschaffen. SZ, 25.10.2001, S.6


Die Polizei und der Bundesgrenzschutz BGS überwachen Handy-Benutzer immer häufiger mit mobilen Abhöranlagen, z:b. dem International Mobile Subscriber Identity IMSI Catcher. Eine gesetzliche Grundlage gibt es nicht. Die Justizminister der Länder bemängeln, dass das heimliche Agieren jenseits der Leaglität nicht ewig weitergehen könne. Der IMSI Catcher erfasst auch die Handys Unbeteiligter, die sich zufällig in der Nähe aufhalten. Der Spiegel 33/2001, S.54-55


Korruption unter Politikern ist weit verbreitet; einige Skandale sind hier aufgeführt. Günther Beckstein, CSU, will offensichtlich die Telefonüberwachung auch auf Politiker ausdehnen: "Die negative Entwicklung im Bereich der Korruptionsdelikte ist Anlass für Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein, seine seit langem erhobene Forderung nach Einführung einer Kronzeugenregelung und auch der Telefonüberwachung im Kampf gegen diese Art von Durchstechereien [?] zu erneuern." PM 263/01 vom 07.06.01. Näheres beim StMI.


Jetzt ist es soweit: die Möglichkeiten zur Telefonüberwachung wurden erheblich erweitert. Insbesondere darf nun bei viel mehr Straftaten abgehört werden. Der erweiterte Überwachungsstaat wurde vom Bundesrat abgesegnet. SZ, 2.6.2001, S.5.
Das neue Gesetz, das eigentlich nur den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1999 erfüllen soll: klarere Beschränkungen und bessere Kontrollen, erweitert die Kompetenzen für die Geheimdienste:
erweiterter Katalog an Straftaten, der das Abhören erlaubt

künftig kann auch der kabelgebundene Fernsprechverkehr überwacht werden.

Der von Otto Schily (SPD) eingebrachte Gesetzesentwurf wird selbstverständlich von der CDU/CSU unterstützt, sonderbarerweise aber auch von der FDP (einstmals liberal) und den Grünen (einstmals gegen Abschaffung der Grundrechte). SZ, 11.5.2001, S.14


Nach dem Datenschutzbericht für 1999-2000 stieg die Zahl der bekannten Telefonüber- wachungen von 4674 in 1995 auf 12.651 in 2000 = +170 %. Dazu kommen noch zahlreiche Fälle, wo ganze Wohnungen abgehört werden. SZ, 6.4.2001, S.1, Münchner Merkur, 2.7.2001, S.3


Das Landeskriminalamt in Niedersachsen hörte Mitglieder der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg ab. Zwischen dem 4.10.1996 und 3.3.1997 protokollierte Big Brother 4249 Telefonate und 438 Faxe. Rechtsanwalt Dieter Magsam sichtete das Material: "Ich sehe keinen Unterschied zu Stasi-Akten." Süddeutsche Zeitung, 1.3.2001, S.6


Das Bundesverfassungsgericht mahnte die staatliche Abhörung von Telefon, Faxen und Emails als mangelhaft an; die Bundesregierung nutzt dies zur Erweiterung der Möglichkeiten der Geheimdienste. Erlaubt ist es dem Geheimdienst Verfassungsschutz z.B. bei Spionagedelikten oder Bildung einer terroristischen Vereinigung, dem Geheimdienst BND z.B. bei Terrorismusverdacht, Drogenhandel oder illegalem Rüstungsexport. Der Spiegel 4/2001, S.44
Das neue sogenannte G10-Gesetz erlaubt dem MAD, BND und Verfassungsschutz das Abhören von Telefon, das Lesen von Emails etc. bei kriminellen Geiselnahmen, bei Volksverhetzung, Mord, Totschlag, etc. etc. künftig auch von Einzelpersonen. Süddeutsche Zeitung, 25.1.2001, S.2. Kurzum: der Artikel 10 des Grundgesetzes hat nur noch Makulaturwert.


Telefonüberwachung durch die bundesdeutsche Stasi + 29 %
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Joachim Jacob äußerte sich besorgt über die Zunahme der Telefonüberwachung. Allein von 1998 auf 1999 ist die Zahl der offiziellen Telefonüberwachungen von 9800 auf 12.600 gestiegen. Der Öffentlichkeit fehlen Informationen über Anlass und Wirksammkeit der Telefonüberwachung. Münchner Merkur, S.1, Süddeutsche Zeitung, S.6, beide 18.12.2000


Bundesinnenminister Schily, SPD, möchte das Grundrecht Art.10 weiter einschränken: noch mehr Abhörungen und Videoüberwachung. Dazu Wocheninfo Bayerisches Staatsministerium des Innern 18. August 2000: Bayerns Innenstaatssekretär Hermann Regensburger, CSU, begrüßt diese Regelungsabsicht des Bundes: "Bisher ist eine präventive Überwachung von Post- und Fernmeldeverkehr rechtsextremistischer Einzelpersonen durch den Verfassungsschutz ja nicht ohne weiteres zulässig. Eine Erweiterung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz ist eine entscheidende Verbesserung der Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr." Vorsicht! Rechtsradikaler Inhalt ist nicht ausgeschlossen-> Näheres Ich distanziere mich.


Bayerns Innenminister Günther Beckstein, CSU, sprach sich für eine Erweiterung der Telefonüberwachung aus. Süddeutsche Zeitung, 9.8.2000, S.6


Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder kritisierten den Bericht der Bundesregierung über die Bespitzelung per Wanzen und Video: Jede Person, deren Gespräche abgehört würden, werde in ihren grundrechten beeinträchtigt, nicht nur der Beschuldigte oder der Wohnungseigentümer. Süddeutsche Zeitung, 27.6.2000, S.5


Durch Abhören gewonnenes Beweismaterial kann gegen die Verdächtigen verwandt werden, heißt es in zwei am Freitag den 26.Mai 2000 veröffentlichten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Süddeutsche Zeitung, 27.Mai 2000, S.5. Ausgenommen ist bekanntlich Helmut Kohl, CDU.


Mit dem Zusatz (2) (durch die CDU/CSU/FDP-Regierung Kohl) wurde dieses Grundrecht ausgehebelt. Alles kann der sogenannten freiheitlichen demokratischen Grundordnung dienen.


In Deutschland werden immer mehr Telefongespräche abgehört. Jörg van Essen, FDP: "Die enormen Zuwachsraten machen mir Sorge" TAZ, 1.November 1999, Seite 6
"Deutschland steht bei der Zahl der überwachten Anschlüsse und Telefonate mit an der Spitze aller demokratischen Staaten". Süddeutsche Zeitung, 13.November 1999, Seite 1

1998
9.802


1987
1.805



"Mit richterlicher Genehmigung wurden im vergangenen Jahr bundesweit mehr als 11 200 Telefonanschlüsse abgehört. Nicht berücksichtigt sind dabei die Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes, der internationale Fernmeldeverbindungen überwacht." Münchner Merkur, 6.Oktober 1999, Seite 3. .- Nicht berücksichtigt ist die Dunkelziffer, meist ca. das Vierfache der bekannten Spitze des Eisbergs.


"... die Einführung des sogenannten Großen Lauschangriffs erwähnen, also den Einbruch in eine Wohnung und ihre Verwanzung, um heimlich mithören und aufnehmen zu können, was in ihr gesprochen wird. Es ist ein brutaler Eingriff in die Privatsphäre, die bewußte Ausnutzung der Arglosigkeit des Belauschten." Dr.Burkhard Hirsch


Jetzt wird es sogar den amtlichen Datenschützern zuviel: sie sehen den Rechte der Bürger auf eine vertrauliche Nutzung von Telefon und Internet immer stärker in Gefahr. Süddeutsche Zeitung,26.August 1999, Seite2. Diese Kritik an der Bundesregierung ist harmlos: das vermeintliche Recht wurde schon längst aufgehoben: Der Stasi hört ungeniert ab und überwacht per Video.


"Die Deutschen werden immer öfter vom Staat am Telefon belauscht" Die Anzahl der Lauschaktionen hat sich von 1995 bis 1998 verdoppelt. "Deutschland habe unter den Demokratien eine Spitzenstellung eingenommen." 23.August 1999: Münchner Merkur, Seite 1, Süddeutsche Zeitung, Seite 5


Der Bundesnachrichtendienst (BND), einer der Stasi Deutschlands, darf alle Telefonate ins Ausland abhören und auswerten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Az 1 BvR 2226/94 u.a. Süddeutsche Zeitung, 15.Juli 1999, Seite 1; Pressemitteilung Republikanischer Anwältinnen und Anwälteverein


"Die bereits im Mai 1995 erlassene Fernmeldeverkehrs-Überwachungsverordnung (FÜV) schreibt die technischen Details der TK-Überwachung vor." Voll grundgesetzwidrig hat die Regierung Kohl die Überwachung von Telefonanrufen, Fax und E-Mails zum Gesetz erhoben. Alle Telekommunikationsanlagen und Netze in Deutschland müssen die Überwachungstechnik einbauen. Süddeutsche Zeitung, 19.Mai 1999, Seite V3/7.


Polizei und Ermittler belauschen dieses Geheimnis immer öfter. "Es gibt keine Schwelle", beklagte Helga Schuhmacher, Sprecherin des Bundesbeauftragten für Datenschutz. Selbst bei einem Fahrraddiebstahl darf die Polizei alle aus einem Wohnblock geführten Telefonate ermitteln lassen. Gespräche werden im Telekom-Computer zwei Tage gespeichert. Orwells "1984" war schon 1980 teilverwirklicht; jetzt ist der totale Überwachungsstaat nicht mehr weit. Unsere Regierung arbeitet ständig daran. Münchner Merkur 2.9.1998, S.3
Einmal etwas Grundsätzliches:

Eine Überwachung von Telefongesprächen von Tatverdächtigen im Rahmen von polizeilichen Ermittlungen ist notwendig und auch nachvollziehbar.

Interessant sind allerdings die Begründungen mit denen, diese Möglichkeit der Ermittlungen über den Rahmen der konkreten polizeilichen Ermittlungen bei einer Straftat ausgedehnt werden sollen bzw. eigentlich schon sind.

Ich halte diese Ausweitung für sehr bedenklich, das ist so ähnlich wie in der guten alten RAF Zeit, als die Staatsanwaltschaft das Recht bekam, Gespräche zwischen Verteidiger und Mandat abzuhören. Die RAF gibt es nicht mehr, die Änderungen wurden allerdings nicht aufgehoben!

Wenn allerdings das Abhören von Telefongesprächen als präventive Maßnahme in den Kanon der Polizeigesetze aufgenommen werden soll, stellt sich meiner Meinung nach weniger die die Frage nach dem politischen System, schließlich hat ja das System den Art 10 GG hervorgebracht, sondern nach den Intentionen und Motiven der Politik, die diese Forderung aufstellt und vor allem stellt sich die Frage, warum auf politischer Ebene nicht dagegen argumentiert wird.
Mithin also keine politische Diskussion stattfindet.

Denn faszinierenderweise ist es ja so, das durch eine präventive Maßnahme wie der geforderten, keine Straftat verhindert werden kann, allein die Annahme, das die Attentäter von 9/11 am Telefon ihre Absicht kundtun, am nächsten Tag im 50 Stock mit einer entführten Passagiermaschine zu landen ist schlicht abwegig. Gleiches gilt im Bereich der OK etc.

Die ganze Veranstaltung dient also, in dem Maße wie gefordert und wie anscheindend auch praktiziert, ausschließlich der Kontrolle und eben nicht der Prävention von Straftaten.

Denn etwas ist jeder Politik unangenehm, und das unabhängig vom politischen System, nämlich ein unkontrollierter gesellschaftlicher Freiraum, in dem der Bürger sich eben unkontrolliert bewegen äußern und handeln kann. Das beste Beispiel dieser politischen Paranoia ist ja das Spitzelsystem der ehemaligen DDR in der jeder jeden überwacht hat.

Die ganze Entwicklung ist m.M. sehr bedenklich.

Fars
11.07.2004, 09:32
Hallo, Patrick!

Die Zusammenstellung dieser Zitate mit Quellen ist aber offensichtlich nicht Mike's Mühen geschuldet. Man sollte alleine schon deshalb die Quellen nennen, um sich nicht mit fremden Federn zu schmücken.

EDIT: Ich stimme dir zu, dass mit Abhörmaßnahmen nicht viel gegen Verdachtskriminelle getan werden kann, denn die ahnen hundertprozentig, dass sie überwacht werden. Aber unbescholtene Bürger tauschen sich i.d.R. nicht unverschlüsselt aus ...

Hallo, Mike!

Und noch mal einen für meinen Freund "farce", der ja sein Praktikum in einer Kanzlei gemacht hat. und den Staat und die Justiz so vehement verteidigt.

http://www.gavagai.de/rs/HHD12R.htm

"Das ist die Crux der deutschen Staatsanwaltschaft: In allen Verfahren, in denen Politik eine Rolle spielt, ist sie gefesselt und gegängelt. Ihr oberster Chef ist nämlich ein Politiker, der Landesjustizminister. Und der sitzt in einer Landesregierung, und die wiederum wird von bestimmten Parteien gestellt, und diese Parteien haben Interessen - und wer glaubt, dass sie diese nicht geltend machen, lebt auf dem Mond."
"...das Justizministerium, und das gibt dann die Anweisungen, was zu tun oder nicht zu tun ist."
1. Die Staatsanwaltschaft kommt nur bei Strafprozessen ins Spiel, also bei einer minderen Anzahl an Prozessen, die große Mehrheit bilden die Zivilprozesse.
2. Wenn die Bayern seit Jahrzehnten der CSU die absolute Mehrheit im Maximilianeum garantieren, dann akzeptieren sie auch Filz und gebundene Staatsanwaltschaft. Wenn die Bürger es so wollen, dann wollen sie es eben so. Aber u.a. aus diesem Grund bin ich überzeugter Wechselwähler.
3. Ob der Staatsanwalt Mitglied der Exekutive oder Judikative sein soll, darüber kann man sich streiten.
4. Politiker genießen Immunität, da kann der Staatsanwalt soviel NPD- oder DKP-Mitglied sein, wie er will, wenn er gegen Politiker der politischen Mitte vorgehen will.
Ich selbst bin auch für eine striktere Gewaltenteilung: Also Minister können nicht gleichzeitig deputiert sein, und Staatsanwälte sollten unabhängiger ermitteln können.

Und noch zwei Anmerkungen:
1. Die zitierten Skandale, die gegen die aktuelle Verfassung der Staatsanwaltschaft sprechen, wurden weitgehend von eben jener Staatsanwaltschaft ermittelt. :2faces:
2. Die Damen & Herren Politpsychologen können dir auch bestimmt erklären, wo der Zusammenhang zwischen dem Falschparken des gemeinen Bürgers und dem "Übersehen" von Millionenbeträgen eines amiterenden Politikers besteht. :2faces:

Gruß Fars

mike
11.07.2004, 09:59
@Farce
Es währe ja völlig neu, wenn nicht einer dem anderen nichts schenken würde.
Aber liegt es bei dir vielleicht daran, daß du zu viel Blut spendest und es dann oberhalb der Brust zu einem Leerraum kommt?

Im übrigen genoß old Schwurehand (ehem. Bay. Innenminister) zu dem Zeitpunkt keine imunität mehr.
Als er auf Grund seines Meineides in den Knast sollte, hat ihm ein lieber Doktor Attestiert, daß am Tage des Meineides der Fön in Bayern unterwegs war. Unser Freund hatte deshalb Medikamente eingenommen. So kam es schließlich zum Freispruch. Er war nicht mehr klar in der Birne, durfte dann aber doch noch Innenminister und somit Chef über diesen ganzen üblen Justizapparat werden.
Ich weiß jetzt allerdings nicht, ob der damalige Staatsanwalt und Richter das Bundesverdienstkreuz von ihm bekommen haben :2faces: :D

aufgewachter
11.07.2004, 10:12
Hallo und guten Tag,

"Der Staat der Feind des Bürgers"

Wenn man auf Grund der massenhaften Undinge hier in unserem Land nur noch einen Funken von gesundem Menschenverstand besitzt, dann muss man diese Frage eindeutig mit ja beantworten.

Ich bin, nach einer allgemeinen Aufforderung einer Webseite zur eigenen politischen Meinung, gefolgt und habe dementsprechend meine ausführliche Meinung per E-Mail dieser Webseite zukommen lassen. So weit nichts ungewöhnliches.

Aber jetzt kommt es:

Diese E-Mail hatte ich auch meiner Frau an ihre Dienststelle mit ihrer persönlicher E-Mailadresse geschickt, um sie nach ihrer Meinung dazu zu fragen.

Als sie abends nach Haus kam, fragte ich natürlich wie denn ihre Meinung jetzt dazu sei.

Antwort: „ Schatz ich habe keine solche E-Mail erhalten“!

Nächsten Tag habe ich dann die Probe aufs Exempel gemacht. Ich nahm die ursprüngliche E-Mail als auch eine weitere mit unwichtigem Gefasel. Beide schickte ich dann zur gleichen Zeit los. Nach einiger Zeit rief ich dann meine Frau an, um zu erfahren, ob denn die E-Mails angekommen sind.

Antwort: „Schatz die E-Mail mit dem unwichtigem Gefasel ist angekommen, aber die andere nicht!

Bis zum heutigen Tage sind diese beiden ursprünglichen E-Mails nie wieder aufgetaucht. Auch eine Nachricht, dass man die E-Mails zurückbehalten hätte, aus welchen Gründen auch immer, bekam weder ich noch meine Frau.

So viel zu "mikes" Beitrag!

Ich bin nur sehr traurig darüber, wie doch die Umerziehung und Hirnwäsche unseres Volkes in Schulen, Universitäten und über die Medien über die langen Jahre hinweg Wirkung zeigt. Denn so blind, taub und blauäugig kann kein Mensch sein, dass er die vielen Undinge und die dramatische Entwicklung hier in unserem Land nicht erkennt!

Und denen, die trotzdem die momentane Politik mit ihren haarsträubenden Vorhaben bis aufs Blut verteidigen, muss die provokative Frage gestattet sein:

Von wem werdet ihr bezahlt? Oder seid ihr schon so manipuliert, dass ihr jeden Sinn zur Realität verloren habt? Oder lebt ihr in einem solchem Überfluss, dass Euch auf Grund des jahrelangen anerzogenen Egoismus und elenbogenverhaltens das Volk bzw. unser Land am Ar... vorbei geht?

Wacht auf bevor es zu spät ist!

Patrick Bateman
11.07.2004, 10:19
Hallo, Patrick!



Hallo, Mike!

1. Die Staatsanwaltschaft kommt nur bei Strafprozessen ins Spiel, also bei einer minderen Anzahl an Prozessen, die große Mehrheit bilden die Zivilprozesse.
2. Wenn die Bayern seit Jahrzehnten der CSU die absolute Mehrheit im Maximilianeum garantieren, dann akzeptieren sie auch Filz und gebundene Staatsanwaltschaft. Wenn die Bürger es so wollen, dann wollen sie es eben so. Aber u.a. aus diesem Grund bin ich überzeugter Wechselwähler.
3. Ob der Staatsanwalt Mitglied der Exekutive oder Judikative sein soll, darüber kann man sich streiten.
4. Politiker genießen Immunität, da kann der Staatsanwalt soviel NPD- oder DKP-Mitglied sein, wie er will, wenn er gegen Politiker der politischen Mitte vorgehen will.
Ich selbst bin auch für eine striktere Gewaltenteilung: Also Minister können nicht gleichzeitig deputiert sein, und Staatsanwälte sollten unabhängiger ermitteln können.

Und noch zwei Anmerkungen:
1. Die zitierten Skandale, die gegen die aktuelle Verfassung der Staatsanwaltschaft sprechen, wurden weitgehend von eben jener Staatsanwaltschaft ermittelt. :2faces:
2. Die Damen & Herren Politpsychologen können dir auch bestimmt erklären, wo der Zusammenhang zwischen dem Falschparken des gemeinen Bürgers und dem "Übersehen" von Millionenbeträgen eines amiterenden Politikers besteht. :2faces:

Gruß Fars
Die Zusammenstellung dieser Zitate mit Quellen ist aber offensichtlich nicht Mike's Mühen geschuldet. Man sollte alleine schon deshalb die Quellen nennen, um sich nicht mit fremden Federn zu schmücken.

Nun gut so sei es, das Thema scheint mir aber doch zu wichtig als es an einer Copyrightverletzung scheitern zu lassen.

Soll er seinen Fehler heilen.

EDIT: Ich stimme dir zu, dass mit Abhörmaßnahmen nicht viel gegen Verdachtskriminelle getan werden kann, denn die ahnen hundertprozentig, dass sie überwacht werden. Aber unbescholtene Bürger tauschen sich i.d.R. nicht unverschlüsselt aus ...

Womit wir beim Thema wären..............

Zum Thema Staatsanwalt:

Problem ist, das Staatsanwälte Beamte sind und damit weisungsabhängig. Sicherlich wird einem Strafverfahren kein Vorgesetzter einen Staatsanwalt anweisen, das Verfahren einzustellen, insbesondere dann nicht, wenn bereits Presse und TV im Spiel sind.

Ich möchte allerdings an die Versuche der massiven Einflußnahme der Politik im Zusammenhang mit der Flick Affäre in NRW, insbesondere der CDU und vor allem der FDP erinnern, das wurde nur aufgrund des sehr engagierten damaligen Generalstaatsanwalt NRWs durchgezogen und möchte den Bogen dieser Einflußnahme bis zu dem Fall Kohl schlagen.

War damals die Einflußnahme offensichtlich, so wird heute im Stillen und hinter den Kulissen auf die Verfahrenseinstellung hingewirkt.

In Zusammenhang mit der Affäre Kohl ist mir ein Interview mit einer Staatsanwältin in Erinnerung, die über den zunehmenden Druck auf ihre Kollegen berichtete, insbesondere bei Verfahren in denen Politiker beteiligt sind einzustellen.

Dieser Verfahrenseinstellung muß der Staatsanwalt ja zustimmen, und da er als Beamter weisungsabhängig ist, ist er das schwächste und angreifbarste Glied im rechtsstaatlichen Prozess. Sinnvoll wäre es, die Staatsanwälte den Richern gleichzustellen und sie damit weisungsunabhängig zu machen.

Fars
11.07.2004, 10:49
Hallo, aufgewachter!

Jede Behörde oder sonstige größere öffentliche Einrichtung hat Server mit Spam-Filter, sonst würde bei denen regelmäßig das Intranetz zusammenbrechen, oder zumindest die elektronischen Briefkästen überfüllt werden.
Hat deine vom Filterprogramm kassierte E-Mail etwa die Länge und ähnlichen Inhalt wie dein erster Beitrag hier (http://www.politikforen.de/showthread.php?p=135083#post135083)?

Gruß Fars

Mithrandir
11.07.2004, 12:25
Mike hat eine komplette Webseite kopiert, Patrick, und auf Webseiten steht halt auch ein Copyright. Mit Quellenangabe ist das in Ordnung. Kopiert man den Inhalt einer Webseite einfach komplett ohne Quellenangabe, dann kommt halt die Nachfrage nach der Quelle. Ganz einfach.

So steht z.B. bei seinem ersten angegebenen Link drunter:
Diese Seite darf von jeder/m in nicht-kommerziellen Verwertungen frei aber nur original bearbeitet und nicht inhaltlich verändert und nur bei vollständiger Angabe der Zitierungs-Quelle benutzt werden.

Beim zweiten Link steht dabei:
Die Texte und Bilder dürfen nicht ohne meine ausdrückliche Zustimmung weiterverbreitet werden. Zitate in üblicher Form sind zulässig.

Und genau deshalb gibt es den Meckerer von mir.
Natürlich ist es schöner, die Links mitanzugeben.
Allerdings vermute ich, dass es in diesem Fall durchaus in Ordnung ist, auch ohne Angabe der Quelle zu kopieren, es handelt sich ja lediglich um Zitate. Da besteht von Seiten der Internetseite von der es kopiert wurde kein Copyright.

Zum Thema:
Besonders interessant finde ich die immer wieder gern genannte Zahl von etwa 20.000 Abhörmaßnahmen.
Vor allem weil meistens dieser Zusatz nicht auftaucht und die Zahl nicht so hoch erscheinen lässt:

Die Überwachung des Telefonverkehrs nimmt stark zu. Mit jeder "Maßnahme" kann bis zu drei Monate ein gesamter Telefonanschluß angezapft werden.
Die Überwachung betrifft natürlich nicht nur den abgehörten Teilnehmer, sondern auch die, die mit ihm telefonieren.
Wieviele Telefonate werden also tatsächlich abgehört?
Ich möchte hier auf diesen interessanten Artikel aufmerksam machen: Telekomüberwachung: Ministerin Zypries stellt Untersuchungsergebnis grob verfälscht dar (http://de.internet.com/index.php?id=2021215)

Selbst bei der vorgenommenen Stichprobe kam es im Fall einer einzigen Anordnung zu 30.500 abgehörten Gesprächen. In 21% der Anordnungen kam es immerhin zur Beobachtung von 1.000 bis 5.000 Gesprächen, in weiteren 8% zur Auswertung von mehr als 5.000 Gesprächen. Es ist daher nicht unrealistisch, wenn geschätzt wird, dass in Deutschland bei 21.974 Anordnungen im Jahr 2002 mehr als 1,5 Mio. Menschen betroffen waren.
Und das sind noch nicht einmal die wahren Ausmaße der Überwachung. Das ist nur das, was offiziell zugegeben wird, was eigene und fremde Geheimdienste sonst noch so mithören kommt noch dazu.

http://www.spiegel.de/img/0,1020,188611,00.jpg

Chester
11.07.2004, 15:24
Natürlich ist es schöner, die Links mitanzugeben.
Allerdings vermute ich, dass es in diesem Fall durchaus in Ordnung ist, auch ohne Angabe der Quelle zu kopieren, es handelt sich ja lediglich um Zitate. Da besteht von Seiten der Internetseite von der es kopiert wurde kein Copyright.

Es ist mindestens schlechte Form, einfach ohne Quellenangabe von Webseiten zu kopieren, maximal Copyrightverletzung.
Wenn dann ein Moderator nachhakt (und dabei NICHT gleich betreffenden Beitrag entfernt), dann fügt man halt diese Angaben hinzu.

Dieses Gewese "Du willst mir ja bloß mein Thema kaputt machen" mit irgendwelchen "Staatsschutz!" Verbindungen ist lächerlich.

Wenn man zitiert, fügt man Quellen hinzu. Es ist echt nicht besonders schwer.
Und jetzt zurück zum Thema.

mfg,

Chester :-:

mike
11.07.2004, 15:32
Es ist mindestens schlechte Form, einfach ohne Quellenangabe von Webseiten zu kopieren, maximal Copyrightverletzung.
Wenn dann ein Moderator nachhakt (und dabei NICHT gleich betreffenden Beitrag entfernt), dann fügt man halt diese Angaben hinzu.

Dieses Gewese "Du willst mir ja bloß mein Thema kaputt machen" mit irgendwelchen "Staatsschutz!" Verbindungen ist lächerlich.

Wenn man zitiert, fügt man Quellen hinzu. Es ist echt nicht besonders schwer.
Und jetzt zurück zum Thema.

mfg,

Chester :-:


Nun reiß dich doch mal ein bischen am Riemen Chester.
Es geht doch hier nicht nur um dich und deine Quellen.
Es geht hier um ein wichtigeres Thema, welches hier im Rampenlicht steht.
Du wirkt ja langsam kindisch.

Chester
11.07.2004, 15:34
Es geht hier um ein wichtigeres Thema, welches hier im Rampenlicht steht.

Dann....diskutiert doch darüber? :D
Nicht über irgendwelche bösen bösen Moderatoren und ihre Verbindungen zum Staatsschutz?
Nur so als Vorschlag... :))

mfg,

Chester :-: