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Vollständige Version anzeigen : Grenze zum Osten: Beckstein fürchtet Wegfall der Kontrollen



Tratschtante
31.07.2007, 11:53
http://www.sueddeutsche.de/,ra9l1/bayern/artikel/992/125801/

Warum werden dann die Kontrollen abgeschafft?
Daß Verbrecherbanden hier einreisen, braucht man wohl nicht zu befürchten. Die sind alle schon da.

Reineckefucks (GZ)
31.07.2007, 14:02
Die Verbrecher sitzen in der Bundesregierung, was nützen Grenzkontrollen, wenn dann ein Fischer-Volmer Erlass Tür und Tor öffnet, was nützen Grenzkontrollen wenn aus Ausländern Passdeutsche werden können ? Was nützt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wenn die Gesetze sagen, wer ein E101 Schein hat ist legal, weitere Kontrollen nicht zulässig, der E101 Schein ist übers Internet leicht runter zu laden.

Ich sage, solange man innenpolitisch nix ändert, belassen wir es doch so, gleich die Grenze offen zu machen, dann sparen wir dahingehen Kosten , schon heute wird man sehr häufig an der polnischen Grenze nur durchgewunken.

McDuff
31.07.2007, 15:00
Alles nur Augenwischerei und Volkssedierung. Es werden schon die Richtigen dran verdienen.

Rheinlaender
01.08.2007, 04:39
Aus dem Artikel:


Für Ermittler müssten rasch rechtliche Grundlagen geschaffen werden, auch in den Nachbarländern ermitteln zu dürfen, sagte der CSU-Politiker. Bisher würden für jedes Land andere Verträge gelten. Deutsche Polizisten müssten nach derzeitigem Recht etwa an der Grenze zu Tschechien mit quietschenden Reifen stehen bleiben, erklärte Beckstein.

Polizei ist Landessache - grenzueberschreitende Zusammenarbeit der Polizei ebenfalls, zumindest im Grenzgebiet. Warum geht Beckstein in die Bued, statt mal beim Innenminister in Prag anzufragen, wie das denn mit einen Vertrag zwischen Bayern und der Tschischen republik hieruber waere?

klartext
01.08.2007, 19:54
Aus dem Artikel:



Polizei ist Landessache - grenzueberschreitende Zusammenarbeit der Polizei ebenfalls, zumindest im Grenzgebiet. Warum geht Beckstein in die Bued, statt mal beim Innenminister in Prag anzufragen, wie das denn mit einen Vertrag zwischen Bayern und der Tschischen republik hieruber waere?

Grenzüberschreitend kan die Polizei nur tätig werden, wenn es entsprechende Abkommen auf Regieurngsebene gibt. Dies ist nicht Ländersache, sondern kann nur diurch einen Staatsvertrag geregelt werden, wie er schon mit Österreich besteht.

Rheinlaender
01.08.2007, 19:58
Grenzüberschreitend kan die Polizei nur tätig werden, wenn es entsprechende Abkommen auf Regieurngsebene gibt. Dies ist nicht Ländersache, sondern kann nur diurch einen Staatsvertrag geregelt werden, wie er schon mit Österreich besteht.


Richtig Regierungssache - Die Regierung Bayerns mit der in Prag.

klartext
01.08.2007, 20:01
Richtig Regierungssache - Die Regierung Bayerns mit der in Prag.

Hast du das nicht verstanden ? Eine Landesregierung kann nicht Souveränitätsrechte der Bunderepublik abgeben. Es ist eben nicht Ländersache, wen ein anderes Land bei uns Hoheitsrechte ausüben darf.

Rheinlaender
01.08.2007, 20:16
Hast du das nicht verstanden ? Eine Landesregierung kann nicht Souveränitätsrechte der Bunderepublik abgeben. Es ist eben nicht Ländersache, wen ein anderes Land bei uns Hoheitsrechte ausüben darf.

Die Laender sind selber Traeger von Souveraenitaet und koennen im Rahmen ihrer Gesetzgebungskompetenz (z. B. Polizeirecht) Vertraege mit auswaertigen Staaten machen.

klartext
01.08.2007, 21:47
Die Laender sind selber Traeger von Souveraenitaet und koennen im Rahmen ihrer Gesetzgebungskompetenz (z. B. Polizeirecht) Vertraege mit auswaertigen Staaten machen.
Schlicht falsch. Auslandsbeziehungen um Staatsvertäge abzuschliessen, die die gesamte Bundesrepublik betreffen, sind Kompetenz des Bundes.

Rheinlaender
01.08.2007, 22:09
Schlicht falsch. Auslandsbeziehungen um Staatsvertäge abzuschliessen, die die gesamte Bundesrepublik betreffen, sind Kompetenz des Bundes.

Art 32

(1) Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist Sache des Bundes.

(2) Vor dem Abschlusse eines Vertrages, der die besonderen Verhältnisse eines Landes berührt, ist das Land rechtzeitig zu hören.

(3) Soweit die Länder für die Gesetzgebung zuständig sind, können sie mit Zustimmung der Bundesregierung mit auswärtigen Staaten Verträge abschließen.

Man sollte die Besonderheiten des dt. Verfassungsrechts schon einwenig kennen. Bayern kann keinen Vertrag verhandeln, der die Bundedpolizei betrifft, aber fuer die bayrische Landespolizei schon.

klartext
01.08.2007, 22:53
Art 32

(1) Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist Sache des Bundes.

(2) Vor dem Abschlusse eines Vertrages, der die besonderen Verhältnisse eines Landes berührt, ist das Land rechtzeitig zu hören.

(3) Soweit die Länder für die Gesetzgebung zuständig sind, können sie mit Zustimmung der Bundesregierung mit auswärtigen Staaten Verträge abschließen.

Man sollte die Besonderheiten des dt. Verfassungsrechts schon einwenig kennen. Bayern kann keinen Vertrag verhandeln, der die Bundedpolizei betrifft, aber fuer die bayrische Landespolizei schon.

Du scheinst die Polizeistrukturen an den Grenzen nicht zu kennen. Die sog. Nacheile gilt wenn überhaupt nich nur für die Landes- sondern auch für die bundespolizei. Alles andere würde keinen Sinn ergeben. Bundespaolizei ist z.B. in den Zügen im Einsatz genauso wie Beamte des BKA.

Rheinlaender
01.08.2007, 23:01
Du scheinst die Polizeistrukturen an den Grenzen nicht zu kennen. Die sog. Nacheile gilt wenn überhaupt nich nur für die Landes- sondern auch für die bundespolizei. Alles andere würde keinen Sinn ergeben. Bundespaolizei ist z.B. in den Zügen im Einsatz genauso wie Beamte des BKA.

Durchaus nicht - siehe entsprecheden Regelungen des Saarlands mit Frankreich. Im Uebrigen kann man ja einen Vertrag Berlin-Muenchen-Prag schliessen. Was hat Herrn Beckstein gehindert dort die Verhandlungen anzuregen.

Reineckefucks (GZ)
02.08.2007, 12:34
Bisher ist es so, das die Bayern sich in Tschechien wie die Penner aufführen, die haben dank US Schutz den Wohlstand bekommen, der Ihnen eigentlich nicht zusteht, ein Busfahrer in Cheb verdient 600 € monatlich, während das und viel mehr ein bayrischer Hartz IV Emfpänger uvm erhält, währen der tschechische Arbeitslose mit 100 € vegetieren darf.

Die Aroganz und die nicht fähige Selbstkritik der Bayern ist schon zum kotzen, die wollen auch den Reichtum nicht gerecht verteilen , sonst hätten sie nicht das abartige Schulssystem und würden mit ihrer ZivilGestapo nicht soviel paraneua schieben.

Heinrich_Kraemer
02.08.2007, 13:45
Dr.eckstein soll mal schön seine Bürokratenklappe halten.

WER WAR ES DENN DER SCHENGEN BEFÜRWORTETE UND SOMIT DIE GRENZKONTROLLEN ABSCHAFFTE, ZUGUNSTEN DER SCHLEIERFAHNDUNG (d.h. es wird uns Deutschen nun schon eine Straftat unterstellt, die es zu ermitteln gilt bei Kontrolle)

Lechzt schon nach dem totalen Überwachungsstaat in dieser Multikultirepublik gegen die Freiheit uns Deutscher, die Politkaste.

Krabat
02.08.2007, 13:55
Bisher ist es so, das die Bayern sich in Tschechien wie die Penner aufführen, die haben dank US Schutz den Wohlstand bekommen, der Ihnen eigentlich nicht zusteht, ein Busfahrer in Cheb verdient 600 € monatlich, während das und viel mehr ein bayrischer Hartz IV Emfpänger uvm erhält, währen der tschechische Arbeitslose mit 100 € vegetieren darf.

Die Aroganz und die nicht fähige Selbstkritik der Bayern ist schon zum kotzen, die wollen auch den Reichtum nicht gerecht verteilen , sonst hätten sie nicht das abartige Schulssystem und würden mit ihrer ZivilGestapo nicht soviel paraneua schieben.

Hätten die Tschechen nicht die fleißigen Deutschen vertrieben, ginge es ihnen heute besser. Ansonsten sehe ich nicht, warum die Bayern schuld sein sollen, daß ein Busfahrer in Eger nur 600 Euro verdient.

Vielleicht sollten die Bayern verstärkt zum Busfahren in die Tschechei fahren, damit die Löhne dort höher werden, Graf Zahl.:hihi:

Reineckefucks (GZ)
02.08.2007, 15:31
Hätten die Tschechen nicht die fleißigen Deutschen vertrieben, ginge es ihnen heute besser. Ansonsten sehe ich nicht, warum die Bayern schuld sein sollen, daß ein Busfahrer in Eger nur 600 Euro verdient.

Vielleicht sollten die Bayern verstärkt zum Busfahren in die Tschechei fahren, damit die Löhne dort höher werden, Graf Zahl.:hihi:

Fehlinterpretation, die Tschechen wurden von den Stalinisten der Sowjets besetzt, aus diesem Grund hasse ich alle Russen, die haben uns im Osten die Armut gebracht jedenfalls in Osteuropa, in der DDR hatten konspirative Kredite und der Patriotismus der Politiker etwas den Stalinismus abmildern können, aber der Rest Osteuropas musste den stalinistischen Terror ertragen, währendessen die Amis die Tschechen an die Russen in Jalta verkauft haben.

Du solltest mal die Geschichte richtig lesen.

SteveFrontera
02.08.2007, 19:29
Becksteins Politik ist gar nicht so schlecht.
An der Grenze wurden schon viele Verbrecher geschnappt.

Rheinlaender
02.08.2007, 23:45
Ich glaube nicht das Bayern alleine ein Abkommen mit Prag machen kann, das wäre eine Sache des Bundes und der Auftrag hierzu wird an dem Aussenminister erteilt, die bilateralen Beziehungen auszubauen.

Doch - das ist gerade eine Besonderheit des dt. Verfassungsrechts. Waehrend z. B. in der Schweiz oder den USA nur der Bund nach aussen auftretten kann, kennt das dt. Verfassungsrecht seit dem Westfaelischen Frieden, die Moeglichkeit, dass die Teilstaaten nach aussen hin als Subjecte des Voelkerrechtes und eigenstaendige Souveraene auftreten koennen. Ich kennen keinen anderen foerderal organisierten Staat, der dies seinen Bundesstaaten sonst erlauben wuerde.

Gärtner
03.08.2007, 00:22
Wobei meines Wissens bei Verträgen dieser Art auf deutscher Seite auch die Bundesebene stets mit paraphiert. So geschehen beim Anholter Abkommen 1991 zwischen Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, der Bundesrepublik Deutschland und der Niederlande und später, zu Schilys Zeiten, im Falle eines weiteren Abkommens, das neben dem deutschen Innenminister auch von Justizministerin Zypries und den entsprechenden Ressortchefs aus NRW und den Niederlanden unterzeichnet wurde.

Rheinlaender
03.08.2007, 01:02
Das haengt von der Natur des Abkommens ab. Wenn das Abkommen auch den Bund berueht (Grenzkontrollen z.B.), dann muss dieser mit eingebunden werden, in den Faellen der reinen landesgesetzgebung, nur uber die Genehmigung der Bundesregierung.