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Vollständige Version anzeigen : Menschheit, Basis der Grundrechte oder nur ein zoologischer Begriff?



NimmerSatt
25.07.2007, 03:00
In diesem Thread wünsche ich mir, dass darüber diskuttiert wird, was der Begriff Menschheit bedeutet und inwiefern es legitimiert ist, von ihm Menschenrechte abzuleiten.

Kann auf der Basis allgemeiner menschlicher Attribute jedem Menschen ein komplettes Paket von Menschenrechten zugewissen werden, welches erst die Basis für Grundrechte in den einzelnen Staaten bietet?

Ist der Begriff Menschheit nur ein zoologischer Begriff, der die Menschen als Art zusammenfasst, und Menschenrechte demnach eine formbare Masse, die von jedem Staat anders definiert werden dürfen?

Wie kann eine Regierung legitimiert sein, Rechte von Menschen zu definieren, die weder in ihrem Hoheitsgebiet leben noch sie gewählt haben?

Noch vorweg:
Das was Menschen zu Menschen macht, ist, dass sie sich aufgrund bestimmter Merkmale als Menschen definieren. An sich sind Menschen nur Zellhaufen wie alle andere Lebenswesen auch. Von einem zoologischen Begriff kann mindestens ausgegangen werden, da sich dies aufgrund genetischer Unterschiede zu anderen Lebewesen einwandfrei beweisen lässt.

Rheinlaender
25.07.2007, 04:40
Die Menschenrechte leiten sich aus der Erkenntnis her, dass wir als vernunftbegabte wesen miteinader auskommen muessen.

Zur Idee der Menschheit als einer "Familie" hat schon Markus Aurelius - meiner Meinung nach abschliessend - geaeussert:

Haben wir alle das Denkvermögen gemein, dann auch die Vernunft? dann auch die Stimme, die uns sagt, was wir tun und lassen sollen; dann auch eine Gesetzgebung; wir sind also alle Bürger eines und desselben Reiches. Und so würde folgen, daß die Welt ein Reich ist.

Beverly
25.07.2007, 15:16
Mir ist schon mal der Gedanken gekommen, dass Menschen jedweder Herkunft und Ideologie spätestens dann merken, was Menschenrechte sind, wenn man sie ihnen vorenthält. Auf der Folterbank schreien der Islamist und der Nationalist ebenso laut wie der Liberale und der Kosmopolit :rolleyes:

-jmw-
27.07.2007, 21:06
"Mensch" ist in der Tat nur ein zoologischer Begriff und rechtlich daraus kaum was ableitbar.
Aber Menschen sind nicht nur Menschen, sie sind v.a. Personen.
Und da Personen die einzigen sind, die sich für Rechte interessieren, ist man mit der Suche nach allgemeinverbindlichen Grundregeln bei der nackten Person wohl schon ganz richtig.
Zumindest scheint es mir der am wenigsten willkürlichste Punkt, von dem aus man sowas wie "Recht" begründen kann.