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Vollständige Version anzeigen : Sonntagsfahrverbot



McDuff
23.07.2007, 06:48
Wenn man Sonntags auf den deutschen Autobahnen unterwegs ist, hat man den Eindruck, daß das Sonntagsfahrverbot für LKW nicht mehr gilt. Genau die gleichen nervigen Elefantenrennen wie sonst. Es entsteht der Eindruck, daß man Ausnahmegenehmigungen schon am Automaten ziehen kann, natürlich gegen Gebühr.

lupus_maximus
23.07.2007, 06:58
Wenn man Sonntags auf den deutschen Autobahnen unterwegs ist, hat man den Eindruck, daß das Sonntagsfahrverbot für LKW nicht mehr gilt. Genau die gleichen nervigen Elefantenrennen wie sonst. Es entsteht der Eindruck, daß man Ausnahmegenehmigungen schon am Automaten ziehen kann, natürlich gegen Gebühr.
Dies ist doch logisch, die Regierung pfeift doch auf dem letzten Loch.
200 Milliarden für die Ernährung von den Ersatzdeutschen muß doch irgendwie reinkommen!

Odin
23.07.2007, 10:54
Sauerei. In unserem Deutschland fahren Güter in Eisenwagen auf der Schiene und Kraftwagen auf der Kraftwagenbahn.

LieblingderGötter
23.07.2007, 11:44
..... Kraftwagen auf der Kraftwagenbahn.

Heißt das nicht REICHS-autobahn???:))

http://www.berlinka.pcp.pl/RAB1944.JPG

von Bingen
23.07.2007, 17:04
Ich hielte ein Sonntagsfahrverbot auch für PKW angemessen!

Prinz Eugen
25.07.2007, 22:28
Ich hielte ein Sonntagsfahrverbot auch für PKW angemessen!

Richtig, ausgenommen mein kleines Automobil ! :))

Biskra
25.07.2007, 22:39
Wenn man Sonntags auf den deutschen Autobahnen unterwegs ist, hat man den Eindruck, daß das Sonntagsfahrverbot für LKW nicht mehr gilt. Genau die gleichen nervigen Elefantenrennen wie sonst. Es entsteht der Eindruck, daß man Ausnahmegenehmigungen schon am Automaten ziehen kann, natürlich gegen Gebühr.

Kommt drauf an wo du unterwegs bist.



An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

Das Verbot gilt nicht für
1. kombinierten Güterverkehr Schiene-Strasse vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,
1a. kombinierten Güterverkehr Hafen-Strasse zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),
2. die Beförderung von
a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
d) leichtverderblichem Obst und Gemüse,
3. Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,
4. Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.

Feiertage im obigen Sinne sind


Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit (1. Mai), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam (jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland), Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober), Reformationstag (31. Oktober - jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen), Allerheiligen (1. November - jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland), 1. und 2. Weihnachtstag.

Zu § 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

Zu Absatz 3

10


Vom Sonntagsfahrverbot sind nicht betroffen Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen, ferner Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt.

11


Das Sonntagsfahrverbot gilt ebenfalls nicht für Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z. B. Ausstellungs-, Filmfahrzeuge).

Also sehr viel Spielraum.

Odin
25.07.2007, 22:43
Kommt drauf an wo du unterwegs bist.



Also sehr viel Spielraum.

Auf die Schiene damit. Verderbliches vom Bauern aus dem Dorf.

Arminius66
26.07.2007, 00:46
Das Sonntags soviel LKW unterwegs sind liegt daran, dass unsere Kommnunen nichts besseres zu tun haben, als fleißig Sondergenehmigungen auszustellen.

latrop
26.07.2007, 21:14
Das Sonntags soviel LKW unterwegs sind liegt daran, dass unsere Kommnunen nichts besseres zu tun haben, als fleißig Sondergenehmigungen auszustellen.

Selbstverständlich für harte Teuros - weil ja die Kassen leer sind.

Westfalen
26.07.2007, 22:59
Habt ihr von der Idde gehört das Senioren über 60 die im Verkehr Staffällig werden, sich in Zukunft mit dem Auto nicht weiter als 20 Kilometer von ihrem Wohnsitz wegbewegen dürfen.
Halte ich mit der Menschenwürde nicht verreinbar.