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Vollständige Version anzeigen : DDR-SIEGERJUSTIZ: Noch 1966 gabe es Hinrichtungen in Deutschland



WikingerWolf
23.07.2007, 00:44
Irrtümlicherweise wird immer davon ausgegangen, dass
Adolf Eichmann, der von dem Israelischen Mossad 1960 illegal verschleppt wurde,
und in einem Schauprozeß zum Tode verurteilt wurde, das letzte deutsche Opfer
der SIEGERJUSTIZ gewesen sein soll....

Ich habe im Internet folgendes gefunden:

Horst Fischer, deutscher Arzt
http://www.wdr.de/tv/nachtkulturundgeschichtszeit/img/fischer.jpg

Das Verfahren gegen Horst Fischer hatte von Anfang an deutlichen Schauprozesscharakter. So war der Prozessverlauf durch besondere Direktiven des MfS vorgegeben, wahrscheinlich standen Schuldspruch und Todesurteil vor Verfahrenseröffnung fest. Trotzdem stand nicht Fischers individuelle Verurteilung im Vordergrund, sondern die DDR-Justiz erhoffte sich durch die Aufdeckung von Fischers Tätigkeit im Arbeitslager Monowitz eine Belastung der deutschen Industrie im allgemeinen und des ehemaligen I.G. Farben–Konzerns im besonderen ausschlachten zu können, da dieser nach seiner Auflösung durch die Alliierten in Form verschiedener Nachfolgeunternehmen in Westdeutschland fortbestand.

Am 10. März wurde der Prozess vor dem Obersten Gericht der DDR eröffnet. Während der zehntägigen Verhandlung brachte Horst Fischer praktisch keinerlei Verteidigung vor, bejahte ohne Zögern alle Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft und belastete sich mitunter selber, was den Schauprozesscharakter weiter verstärkte. Als Rechtsbeistand Horst Fischers fungierte Wolfgang Vogel, der staatliche Beauftragte für den Freikauf und Austausch von politischen Häftlingen und für den Austausch von Spionen.

Am 25. März 1966 ergingen Schuldspruch und Todesurteil. Nach der Ablehnung des Gnadengesuches an den Staatsratsvorsitzenden Walter Ulbricht wurde Horst Fischer am 8. Juli 1966 durch die „Fallschwertmaschine“ (Guillotine) in der Strafvollzugsanstalt Leipzig hingerichtet.

Ich finde den Fall recht interessant
Grüße...germane germane

Biskra
23.07.2007, 00:53
Ist ein interessantes Kapitel, allerdings mehr als wiki hergibt. Schau mal hier:

http://www.wdr.de/tv/nachtkulturundgeschichtszeit/gzfischer.html

Der Fall Eichmann war übrigens kein Schauprozess und der Fall Fischer war kein Fall der Siegerjustiz, sondern einer der DDR-Justiz.

WikingerWolf
23.07.2007, 01:44
Ist ein interessantes Kapitel, allerdings mehr als wiki hergibt. Schau mal hier:

http://www.wdr.de/tv/nachtkulturundgeschichtszeit/gzfischer.html

Der Fall Eichmann war übrigens kein Schauprozess und der Fall Fischer war kein Fall der Siegerjustiz, sondern einer der DDR-Justiz.

Die Fälle...

Eichmann war auch ein Schauprozeß, sogar WELTWEIT, und darüberhinaus noch eine Völkerwiderrechtliche ENTFÜHRUNG

Fischer war schon ein Siegerprozeß, denn wer hatte denn von 1945 bis 1989
in der DDR das sagen?
Es war die UdSSR

Grüße...germane germane

Odin
23.07.2007, 01:51
Diese Dreckschweine.

Biskra
23.07.2007, 02:02
Die Fälle...

Eichmann war auch ein Schauprozeß, sogar WELTWEIT, und darüberhinaus noch eine Völkerwiderrechtliche ENTFÜHRUNG

Fischer war schon ein Siegerprozeß, denn wer hatte denn von 1945 bis 1989
in der DDR das sagen?
Es war die UdSSR

Grüße...germane germane

1. war der Eichmannprozess rechtsstaatlich in Ordnung, ein Schauprozess definiert sich nicht nur darüber ob es eine öffentliche oder eine geschlossene Veranstaltung ist.
2. Wurde Fischer vom MfS enttarnt und nicht vom KGB, den Russen war das eigentlich nach den Nürnberger Prozessen schnuppe.

Biskra
23.07.2007, 02:03
Diese Dreckschweine.

Na ja, wenigstens wurden sie hingerichtet. :]

derNeue
23.07.2007, 07:43
Die Prozesse in Nürnberg und später in Frankfurt waren ebenso Schauprozesse wie in der DDR. In der Ostzone kam allerdings noch die Variante der Kommunismusverherrlichung dazu. Ein anderes gutes Beispiel ist von Morgen, der in beiden Prozessen gegenteilige Aussagen machte und zwar jeweils das, was ihm die Sieger in den Mund legten. (siehe Stäglich: Der Auschwitz Mythos)

Ausonius
23.07.2007, 07:49
Die Prozesse in Nürnberg und später in Frankfurt waren ebenso Schauprozesse wie in der DDR.

Ein Schauprozess war der für die Verschwörer des 20. Juli: das Ergebnis stand schon vor Urteilsbeginn fest. Das kann man von den Nürnberger Prozessen nicht behaupten; der Pferdefuss ist da ein anderer. Die Auschwitz-Prozesse waren völlig im Rahmen deutscher Rechtssprechung. Bezeichnend, dass du hier auf Seiten der Täter zu stehen scheinst.

bernhard44
23.07.2007, 08:35
Vor 20 Jahren schaffte die DDR die Todesstrafe ab

Nach neuesten Erkenntnissen von Historikern wurden in der DDR zwischen 1949 und 1981 227 Menschen rechtskräftig zum Tod verurteilt und 166 tatsächlich hingerichtet. Die Zahl der Hinrichtungen hing grundsätzlich von der politischen Stimmung ab. Allein bis in die erste Hälfte der fünfziger Jahre wurden etwa hundert Personen in der DDR exekutiert – die meisten von ihnen nicht mehr wegen NS-Verbrechen, sondern wegen sogenannter „Staatsverbrechen“ oder politischer Verbrechen. Das waren äußerst dehnbare Begriffe: Kam beispielsweise jemand bei einer Schlägerei ums Leben, wurde der Täter wegen Totschlag belangt; war das Opfer ein Parteifunktionär, wurde der Täter wegen politischen Mordes verurteilt. Auffallend ist auch, dass wegen „Staatsverbrechen“ zum Tod Verurteilte fast immer auch hingerichtet wurden.
Im Juli 1984 sagte ein Vertreter des DDR-Justizministeriums vor dem Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen in Genf, seit 1978 sei kein Todesurteil mehr ausgesprochen oder vollstreckt worden. Der Mann log. Noch 1980 und 1981 waren der Fregattenkapitän Winfried Baumann und der MfS-Hauptmann Werner Teske vom 1. Militärsenat des Obersten Gerichts der DDR wegen „vollendeter Spionage“ zum Tod verurteilt und kurz darauf in Leipzig durch „Nahschuss in den Hinterkopf“ hingerichtet worden. Beide hatten geplant, in den Westen zu fliehen, waren aber noch davor festgenommen worden. Dass sie als „Verräter“ mit dem Schlimmsten zu rechnen hatten, war nicht zuletzt aus Äußerungen des Ministers für Staatssicherheit immer wieder deutlich geworden. Aus dem Jahr 1981 ist ein Tonband erhalten geblieben, auf dem Erich Mielke abermals seine gnadenlose Auffassung artikuliert:

http://www.gazette.de/Archiv/Gazette-Aug03-Jan04/Zecher.html
http://www.deutsche-landwirte.de/120302e.htm
http://www.politikforen.de/showthread.php?t=24045

Marathon
29.07.2007, 18:41
Am 7. März 1983 wurde der Ex-DDR-Fussballer Lutz Eigendorf in Braunschweig auf Geheiß Erich Mielkes durch verblitzen ermordet.
Verblitzen war eine Mordmethode der Stasi, die einen Autofahrer durch plötzlich eingeschaltetes Fernlicht blendete und ihn so in einer Kurve von der Fahrbahn abbrachte.

fragensteller
29.07.2007, 18:48
Der Fall Eichmann war übrigens kein Schauprozess und der Fall Fischer war kein Fall der Siegerjustiz, sondern einer der DDR-Justiz.Der Eichmann-Prozeß war ein reiner Schauprozeß.

Da wurde lang und breit H-Käse-Propaganda unters VOlk gebracht. Es ging weniger darum, was Eichmann selber nun getan hatte.

Biskra
29.07.2007, 19:46
Der Eichmann-Prozeß war ein reiner Schauprozeß.

Da wurde lang und breit H-Käse-Propaganda unters VOlk gebracht. Es ging weniger darum, was Eichmann selber nun getan hatte.

Warum wundert mich das nicht, daß Onkel Lindenwirth dazu wieder mal eine ganz andere Meinung hat. germane :))

EinDachs
30.07.2007, 14:55
Der Eichmann-Prozeß war ein reiner Schauprozeß.

Da wurde lang und breit H-Käse-Propaganda unters VOlk gebracht. Es ging weniger darum, was Eichmann selber nun getan hatte.

Der arme Kerl hat ja auch nur einer der Hauptorganisatoren eines Völkermords.
Ganz klar, Eichmann war das Opfer...

Neutraler
30.07.2007, 21:45
Ein Schauprozess zeichnet sich dadurch aus, dass das Urteil bereits vorher feststeht. Aber ich glaube kaum, dass Eichmann aufgrund seiner Verbrechen mit etwas anderem als der Todesstrafe rechnen konnte.

derNeue
30.07.2007, 21:52
Ein Schauprozess zeichnet sich dadurch aus, dass das Urteil bereits vorher feststeht. Aber ich glaube kaum, dass Eichmann aufgrund seiner Verbrechen mit etwas anderem als der Todesstrafe rechnen konnte.

Die Alliierten hatten in Nürnberg nach der Devise gehandelt: Bestreiten der Verbrechen an sich bringt für den Leugner Strafverschärfung. Die Taktik der Verteidigung war daher, nicht die Geschehnisse an sich zu bezweifeln, sondern nur den eigenen Klienten für unschuldig zu erklären. Es wurde deshalb dort vieles auf Eichmann geschoben, weil der als tot bzw, für die Sieger nicht greifbar galt. Sein Pech, wie sich später herausstellen solllte.