Freikorps
16.07.2007, 15:28
Aufgrund der Bestattungsbräuche ist es nicht möglich, einen gläubigen Muslim auf einem christlichen Friedhof zu beerdigen. Bei der Einrichtung eines islamischen Friedhofs oder eines islamischen Gräberfelds auf einem kommunalen Friedhof sind folgende Punkte grundsätzlich zu beachten:
* die Ausrichtung des Gräberfeldes dergestalt, dass der Tote (auf der rechten Seite liegend) mit dem Gesicht nach Mekka (Qibla) weist;
* Es ist „jungfräulicher“ Boden vorzusehen, d.h. es darf in der entsprechenden Grabstätte vorher keine andere Bestattung stattgefunden haben.
* Es muss möglich sein, weitgehenden Verzicht auf nahezu jegliche Form des Grabschmucks und der Grabpflege zu üben. Dies wird meist begründet mit der Achtung vor der Totenruhe, sowie der Vermeidung von Personenkult
* Grundsätzlich ist (wie im Judentum) ein „ewiges Ruherecht“ vorzusehen welches nicht gestört werden darf, dies scheitert auf deutschen Friedhöfen häufig an den mancherorts schon nach 15 oder 20 Jahren vollzogenen Grabaufhebungen.
* Die Bestattung soll i.d.R. nur in einem Leichentuch, nicht in einem Sarg erfolgen, dies ist bisher nur in einigen Bundesländern erlaubt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Islamisches_Brauchtum
Frage an die islamischen User unseres Forums. Wie bestattet ihr eigentlich eure Toten? - Werden diese in die Heimatländer überführt und dort bestattet, oder gibt es inzwischen rein islamische Friedhöfe in Deutschland?
Würde mich mal interessieren, da ja einige der o.g. Punkte zumindest in Bayern vollkommen undenkbar wären. Z.B. eine Bestattung ohne Sarg ist meines Wissens bei uns nicht erlaubt.
* die Ausrichtung des Gräberfeldes dergestalt, dass der Tote (auf der rechten Seite liegend) mit dem Gesicht nach Mekka (Qibla) weist;
* Es ist „jungfräulicher“ Boden vorzusehen, d.h. es darf in der entsprechenden Grabstätte vorher keine andere Bestattung stattgefunden haben.
* Es muss möglich sein, weitgehenden Verzicht auf nahezu jegliche Form des Grabschmucks und der Grabpflege zu üben. Dies wird meist begründet mit der Achtung vor der Totenruhe, sowie der Vermeidung von Personenkult
* Grundsätzlich ist (wie im Judentum) ein „ewiges Ruherecht“ vorzusehen welches nicht gestört werden darf, dies scheitert auf deutschen Friedhöfen häufig an den mancherorts schon nach 15 oder 20 Jahren vollzogenen Grabaufhebungen.
* Die Bestattung soll i.d.R. nur in einem Leichentuch, nicht in einem Sarg erfolgen, dies ist bisher nur in einigen Bundesländern erlaubt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Islamisches_Brauchtum
Frage an die islamischen User unseres Forums. Wie bestattet ihr eigentlich eure Toten? - Werden diese in die Heimatländer überführt und dort bestattet, oder gibt es inzwischen rein islamische Friedhöfe in Deutschland?
Würde mich mal interessieren, da ja einige der o.g. Punkte zumindest in Bayern vollkommen undenkbar wären. Z.B. eine Bestattung ohne Sarg ist meines Wissens bei uns nicht erlaubt.