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Vollständige Version anzeigen : Statistiken zur Abtreibung in der BRD und der DDR



NimmerSatt
15.07.2007, 13:31
Dieser Thread dient dazu, Statistiken über Abtreibungen in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR zu sammeln, ohne diese moralisch zu bewerten. Auch auf die Langzeitwirkungen auf die demographische Entwicklung durch Abtreibungen kann eingegangen werden.

malnachdenken
15.07.2007, 13:49
Würde mich doch stark wundern, wenn es aus der DDR selber offizielle korrekte Statistiken zu diesem und einigen anderen "sensiblen" Themen gäbe....

Achsel-des-Bloeden
17.07.2007, 08:01
Was soll eine reine Zahlejongliererei gerade bei diesem Thema?

Cleopatra
17.07.2007, 11:40
Da ich definitiv weiß, dass es zu bestimmten Themen in der DDR keine Statistiken gab (z.B. Selbstmord, weil ja alle glücklich zu sein hatten), könnte ich mir das auch hierbei vorstellen.

NimmerSatt
18.07.2007, 00:00
Was soll eine reine Zahlejongliererei gerade bei diesem Thema?

Um die Langzeitfolgen davon zu analysieren.

Hätte die Bundesrepublik Deutschland auch ein demographisches Problem, wenn sie ein Abtreibungsrecht wie Irland gehabt hätte?

Diese und jene Fragen könnten damit diskuttiert und geklärt werden.

Willi Nicke
19.07.2007, 12:44
.

Zitat von: malnachdenken
Würde mich doch stark wundern, wenn es aus der DDR selber offizielle korrekte Statistiken zu diesem und einigen anderen "sensiblen" Themen gäbe....
Daten und Statistik zum Thema Abtreibung
http://www.pro-leben.de/abtr/abtreibung_daten.php
Jahr Ost (DDR) West (BRD) Gesamt
1974....99 757.............0.................99 757
1976....83 207.........13044.............96 251
1977....80 145.........54309...........134 454
1989.... 73 899.........75297...........149 196
1990....66 459.........78808...........145 267
1992...43 753........74856............118 609
1993.............................................1 11 236
1996............................................ 130 899

http://www.emma.de/weg_mit_dem__218.html

Hier ein kurzer Auszug der Rede von Honecker 1981 über die Abtreibung in der DDR Besonders erfreuliche Wirkungen unserer Wirtschafts- und Sozialpolitik kommen auch in der Entwicklung der Geburten in der DDR zum Ausdruck. Hier hatten wir, wie viele andere Industrieländer, seit der zweiten Hälfte der sechziger Jahre unsere Probleme. Bis 1973 war die Ziffer der Lebendgeborenen je 1000 der Bevölkerung auf 10,6 gesunken. Das waren 180336 Kinder. Die Ursache dafür lag in der ungünstigen altersmäßigen Zusammensetzung der Bevölkerung, einer Folge des zweiten Weltkrieges. Weitere Gründe bestanden darin, daß viele junge Ehepaare zu lange auf eine eigene Wohnung warten mußten, daß die Zahl berufstätiger Frauen erheblich gewachsen war und ihr Qualifikationsniveau sprunghaft zunahm. Zugleich verlängerte sich die Ausbildungszeit für die jungen Frauen, die fast alle einen Beruf auszuüben begannen oder zum Studium gingen. Demzufolge brachten sie ihr erstes Kind gewöhnlich in einem Alter zur Welt, in dem die jungen Frauen früherer Jahrgänge schon ihr zweites Kind erwarteten. Seither werden in der DDR von Jahr zu Jahr wieder mehr Kinder geboren. Allein 1979 waren es 235 233. Das sind fast 55 000 oder rund 30 Prozent mehr als 1973. Die Zahl der Lebendgeborenen je 1000 Einwohner erhöhte sich damit auf 14.

Alle Bürger unseres Landes und selbstverständlich auch mich erfüllt dieser Anstieg der Geburten mit Freude. Er widerspiegelt das kinderfreundliche Klima in unserem Land, das aus der sozialen Sicherheit der Familien, aus der Zukunftsgewißheit der Menschen hervorgeht. Bei uns sagt man nicht zu Unrecht: Wer die Zukunft bejaht, bejaht das Kind. In unserem sozialistischen Staat werden die Kinder in eine gute Umwelt hineingeboren. Ihnen gehört die ganze Liebe und Aufmerksamkeit der Familie und der Gesellschaft. Wir tun alles, damit sie weder Hunger noch Krieg kennenlernen. Von der ersten Stunde ihres Lebens an werden sie durch ein leistungsfähiges Gesundheitswesen betreut. Sie können ihre Fähigkeiten und Talente auf der Basis unseres Bildungswesens nach Kräften entwickeln. Kein junger Mensch braucht sich um eine Lehrstelle oder einen Arbeitsplatz zu sorgen. jeder einzelne ist gefragt, und seine Leistungen werden anerkannt.

Die Zunahme der Geburten ist für uns auch noch aus einem anderen Grund bedeutsam. Seit 1972 kann in der DDR die Frau über die Schwangerschaft und deren Austragung selbst entscheiden. Damit wurde eine alte Forderung der revolutionären deutschen Arbeiterbewegung erfüllt, für die sich auch viele Ärzte, Juristen und Geistesschaffende eingesetzt haben.

Schwer war die Lage der Arbeiterfrauen und Arbeiterfamilien nach dem ersten Weltkrieg. Ich kenne ihre Not und ihr Elend aus eigener Anschauung und weiß, wie die Bergarbeiterfamilien in meiner saarländischen Heimat zu kämpfen hatten, um ihre Kinder und sich selbst satt zu bekommen, sich zu kleiden und ein Dach über dem Kopf zu haben. In jener Zeit war ein ungewolltes Kind oft eine Tragödie.

Die Aufführung des Schauspiels "Cyankali" Ende der zwanziger Jahre, also in der Zeit der Weltwirtschaftskrise, hat mich als jungen Kommunisten tief ergriffen. Dieses aufrüttelnde Werk des Arztes und Schriftstellers Friedrich Wolf verlieh der Stimme des Volkes im Kampf gegen den Abtreibungsparagraphen 218 Ausdruck. Schon im Oktober 1931 beantragte die Fraktion der Kommunistischen Partei Deutschlands im Reichstag, die Unterbrechung der Schwangerschaft gesetzlich freizugeben. Im Volke fand dieser Antrag Zustimmung, aber nicht im bürgerlichen Parlament. So blieb alles beim alten. Was den Proletarierfrauen bei Strafe verboten war, was viele von ihnen mit Siechtum oder gar mit dem Leben bezahlten, wofür nicht wenige ins Zuchthaus geworfen wurden, das stellte für die Reichen kein Problem dar. Zu jeder Zeit konnten sich die Frauen der Oberschicht kostspielige

Schwangerschaftsunterbrechungen leisten und leisteten sie sich auch. Für mich gab es nie einen Zweifel: Der Paragraph 218, die Doppelmoral muß weg!

Daher habe ich mich sehr dafür eingesetzt, in unserer Republik die Lösung dieser Frage voranzubringen, die im engen Zusammenhang mit der Gleichberechtigung der Frau in Ausbildung und Beruf, Ehe und Familie steht. Auf Initiative unserer Partei und entsprechend einem gemeinsamen Beschluß des Politbüros und des Ministerrates der DDR wurde den 500 Abgeordneten der Volkskammer am 9. März 1972 der Entwurf eines Gesetzes über die Unterbrechung der Schwangerschaft vorgelegt. Mit absoluter Mehrheit, bei nur 14 Gegenstimmen und 8 Stimmenthaltungen, erhoben ihn die Abgeordneten zum gültigen Gesetz. Damit wurde nach den früher gewährten Rechten auf Arbeit und auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, auf Bildung, Erholung und Erleichterungen im Leben nunmehr der Frau auch das Recht

gegeben, in eigener Verantwortung, das heißt in eigener Beurteilung ihrer persönlichen, beruflichen und familiären Lebensbedingungen und Entwicklungsvorstellungen, frei über den Zeitpunkt der Geburt eines Kindes zu entscheiden. Das entspricht dem Recht und der Würde der Frau, dient dem Schutz der Gesundheit und dem Leben von Mutter und Kind.

Es gab Meinungen, ob angesichts des durch Kriegsfolgen stark deformierten Lebensbaumes eine solche Maßnahme nicht verfrüht sei, ob die Geburtenrate nicht noch weiter sinken werde. jedoch vertraten wir die Auffassung, daß es an der Zeit war, der Frau dieses wahrhaft menschliche Recht zu übertragen, eine Entscheidung, die ihrem Lebensglück und der Festigung der Familie dient. Überhaupt möchte ich sagen, daß sich alle Einwände, die damals von verschiedenen Seiten gegen dieses Gesetz erhoben wurden, samt und sonders als gegenstandslos erwiesen haben. So erhöhten sich die Geburtenzahlen in der DDR von 179 127 im Jahr 1974 auf 181798 im Jahr 1975, auf 195 483 im Jahr 1976, auf 223 152 im Jahr 1977, auf 232 151 im Jahr 1978 und schließlich auf 235 233 im Jahre 1979. Die Befürchtung, es könne Erscheinungen der Unmoral unter der Jugend begünstigen, wurde allein schon durch die steigende Zahl junger Ehen und Geburten widerlegt.

Auch die Befürchtung, die Frauen könnten mit der Wahrnehmung ihres Entscheidungsrechts gesundheitliche Schäden erleiden, hat sich nicht bestätigt. Im Gegenteil. Während 1971, ein Jahr vor der Annahme des Gesetzes, die Müttersterblichkeit immerhin noch 4,1 je 10 000 Entbindungen betrug, sank sie infolge der von Ärzten in Kliniken und Krankenhäusern fachgerecht durchgeführten Unterbrechung auf 2,0 im Jahre 1978. Im gleichen Zeitraum ging auch die Säuglingssterblichkeit von 18 je 1000 Lebendgeborenen auf 13 zurück. Desgleichen erwies sich die Festlegung, die Schwangerschaftsunterbrechung arbeits- und versicherungsrechtlich einem Krankheitsfall gleichzusetzen und ärztlich verordnete empfängnisverhütende Mittel unentgeltlich zu verabreichen, als absolut richtig. Der illegale Abort gehört infolgedessen bei uns völlig der Vergangenheit an. Ganz im Sinne des Gesetzes haben die Frauen der Schwangerschaftsverhütung gegenüber dem Abbruch den Vorzug gegeben. Seit 1973 ist die Zahl der Schwangerschaftsunterbrechungen erheblich zurückgegangen, und zwar bei gleichzeitigem Ansteigen der Geburten.

Die Politisch andersdenkenden haben Rosa Luxemburg ermordet.

Gedenket der Opfer des Imperialismus.

Freundschaft
W. Nicke
.

NimmerSatt
23.07.2007, 02:11
danke

Odin
23.07.2007, 02:15
Abtreibung ist Mord.

NimmerSatt
23.07.2007, 17:01
Abtreibung ist Mord.

Und die Todesstrafe dafür gerechtfertigt?

Reineckefucks (GZ)
23.07.2007, 17:29
Dieser Thread dient dazu, Statistiken über Abtreibungen in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR zu sammeln, ohne diese moralisch zu bewerten. Auch auf die Langzeitwirkungen auf die demographische Entwicklung durch Abtreibungen kann eingegangen werden.

Die Abtreibungsraten in der DDR waren etwas geringer als in der verkorksten BRD, allerdings die deutschen sind in ihrem Egoismus selbst dem Untergang geweiht, gerade die 1957er Generation trägt dem große Mitschuld daran.

ansonsten sind die Gesetze Familien und Kinderfeindlich , aber nicht für Migranten.

Kenshin-Himura
23.07.2007, 17:44
Besonders erschreckend finde ich die Zahlen zur ,,Spätabtreibung":

- Abtreibungen ab der 23.Schwangerschaftswoche 1994: 26, zwischenzeitlich auf über 200 gestiegen, im Jahre 2006 bei 183, lt. ,,Fachleuten" die Dunkelziffer aber ca. 800, die nach der 20.Schwangerschaftswoche abgetrieben werden. Seit 1996 ist die Zahl dieser Spätabtreibungen um 15.1% gestiegen.
- Abtreibungen zwischen 13. und 22.Schwangerschaftswoche 2006: 2.137
- lt. Experten geht man davon aus, dass bei Abtreibungen nach der 20.Schwangerschaftswoche jedes 3.Kind zunächst lebend zur Welt kommt
- 95% der Frauen der Frauen, bei deren Kind eine Erbmaterialsstörung festgestellt wird, lassen das Kind abtreiben - welches vorher noch als lebend gewollt war

Quelle: ,,Junge Freiheit", Nr.28/07 v. 06.07.07, S.1,3,6

Willi Nicke
25.07.2007, 09:26
http://www.berlin-institut.org/pdfs/Kroehnert_Ostdeutschland.pdf.
Weg mit den Paragrafen 218. Freie Entscheidung der Frauen über ihre Schwangerschaft.
Schutz des geborenen Kindes, gegen Gewalt und Terror, auch die Kinder haben Menschenrechte
und nicht nur die Erwachsenen.

Der Abtreibungs Paragraph 218, die Doppelmoral und muß vollständig in der BRD weg!



Statistik zum Thema Abtreibung in der letzten Tabelle steht der Vergleich Jahr Ost (DDR) West (BRD) Gesamt
http://www.pro-leben.de/abtr/abtreibung_daten.php

Jahr Ost (DDR) West (BRD) Gesamt
1974..... 99 757...... 0 .............99 757
1975..... 88 756...... 0 .............88 756
1976..... 83 207.. 13044......... 96 251


Bis zum 15. Jahrhundert war ein Abtreibungsverbot, wie wir es heute haben, unbekannt. Schlimmstenfalls konnte eine Frau dafür bestraft werden, dass sie das Eigentum des Mannes verletzte, indem sie ohne sein Wissen oder seine Einwilligung eine Schwangerschaft nicht austrug. Eine Vielzahl von Frauen, die "weisen Frauen", verfügten über ein breites Wissen von Methoden zur Empfängnisverhütung, zur Abtreibung und über Hilfen zur Schwangerschaft und Geburt.

Um 1484 beginnt die Verfolgung der "weisen Frauen" und Hebammen. Millionen Frauen werden bis ins 18. Jahrhundert als Hexen verfolgt und hingerichtet. Damit wird auch der größte Teil des Wissens über die verschiedenen Arten der Geburtenkontrolle und der Geburtsvorbereitung ausgelöscht. Städtische Hebammenverordnungen stellen z.B. die bis dahin freipraktizierenden Hebammen unter Polizeiaufsicht und verlangen Meldungen über Geburten und Fehlgeburten.

1922 fordert die KPD mit einem in den Reichstag eingebrachten Gesetzentwurf die Streichung des § 218, das Recht auf kostenlose Abtreibung, Sexualaufklärung, Abgabe von Verhütungsmitteln durch die Krankenkassen, öffentliche Fürsorge bei Schwangerschaft, Geburt und für die Kinder.

1976 verabschiedet der Bundestag den neu verfassten § 218 StGB, der an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtsurteils angepaßt ist.

Mit 234 : 181 Stimmen verabschiedet der Bundestag das "erweiterte Indikationsmodell". Es folgen wiederum Anrufung des Vermittlungsausschusses und Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrats.

Die Neufassung des § 218 StGB, das sogenannte "erweiterte Indikationsmodell" wird rechtskräftig.
1983 In Karlsruhe demonstrieren 7.000 Menschen gegen die angedrohte Streichung der Krankenkassenfinanzierung beim Schwangerschaftsabbruch und gegen den § 218. Die Demonstration wird von der "Bundesweiten Koordination gegen den § 218" organisiert.




1990 Nach dem deutschen Einigungsvertrag muß ein einheitliches Gesetz geschaffen werden. Ein gemeinsamer Gesetzentwurf zur Regelung des §218, der von Frauen aus allen Bundestagsfraktionen außer der CDU/CSU erarbeitet worden ist, findet nach dem überraschenden Rückzug der FDP-Parlamentarierinnen keine Mehrheit mehr. Eine solche parteiübergreifende Initiative dürfe es vor der Wahl nicht geben, erklärt der FDP-Vorsitzende Lambsdorff.

1992 Der Bundestag verabschiedet das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz mit einer "Fristenlösung" bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Die abermals eingereichte Indikation wird gestrichen





Der Schwangerschaftsabbruch in der DDR
1949/1950 Bis 1950 wurde auf dem Gebiet der DDR die §§ 218-220 des Deutschen Strafgesetzbuches aufgehoben und die Indikationen zum Schwangerschaftsabbruch erweitert. Zusätzlich zur medizinischen, ethischen und eugenischen Indikation wurde die erweiterte sozialmedizinische Indikation eingeführt. Danach galten schlechte soziale Verhältnisse als gesundheitliche Gefährdung für Mutter und Kind. Der Zugang zum legalen Schwangerschaftsabbruch wurde erheblich erleichtert. Vor allem illlegale Aborte sollten damit bekämpft werden.

Anträge für einen Schwangerschaftsabbruch wurden von einer zuständigen Kommission entschieden. Außerdem durfte die Schwangerschaft bei der sozial-medizinischen Indikation nicht älter als drei Monate sein und bedurfte des Einverständnisses des Ehemannes.

1950-1970 Mit der Zunahme der genehmigten Abbrüche wurden die illegalen Abbrüche nicht weniger sondern stiegen trotzdem an. Man entschloß sich zur Änderung der Abbruchregelung. Nach dem Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau (Gesetzblatt Nr. 11, 1950) § 11 war eine Unterbrechung nur noch mit medizinischer und eugenischer Indikation zulässig. Die bisher geltende ethische, soziale und sozialmedizinische Indikation wurde gestrichen. Aufgrund der gleichzeitigen Einführung sozialer Maßnahmen stieg die Geburtenrate an und die Anzahl der illegalen Abbrüche nahmen ab. Frauen die einen illegalen Abbruch vornahmen, wurden nicht bestraft Dies galt jedoch nicht für die illegalen Abtreiber.

1972-1989 Wie bereits in den sozialistischen Nachbarländern CSSR, Ungarn und Polen Ende der 60er Jahre geschehen, wurde auch auf dem Gebiet der DDR der Schwangerschaftsabbruch mit dem 09.03.1972 freigegeben. Innerhalb der 12-Wochenfrist konnte jede Frau eine Schwangerschaft durch einen ärztlichen Eingriff in einer geburtshilflich-gynäkologischen stationären Abteilung unterbrechen. Bei einer medizinischen Indikation durfte die Schwangerschaft auch über die Frist von 12 Wochen hinausgehen, wobei in diesem Fall eine Fachkommission über diese Unterbrechung entschied. Außerdem mußte zwischen zwei Abbrüchen sechs Monate Abstand eingehalten werden. Für die Frau entstanden bei einem Schwangerschaftsabbruch keinerlei Kosten.
Quelle: "Unter anderen Umständen" edition Ebersbach


Familienpolitik in der DDR 1945-1989
http://berlin-institut.org/pages/buehne/buehne_bevpol_dienel_deutschland.html

Die familien- und bevölkerungspolitischen Maßnahmen in der DDR hatten, verbunden mit der insgesamt größeren Normierung der privaten Lebensführung und dem hohen Grad der Absicherung gegen Lebensrisiken, zu einer deutlich höheren Geburtenrate bei niedrigem Erstgeburtsalter geführt. Nicht Wahlfreiheit zwischen Erziehungs- und Erwerbsarbeit für Frauen, sondern die passgerechte Abstimmung von Vollerwerbstätigkeit und Familie ermöglichten dies. Die Wiedervereinigung erschien daher vielen ostdeutschen Frauen und Familien als familienpolitischer Rückschritt und führte zu einem plötzlichen und starken Absinken der Geburtenzahlen (Siehe hierzu auch Bevölkerungsentwicklung in Ostdeutschland).

http://berlin-institut.org/pages/fs/fs_bev_entw_ostdeutschland.html


Dagegen konnte die bundesdeutsche Familienpolitik bislang noch nicht ihr Ziel realisieren, dass alle Bürger ihre Kinderwünsche auch realisieren können.

GEBURTENENTWICKLUNG Ostdeutschland
http://www.berlin-institut.org/pdfs/Kroehnert_Ostdeutschland.pdf

GEBURTENENTWICKLUNG
Nicht weniger drastisch als das Wanderungsgeschehen entwickelte sich, zumindest zeitweise, die Fertilität in Ostdeutschland. Die Gesamtfertilität (TFR) war in der DDR mit durchschnittlich 1,6 Kindern je Frau (1989) noch deutlich höher als in der Bundesrepublik (1,3). Dies lag Familienpolitik der DDR, was frühere und äufigere Geburten förderte. Allerdings lag es auch an der besseren strukturellen Vereinbarkeit von Kindern und Erwerbstätigkeit im Erwerbssystem der DDR.2


1989 lag das durchschnittliche Alter von Frauen bei der ersten Geburt in der DDR bei 22,9 Jahren, in der BRD bei 26,8 Jahren. Bis 1995 hatte sich das Erstgebäralter im Westen nochmals auf 28,2 Jahre erhöht, im Osten lag es zu diesem Zeitpunkt bereits bei 26,9 Jahren.
4 Von 1990 bis 1997 erhöhte sich das Erstheiratsalter lediger Frauen im Osten Deutschlands von 23,7 auf 27 Jahre, in Westdeutschland von 25,9 auf 27,9 Jahre.



http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=11663
Statistik & Dunkelziffern
In der DDR offenbar nicht mehr Kindestötungen als in der BRD

Weg mit den Paragrafen 218. Freie Entscheidung der Frauen über ihre Schwangerschaft.
Schutz des geborenen Kindes, gegen Gewalt und Terror, auch die Kinder haben Menschenrechte
und nicht nur die Erwachsenen.
Der Abtreibungs Paragraph 218, die Doppelmoral und muß vollständig in der BRD weg!

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