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Vollständige Version anzeigen : Islamisten im Gerichtssaal



SKEPSIS
05.07.2007, 23:27
Islamisten im Gerichtssaal
von Daniel Pipes
New York Sun
5. Juni 2007
Englischer Originaltext: Islamists in the Courtroom

http://de.danielpipes.org/article/4632

__________________________________________________ __

Wir kennen es inzwischen alle. Islamische Froinde klagen gerne, viel und bis in die letzten Instanzen (Ludin). Neben inzwischen gewohnten Drohungen nebst Morddrohungen und Mordaufrufen werden Islamkritiker und Aufklärer, in Muslimsprech gewöhnlich als Islamhasser/ Nazis betitelt, zunehmend juristisch belangt, durch Unterlassungsklagen, einst. Verfügungen etc...um sie letztendlich mundtod zu machen. Folgend ein Bericht von Daniel Pips (Pflichtsite!).

"...Das Council on American-Islamic Relations begann 2003 mit einer explosionsartigen Vermehrung ihrer Klagen und kündigte hoch gesteckte Spendensammel-Ziele zu diesem Zweck an. Aber der Zusammenbruch dreier Klagen, insbesondere der gegen Andrew Whitehead von Anti-CAIR, scheint bis zum April 2006 ein Überdenken der Strategie ausgelöst zu haben. In Folge des Frustes vor Gericht tröstete sich ein Bediensteter von CAIR damit, dass „Bildung mehr bringt als Klagen".

Trotz dieses Rückziehers hoffen die Islamisten klar und deutlich, so merkt Douglas Farah an, dass Prozesse Forscher und Analysten dazu veranlassen werden „der Kosten und Mühen müde werden und einfach den Mund halten". Erst im letzten Monat verklagte KinderUSA Matthew Levitt, einen Experten zu Terrorfinanzierung, sowie zwei Organisationen wegen seiner Behauptung, dass KinderUSA die Hamas finanziert. Man muss annehmen, dass die Islamisten für die Zukunft weitere rechtliche Torturen für ihre Kritiker planen.

Was mich zu meiner Ankündigung führt: Das Middle East Forum richtet ein „Juristisches Projekt2 ein, um Antiterror- und antiislamistische Forscher und Analysten zu schützen. Ihre lebenswichtige Arbeit darf nicht präventiv von juristischer Einschüchterung verhindert werden. Im Fall einer Klage müssen sie mit ausreichenden Geldern und der bestmöglichen juristischen Vertretung bewaffnet sein.

Der Prospekt auf www.MEForum.org/legal-project.php gibt Ihnen weitere Details dieses Projekts. Um sich unseren Bemühungen anzuschließen kontaktieren Sie bitte das Forum unter LegalProject@MEForum.org...."


Ich halte dies für eine enorm wichtige und gute Idee, einen Fonds über Spenden einzurichten, um sich gegen die "Klagefreudigkeit" der Moslemverbände finanziell abzusichern und den entsprechenden redseligen Bürgern, die Wahrheit kommunizieren und in die Öffentlichkeit tragen zu schützen und zu unterstützen!

Neben Ulfkottes Partei-bemühungen sollte ein ähnliches Projekt parallel inziniert werden!

Islamistische Verbände versuchen juristisch unsere Grundwerte in Frage zu stellen/ Das GG für Ihre Interessen zu nutzen/ Kritiker juristisch mundtod zu machen!

Wir müssen jede Gegeninitiative massivst unterstützen!

http://www.meforum.org/legal-project.php

mfg

Geronimo
06.07.2007, 00:13
Sehr wichtige Überlegung! Daran habe ich ehrlich noch gar nicht gedacht. Dabei hätte es spätestens bei der Prozesswelle gegen Ulfkotte (auch bei mir) klingeln müssen! Danke für den Hinweis, SKEPSIS!
Gruss
Gero

Skaramanga
06.07.2007, 00:23
Deckt das nicht die normale Rechtsschutzversicherung ab? Oder muss man jetzt schon das "Muselrisiko" extra versichern?

Geronimo
06.07.2007, 00:26
Deckt das nicht die normale Rechtsschutzversicherung ab? Oder muss man jetzt schon das "Muselrisiko" extra versichern?

Schön wär´s. Genau diese Risiken sind nicht abgedeckt! Im Zweifelsfall zieht sich die Versicherung auf das Prinzip des "selbstverschuldeten Prozessrisikos" zurück! Aber, hast du was anderes erwartet?

Geronimo

borisbaran
06.07.2007, 02:29
sowas wie ne versicherung gegen klagen von durchgeknallten islamisten-verbänden?

Horst
06.07.2007, 09:50
Deutschland: Warum eine Muslima nicht Schöffin werden kann...

Es wurde viel darüber berichtet, dass eine Frankfurter Familienrichterin ein Urteil unter Berufung auf den Koran fällte. Derweilen bemühen wir uns, Muslime auch in das Justizwesen zu integrieren - nicht immer mit Erfolg. So wurde im Ruhrgebiet eine Hilfsschöffin (eine Muslima) wieder von der Schöffenliste gstrichen, weil sie vor Gericht die Aussage eines Mannes doppelt so hoch bewertete wie die einer Frau (wir berichteten). Nun liegen die Entscheidungsgründe des Landgerichts Dortmund für diese Entscheidung vor.
Sie lauten auszugsweise: "Frau U ist gem. § 52 I Nr. 1 GVG von der Hilfsschöffenliste zu streichen, da im Rahmen ihrer Anhörung am 29. 1. 2007 ihre Unfähigkeit zum Amt eines Schöffen bekannt geworden ist. (...) Die Schöffin ist nicht in der Lage, entsprechend dem von ihr gem. § 45 III DRiG geleisteten Eid ihre Pflichten als ehrenamtliche Richterin getreu dem Grundgesetz zu erfüllen und ohne Ansehen der Person zu urteilen. Insbesondere ist sie entgegen Art. 3 GG nicht in der Lage, Männer und Frauen gleich zu behandeln und Frauen nicht wegen ihres Geschlechts zu benachteiligen. Frau U ist nach ihren Angaben bei der Anhörung gläubige Muslime.
Sie vertritt die Überzeugung, dass zwischen Personen weiblichen und männlichen Geschlechts wesentliche Unterschiede bestehen, da eine Frau „etwas ganz anderes“ sei als ein Mann und auch „ganz anders angesehen“ werde. Dies gilt zur Überzeugung der Schöffin auch für die Seele von Mann und Frau, da der Mann „aus etwas ganz anderem erschaffen“ werde, so die Worte der Schöffin.

Nach ihrer Überzeugung, die sich aus der von ihr vertretenen Glaubensrichtung ergibt, „spiele der Teufel viel mit dem Gewissen einer Frau, so dass eine Frau grundsätzlich zwei glaubwürdige Personen bei sich haben solle, die bestätigen sollten, was die Frau sage, damit dies glaubhaft und die Frau glaubwürdig sei.“ Da die Schöffin diese Überzeugung vertritt, kann sie das Gleichheitsgebot des Art. 3 GG nicht einhalten und nicht ohne Ansehen der Person entscheiden, wie das Gesetz es von einem ehrenamtlichen Richter verlangt. Die Schöffin U hat zwar im Rahmen ihrer persönlichen Anhörung bekräftigt, dass sie bei der Ausübung des Schöffenamts die von ihr auf Grund ihrer religiösen Überzeugung vertretenen Prinzipien zurückstellen und entsprechend dem von ihr geleisteten Schöffeneid allein nach dem deutschen Gesetz, das eine Gleichbehandlung von Mann und Frau vorschreibt, urteilen könne und werde. Nach Auffassung der Kammer ist dies jedoch nicht gewährleistet. Die Schöffin ist nach ihren persönlichen Angaben aus eigener Initiative und Überzeugung bereits seit ihrer Kindheit dem islamischen Glauben (im engeren Sinne der hanafitischen Rechtslehre), der die von der Schöffin verinnerlichten Prinzipien zum Unterschied zwischen Mann und Frau lehrt, eng verbunden. Aufgrund ihrer religiösen Überzeugung vermag die Schöffin U auch auf das Tragen eines Kopftuchs, das nach ihren Angaben für sie Teil ihrer Religion ist, nicht für die Dauer der Ausübung ihres Schöffenamts zu verzichten. Wenn sich die Schöffin aber nicht einmal für die Dauer der Hauptverhandlung von dem Kopftuch als äußerem Zeichen ihrer Religion trennen kann, so ist nicht zu erwarten, dass sie ihre innere religiöse Überzeugung von der Unterschiedlichkeit von Mann und Frau und zur unterschiedlichen Beurteilung deren Glaubwürdigkeit bei der Urteilsfindung zu überwinden vermag." (Quelle: die Entscheidungsgründe liegen der Redaktion vor)


Als Quelle : www.akte-ialm.de

Grüße

Horst

McDuff
06.07.2007, 10:49
Wird Zeit, daß wir den Spieß mal umdrehen und unsere Gesetze gegen ihre Gegner konsequent anwenden.

esperan
06.07.2007, 13:24
Sehr wichtige Überlegung! Daran habe ich ehrlich noch gar nicht gedacht. Dabei hätte es spätestens bei der Prozesswelle gegen Ulfkotte (auch bei mir) klingeln müssen! Danke für den Hinweis, SKEPSIS!
Gruss
Gero

Wie Prozesswelle gegen Ulfkotte? Weiß ich da was nicht?

esperan
06.07.2007, 13:26
Deckt das nicht die normale Rechtsschutzversicherung ab? Oder muss man jetzt schon das "Muselrisiko" extra versichern?

Wäre doch ein ganz neuer Geschäftszweig. Islamkritiker-Versicherungen zu verkaufen. Nebstbei kann man kooperieren mit Bodyguards und extra Lebensversicherungen ... .:)

Geronimo
06.07.2007, 19:05
Wie Prozesswelle gegen Ulfkotte? Weiß ich da was nicht?

Warum durfte "Der Krieg in unseren Städten" wohl nur mit geschwärzten Stellen verkauft werden. Ulfkotte selbst sagt er sei pleite, seine Frau hat ihren Job verloren.

Geronimo

Don
06.07.2007, 19:22
Man wird bald wieder die Unterstützung meiner Familie benötigen. :cool:

ochmensch
06.07.2007, 19:30
Wie Prozesswelle gegen Ulfkotte? Weiß ich da was nicht?


Zeitgleich klagten immer mehr Islamisten gegen mein Buch. Dutzende Unterlassungsverpflichtungserklärungen und angedrohte Klagen brachten mich zunächst nicht aus der Ruhe. Denn immerhin hatte ich für jeden gedruckten Satz in dem Buch mehrere behördliche Schreiben, die den Inhalt bestätigten. Innerlich frohlockte ich. Was sollten mir Islamisten schon anhaben können? Über dem Portal der Freiburger Universität, wo ich in den achtziger Jahren studiert hatte, stand in Sandstein gemeißelt der Satz „Und die Wahrheit wird euch frei machen“. Der Satz hatte sich für alle Zeiten in mein Gedächtnis geprägt. Tausende Male hatte ich früher das Portal zur juristischen Fakultät durchschritten. Die Wahrheit konnte man doch nicht einfach unterdrücken?
http://www.ulfkotte.de/17.html


Der ganze Artikel ist übrigens sehr interessant.

esperan
07.07.2007, 00:45
Warum durfte "Der Krieg in unseren Städten" wohl nur mit geschwärzten Stellen verkauft werden. Ulfkotte selbst sagt er sei pleite, seine Frau hat ihren Job verloren.

Geronimo

Ja, das Buch habe ich hier ... geschwärzt. Und? Lass doch den islamisten ihre maximal 10 Zeilen ... ist doch mir wurscht. Und er hat wohl keinen finanziellen Nachteil erlitten. Das Buch sagt genug aus. Da brauch ich diese Zeilen nicht. Aber dass er da dutzende Verfahren am Hals haben soll ... da brauch ich genauere Infos. Und? Ich bin auch pleite - na und? Meinst Du die Rechtstreits haben ihn arm gemacht? Dann sag mal was konkretes. Warum hat seine Frau den Job verloren?

Liebe Grüße
esperan

esperan
07.07.2007, 00:47
Der ganze Artikel ist übrigens sehr interessant.

Okax, nun frage ich mich ... Islamisten klagen? Wer sind dieswe Leute - und warum tun sie das, das sie tun? Hintergund ... bitte. Welche Sätze mussten rausgenommen werden, da "Islamisten" dagegen klagten. Jetzt interessiert mich das ganze doch schon sehr ... .

Geronimo
07.07.2007, 00:49
Ja, das Buch habe ich hier ... geschwärzt. Und? Lass doch den islamisten ihre maximal 10 Zeilen ... ist doch mir wurscht. Und er hat wohl keinen finanziellen Nachteil erlitten. Das Buch sagt genug aus. Da brauch ich diese Zeilen nicht. Aber dass er da dutzende Verfahren am Hals haben soll ... da brauch ich genauere Infos. Und? Ich bin auch pleite - na und? Meinst Du die Rechtstreits haben ihn arm gemacht? Dann sag mal was konkretes. Warum hat seine Frau den Job verloren?

Liebe Grüße
esperan

Lies doch einfach den Post von "ochmensch" und seinen Link da oben. Das sagt alles.

Gruss
Gero

esperan
07.07.2007, 01:11
Der ganze Artikel ist übrigens sehr interessant.

Moslems betreiben Taqiya ... das wissen wir doch bereits. Ich traue LEIDER keinem mehr ... das haben sie sich selbst zuzuschreiben.

SKEPSIS
07.07.2007, 01:31
Wie Prozesswelle gegen Ulfkotte? Weiß ich da was nicht?

Ulfkotte, Alice Schwarzer, ARD-Journalisten, Ludin, Karikaturenstreit, etc... die Liste ist lang. wo der Muslim sich "angegangen" "fühlt" hagelt es umgehend einstw. Verfügungen, Unterlassungsklagen etc...

Ulfkotte wurde massivst mt Unterlassungsklagen überschüttet, entsprechende Verbindungen namentlich genannter Personen öfftl. zu machen. Die Netzwerke sind im "Krieg in unseren Städten" doch gut sichtbar dargereicht! Gut, vieles ist in der Szene eh bekannt. Daher weiss man auch, wer Ulfkotte juristisch in den Bankrott treiben wollte.

Dennoch war das Fazit, bestimmte Namen nachträglich zu schwärzen. Aber es gibt ja auch die ungeschwärzte Ausgabe...;-)

mfg

SKEPSIS
07.07.2007, 01:34
Als Quelle : www.akte-ialm.de

Grüße

Horst

Diesen Vorfall, mit dieser Schöffin, fand ich damals sehr interessant und hatte direkt mit schoeffen.de kommuniziert. Auf meine Fragen erhielt ich, mit ausdrücklicher Erlaubnis diese zu veröffentlichen, folgende Antwort.:

Sehr geehrter Herr xxx,

das Glaubensbekenntnis und die Kleidung haben grundsätzlich keine Bedeutung für die Wahl zum Schöffen. Jemand, der seine religiösen Bindungen aber so demonstrativ darstellt und damit auch seine Einstellung zu bestimmten strafbaren Handlungen offenbart, läuft jedoch Gefahr von dem Angeklagten wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt zu werden. Das Tragen des Tschadors dürfte weibliche Angeklagte wegen des darin enthaltenen Frauenbildes ebenso befremden, wie dies bei einigen männlichen Angeklagten Rückschlüsse auf die Einstellung (und Immunität gegen Erklärungen) hinsichtlich einer Reihe von Straftaten hervorrufen kann. Das gilt im Übrigen auch für christliche oder jüdische Symbole, die eine bestimmte orthodoxe, dem aufgeklärten Zeitalter abgewandte Lebenseinstellung signalisieren. Das Tragen der pejot (Schläfenlocke) bei einem Schöffen dürfte ebenso zu Irritationen bei Prozessbeteiligten führen wie ein Schöffe, der den "Wachtturm" vor sich auf den Tisch legt. Der Unterschied zwischen diesen Gruppierungen ist allerdings der, dass nur orthodoxe Muslime Wert auf die Teilnahme in den Strafverfahren legen, während die anderen genannten Gruppen den Schöffendienst (insoweit konsequenter Weise) ablehnen.

Wie bei allen Religionen, die sich auf eine wörtliche göttliche Offenbarung berufen, die unveränderlich und unverrückbar den Weltläuften zum Trotz ihre enge wörtliche Bedeutung behalten, stellt sich die Frage, die Adel Theodor Khoury in seinem Buch "Christen unterm Halbmond" aufwirft: "Besitzt der Islam in sich so viel Kraft und Mut, die Herausforderung der modernen Zeit aufzunehmen und sich eine Gestalt zu geben, die es ihm ermöglicht und erleichtert, seine Rolle zum Wohl seiner Gläubigen zu erfüllen und auch seinen Beitrag zum Wohl der Menschen zu leisten?"

Entscheidend ist bei der Beurteilung religiöser Symbole nicht das religiöse Bekenntnis des ehrenamtlichen Richters, sondern die Befürchtung, dass die Einstellung des ehrenamtlichen Richters bei der (strafrechtlichen) Bewertung von Verhaltensweisen durch eine Einstellung geprägt ist, die mit den Grundsätzen der aufgeklärten europäischen Gesellschaft und den Prinzipien des sozialen Strafprozesses nicht vereinbar ist. Die Frage ist aber - wie jede Befangenheit - im konkreten Einzelfall zu prüfen. Ergibt sich aus dem Zeigen religiöser Symbolik (auch in der Kleidung) die begründete Besorgnis für den Angeklagten oder einen anderen Prozessbeteiligten, dass aus ihr eine Einstellung abzuleiten ist, die mit den Grundsätzen eines modernen Strafprozesses(Rationalität der Beweisführung, Gleichheit vor dem Gesetz, Nebeneinander von General- und Spezialprävention usw.) kollidiert, so ist der Ablehnungsantrag begründet.

Um deutlich zu machen was gemeint ist, wenn ich sage, dass es nicht auf das religiöse Bekenntnis "an sich" ankommt. Auch die Bibel ist - wie der Koran - in weiten Teilen ein Gesetzbuch, das in seinen prozessualen Vorschriften wie in seinen Vorstellungen vom (drakonischen) Strafen unseren säkularen Vorstellungen vom Strafprozess nicht mehr entspricht. Die europäische Aufklärung hat die Menschen von der engen wörtlichen Bindung der Schrift, die an der Vorstellungskraft des Altertums orientiert war, befreit. Die orthodoxen und fundamentalistischen Religionen (oder solche Teile) haben diese säkulare Befreiung noch nicht vollzogen bzw. lehnen sie ab. Eine Muslima, die im Tschador einen deutschen Gerichtssaal betritt, kann sich berechtigter Weise dem Vorwurf aussetzen, bei der Anwendung wertausfüllungsbedürftiger Gesetze sich eher an den Werten der arabischen Gesellschaft des 7. Jahrhunderts (vgl. beispielsweise die im Vergleich zum Mann unterschiedliche Rolle der Frau bei der Beurteilung ihrer
Glaubhaftigkeit) als an denen des modernen Verfassungsstaates zu orientieren. Das kann die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen.

Der Schluss ist aber nicht zwingend. Derjenige, der den Ablehnungsantrag stellt, wird wohl begründen müssen, auf welche Tatsachen er den Antrag stützt. Koran wie Bibel haben Toleranzgebote zum Inhalt (im Koran etwa Vers
256 der 2. Sure: "Zwingt keinen zum Glauben."). Die Muslima wird sich daher darauf einstellen müssen, in ihrer dienstlichen Erklärung, die sie zu dem Ablehnungsantrag abgeben muss, den Hintergrund ihrer Einstellung deutlich zu machen. Die Berufsrichter, die über den Antrag zu entscheiden haben, werden sich über die Motive der Bekleidung Kenntnis zu verschaffen und auf dieser Grundlage zu entscheiden haben.

Ich hoffe, ich habe Ihnen deutlich gemacht, dass die von Ihnen aufgeworfene Frage keine ist, die nach einem Kochrezept zu beantworten ist. Das Kopftuch ist nicht gesetzlich untersagt, wer es aber aus grundsätzlichen religiösen oder politischen Motiven trägt, geht die Gefahr ein, deswegen aus einem konkreten Verfahren ausgeschlossen zu werden. Die Gefahr ist um so größer, je gesteigerter der Demonstrationswert des Kleidungsstückes ist (Kopftuch, Tschador, Burka).

Mit freundlichem Gruß

mfg

Prinz Eugen
08.07.2007, 20:27
Deckt das nicht die normale Rechtsschutzversicherung ab? Oder muss man jetzt schon das "Muselrisiko" extra versichern?

Kann man nicht versichern, weil man gegen Musel nicht klagen darf (das wäre Rassismus) :)) :))

Prinz Eugen
08.07.2007, 20:42
Ja, das Buch habe ich hier ... geschwärzt. Und? Lass doch den islamisten ihre maximal 10 Zeilen ... ist doch mir wurscht. Und er hat wohl keinen finanziellen Nachteil erlitten. Das Buch sagt genug aus. Da brauch ich diese Zeilen nicht. Aber dass er da dutzende Verfahren am Hals haben soll ... da brauch ich genauere Infos. Und? Ich bin auch pleite - na und? Meinst Du die Rechtstreits haben ihn arm gemacht? Dann sag mal was konkretes. Warum hat seine Frau den Job verloren?

Liebe Grüße
esperan

Das Buch wurde vom Markt genommen, auf Druck der Islamisten und mit mittelbarer "Hilfe" unserer Politiker.

Mir wird schlecht, wenn ich daran denke, wie unsere Politiker uns Land "verkaufen". :bow: :shock: :bow: :shock:

http://www.ulfkotte.de/17.html lesen !!!