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Vollständige Version anzeigen : Wichtiges Verfassungs-Urteil ist da! Politiker müssen Nebeneinkünfte offenlegen!!



Daniel3
04.07.2007, 11:12
Ein für die deutsche Demokratie sehr wichtiges Urteil des höchsten deutschen Gerichts ist heute um 11.00 Uhr verkündet worden:

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Klagen derjenigen 9 Bundestagsabgeordneten abgewiesen, die dagegen geklagt hatten, dass sie (nach dem neugefassten Abgeordnetengesetz) ihre Nebeneinkünfte offenlegen müssen...!

Das bedeutet, dass zukünftig alle Bundestags-Abgeordneten ihre Nebeneinkünfte offen legen müssen!

Das bedeutet auch, dass die Politiker vor dem deutschen Volk zukünftig nicht mehr so leicht verschleiern können, wie beeinflusst bzw. fremdgesteuert bzw. korrumpiert sie (durch die Kapitalismus-Lobby) sind.

Sehr brisant an diesem Urteil ist auch folgendes Detail:

Das Urteil ist äußerst knapp ausgefallen, denn von den 8 Richtern waren 4 gegen und 4 für die Offenlegung der Einkünfte.

Bei dieser Stimmengleichheit der Richter muss nach deutschem Recht die Klage abgewiesen werden.

Quellen:

www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20070704_2bve000106.html

www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/879/121719/

http://www.tagesspiegel.de/art122,2332992

Dass sogar 4 Richter dagegen gestimmt hatten, dass Politiker ihre Nebeneinkünfte offenlegen müssen, finde ich sehr bedenklich.

Denn das deutet zumindest daraufhin, dass sogar unsere höchsten Richter nicht mehr genau wissen, was Recht und Unrecht ist.

Zugespitzt gesagt: Es deutet darauf hin, dass die Rücksichtslosigkeit einiger dt. Politiker bis in die höchsten Gerichte vorgedrungen ist.

Das getroffene Urteil des Verfassungsgerichts durfte nach meiner Überzeugung im Ergebnis nur so ausfallen, wie es ausgefallen ist.

Denn es war ein gefährliches Unding, dass Politiker, die nach unserer Verfassung dem Wohle des ganzen Volkes verpflichtet sind, Nebeneinküfte verschleiern durften, so dass das Volk gerade nicht mitkriegt, was für korrumpierte Politiker es wählt.

Die Transparenz der Politiker-Einkünfte ist für den demokratischen Wähler von sehr hoher Wichtigkeit....!


P.S.
Friedrich Merz, der ebenfalls geklagt hatte, weil er - man höre und staune - nur 19 Nebenjobs hatte und seine mickrigen Nebeneinkünfte auf keinen Fall offen legen wollte, hat nach diesem Urteil also endgültig ausgelabert bzw. ausgeklüngelt.
Ich habe schon damals vorher gesagt, dass Merz nur deswegen zurückgetreten ist, weil er geahnt hat, dass das Bundesverfassungsgericht seine Klage abweisen wird, so dass er am Ende seine Nebeneinkünfte doch offen legen müsste.
Merz hatte also Angst davor, dass seine "Korrumpiertheit" dem dt. Volk offenbart wird, weshalb er aus der Politik geflüchtet ist.
Viel Geld auf dem eigenen Bankkonto ist für kapitalistische Alibi-Politiker wie F. Merz sowieso tausend Mal wichtiger als das Wohl des deutschen Volkes. Sonst wäre er nicht aus diesen Gründen geflüchtet aus der Politik...!
Das sollte euch allen zu Denken geben.

malnachdenken
04.07.2007, 11:14
Dass sogar 4 Richter dagegen gestimmt hatten, dass Politiker ihre Nebeneinkünfte offenlegen müssen, finde ich extrem bedenklich....!

Denn das deutet daraufhin, dass sogar unsere Richter nicht mehr wissen, was Recht und Unrecht ist.

Zugespitzt gesagt: Es deutet darauf hin, dass die Korrumpiertheit der dt. Politiker und der dt. Staatsgewalt bis in die höchsten Gerichte vorgedrungen ist.

Hör auf zu heulen. Es bedeutet wohl eher, dass die Gesetzgebung zu diesem Thema nicht eindeutig ist.

klartext
04.07.2007, 11:17
Hör auf zu heulen. Es bedeutet wohl eher, dass die Gesetzgebung zu diesem Thema nicht eindeutig ist.

Daniel Düsentrieb ist wieder mal der Einzige, der genau weiss, was Recht und Unrecht ist. Nur gut, dass Ideologen dieser Sorte nur eine kleine Randgruppe der Gesellschaft sind und im politischen Geschäft abseits stehen.

Lichtblau
04.07.2007, 12:25
NIEMALS WERDEN DIE IHRE NEBENEINKÜNFTE OFFENLEGEN!
Das wäre ein Angriff auf die Grundlagen des Kapitalismus!

Die finden schon einen Ausweg. Wollen wir wetten?

Daniel3
04.07.2007, 12:48
NIEMALS WERDEN DIE IHRE NEBENEINKÜNFTE OFFENLEGEN!
Das wäre ein Angriff auf die Grundlagen des Kapitalismus!

Die finden schon einen Ausweg. Wollen wir wetten?

Nein.

Das Problem ist nach diesem Urteil nicht mehr die Offenlegung der Einkünfte.

(Die Offenlegung wird jetzt nach diesem Urteil in jedem Fall geschehen. Du würdest die Wette verlieren.)

Das Problem ist aber, ob die Wähler auch auf die offengelegten Nebeneinkünfte achten werden und damit darauf achten werden, welche Sorte von Politiker sie wählen.

Es ist nämlich heute schon so, dass man von vielen Politikern einigermaßen bescheid weiß, dass sie in zig verschiedenen Vorständen und Nebenjobs sitzen.......und trotzdem werden diese "zweifelhaften Politiker", die auch noch schlechte Politik machen, ziemlich oft weiter gewählt.

Das Volk muss also endlich aufwachen und sich von heute an ganz genau anschauen, was für einen Politiker es wählt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts unterstützt das Volk dabei, dass es die notwendigen Informationen über die Politiker bekommt...

Das sollte man als Wähler auch nutzen...!

Unbelehrbar
04.07.2007, 12:51
Politiker ist ein Vollzeitjob und als Abgeordeter bekommt man das Geld um unabhängig zu sein!
Die dürften gar nichts anderes machen, ausser vielleicht noch nicht bezahlte Fortbildung!

klartext
04.07.2007, 12:56
NIEMALS WERDEN DIE IHRE NEBENEINKÜNFTE OFFENLEGEN!
Das wäre ein Angriff auf die Grundlagen des Kapitalismus!

Die finden schon einen Ausweg. Wollen wir wetten?

Die Offenlegung gilt natürlich auch für Gysi und Lafi. Gerade letzterer hat Nebeneinkünfte im 7-stelligen Bereich.

Unbelehrbar
04.07.2007, 12:57
Das Problem ist aber, ob die Wähler auch auf die offengelegten Nebeneinkünfte achten werden und damit darauf achten werden, welche Sorte von Politiker sie wählen.

Es ist nämlich heute schon so, dass man von vielen Politikern einigermaßen bescheid weiß, dass sie in zig verschiedenen Vorständen und Nebenjobs sitzen.......und trotzdem werden diese "zweifelhaften Politiker", die auch noch schlechte Politik machen, ziemlich oft weiter gewählt.

Das Volk muss also endlich aufwachen und sich von heute an ganz genau anschauen, was für einen Politiker es wählt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts unterstützt das Volk dabei, dass es die notwendigen Informationen über die Politiker bekommt...

Das sollte man als Wähler auch nutzen...!

Die Infos werden die kaum vor sich hertragen. Jeder scheiß steht im Internet aber versuch mal Daten über Ausgaben des Staates etc. zu kriegen.
In Papierform auf Anfrage und Formularausstellung, wenn du die zuständige Behörde gefunden hast. /:(
Außerdem stehen diese drecks "Karrierepolitiker" immer ganz oben in den Wahllisten folglich wählst du die sowieso rein mit deiner Zweitstimme. /:( :kotz:

Gottfried
04.07.2007, 13:04
Es ist nämlich heute schon so, dass man von vielen Politikern einigermaßen bescheid weiß, dass sie in zig verschiedenen Vorständen und Nebenjobs sitzen.......und trotzdem werden diese "zweifelhaften Politiker", die auch noch schlechte Politik machen, ziemlich oft weiter gewählt.

Das Volk muss also endlich aufwachen und sich von heute an ganz genau anschauen, was für einen Politiker es wählt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts unterstützt das Volk dabei, dass es die notwendigen Informationen über die Politiker bekommt...

Das sollte man als Wähler auch nutzen...!

Sehe ich ähnlich, es ist jetzt an uns, die dreckigen Fingernägel der Politiker mit der Lupe zu untersuchen und als Foto mit einem Overhead-Projektor für alle sichtbar an die Wand zu werfen...

Daniel3
04.07.2007, 13:09
Die Offenlegung gilt natürlich auch für Gysi und Lafi. Gerade letzterer hat Nebeneinkünfte im 7-stelligen Bereich.

Richtig.

Ein Gesetz gilt für alle.

Jedoch, wenn Lafontaine 7 stellige Einnahmen hat, dann deshalb, weil er Bücher geschrieben hat, die gut verkauft werden.

Bücher zu verkaufen ist in unserer Gesellschaft kein Zeichen von Korrumpiertheit bzw. kein Zeichen von Abhängigeit von kapitalistischen Unternehmen.

Er hat sich dieses Geld also selbst verdient und er sitzt in keinem Vorstand, wo er zweifelhafte Summen für zweifelhafte Lobby-Arbeit bekommt.

Lafontaine ist durch seine Einkünfte also auch nicht abhängig von irgendeiner Lobby oder von bestimmten Einzelinteressen........ im Gegensatz zB zu F. Merz, der selbst zugegeben hat, dass er bei bestimmten Gesetzesvorhaben nicht mit machen will, weil er private Auftraggeber/Arbeitgeber hat, die von dem Gesetzesvorhaben negativ betroffen wären.

klartext
04.07.2007, 13:11
Sehe ich ähnlich, es ist jetzt an uns, die dreckigen Fingernägel der Politiker mit der Lupe zu untersuchen und als Foto mit einem Overhead-Projektor für alle sichtbar an die Wand zu werfen...

Nebenjobs müssen schon seit Jahren anegeben werden und sind für jedermann nachlesbar. Viel hat sich also nicht geändert. Ohnehin fehlt eine Sanktionmöglichkeit bei mangelhafter Offenlegung.

Gehirnnutzer
04.07.2007, 13:14
Dass sogar 4 Richter dagegen gestimmt hatten, dass Politiker ihre Nebeneinkünfte offenlegen müssen, finde ich extrem bedenklich.

Daniel3, man merkt das du von Rechtsprechung keine Ahnung hast und erst Recht nicht von den Aufgaben und Funktionen des Bundesverfassungsgerichts. Erst recht verstehst du nicht den Umstand das Gesetze und das Recht abstrakt sind.

Auch wenn die Presse es anders darstellt, die Richter haben nicht darüber entschieden, ob Abgeordnete ihre Nebenjobs offenlegen müssen oder nicht, das war überhaupt nicht Gegenstand des Verfahrens.
Den Gegenstand des Verfahrens kannst du ganz leicht der Urteilsbegründung (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20070704_2bve000106.html) entnehmen.

Die Richter hatten nur darüber zur entscheiden ob das Gesetz, auf dessen Grundlage die Abgeordneten ihre Nebenjobs offenlegen müssen, verfassungsmäßig ist oder ein Verstoß gegen das/ eine Verletzung des Grundgesetz darstellt.

Wäre die Entscheidung der Richter jetzt für die Antragsteller ausgefallen, hieße das noch lange nicht, das Abgeordnete ihre Nebenjobs nicht offenlegen müssen oder jemals brauchen, sondern nur, das eine andere gesetzliche Grundlage, die verfassungskonform ist, vom Gesetzgeber geschaffen werden muss, welche die Abgeordneten zur Offenlegung verpflichtet, wenn man die Offenlegung will.

Daniel3
04.07.2007, 13:17
Die Infos werden die kaum vor sich hertragen. Jeder scheiß steht im Internet aber versuch mal Daten über Ausgaben des Staates etc. zu kriegen.
In Papierform auf Anfrage und Formularausstellung, wenn du die zuständige Behörde gefunden hast. /:(
Außerdem stehen diese drecks "Karrierepolitiker" immer ganz oben in den Wahllisten folglich wählst du die sowieso rein mit deiner Zweitstimme. /:( :kotz:

Also das wird wohl kein Problem sein, die Einkünfte rauszukriegen.

Mit Internet wird das sicher gut und schnell rauszukriegen sein.

Zudem:

Du hast bei den Wahlen nicht nur eine Zweitstimme sondern auch eine Erst-Stimme!

Mit der Erststimme kannst du gezielt denjenigen Abgeordneten in den Bundestag wählen, den du gut findest.

Und wenn du bemerkst, dass eine Partei zuviele zweifelhafte Politiker auf ihrer Liste hat, dann brauchst du dieser Partei auch nicht deine Zweitstimme zu geben....! (Dann gibst du deine Zweitstimme einer anderen Partei, die du für unverdächtig hälst)

Insofern kann man es relativ gut steuern, dass solche zweifelhaften Politiker nicht mehr gewählt werden.

Vorausgesetzt natürlich man informiert sich als Wähler über diejenigen Politiker und Parteien, die man wählt.

Daniel3
04.07.2007, 13:27
Daniel3, man merkt das du von Rechtsprechung keine Ahnung hast und erst Recht nicht von den Aufgaben und Funktionen des Bundesverfassungsgerichts. Erst recht verstehst du nicht den Umstand das Gesetze und das Recht abstrakt sind.

Auch wenn die Presse es anders darstellt, die Richter haben nicht darüber entschieden, ob Abgeordnete ihre Nebenjobs offenlegen müssen oder nicht, das war überhaupt nicht Gegenstand des Verfahrens.
Den Gegenstand des Verfahrens kannst du ganz leicht der Urteilsbegründung (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20070704_2bve000106.html) entnehmen.

Die Richter hatten nur darüber zur entscheiden ob das Gesetz, auf dessen Grundlage die Abgeordneten ihre Nebenjobs offenlegen müssen, verfassungsmäßig ist oder ein Verstoß gegen das/ eine Verletzung des Grundgesetz darstellt.

Wäre die Entscheidung der Richter jetzt für die Antragsteller ausgefallen, hieße das noch lange nicht, das Abgeordnete ihre Nebenjobs nicht offenlegen müssen oder jemals brauchen, sondern nur, das eine andere gesetzliche Grundlage, die verfassungskonform ist, vom Gesetzgeber geschaffen werden muss, welche die Abgeordneten zur Offenlegung verpflichtet, wenn man die Offenlegung will.

Danke für den Link. Den werde ich erstmal in meinen Eingangsbeitrag einbauen.

Zum Rest:

Mir ist das, was du ausführst auch schon vprher bewusst gewesen.

Siehe folgendes Zitat aus meinem Eingangsbeitrag:


Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Klagen derjenigen 19 Bundestagsabgeordneten abgewiesen, die dagegen geklagt hatten, dass sie (nach dem neugefassten Abgeordnetengesetz) ihre Nebeneinkünfte offenlegen müssen...!!

Du siehst also, ich habe gesehen, dass es hier um ein Gesetz ging, das die Abgeordenten dazu verpflichtet, ihre Einkünfte offenzulegen.

Auch ist mir klar, dass ein anderes Urteil nicht unbedingt das Gegenteil vom jetzigen Urteil gewesen wäre, und dass man dann auf neuer Gesetzesgrundlage eventuell doch zum Ziel kommen könnte.

Jedoch, wenn ich all diese juristischen Details in meinen Beitrag eingebaut hätte, dann wäre er schwer verständlich und lesbar gewesen.

Es geht ja hier nicht um wissenschaftliche Arbeiten, sondern um Nachrichten und Information.

Die Nachrichten-Links in meinem Beitrag drücken sich kaum präziser aus als mein Beitrag.

Amigo
04.07.2007, 13:40
Hör auf zu heulen. Es bedeutet wohl eher, dass die Gesetzgebung zu diesem Thema nicht eindeutig ist.

malnachdenken, malnachdenken,malnachdenken!

Großklappe!! Keine Ahnung, aber große klappe! Es wurde nicht über ein Gesetz , sondern über die Auslegung des GG entschieden!
Ist dir abhanden gekommen!
Übrigens, warum willst du diese egoistischen Leute wie März verteidigen, die nur ihre eigenen Interessen verfolgen! Die Interessen des Volkes interessieren sie doch nicht???

Gehirnnutzer
04.07.2007, 14:17
Auch ist mir klar, dass ein anderes Urteil nicht unbedingt das Gegenteil vom jetzigen Urteil gewesen wäre, und dass man dann auf neuer Gesetzesgrundlage eventuell doch zum Ziel kommen könnte.

Jedoch, wenn ich all diese juristischen Details in meinen Beitrag eingebaut hätte, dann wäre er schwer verständlich und lesbar gewesen.


Wenn dir die Sachverhalte bewußt waren, warum dann die Schelte für die 4 Richter, die gegenteiliger Meinung waren, denn ihre Entscheidung betrifft ja auch nur die Gesetzesgrundlage, nicht aber die Offenlegung selber.
Außerdem geht aus der Urteilsbegründung hervor, das sie nur in einigen Punkten nicht mit der Meinung der anderen Richter übereinstimmen.

Aber lassen wir das. Meine Kritik war eigentlich dahin gerichtet, das man Dinge nicht zu einfach darstellen sollte, weil man sonst einen falschen Eindruck erzeugt.

Eigentlich wollte ich nur darauf hinweisen, das das persönliche Rechtsempfinden, das obwohl klar subjektiver Natur, einem oft aus mangelnder Kenntnis der Sachlage einen Streich spielt.
Mir ist es selber oft genug passiert, das mich eine Urteil vom persönlichen Empfinden her aufgeregt hat, aber das ich nach Lektüre der Urteilsbegründung zugeben musste, das ich mit den dort angegebenen zusätzlichen Fakten vom persönlichen Rechtsempfinden ähnlich entschieden hätte, bzw. mir das Urteil nicht mehr vollkommen willkürlich bzw. parteiisch vorkommt.
Urteilsbegründungen sind zwar meist oft lang, trocken und schwer lesbar, aber wenn man sich wirklich eine Meinung bilden will, sollte man sich damit beschäftigen.

Don
04.07.2007, 14:47
Grundsätzlich begrüße ich zwar, daß sich aus diesem Urteil keine Endlosverzögerung zur Umsetzung der Offenlegungsverpflichtung mehr ableiten läßt.
Wobei ich mich mit dem Gesetzestext selbst zugegebenermaßen noch nicht beschäftigt habe.

Wenn man aber die Kommentare hier so liest, versteht man auch die Vorbehalte. Niemand ist erpicht darauf, ständig von einer Meute geifernder Neidhammel für jeden Euro verfolgt zu werden. Es steht zu befürchten, daß solche offengelegten Einkünfte zur Hauptbeschäftigung zukünftiger Interviews und Talkshows werden und sachbezogene Politik noch mehr verunmöglichen als es eh schon der Fall ist.

Wie ich schon erwähnte. In den USA ist dies selbstverständlich für Politiker, sogar für ihre Ehepartner. Bloß wird dort Menschen die Geld verdienen Respekt gezollt und nicht blanker Neid.

Mal sehen was passiert. Wenn auf dieses Gesetz hin auch jder Selbständige, Unternehmer und Freiberufler der weiterhin Einnahmen aus seiner Tätigkeit oder Betrieb hat durch den geifernden Medienfleischwolf gedreht wird haben wir in ein paar Jahren auschließlich Beamte in den Parlamenten.

Nicht grade wünschenswerte Aussichten.

klartext
04.07.2007, 14:58
Grundsätzlich begrüße ich zwar, daß sich aus diesem Urteil keine Endlosverzögerung zur Umsetzung der Offenlegungsverpflichtung mehr ableiten läßt.
Wobei ich mich mit dem Gesetzestext selbst zugegebenermaßen noch nicht beschäftigt habe.

Wenn man aber die Kommentare hier so liest, versteht man auch die Vorbehalte. Niemand ist erpicht darauf, ständig von einer Meute geifernder Neidhammel für jeden Euro verfolgt zu werden. Es steht zu befürchten, daß solche offengelegten Einkünfte zur Hauptbeschäftigung zukünftiger Interviews und Talkshows werden und sachbezogene Politik noch mehr verunmöglichen als es eh schon der Fall ist.

Wie ich schon erwähnte. In den USA ist dies selbstverständlich für Politiker, sogar für ihre Ehepartner. Bloß wird dort Menschen die Geld verdienen Respekt gezollt und nicht blanker Neid.

Mal sehen was passiert. Wenn auf dieses Gesetz hin auch jder Selbständige, Unternehmer und Freiberufler der weiterhin Einnahmen aus seiner Tätigkeit oder Betrieb hat durch den geifernden Medienfleischwolf gedreht wird haben wir in ein paar Jahren auschließlich Beamte in den Parlamenten.

Nicht grade wünschenswerte Aussichten.

Das Urteil wird Ideologen und Neidhammel aus allen Lagern freuen. Ich bezweifle jedoch, dass es zu einer verbesserten Struktur unserer Abgeordneten führt.
Ein Mittelständler oder Freiberufler wird sich für diesen Job kaum noch finden, Berufspolitiker, Beamte und Funktionäre werden dominieren. Damit geht ein Stück Sachkompetenz verloren.

malnachdenken
05.07.2007, 08:22
malnachdenken, malnachdenken,malnachdenken!

Großklappe!! Keine Ahnung, aber große klappe! Es wurde nicht über ein Gesetz , sondern über die Auslegung des GG entschieden!
Ist dir abhanden gekommen!

Nö, aber offensichtlich scheint das betreffende Gesetz nicht eindeutig genug zu sein, wenn 4 gegen 4 Stimmen bei den Richtern zu finden sind...


Übrigens, warum willst du diese egoistischen Leute wie März verteidigen, die nur ihre eigenen Interessen verfolgen! Die Interessen des Volkes interessieren sie doch nicht???

Ich verteidige hier keinen März. Musst Du dir deinen Pappdrachen woanders hinstellen.

politisch Verfolgter
05.07.2007, 11:44
Die Politgangster haben offenzulegen, mit welchen verbrecherischen Gesetzen sie Inhabern die Taschen füllen.

Daniel3
05.07.2007, 20:53
Wenn dir die Sachverhalte bewußt waren, warum dann die Schelte für die 4 Richter, die gegenteiliger Meinung waren, denn ihre Entscheidung betrifft ja auch nur die Gesetzesgrundlage, nicht aber die Offenlegung selber.
Außerdem geht aus der Urteilsbegründung hervor, das sie nur in einigen Punkten nicht mit der Meinung der anderen Richter übereinstimmen.
Aber lassen wir das. Meine Kritik war eigentlich dahin gerichtet, das man Dinge nicht zu einfach darstellen sollte, weil man sonst einen falschen Eindruck erzeugt.

Eigentlich wollte ich nur darauf hinweisen, das das persönliche Rechtsempfinden, das obwohl klar subjektiver Natur, einem oft aus mangelnder Kenntnis der Sachlage einen Streich spielt.
Mir ist es selber oft genug passiert, das mich eine Urteil vom persönlichen Empfinden her aufgeregt hat, aber das ich nach Lektüre der Urteilsbegründung zugeben musste, das ich mit den dort angegebenen zusätzlichen Fakten vom persönlichen Rechtsempfinden ähnlich entschieden hätte, bzw. mir das Urteil nicht mehr vollkommen willkürlich bzw. parteiisch vorkommt.
Urteilsbegründungen sind zwar meist oft lang, trocken und schwer lesbar, aber wenn man sich wirklich eine Meinung bilden will, sollte man sich damit beschäftigen.

1.)
Ich gebe zu, dass ich mir die Urteilsbegründung nicht reingezogen habe.....
148 (!) Seiten Urteilsbegründung überstieg um 11.00 Uhr doch meine Geduld.

Ich habe mir allerdings die Urteilsbegründung live angeschaut, auf Phoenix.

Und da das Urteil ohnehin in meinem Sinne ausgefallen ist, kann ich mir das Lesen der Gründe weitgehend sparen.

2.)
Ich stimme dir weitgehend zu, was die Richterschelte angeht.

Bei Richterschelte sollte man immer sehr vorsichtig sein, und man sollte sich vorher dann genau über den Fall informieren.

Ich betreibe normalerweise auch nicht gerne Richterschelte.

Ich sehe das aber nicht wirklich als Richterschelte, was ich geschrieben habe, sondern es ist eher so mein persönlicher Eindruck, den ich gewonnen habe aufgrund der LIVE Verkündung des Urteils auf Phoenix.

Und bei der Live Verkündung haben die Abweichler unter den Richtern nicht nur formale Aspekte kritisiert sondern in die Richtung argumentiert, dass die Offenlegung von Nebeneinkünften generell nicht mit dem Grundgesetz konform wäre, weil dabei die Unabhängigkeit der Politiker zu sehr behindert würde....

Also das kam zumindest in der Live-Übertragung so rüber als wollten die Abweichler generell diese Offenlegung von Nebeneinkünften verhindern.

Und die Argumente, die von den abweichenden Richtern genannt wurden, waren in meinen Augen alles andere als überzeugend.

Daher auch meine Kritik an diesen Richtern...