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Der Schakal
26.06.2004, 12:09
SS-Offizier: BGH stellt Verfahren ein


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Verfahren gegen den ehemaligen SS-Offizier Friedrich Engel wegen der Erschießung von 59 Häftlingen aus dem Marassi-Gefängnis in Genua im Mai 1944 jetzt eingestellt (Az.: 5 StR 115/03). Die Richter des 5. Strafsenats in Leipzig begründeten ihre Entscheidung am Freitag unter anderem mit dem hohen Alter des inzwischen 95 Jahre alten Angeklagten.

Das Hamburger Landgericht hatte Engel am 5. Juli 2002 wegen 59-fachen grausamen Mordes zu sieben Jahren Haft verurteilt. Dagegen hatten Verteidigung und Staatsanwaltschaft Revision beim BGH eingelegt. Es ging um die Tötung von 59 italienischen Gefangenen, die im Mai 1944 am Turchino-Pass bei Genua erschossen wurden. In Gruppen mussten sie an einer Grube stehen. Die Erschießung war eine Vergeltung für einen Partisanen-Anschlag auf ein Soldatenkino in Genua, bei dem damals mindestens fünf deutsche Soldaten getötet wurden. Engel war SS-Sturmbannführer und Leiter der Sicherheitspolizei in Genua. "Sie waren der ranghöchste Mann vor Ort, leiteten die Aktion", sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht, Rolf Seedorf, 2002 in der mündlichen Urteilsverkündung.

In seinem Beschluss bestätigt der BGH zwar die Auffassung des Landgerichts, dass Engel für das Massaker während des Zweiten Weltkriegs strafrechtlich verantwortlich gewesen sei. Allerdings hätten die Hamburger Richter den Mordvorwurf gegen Engel nicht ausreichend begründet.

Der BGH hob das Engel-Urteil des Landgerichts auf. Es hätte der Prozess in Hamburg nun neu aufgerollt werden müssen. Dass der BGH das Verfahren gleichwohl einstellte, begründeten die Richter damit, dass der Prozess voraussichtlich nicht mehr rechtskräftig hätte abgeschlossen werden können.

Schließlich bestehe ein "erheblicher weiterer Aufklärungsbedarf", und bei Engel wäre wegen des hohen Alters bald mit einer "beträchtlichen Minderung seiner Verhandlungsfähigkeit" zu rechnen gewesen. Der BGH kritisierte gleichzeitig auch, dass Engel erst seit den 90er-Jahren und damit "unbegreiflich spät" ernstlich strafrechtlich verfolgt worden sei.

Der promovierte Philologe Engel lebte seit Kriegsende unbehelligt in Hamburg. Als Holzkaufmann hatte er früher gearbeitet. 1999 war er von einem Militärgericht in Turin in Abwesenheit zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. neh/AFP

erschienen am 26. Juni 2004 in Hamburg


http://www.abendblatt.de/daten/2004/06/26/311739.html

Kalli
26.06.2004, 13:49
Das ein 95Jährigen zu 7 Jahre Knast verdonnern wirt, gibt es nur in Deutschland. Das klingt so unwirklich das man es beinahe nicht glauben kann. Aber es gibt anscheinend doch noch vernümpftige Menschen, Freispruch ist absolut die richtige Wahl.

Rorschach
26.06.2004, 14:16
Gefängnis wäre eine 'seltsame' Strafe für so einen alten Mann.
Da er aber Verbrechen begangen hat, die nicht verjähren wäre ich für eine Art Hausarrest.
Wobei man auch sagen muß, daß die Justiz anscheinend lange genug geschlafen hat.

Heinrich von Gagern
26.06.2004, 14:39
Wenn man bedenkt, dass von den Alliierten niemand für die an sich unnötigen Bombardierungen deutscher Städte (man denke an Dresden wo ca. 30 000 Zivilisten umkamen) in der Spätphase des WK II zur Rechenschaft gezogen wurde, finde ich an diesem Urteil nichts, das wert wäre sich darüber aufzuregen.
Ganz abgesehen, davon, dass der Mann 95 ist! In den nächsten 5 Jahren wird er ohnehin sterben, wenn er nicht vorher schon altersdement wird.

Panzerlexikon
05.08.2004, 12:22
Hier ein Text über das damalige Kriegsrecht:


Die HLKO regelt lediglich den Begriff des ''Kriegführenden'', legt damit im Umkehrschluß auch die Definition des ''Freischärlers'' bzw. Partisanen fest.
Weder die Frage der Geiseln noch das Vorgehen gegen Partisanen sind dagegen in der HLKO geregelt, auch die beiden Genfer Abkommen von 1929 enthalten dazu nichts.

Hier muß das sog. ''Völkergewohnheitsrecht'' herangezogen werden. Dieses umfaßte Verhaltensweisen, die nicht schriftlich festgehalten waren, jedoch aufgrund staatlicher Praxis als allgemein verbindlich anerkannt waren - also auch für Staaten galten, die keines der völkerrechtlichen Abkommen unterzeichnet hatten. Auch der wesentliche Inhalt der HLKO war 1939 schon als Gewohnheitsrecht anerkannt und galt damit auf jeden Fall.
Dieses Völkergewohnheitsrecht war auch vom Dritten Reich akzeptiert, findet sich in den damals gängigen Kommentaren zum Völkerrecht und wurde auch in die H.Dv. (g.) 92 - Handbuch für den Generalstabsdienst im Kriege übernommen.

1. Geiseln
Geiselnahmen zum Schutz der Truppe gegen rechtswidrige Maßnahmen (Partisanenüberfälle) oder Geiselnahmen als Repressalien, um ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen, waren im 2. Weltkrieg allgemein anerkanntes Gewohnheitsrecht.
Dabei hatten sich etwa folgende Grundsätze herauskristalliert:
-Eine Tötung von Geiseln durfte nur nach vorhergehenden Gerichtsverfahren erfolgen.
-Es durften nicht mehr als 10 Geiseln für einen getöteten eigenen Soldaten hingerichtet werden.
-Die Anzahl der Geiseln war nicht geregelt, für die Behandlung der Geiseln galten die Grundsätze wie für Kriegsgefangene.

Die Gerichtsverfahren gegen deutsche Verantwortliche fanden also nicht wegen der eigentlichen Tatsache der Geiselnahme statt, sondern wegen des Verstoßes gegen das Übermaßverbot, wegen der Tötung von Geiseln ohne Gerichtsverfahren oder wegen der völkerrechtswidrigen Behandlung der Geiseln.

2. Partisanen
Kriegführende mußten nach Art. 1 HLKO folgende Bedingungen erfüllen:
1. an der Spitze mußte ein Verantwortlicher stehen
2. Tragen eines aus der Ferne erkennbaren Abzeichens
3. offenes Führen der Waffen
4. Beachten der Gesetze und Gebräuche des Krieges.

Schon diese 4 Bestimmungen lassen einen ziemlichen Ermessensspielraum zu. Beispiel: Die HLKO ist lange vor dem 1. Weltkrieg in Kraft getreten und stellt deshalb auf die damals übliche Kriegführung ab. Vor 1914 pflegte man auch mit der Infanterie das Feuer auf große Entfernungen zu eröffnen, also mußte auch das Abzeichen auf diese Entfernung zu erkennen sein. Im Zweiten Weltkrieg war dagegen die übliche Kampfentfernung für das Infanteriegefecht auf unter 200 m gesunken.

Eine weitere Möglichkeit war die sogenannte ''Levee en masse'':
''Die Bevölkerung eines nicht besetzten Gebietes, die beim Herannahen des Feindes aus eigenen Antrieb zu den Waffen greift, um die eindringenden Truppen zu bekämpfen, ohne Zeit gehabt zu haben, sich nach Artikel 1 zu organisieren, wird als kriegführend betrachtet, wenn sie die Waffen offen führt und die Gesetze und Gebräuche des Krieges beobachtet.''
Hier war als weder ein Abzeichen noch ein Verantwortlicher Führer erfolgreich. Dieser Fall der Levee en masse wird von sehr vielen Historikern und Juristen für den Fall der italienischen Freischärler nach dem Ausscheiden Italiens aus dem Krieg 1943 angenommen, da Italien bis zu diesem Zeitpunkt nicht als besetzt galt und das deutsche Vorgehen gegen die
Italiener erfolgte, obwohl zunächst für mehrere Wochen kein Kriegszustand zwischen beiden Staaten herrschte.

Unabhängig davon galt nach dem Völkergewohnheitsrecht, daß auch Partisanen erst nach einem Gerichtsverfahren hingerichtet werden durften, summarische Exekutionen waren eindeutig und ohne Ausnahme ausgeschlossen.

Die Verurteilung deutscher Kommandeure erfolgte also nicht wegen ihres Vorgehens gegen Partisanen an sich, sondern weil bei diesen Aktionen zahllose Personen ohne Gerichtsverfahren getötet worden waren, weil die Einwohnerschaft ganzer Dörfer ohne Überprüfung ihrer Beteiligung an Aktionen der Partisanen erschossen wurde und weil grundlos umfangreiche Zerstörungen an Gebäuden, Vorräten usw. vorgenommen worden waren.

Die ganze Problematik des im Zweiten Weltkrieg geltenden kodifizierten Völkerrechts und des Völkergewohnheitsrechts ist sehr ausführlich und übersichtlich dargestellt im Begleitbuch zur neuen (2.) Wehrmachtausstellung:
Hamburger Institut für Sozialforschung (Hrsg.): Verbrechen der Wehrmacht - Dimensionen
des Vernichtungskrieges 1941 - 1944 (Ausstellungskatalog/Textband) Hamburg 2002.
S. 14-40. Hier sind auch alle Primärquellen einschließlich der völkerrechtlichen Literatur und ihre Umsetzung in Vorschriften der Wehrmacht angegeben.

Das Erschießen von Geisel wegen Partisanenüberfällen war nicht nur "legal",es wurde auch von allen Ländern,die Krieg führten, angewandt.Der Freispruch ist mehr als nur gerecht!

mike
05.08.2004, 12:34
Das ein 95Jährigen zu 7 Jahre Knast verdonnern wirt, gibt es nur in Deutschland. Das klingt so unwirklich das man es beinahe nicht glauben kann. Aber es gibt anscheinend doch noch vernümpftige Menschen, Freispruch ist absolut die richtige Wahl.

Nein, da wir uns immer mehr dem perversen amerikanischen System nähern, wird es auch bald 10x Lebenslänglich geben

walfiler
05.08.2004, 13:53
Nun, wie man hier nachlesen kann: http://www.russgranata.com/dgauz.html Hat das Gereicht keinerlei Probleme zumindest 82 jährige leute wegen einer Meinunsgäußerung ins Gefängnis zu stecken.

Ansonsten wundert es mich nicht, wenn jemand im krieg Leute erschießt. Es ist nicht umsonst verboten zu sagen Soldaten seien Mörder. Aber das gillt wohl nicht für deutsche Soldaten.

Und gerade in Genua, wo wir doch alle wissen wie die Polizisten heutzutage noch, 60 Jahre nach dem Krieg, mit Querdenkern umgehen. Die Prozesse wegen dem Gewaltätigen Überfall auf einen Schlafplatz von Globalisierungsgegnern kommen ja langsam ins rollen, was in Italien ja schon einen großen Sieg bedeuted. Mit Verurteilungen ist aber auch dort nicht zu rechnen, allerdings eher weil die Polizisten alle recht gute Positionen haben, nicht weil sie zu alt sind.

Roter Prolet
05.08.2004, 19:38
Der Kerl trägt fast den selben Namen wie einer meiner Lieblings-Politiker!!!
ZUM KOTZEN!

walfiler
05.08.2004, 19:47
Vielleicht kann man ihn ja noch dazu überreden ein Manifest zu schreiben. :lol:

Roter Prolet
05.08.2004, 19:51
@walfiler:
Vielleicht könntest du dir ein Gehirn kaufen... :lol: :lol:

mggelheimer
05.08.2004, 19:53
Der Kerl trägt fast den selben Namen wie einer meiner Lieblings-Politiker!!!
ZUM KOTZEN!


Du meinst doch nicht etwa den Herrn aus dessen Feder folgende Zeilen stammen?;
Wir wollen aufhören, die Narren der Fremden zu sein und zusammenhalten zu einem einzigen, unteilbaren, starken, freien deutschen Volke.
Friedrich Engels

Eine Frage der Ehre
05.08.2004, 20:07
SS-Offizier: BGH stellt Verfahren ein


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Verfahren gegen den ehemaligen SS-Offizier Friedrich Engel wegen der Erschießung von 59 Häftlingen aus dem Marassi-Gefängnis in Genua im Mai 1944 jetzt eingestellt (Az.: 5 StR 115/03). Die Richter des 5. Strafsenats in Leipzig begründeten ihre Entscheidung am Freitag unter anderem mit dem hohen Alter des inzwischen 95 Jahre alten Angeklagten.


Nach 60 Jahren ist es einfach gar nicht mehr möglich solche Fälle aufzuklären.
Was man hat, sind vielleicht Aussagen von irgendwelchen Leuten. Ob das dann immer alles so der Wahrheit entspricht, kann doch nach Kenntnis der Geschichte stark bezweifelt werden.
Wir wissen doch alle ganz genau, das unglaublich viele Geständnisse zu irgendwelchen Greueltaten, von den Siegern durch Foltern erpresst wurden.
Herr Engel ich hoffe Sie haben noch ein langes Leben und erfreuen sich bester Gesundheit.

Roter Prolet
05.08.2004, 20:07
Mit "Fremden" sind eigentlich die Kapitalisten gemeint!

mggelheimer
05.08.2004, 20:16
Mit "Fremden" sind eigentlich die Kapitalisten gemeint!


Ach was? Die Kapitalisten? Hmm, nicht das ich nicht auch antikapitalistisch eingestellt bin, wenn man aber das Zitat weiter vervollständigt kann man es nicht als explizit antikapitalistisch werten, sondern auch irgendwie antiinternationalistisch.

"Wir wollen heimjagen, woher sie gekommen sind, alle die verrückten ausländischen Gebräuche und Moden, alle die überflüssigen Fremdwörter. Wir wollen aufhören, die Narren der Fremden zu sein und zusammenhalten zu einem einzigen, unteilbaren, starken, freien deutschen Volke."


übrigens hat er heute Geburtstag!

Roter Prolet
05.08.2004, 20:20
Entweder muss ich etwas gründlich nachschauen oder du hast diese Zeilen von einem anderen zu Engels gerückt oder der Typ heisst genau so wie mein Engels...

mggelheimer
05.08.2004, 20:21
*LOL* http://gutenberg.spiegel.de/autoren/engels.htm

walfiler
05.08.2004, 20:27
Aber Hallo, das war mir ja neu, danke! :respekt:

Ich hebe mein Glas mit nationalistischem Gruß auf den Gemeinsamen Kammeraden Friedich Engels! Komm, Amboss, stoß mit an! :prost:

Roter Prolet
05.08.2004, 20:32
Geschichtsverfälschung...

walfiler
05.08.2004, 20:59
... und spaß dabei. Nein, find dich damit ab, Nationalismus ist ne klasse Idee vor allem wenn er von großen Denkern mit Sozialismus vereint wird.
:lol:

Roter engel
05.08.2004, 21:12
Mord verjährt nicht!!!

walfiler
06.08.2004, 01:10
Mord verjährt nicht!!!
Friedrich Engesl war kein Mörder, das werden dir alle Seiten versichern.

Tiroler
06.08.2004, 02:35
Sehr gut Mggelheimer! :D

Immer feste druff! :]

MfG