Nissen76
22.06.2007, 18:33
... Die Negativauszeichnung “Demokratiegurke 2007” erhielt im Rahmen der Pressekonferenz die Pforzheimer Oberbürgermeisterin Christel Augenstein und die Mehrheit des dortigen Gemeinderates. Damit sollen nach Auffassung des Verbandes die vielfältigen Aktivitäten der Stadtoberen gewürdigt werden, mit denen sie zwei Anläufe der Bürger, die Teilprivatisierung der örtlichen Verkehrsbetriebe durch einen Bürgerentscheid zu stoppen, ins Leere laufen ließen.
So verhinderte die Stadt mit einem fadenscheinigen Rechtsgutachten, dass der Bürgerentscheid nach dem ersten Anlauf am gleichen Tag wie die Landtagswahlen stattfinden konnte. Bei einem solchen Abstimmungstag wäre das sogenannte Abstimmungsquorum kein Problem gewesen. Begründung für die Unzulässigkeit war, dass angeblich ein Kostendeckungsvorschlag fehlte und man keinen Bürgerentscheid vor einer abschließenden Entscheidung des Gemeinderates machen könne. Das Gutachten sprach damit den Bürgern ein Recht ab, das für den Gemeinderat einer Gemeinde selbstverständlich ist, nämlich ein Verfahren in jedem seiner Stadien noch stoppen zu können. Die Forderung nach einem Kostendeckungsvorschlag war schon deshalb absurd, weil zu diesem Zeitpunkt niemand hätte sagen können, was eigentlich die Privatisierung in Pforzheim eigentlich bringen sollte.
Wie willkürlich diese Entscheidung in Pforzheim war, zeigte sich ein halbes Jahr später in Freiburg, als es um die Privatisierung der städtischen Wohnungen ging. Vor dem Bieterverfahren, also noch bevor die städtischen Erlöse feststanden, wurde das Bürgerbegehren dort gegen die Privatisierung ohne Kostendeckungsvorschlag zugelassen.
Die Stadt hatte auch beim zweiten Anlauf der Bürger wenig Vertrauen in die Kraft ihrer Argumente. Im Gegensatz zu Freiburg, kam es in Pforzheim nicht zu einer gemeinsamen Broschüre, in der beide Seiten ihre Meinung vertreten konnten. Man suchte nicht die öffentliche Auseinandersetzung sondern vertraute darauf, dass der Bürgerentscheid in Pforzheim an der hohen Abstimmungshürde scheitern würde. Die Privatisierungsgegner gewannen die Abstimmung mit 77 Prozent Zustimmung, die Abstimmung war aber nicht bindend, da diese 77 Prozent nur etwas mehr als 16 Prozent der Stimmberechtigten darstellten, erforderlich sind in Baden-Württemberg aber 25 Prozent. Über dieses Votum setzte sich die Mehrheit des Pforzheimer Gemeinderates hinweg. Wenn man in Betracht zieht, das diese Abstimmung in Bayern mit niedrigerem Quorum bindend gewesen wäre und die niedrige Wahlbeteiligung bei vielen OB-Wahlen mit einbezieht - ein etwas seltsames Demokratieverständnis.
Am Beispiel Pforzheim lässt sich, nach Meinung von Reinhard Hackl, ebenfalls Vorstandsmitglied von Mehr Demokratie, gut ein Mangel der bestehende Regelungen aufzeigen. Das hohe Quorum hat es den Stadtoberen in Pforzheim leicht gemacht, nicht die inhaltliche Auseinandersetzung zu suchen, sondern stattdessen die Bürgerinitiative einfach tot laufen zu lassen. Pforzheims OB Frau Augenstein ist also ein würdiger Preisträger für die Gurke, die “Demokatierose” dagegen, könnte an Freiburg vergeben werden...
Quelle: http://de.groups.yahoo.com/group/md_buergerbegehren/message/992
So verhinderte die Stadt mit einem fadenscheinigen Rechtsgutachten, dass der Bürgerentscheid nach dem ersten Anlauf am gleichen Tag wie die Landtagswahlen stattfinden konnte. Bei einem solchen Abstimmungstag wäre das sogenannte Abstimmungsquorum kein Problem gewesen. Begründung für die Unzulässigkeit war, dass angeblich ein Kostendeckungsvorschlag fehlte und man keinen Bürgerentscheid vor einer abschließenden Entscheidung des Gemeinderates machen könne. Das Gutachten sprach damit den Bürgern ein Recht ab, das für den Gemeinderat einer Gemeinde selbstverständlich ist, nämlich ein Verfahren in jedem seiner Stadien noch stoppen zu können. Die Forderung nach einem Kostendeckungsvorschlag war schon deshalb absurd, weil zu diesem Zeitpunkt niemand hätte sagen können, was eigentlich die Privatisierung in Pforzheim eigentlich bringen sollte.
Wie willkürlich diese Entscheidung in Pforzheim war, zeigte sich ein halbes Jahr später in Freiburg, als es um die Privatisierung der städtischen Wohnungen ging. Vor dem Bieterverfahren, also noch bevor die städtischen Erlöse feststanden, wurde das Bürgerbegehren dort gegen die Privatisierung ohne Kostendeckungsvorschlag zugelassen.
Die Stadt hatte auch beim zweiten Anlauf der Bürger wenig Vertrauen in die Kraft ihrer Argumente. Im Gegensatz zu Freiburg, kam es in Pforzheim nicht zu einer gemeinsamen Broschüre, in der beide Seiten ihre Meinung vertreten konnten. Man suchte nicht die öffentliche Auseinandersetzung sondern vertraute darauf, dass der Bürgerentscheid in Pforzheim an der hohen Abstimmungshürde scheitern würde. Die Privatisierungsgegner gewannen die Abstimmung mit 77 Prozent Zustimmung, die Abstimmung war aber nicht bindend, da diese 77 Prozent nur etwas mehr als 16 Prozent der Stimmberechtigten darstellten, erforderlich sind in Baden-Württemberg aber 25 Prozent. Über dieses Votum setzte sich die Mehrheit des Pforzheimer Gemeinderates hinweg. Wenn man in Betracht zieht, das diese Abstimmung in Bayern mit niedrigerem Quorum bindend gewesen wäre und die niedrige Wahlbeteiligung bei vielen OB-Wahlen mit einbezieht - ein etwas seltsames Demokratieverständnis.
Am Beispiel Pforzheim lässt sich, nach Meinung von Reinhard Hackl, ebenfalls Vorstandsmitglied von Mehr Demokratie, gut ein Mangel der bestehende Regelungen aufzeigen. Das hohe Quorum hat es den Stadtoberen in Pforzheim leicht gemacht, nicht die inhaltliche Auseinandersetzung zu suchen, sondern stattdessen die Bürgerinitiative einfach tot laufen zu lassen. Pforzheims OB Frau Augenstein ist also ein würdiger Preisträger für die Gurke, die “Demokatierose” dagegen, könnte an Freiburg vergeben werden...
Quelle: http://de.groups.yahoo.com/group/md_buergerbegehren/message/992