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Vollständige Version anzeigen : Auto Abgeschleppt



mike
18.06.2004, 18:56
Abschleppunternehmen

Es verstößt gegen Art. 1 § 1 RBerG, wenn ein Abschleppunternehmer für private Auftraggeber Forderungen auf Ersatz von Abschleppkosten bei solchen Personen einzieht, deren Kraftfahrzeuge er im Auftrag der privaten Auftraggeber abgeschleppt hat. LG Osnabrück, 24.7.1991, 4 HO 127/90, NJW-RR 1992, 437

Ein Abschleppunternehmen, das bei der Abholung des abgeschleppten Kraftfahrzeugs durch den Fahrzeugeigentümer (oder -besitzer) darauf hinwirkt, daß der Abholer ihm (dem Abschleppunternehmen) das Entgelt für das im Auftrag eines Dritten (z.B. Privatperson, Unternehmen, Polizeibehörde) durchgeführte Abschleppen und Verwahren des Kraftfahrzeugs auszahlt, tritt mit dieser Inkassotätigkeit in ein konkretes Wettbewerbsverhältnis (im Sinne des § 1 UWG) zu den am selben Ort tätigen Rechtsanwälten. Eine solche Inkassotätigkeit ist eine - ohne hierfür erteilte besondere Erlaubnis - verbotene Rechtsbesorgung im Sinne des Art. 1 § 1 RBerG.
OLG Düsseldorf, 21.7.1998, 20 U 34/98, AnwBl 1999, 618

Ein Abschleppunternehmer, der die Herausgabe im Auftrag Dritter abgeschleppter und auf seinem Firmengelände verwahrter Kraftfahrzeuge an die Besitzer auftragsgemäß davon abhängig macht, daß diese die hierdurch dem Dritten entstandenen Kosten an ihn auszahlen, betreibt verbotene Rechtsbesorgung i.S. des Art. 1 § 1 I RBerG, wenn er für diese Inkassotätigkeit keine besondere Erlaubnis besitzt.
OLG München, 23.12.1999, 29 U 5265/99, NJW-RR 20000, 1347

Konfuzius_sagt
18.06.2004, 20:40
typisch deutscher ordnungswahn, nur warum machst du da extra n strang auf?

mike
18.06.2004, 21:39
typisch deutscher ordnungswahn, nur warum machst du da extra n strang auf?

Weil ich annahm, daß du den Sinn verstehst.
Täglich werden Fahrzeuge mehr oder weniger rechtmäßig abgeschleppt und man steht ziemlich hilflos da, weil man die Rechtslage nicht kennt.

Thomas I
19.06.2004, 03:37
Weil ich annahm, daß du den Sinn verstehst.
Täglich werden Fahrzeuge mehr oder weniger rechtmäßig abgeschleppt und man steht ziemlich hilflos da, weil man die Rechtslage nicht kennt.

Die meisten aber wohl durch Kommunen oder Polizei - und da wiederum haben die meisten Abschleppunternehmen des Status eines Beliehenen und dürfen die Forderungen eintreiben.

Und die Tatsache dass die Abschleppunternehmen nun nicht mehr Privatpersonen-Inkasso machen heißt noch lange nicht dass man nicht zahlen muss wenn man behindernd parkierte oder gar die Abschleppung unrechtmäßig war.

mike
19.06.2004, 09:22
Die meisten aber wohl durch Kommunen oder Polizei - und da wiederum haben die meisten Abschleppunternehmen des Status eines Beliehenen und dürfen die Forderungen eintreiben.

Und die Tatsache dass die Abschleppunternehmen nun nicht mehr Privatpersonen-Inkasso machen heißt noch lange nicht dass man nicht zahlen muss wenn man behindernd parkierte oder gar die Abschleppung unrechtmäßig war.
Neulich stand in der Zeitung, daß Supermäkte, die einen großen unbewachten Parkplatz haben, sich einen Nebenverdienst geschafft haben.
Du kommst abendas nach hause und findest keinen Parkplatz. Gegenüber ist ein riesiger Parplatz vom Supermarkt und du denkst, daß du ja niemanden behinderst und stellst die Karre dort ab.
Nachts kommt der Abschleppwagen und die Karre ist morgens weg.
Es handelt sich ebend um einen Privatparkplatz.

Desto Trotz. Ich wollte ja nur mit dem Artikel aufzeigen, daß man manchmal nicht gleich in die Geldbörse greifen muß und sich vielleicht nach neueren Urteilen umschauen sollte, alles klar?

Duck
19.06.2004, 17:17
Desto Trotz. Ich wollte ja nur mit dem Artikel aufzeigen, daß man manchmal nicht gleich in die Geldbörse greifen muß und sich vielleicht nach neueren Urteilen umschauen sollte, alles klar?

Ja und dann?
Zahlt der Eigentümer des Privatparkplatz die Abschleppkosten und verlangt sie von Dir in Form eines gerichtlichen Mahnbescheides zurück,incl.zusätzlicher Kosten und Auslagen.
Wo profitierst Du da? ?(

mike
19.06.2004, 17:46
Ja und dann?
Zahlt der Eigentümer des Privatparkplatz die Abschleppkosten und verlangt sie von Dir in Form eines gerichtlichen Mahnbescheides zurück,incl.zusätzlicher Kosten und Auslagen.
Wo profitierst Du da? ?(

Nein, der Eigentümer des Parkplatzes tritt seine Rechte an das Abschleppunternehmen ab. Die wollen dann von dir das Geld, welches sie sich dann mit dem Eigentümer des Parkplatzes teilen.
Und dieses ist so ohne weiteres nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht Statthaft und Verstßt dagegen. So zumindest in dem o.A. Fall.
Und da die Staßenräuber heute überall auf der Lauer liegen, kann es ja nicht schaden, wenn man sich ein wenig mit der Rechtslage beschäftigt, oder?

Ich kenne persönliche solche Fälle und bin auch schon einmal in einem Berliner Krankenhaus umgestzt worden, weil ich einen Hydranten übersehen hatte. Das Abschleppunternehmen hat dann den Vertrag dankend mit dem Krankenhaus gekündigt, weil sie sich mehr auf dem Gericht als auf der Straße befanden. In dem Fall des Krankenhauses handelt es sich nicht um öffentl. Straßenland, insofer hat die Polizei verkehrstechnich keine Entscheidungsbefugnis. Jetzt verstanden? ;)

Thomas I
23.06.2004, 11:03
Nein nicht ganz: Weil du letztendlich trotzdem weggeschleppt wirst wenn du aug Krankenhausgelände vor Hydranten prakst (da kann des Karnkenhaus harnicht anders) und letztendlich trotzdem für die Abschleppkosten aufkommen musst und wenn nicht gegenüber dem Abschlepper dann gegenüber dem Krankenhaus.

Insofern nutzt das querstellen sich nur dann wenn man zu Unrecht abgeschleppt wurde - ansonsten gehört man m.E. zu der Sorte Prinzipienreitern die unsere Gerichte mit Nichtigkeiten zumüllen ohne effektiv davon etwas zu haben.

mike
23.06.2004, 12:02
Nein nicht ganz: Weil du letztendlich trotzdem weggeschleppt wirst wenn du aug Krankenhausgelände vor Hydranten prakst (da kann des Karnkenhaus harnicht anders) und letztendlich trotzdem für die Abschleppkosten aufkommen musst und wenn nicht gegenüber dem Abschlepper dann gegenüber dem Krankenhaus.

Insofern nutzt das querstellen sich nur dann wenn man zu Unrecht abgeschleppt wurde - ansonsten gehört man m.E. zu der Sorte Prinzipienreitern die unsere Gerichte mit Nichtigkeiten zumüllen ohne effektiv davon etwas zu haben.

Nein da hast du bestimmt etwas überlesen. Das Krankenhaus tritt seine Rechte an das Abschleppunternehmnen ab. Es ruft lediglich nur den Abschleppdienst an und meldet das ein Fahrzeug verkehrswidrig parkt.
Wenn der Sünder bezahlt, dann tritt die finanzielle Vereinbahrung in Kraft, die vorher geschlossen wurde. Wenn der Sünder aber nicht bezahlt, so wie es in dem Krankenhaus häufig der Fall war, trägt allein das Abschleppunternehmen das Risiko und muß sich das Geld nötigenfalls einklagen. Jetzt kapiert? Belehrung zwecklos, es ist in diesem Fall so gewesen!

Thomas I
23.06.2004, 16:16
Nein da hast du bestimmt etwas überlesen. Das Krankenhaus tritt seine Rechte an das Abschleppunternehmnen ab. Es ruft lediglich nur den Abschleppdienst an und meldet das ein Fahrzeug verkehrswidrig parkt.
Wenn der Sünder bezahlt, dann tritt die finanzielle Vereinbahrung in Kraft, die vorher geschlossen wurde. Wenn der Sünder aber nicht bezahlt, so wie es in dem Krankenhaus häufig der Fall war, trägt allein das Abschleppunternehmen das Risiko und muß sich das Geld nötigenfalls einklagen. Jetzt kapiert? Belehrung zwecklos, es ist in diesem Fall so gewesen!


Du bist also ernsthaft darum herumgekommen die Abschleppkosten zu bezahlen OBWOHL du ersichtlich unzulässig parkiert hast?

Duck
23.06.2004, 19:27
Du bist also ernsthaft darum herumgekommen die Abschleppkosten zu bezahlen OBWOHL du ersichtlich unzulässig parkiert hast?

Ich begreife das auch immer noch nicht.
Dieses verdammte Krankenhaus muss doch dem Abschleppunternehmen überhaupt nichts abtreten.
Die können doch dem Abschlepper sagen,du fährst,meinetwegen nachts oder an Ruhetagen :)), alle halbe Stunde an unserem Parkplatz vorbei,wenn da dann einer steht,schleppst du den ab und schickst uns eine Rechnung.
Diese Rechnung lassen wir uns dann vom abgeschleppten bezahlen und du kriegst im Rahmen eines Servicevertrages die Hälfte des Geldes.

Vielleicht bin ich ja wirklich zu blöd um den Sachverhalt zu begreifen. ;)

mike
24.06.2004, 09:57
@Duck
So einfach geht das nicht, daß das Krankenhaus sagt, fahrt auf gut Dünken vorbei und wenn ihr einen seht, dann könnt ihr ihn abschleppen.
Das Krankenhausgelände ist "nicht öffentliches Straßenland". Mit anderen Worten kann es Privat oder ein Grundstück der Komune sein. Wenn jetzt irgend ein Abschleppunternehmen kommt und ein Auto ohne Auftrag abschleppt, ist das faktisch Diebstahl. Es muß ein Auftrag und dem ein berechtigter Grund vorliegen, wie in dem Fall mit dem Hydranten.
Es geht doch lediglich darum, einem Unternehmen das Risiko Aufzudrücken und sich selbst schadlos zu halten und bebenbei noch einen Euro so nebenbei zu verdienen und die Autofahrer zu disziplinieren. Jetzt verständlich?

Neben der Spur
03.08.2021, 02:17
In China scheint es einen
Abschlepp-Parkplatz der Polizei
zu geben, der weder bewacht, noch
gepflegt wird :


Luxus-Schrottplatz: Audi R8, Chevrolet Corvette, Porsche Panamera —
02.08.2021
Audi R8, Aston Martin und Co. verrotten auf chinesischem Autofriedhof

Die Hochkaräter wurden offenbar allesamt von der Polizei beschlagnahmt und rotten jetzt langsam vor sich hin, während gegen ihre Besitzer ermittelt wird. Youtuber "Geely Uncut" zeigt einige der verlorenen Schätze in seinem neuesten Video. (Sportwagen bei ViveLaCar im flexiblen Auto-Abo.)

Laut einem Zettel in der Windschutzscheibe wurde der 160.000-Euro-Porsche im April 2020 beschlagnahmt und seither stehengelassen.

Nicht viel besser scheint es einem offenen Buggy der Marke CanAm zu gehen, bei dem Pflanzen durch das ganze Cockpit wuchern. Der Buggy sei offenbar von einem zwielichtigen Autohändler beschlagnahmt worden, dessen Geschäft von der Polizei stillgelegt wurde.

Die Luxus-Limousine mit 560 PS starkem W12 weist zahlreiche Dellen und Kratzer auf. Dazu wurden Logos und Nabendeckel gestohlen, der Kofferraum offenbar aufgebrochen, und die Luftfederung scheint ebenfalls hinüber zu sein. Die Lenkradkralle erscheint da fast schon wie ein geschmackloser Scherz. Auf Rettung dürfen diese einst glanzvollen Sportwagen aber wohl ohnehin nicht mehr hoffen. Auf sie wartet nur noch die Schrottpresse, irgendwann.

https://amp.autobild.de/artikel/luxus-schrottplatz-audi-r8-chevrolet-corvette-porsche-panamera-20399025.html

Bruddler
03.08.2021, 08:54
Dieser Mumien-Strang stammt vom 18.06.2004 :umkipp:

Maitre
03.08.2021, 08:55
Dieser Mumien-Strang stammt vom 18.06.2004 :umkipp:

Ausserdem ist es nicht einmal ein Impfstrang! Das finde ich total ungeheuerlich. Dieses hochbrisante Thema ist hier völlig unterrepräsentiert!

Differentialgeometer
03.08.2021, 09:17
Ausserdem ist es nicht einmal ein Impfstrang! Das finde ich total ungeheuerlich. Dieses hochbrisante Thema ist hier völlig unterrepräsentiert!
Kein Impf-, Corona- oder Ausländerstrang. Unerhört! Hat denn hier keiner Interesse an dem, was die Menschheit bewegt

Postkarte
03.08.2021, 09:20
Ob mike noch lebt?

:?

Maitre
03.08.2021, 09:21
Kein Impf-, Corona- oder Ausländerstrang. Unerhört! Hat denn hier keiner Interesse an dem, was die Menschheit bewegt

Ja, es ist unglaublich!

Klopperhorst
03.08.2021, 09:23
Dieser Mumien-Strang stammt vom 18.06.2004 :umkipp:

Neben der Spur war heute Nacht besoffen und musste um halb drei noch diesen Strang rauskramen, um zu demonstrieren, dass die Datenbank funktioniert.

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twoxego
03.08.2021, 11:29
Nein, er hat nur den Rekord von Herrn navy gebrochen, der fast jeden Tag Uraltstränge ausgräbt.
Herzlichen Glückwunsch Neben der Spur!

Die Latte liegt nun bei 2004.
Mal sehen, was ich finde.

BlackForrester
03.08.2021, 12:58
Die meisten aber wohl durch Kommunen oder Polizei - und da wiederum haben die meisten Abschleppunternehmen des Status eines Beliehenen und dürfen die Forderungen eintreiben.

Und die Tatsache dass die Abschleppunternehmen nun nicht mehr Privatpersonen-Inkasso machen heißt noch lange nicht dass man nicht zahlen muss wenn man behindernd parkierte oder gar die Abschleppung unrechtmäßig war.


Auch hier wird es tricky bzw. kann es tricky werden - wenn mein alter Herr mein Kfz falsch parkt, dieses abgeschleppt wird und ich dann das Kfz von der "Verwahrstelle" holen möchte wird es tricky - da ich ja den Verstoß nicht begangen habe und ich meinen alten Herrn nicht belasten muss steht der Abschlepper vor einem Problerm und eine Verweigerung der Herausgabe das Kfz könnte einen Rattenschwanz nach sich ziehen.

Dann musst Du nur die Polizei kommen lassen und an Eides Statt erklären Du hast das Kfz dort nicht geparkt - dann wird jeder Abschlepper erst einmal in sich gehen...

Dabei kann man sich nicht einmal auf die Rechtssprechung verlassen - denn der eine Richter urteilt so, der andere Richter so und da in Deutschland - nicht wie z.B. im angelsächsichen Raum es keine Präsendenzfälle gibt, an welche man sich als Richter haltenmuss (da jeder Richter in seiner Entscheidungsfindung frei ist) kann man viel Spaß dabei erleben.