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Vollständige Version anzeigen : Blitz-Einbürgerungen und andere Täuschungsmanöver in der Schweiz



Grotzenbauer
15.06.2007, 08:36
Demokratie verachtet und Volk entmachtet
Von Hermann Lei, Rechtsanwalt, Frauenfeld

Der Film "Die Schweizermacher", in dem Ausländer beweisen müssen, dass sie schweizerischer sind als wir Schweizer, und Einbürgerungsbeamte ihre Begabung als gnadenlose Bürokraten zeigen, gehört auf unseren linken Fernsehkanälen seit Jahren zum Standard-Repertoire politisch angehauchter Unterhaltung. Wie aber sieht die Realität aus?

Seit 1991 wurden insgesamt 405'375 Ausländer eingebürgert. Dies ist fast soviel wie die gesamte Einwohnerzahl der vier Städte Bern, Basel, St. Gallen und Luzern zusammen. Die jährlichen Einbürgerungen haben sich in dieser Zeitspanne verachtfacht.

Automatische Blitzeinbürgerung

Wer als Kind einer Schweizerin oder eines Schweizers geboren wird, ist von Gesetzes wegen Schweizer; wer Ehegatte eines Schweizers oder einer Schweizerin ist, kann schon nach drei Jahren in den Genuss einer so genannten erleichterten Einbürgerung kommen. Jede dritte Einbürgerung erfolgt auf diese Weise. Hier hat der Souverän keine Stimme und es wird nicht einmal die Integration des Antragstellers geprüft.

Rechtlicher Automatismus

Mit Scheinehen wird zudem grosser Missbrauch betrieben: "Täglich drei Scheinehen" titelt der "Blick". Und: "Ganze 30'000 Franken zahlte Dragan V., um eine Schweizerin zu heiraten." Die erleichterte Einbürgerung funktioniert in der Praxis als rechtlicher Automatismus; das Bürgerrecht wird ohne Prüfung des Einzelfalls verliehen. Der nigerianische Staatsangehörige A.X. (geb. 1960) reist 1991 in die Schweiz ein. Nach Abweisung seines Asylgesuches heiratet er 1993 die um 18 Jahre ältere Schweizerin Y. und erhält gestützt darauf eine Aufenthaltsbewilligung. Er wird 1998 erleichtert eingebürgert. Rund ein Jahr später, 1999, wird diese Ehe geschieden. Am 3. August 2000 heiratet A.X. die nigerianische Staatsangehörige D.X., die zuvor (im Jahre 1998) ein von ihm gezeugtes und von ihm in der Folge anerkanntes Kind geboren hatte. Dieses Kind wird als Sohn des nun zum Schweizer gewordenen Nigerianers ebenfalls erleichtert eingebürgert.

Ordentliches Einbürgerungsverfahren

Das ordentliche Einbürgerungsverfahren ist dreistufig. Der Bund erteilt auf eidgenössischer Ebene die Einbürgerungsbewilligung. Daraus ergibt sich jedoch kein rechtlicher Anspruch auf Einbürgerung in der Gemeinde und im Kanton. Letztere kennen zusätzliche Einbürgerungsvorschriften, wobei die Abläufe und Verfahren jedoch ähnlich sind. Oft wird - unserem direktdemokratischen Staatsaufbau entsprechend - das Gemeindebürgerrecht durch den Entscheid einer Gemeindeversammlung oder durch Urnenabstimmung verliehen. Die Natur des Entscheids bringt es jedoch mit sich, dass der Stimmbürger über freies politisches Ermessen verfügt. Und dieses ist nur gegeben, wenn es keiner Kontroll- und Begründungspflicht unterliegt.

Die politische Natur des Einbürgerungsentscheides war in der Lehre und Rechtsprechung nie umstritten. Bundesrat Koller sei zitiert: "Es gibt keine Verfassungsgrundlage dafür, die Einbürgerung ohne Volksabstimmung von einem politischen Entschied in einen reinen Verwaltungsakt zu verwandeln" (Amtliches Bulletin des Nationalrates, 1998, Seite 266).

Doch Bundesgericht und die politische Linke stellen Ideologie über Demokratie. Der Volkswille wird ignoriert. Dies obwohl der Ständerat das Beschwerderecht in der Sommersession 2003 explizit aus der Gesetzesrevision ausgeklammert hat. Dies schert das Bundesgericht nicht: Mit seinem folgenschweren Urteil vom 9. Juli 2003 hat es entgegen der bisher vorherrschenden Auffassung entschieden, dass Einbürgerungsentscheide einer besonderen Begründung bedürfen und so einer gerichtlichen Überprüfung unterstünden. Somit hat das Bundesgericht entgegen dem expliziten Willen des Gesetzgebers eine Rechtsweggarantie auf dem kalten Wege, quasi extralegal, eingeführt. Urnenabstimmungen wurden sogar ganz verboten.

Dies mit sofortiger und umwälzender Auswirkung auf Volksrechte und direkte Demokratie: So wird beispielsweise das Einbürgerungsgesuch einer vierköpfigen mazedonischen Familie im Dezember 2004 in Seewen vom Gemeinderat und von der Gemeindeversammlung mit 4 zu 103 Stimmen abgelehnt. Ein Anwalt der Familie reicht daraufhin Beschwerde gegen den ablehnenden Einbürgerungsentscheid ein, welcher der Solothurner Regierungsrat im Juni 2006 stattgibt, ohne sich bei der Gemeinde Seewen über deren Beweggründe und Feststellungen zu informieren. Der demokratische Volksentscheid wird per Richterbefehl aufgehoben.

Initiative "für demokratische Einbürgerungen"

Am 13. September 2003 hat die Schweizerische Volkspartei als Reaktion auf die widerrechtliche Machtanmassung des Bundesgerichts die eidgenössische Volksinitiative "für demokratische Einbürgerungen" lanciert. Sie enthält folgende Forderung: Die Gemeinden sollen autonom entscheiden können, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilen darf. Ein Einbürgerungsentscheid dieses Organs soll endgültig sein, soll durch keine weitere Instanz überprüft werden können.

Obwohl damit nur wieder gelten soll, was seit Jahrzehnten geltendes Recht war, kam die Initiative sofort unter Beschuss: Die bundesrätliche Botschaft zur Initiative der SVP moniert ein "Spannungsverhältnis zwischen der Einbürgerungsdemokratie und zeitgemässen Anforderungen an den Rechtsstaat". Als Hauptargument gegen die Initiative werden zusätzliche Konflikte mit "internationalem Recht" ins Feld geführt. Und: Eine Annahme der Initiative müsste der Bundesrat als Auftrag verstehen, sämtliche völkerrechtlichen Verträge zu kündigen, die zu dem neuen Verfassungsartikel in Widerspruch stünden.

Völkerrecht contra Volksrecht?

Vorweg sei klargestellt: Es geht nicht an, ein Volksrecht mittels "übergeordnetem" Recht bekämpfen zu wollen. Den Bedenken des Bundesrates bezüglich der Vereinbarkeit der Initiative mit dem Völkerrecht ist entgegenzuhalten, dass das Stimmvolk und die Stände das höchste Organ unseres Landes, die Verfassungsgeber, sind. Sie stehen über dem Parlament und über dem Bundesrat. Wenn nun dieser souveräne Verfassungsgeber bewusst vom Völkerrecht abweichen will, muss dies möglich sein. Als Konsequenz sollte der Bundesrat die dem Volkswillen entgegen stehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen überprüfen, und nicht umgekehrt den Volkswillen anhand der bestehenden Verträge für haltbar oder unhaltbar erklären.

Zwingendes Völkerrecht stellt zum Beispiel das Verbot von Folter dar. Kein zwingendes Völkerrecht ist hingegen die sogenannte Rechtsweggarantie. Der Bundesrat selber gesteht ein, dass die Rechtsweggarantie gemäss Artikel 6 des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (RDÜ) sowie das Recht auf wirksame Beschwerde gemäss Artikel 13 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) nicht Bestandteil des sogenannten "zwingenden Völkerrechts" sind. Der Bundesrat und selbst Vertreter der vorherrschenden linken Staatsrechtsdoktrin sind sich also einig, dass nur zwingendes Völkerrecht vom Volk beachtet werden muss, und sie kommen explizit zum Schluss, dass die vorliegende Initiative Bestimmungen des zwingenden Völkerrechts nicht verletzt, also gültig ist. Die staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrats unterstützt sogar die Initiative explizit.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass mit der SVP-Initiative kein zwingendes Völkerrecht verletzt wird.

Völkerrecht nirgends verletzt

Die Gegner helfen sich deshalb mit angeblichen Verletzungen von "nicht zwingendem" Völkerrecht weiter. So sehen sie zum Beispiel Artikel 17 des "Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte" verletzt, weil der Schutz der Privatsphäre nicht garantiert sei. Die Einbürgerungsbewerber hätten in bezug auf die Verbreitung ihrer persönlichen Daten im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens das Recht, nicht diskriminiert zu werden; ein argumentationslogischer Unsinn, denn jeder Bewerber hat sich ja aus freien Stücken dafür entschieden, seine Daten bekanntzugeben. Gerne wird auch die EMRK bemüht: Nach deren Artikel 8 hätten einbürgerungswillige Personen Anspruch darauf, dass die Privatsphäre im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens geschützt bleibt. Gestützt darauf müssten die Personen eine wirksame Beschwerde haben. Mit solch juristisch unsauberer Argumentation wird versucht, eine Beschwerdemöglichkeit zu rechtfertigen.

Selbstherrliche Rechtsauslegung

Völlig unverständlich ist auch die Absicht des Bundesrates, bei Annahme der Initiative, diese nicht dem Willen der Initianten gemäss umzusetzen. Gemäss Botschaft des Bundesrates ist der Wille der Initiantinnen und Initianten, auf eine Begründungspflicht zu verzichten "nicht massgebend, soweit dies nicht durch den Initiativtext selbst abgestützt ist". Der Anspruch auf rechtliches Gehör sowie die darauf beruhende Begründungspflicht seien weiterhin anwendbar. Sollte sich der Bundesrat damit durchsetzen können, wäre dies eine eklatante Verletzung des demokratischen Prinzips. Bereits jetzt versucht der Bundesrat, sich mittels abenteuerlicher Rechtsauslegung Gestaltungsspielraum zu schaffen: Der Ausdruck "endgültig" in der Initiative verhindere ausserordentliche Rechtswege wie z. B. die subsidiäre Verfassungsbeschwerde nicht - endgültig ist nach der Lesart unserer Regierung einfach nicht endgültig.

Täuschungsmanöver des Parlaments

Die eidgenössischen Räte haben die bundesrätliche und bundesgerichtliche Argumentation teilweise übernommen und einen Gegenvorschlag zur SVP-Initiative lanciert. Er beinhaltet unter anderem eine Begründungspflicht für ablehnende Entscheide. Dies ist sowohl demokratiewidrig als auch aus verschiedenen Gründen unpraktikabel. Zum einen repräsentiert eine Begründung eines einzelnen Stimmbürgers wohl nur selten die Ansicht der Mehrheit der abstimmenden Personen; sie taugt also nicht dazu, die Haltung der Mehrheit überprüfen zu können. Dazu kommt, dass sich die wahren Gründe wohl kaum je zuverlässig ermitteln lassen. Eine Begründung führt zum anderen zu Rechtsunsicherheit und zu formellen Problemen. So hat beispielsweise das Bundesgericht (Entscheid vom 22. März 2007) einen Volksentscheid in einer Aargauer Gemeinde kassiert, weil zwei Stimmberechtigte, die sich negativ über das Verhalten der einbürgerungswilligen Personen geäussert hatten, ihre Wortäusserungen nicht mit einem formellen Ablehnungsantrag verbunden hätten… Es ist einfach nicht einzusehen, dass mit solchen formellen Hürden jegliche demokratische Meinungsäusserung ad absurdum geführt werden kann. Damit wird klar, dass es schlicht und einfach darum geht, mittels unüberwindbarer Hürden bei der Begründungspflicht einen Anspruch auf Einbürgerung durchzusetzen.

Begründungspflicht und Privatsphäre

Die Wahl oder Nichtwahl eines Gemeindepräsidenten muss auch nicht begründet werden, weshalb soll bei Einbürgerungsfragen eine andere Regelung gelten? Und weshalb sind gutheissende Entscheide nicht gleichermassen begründungspflichtig und mit einem Rechtsmittel anfechtbar? Die Begründungspflicht verletzt sodann das Recht auf Schutz der Privatsphäre und in der Praxis ist gar die Sicherheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gefährdet: Jeder Bürger, der an einer Gemeindeversammlung von seinem demokratischen Recht Gebrauch machen und ein Gesuch ablehnen will, der sich mithin öffentlich gegen eine bestimmte Person oder Gruppe auszusprechen gezwungen sieht, muss mit Verleumdung in den Medien oder auch mit Pressionen der Abgelehnten rechnen.

Der Gegenvorschlag zur SVP-Initiative ist also demokratiewidrig und unpraktikabel und daher abzulehnen.

Fazit

Über Einbürgerungen zu befinden ist ein demokratisches Recht der Stimmbürger. In einem rechtlich unhaltbaren Entscheid hat das Bundesgericht dem Souverän dieses wichtige Recht abgesprochen. Die SVP will nun mit einer Volksinitiative die verletzte demokratische Ordnung wiederherstellen. Volk und Volksentscheid fürchtend, beeilen sich Bundesrat, Bundesgericht, linke Juristen und Journalisten, die Vorlage mit schlichtweg unsinniger juristischer Begründung zu verhindern oder so umzudeuten, dass sie nicht länger dem Ansinnen der Initianten entspricht. Ein solches Vorgehen hat mit Respekt vor dem Recht nichts mehr zu tun, mit unverblümter Machtausübung hingegen sehr viel.
?(

Tratschtante
15.06.2007, 11:57
@Grotzenbauer
Ihr habt dieselben Idioten in der Regierung wie D.

http://www.youtube.com/watch?v=tWMbm_cJmKo

Grotzenbauer
16.06.2007, 10:47
@Grotzenbauer
Ihr habt dieselben Idioten in der Regierung wie D.

http://www.youtube.com/watch?v=tWMbm_cJmKo
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Einverstanden!:D

Pascal_1984
17.06.2007, 10:21
Schade - ich hatte die Schweiz als guten Ersatz für Deutschland empfunden, da ich über kurz oder lange vorhabe aus Deutschland auszuziehen! Aber wozu wenn die ja gleiche Zustände haben!

Tratschtante
17.06.2007, 11:46
Schade - ich hatte die Schweiz als guten Ersatz für Deutschland empfunden, da ich über kurz oder lange vorhabe aus Deutschland auszuziehen! Aber wozu wenn die ja gleiche Zustände haben!

http://www.winkelried.info/02c6dd990e04dd226/0428a299430874e14/0428a299501027301.php

Lies mal ein paar Artikel durch, dann weißt Du, daß Dich in der Schweiz auch nichts anderes erwartet als hier. Man könnte meinen, die Politiker aller europ. Länder hätten den Verstand verloren.

Feldherr
17.06.2007, 12:14
Mit Scheinehen wird zudem grosser Missbrauch betrieben: "Täglich drei Scheinehen" titelt der "Blick". Und: "Ganze 30'000 Franken zahlte Dragan V., um eine Schweizerin zu heiraten." Die erleichterte Einbürgerung funktioniert in der Praxis als rechtlicher Automatismus; das Bürgerrecht wird ohne Prüfung des Einzelfalls verliehen. Der nigerianische Staatsangehörige A.X. (geb. 1960) reist 1991 in die Schweiz ein. Nach Abweisung seines Asylgesuches heiratet er 1993 die um 18 Jahre ältere Schweizerin Y. und erhält gestützt darauf eine Aufenthaltsbewilligung. Er wird 1998 erleichtert eingebürgert. Rund ein Jahr später, 1999, wird diese Ehe geschieden. Am 3. August 2000 heiratet A.X. die nigerianische Staatsangehörige D.X., die zuvor (im Jahre 1998) ein von ihm gezeugtes und von ihm in der Folge anerkanntes Kind geboren hatte. Dieses Kind wird als Sohn des nun zum Schweizer gewordenen Nigerianers ebenfalls erleichtert eingebürgert.

Das ist nicht nur in der Schweiz so, in Deutschland gibt es ebenfalls jedes Jahr tausende Scheinehen mit willigen Schlampen, die nach der Einbürgerung wieder geschieden werden, Mulugeta, el Masri und wie sie alle heißen. Dann wird über weitere Ehen anderen Ausländern ein deutscher Pass verschafft mit vollem Zugriff auf deutsche Sozialleistungen.

Dafür müssen die deutschen Scheineheneingeher bezahlen, für den Betrug und die Schädigung des deutschen Volkes. Vereinzelt "kümmert" man sich schon um diese Schlampen, wenn sie bekannt werden. Das muss ausgeweitet werden, jeder Deutsche ist aufgerufen gegen sie vorzugehen.