PDA

Vollständige Version anzeigen : Sittenwidrige Verträge ?



Eridani
07.06.2007, 10:50
Wegen überteuerten Wucherpreisen wechselte ich im Nov.2006 von T-Online nach arcor.

Leider hatte ich dabei übersehen, dass ich ein paar Monate vorher bei T-Online einen Vertrag über eine flatrate und DSL –2000 gemacht hatte ( 30,70€ / mtl.)

Jetzt zahle ich für die gleiche Leistung bei arcor 45,00€ [Telefon+Internet-flatrate] und bei T-Online nur die Internet-flatrate!

Zusammen für 2.....3 Std./Tag Internet (Bin Wenig-Telefonierer) also 75,70€ /mtl. (das sind für den Spaß 148,05 DM !).
Erst Dez.07 komme ich bei T-Online aus dem Vertrag raus!
Ist das sittenwidrig – für eine Leistung 2mal zu bezahlen?

έ

Tolgosch
07.06.2007, 11:58
du schreibst nichts davon wie dieser Vertrag zustande gekommen ist, alleine die Tatsache das du ihn abgeschlossen hast ist definitiv nicht sittenwidrig...

Eridani
07.06.2007, 14:24
du schreibst nichts davon wie dieser Vertrag zustande gekommen ist, alleine die Tatsache das du ihn abgeschlossen hast ist definitiv nicht sittenwidrig...
-------------------------------------------------
Das stimmt schon.
Unbegreiflich ist es für mich trotzdem. Ich zahle ja auch nicht 2x für Wasser oder 2x für Strom!

Scheiß Kapitalismus.....:comp: ...........

E:

Gehirnnutzer
07.06.2007, 15:19
[/I]
-------------------------------------------------

Scheiß Kapitalismus.....:comp: ...........

E:

Eridani, so leid es mir tut, aber das ist nichts "Scheiß Kapitalismus....", sondern eigene Dummheit.
Wenn man einen Vertrag eingeht, sollte man sich die Vertragsbedigungen auch genau durchlesen und eine dieser Bedingungen ist immer die Vertragslaufzeit.

Selbst Schuld.

lupus_maximus
07.06.2007, 15:31
Eridani, so leid es mir tut, aber das ist nichts "Scheiß Kapitalismus....", sondern eigene Dummheit.
Wenn man einen Vertrag eingeht, sollte man sich die Vertragsbedigungen auch genau durchlesen und eine dieser Bedingungen ist immer die Vertragslaufzeit.

Selbst Schuld.
Nun, er hätte die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten!
Soweit mir bekannt ist, wird der Vertrag ohne Unterschrift geschlossen, einfach per Internet, ergo müßte er ihn auch ohne Unterschrift lösen können!
Bei mir wollen sie auch weiterhin Geld für den T-Online-Tarif, nicht fürs Internet, obwohl ich seit März bei Arcor bin und Flatrate habe.
Jetzt bin ich am Überlegen, ob ich denen den Krumpel reinmachen soll oder nicht.

Bruddler
07.06.2007, 15:34
Wegen überteuerten Wucherpreisen wechselte ich im Nov.2006 von T-Online nach arcor.

Leider hatte ich dabei übersehen, dass ich ein paar Monate vorher bei T-Online einen Vertrag über eine flatrate und DSL –2000 gemacht hatte ( 30,70€ / mtl.)

Jetzt zahle ich für die gleiche Leistung bei arcor 45,00€ [Telefon+Internet-flatrate] und bei T-Online nur die Internet-flatrate!

Zusammen für 2.....3 Std./Tag Internet (Bin Wenig-Telefonierer) also 75,70€ /mtl. (das sind für den Spaß 148,05 DM !).
Erst Dez.07 komme ich bei T-Online aus dem Vertrag raus!
Ist das sittenwidrig – für eine Leistung 2mal zu bezahlen?

έ

Ich bin seit ca. 5 Wochen ganz auf Arcor umgestiegen - vollste Zufriedenheit, auch mit der Kundenbetreuung !
Mit T-Online oder 1&1 moechte ich nie mehr etwas zutun haben !
(Welche "Erfahrungen" ich mit diesen Beiden gemacht habe moechte ich hier nicht naeher beschreiben....)

Gehirnnutzer
07.06.2007, 16:17
Nun, er hätte die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten!
Soweit mir bekannt ist, wird der Vertrag ohne Unterschrift geschlossen, einfach per Internet, ergo müßte er ihn auch ohne Unterschrift lösen können!
Bei mir wollen sie auch weiterhin Geld für den T-Online-Tarif, nicht fürs Internet, obwohl ich seit März bei Arcor bin und Flatrate habe.
Jetzt bin ich am Überlegen, ob ich denen den Krumpel reinmachen soll oder nicht.

Lupus, Verträge sind sofern nicht vom Gesetz anders gefordert formlos, das heißt es ist nicht umbedingt eine Unterschrift erforderlich. Wenn der Vertrag über das Intenet abgeschlossen wurde und da es sich um eine Dienstleistung handelt. dürfte es sich um einen Fernabsatzvertrag nach §312b BGB (http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html#BJNR001950896BJNE261102377) handeln.
So wie Eridani erzählt dürfte das Widerufsrecht schon ausgelaufen sein. Und da die T-Com zu den Unternehmen gehört, die die Bestimmung von § 312c und §312e einhält, bzw. der Nichteinhaltung der T-com bisher nicht zu beweisen war, dürfte eine Anfechtung recht erfolglos verlaufen.
Abhängig von dem Leistungsumfang seiner Rechtsschutzversicherung, wenn er überhaupt eine hat, dürfte es für Eridani billiger sein, in den sauren Apfel zu beißen und bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu zahlen.
Auf jedenfall sollte er, wenn er es noch nicht getan hat, den Vertrag fristgerecht kündigen, damit er sich nicht automatisch verlängert und das am besten per Einschreiben mit Rückschein.

Tolgosch
07.06.2007, 16:36
Lupus, Verträge sind sofern nicht vom Gesetz anders gefordert formlos, das heißt es ist nicht umbedingt eine Unterschrift erforderlich. Wenn der Vertrag über das Intenet abgeschlossen wurde und da es sich um eine Dienstleistung handelt. dürfte es sich um einen Fernabsatzvertrag nach §312b BGB (http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html#BJNR001950896BJNE261102377) handeln.
So wie Eridani erzählt dürfte das Widerufsrecht schon ausgelaufen sein. Und da die T-Com zu den Unternehmen gehört, die die Bestimmung von § 312c und §312e einhält, bzw. der Nichteinhaltung der T-com bisher nicht zu beweisen war, dürfte eine Anfechtung recht erfolglos verlaufen.
Abhängig von dem Leistungsumfang seiner Rechtsschutzversicherung, wenn er überhaupt eine hat, dürfte es für Eridani billiger sein, in den sauren Apfel zu beißen und bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu zahlen.
Auf jedenfall sollte er, wenn er es noch nicht getan hat, den Vertrag fristgerecht kündigen, damit er sich nicht automatisch verlängert und das am besten per Einschreiben mit Rückschein.

Glaube zu wissen das wenn diese Verträge per Telefon abgeschlossen wurden, gibt es eine Möglichkeit sie anzufechten...weiss ja nicht wie das bei Eridani so war, von den Fällen die ich gelesen hab gings zwar um Leute die der deutschen Sprache nicht so mächtig waren, aber wer weiss;)

Tolgosch
07.06.2007, 16:38
Obwohl eine Idee hätt ich schon...kann nur sein das es zwischenzeitlich unangenehm wird...

weiger dich doch einfach deinen T-Online Zahlungsverpflichtungen nachzukommen...in der Regel kündigen die dann selber

Bruddler
07.06.2007, 16:40
Obwohl eine Idee hätt ich schon...kann nur sein das es zwischenzeitlich unangenehm wird...

weiger dich doch einfach deinen T-Online Zahlungsverpflichtungen nachzukommen...in der Regel kündigen die dann selber

Ein heisses Eisen...... ein sehr heisses Eisen ! :]

George Rico
07.06.2007, 16:42
Wegen überteuerten Wucherpreisen wechselte ich im Nov.2006 von T-Online nach arcor.

Leider hatte ich dabei übersehen, dass ich ein paar Monate vorher bei T-Online einen Vertrag über eine flatrate und DSL –2000 gemacht hatte ( 30,70€ / mtl.)

Jetzt zahle ich für die gleiche Leistung bei arcor 45,00€ [Telefon+Internet-flatrate] und bei T-Online nur die Internet-flatrate!

Zusammen für 2.....3 Std./Tag Internet (Bin Wenig-Telefonierer) also 75,70€ /mtl. (das sind für den Spaß 148,05 DM !).
Erst Dez.07 komme ich bei T-Online aus dem Vertrag raus!
Ist das sittenwidrig – für eine Leistung 2mal zu bezahlen?

έ
"Leider hatte ich dabei übersehen..." Der Fehler liegt leider eindeutig bei dir.

Eridani
07.06.2007, 16:53
[..........................Auf jedenfall sollte er, wenn er es noch nicht getan hat, den Vertrag fristgerecht kündigen, damit er sich nicht automatisch verlängert und das am besten per Einschreiben mit Rückschein. ]
------------------------------
T-Online Vertrag wurde fristgerecht zum 23.12.07 gekündigt.....:rolleyes: ...............

E:

Gehirnnutzer
07.06.2007, 17:05
Glaube zu wissen das wenn diese Verträge per Telefon abgeschlossen wurden, gibt es eine Möglichkeit sie anzufechten...weiss ja nicht wie das bei Eridani so war, von den Fällen die ich gelesen hab gings zwar um Leute die der deutschen Sprache nicht so mächtig waren, aber wer weiss;)

Mein lieber Tolgosch, beschäftige dich bitte wirklich mit dem was ich geschrieben habe, denn die Fälle auf die du dich beziehst betreffen nämlich die von mir erwähnten Bestimmungen bzw. das allgemeine Vertragsrecht aus BGB und HGB.



Obwohl eine Idee hätt ich schon...kann nur sein das es zwischenzeitlich unangenehm wird...

weiger dich doch einfach deinen T-Online Zahlungsverpflichtungen nachzukommen...in der Regel kündigen die dann selber

Den Vertrag wird die T-Com zwar sicherlich kündigen, aber sich nicht das Geld entgehen lassen. Da wird zum einen Schadensersatz für die Nichterfüllung des Vertrages gefordert werden, zum Teil sind solche Forderungen und deren Höhe schon Bestandteil der Vertragsbedingungen und das nichtgezahlte Geld wird auch eingefordert. Mit den Folgekosten für Inkassounternehmen, gerichtliches Mahnverfahren etc. kommt der ein nettes Sümmchen zusammen. Neben diesem Geld darf man auch nicht die Folgen solchen Handelns im Rahmen der Einträge bei Schufa und Kreditreform nicht vergessen. Handyvertrag, mögliche Kreditfinanzierung, Ratenkauf, neuer Vertrag mit anderer Telefongesellschaft werden dadurch etwas schwieriger.

Tolgosch
08.06.2007, 08:18
Mein lieber Tolgosch, beschäftige dich bitte wirklich mit dem was ich geschrieben habe, denn die Fälle auf die du dich beziehst betreffen nämlich die von mir erwähnten Bestimmungen bzw. das allgemeine Vertragsrecht aus BGB und HGB.

Hab ich ja auch nicht bestritten





Den Vertrag wird die T-Com zwar sicherlich kündigen, aber sich nicht das Geld entgehen lassen. Da wird zum einen Schadensersatz für die Nichterfüllung des Vertrages gefordert werden, zum Teil sind solche Forderungen und deren Höhe schon Bestandteil der Vertragsbedingungen und das nichtgezahlte Geld wird auch eingefordert. Mit den Folgekosten für Inkassounternehmen, gerichtliches Mahnverfahren etc. kommt der ein nettes Sümmchen zusammen. Neben diesem Geld darf man auch nicht die Folgen solchen Handelns im Rahmen der Einträge bei Schufa und Kreditreform nicht vergessen. Handyvertrag, mögliche Kreditfinanzierung, Ratenkauf, neuer Vertrag mit anderer Telefongesellschaft werden dadurch etwas schwieriger.

Ich hab auch nicht gesagt das es eine angenehme Lösung ist, nur das ich unter den gegebenen Vorraussetzungen keine andere Möglichkeit sehe aus dem Vertrag zu kommen. Wollte damit nicht sagen das Eridani sowas machen sollte...

Gehirnnutzer
08.06.2007, 09:30
Ich hab auch nicht gesagt das es eine angenehme Lösung ist, nur das ich unter den gegebenen Vorraussetzungen keine andere Möglichkeit sehe aus dem Vertrag zu kommen. Wollte damit nicht sagen das Eridani sowas machen sollte...

Tolgosch, Eridani hat leider einen Fehler gemacht, den er sicherlich nicht noch mal machen wird. Die billigste Möglichkeit für ihn bleibt, in den sauren Apfel zu beißen und bis Vertragsende zu zahlen. Was du vorschlägst, bedeutet jede Menge Ärger und Kosten, die leicht über das hinausgehen können, was er bis zum Vertragsende zahlen muss.
Es gibt zwar manchmal Möglichkeiten um vorzeitig aus solchen Verträgen zu kommen, die sind aber äußerst gering gesät und setzen ein genaues Studium der AGB und der Vertragsbedindungen voraus. Manche Unternehmen bieten die Möglichkeit vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen, wenn man eine Strafgebühr zahlt, hier muss man aber schauen was günstiger ist.
Um wirklich seine Möglichkeiten in solchen fällen auszuloten ist es durchaus sinnvoll sich an die zuständige Verbraucherzentrale zu wenden, die können ein paar Tips geben.
Grundsätzlich sollte man sich nicht nur Preis bei einem Angebot anschauen bevor man einen Vertrag abschließt, sondern alle Bedingungen. Sollte man doch mal in einem langfristigen Vertrag stecken, sollte man sich den Zweck der dahinter steckt, nämlich den Kunden zu binden zu nutze machen. Gerade in der Telekommunikationsbranche wechseln die Tarifmodelle der Unternehmen sehr schnell. Ein kleiner Anruf hilft dann manchmal. Man bekundet seinen Wechselwillen am Ende des Vertrages und die meisten Unternehmen ändern den Tarif trotz Laufzeit um den Kunden an sich zu binden.
Ich bin bei der T-Com, mangels großer Angebieterauswahl in meiner Gegend und bei den Anbietern, die sonst zur Wahl stehen gabs im Umfeld negative Erfahrungen, seit dem Umstieg von analoger Internetverbindung (Modem) auf DSL, hab ich noch keinen Tarif die volle Vertragsmindestlaufzeit gezahlt.
Im Übrigen sollte man mit dem Begriff flatrate vorsichtig sein, jedenfalls im Bereich Telefon, denn Telefonflatrates schließen manche Gespräche nicht ein, z.B. Anrufe in die Mobilfunknetze und Auslandsgespräche. Ich habe Verwandschaft in Dänemark und ich rufe viele Leute auf dem Handy an.
Ich zahle im Moment 49€ monatlich plus alle 3 Monate 8 bis 12€ dazu. Das sind die Kosten für Telefon und DSL bei der T-COM und eine Pre-Select-Vertrag bei Tele 2 und bei keinem anderen Anbieter komme ich günstiger weg.

Don
08.06.2007, 09:35
Wegen überteuerten Wucherpreisen wechselte ich im Nov.2006 von T-Online nach arcor.

Leider hatte ich dabei übersehen, dass ich ein paar Monate vorher bei T-Online einen Vertrag über eine flatrate und DSL –2000 gemacht hatte ( 30,70€ / mtl.)

Jetzt zahle ich für die gleiche Leistung bei arcor 45,00€ [Telefon+Internet-flatrate] und bei T-Online nur die Internet-flatrate!

Zusammen für 2.....3 Std./Tag Internet (Bin Wenig-Telefonierer) also 75,70€ /mtl. (das sind für den Spaß 148,05 DM !).
Erst Dez.07 komme ich bei T-Online aus dem Vertrag raus!
Ist das sittenwidrig – für eine Leistung 2mal zu bezahlen?

έ

Verträge werden stets von mehreren Vertragspartnern geschlossen, und sind von diesen auch gemäß der Vertragsinhalte einzuhalten.
Da Du offenbar eine Kündigungsfrist eingegangen bist, hast Du eben diese Kündigungsfrist bei der TCom einzuhalten.
Wenn Du meinst das wäre ungerecht weil Du so klein und die TCom so groß ist, scheint mir das Dein Problem zu sein.
Kann die TCom ihren Vertragsteil, also die Bereitstellung des Anschlusses, nicht erfüllen weil Du ihn mit einem Arcor Anschluß blockierst liegt das nicht in deren Verantwortung.
Abzubuchen unter der Rubrik: dumm gelaufen.

Mauser98K
08.06.2007, 09:56
Wegen überteuerten Wucherpreisen wechselte ich im Nov.2006 von T-Online nach arcor.

Leider hatte ich dabei übersehen, dass ich ein paar Monate vorher bei T-Online einen Vertrag über eine flatrate und DSL –2000 gemacht hatte ( 30,70€ / mtl.)

Jetzt zahle ich für die gleiche Leistung bei arcor 45,00€ [Telefon+Internet-flatrate] und bei T-Online nur die Internet-flatrate!

Zusammen für 2.....3 Std./Tag Internet (Bin Wenig-Telefonierer) also 75,70€ /mtl. (das sind für den Spaß 148,05 DM !).
Erst Dez.07 komme ich bei T-Online aus dem Vertrag raus!
Ist das sittenwidrig – für eine Leistung 2mal zu bezahlen?

έ

Ich denke mal, nein.

Wenn Dein T-Online Vertrag abgelaufen ist, rechne zwei bis drei Jahre später mit Post der Abwaltskanzlei Seiler und Kollegen.
Die werden eine Nachzahlung von etwa 200 € fordern.
Einfach so.

Tolgosch
08.06.2007, 18:32
Tolgosch, Eridani hat leider einen Fehler gemacht, den er sicherlich nicht noch mal machen wird. Die billigste Möglichkeit für ihn bleibt, in den sauren Apfel zu beißen und bis Vertragsende zu zahlen. Was du vorschlägst, bedeutet jede Menge Ärger und Kosten, die leicht über das hinausgehen können, was er bis zum Vertragsende zahlen muss.
Es gibt zwar manchmal Möglichkeiten um vorzeitig aus solchen Verträgen zu kommen, die sind aber äußerst gering gesät und setzen ein genaues Studium der AGB und der Vertragsbedindungen voraus. Manche Unternehmen bieten die Möglichkeit vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen, wenn man eine Strafgebühr zahlt, hier muss man aber schauen was günstiger ist.
Um wirklich seine Möglichkeiten in solchen fällen auszuloten ist es durchaus sinnvoll sich an die zuständige Verbraucherzentrale zu wenden, die können ein paar Tips geben.
Grundsätzlich sollte man sich nicht nur Preis bei einem Angebot anschauen bevor man einen Vertrag abschließt, sondern alle Bedingungen. Sollte man doch mal in einem langfristigen Vertrag stecken, sollte man sich den Zweck der dahinter steckt, nämlich den Kunden zu binden zu nutze machen. Gerade in der Telekommunikationsbranche wechseln die Tarifmodelle der Unternehmen sehr schnell. Ein kleiner Anruf hilft dann manchmal. Man bekundet seinen Wechselwillen am Ende des Vertrages und die meisten Unternehmen ändern den Tarif trotz Laufzeit um den Kunden an sich zu binden.
Ich bin bei der T-Com, mangels großer Angebieterauswahl in meiner Gegend und bei den Anbietern, die sonst zur Wahl stehen gabs im Umfeld negative Erfahrungen, seit dem Umstieg von analoger Internetverbindung (Modem) auf DSL, hab ich noch keinen Tarif die volle Vertragsmindestlaufzeit gezahlt.
Im Übrigen sollte man mit dem Begriff flatrate vorsichtig sein, jedenfalls im Bereich Telefon, denn Telefonflatrates schließen manche Gespräche nicht ein, z.B. Anrufe in die Mobilfunknetze und Auslandsgespräche. Ich habe Verwandschaft in Dänemark und ich rufe viele Leute auf dem Handy an.
Ich zahle im Moment 49€ monatlich plus alle 3 Monate 8 bis 12€ dazu. Das sind die Kosten für Telefon und DSL bei der T-COM und eine Pre-Select-Vertrag bei Tele 2 und bei keinem anderen Anbieter komme ich günstiger weg.

ich weiss nicht...irgendwie glaub ich du verstehst mich nicht...

ich sage es mal mit anderen Worten: "Ich widerspreche dir nicht."